Wiebke Muhsal
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, jetzt möchte ich mich doch noch mal zu Wort melden, weil jetzt wiederholt dem Abgeordneten Schlösser, obwohl wir zum Thema, zu einem Flaggengesetz reden, vorgeworfen wurde, er würde nicht zum Thema sprechen. Ich finde es schon krass, wenn wir hier im Parlament eine Debatte zu unserem Gesetzentwurf führen, es daraufhin eine öffentliche Darstellung gibt, die schlicht nicht den Tatsachen entspricht, und das hier von einem Abgeordneten transportiert wird, dann gehört das in seine Ausübung des freien Mandats, weil ja auch das, was dann öffentlich diskutiert wird, Ausfluss dessen ist, was hier im Parlament diskutiert worden ist.
(Beifall AfD)
Letztlich, Herr Bühl, haben Sie schlicht in diesem Fernsehbeitrag nicht die Wahrheit gesagt. Ich weiß nicht, warum das ordnungsrufwürdig sein sollte oder warum Herr Schlösser das hier nicht sagen sollte im Rahmen seines Mandats. Das gehört zum Thema, und wenn Sie damit nicht leben können, dann ist das Ihr Problem und nicht seins.
(Beifall AfD)
