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Dorothea Marx

SPD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht würde es schon mal helfen, den Titel des Gesetzentwurfs zu lesen: Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle. Es handelt sich hier nicht um ein Justizreformgesetz, das die vielen Probleme und Anforderungen, die wir zweifellos im Justizbereich zu bearbeiten haben, hier umfassend und in Gänze irgendwie auf vollkommen neue Füße stellen soll, sondern es handelt sich um einzelne Teilbereiche – kleinere Teilbereiche –, deren Regelungsbedarf jetzt kurzfristig aus Sicht unserer Brombeerkoalition erforderlich scheint und deswegen hier heute ins Laufen gebracht werden soll. Zu den einzelnen Punkten ist schon viel gesagt worden. Es ist natürlich unschön, dass die Zweigstellen Ilmenau und Bad Lobenstein noch nicht zu größeren Gerichtsstandorten zusammengeführt werden konnten – das bezweifelt auch keiner –, aber wenn es nun mal so ist, dass es nicht schaffbar ist, weil die räumlichen und die personellen Voraussetzungen an den Aufnahmeorten nicht hergestellt werden konnten, dann muss die Übergangsregelung verlängert werden, weil man sonst die Zweigstellen schließen müsste, ohne dass die überhaupt woanders angesiedelt werden könnten. Dann ist das einfach eine organisatorische Notwendigkeit, um dem Rechtsschutzbedürfnis und der Rechtswegegarantie für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes Wirkung zu verschaffen, dass diese dann verlängert wird. Ob die sieben Jahre zu viel sind – das sind alles Dinge, darüber kann man sich gern in der Ausschussberatung verständigen. Aber jetzt zu sagen, wir lassen es einfach auslaufen, hopp, mal gucken, was dann passiert, das ist auch keine verantwortliche Politik. Weiter geht es mit dem Schutz der Gerichtsvollzieher. Das ist ein sehr ernsthaftes Problem. Vielleicht haben Sie es aber schon vergessen, dass es auch schon Anschläge gab, dass auch schon ein Gerichtsvollzieher erschossen wurde schlicht und einfach und dass es deswegen von gar niemandem mehr infrage gestellt wird, dass es auch diese Abfragemöglichkeit gibt: Wo gehe ich denn da eigentlich hin? Wenn wir in Zeiten leben, in denen staatliche Organe und auch Gerichte und vollziehende Beamtinnen und Beamte – dazu gehören auch Gerichtsvollzieher – lächerlich gemacht werden, dann ist die Gefahr natürlich umso größer und da müssen wir diese Personen auch schützen. Wir haben hier einen reinen Anpassungsbedarf – das finden Sie auch genau beschrieben im Gesetz – durch Änderung des Bundesgesetzes, wo wir uns quasi umstellen müssen bei den Vorschriften, damit die Auskunftsrechte, die es bisher schon gibt, weiter genutzt werden können. Und dann kommt es – das haben Sie netterweise jetzt nicht auch noch wieder versucht lächerlich zu machen – zum Beispiel zu einer Spezialregelung über gefährliche Tiere. Aber dass Gerichtsvollzieher kein Traumjob ist, das können Ihnen die Menschen, die dort diese Arbeit machen, immer noch sehr gut bestätigen. Da haben wir als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber auch einen besonderen Schutzauftrag gegenüber diesen Personen. Jetzt kommt es zur Mode: Also Sie machen es sich ja auch, Herr Schlösser, immer sehr einfach mit der Verächtlichmachung staatlicher Institutionen. Und wenn Sie behaupten, das sei Teil eines Drogencocktails, den … (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Da müs- sen Sie was verwechseln!) Sie haben gesagt, das ist ein Gesetz wie ein Drogencocktail und wir machen jetzt Modevorschläge. Es ist ein Angebot an Personen, die an Richters statt – darauf hat Frau Ministerin Meißner schon hingewiesen – verhandlungsleitende Aufgaben im Gericht wahrnehmen, bei bestimmten Verhandlungen, dass sie quasi ihre Amtspersönlichkeit – nicht müssen, aber dürfen – durch eine Robe kennzeichnen dürfen. Und wenn hier alles immer ins immer Spekulativere und dramaturgisch Übersteigerte abgleitet und wir uns dann alles nur noch so vorstellen müssen wie so eine Fernsehsoap-Realityshow, dann ist es schon wichtig, dass diese Personen auch mal entscheiden können, ob sie sich mit einer Robe als Amtsperson kennzeichnen wollen oder nicht. Nicht mehr oder weniger wird denen hier ermöglicht. Wenn das die Betreffenden selbst wünschen, dann sollten wir ihnen diese Möglichkeit auch geben, und das hat hier nichts mit Modeberatung zu tun. Kritisch gesehen wird und zu hinterfragen bzw. genauer auszuleuchten in der Ausschussberatung, für die ich hier auch noch mal plädieren möchte, ist natürlich schon die Sache mit der Alarmfunktion. Die Alarmfunktion soll praktisch die Polizeibegleitung ersetzen, die wir schon in sehr vielen Fällen haben bzw. die dann angefordert wird und die es eben sehr schwer macht, die Gerichtsvollziehereinsätze bei schwierigen Klienten – sagen wir mal – planbar zu machen, wenn das zu Zeitverzögerungen führt, weil die Polizei da auch nicht immer von jetzt auf gleich Amtshilfe leisten kann. Deswegen ist die Frage: Wie können Gerichtsvollzieher bei solchen Einsätzen besser vor Gefahren geschützt werden? Dass es natürlich ein Grundrechtseingriff wäre, einen solchen Alarmknopf einzuführen, das ist unstreitig – aber dennoch. Dann haben wir noch den vierten Punkt, den Kollege Schard erwähnt hat, dass wir barrierefreie Zugänge verbessern sollen. Es sind kleine Einzelpunkte, es ist kein Gerichtsreformgesetz, aber es gibt keinen Grund, jetzt der Weiterberatung im Justizausschuss die Zustimmung zu verweigern. Darum bitte ich doch noch mal herzlich, dass dieses Gesetz an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird und dass wir uns dann bei den strittigen Punkten darauf verständigen, ob wir hier zu einer Einigung kommen. Auch jetzt noch mal an die Adresse von Frau Große-Röthig und der Linksfraktion: Da nehmen wir natürlich Beratung und Einwände auch ernst und werden natürlich entsprechende fachliche Expertise hinzuziehen, ob so ein Alarmierungsknopf eine gangbare Sache sein wird. Auf den ersten Blick wäre es eine sehr hilfreiche Maßnahme für den wirklich erforderlichen Schutz der Gerichtsvollzieher. Wenn Sie mit den Menschen sprechen, dann wissen Sie das auch. Ich plädiere hier massiv für eine Überweisung an den Justizausschuss und bitte dafür um Ihre Zustimmung. (Beifall BSW, SPD)

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