Steffen Schütz
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon beeindruckend, was Sie da gerade von sich gegeben haben, wie Sie mich vor sich hertreiben. Ich kann Ihnen sagen – und da möchte ich auch Frau Müller mal zurufen, die neulich in einem Interview gesagt hat, was die neue Landesregierung alles falsch macht und dass sie den sozialen Wohnungsbau vernachlässigt: Sowohl das eine, das Sie gerade von sich gegeben haben, als auch das andere ist schlichtweg falsch.
(Beifall BSW)
Frau Müller, wir kommen gleich dazu. Aber in dem einen Punkt muss man dem Kollegen und den anderen hier im Raum vielleicht mal einen Punkt geben, denn man muss sich schon mal fragen, warum keiner mehr in Thüringen baut. Man muss sich schon mal fragen, warum wir …
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Keiner –
stimmt nicht!) Einfach kurz zuhören!
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Meine
Tochter hat erst gebaut, also baut jemand!) Einfach kurz zuhören! Rendite ist natürlich nicht alles. Aber im Moment ist es so, dass alle Bauherren, mit denen ich spreche, mir sagen: zu lang, zu schwerfällig, zu kompliziert. Und ehrlich gesagt sind Sie sich treu geblieben mit dieser kleinen Bauvorlageberechtigung. Die haben Sie bisher abgelehnt. Dafür kann man gute Gründe haben. Ich sehe es anders. Aber ich sehe die Gründe, die Sie gerade eben aufgezählt haben, auch anders.
(Beifall BSW)
Der heute hier vorliegende Gesetzentwurf behandelt die Möglichkeit, für einfache Bauvorhaben die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und staatlich geprüfte Techniker einzuführen. Übrigens, Herr Kollege, wenn wir bei der Wahrheit bleiben, der Kollege Höcke hatte das irgendwann mal in einem Beitrag und ich habe ihn darauf angesprochen, nämlich in der Kantine, Sie können mal Ihren Nachbarn fragen. Daraufhin hat er mir was mitgebracht und ich habe ihm dann auch ein Feedback gegeben. So handhabe ich das und übrigens auch meine Kolleginnen und Kollegen beim BSW.
(Beifall BSW)
Das Anliegen wurde in der Vergangenheit wiederholt von unterschiedlichen Interessengruppen vorgetragen und stieß auf verschiedene Vorbehalte, auch in meinem eigenen Haus. Da die Bauvorlagen nicht nur im Anzeigeverfahren, sondern auch im vereinfachten Verfahren von den Bauaufsichtsbehörden nur eingeschränkt geprüft werden, bedarf es eben einer hohen Qualifikation der bauvorlageberechtigten Planer, die neben dem Bauplanungsrecht auch weitere Rechtsgebiete umfasst. Ja, so weit, so eben auch bürokratisch. Die neue Landesregierung ist – und das habe ich heute schon mal gesagt – mit dem Vorsatz angetreten, Dinge auf den Prüfstand zu stellen, neue Lösungen zu entwickeln, vielleicht auch mal neu zu denken und vielleicht auch mal mutig und zuversichtlich Dinge auszuprobieren. Das betrifft auch die Erweiterung der Bauvorlageberechtigung. Denn auch da darf es keine Tabus geben, damit wieder gebaut wird. Und dass Sie das lustig finden, finde ich wiederum lustig, weil es ehrlich gesagt traurig ist, was Sie da hinterlassen haben. Deshalb haben wir bereits in den Regierungsvertrag hineingeschrieben: „Wir werden die Einführung der ‚kleinen Bauvorlageberechtigung‘ für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker prüfen.“ Das haben wir gemacht. Im Ergebnis der durch den Regierungsvertrag vereinbarten Prüfung arbeitet mein Haus aktuell – das ist schon gesagt worden – in Anlehnung an die Regelungen der Nachbarländer Thüringens – Ihr Kollege Höcke hatte mich ja auf Sachsen-Anhalt hingewiesen – an einer vertretbaren Lösung, die der Unterschiedlichkeit der Ausbildung von staatlich geprüften Technikern und Handwerksmeistern einerseits und Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren andererseits Rechnung trägt. Die Regelung soll jetzt ziemlich kurzfristig vorgelegt werden und die Thüringer Bauordnung in diesem Punkt, übrigens auch in anderen Punkten, fortgeschrieben werden. Auf die Details gehe ich gleich ein. Aber schauen wir uns zunächst einmal den Gesetzwurf an. Dieser sieht eine Öffnung für Bauvorhaben mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten vor, deren Nutzfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Was ist das? Wir haben das eben gesagt: in der Regel ein Einfamilienhaus. Da die Bauvorhaben aber nicht mehr als ein Stockwerk haben dürfen, fallen die meisten Einfamilienhäuser leider nicht unter diese Regelung. Außerdem ist die Absolvierung einer Fortbildung mit erfolgreichem Prüfungsabschluss vorgesehen, die von einer durch das Bauministerium anerkannten Stelle durchgeführt wird. Ob diese Regelung die unbürokratischen Rahmenbedingungen schafft, die die AfD in ihrer die Thüringer Bauwirtschaft betreffenden Presseerklärung, Herr Krell, vermisst, muss ich jedenfalls bezweifeln. Im Vergleich zu dem hier vorgelegten AfD-Gesetzentwurf will das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, dass die kleine Bauvorlagebe rechtigung freistehende oder nur einseitig angebau te Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 von 2 bis 100 Quadratmeter Grundfläche umfasst. Diese Grundfläche bezieht sich jedoch auf das Geschoss mit der größten Ausdehnung. Das ist üblicherweise bei uns das Erdgeschoss. Anders als im AfD-Ent wurf muss das Gebäude nicht einstöckig sein. Bei gewerblichen bzw. land- und forstwirtschaftlich ge nutzten Gebäuden ist eine größere Grundfläche bis 250 Quadratmeter nach meiner Auffassung vertret bar, solange keine größeren Stützweiten vorgese hen sind. Auch Kleingaragen übrigens – es soll ja Leute geben, die die bauen –, die bis 100 Quadrat meter Grundfläche möglich sind, können mit einer kleinen Bauvorlageberechtigung künftig errichtet werden. Ich finde, das ist erst mal was. Der Regierungsentwurf, an dem wir bereits arbeiten, geht hier weiter, da es aus unserer Sicht schwer vermittelbar wäre, wenn Thüringen hinter der Regelung anderer Länder zurückbliebe. Auch die Erwartungen der Handwerkskammer – und Frau Große-Röthig hat eben gesagt, und das schätze ich sehr, sie steht auf vernünftige Prozesse; das mache ich auch. Ich rede mit den Fachleuten, hole mir deren Meinungen ein und frage sie. Und ja, da bekommt man unterschiedliche Auffassungen von den Planern, von den Architekten, von der Bauwirtschaft. Aber wir haben am Ende etwas gemacht. Das halte ich für gute Politik, dass man sich mit den Leuten, die sich damit auskennen, einigt und sagt, okay, was können wir denn machen und wie können wir vielleicht auch manchmal darüber hinausgehen. Das haben wir in diesem Fall so gemacht. Hier noch mal zum Fortbildungserfordernis: Auch das ist wieder so eine Geschichte. Jeder von uns weiß doch, was wir damit bekommen. Die Notwendigkeit wird natürlich auch im zuständigen Bauministerium gesehen. Allerdings wären die Benennung einer dafür zuständigen Stelle, die Erstellung eines Fortbildungsplans und eine Prüfung meiner Meinung nach eine hohe Hürde, die im Ergebnis nicht geeignet wäre, den Kreis der Bauvorlageberechtigten – und wir brauchen davon einige – wirklich zu erweitern. Was im Regierungsentwurf zur Bauordnung angedacht ist, entspricht im Wesentlichen den Anforderungen anderer Bauvorlageberechtigter, nämlich eine jährliche Fortbildungspflicht im öffentlichen Baurecht, eine mindestens zweijährige Berufserfahrung, die Notwendigkeit einer Listenführung und eine Haftpflichtversicherung. Es geht also auch anders. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der isolierte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geht leider am grundlegenden Problem vorbei, nämlich der Stärkung der Thüringer Bauwirtschaft, denn der Bausektor ist doch einer der zentralen Motoren für die gesellschaftliche Entwicklung. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie da lachen. Das macht mich wirklich wütend.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Bei was
habe ich denn gelacht? Kommentieren Sie nicht meine Gestik!) Entschuldigung, wir haben ein Problem geerbt. Und dieses Problem besteht darin, dass Bauen in Thüringen zu schwerfällig, zu langsam, zu unrentabel und zu undigital ist. Und wenn wir das ändern, dann wünsche ich mir von Ihnen konstruktive Vorschläge, und über die können wir auch gern reden, aber nicht lachen,
(Beifall CDU, BSW)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nicht
aus dem Zusammenhang reißen!) denn was wir wollen – da können Sie auch so machen, wenn Sie das für richtig halten, gern – ist ganz klar: Natürlich wollen wir wirtschaftliches Wachstum, aber wir wollen auch dringend benötigten Wohnraum schaffen. Da sind wir uns zumindest einig. Über das Wie können wir reden, aber bitte konstruktiv. Hier soll das vom TMDI momentan in der Arbeit befindliche Baupaket ansetzen. Das Baupaket enthält aktuell 21 Maßnahmen. Es war nicht leicht, das zu machen. Ich habe am 27.03. damit angefangen. Ich habe mit der Bauwirtschaft, mit der Wohnungswirtschaft, mit den Architekten, mit den Planern, mit der Baukultur, ich weiß nicht, mit wem noch alles gesprochen, den Kommunen natürlich auch. Das halte ich für einen richtigen Ansatz, denn ich glaube, dass wir nur gemeinsam und konstruktiv vorankommen. Wir wollen und wir müssen Bauprozesse vereinfachen. Wir müssen das Bauen insgesamt schneller sowie planbarer machen. Damit schaffen wir die notwendigen politischen Rahmenbedingungen, um Investitionen zu erleichtern, den Wohnungsbau zu beschleunigen und die Thüringer Bauwirtschaft nachhaltig zu stärken. Ein solches Paket ist also nicht nur ein zentrales Signal an die Branche, sondern ein klares politisches Bekenntnis. Bauen muss einfacher werden, und zwar jetzt und nicht erst nächstes oder übernächstes Jahr. Mit dem Baupaket wollen wir Planungsbeschleunigung. Ja, wir wissen, wir haben da dicke Bretter zu bohren. Das ist ungefähr, das kann ich Ihnen ganz ehrlich sagen, jeden Tag ein Thema, das mich genauso beschäftigt wie die Digitalisierung, weil wir dort wirklich teilweise – und ja, Sie haben zu Recht angesprochen und wir kennen das alle – hanebüchene Vorschriften haben. Wir haben uns eine Bürokratie gegeben und wir haben es zugelassen, dass die Bauwirtschaft nicht nur gegängelt und überkontrolliert, sondern auch manchmal in einer Weise behandelt wird – ich habe das neulich gesehen –: 500 Wohnungen in Erfurt. Da baut jemand Sozialwohnungen und wird gegängelt, weil er im Trockenbau Duschkabinen 2 Zentimeter, 5 Zentimeter – ich weiß es nicht – zu wenig angelegt hat. Da bekommt er die 800.000 Euro Förderung für seine barrierearmen Wohnungen oder barrierefreien Wohnungen nicht. Da, finde ich, haben wir eine gemeinsame Aufgabe, auch hier in diesem Hohen Haus, das ist unsere Aufgabe, dafür sind wir gewählt und der möchte ich auch gerecht werden. Das bedeutet aber auch, dass wir Personal und Kommunikation stärken müssen. Das bedeutet, dass wir die Möglichkeiten des Baurechts endlich ausschöpfen müssen. Wir erstellen da gerade einen Ländervergleich, es gibt offen gestanden auch im Bund interessante Ansätze. Ich hoffe, dass die dazu führen, dass das, was die Bundesregierung angekündigt hat – wenn ich den Referentenentwurf sehe, bin ich da aufgrund einiger Formulierungen etwas skeptisch –, aber dass das tatsächlich das Bauen beschleunigt. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen. Wir wollen einen Gesetzentwurf zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen auf den Weg bringen. So soll beispielsweise die Planfeststellungspflicht für Ersatzneubauten von Brücken entfallen. Vereinfachte Vergabeverfahren im Hochbau sollen verstärkt genutzt werden, um durch serielles und modulares Bauen wesentliche Beschleunigungen zu erzielen. Letzte Woche habe ich auf dem Holzbaugipfel alle Beteiligten an einen Tisch gebracht, weil ich darüber nachgedacht habe, welche Möglichkeit wir denn hätten. Wenn wir beispielsweise in Erfurt, Jena, Weimar, auch noch ein bisschen in Eisenach, wo wir Wohnungen brauchen, die Möglichkeit schaffen würden, dass wir nachhaltig mit Holz – heute holzen wir hier ab, führen das Holz nach Österreich, und dann bringen wir es wieder zurück, wo man sich fragt, was das soll – hier zum Beispiel unsere WBS-70-Bauten aufstocken könnten, da wo es sinnvoll ist, da wo es gebraucht wird. Wir hätten klare Kubaturen, wir hätten serielle Bauweise. Es könnte sogar dazu führen, dass das nicht so teuer wird, wie wenn man jedes Teil einzeln baut. Also das heißt, es gibt viele Ideen.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Das gibt es
doch schon! Die Holzbauweise!)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Na klar
gibt es das schon!) Eben, ja, aber wir müssen es hier machen, die Wertschöpfung muss hierher. Das ist das, wovon Sie sprechen. Und Wertschöpfung heißt für mich, auch unternehmerisches Handeln zu fördern, und heißt auch, Businessmodelle zu etablieren. Das gehört für mich zum Bauen dazu. Deshalb möchte ich gern, dass Thüringen führendes Holzbauland wird; übrigens nicht nur führendes Holzbauland,
(Beifall CDU, BSW)
ich möchte, Herr Augsten und Herr Kummer, die zu Recht fordern, dass wir mehr Nachhaltigkeit ins Bauen bringen, dass wir da die Möglichkeit schaffen, mit nachwachsenden Rohstoffen zum Beispiel Dämmstoffe etc. hier zu etablieren. Ja, haben wir schon, aber wir brauchen es endlich jetzt und hier und mehr.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Da bin
ich dabei!) Wir schaffen Regelungen zum Umbau und zur Aufstockung. Sie haben das eben gesagt mit Ihren Stellplätzen. Also da kann ich nur sagen, da sind Sie nicht ganz up to date. Diese Möglichkeit gibt es bereits. Das wird durch kommunale Verkehrskonzepte jetzt schon möglich, dass diese Stellplätze nicht unbedingt gebraucht werden. Die Aufstockung muss einfacher werden. Last, but not least: Der digitale Bauantrag bis Ende 2026 ist ein echt dickes Brett. Wir werden das ver einfachte Genehmigungsverfahren erweitern, um Prozesse zu beschleunigen. Wir novellieren derzeit die Richtlinie Sozialer Wohnungsbau, darüber ha ben wir neulich gesprochen. Dabei werden ein Stan dard für einfaches Bauen nach Vorbild SchleswigHolsteins sowie verschiedene Verfahrenserleichte rungen etabliert. In der Richtlinie werden wir die An forderungen an Barrierefreiheit auf das in der Praxis notwendige, sinnvolle, vernünftige Maß reduzieren. Wir werden den jetzt schon engen Austausch mit al len maßgeblichen Akteuren weiter intensivieren. Und ja, ich weiß, es gibt Vorbehalte gegen Task force. Ich kann das Wort auch schon nicht mehr hö ren, aber in dem Fall ist es genauso wie der Digital beirat eine gute Veranstaltung. Es geht um gemein same Initiativen. Und Sie dürfen sich eingeladen fühlen. Wir wollen mit allen sprechen, die ein Inte resse daran haben, dass mehr Menschen in Thürin gen bezahlbaren, modernen und nachhaltigen Wohnraum bekommen. Wir werden eine Fachkräfte initiative gemeinsam mit den Verbänden starten, um Interesse an Ingenieur- und Bauberufen zu wecken. Meine Damen und Herren, mit den Maßnahmen aus dem Baupaket wollen und werden wir das Bauen in Thüringen voranbringen. Damit wählen wir, anders als der hier behandelte Gesetzentwurf, der nur ein kleines isoliertes Problemfeld anpacken will, einen umfassenderen und damit, so hoffe ich, Erfolg versprechenderen Ansatz. Der Gesetzantrag der AfD-Fraktion hilft dabei als Schnellschuss, offen gestanden, nicht weiter und sollte daher abgelehnt werden.
(Beifall CDU, BSW)
Last, but not least: Wir haben keine Tabus, wir gehen an alle Regelungen ran. Ich möchte Ihnen ein Beispiel erzählen: Ich schätze die Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus und auch im TLBV sehr. Sie leisten unter den gegebenen Bedingungen in den allermeisten Fällen wirklich Toparbeit. Aber ich hatte die Frage auf dem Tisch: Können wir das Berufsalter bei Statikern anheben oder nicht? Es gab eine ganz klare – und Frau Müller, Sie haben recht, man kann auch in diesem Fall unterschiedlicher Auffassung sein. Aber ich habe Ihnen gerade gesagt, ich mache eine Fachkräfteinitiative. Wir wissen doch alle, wie lange das dauert, wenn wir die Leute kriegen, ob wir sie überhaupt kriegen, wie wir sie dann bezahlen können. Aber dann muss ich doch in der Lage sein zu sagen, okay, ich springe dann mal über meinen eigenen Schatten und hebe dieses Höchstalter an. Und da wird mir dann als Begründung gesagt, warum man das nicht tun sollte: Ja, aber Herr Minister, mit 70 kann ja der Statiker nicht mehr auf die Leiter. Also ich habe mehrere Häuser gebaut, mir ist noch nicht aufgefallen, dass meine Statiker bei mir irgendwie auf einer Leiter in die vierte oder in die dritte Etage mussten, die haben die Treppe genommen. Insofern glaube ich, dass wir auch an diesem Beispiel sehen, dass wir nachhaltig denken, dass wir ganzheitlich denken. Ich hoffe und wünsche, dass Sie uns dabei unterstützen. Und, Herr Kollege, nein, Sie haben mich da nicht getrieben, dazu brauchten Sie mich nicht treiben, das kann ich schon selber. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
