Melanie Berger
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrte Ministerin, Sie haben uns gerade vorgeworfen, dass die anwesenden Kunden nach Ladenöffnung nicht mehr bedient werden dürfen und wir damit im Prinzip die Ladenöffnung ausweiten. Ich lese Ihnen, wenn ich zitieren darf, mal § 3 des Ladenöffnungsgesetzes vor. Dort steht nämlich: „Die am Ende der Ladenöffnungszeit anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.“ Das ist also aktuelle Rechtslage. Das heißt, Sie werfen uns jetzt hier vor, dass wir die Ladenöffnungszeit ausweiten wollen.
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Das
war keine Frage!)
