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Anja Müller

Die Linke 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, angesichts der steigenden Mieten und Mietnebenkosten brauchen wir auch in Thüringen mehr Wohnraum und Wohnungsbau bzw. Sanierungen für Mieterinnen mit bezahlbaren Preisen. Gleichzeitig ist aber auch darauf zu achten, dass die Landschaft gerade auch in Thüringen nicht durch wilde Neubauten weiter zersiedelt wird und dabei auch noch guter landwirtschaftlicher Boden verbraucht wird. Was die AfD-Fraktion mit der Behauptung, es würde das Bauen beschleunigen, hier vorlegt, hilft gerade auf dieser Baustelle nun wirklich nicht weiter. Die kleine Bauvorlageberechtigung in dieser Ausgestaltung erfasst nur Einfamilienhäuser und bei den Kriterien nur ein Stockwerk und nur maximal zwei Nutzungseinheiten. Das sind in der Praxis zwei Doppelhaushälften als einstöckiges Haus oder aber ein großer einstöckiger Bungalow. Das klingt nach einem Modell eines klassischen Neubaugebiets und eigentlich für die Klientel, für die die AfD immer wirbt, nicht richtig, denn das können sich bei diesen Baupreisen nur noch die wenigsten leisten. Davon abgesehen, dass dies nicht die sinnvolle Lösung der Wohnungs- und Mietpreisfrage sein kann, gibt es zum Thema „Kleine qualifizierte Bauvorlageberechtigung“ noch folgendes Kritisches anzumerken: Die AfD-Fraktion schlägt eine Thüringer Landesregelung dafür vor, platziert in der Thüringer Bauordnung. Ob eine solche Landesregelung den Handwerkern wirklich hilft, ist fraglich, denn Fachverbände des Handwerks, Handwerkskammern und der Zentralverband des Deutschen Handwerks, kritisieren Landesregelungen an dieser Stelle deutlich. Der ZDH, also der Zentralverband des Deutschen Handwerks, und die Handwerkskammern fordern seit Längerem einheitliche Vorschriften auf Bundesebene. In einer Anhörung des zuständigen Bundestagsausschusses im Juni 2019 forderte der Zentralverband des Deutschen Handwerks insbesondere, die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung sollte einheitlich in allen 16 Bundesländern eingeführt werden. Mit „einheitlich“ ist hier nicht nur das Regelungsinstrument an sich gemeint, sondern auch die Ausgestaltungskriterien, also welche Gewerke es nutzen dürfen, bis zu welcher Größe und Gestaltung des Bauvorhabens. Denn viele Handwerksbetriebe arbeiten nicht im Inselbetrieb in nur einem Bundesland, vor allem wenn der Handwerksbetrieb in der Nähe einer Landesgrenze liegt. Na, da haben wir ja ganz viele. Wir haben Hessen, wir haben Sachsen, wir haben Sachsen-Anhalt also ganz in der Nähe. Kritik an der kleinen Bauvorlageberechtigung kommt aber auch von den Architektenkammern und Ingenieurskammern. Sie geben Folgendes zu bedenken: Nur Architekten haben die Expertise, die Potenziale „der begrenzt zur Verfügung stehenden Bebauungsflächen für vermehrten Wohnungsbau mit hohem gestalterischen Anspruch“ und „gleichzeitig die in ihrer Arbeitsfähigkeit stark durch die Pandemie betroffenen Bauverwaltungen zu unterstützen“. Das Zitat stammt zwar aus dem Jahr 2020, aber aus unserer linken Sicht hat das an Richtigkeit nichts eingebüßt. Und die Bundesingenieurkammer gibt zu bedenken, „höhere Anforderungen in Fragen der Bausicherheit sowie hohe Anforderungen an energieeffiziente Standards beim Bauen erforderten bei kleinen Vorhaben eine qualifizierte Planung“. Diese beiden Argumente lassen sich also nicht wegdiskutieren mit dem Verweis auf nur „kleine Bauvorhaben“ und auf „die Statik prüft ja noch mal wer anders“ oder mit dem Verweis auf die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Fortbildungen. Gute Planung und Bauausführung erfordert auch fortlaufende praktische Erfahrung mit Bauvorhaben und sehr fraglich ist, ob das bei Gelegenheitseinreichung gewährleistet ist. Und Sie wird es nicht wundern, aus den ganzen Gründen werden wir das ablehnen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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