Lutz Liebscher
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die Thüringer Bauordnung regelt das zentrale Baurecht, das technische Bauvorschriften, Verfahrensabläufe und die Verantwortung der Beteiligten festlegt, um die Sicherheit von Gebäuden und die Ordnung im Baurecht zu gewährleisten. Die Bauordnung ist keine bürokratische Gängelung. Oberstes Ziel der Bauordnung ist der Schutz von Menschenleben, insbesondere durch Einhaltung von Sicherheits-, Brandschutz- und Statikvorschriften. Vor ziemlich genau 30 Jahren, am 7. August 1995, stürzte beim Turmaufbau des Roten Turms in meiner Heimatstadt Jena bei Sanierungsmaßnahmen durch Versagen des Außenmauerwerks der Turm ein. Bei diesem Unglück kamen vier Bauarbeiter, darunter ein 15-jähriger Auszubildender, ums Leben, vier weitere wurden verletzt. Grund war eine falsche statische Planung der Sanierungsmaßnahmen. So wurde in das statisch relevante Mauerwerk eingegriffen und eine strukturelle Instabilität verursacht, die zu einem Versagen des Außenmauerwerks führte. Auch die im Gesetzentwurf angesprochenen kleinen Bauvorhaben könnten teilweise sehr komplexe baurechtliche Anforderungen haben, zum Beispiel bei Abstandsflächen, Wärmeschutz, Barrierefreiheit und Brandschutz. Gebaut wird von den Thüringerinnen und Thüringern in der Regel nicht nur für sich selbst, sondern immer auch für die künftigen Generationen der Kinder und Enkel. Es besteht die Gefahr, dass kleine Planungsfehler am Beginn zur Gefährdung der künftigen Bewohner oder zumindest zu teuren Nachbesserungen bis hin zum Teilabriss in der Zukunft führen könnten. Die AfDFraktion begründet ihren Gesetzentwurf zudem mit langen Genehmigungszeiten. Hier liegen die Engpässe in Thüringen aber eher bei den Bauämtern und nicht bei den Planern. Ohne mehr Personal in den kommunalen Bauämtern ändert eine Ausweitung der Bauvorlageberechtigten nichts an den Genehmigungsdauern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Brombeerkoalition hat sich die Prüfung der Einführung einer kleinen Bauvorlageberechtigung ins Pflichtenheft geschrieben. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass Minister Schütz sehr zeitnah eine Novellierung der Thüringer Bauordnung plant. Hier braucht es aber einen mit den Fachverbänden, Kammern und Kommunen abgestimmten Gesetzentwurf des Thüringer Bauministeriums und keinen Schnellschuss. Kern des Gesetzentwurfs muss es sein, welche zusätzliche Weiterbildung und Zertifizierung von den Technikerinnen und Technikern sowie den Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern für die kleine Bauvorlageberechtigung verlangt wird, denn es geht bei einer Novellierung der Bauordnung auch um Bürokratieabbau, aber in erster Linie doch um ein sicheres Zuhause für uns und unsere Kinder. Daher lehnen wir den vorgelegten gesetzgeberischen Schnellschuss der AfD-Fraktion ab. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
