Stephan Steinbrück
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer, ein paar Worte noch von mir zu dem Antrag, der schon in erster Lesung abgelehnt wurde. Es wurde schon allerhand dazu jetzt auch wieder vom Kollegen Urbach und vom Staatssekretär gesagt. Man entnimmt daraus und aus der Zeitung, Thüringen setzt nun laut Pressemitteilungen und Verlautbarungen in Notfällen auf Profis, so wie zu lesen ist. Aber es ist auch zu lesen, dass der Thüringer Feuerwehr-Verband First-Responder-Einheiten für grundsätzlich sinnvoll erachtet, wenn sie die Aufgaben der Feuerwehr nicht beeinträchtigen, so wie wir es in unserem Gesetzentwurf bedacht hatten. In anderen Bundesländern funktioniert das schon. Uns ging es im Antrag übrigens nicht um normale Feuerwehrleute mit ihrer einfachen Sanitätsausbildung, die übrigens auch jährlich mit soundso viel Stunden aufgefrischt werden muss und nachgewiesen werden muss. Uns ging es, wie wir im Antrag geschrieben haben und von mir ausgeführt wurde, um Ärzte und Sanitäter, die sich da gern einbringen möchten. Unsere Feuerwehren werden übrigens nicht durch bereits bestehende First-Responder-Einheiten überlastet, sondern durch zunehmende Einsätze beim Tragen von Patienten zu medizinischen Rettungseinsätzen. Jetzt treten Feuerwehren, aufgrund des vorhandenen Personals, das sie haben, der Ausbildung und der Bereitschaft, solche Einheiten bilden zu wollen, mit dem Anliegen an uns heran. Allerdings verwehrt ihnen der zuständige Träger mit Verweis auf rechtliche Unsicherheiten im Brand- und Katastrophenschutzgesetz diese Möglichkeit, eine Möglichkeit, Lücken im schon oft benannten sogenannten therapiefreien Intervall zu schließen und Möglichkeiten, das Weiterleben und vor allem das Wie des Weiterlebens beispielsweise nach Herzkreislaufstillständen oder nach Schlaganfällen zu beeinflussen. Dann tragen wir dieses Anliegen von den Feuerwehrleuten aus dem Alltag und aus der Praxis heraus hier in das Plenum. Nun gibt es ja doch immer wieder Gespräche darüber, auch in der Presse, und allerlei Argumente. Herr Urbach, sicherlich gibt es da Bedenken, wenn jetzt so ein First Responder zu einem Einsatz bei einem Kameraden gerufen würde und dadurch Beeinträchtigungen hat. Ich denke aber, dass jeder Feuerwehrmann und jeder Sanitäter und jeder Notarzt, der als First Responder tätig sein möchte und wird, sowieso schon tagein und tagaus durch seine exzellente Ausbildung und die pure Erfahrung im täglichen Einsatz mit Extremsituationen umzugehen gelernt hat. Mir ist selber mal bei einem Löscheinsatz ein brennender Dachstuhl über dem Kopf zusammengebrochen und hat meinen Kameraden neben mir zum Teil unter sich begraben. In solchen Situationen greift man zu und tut, was richtig ist. In meinem Fall ist der nicht verstorben. Er hatte nur eine gebrochene Schulter – zum Glück. Aber ich habe vollstes Vertrauen in die Jungs und Mädels, die sich das als First Responder zutrauen und das freiwillig machen wollen. Wir hätten darüber auch im Ausschuss reden können, denn die Zeit bleibt nicht stehen, die Bevölkerung wird älter und Lagen verändern sich. Respekt den Rettern und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
