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Uwe Thrum

AfD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, nicht alles, was gut klingt, ist auch praxistauglich. Das Bildungsfreistellungsgesetz ist bestes Beispiel dafür. Deshalb haben wir heute auch die Aufhebung dieses Gesetzes hier auf die Tagesordnung gehoben. Dabei möchte ich an dieser Stelle auch noch mal deutlich machen, dass nicht nur wir hier dringenden Handlungsbedarf sehen, sondern dass eigentlich die Industrie- und Handelskammer mit einer entsprechenden Pressemitteilung den Stein im Sommer ins Rollen brachte. Mit einem Schreiben an das zuständige Bildungsministerium, was den Ursprung dieser ganzen Debatte darstellte, wurden von der Kammer Bildungsangebote wie Yogakurse, Fotoworkshops oder Sprachkurse in Italien, Spanien und Frankreich moniert. Mit beruflicher Qualifikation habe das wenig zu tun und sei freizeitorientiert. Die Freistellungen würden die Betriebsabläufe belasten. Eine ergebnisoffene Prüfung des Gesetzes könne auch zu einer Abschaffung führen, so die Kammer. Der Verband der Wirtschaft Thüringens äußerte sich ähnlich und möchte das Bildungsfreistellungsgesetz auf den Prüfstand stellen. Betriebliche Weiterbildung sei in den Firmen fest integriert, doch freizeitorientierte Fortbildungen gehörten in die Freizeit, so der Verbandssprecher. Und dem können wir uns direkt so anschließen. (Beifall AfD) Das Bildungsministerium hat daraufhin versichert, dass man die Hinweise ernst nehme. Die Bildungsfreistellung sei keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit, so ein Sprecher des Ministeriums. Wie man zu dieser Einschätzung kommt, lässt sich für mich nicht nachvollziehen, denn das Gesetz ist eindeutig und der Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr für Unternehmen ab fünf Beschäftigten ist in den §§ 1 und 3 klar geregelt und auch so vorgeschrieben. Aus unserer Sicht ist das ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Denn längst kümmern sich die Betriebe selbst um die Qualifizierung ihrer Beschäftigten und die können das auch besser als der Staat, nämlich zielgerichtet, qualitätsgerecht und praxisnah. (Beifall AfD) Ein gesetzgeberischer Eingriff ist aus unserer Sicht überflüssig und unnötig. Auch wenn wir arbeitsweltbezogene, anerkannte Bildungsveranstaltungen im Rahmen dieses Gesetzes in Thüringen, beispielsweise durch die Hochschule Schmalkalden, durch die IHK Südthüringen, die IHK Erfurt, sehen, so ist doch das Bildungsfreistellungsgesetz das falsche Instrument für Weiterbildungen, wie zum Beispiel zum Industriemeister, zum Fachwirt oder zum Betriebswirt. Bei diesen Qualifikationen haben wir es im Schnitt mit 30 Wochen Vollzeitunterricht zu tun. Da helfen diese fünf Tage Sonderurlaub auch nicht wirklich weiter – zumal jeder Betrieb, der in seine Zukunft und gute Fachkräfte investiert, die Lohnfortzahlung für solche Qualifikationen jetzt schon übernimmt. Fakt ist: Trotz der niedrigen Inanspruchnahme des Gesetzes gibt es einen großen Verwaltungs- und Prüfaufwand seitens des Landes. Der Verwaltungsund Prüfaufwand scheint so groß zu sein, dass die Landesregierung bisher nicht mal eine Evaluierung des Gesetzes auf die Reihe brachte. Aber auch der organisatorische sowie finanzielle Aufwand auf der Seite der Betriebe ist groß und unnötig. Deshalb sollte man sich das Ganze einfach sparen. (Beifall AfD) Uns bereitet große Sorge, dass unter dem Deckmantel der sogenannten Bildungsfreistellung Akteure aus dem gewerkschaftsnahen und linken Vorfeld finanziert werden. Die Bundestagsfraktion der Linken bietet beispielsweise an: „Linke Politik konkret“. Mit bis zu 5.000 Euro kann diese Weiterbildung auch über die Thüringer Aufbaubank gefördert werden. Deshalb mischen natürlich auch die Gewerkschaften hier mit und verdienen sich eine goldene Nase auf Kosten der Unternehmen und Steuerzahler. Diese angeblichen Weiterbildungen tragen dann Titel wie „Gegen eine Politik der Angst – für mehr Demokratie!“, „Politische Mythen und egalitäre Menschenfeindlichkeit“, „Kapitalismus in der Krise UND europäischer Rechtspopulismus“ und vieles mehr. Diese linke Gehirnwäsche nimmt einen überproportionalen Anteil der anerkannten Bildungsveranstaltungen ein. Damit muss Schluss sein, das gehört abgeschafft! (Beifall AfD) Abgeschafft aber auch, weil kleinere und mittlere Unternehmen besonders belastet werden, insbesondere durch Produktionsausfälle oder aufwendige Umstrukturierungen, weil Arbeitskräfte einfach ersetzt werden müssen. Deshalb will sich in Thüringen kein Arbeitgeber länger diese eine Woche Sonderurlaub für politische Bildung der IG Metall leisten. Wir als Gesetzgeber sollten das respektieren und endlich handeln. Deshalb lassen Sie uns das Gesetz völlig unbürokratisch aufheben. Ich freue mich ebenfalls hier auf eine lebendige Diskussion. (Beifall AfD)

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