Schenk
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Da haben Sie mich missverstanden. Es geht hier um Samstag und Sonntag. Wenn ich Samstag um 24.00 Uhr – ich bin davon ausgegangen, dass Sie Ihren gesamten Gesetzentwurf gelesen haben und kennen, und da sprechen Sie davon, dass Sie am Samstag bis 24.00 Uhr öffnen wollen. Wenn ich jetzt am Samstag 0.00 Uhr irgendwo stehe und die Flasche Wein dann nicht fallen lasse, die ich kaufe, bin ich quasi sonntags noch im Laden und kaufe die. Und wenn Sie jetzt nicht unterstellen, dass die Person den ganzen Sonntag dort ausharrt mit der Weinflasche bis Montag früh, wo der Laden wieder öffnet,
(Heiterkeit Die Linke)
dann kaufe ich quasi am Sonntag ein. Das ist wegen der Verfassung aus guten Gründen verboten.
(Beifall CDU, Die Linke, SPD)
