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Schenk

11.09.2025 Sitzungen 8/23

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist schade, dass wir jetzt relativ wenig über das eigentliche Problem, nämlich über Ladenöffnung gesprochen haben und sehr viel über Geschäftsordnungsfragen. Aber dann ist es ja für die Zukunft mal klargestellt, dass man nur Sachen verlängern kann, die noch laufen. Und genauso ist es im Prinzip – und das ist dann die inhaltliche Brücke – auch hier beim Ladenöffnungsgesetz. Denn da findet sich im AfD-Gesetzentwurf der doch recht entlarvende Satz – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Die am Ende der Ladenöffnungszeit anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.“ Da haben wir genau die Öffnung, die das Ergebnis von dem ist, was der gesamte Gesetzentwurf zum Ergebnis haben wird, eine absolute Aufweichung von jedem Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmerschutz, den wir in Thüringen nicht ohne Grund haben. Gestern gab es auf Antrag der SPD-Fraktion erst eine Aktuelle Stunde, die sich genau mit der Frage beschäftigt hat, was Menschen eigentlich dazu bewegt, lange und gesund in Thüringen zu arbeiten. Und es kamen eigentlich alle Fraktionen zu dem Ergebnis, dass Fach- und Arbeitskräftemangel nicht nur durch einen monetären Aspekt zu beseitigen ist, sondern auch durch attraktive Arbeitsbedingungen. Jetzt haben Sie von der AfD gefragt, warum man das nicht einfach alles aufweicht und lockert. Das liegt vielleicht daran, dass Sie weder das Grundgesetz noch die Thüringer Verfassung allzu gründlich gelesen haben. Denn Maßgabe von unserem Gesetzentwurf, der sich ja im prälegislativen Konsultationsverfahren befindet, worauf die Abgeordnete Güngör zu Recht hingewiesen hat, ist ja gerade der Punkt, dass es eben darum geht, die Waage zu halten zwischen der Frage, ob ich ein Umsatz- und Verkaufsinteresse habe, und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Sonntagsruhe. Der Sonntag ist eben ein Tag, an dem es darum geht, nicht die reguläre Werktätigkeit walten zu lassen. Wenn man also von dieser Erkenntnis – Verfassung, Grundgesetz – mal einen Schritt zurücktreten will und das in den Raum stellt, was scheinbar auch der Fokus dieses Gesetzentwurfs ist, dann könnte man ja noch meinen, es geht um die Stärkung des ländlichen Raums. Da hat der Abgeordnete Henkel – finde ich – zu Recht sehr treffend ausgeführt, dass man sich ja mal vor Augen führen muss, was es konkret bedeutet, wenn ich einen Laden 24/7 offen habe. Dann möchte ich ja erreichen, dass möglichst viele Kundinnen und Kunden ihr jeweiliges Kaufinteresse in diesem Laden auch in die Tat umsetzen. Jetzt muss man kein Genie sein, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass sich in Dieterode im schönen Eichsfeld weniger Menschen auf den Weg zur 24/7-Verkaufsstelle machen können, als Menschen, die sich auf der Einfallstraße nach Erfurt befinden. Mit anderen Worten: Selbst wenn man unterstellen würde, dass es die verfassungsschutzrechtlichen Barrieren gar nicht gäbe – weder aus der Thüringer Verfassung noch aus dem Grundgesetz – und wir das einfach ändern könnten, würden wir trotzdem zum Ergebnis kommen, dass unser Ziel – nämlich ständige Erreichbarkeit im ländlichen Raum – gar nicht greifen würde. Und woran liegt das? – dass es natürlich ein Umsatz- und Verkaufsinteresse gibt. Deswegen – und das ist dann eben kompliziert, aber richtig – muss man sich in einem Gesetzentwurf die Frage stellen, wie man es schafft, diesen Balanceakt zwischen verfassungsrechtlichem Sonntagsschutz und der Idee, bestehende Verkaufsangebote, geförderte 24/7-Läden, die Frage des Bestandsschutzes – das wurde alles von meinen Vorrednern ausgeführt –, wie man das ausbalancieren kann. Und da ist es eben – wie Sie das aus unserem Gesetzentwurf entnehmen können, den Sie ja im prälegislativen Konsultationsverfahren erhalten haben – sinnvoll, nicht nur die Betätigung des Verkaufspersonals am Sonntag auszuschließen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Ausbeutung zu schützen, sondern auch zu fragen: Was sorgt eigentlich dafür, dass wirklich keine Verzerrung des Wettbewerbs stattfindet und am Ende der Sonn- und Feiertagsschutz umgangen wird, indem ich mit REWE To Go auf der Einfallstraße nach Erfurt mein Lädchen aufmache? Das kann natürlich nur über die Begrenzung des Warenkorbs – in Klammern: Dinge des täglichen Bedarfs – oder Quadratmetergrößen geregelt werden. Deshalb ist es nicht so einfach – das hatte ja der Abgeordnete des BSW gesagt –, irgendwo mit der Axt ein großes Loch reinzuschlagen, sondern man muss, wie Herr Herzog zutreffend sagte, die Waage halten. Genau das ist der Vorschlag unseres Gesetzentwurfs. Uns geht es tatsächlich darum, abgesehen von der Tatsache, dass es schon geförderte Läden gibt, einen Bestandsschutz herzustellen, auch zu garantieren, dass es in Zukunft wirklich dieses Ziel gibt: Arbeitnehmerinnenschutz, Wahrung der Sonntagsruhe, trotzdem die Flexibilität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich tatsächlich irgendwo betätigen wollen und das nicht aus ökonomischen Gründen müssen, und der Idee, dass man im ländlichen Raum vielleicht eine vollautomatisierte Verkaufsstelle erreicht. Aus meiner Sicht ist deswegen diese Idee, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorangestellt haben, rein rhetorisch, dass es um die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum geht. Denn gerade, wenn das Warensortiment nicht beschränkt wird, würde man ja Tür und Tor für eine weitere Stärkung der verstädterten Regionen setzen. Die Beschränkung des Sortiments bei vollautomatisierten Verkaufsstellen ist deswegen am Ende die Garantie von Arbeitsnehmerinnenschutz und von einer Stärkung des ländlichen Raums. Insgesamt kann man natürlich die Frage stellen: Ist es überhaupt vernünftig, Sonn- und Feiertage noch weiter zu schützen? Ist es vielleicht in der Verfassung alles irgendwie überholt oder überaltert? Für uns in der Landesregierung ist das die Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips, denn es geht darum, dass man tatsächlich einen Raum schafft, in dem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Durchtaktung des Tags irgendwie mal eine Pause gewinnt. Deswegen ist es keine Gängelung, sondern es ist ein Zugeständnis an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, tatsächlich mal in ein Durchbrechen des normalen Konsuminteresses zu kommen. Es kann ja nicht darum gehen, zu antizipieren, dass jemand ein Verkaufsinteresse hat und deswegen muss es auch die Verkaufsgelegenheit geben. Es muss darum gehen, dass wir am Ende auch durch attraktive Arbeitsbedingungen Fachkräfte halten und Arbeitsplätze schaffen. Deswegen ist auch die Beschränkung der Samstagsarbeit sinnvoll und richtig, denn sie kommt gerade daher, dass wir immer wieder feststellen müssen, dass Einzelhandel vor allem weiblich ist und Frauen am Ende eben die sind, die Care-Arbeit/Familienarbeit übernehmen. Gestatten Sie mir am Ende noch einen kleinen Verweis auf Ihren Fraktionsvorsitzenden, der ja heute als großer Eichsfeldkenner aufgefallen ist. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf ganz viele Feiertage genannt, bei denen Sie am Ende doch sagen: Da muss zu sein. Ein wichtiger Eichsfeld-Feiertag wird auch in der Rhön gefeiert, den haben Sie vergessen: (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Fronleich- nam!) Fronleichnam. Es findet vielleicht also doch nicht so viel Sinn, nur mal ein bisschen mit der Schwalbe herumzubrettern, man muss auch tatsächlich spüren, was in den Landkreisen los ist. Manchmal kann das eben eine kleine Partei dann doch besser. (Beifall SPD)

Protokoll ↗