Jonas Urbach
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, werte Präsidentin, wie ich auch schon in der ersten Lesung gesagt habe, ist das von Ihnen aufgerufene Thema tatsächlich eines, das die Mitglieder von Rettungsdienst und Feuerwehren bewegt. Worüber reden wir? Es geht darum, dass in manchen Fällen, wenn es einen medizinischen Notfall gibt und der Rettungsdienst mehr Zeit braucht, um zum Patienten zu kommen als beispielsweise eine vor Ort ansässige Feuerwehr, diese dann von der Leitstelle aktiviert wird, wenn sie denn als sogenannter First Responder dort auch eingetragen ist. Sie leistet dann Erste Hilfe bis zum Eintreffen von Rettungsdienst oder Notarzt. Was möchte die beantragende Fraktion? Sie möchte das Ganze mit einer gesetzlichen Grundlage versehen. Die Frage ist jedoch grundsätzlich, ob das zwingend geboten ist und ob es gut ist, so wie es die AfD hier vorschlägt. Das Ziel, die therapiefreien Intervalle zu verkürzen und Menschenleben zu retten, steht außer Frage. Aber gute Absichten allein machen noch nicht zwingend eine ganz gute Politik. Denn was wir heute debattieren, ist nicht nur ein Gesetzentwurf, es ist schon auch die Frage, ob wir ernsthafte Gesetzgebung betreiben möchten. Lassen Sie mich zunächst mit einer unbequemen Wahrheit beginnen: Diejenigen, die tagtäglich Menschenleben retten, die täglich in den Einsatz gehen, die das System von innen kennen, sehen diesen Vorschlag kritisch. Fachverbände wie der Feuerwehrverband haben deutliche Bedenken geäußert und warnen vor Risiken, sprechen mitunter von einer gut gemeinten, aber eben nicht wirklich bis zum Ende durchdachten Initiative. Das sind nicht irgendwelche Besserwisser, sondern das sind die Profis, die Tag und Nacht genau das machen. Wenn diejenigen, die das System am besten kennen, Alarm schlagen, dann ist es auch die Pflicht, da zuzuhören, insbesondere als Gesetzgeber. Eine zweite Kritik liegt in der rechtlichen Systematik. Die AfD will das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ändern. Das klingt auf den ersten Blick logisch, schließlich geht es um Feuerwehren. Aber es zeigt sich, dass zwischen ersten Eindrücken und fachlicher Realität doch oft eine Diskrepanz liegt. Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist nach meinem Ermessen hier nicht einschlägig und eine weitere Überfrachtung des erst im letzten Jahr nach einem wirklich langen Prozess geänderten ThürBKG ist nicht unbedingt zielführend. Wer First-Responder-Systeme etablieren will, der müsste sie dort ansetzen, wo sie diesbezüglich rechtlich und organisatorisch auch eigentlich hingehören. Das ist nicht das ThürBKG. Das ist keine juristische Pingelichkeit, das geht um eine systematische Logik und es geht am Ende darum, dass wir ein Rechtssystem schaffen, dass nicht ein rechtlicher Flickenteppich wird, den am Ende niemand mehr durchschaut. Ein Rettungssystem braucht nun mal klare Zuständigkeiten, eindeutige Verantwortlichkeiten und nahtlose Übergänge. Was wir hier vorgeschlagen bekommen haben, schafft Parallelstrukturen ohne wirkliche systemische Integration. Das ist nicht unbedingt der richtige Weg. Kommen wir zum dritten Punkt, der praktischen Umsetzbarkeit. Die Gesetzesvorlage verspricht Rettung, verschweigt aber die Hürden. Nehmen wir beispielsweise den Versicherungsschutz. Feuerwehrleute sind im Einsatz über die Unfallkasse versichert. Aber gilt das auch für medizinische Erstversorgung, die vor ihrem Einsatz beginnt und gleichzeitig über ihre originären Aufgaben hinausgeht? Die Antwort ist nicht unbedingt befriedigend, denn das ist bisher nicht wirklich geklärt. Damit würden die ehrenamtlichen Helfer einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt. Oder nehmen wir das Thema „Ausrüstung“. First Responder brauchen spezielles medizinisches Equipment. Wer finanziert das? Wer wartet das? Wer stellt sicher, dass es einsatzbereit ist? Auch hierzu gibt es im Gesetzesentwurf keinerlei Äußerung. Auch eine Frage, die uns bewegen könnte, ist die nach den Schulungen. Es ist natürlich so, dass innerhalb der Grundausbildung ein jeder Kamerad natürlich auch lernt, wie man Erste Hilfe leistet. Allerdings ist die Frage, wenn man das verbinden möchte mit First Responder, ob das ausreichend ist oder ob man nicht hier regelmäßige Fortbildungen und Praxistrainings, Qualitätssicherungen und solche Dinge braucht. Auch hierzu ist kein Wort zu finden. Ein Punkt, der mir auch durchaus wichtig ist, den ich beim letzten Mal auch angesprochen habe, ist die Frage: Was passiert mit den Kameradinnen und Kameraden, wenn sie als First Responder im Einsatz sind und dieser Einsatz aber nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, das heißt, wenn diejenigen, die dort reanimiert werden sollten, versterben? Ich kenne Fälle aus dem Eichsfeld, insbesondere den einen Fall, als tatsächlich einmal ein Kamerad selbst Opfer einer Herzattacke geworden ist und die Kameradinnen und Kameraden, die kamen, um ihn zu retten, nicht erfolgreich sein konnten. In dem anderen Fall war es tatsächlich so, dass der Vater eines Kameraden früh in der Küche einen Herzinfarkt bekam, der nicht zu kurieren war, und auch verstorben ist. Diese Fragen – also die PSNV in solchen Fällen – müssen wir mitdenken, wenn wir das ganze Thema hier angehen. Da gibt es natürlich für Einsätze eine andere Art, aber hier in diesem Falle bin ich nicht ganz sicher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zweite Lesung ist der Moment, um die Details noch einmal zu prüfen. Der Gesetzentwurf schließt nicht unbedingt eine Regelungslücke, denn First-Responder-Einsätze sind heute schon möglich. Er verschiebt möglicherweise die Verantwortung von Land und Landkreisen auf die Schultern von Ehrenamtlichen, er klärt weder die Fragen der Finanzierung noch die der Versicherung oder die der seelischen Belastung – ich sagte es. Er schafft vielleicht auch gewisse Erwartungen. Denn wenn man das im Gesetz verankert, ist natürlich auch die Frage: Was machen die Wehren, die das personell nicht leisten können? Haben die dann eine gewisse moralische Verpflichtung, das doch zu tun und wenn sie es eben nicht machen, wie geht man damit um? Dieser Gesetzentwurf schafft eben diese Erwartung, ohne wirklich die Strukturen zu stärken. Es gibt die First Responder, die im Einsatz sind. Die machen das freiwillig. Aber das so zu regeln, wie Sie es vorschlagen, halte ich nicht für zielführend. Ein Pflicht- oder ein Halb-Pflichtgesetz bringt uns hier nicht unbedingt weiter. Die Debatte zeigt aber auch, wie sehr uns alle das Thema bewegt. Es geht um Menschenleben und wir wollen, dass niemand in Thüringen länger als nötig auf Hilfe warten muss. Deshalb sage ich Ihnen: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Rettungsdienst zu stärken, mehr Personal zu gewinnen und vielleicht auch digitale Ersthelferalarmierung konsequent auszubauen, wie das beispielsweise in Niedersachsen auch schon passiert. Das rettet Leben, ohne die Feuerwehren zu überfordern. Lassen Sie uns die Ehrenamtlichen unterstützen, statt ihnen neue Aufgaben aufzubürden, die sie nicht freiwillig übernehmen möchten. Wir haben das eben in dem Tagesordnungspunkt zum Thema „Ehrenamt“ auch angesprochen. Das ist nach meinem Dafürhalten der Weg einer modernen, effizienten und auch menschlichen Notfallversorgung. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
