Lena Saniye Güngör
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten vereinbart, dass wir unsere Sitzung um 13.20 Uhr fortsetzen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Menge an Hunger nicht möglich gewesen sei, dass alle schon satt sind. Ich würde jetzt noch ein paar Minuten geben, hoffe aber, dass wir dann gemeinsam pünktlich fortsetzen können. So, ich habe jetzt noch mal 5 Minuten obendrauf gegeben. Ich hoffe, alle hatten nun die Gelegenheit, die Mittagspause für sich zu nutzen. Wir fangen nun vereinbarungsgemäß nach der Mittagspause mit den Wahlen an und starten zunächst mit Tagesordnungspunkt 42 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD, der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke - Drucksachen 8/1202/1090/1035 Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten neben dem Präsidenten des Landtags aus vier weiteren Mitgliedern besteht, die weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören dürfen. Diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie sollen aus der bzw. dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und einer ehemaligen Richterin bzw. einem ehemaligen Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen. Bisher haben der Wahlvorschlag für den Bereich der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und der Wahlvorschlag für den Bereich einer ehemaligen Richterin bzw. eines ehemaligen Richters am Thüringer Verfassungsgerichtshof die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Die Fraktion Die Linke schlägt für eine erste Wahlwiederholung den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herrn Dr. Peter Wurschi, vor. Für den Bereich der Thüringer Betroffenenverbände liegen zwei konkurrierende Wahlvorschläge vor. Die Fraktion der AfD schlägt Frau Claudia May vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen für eine erste Wahlwiederholung Frau Marie-Luise Tröbs vor. Ich eröffne zunächst die Aussprache und frage, ob es Redebedarf gibt. Den kann ich nicht erkennen. Über die Wahlvorschläge wird nun offen durch Handzeichen abgestimmt. Die Wahl vollzieht sich in zwei Teilakten. Die Reihenfolge des Aufrufs der Teilwahlakte orientiert sich an der gesetzlichen Grundlage. Daher kommen wir nun zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen von Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Wahlvorschlag? Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der AfD. Gibt es jemanden, der sich noch enthält? Das kann ich nicht erkennen. Damit hat der Wahlvorschlag die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, üblicherweise im Ältestenrat, möglich. Nun kommen wir zur Abstimmung bezogen auf die Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten aus der AfD. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Kolleginnen und Kollegen von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Wer enthält sich? Hier sehe ich niemanden. Damit hat keiner der beiden Wahlvorschläge die Zweidrittelmehrheit erreicht und ich bitte kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorn, um das weitere Verfahren zu besprechen. Vielen Dank. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt für heute schließen und kommen nun zu Tagesordnungspunkt 43 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD und der Fraktion der SPD - Drucksachen 8/1879/1913 Gemäß den rechtlichen Vorgaben setzt sich der Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinden und Regionen zusammen, die entweder ein auf direkten Wahlen beruhendes allgemeines Mandat in einer Gemeinde oder Region innehaben oder gegenüber einer direkt gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Der Ministerpräsident hat mit Schreiben vom 22. August 2025 mitgeteilt, dass das Kabinett den Beschluss gefasst hat, dem Landtag das Entsenderecht für das dem Freistaat Thüringen zustehende ordentliche Mitglied für die anstehende 13. Mandatsperiode des KGRE zu überlassen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Peter Gerhardt vor. Die Fraktion der SPD schlägt Frau Abgeordnete Dorothea Marx vor. Ich eröffne die Aussprache und frage, ob es Redemeldungen gibt. Frau Abgeordnete Merz, bitte.
