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Matthias Hey

SPD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der letzte Redner, es ist alles schon gesagt, nur nicht von jedem. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Nein, nein, nein, wir haben noch einen!) Ach, okay. Herr Quasebarth noch. Heute mal ausnahmsweise vor dem BSW, das ist gar kein Problem. Ich habe meine Rede einfach mal weggelegt, weil mich ein Teil der Vorredner dann doch schon beschäftigt hat. Darauf will ich gleich eingehen. Meine geschätzte Kollegin Mitteldorf hat gesagt, na ja, sie hat den Antrag durchgearbeitet, es steht nichts Falsches drin. Das ist ja schon mal was. Dass der aber nicht einfach nur eine Petitesse ist und im Grunde – das will ich auch noch mal betonen – etwas flankieren soll, was wir im Thüringer Landtag in den letzten Wochen, Monaten und eigentlich auch schon seit Jahren mit auf den Weg gesetzt haben, nämlich die Unterstützung des Ehrenamts, das will ich gern hier noch mal ausführen, weil es, wenn Sie sich den Antrag unter II.3 mal anschauen, da einen sehr wichtigen Anstrich gibt, zu dem ich speziell reden möchte. Es geht darum, dass wir in diesem Antrag die Landesregierung bitten, auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, dass dieser Zukunftspakt Ehrenamt, der im Moment gerade im Bund debattiert wird, relativ zügig verabschiedet wird, und dass darin auch Vereinfachungen im Vereins-, im Zuwendungs- und im Gemeinnützigkeitsrecht vorgenommen werden. Warum sage ich das? Ich will mich jetzt mal outen. Sie müssen nicht lange nachgucken und googeln, wenn Sie mich hier vorn stehen sehen. Ich habe 14 Jahre lang in der sympathischsten Behörde des Freistaats Thüringen gearbeitet, in einem Finanzamt, bin ausgebildet worden im Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung, eine wunderbare Einrichtung in der noch wunderbareren Stadt Gotha. Und ich kann Ihnen sagen: Was allein das Steuerrecht für Vereine bereithält und was das für Tücken hat, das kann man sich eigentlich gar nicht ausdenken. Und deswegen ist unter anderem dieser Anstrich unter 3 a), den ich Ihnen eben genannt habe, so unglaublich wichtig, weil – ich will Ihnen mal ein Beispiel machen: In unseren Klausurarbeiten, die wir in Gotha fertigen mussten, war es im Fach Umsatzsteuer zum Beispiel so, da wurde ein Fall konstruiert, wenn Sie eine Kiste Seife von Dänemark nach Deutschland bringen und die hierher verkaufen, von einer Firma an die andere, dann klingt das erst mal gar nicht so toll. Aber was das umsatzsteuerrechtlich und vorsteuerabzugsrechtlich für Probleme macht, das kann ich Ihnen hier gar nicht aufzeigen, das ist großartig. All das ist geregelt in der sogenannten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Das kann jeder, der in Gotha gelernt hat, singen. Das ist eine wunderbare Richtlinie, 242 Seiten stark. Sie können sie nachgoogeln, die ist öffentlich. Das ist, wenn man so will, das Sahnebaiser der Steuerbeamten. Also was in dieser Richtlinie alles geregelt, zum Teil eben aber auch nicht geregelt ist, das ist schon nicht von schlechten Eltern. Wissen Sie – und deswegen bin ich auch noch mal hier vorgegangen und habe meine Rede weggelegt –, wenn Sie gemeinnützige Organisationen und Vereine in Form von Sachspenden unterstützen, also denen nichts aufs Konto überweisen, nicht als Abgeordneter mit einem Schmuckscheck vorbeigehen, wenn Sie sagen, okay, ich unterstütze das Ganze mal beim Feuerwehrfest mit zwei Fässern Bier oder der Hotelier sagt, ich möchte gern die Tafel vor Ort unterstützen, also diese Einrichtung, die sozial Schwache mit Essen usw. mit ausstattet –, was das umsatzsteuerrechtlich bedeutet? Es ist bis heute nicht klar, es gibt in Deutschland da nach wie vor – das ist also kein Witz – unterschiedliche Rechtsprechungen und auch rechtliche Unsicherheiten und Unschärfen, was das bedeutet, ob solch eine Sachzuwendung umsatzsteuerrechtlich und wenn ja, wie zu behandeln ist. Das heißt also, es gibt Leute, Bäcker, die sagen: Ich weiß bis jetzt nicht, wenn jeden Tag bei mir von der Tafel da ein kleiner Laster vorbeikommt und ich gebe denen mein übrig gebliebenes Brot und die Brötchen usw. usf., was das für mich bedeutet, wenn der Betriebsprüfer irgendwann bei mir in der Tür steht. Das alles müsste eigentlich, wenn man so will, in so einer Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie stehen, aber, wie gesagt, da gibt es so Zacken an Unschärfen. Unter anderem soll auch dieser Antrag – und deswegen ist er auch so wichtig – bei uns über die Landesregierung im Bund Klarheit schaffen, damit das Ehrenamt, das wir fördern wollen, letzten Endes auch da zum Schluss Klarheit hat und nicht der ein oder andere meint: Oh, wenn ich in zwei oder drei Jahren bei der nächsten Prüfung vom Finanzamt Pech habe, stehe ich plötzlich mit einer Nachforderung da. Das ist keine Petitesse. Deswegen bin ich auch dafür, dass in dem Antrag nicht nur nichts Falsches drinsteht, sondern dass der auch etwas ist, worunter wir uns alle, glaube ich, versammeln können. Und das noch mal als Hinweis an meinen Vorredner von der AfD, weil Sie gesagt haben, das ist ja alles so unglaublich kompliziert, wenn man dann den Antrag öffnet und das seien sechs Seiten usw.: Ich sage Ihnen nur, gucken Sie mal ins deutsche Steuerrecht, wenn Sie wirklich komplizierte Sachen sehen wollen. Das, was wir jetzt auf den Weg gebracht haben, ist, glaube ich, für Vereine auch mit zu stemmen und in diesem Sinne ein sehr guter Antrag. Danke an die Landesregierung und die Aufforderung und den Mut. Machen Sie sich im Bund auch bei diesem Zukunftspakt und eben auch bei den steuerlichen Problemen einfach mal stark. Das würde uns allen nutzen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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