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Sascha Schlösser

AfD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Ja. Wir sprechen heute über das Gesetz der AfD zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen. Es gibt also schon ein Gesetz und das wollen wir ändern. Untertitel: Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes. Und ich sage gleich zu Beginn in Richtung CDU und insbesondere in Richtung von Herrn Bühl – er ist ja dankenswerterweise jetzt da –: Auch Sie brauchen diese Rede offensichtlich in Einfacher Sprache, und keine Sorge, ich werde das gleich aufklären. Wir haben drei Regelungen vorgesehen, Herr Bühl: Alle Einrichtungen des Landes Thüringen sind verpflichtet, ihre Gebäude dauerhaft mit der Deutschlandflagge und mit der Thüringenflagge zu beflaggen. Den Gemeinden wird dauerhafte Beflaggung mit diesen beiden Flaggen empfohlen. Keine Beflaggung mit Symbolen oder Fahnen, die nicht staatliche Institutionen, Gruppierungen oder Bewegungen repräsentieren. (Beifall AfD) So hatten wir es am 20. Juni hier an dieser Stelle vorgestellt und das kann Ihnen, Herr Bühl, eigentlich nicht entgangen sein. Jetzt kommt ein kleiner Skandal: Sie haben mit der Brombeerregierung eiligst und mit heißer Nadel eine Flaggenverordnung in Konkurrenz zu unserem Gesetzentwurf verabschiedet – das ist noch nicht der Skandal – und der MDR hat Ihnen den roten Teppich zur öffentlichen Vermarktung Ihrer Flaggenverordnung ausgerollt – das ist auch noch nicht der Skandal. Vertreter der AfD allerdings waren nicht eingeladen – natürlich nicht, zwei konkurrierende Entwürfe und der öffentlich-rechtliche Rundfunk lädt nur die Regierungsfraktionen ein –, ein kleiner Skandal, aber das ist noch nicht der Skandal. Und jetzt kommt der Skandal, öffentlich verbreitet mit der MDR-Sendung „Fakt ist!“ am 25. Juni, also keine fünf Tage, nachdem wir hier zusammengesessen haben, mit dem Titel „Schwarz-Rot-Gold – Wie viel Patriotismus darf's denn sein?“ Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Andreas Bühl behauptet dort, keine Woche, nachdem wir hier unseren Gesetzentwurf unmissverständlich vorgestellt haben, die AfD will nur die Deutschlandfahne, nicht aber die Thüringenflagge, Thüringen sei der AfD egal. Als ich das gehört habe, ist mir glatt der Rotwein aus dem Gesicht gefallen. Das ist die kreative Wahrheit eines CDU-Funktionärs. Die Thüringer sagen, und insbesondere die Leute, die mich in ErfurtNord gewählt haben, die nehmen kein Blatt vor den Mund: Das ist glatt gelogen und das ist bewusst gelogen. (Beifall AfD) Und da wäre es ja noch kein Skandal, denn die CDU lügt ja ständig. Aber der Moderator Lars Sänger sekundiert mit einem „Punkt gemacht, Herr Bühl“ und macht sich damit für den MDR diese Lüge, diese Falschbehauptung zu eigen. Glaubt irgendjemand, dass Lars Sänger nicht wusste, dass das gelogen war? Gut, dass ich im Urlaub war, denn wären Sie und der MDR mit Ihrer konzertierten Desinformationsaktion zu unserem Flaggengesetz zu einer Zeit aufgeflogen, während der ich mich hätte juristisch um die Sache kümmern können – ich hätte Sie und den MDR juristisch auf links gedreht. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie wa- ren wohl länger weg?) Soweit man das noch kann – links ist ja Ihre Standardausrichtung. (Beifall AfD) Auf meine unverzügliche Intervention, zu der ich mich dann doch noch habe hinreißen lassen, musste selbst der MDR kleinlaut einräumen: Ja, die Behauptung ist nicht korrekt. Und weiter: Die Redaktion hat sich entschlossen, den Fehler im Rahmen einer redaktionellen Richtigstellung zu korrigieren. In der August-Sendung von „Fakt ist!“ erfolgte dann die Richtigstellung. Alles gut? Ich denke, nein. Meine Damen und Herren, wer im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Ausschluss der in der Sache betroffenen Opposition gemeinsam mit dem CDUFraktionschef kollusiv lügt, der tut das nicht versehentlich, der verfolgt eine Agenda gegen die Opposition mit öffentlichen Mitteln, mit den Mitteln der Beitragszahler. Das ist nicht lediglich peinlich, das ist verstörend. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ist das ein Me- dienbeitrag, oder was ist das jetzt?) Ja – und ich habe es gut vorbereitet, glaube ich. Ich sage das mit der Rückendeckung der Verfassung. Wer nachweislich lügt, der darf im Landtag auch als Lügner bezeichnet werden. Da hilft kein Gezeter. (Beifall AfD) Ich zitiere den Juristen und Medienrechtler Steinhöfel: „Aber natürlich darf man Lügenkanzler auch im Parlament sagen, das freie Mandat ist dazu da, der Abgeordnete ist seinem Gewissen unterworfen, im Bundestag […]“ und natürlich auch im Landtag „[…] darf man alles sagen, schmähen und sonst was, außer Verleumdung. Das ist laut Verfassung verboten. Der Rest ist erlaubt und das soll auch so sein, weil dort die politische Meinungsbildung und der politische Wahlkampf stattfinden, und der soll keinerlei Einschränkungen unterliegen.“ Was für den Kanzler gilt, Herr Bühl, das gilt auch für Sie. Sie haben ohne Not die Thüringer über unseren Gesetzentwurf belogen, Sie sind ein Lügner, Herr Bühl. (Beifall AfD) Ja, die CDU und ihre neu entdeckte Flaggenliebe, ein Trauerspiel, jedenfalls in Erfurt. Ich war ja wirklich gespannt, wie diese neue Flaggenbegeisterung der CDU und die Liebe zu den staatlichen Symbolen in der Praxis aussehen würden. Und ich kann sagen, der CDU-Oberbürgermeister von Erfurt hat meine schlimmsten Befürchtungen eindrucksvoll bestätigt. Vor dem Rathaus wehten stolz die Deutschlandfahne, die Thüringenfahne, die Erfurter Flagge und leider auch die Fahne der EU. Man kann nicht alles haben. Aber dann, pünktlich zum Christopher Street Day, der gefühlt jede Woche einmal irgendwo stattfindet, stellte sich die Frage, welche der vier Flaggen denn geopfert würde, und Überraschung, nicht etwa die Flagge der Europäischen Union musste weichen, nein, die Erfurter Stadtflagge wurde eingerollt am Erfurter Rathaus. Das, meine Damen und Herren, sind die Prioritäten eines CDU-Oberbürgermeisters, das sind nicht unsere Prioritäten. (Beifall AfD) Und jetzt noch einmal zurück zu unserem Gesetzentwurf: An öffentlichen Gebäuden wehen die Hoheitszeichen des Landes, sonst nichts, keine Modezeichen, keine Partikularinteressen, keine ständig wechselnden Gruppensymbole. Und wir haben ja drei Dinge, die heute hier in Konkurrenz stehen: Das ist einmal die Flaggenverordnung, das ist unser Flaggengesetz und das ist Ihr Entschließungsantrag der Brombeerkoalition. Dazu hatte ich mich beim letzten Mal schon geäußert. Was diesen Entschließungsantrag betrifft, das ist kein Antrag, das ist eine kollektive Selbstumarmung im besten Hofnarrenstil. Sie feiern sich für das, was Sie hier per Verordnung bereits längst angeordnet haben, und wir sollen mitfeiern. Und während Sie sich so gemeinsam für Ihren Entschluss feiern, vergessen Sie das Wichtigste: Die gesetzliche Grundlage für Ihre Verordnung fehlt, denn die Flagge einer supranationalen Einrichtung, also der EU, hat im Gesetz über Hoheitszeichen des Freistaats Thüringen schon vom Wortlaut her und auch sonst keine Ermächtigungsgrundlage. Diese Ermächtigung, die Sie sich hier eigenmächtig herausnehmen, gibt es schlichtweg nicht. Die Kompetenz dazu liegt allein hier im Thüringer Landtag. Ihre Verordnung ist grob rechtswidrig und sie missachtet die Kompetenzen des Thüringer Landtags. (Beifall AfD) Wir wollen nicht, dass öffentliche Gebäude zur Projektionsfläche ideologischer Spielereien werden. Wir wollen Ordnung, und diese Ordnung fängt beim Sichtbaren an. Flagge zeigen, aber eben mit Substanz. Herr Hande, das ist das Gegenteil von Spaß mit Flaggen, weil wir nicht jeden Wimpel zur Schau stellen. Der Gesetzentwurf ist eindeutig: Dauerhafte Beflaggung aller Landesgebäude mit Deutschland- und Thüringenfahne – Herr Bühl, jetzt verstanden? –, zweitens keine fremden Symbole und drittens eine klare Empfehlung zur Beflaggung an unseren Gemeinden. Wer den Staat ernst nimmt, der muss auch seine Symbole ernst nehmen. Unser Gesetzentwurf legt hierfür eine zuverlässige Grundlage. (Beifall AfD) Was allerdings aus der Debatte um unseren Gesetzentwurf zur Dauerbeflaggung bleiben wird, den Sie selbstverständlich ablehnen werden, ist ein verstörender Blick auf die Medien in unserem Land. MDR und Brombeerfraktionen lügen gemeinsam mit der Regierung um die Wette und die Regierung verklagt die Opposition, das Lügen der AfD müsse ein Ende haben. (Beifall AfD) Wenn das die Reaktion bei einer solchen Selbstverständlichkeit wie einem Gesetz zur Dauerbeflaggung ist, dann möchte ich nicht wissen, wozu Sie sich künftig noch hinreißen lassen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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