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Nadine Hoffmann

AfD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, auf den Klimawandel gilt es klug zu reagieren. Das 2018 durch Rot-Rot-Grün verabschiedete Thüringer Klimagesetz hingegen geht zulasten der Umwelt und der Wirtschaft. Es gehört aufgehoben, zumal inzwischen allzu deutlich geworden ist, dass der vermeintliche Klimaschutz das Gegenteil von Umweltschutz bedeutet. (Beifall AfD) Denn Umweltschutz, denn Verantwortung kommt durch Wiederbewaldung, Renaturierungsflächen, Verringerung von Versiegelungen, Ressourcenschonung oder Arten- und Landschaftsschutz zustande und nicht dadurch, dass Energiewendeprofiteure durch die Zerstörung der Umwelt Geld anhäufen. (Beifall AfD) Das Gesetz ist schwammig formuliert, durchdrungen von Ideologie und mit einem utopischen Ziel versehen. Eine hundertprozentige Energieversorgung Thüringens aus einem eigenen Mix erneuerbarer Energien bis 2040 wird angezielt, was angesichts fehlender Speichermöglichkeiten für volatile Energieerzeugungsquellen und fehlender grundlastfähiger Kraftwerke ein auf Steuerzahlerkosten ausgetragener Kampf gegen die Physik ist, ein Affront gegen physikalische Grundsätze, der das energiepolitische Dreieck verfehlt. Das Thüringer Klimagesetz ist auch ein Hohn für die vielen Bürgerinitiativen im Land. Ich zitiere aus dem Gesetz § 2 Abs. 3: „Die Bürger sollen an der Planung und Umsetzung des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf Landesebene beteiligt werden. Das betrifft sowohl eine Teilnahme an Verfahren als auch die Möglichkeit einer Teilhabe an Projekten und Maßnahmen des Klimaschutzes.“ Jetzt frage ich: Wie und wo fließt das Anliegen der Initiativen ein, die sich gegen die Verschandelung des ländlichen Raums durch eben jene als Klimaschutz verklausulierte Transformation der Energiepolitik wehren? (Beifall AfD) Das Thüringer Klimagesetz gehört allein schon deshalb aufgehoben, weil es den Ausbau der Windindustrie forciert und so den ländlichen Raum durch Flächenversiegelung, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und abgesenkten Artenschutz, also das Gegenteil von Umweltschutz, schlechterstellt. Es ist Ausdruck einer Energiepolitik, die diese Eingriffe in die Umwelt als Kollateralschäden in Kauf nimmt. Deshalb haben wir bereits 2021 dessen Aufhebung beantragt – Herr Gottweiss hat es schon angesprochen. Interessant in der Debatte damals 2021 war, dass die CDU, die 2018 noch gegen das Gesetz votierte, seine Aufhebung 2021 verneinte. Ein kleiner Ausflug zur Glaubwürdigkeit der CDU: Herr Gottweiss, Sie haben zum Klimagesetz Ende der letzten Legislatur eine Initiative gemacht. Die haben Sie dann im Ausschuss sterben lassen. Und Ihre Initiative auf Bundesratsebene, das haben Sie auch nur gemacht, weil wir einen Antrag vorgelegt haben auf Abschaffung des Wind-an-Land-Gesetzes und Sie sich dadurch unter Druck gesetzt fühlten. Sonst wäre bei Ihnen gar nichts passiert. (Beifall AfD) Um die Wandlungsfähigkeit/Rückgratlosigkeit der CDU aufzuzeigen, zitiere ich aus der Plenarrede von Stefan Gruhner, CDU-Fraktion – jetzt Minister –, von 2018. „Deswegen will ich auch gleich zu Beginn eines sehr klar sagen: Wir sind der festen Überzeugung, dass es dieses Gesetz überhaupt nicht braucht. Und warum braucht es dieses Gesetz nicht? Drei Gründe: Erstens haben wir – und es wird Sie nicht überraschen, dass ich das anführe – bereits zahlreiche Instrumente des Bundes und der Europäischen Union zum Klimaschutz.“ Und weiter sagte Herr Gruhner: „Zweitens: Warum braucht es dieses Gesetz nicht? Der zweite Grund ist, weil es Bürokratie und Mehrbelastungen bedeutet, Mehrbelastungen für Kommunen, Mehrbelastungen für die Wirtschaft.“ Und Herr Gruhner weiter: „Der dritte Grund, warum es dieses Gesetzes hier nicht braucht, vor allem nicht in dieser Form, ist: Wir sind der festen Überzeugung, dass das, was Sie hier vorgelegt haben, auch keinen substanziellen Effekt für das Klima haben wird.“ (Beifall AfD) In der zweiten Beratung zum Gesetz zuletzt noch mal Herr Stefan Gruhner: „Deswegen kann ich nur sagen, wir werden dieses Gesetz ablehnen. Es verschlechtert das Klima für den Klimaschutz in diesem Land, es ist ein schlechtes Gesetz, es bedeutet Verbote, Gebote und Zwang.“ Ein Hoch auf die Parlamentsdokumentation! (Beifall AfD) Ich bin gespannt, wo sich die feste Überzeugung der CDU heute hinmäandert hat. Das Gesetz jedenfalls gehört auch wegen seiner Auswirkungen auf die Wirtschaft aufgehoben. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs: „Aus Sicht der Thüringer IHKs ist es wichtig, einseitige thüringenspezifische verpflichtende Belastungen für die Wirtschaft, denen Mitbewerber nicht unterliegen und die so zu Wettbewerbsverzerrungen führen, zu verhindern.“ Und weiter: „Deshalb lehnen die Thüringer Industrieund Handelskammern als Vertretende der regionalen Wirtschaft im Freistaat den Gesetzentwurf ab, da es keines Landesgesetzes bedarf.“ (Beifall AfD) Apropos IHK: Beim Jahresempfang der IHK Südthüringen, bei dem ja einige Abgeordnete aus diesem Rund und auch Minister da waren, wurde eindringlich gesagt, dass eine Reaktivierung der Kernkraftwerke in Deutschland möglich ist, nicht bei allen, aber bei einigen. Das, falls jetzt wieder einer auf die Idee kommt zu fragen: Ja, woher soll es denn kommen? Mangelnde Einbindung, ausufernde Bürokratie und nicht nachvollziehbare Meldepflichten wurden von anderen Anzuhörenden moniert – 2018. Schaut man sich die Riege der Anzuhörenden an, haben sich diese Schwergewichte in der Anhörung ganz oder teilweise gegen das Klimagesetz ausgesprochen: Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Thüringen, Wohnungswirtschaft Thüringen, Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Landesverband der Thüringer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Thüringer Bauernverband, Ingenieurkammer Thüringen, Architektenkammer Thüringen, Verband kommunaler Unternehmer, Verband der Wirtschaft Thüringens, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und nicht zuletzt Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag. Sie kritisierten nicht nur Kapazitätsgrenzen, steigende Bürokratie durch das Thüringer Klimagesetz, Überregulierung, fehlende technologische Speichermöglichkeiten, den Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Kommunen, die Benachteiligung des ländlichen Raums, sondern auch die Sanierungsvorschriften und damit einhergehende unverhältnismäßige Kosten, die einer Wirtschaftlichkeit widersprechen, sowie Abwanderung energieintensiver Unternehmen und eine fehlende energieträgeroffene Betrachtung. Interessant ist zudem, dass nach all den Vorhersagen der Anzuhörenden, die eingetroffen sind, eine bis heute fehlende Überprüfung nach § 13 Abs. 3 des Gesetzes zu den Erfahrungen auf kommunaler Ebene und deren Veröffentlichung fehlt. Warum wohl?! Und interessant ist, dass das Fristende der Antwort auf eine Anfrage meiner Fraktion zur Evaluierung vom Juli auf Oktober geschoben wurde. Auch das ist interessant. Zeit also, dieses Gesetz nicht nur auf den Prüfstand zu stellen, sondern es aufzuheben. (Beifall AfD) Stimmen Sie für Vernunft, Bürokratieabbau, den ländlichen Raum und die Thüringer Natur. Stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf! Zuletzt noch zu Ihnen, Herr Dr. Augsten: Ich nehme Ihnen eine Empörung nicht ab. Warum? Sie haben Mitglieder in Ihrer Fraktion, die damals für das Thüringer Klimagesetz gestimmt haben. Herr Kobelt wird sich vielleicht erinnern. Herr Kummer wird sich vielleicht noch erinnern, als er bei den Linken war, damals SED, dann Linke, dass er auch für das Thüringer Klimagesetz gestimmt hat. Und das Problem der CDU in dieser Regierung ist, dass sie einen Energieminister hat, der damals dafür gestimmt hat. Und jetzt sitzen Sie in der Patsche, aber diese Patsche haben Sie sich selbst eingebrockt. (Beifall AfD)

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