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Martin Henkel

CDU 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel

Ich will noch kurz Herrn Mühlmann antworten. Sie haben es ja so dargestellt, als ob es die Praxis wäre, dass die Anträge der Opposition in der Vergangenheit grundsätzlich an die Ausschüsse überwiesen worden wären. Das ist mitnichten so. In der letzten Legislatur gab es das hin und wieder. Einige unserer Anträge haben wir durchbekommen. In der Legislatur davor hat uns Rot-Rot-Grün regelmäßig gezeigt, dass wir Opposition sind. Da ist so gut wie kein Antrag der CDU überhaupt mal irgendwo in den Ausschuss reingekommen. Das ist letztlich das Verfahren. Wenn wir aktuell selber einen Entwurf im Kabinett machen, der genau einen Großteil des Problems, beispielsweise bei den 24-Stunden-Läden, beschreibt, warum sollen wir jetzt noch hergehen und zusätzlich im Ausschuss über diese Themen diskutieren? Das ist nicht notwendig.

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