Uwe Thrum
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer, es geht um den § 67 der Thüringer Bauordnung, die Bauvorlageberechtigung. Klingt nach staubtrockener Juristerei, aber dahinter verbirgt sich nichts weniger als die Frage: Wer darf bauen und wer muss warten? Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der das Handwerk aufwertet und das Bauen vereinfacht: die Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung für Meister des Bauhandwerks und staatlich geprüfte Bautechniker. Wer zurückblickt, der weiß, die AfD-Fraktion hat diese Forderung bereits in der letzten Legislatur im Jahr 2022 hier in den Landtag eingebracht. Der damalige Gesetzentwurf stieß sogar teilweise auf Wohlwollen. Jedenfalls hatte die CDU damals einer Ausschussüberweisung zugestimmt. Und selbst der damalige Minister Hoff von der Linkspartei plädierte dafür, doch über den Vorschlag weiterzureden. Irgendein ernsthafter Gegenvorschlag kam aber bis heute leider nicht. Aber was ist seither passiert? Die alte Landesregierung hat die Thüringer Bauordnung im letzten Jahr als eine der letzten Amtshandlungen komplett novelliert. Das wäre ja die Gelegenheit gewesen, um Handwerksmeister und diese Bautechniker mit in die Liste der berechtigten Entwurfsverfasser für kleine Bauvorhaben aufzunehmen – leider Fehlanzeige. Stattdessen wurde der Kreis der Bauvorlageberechtigten mit langen und komplizierten Paragrafen um einige Inhaber ausländischer Studienabschlüsse erweitert. Da spielte die Sorge um die Sicherstellung der Qualifikation auch keine übergeordnete Rolle mehr, denn es ging ja um die Umsetzung von EU-Recht. Alles, was von der EU kommt, wird hier im Hohen Haus ja quasi in sklavischem Gehorsam umgesetzt. Handwerksmeister und Techniker hingegen gingen wieder leer aus. Die Bauvorlageberechtigung bleibt bis heute exklusiv Akademikern vorbehalten. Das ist ein Affront gegen das Handwerk und eine Missachtung erfahrener Berufspraktiker.
(Beifall AfD)
Dafür gab es aber ideologisch motivierte Vereinfachungen beim Bau von Windkraftanlagen und verpflichtende Abstellplätze für Fahrräder. Ernsthafter Bürokratieabbau, meine Damen und Herren, sieht anders aus, aber mehr war von Ihnen ja auch nicht zu erwarten.
(Beifall AfD)
Heute ist es an der Zeit, einen neuen Versuch mit einer neuen Landesregierung zu wagen. Die CDU zeigte sich in der Vergangenheit ja bereits offen für die kleine Bauvorlageberechtigung. Minister Schütz äußerte sich jüngst in der Presse zu diesem Thema, offenbar sah er sich dank unseres Vorstoßes zu einer Aussage genötigt. Ich zitiere aus dem MDR-Artikel: „‚Wir werden die kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und Bautechniker einführen‘ […]. Geht es nicht um den Bau eines großen, komplexen Projektes, soll es künftig in manchen Fällen ausreichen, dass die Planung vom Handwerksmeister kommt. Damit greift [Minister] Schütz eine frühere Petition auf, die bislang abgelehnt wurde.“ Was der MDR aber an dieser Stelle verschweigt, ist, nicht die Petition treibt den Minister vor sich her, sondern es ist vor allem die AfD, die dies bereits 2022 gefordert hat.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, wir erleben einen massiven Niedergang im Baugewerbe. Das Genehmigungsverfahren für ein Einfamilienhaus dauert heute teils 24 Monate, für ein Zweifamilienhaus sogar 36 Monate, drei Jahre also. Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie haben den Entschluss gefasst, ein Haus zu bauen und es dauert drei Jahre, bis Sie den ersten Spatenstich machen können. Allein die Verteuerung der Baukosten macht dieses Vorhaben zu einem unkalkulierbaren Risiko. Die Baukosten sind in den letzten vier Jahren um 40 Prozent gestiegen, Tendenz anhaltend. Und wie reagiert die Politik? Mehr Bürokratie, mehr Auflagen, mehr Misstrauen gegenüber denen, die täglich anpacken. Jetzt gilt es endlich, unnötige Vorschriften und übertriebene Standards im Baurecht zu senken, weg mit verfehlten Klimaschutzvorgaben, Heizungszwang und übertriebenen Dämmvorschriften, Rückbau von Brandschutzbestimmungen auf ein sinnvolles Maß, Abschaffung unsinniger Vorgaben wie verpflichtende Fahrradstellplätze. Wir brauchen eine grundlegende Entschlackung des Baurechts von Bürokratie. Unser Gesetzentwurf, die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung, ist ein klares Signal und ein Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen daher, dass wir in den Ausschüssen für Wirtschaft und Infrastruktur weiter darüber mit Ihnen diskutieren können und dass insbesondere das BSW seinem Anspruch gerecht wird, nach Sachlage zu entscheiden und nicht nach Parteitaktik.
(Beifall AfD)
Wenn Ihr Minister unser Vorhaben bereits für sich reklamiert, meine Damen und Herren vom BSW, dann gibt es auch keinen Grund, die Ausschussüberweisung abzulehnen; die CDU hat ja bereits beim letzten Mal dafür gestimmt. Also vielen Dank schon mal.
(Beifall AfD)
