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Georg Maier

11.09.2025 Sitzungen 8/23

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Na ja, Frau Muhsal, was hat Herr Schlösser hier gemacht? Er hat nicht nur Herrn Bühl der Lüge bezichtigt – kann er ja machen. Er hat aber auch zwei Journalisten, zwei aufrechte, seriöse Journalisten, Fabian Klaus und Lars Sänger, hier einzeln aufgerufen, hat sie beleidigt und hat sie der Lüge bezichtigt und hat sie wieder mal so hingestellt, die beiden, als ob sie quasi verlängerter Arm der Regierung wären. Und das ist bei den beiden definitiv nicht der Fall, die gehen regelmäßig hart ins Gericht mit der Regierung, was auch ihre Aufgabe ist, was seriöse Medien, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk hier auch leisten muss. Deshalb möchte ich das ganz klar deutlich machen, das ist System bei der AfD, einzelne Personen hier auch namentlich zu nennen, sie verächtlich zu machen und auch Errungenschaften der Demokratie zu diskreditieren, da gehört die freie Presse mit dazu. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die müssen aber die Wahrheit schreiben!) Ich kann einfach nur an alle Journalistinnen und Journalisten appellieren: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen sieht im Kern eine dauerhafte Beflaggung aller Behörden und sonstigen Einrichtungen des Landes mit der Deutschlandflagge und der Thüringenflagge vor. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden soll empfohlen werden, ebenfalls eine dauerhafte Beflaggung mit diesen Flaggen durchzuführen. Darüber hinaus soll abweichend von der bisherigen Rechtslage eine Beflaggung mit Symbolen oder Fahnen, die nicht staatliche Institutionen, Gruppierungen oder Bewegungen repräsentieren, künftig nicht mehr möglich sein. Am 24. Juni dieses Jahres hat die Landesregierung die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude beschlossen und damit eine dauerhafte Beflaggung aller Behörden und Dienststellen des Landes mit der Europaflagge, der Bundesflagge und der Landesdienstflagge eingeführt. Die Änderungsverordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nummer 10 vom 17. Juli dieses Jahres auf Seite 183 verkündet und ist am 18. Juli 2025 in Kraft getreten. Damit hat die Landesregierung dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/1351 entsprochen. Für den von der AfD vorgelegten Gesetzentwurf sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit und hält ihn inhaltlich aus folgenden Gründen für falsch: Die Beflaggung auf das Setzen der Bundes- und Landesflagge zu beschränken und somit die Europaflagge aus der Beflaggung auszuschließen, wird elementaren Grundsätzen unseres Gemeinwesens nicht gerecht und ist deshalb nicht hinnehmbar. Gerade in einer Zeit, in der Europa noch mehr als bisher zusammenstehen muss, ist ein Sichtbarmachen Europas besonders wichtig. Aus diesem Grund werden die Thüringer Dienstgebäude zukünftig selbstverständlich auch durchgehend mit der Europaflagge beflaggt. (Beifall CDU, BSW, SPD) Thüringen würde im Übrigen aus der bestehenden Beflaggungstradition von Bund und Ländern ausscheren, sollte die Europaflagge bewusst fehlen. Ebenfalls erwähnen möchte ich die in § 2 Abs. 3 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung, wonach künftig keine Beflaggung mit Symbolen oder Fahnen, die nicht staatliche Institutionen, Gruppierungen oder Bewegungen repräsentieren, erfolgen soll. Solche Beflaggungen sollen auch zukünftig mindestens möglich bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den genannten Gründen lehnt die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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