10. Sitzung (WP7)
10.06.2020 · 198 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (37)CDU (28)Die Linke (23)GRÜNE (16)SPD (14)
Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. Juni ist der langjährige Präsident des Oberlandesgerichts, Vizepräsident und Präsident des Verfassungsgerichtshofes unseres Freistaates Sachsen, Herr Klaus Budewig, nach langer schwerer Krankheit verstorben. Jahrelang hat er sich mit großem Engagement und ganzem Herzen für die Wahrung von Recht und Gesetz in unserem Land eingesetzt und sich um eine lebensnahe Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit und der Verfassung unseres Landes verdient gemacht. Unserem Landesparlament ist er auch nach seiner Pensionierung über die Jahre eng verbunden geblieben. Es gab bis zu seiner Erkrankung keine Veranstaltung unseres Hohen Hauses, auf der er nicht Präsenz und damit letztlich Respekt vor unserem Landesparlament gezeigt hätte. Für seine Verdienste um die freiheitliche demokratische Grundordnung und unsere Verfassung wurde Klaus Budewig im Jahr 2007 mit der Sächsischen Verfassungsmedaille ausgezeichnet. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken an Klaus Budewig von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6, 8 und 10 bis 11 festgelegt: CDU 60 Minuten, AfD 48 Minuten, DIE LINKE 28 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 24 Minuten, SPD 20 Minuten, Staatsregierung 40 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/2612 mit dem Titel „Freiheitsrechte wahren – Mund-Nasen-Schutzpflicht schnellstmöglich beenden“ vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Falle noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über diesen Antrag nicht mehr erreicht werden kann. Ich bitte jetzt um die Begründung der Dringlichkeit. Bitte, Herr Zwerg, unmittelbar von Mikrofon 7.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete. Frau Staatsministerin Köpping äußerte sich am 25. Mai dahin gehend, dass, soweit die Zahl der Neuinfektionen weiterhin stabil auf einem niedrigen Niveau bleibt, für die Zeit ab dem 6. Juni 2020 in der nächsten Corona-Schutzverordnung ein Paradigmenwechsel geplant sei. Der angekündigte Paradigmenwechsel ist allerdings in Bezug auf die Mund-Nasen-Schutzpflicht in dieser Verordnung nicht erkennbar. Die neue CoronaSchutzverordnung wurde erst am 3. Juni 2020, am Mittwoch letzter Woche, vom Kabinett beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war es im üblichen Verfahren nicht mehr möglich, eine rechtzeitige Erreichbarkeit des Landtags zur Entscheidung über die schnellstmögliche Beendigung der Mund-Nasen-Schutzpflicht herzustellen. Ein Aufschub der diesbezüglichen Entscheidung ist nicht bis zur nächsten regulären Plenarsitzung am 15./16. Juli 2020 aufschiebbar. Die von der Verpflichtung zum Tragen der Mund-NasenBedeckung ausgehenden Einschränkungen von Grundrechten ist so erheblich, dass sie angesichts fehlender Erkenntnisse zum tatsächlichen Nutzen nicht medizinischer Mund-Nasen-Bedeckungen nicht weiter vom Landtag toleriert werden darf. Die schnellstmögliche Beendigung dieser Maßnahme durch den Landtag ist daher unabdingbar. Ich beantrage für meine Fraktion, den vorliegenden Antrag für dringlich zu erklären, um eine Entscheidung über die Beendigung der Mund-Nasen-Schutzpflicht herbeiführen zu können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Zwerg hat den Dringlichkeitsantrag eingebracht. Ich sehe an Mikrofon 4 die erste Gegenrede. Bitte, Herr Kollege Dr. Meyer.
Dr. Stephan Meyer CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! Wir können die Dringlichkeit dieses Antrages nicht erkennen. Zum einen ist es eine Rechtsverordnung der Staatsregierung, also der Exekutive, die ihre Gültigkeit zunächst bis zum 29.06.2020 hat. Es wäre im üblichen Verfahren aufgrund dessen, dass der Entwurf dieser Rechtsverordnung frühzeitig vorlag, durchaus möglich gewesen, einen Antrag im Landtag einzubringen. Zum anderen sehen wir den in Ihrer Begründung zur Dringlichkeit vorgebrachten Verstoß gegen die Grundrechte in dem Maße nicht. Ich möchte an den Artikel 2 des Grundgesetzes erinnern, der den Schutz und die körperliche Unversehrtheit beinhaltet und Gesetze zur Grundlage macht. Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Rechtsverordnung der Staatsregierung, sodass auch dahin gehend keine Dringlichkeit zu erkennen ist. Der in Ihrem Punkt 2 vorgebrachte Aspekt, dass man eine wissenschaftliche Untersuchung bräuchte, ist zu widerlegen, weil seit 08.06.2020 das Ergebnis einer Studie der Uni Mainz gemeinsam mit dänischen Forschern vorliegt, die durchaus das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzabdeckung als sinnvoll erachtet. Von daher ist auch dieser Punkt nicht als dringlich zu behandeln. Wir werden die Dringlichkeit nicht bestätigen, sondern diesen Antrag dahin gehend ablehnen.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Meyer. Frau Kollegin Buddeberg, bitte.
Sarah Buddeberg Die Linke
Vielen Dank Herr Präsident! Es ist ein wenig absurd, dass ausgerechnet Sie, Herr Urban, sich jetzt vor die Presse stellen mussten und gegen Mund-Nasen-Schutz polemisieren. Ich habe Sie in den letzten Wochen hier in keiner Beratung jemals ohne Mundschutz gesehen. Ich habe Sie heute fast nicht wiedererkannt, aber sei es drum. Das kennt man von der AfD: Immer das rechte Fähnlein oder was man dafür hält in den Wind hängen. Darüber hinaus geht es nicht um den Inhalt – dazu gäbe es viel zu sagen –, sondern um die Frage der Dringlichkeit. Wir können eine Dringlichkeit hier keinesfalls erkennen. Sie hätten ausreichend Zeit gehabt. Ich gebe noch einmal zu Protokoll, dass die AfD selbst eingefordert hat, dass sie noch eine Verlängerung bekommt, um noch einen Antrag auszutauschen. Dem haben die PGF-Runde und das Präsidium zugestimmt. Davon haben Sie Gebrauch gemacht. Es wäre wirklich alle Zeit gewesen, sogar noch in der Verlängerung, wenn dieses Anliegen so wichtig gewesen wäre. Was Sie hier machen, ist das, was Sie immer machen: Sie pfeifen auf die Geschäftsordnung. Das zeigt Ihr demokratisches Grundverständnis. Wir stimmen der Dringlichkeit nicht zu. Tagesordnungspunkt Wahl des Präsidenten des (gemäß Artikel 100 Abs. 3 der und § 6 Abs. 1 Satz 1 Drucksache 7/2298, Wahlvorschlag Drucksache 7/2477, Beschlussempfehlung Meine Damen und Herren! Gemäß Artikel 100 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 des Rechnungshofgesetzes und § 68 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags wird der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes auf Vorschlag des Ministerpräsidenten in geheimer Abstimmung gewählt. Der Ministerpräsident hat Herrn Jens Michel zur Wahl zum Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs vorgeschlagen. Das liegt Ihnen in der Drucksache 7/2298 vor. Gemäß § 68 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde der Vorschlag dem Haushalts- und Finanzausschuss zugeleitet. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 7/2477 vor. Der Ausschuss empfiehlt, dem Wahlvorschlag des Ministerpräsidenten zu folgen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollegin Buddeberg, Fraktion DIE LINKE. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die kann ich nicht erkennen. Wir stimmen jetzt über die Dringlichkeit ab. Wenn Sie die Dringlichkeit bejahen, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Dringlichkeit abgelehnt. Gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung als Präsident des Sächsischen Landtags. Ich kann Ihnen den Mund-Nasen-Schutz und sein Tragen hier im Hohen Haus nur dringend empfehlen. Ich kann frei gewählte Abgeordnete – das sei angemerkt – nicht dazu verpflichten, aber alle anderen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andere, die hier im Hohen Haus tätig sind, kann ich allerdings zum Tragen dieses Mund-NasenSchutzes verpflichten, und das werde ich auch tun und durchsetzen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Sächsischen Rechnungshofes Verfassung des Freistaates Sachsen Rechnungshofgesetz) des Ministerpräsidenten des Haushalts- und Finanzausschusses Gemäß Artikel 100 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird der Präsident des Rechnungshofs mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Stimmenthaltungen werden gemäß § 103 Abs. 4 der Geschäftsordnung bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Wahlhandlung. Bevor ich gleich die Wahlkommission berufen werde, möchte ich einige Ausführungen zum Ablauf der heute in den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 vorgesehenen Wahlen machen. Wie Sie sehen, befinden sich die Wahlkabinen heute nicht im Plenarsaal, sondern im Foyer. Der Leiter der Wahlkommission wird den Namensaufruf ebenfalls außerhalb des Saales an einem Standort vornehmen, von dem er gleichzeitig das Geschehen im Plenarsaal wie auch in den Wahlkabinen und an der Urne überblicken kann. Der Namensaufruf soll so erfolgen, dass ein Gedränge bei der Stimmabgabe vermieden und es uns allen möglich sein wird, die gebotenen Mindestabstände einzuhalten. Um keine gegenläufigen Laufströme zu erzeugen, bitte ich Sie, Ihren Weg zur Stimmabgabe von der Packhof-Seite aus dem Plenarsaal einzuschlagen und nach der Stimmabgabe über die Türen an der Rückseite des Plenarsaals wieder in den Plenarsaal hineinzukommen. Außerdem weise ich darauf hin, dass in den Wahlkabinen keine Stifte zur gemeinschaftlichen Nutzung ausliegen. Bitte nehmen Sie Ihre eigenen Stifte zur Stimmabgabe mit. Wenn einer keinen Stift hat, werden wir ihm einen Stift zur Verfügung stellen, den er anschließend behalten kann. Meine Damen und Herren! Ich berufe zur Durchführung der Wahl die Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtags: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich übergebe jetzt das Wort an den Leiter der Wahlkommission, unseren Kollegen Jan Hippold.
Jan Hippold CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir werden nun mit der Wahl beginnen. Ich werde Sie in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie erhalten – wie vom Präsidenten ausgeführt – in der Lobby Ihren Stimmschein. Ich beginne mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich jetzt irgendein Abgeordneter im Saal, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Zumindest kann ich das von meiner Position, die ja etwas neu ist, nicht erkennen. Tagesordnungspunkt Wahl des Präsidenten des gemäß § 3 Abs. 2 des Sächsischen Drucksache 7/2478, Wahlvorschlag Gestatten Sie mir dazu die folgenden Vorbemerkungen, diese betreffen auch die beiden nachfolgenden Tagesordnungspunkte 3 und 4. Wir haben in zwei Drucksachen Vorschläge der Staatsregierung sowie des Präsidiums für Neuwahlen bzw. eine Wiederwahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes. Da die vorzunehmenden Wahlen auch Rotationen innerhalb der Richterschaft des Verfassungsgerichtshofes bewirken würden und einzelne Wahlvorschläge zueinander in Abhängigkeit stehen, sind insgesamt drei verschiedene Wahlgänge notwendig, die wir in den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 nacheinander durchführen.
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich schließe die Wahlhandlung und bitte jetzt die Wahlkommission, die Auszählung in Saal 2 vorzunehmen sowie das Ergebnis festzustellen. Dazu unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend gleich fortfahren können. – Ich sehe jetzt keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. (Unterbrechung von 10:32 bis 10:41 Uhr) Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein Wahlergebnis vor. Abgegeben wurden 118 Stimmscheine. Mit Ja stimmten für Herrn Jens Michel als Präsident des Sächsischen Rechnungshofes 103 Mitglieder des Hohen Hauses. (Beifall des ganzen Hauses) Mit Nein haben zehn Abgeordnete gestimmt, und es gab fünf Enthaltungen. Damit wurde dem Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen entsprochen. Herr Jens Michel ist als Präsident des Sächsischen Rechnungshofes gewählt. Ich frage Sie, lieber Jens Michel, nehmen Sie die Wahl an? Jens Michel: Ja. Danke, Herr Präsident. (Beifall des ganzen Hauses)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke Ihnen und spreche Ihnen im Namen des Landtags und persönlich die allerherzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes aus. Ich wünsche Ihnen in Ihrem verantwortungsvollen Amt Erfolg und Gottes Segen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen Verfassungsgerichtshofsgesetzes der Staatsregierung Im Tagesordnungspunkt 2 rufe ich zunächst die Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes auf. Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt, und die Amtszeit endet für berufsrichterliche Mitglieder dann, wenn sie aus dem Amt als Berufsrichter ausscheiden. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Frau Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dresden Birgit Munz, tritt am 1. August 2020 als Berufsrichterin in den Ruhestand. Ihre Amtszeit endet damit mit Ablauf des 31. Juli 2020. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, sehr verehrte Frau Munz, Ihnen für Ihre langjährige und verdienstvolle Arbeit als Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zu danken. Mehr als 13 Jahre übten Sie dieses Amt aus und erwarben sich in dieser Zeit den Respekt von uns allen. Der Verfassungsgerichtshof ist neben Landtag und Staatsregierung ein Eckstein der demokratischen Gewaltenteilung. Er genießt ein hohes Ansehen. Das ist zweifellos auch ein Beleg Ihres Engagements. Mein Dank gilt zudem Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart, Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl sowie Frau Dr. Beatrice Betka, deren Amtszeit am Verfassungsgerichtshof ebenfalls endet. Meine Damen und Herren! Wir haben nun über den in der Drucksache 7/2478 vorliegenden Wahlvorschlag der Staatsregierung zur Wahl von Herrn Vizepräsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, Herrn Dr. Matthias Grünberg, zum 1. August 2020 als Präsidenten des Verfassungsgerichthofes zu befinden. Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Das sind 80 oder mehr Stimmen. Zur Durchführung der Wahl berufe ich folgende Abgeordnete als Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte – wie vorhin schon praktiziert – Sie, lieber Kollege Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen. (Kurze Unterbrechung)
Jan Hippold CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit dem Wahlaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern und Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sächsischen Drucksache 7/2478, Wahlvorschlag Drucksache 7/2479, Meine Damen und Herren! Aufgrund der soeben erfolgten Wahl von Herrn Dr. Grünberg zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes ist nunmehr zum einen dessen ursprüngliche Position als berufsrichterliches Mitglied neu zu besetzen. Zum anderen hat mittlerweile die neunjährige Amtszeit der nichtberufsrichterlichen Mitglieder unseres Verfassungsgerichtshofes Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart und Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl sowie des Befindet sich noch ein Abgeordneter im Saal, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Dr. Matthias Rößler
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dazu unterbreche ich wiederum die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend rasch fortfahren können. (Kurze Unterbrechung) Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine verehrten Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 119 Stimmscheine. Ungültig war keiner. Es wurde wie folgt abgestimmt: Auf Herrn Dr. Matthias Grünberg entfielen 98 Jastimmen, (Anhaltender Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) 17 Neinstimmen und vier Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Dr. Matthias Grünberg als Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gewählt. Ich frage Sie, Herr Dr. Grünberg, ob Sie die Wahl annehmen. Dr. Matthias Grünberg: Ich nehme die Wahl an. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Ich gratuliere Ihnen sehr, sehr herzlich, wünsche Ihnen Gottes Segen und alles Gute bei Ihrer Arbeit. Die Vereidigung findet am Ende des Tagesordnungspunktes 4 statt, zusammen mit den anderen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten des Verfassungsgerichtshofes. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf stellvertretenden Mitgliedern des Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes der Staatsregierung Wahlvorschlag des Präsidiums stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglieds Frau Dr. Beatrice Betka geendet. Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung schlägt Ihnen in der Drucksache 7/2478 das bisherige stellvertretende berufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Herrn Prof. Dr. Markus Jäger, als Nachfolger für Herrn Dr. Grünberg vor. An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass der weitere Vorschlag der Staatsregierung, Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Cornelia Schönfelder zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied zu wählen, erst im Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen werden kann. Frau Schönfelder ist als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Jäger in dessen derzeitiger Funktion als Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes nominiert. Wir müssen also erst das Ergebnis der Wahl von Herrn Prof. Dr. Jäger abwarten. In der Drucksache 7/2479 nominiert zudem das Präsidium des Sächsischen Landtags das bisherige stellvertretende nichtberufsrichterliche Mitglied Herrn Stefan Ansgar Strewe als Nachfolger des nichtberufsrichterlichen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart und Frau Prof. Dr. Elisa Hoven als Nachfolgerin des nichtberufsrichterlichen Mitglieds Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl vor. Ferner schlägt das Präsidium in der genannten Drucksache das stellvertretende nichtberufsrichterliche Mitglied Frau Dr. Beatrice Betka zur Wiederwahl vor. Auch hier weise ich darauf hin, dass der weitere Vorschlag des Präsidiums, Frau Prof. Constance Geiert zum stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied zu wählen, erst in Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen werden kann. Frau Prof. Geiert ist als Nachfolgerein von Herrn Strewe nominiert. Wir müssen also erst das Ergebnis seiner Wahl abwarten. Meine Damen und Herren! Die Wahl ist gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Wahl durchzuführen. Gewählt ist, wer die Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Nachbarschaft Grenzen innerhalb Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: soziale Einrichtungen und Gesellschaft auch in und nach Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 30 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags – das sind 80 Stimmen – erhält. Zur Durchführung der Wahl berufe ich wieder folgende Abgeordnete in die Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte unseren Kollegen Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen.
Jan Hippold CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beginnen mit der Wahl. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe?
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da die Auszählung dieses Mal mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, schlage ich Ihnen vor, in der Tagesordnung mit dem Tagesordnungspunkt 5 fortzufahren und nach der Auszählung der Stimmen wieder zum Tagesordnungspunkt 3 mit der Verkündung des Wahlergebnisses und dem weiteren Wahlaufruf im Tagesordnungspunkt 4 zurückzukommen. – Da ich keinen Widerspruch sehe, verfahren wir so. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Stunde und Miteinander stärken – Europas wieder öffnen BÜNDNISGRÜNE Schutzschirm für Initiativen: Wie unsere der Corona-Zeit stark bleibt Fraktion SPD 19 Minuten, SPD 17 Minuten, Staatsregierung 2 mal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Erste Aktuelle Nachbarschaft und Grenzen innerhalb Antrag der Fraktion Das Wort ergreift für die einbringende Fraktion Frau Kollegin Hammecke.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Dieses Jahr feierte das Schengener-Durchführungsübereinkommen 25-jähriges Jubiläum, ein Vierteljahrhundert Reisefreiheit innerhalb Europas. Letztes Jahr wurde an vielen Stellen, auch in Sachsen, der 15 Jahre EUOsterweiterung gedacht; denn auch wenn die Europäische Union vor 70 Jahren als Wirtschaftsprojekt, als Plan, die Kohle- und Stahlindustrie zusammenzulegen, begann, ist sie mittlerweile doch sehr viel mehr geworden. Sachsen ist eines der besten Beispiele dafür; denn Sachsen ist mitten in Europa. Das tägliche Leben in den Grenzregionen Sachsens zu Polen und Tschechien ist tief geprägt vom europäischen Gedanken. 15 Jahre lang leben, arbeiten, einkaufen – gefühlt ohne innereuropäische Grenzen, das war gelebte Realität in Sachsen. Die Menschen in den Grenzregionen leben seit vielen Jahren einen Alltag, der nationalstaatliche Grenzen überschreitet. Intensive politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Netzwerke verknüpfen die Mitgliedsstaaten miteinander. Besonders junge Menschen, die ein Europa ohne offene Grenzen vielleicht gar nicht mehr kennen, sehen sich häufig als Teil einer europäischen Gemeinschaft. Zwischenmenschliches schlägt sich auch in der institutionellen Zusammenarbeit nieder. Das beste Beispiel ist die gemeinsame Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt in der Dreiländerregion Oberlausitz oder dem gemeinsamen Weltkulturerbe in der Montanregion Erzgebirge. Auch die Unternehmen auf deutscher, polnischer und tschechischer Seite profitieren enorm von diesem grenzüberschreitenden Alltag. Die Corona-Krise hat dieses Selbstverständnis eines europäischen Alltags jedoch erschüttert, denn zuallererst hat es bei den Mitgliedstaaten für einen Rückzug auf die nationalstaatliche Ebene gesorgt. Menschen gelangten nicht mehr zu ihren Arbeitsplätzen, Unternehmen müssen erhebliche Einbußen hinnehmen, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden nicht mehr kommen konnten. Partnerinnen und Partner, Freunde, Familie und Nachbarn sind plötzlich unüberwindbar voneinander getrennt. Die Ausbreitung des Coronavirus hat buchstäblich zu einem Zurückdrehen der Uhr geführt und damit zu etwas, was für viele Menschen unvorstellbar schien: Absperrbänder, Grenzzäune und bewaffnete Militärs trennen plötzlich Wege, die vorher Alltagswege waren; sei es zum besten Freund, zur Oma, zum Arzt oder zum Einkaufen. Die Debatte Miteinander stärken – Europas wieder öffnen BÜNDNISGRÜNE grenzüberschreitende Mobilität wurde massiv eingeschränkt, vom öffentlichen Personenverkehr möchte ich an dieser Stelle gar nicht sprechen. Es sind skurrile Bilder: kilometerlange Staus – bis hin zu einem Problem, an das wohl die wenigsten im ersten Moment gedacht haben, was ich aber trotzdem anführen will: extrem lange Wartezeiten bei Tiertransporten mit lebendigen Tieren. Das Schengen-Abkommen, eine der großen europäischen Errungenschaften, das grenzüberschreitende Mobilität, europaweite Beziehungen und das Herausbilden einer europäischen Identität fördert, war im 25. Jahr seines Bestehens plötzlich durch heruntergelassene Schlagbäume ausgesetzt. Dieser Zustand war und ist eine große Belastung, vor allem für die Menschen in den Grenzregionen. Dies zeigen öffentliche grenzüberschreitende, gemeinsame Solidaritätsbekundungen von Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Kultur und Euro-Regionen in Deutschland, Polen und Tschechien. So berechtigt die Grenzschließungen zu Beginn der Pandemie vielleicht erschienen, so sinnfrei erscheinen die anhaltenden Grenzschließungen jetzt. Seit den ersten Reaktionen hat sich in der Realität an den innereuropäischen Grenzen viel geändert. Auch in Sachsen hat die Staatsregierung schnell reagiert und zum Beispiel einen Bonus für Grenzpendler initiiert, der für Übernachtungskosten genutzt werden konnte. Tschechiens Grenzen sind zumindest für deutsche Staatsbürger wieder überschreitbar, und auch aus Polen können wir Signale vernehmen, dass es wohl bald zu einer Öffnung der Grenzen kommen wird. Das ist auch richtig und wichtig, denn die Europäische Union zeichnet sich nicht nur durch die Freizügigkeit des Warenverkehrs, sondern auch der Personen aus, die den europäischen Alltag miteinander gestalten. Doch eine Frage bleibt offen, und zwar, wie wir in der neuen Normalität mit Corona zu einem geregelten Alltag in den Grenzregionen kommen. Die Beantwortung dieser Frage hebe ich mir allerdings für die zweite Runde auf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war die einbringende Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Es sprach die Frau Kollegin Hammecke. Aber – gestatten Sie mir den Hinweis, Frau Kollegin Hammecke –: Sie dürfen die Tribüne nach unserer Geschäftsordnung nicht ansprechen. Also, auch für alle anderen von uns, Sie können nicht sagen: „Liebe Gäste!“ Das verbietet unsere Geschäftsordnung. Darauf möchte ich hier ganz ausdrücklich hinweisen. (André Barth, AfD: Und der Präsident wird zuerst genannt!) Als Nächstes kommt für die CDU-Fraktion unser Kollege Marko Schiemann zu Wort, bitte.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in diesen 25 Jahren Momente, die halt eine andere Reaktion erfordert haben, und ich glaube, es war sehr wichtig, dass die Regierungen – die Bundesregierung zum einen, aber auch die Staatsregierung und die Regierung unserer beiden Nachbarländer Polen und Tschechische Republik – sehr schnell reagiert haben, um einer der schwierigsten Situationen Herr zu werden: mit einer Pandemie klarzukommen und Infektionsherde zu unterbrechen. Deshalb war es notwendig, dass wir Begegnungsmöglichkeiten untereinander im Inland unterbrechen; aber es ist auch zu respektieren, dass Staaten ihre Grenzen deshalb teilweise oder ganz geschlossen haben. Es ist Teil der nationalen Souveränität der europäischen Staaten, auch innerhalb des Schengen-Verbundes, bei besonderen Situationen ihrer Regelung den Vorzug zu geben. Wir respektieren die Entscheidung der Republik Polen und der Tschechischen Republik, weil wir als gute Nachbarn auch künftig gut miteinander umgehen wollen. Ich weiß, dass es sehr zeitig Bestrebungen und Kontakte des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer mit dem Premierminister der Tschechischen Republik, Herrn Babiš, gegeben hat, dass es einen regen Austausch mit den Möglichkeiten der Telefonate gegeben hat und dass man sich abgestimmt hat, wie man auch die Probleme lösen kann innerhalb der Corona-Pandemie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb ist es wichtig gewesen, dass die Regierungen, die Staaten reagiert und sehr schnell Entscheidungen getroffen haben. Damit wurde natürlich in keinster Weise die gute Nachbarschaft mit unseren Nachbarn berührt. Dass es eine Belastung für die Bürger ist, das wissen wir – das weiß jeder hier im Hohen Hause, aber auch jeder, der letztendlich viele Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn pflegt. Meine Damen und Herren! Ministerpräsident Kretschmer hat natürlich auch zu unseren polnischen Nachbarn Kontakte aufgegriffen, mit unserer Partnerregion, insbesondere mit Niederschlesien. Ich halte es für wichtig, dass in Krisenzeiten die gute Nachbarschaft nicht verloren geht, sondern dass man dort auch entsprechend handelt. Letztendlich haben diese schnellen Handlungen – auch mit restriktiven Maßnahmen – dazu beigetragen, dass die Europäische Union vor einem großen Schaden bewahrt worden ist. Das ist eine ganz wichtige Feststellung. Dazu gehören auch vorübergehende Grenzschließungen, die im Schengen-System natürlich möglich sind. Andere Staaten in Europa – Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, aber auch die nordischen Länder – haben ja ähnliche Entscheidungen getroffen. Wir merken damit, dass Europa handlungsfähig ist, in Krisenzeiten Entscheidungen zu treffen, die als subsidiär angesehen werden müssen. Subsidiarität ist die Grundlage guter Entscheidungen in Europa. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun haben wir es mit den langsamen Öffnungen der Grenzen zu tun und ich gehe davon aus, dass wir unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen eine stärkere Begegnung im grenzüberschreitenden Austausch wieder ermöglichen können. Dass Nachbarn in der Krise, aber auch nach der Krise zusammenhalten müssen, haben auch die letzten Monate gezeigt. Es wird auch künftig Markenzeichen für eine gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Polen, der Tschechischen Republik und dem Freistaat Sachsen bleiben. Diese gute Nachbarschaft bleibt für uns Staatsaufgabe im Freistaat Sachsen. Artikel 12 der Sächsischen Verfassung weist seit 1992 darauf hin, dass wir als Freistaat Sachsen auf eine gute Nachbarschaft hinarbeiten möchten. Deshalb bleibt es die Staatsaufgabe – eine Verpflichtung des Freistaates Sachsen und seiner Bürger. Europa, meine sehr geehrten Damen und Herren, beginnt mit guter Nachbarschaft. Gute Nachbarschaft bleibt das wichtigste Fundament für den Frieden in Europa. Respekt, Achtung und gegenseitige Anerkennung können nur im Frieden wachsen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde mich in der zweiten Runde noch weiteren Themen widmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war die CDU-Fraktion, es sprach Herr Kollege Schiemann. Jetzt spricht Kollege Wippel für die AfD-Fraktion.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir brauchen gar kein großes Gedankenspiel anzustrengen, sondern müssen einfach nur schauen, was in den vergangenen Wochen in Görlitz und der gesamten Grenzregion passiert ist. Man holt die Kinder vom Kindergarten ab, geht einkaufen, hat das Auto voller Nahrungsmittel, vielleicht auch ein bisschen Eis bei dem schönen Wetter mitgebracht, und dann steht man tausend Meter vor zu Hause und bleibt stehen. Stundenlang tut sich nichts, der Straßenverkehr staut sich, es funktioniert nichts mehr. Das Eis schmilzt – der Geduldsfaden „schmilzt“ ebenfalls – und völlig frustriert können Sie sich dann entscheiden, ob Sie das Auto abstellen und Ihr Kind mit nach Hause nehmen oder die Einkäufe. (Leichte Heiterkeit) Ja, meine Damen und Herren, das war die Realität in der Vergangenheit an den Freitagen und an den Tagen vor Feiertagen in Görlitz. (Zuruf von der CDU: Sie wollten doch geschlossene Grenzen!) Es liegt natürlich daran, dass die polnische Seite sehr stark ihre Staatsgrenzen kontrolliert hat. Dann stellt sich die Frage: Dürfen die das? – Ja, natürlich dürfen die das! Sie mussten es auch machen, denn Deutschland hat zu spät reagiert. (Widerspruch und Zurufe von der CDU und der SPD) Deutschland hat ja seine Grenzen offen gehalten. Wir haben nicht reagiert, wir haben nicht kontrolliert, wir haben nicht geschaut, wer mit Krankheiten nach Deutschland kommt. Sie alle hier im Landtag haben auch noch gegen diese Maßnahmen gestimmt, als wir als AfD-Fraktion das beantragt haben. (Beifall bei der AfD – Widerspruch von der CDU) Hätte Deutschland frühzeitig reagiert, wäre uns das, was wir an der polnischen Grenze erleben mussten, möglicherweise erspart geblieben. So ist Deutschland zum Risikogebiet geworden und Polen musste seine Bevölkerung schützen. (Zuruf von der CDU: Ein Käse, was Sie hier erzählen! – Weitere Zurufe) Aber die Abfertigung war schlecht organisiert. Man kann Grenzkontrollen durchführen, man muss sie aber gut organisieren. Die polnische Seite hat sechs von acht Grenzübergängen geschlossen. Dann ist es logisch, dass sich der Verkehr an den wenigen Grenzübergängen staut. Es waren zu wenige Fahrstreifen vorgesehen, um überhaupt an der Grenze kontrollieren zu können, und so kam es dann zu 50 bis 70 Kilometer langen Staus auf der Autobahn und auch zu dem Verkehrschaos in der Stadt Görlitz. So geht es natürlich nicht. Ich muss sagen, dank des kurzen Drahtes zur Einsatzleitung sowohl des DRK als auch des THW war es möglich, Tiertransporte gezielt von der Autobahn herunterzunehmen und die Tiere zu versorgen. Es war auch möglich – und deshalb ein großer Dank an das THW und das DRK, die ihren Mann und ihre Frau gestanden haben –, die Leute auf der Autobahn mit Lebensmitteln und Getränken zu versorgen. (Beifall bei der AfD) Man muss das an dieser Stelle einfach einmal sagen, und es wundert mich, dass es keiner der Vorredner bisher getan hat. Natürlich bringen auch diese wirklich drastischen Formen – es geht nämlich nicht um Grenzkontrollen, sondern in erster Linie um Grenzschließungen, die hier stattgefunden haben – Probleme. So sind der kulturelle Austausch und der persönliche Austausch natürlich zum Erliegen gekommen. Ja, das kann man eine Zeit lang verkraften. Genauso schlimm war es gewesen, dass deutsche Staatsbürger innerhalb Deutschlands ihre eigenen Angehörigen in Pflegeheimen nicht besuchen konnten. Auch dort haben wir innerhalb des Landes eine Trennung gehabt, und es ging nicht nur über die Grenze. Der Warenaustausch war nur eingeschränkt möglich. Die Autobahnen waren fast leer. Richtung GRÜNE möchte ich sagen, sie waren quasi CO -frei. Das müsste Sie natürlich freuen. Wir können das, was eine CO -freie Wirtschaft eigentlich bedeutet, als mahnendes Beispiel sehen: das Erliegen der Wirtschaft und das Herunterfahren unseres Landes. Jeder, der die GRÜNEN wählen will, sollte sich überlegen, ob er genau das möchte. (Beifall bei der AfD) Der Arbeitsmarkt (Zurufe) gerade in der Grenzregion, der sehr stark von grenzüberschreitenden Pendlern abhängt, war natürlich mit betroffen. So mussten sich die Pendler überlegen, ob sie zu Hause für zwei Wochen in Quarantäne gehen oder ob sie auf der deutschen Seite für einige Wochen ihr Domizil aufschlagen und darauf verzichten, ihre Familien zu sehen. Wir haben als Abgeordnete der AfD-Fraktion – mit Roberto Kuhnert, mit Jens Oberhoffner, aber auch für die tschechische Grenze mit Mario Kumpf und ich – Briefe an die tschechische Regierung, an die polnische Regierung, an das polnische Innenministerium geschrieben, und haben sogar von denen eine Antwort bekommen, wenn auch leider abschlägig. Aber wir haben uns dafür eingesetzt, (Zurufe) genau diesen Blick in Richtung Pendler und der Problemlagen in der Region zu werfen. Es ist ein Zeichen, dass wir eine Antwort bekommen haben, denn es zeugt vom guten Umgang miteinander und dass die polnische Seite auch weiß, was Anstand ist. Es ist auch ein Zeichen, dass die Sächsische Staatskanzlei, die über dieses Schreiben informiert worden ist, noch nicht einmal den Eingang bestätigt hat. (Zurufe von den LINKEN) Genauso ist es ein Zeichen, dass die polnische Regierung nicht von der deutschen Bundeskanzlerin in bilateralen Gesprächen angesprochen worden ist, anders als sie das beim Tschechen getan hat. Damit zeigt man, was die polnische Seite der deutschen Regierung wirklich wert ist:
Sebastian Wippel AfD
Nämlich ziemlich wenig – genauso wenig offensichtlich wie das Schicksal der Menschen, die in der Grenzregion leben, und das schon seit vielen Jahren, wenn wir über die Sicherheit reden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion war das Herr Kollege Wippel. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tändler-Walenta.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir begrüßen die Aktuelle Debatte zum Thema „Nachbarschaft und Miteinander stärken – Grenzen innerhalb Europas wieder öffnen“. Ebenso haben die Europa-Abgeordnete Cornelia Ernst und ich als europapolitische Sprecherin meiner Fraktion den offenen Brief, initiiert von der GRÜNEN-Fraktion, unterstützt, in dem die Grenzöffnung gefordert wurde. Sachsen liegt inmitten vom Herzen Europas. Es gibt eine gemeinsame Grenze zur Republik Polen über 123 Kilometer und eine gemeinsame Grenze zur Tschechischen Republik über 454 Kilometer. Was passiert, wenn Grenzkontrollen wiedereingeführt werden, haben wir vor Christi Himmelfahrt auf der A4 zwischen Dresden und Görlitz sehen können, als es aufgrund von Rückreiseverkehr polnischer Arbeiterinnen und Arbeiter zu einem fast 50 Kilometer langen Stau, verbunden mit bis zu 18 Stunden Wartezeit, kam. Zuvor hatte die polnische Regierung Grenzkontrollen zu Deutschland, Tschechien, Slowakei und Litauen eingeführt – die tschechische Regierung ebenso. Nun am vergangenen Freitag wurde die Grenze zu Tschechien wieder geöffnet. Das hat klar zwei Hauptgründe: Der erste Grund ist der Wirtschaftsfaktor. Im Freistaat Sachsen arbeiten 11 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus Tschechien. 9 000 davon sind sogenannte Grenzgänger. Es gibt auch zahlreiche Zuliefererfirmen an sächsische Unternehmen. Aber ebenso erhoffen sich die tschechischen Geschäftsleute von den deutschen Kunden, dass die Wirtschaft wieder angekurbelt wird. Der zweite Grund ist, das hat Frau Hammecke schon angesprochen, natürlich der alltägliche Lebensfaktor. Das heißt, man lebt in der Region, man hat dort Familie, Freunde und man nutzt die grenzübergreifende Infrastruktur. Dabei verbindet die Region um Polen, die Tschechische Republik und den Freistaat Sachsen teils eine schmerzliche Geschichte, die jedoch in den vergangenen Jahren in eine gute Beziehung, auch dank der EU, umgewandelt werden konnte. Teilweise kann man sogar von einer Freundschaft sprechen. Doch zusammenfassend konnte man mit Beginn der Corona-Krise erleben, wie viele Länder zunächst die Grenzen geschlossen haben, auch Deutschland Mitte März. Die Grenzschließungen sind nicht nur, wie angesprochen, mit Verkehrsproblemen verbunden, auch war zeitweise die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern gefährdet. Auch die Möglichkeit der grenzübergreifenden Pandemiebegrenzung ist nicht gegeben. Ausgerechnet 25 Jahre nach der Abschaffung der Grenzkontrollen wirkt die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hilflos. Dabei präsentiert sie sich gerne als anpackende Politikerin. Ob Klimakrise, digitale Revolution, oder geopolitische Konfrontation, sie hat alles im Griff. Ihre Aufgabe war es aber, im Zuge der Corona-Krise die 27 Mitgliedsländer zu koordinieren, und das ist ihr nicht gelungen. Nein, im Gegenteil. Es greifen Nationalismus und Protektionismus um sich. Das sieht man am deutlichsten bei den Grenzschließungen und deren Folge. (Beifall bei den LINKEN) Mit dem Schengener Abkommen einher geht natürlich die Abschaffung stationärer Grenzkontrollen und dies ist für uns ein fundamentales Ergebnis der europäischen Integration. Freie Bewegung war jahrzehntelang nicht vorstellbar. Auf diesem Kontinent herrschte jahrhundertelang Krieg. Nun haben wir in Europa die friedlichste Zeitperiode, die es je gegeben hat. Daher sagen wir als LINKE: Jeder Schritt zurück, wäre ein Schritt in die falsche Richtung. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Für uns LINKE ist das Reisen, das Leben, das Studieren, das Arbeiten und ja, auch das Lieben ohne Grenzkontrollen innerhalb der EU nicht mehr wegzudenken. Stellen Sie sich mal ein Europe League Spiel zwischen Inter Mailand und Eintracht Frankfurt vor. Die Fans müssten, um das Auswärtsspiel zu erleben, ein langwieriges Verfahren durchlaufen. Das ist nicht mehr vermittelbar. Daher gehören Urlaubsreisen, Studieren oder Arbeiten in einem anderen Land zur Selbstverständlichkeit, und das ohne Grenzen. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten gerade Frau Kollegin Tändler-Walenta, Fraktion DIE LINKE. Jetzt kommt Frau Kollegin Kliese für die SPD-Fraktion zum Zuge. Bitte, Sie haben das Wort, Frau Kollegin.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele unterschiedliche Dinge, die man an der Europäischen Union schätzen kann. Für den einen ist es, dass das Eis nicht schmilzt, für die anderen ist es nicht mehr und nicht weniger als das jahrzehntelange Anhalten eines europäischen Friedens nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs. Die Sicherung von Frieden als wichtigstes europäisches Merkmal ist für einige so selbstverständlich geworden, dass es schon fast ein abstraktes Thema ist, und genau darin liegt ein Denkfehler. Praktisch greifbarer sind natürlich die offenen Grenzen, die selbst Europaskeptiker und -kritiker irgendwie mit dem europäischen Projekt versöhnlich stimmen oder die darin zumindest ein paar praktische Seiten entdecken können. Die Wiederherstellung der Integrität von Schengen ist enorm bedeutsam. Denn die offenen Grenzen sind eine der wichtigsten Errungenschaften unserer Europäischen Union. Doch auch wenn die Grenzen wieder öffnen – das tun sie teilweise schon –, ist, darüber haben wir heute noch nicht viel gesprochen, die Pandemie noch nicht überstanden. Auch darüber müssen wir uns Gedanken machen. Deshalb ist eine wichtige Forderung für uns: Mit der Öffnung der Grenzen muss eine Intensivierung der Zusammenarbeit zu den Themen Gesundheitsschutz und Pandemieschutz einhergehen. Hier gibt es verschiedene Ideen, was man tun kann, zum Beispiel eine freiwillige europäische Corona-App mit anonymisierten Daten und ähnliche Dinge, die eine Rolle spielen werden, wenn die Grenzen wieder offen sind. Es liegt darin eine Chance zur Intensivierung unserer Arbeit im Bereich der Prävention. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Kolleginnen haben es zu Recht schon angesprochen: Der europäische Gedanke konnte in den letzten Wochen, vielleicht auch Monaten häufiger vermisst werden. Denn nationale Interessen hatten zunächst Vorrang. Das war für alle, die das europäische Projekt lieben, eine schmerzhafte Erfahrung. Der europäische Gedanke lässt sich schwer in Regeln und in Grenzen fassen. Das zeigte das Beispiel Dreiländereck mit gemischt-nationalen Paaren. Denn nicht nur innerhalb deutscher Familien waren in den letzten Wochen Netzwerke unterbrochen. Die getrennten Familien über die polnische und über die tschechische Grenze führten uns das schmerzhaft vor Augen. Auch deshalb ist die Öffnung wichtig. Es gab einen schönen Moment, der uns die europäische Solidarität symbolisch vor Augen führte: Das war die Tatsache, dass wir in Sachsen – wenn auch nicht hinreichend, aber immerhin – Patienten aus Italien aufgenommen haben. Als zum Beispiel aus meiner Stadt Chemnitz zwei geheilte COVID-19-Betroffene wieder nach Italien geschickt wurden, die in Chemnitz gesundgepflegt wurden, habe ich gedacht: Das ist genau meine Vorstellung von einer funktionierenden innereuropäischen Solidarität. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Als im Jahr 1952 mit der Unterzeichnung der Montanunion in Paris unter Außenminister Robert Schuman die europäische Idee erstmals in Verträge gegossen wurde, war die Lage noch sehr sensibel, und es gab sehr wenig Vertrauen untereinander; denn der Zweite Weltkrieg war noch nicht lange her. So war die Gründung der Montanunion vor allen Dingen eine Vereinigung sogenannter Vernunfteuropäer, Menschen, die aus vernünftigen, auch aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus das europäische Projekt vorangetrieben haben. Inzwischen ist sehr viel geschehen. Wir sind nicht mehr nur Vernunfteuropäer, wir sind Herzenseuropäer geworden. Um dieses weiter voranzutreiben – nicht nur ein Europa der Vernunft, sondern ein Europa aus Leidenschaft –, brauchen wir Begegnungen, brauchen wir offene Grenzen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war Kollegin Kliese von der SPD-Fraktion. Damit ist die erste Runde absolviert. Wir können jetzt in eine zweite Rederunde eintreten, und das Wort hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Hammecke, bitte schön.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Vielleicht an dieser Stelle zunächst den Hinweis an die AfD-Fraktion: Ich konnte mich gerade rückversichern, dass unser Wirtschaftspolitischer Sprecher, Gerhard Liebscher, für sie für Informationen zur Verfügung steht, wenn sie noch etwas über CO -freie Wirtschaft lernen will. Aber worauf es jetzt ankommt, ist – auch unter dem Vorzeichen einer möglichen zweiten Welle von Corona-Infektionen – die Frage, wie wir zu einem geregelten europäischen Alltag zurückkehren können und wie wir in den Grenzregionen nicht nur zurückkehren können, sondern wie dieser europäische Alltag weitergelebt werden kann. Damit dies geregelt passieren kann, brauchen wir jetzt die Zeit, um präventiv Entscheidungen vorzubereiten, und zwar gemeinsam. Zukünftig müssen wir zumindest den sogenannten kleinen Grenzverkehr für die Bevölkerung sicherstellen. Grenzpendler und -pendlerinnen sollten weiter zur Arbeit kommen und vor allem auch wieder zurück zu ihren Familien, ohne in Quarantäne zu müssen. Mit dieser Forderung sind wir nicht allein. Auch Wirtschaftsverbände wie die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer fordern zukünftig eine bessere Absprache und Koordination unter den Nachbarstaaten. Eines sollten wir auch nicht vergessen: Nach EURecht ist die Einführung temporärer Grenzkontrollen in bestimmten Ausnahmesituationen zwar möglich, zum Beispiel, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht. Damit ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, diese Grenzkontrollen einzuführen. Aber das EU-Recht erlaubt es eigentlich im Normalfall nicht, dass EU-Bürgern und -Bürgerinnen die Einreise verwehrt wird. Dies ist nur in individuellen und sehr gut begründeten Einzelfällen möglich. Die aktuelle Situation an den innereuropäischen Binnengrenzen ist also eigentlich nicht europarechtskonform. Deshalb braucht es jetzt, auf europäischer Ebene angefangen, einen Plan, wie wir zusammen mit den Mitgliedsstaaten weiterhin grenzüberschreitende Mobilität und grenzüberschreitendes Leben gewährleisten können; denn es entspricht keiner Logik, wenn man sich zwar in seinem eigenen Land über Hunderte Kilometer bewegen, aber nicht zum Bäcker ins Nachbardorf fahren kann. Dazu gibt es Vorschläge der Kommission, die eine regionalisierte Strategie beinhalten, die sich an dem Infektionsgeschehen in den Regionen orientiert; denn eines ist klar: Statt eines Wettbewerbes, wer wie schnell die meisten Grenzen schließt, braucht es in Zukunft koordiniertes, abgesprochenes Vorgehen, das effizient und gründlich die Ausbreitung der Corona-Infektionen eindämmt, aber auch verhältnismäßig ist. An der Verhältnismäßigkeit der anhaltenden Grenzschließungen, der anhaltenden Einschränkungen für die Menschen in den Grenzregionen möchte ich auf jeden Fall Zweifel anmelden. Schon jetzt erkennen wir, welche Vorteile eine grenzübergreifende, eine gemeinsame Pandemiebekämpfung mit sich bringt, was die Auswertung polnischer Corona-Tests zum Beispiel in Dresden, das Behandeln französischer oder italienischer Patientinnen und Patienten und die Bereitstellung von Schutzmaterialien angeht. Wir erleben auch in der Pandemiebekämpfung immer mehr europäische Solidarität. Deshalb muss jetzt die Arbeit aufgenommen werden, damit kommende Krisen, sei es eine zweite Welle von CoronaInfektionen oder Sonstiges, von Beginn an gemeinsam solidarisch angegangen werden. Das sind wir Europa, aber vor allem den Menschen vor Ort schuldig; denn eine europäische Krisenbekämpfung kann offensichtlich mehr als Nationalstaaten allein. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war Kollegin Hammecke von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun könnte die CDU sprechen. Herr Schiemann ist schon unterwegs. Bitte schön.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die Regierungen das Nötige getan und sehr schnell gehandelt haben. Europa wäre nicht in der Lage gewesen, hier koordinierend einzugreifen. Deshalb war es wichtig, dass die Nationalstaaten, in Deutschland die Bundesländer, sehr schnell und subsidiär reagiert haben und damit den Schutz der eigenen Bevölkerung im Blick hatten. Das hätte Europa nicht zustande gebracht. Deshalb – davon bin ich überzeugt – war es wichtig, dass die Regierungen nicht gefragt haben, wo es langgeht, sondern zunächst selbst gehandelt haben, auch mit unseren Nachbarn zusammen. (Beifall bei der CDU) Zweiter Punkt: Ich glaube auch, dass es wichtig ist zu respektieren, dass die Tschechische Republik und die Republik Polen in ihrer nationalen Souveränität eine Entscheidung treffen. Ich warne davor, dass wir uns als Deutsche hinstellen und dies kritisch bewerten. Das steht uns nicht zu. Wir sollten Partner bleiben – auf Augenhöhe und nicht von oben herab. (Beifall bei der CDU) Ich möchte noch eines hinzufügen: Natürlich haben auch die deutschen Länder unterschiedlich reagiert. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Eigenständigkeit gesagt, wir lassen keinen nach Mecklenburg-Vorpommern hinein, der nicht seinen Hauptwohnsitz in MecklenburgVorpommern hat, weil wir das im Interesse unserer Einwohnerschaft so entschieden haben. Das hat die Regierung des Landes so entschieden und die Landespolizei an die entsprechenden Straßen gestellt. Alle anderen, die nicht ihren Hauptwohnsitz dort hatten, wurden abgewiesen; also eine souveräne Entscheidung eines deutschen Bundeslandes, von Mecklenburg-Vorpommern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig zu erwähnen, dass es europäische Solidarität gegeben hat. Ich bin der Staatsregierung dankbar. Herr Ministerpräsident Kretschmer, Sie haben in Ihren Gesprächen mit Herrn Babiš, aber auch mit dem polnischen Marschallamt in Niederschlesien Unterstützung angeboten. Wir haben Kenntnis davon, dass in der Tschechischen Republik Medizinprodukte bzw. Schutzausrüstungen übergeben wurden, aber auch nach Niederschlesien, dass es Kontakte zwischen der Uniklinik in Dresden und der Universitätsklinik in Breslau gibt, dass man sich untereinander geholfen hat, und ich glaube, das ist sehr wichtig. Das ist gute Nachbarschaft auch in Krisenzeiten. Den kleinen Grenzverkehr für die Zukunft wieder einzuführen ist wichtig, aber unter den Grundsätzen einer Gesundheitsvorsorge, die aus der Corona-Zeit noch vorhanden ist; denn die Pandemie ist noch nicht vorüber. Wir müssen weiter damit leben und entsprechend reagieren. Deshalb, glaube ich, ist es wichtig, dass die Menschen die Chance haben, den Austausch zu pflegen, dass wir unsere wirtschaftlichen Beziehungen mit der Tschechischen Republik weiter pflegen können. Die Tschechische Republik ist mit 5 Milliarden Euro Außenhandelsbilanz einer der wichtigsten Handelspartner für uns. Ich glaube, es ist der drittplatzierte Handelspartner. Die Republik Polen reiht sich mit 1,7 Milliarden Euro ein. Wir haben steigende Kontakte zur Republik Polen, sodass wir auch daran interessiert sind. Aber der Gesundheitsschutz muss im Mittelpunkt stehen. Ich möchte auf einen Aspekt hinweisen, der für die Zukunft noch wichtig sein wird: Wir müssen alles daransetzen, dass wir in den Diskussionen zur Europäischen Union unsere Interessen für die nächste Förderperiode einbringen. Wir brauchen – wenn der kleine Grenzverkehr angesprochen wird – hier natürlich Unterstützung für die nächste Förderperiode, was den Austausch in den Grenzregionen angeht. Wir brauchen Unterstützung für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der Kleinprojektefonds muss besser und unkomplizierter nutzbar werden. Wir müssen es schaffen, dass wir, sage ich einmal, Ausgaben bis 500 Euro eben nicht in Wettbewerbsgleichheit mit mehreren Angeboten verbinden müssen. Wir brauchen eine Reduzierung der Antragshürden. Für mich, für die CDU-Fraktion ist wichtig, dass der Jugendaustausch weiterhin an erster Stelle steht. Wir brauchen Klassenfahrten, Schulpartnerschaften. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schiemann, Sie müssten zum Schluss kommen.
Marko Schiemann CDU
Wir brauchen mehr Begegnungen im Rahmen von Kunst, Kultur und Sport, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zum Schluss möchte ich noch sagen: Was während der Grenzschließungen auf der A 4 durch Ehrenamtliche geleistet worden ist – einer meiner Vorredner hat es angesprochen –, (Sebastian Wippel, AfD: Von der AfD!) war einmalig. Wie Menschen dort den polnischen Wartenden in einem 50 Kilometer langen Stau geholfen haben! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das ist europäische Solidarität. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Schiemann von der CDU-Fraktion. Nun die AfD-Fraktion. Kollege Wippel, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Wir von der AfD sind ja als gnadenlose Optimisten bekannt. (Vereinzelt Lachen – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Deswegen gelingt es uns natürlich, auch in der größten Krise noch Positives zu sehen und zu finden. Zum einen hat man durch die Grenzschließung natürlich noch einmal gesehen, wie stark die Regionen mittlerweile miteinander verknüpft sind, auch der Arbeitsmarkt. Das merkt man im Betrieb, aber selbst an einer deutschen Tankstelle beim Blick ins Tabakregal. Wir konnten aber auch feststellen, dass die grenzüberschreitende Kriminalität erheblich zurückgegangen ist. Wir hatten hier jemanden – Kollegen Baum von der SPD-Fraktion –, der aus der Grenzregion kam und sagte, es gebe gar keine Grenzkriminalität. Dieses Märchen, die Täter würden alle bei uns wohnen und das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, wurde in dieser Krise durch die Grenzschließung ein für alle Mal widerlegt, und dafür bin ich dankbar. (Beifall bei der AfD) Wir haben weiterhin den positiven Effekt, dass die Bundespolizei in sehr kurzer Zeit schon über 1 900 Personenfahndungstreffer realisieren konnte, weil an der Grenze dann irgendwann auch von deutscher Seite kontrolliert worden ist. 123 000 Personen sind an den deutschen Außengrenzen abgewiesen worden. Damit ist auch das zweite Märchen widerlegt, nämlich, dass man deutsche Grenzen nicht schützen könne. Das war auch im Jahr 2015 nichts anderes als eine Zweckbehauptung von CDU und SPD, um die unkontrollierte Masseneinwanderung irgendwie zu rechtfertigen und aufrechtzuerhalten. (Beifall bei der AfD) Wir wissen deswegen, dass man an der Grenze kontrollieren kann, dass Grenzkontrollen etwas bringen. Wir wissen auch, dass wir sie mit Augenmaß durchführen können. Wir wollen, dass man das tut. Wir wollen wissen, wer nach Deutschland hineinkommt – auch über die Zeiten der Corona-Krise hinaus. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wippel von der Fraktion der AfD. Nun die Fraktion DIE LINKE. – Eine Kurzintervention? Frau Hammecke an Mikrofon 3, bitte schön.
Lucie Hammecke GRÜNE
Erst einmal verwundert es mich natürlich nicht, dass Sie auch diese Aktuelle Debatte gebrauchen, um mit dem Mythos der unkontrollierten Masseneinwanderung hier wieder das Schicksal von Menschen auf der Flucht für Ihre rassistischen Positionen zu nutzen. (Oh-Rufe von der AfD) Aber abgesehen davon möchte ich – weil ich schon geahnt habe, dass Sie mit Grenzkriminalität kommen – einige Fakten aufzeigen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 hat gezeigt, dass die Grenzkriminalität auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren war. Das heißt, wir haben keinen Anstieg; die Zahlen sinken immer weiter. Ein Beispiel, das sehr oft in schlechten Witzen und tatsächlich auch in rassistischen Witzen gebracht wird: Kfz-Diebstähle. Diese haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als halbiert. Wir haben eine sehr hohe Aufklärungsrate. Das liegt auch daran, dass es gemeinsame Fahndungen mit der Bundespolizei sowie mit Partnerinnen und Partnern in Polen und Tschechien gibt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD: Augen auf!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Hammecke an Mikrofon 3 mit einer Kurzintervention. Herr Wippel, möchten Sie an Mikrofon 5 erwidern? Bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank. – Zunächst einmal stelle ich fest, dass Sie als GRÜNE offensichtlich keinen Bezug zu Deutschland und zum Staat haben. (Beifall bei der AfD – Widerspruch von den BÜNDNISGRÜNEN) Die Kontrolle des deutschen Staatsgebietes ist nicht rassistisch, sondern eine zwingende Notwendigkeit und aus meiner Sicht am Ende in der Auslegung auch klarer Bestandteil des Schwures, den Bundespolitiker erbringen. Dann zu der Frage, wie es eigentlich mit der Grenzkriminalität aussieht. Diese ist vorhanden, und die Zahlen sind immer noch hoch. (Zuruf von den LINKEN) – Ja, sie ist zurückgegangen, ist tatsächlich zurückgegangen. Es ist sehr erfreulich, dass die Kriminalität zurückgegangen ist – aber auf welchem Niveau bewegen wir uns? Eines ist auch klar: Wenn ich an der Grenze nicht kontrolliere, stelle ich natürlich auch nichts fest. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Wir werden noch in diesem Monat ganz konkrete Zahlen bekommen (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) und erfahren, wie sich die Zahl der Einbruchdiebstähle in Görlitz bewegt. Die Anfrage habe ich gestellt; diese Erwartung habe ich. Dann können wir uns ganz klar und faktenbasiert noch einmal darüber unterhalten, was während der Zeit der Grenzschließung passiert ist und was nicht. Da bin ich gespannt. Wenn Sie der Meinung sind, die Zahlen seien nicht zurückgegangen, können wir gern eine Wette eingehen. Ich trinke gerne Whiskey, und Sie können mir sagen, was Sie trinken. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wippel mit einer Erwiderung an Mikrofon 5. Wir könnten jetzt in der Rednerreihenfolge fortfahren. Die Fraktion DIE LINKE hat keinen Redebedarf mehr. Wie schaut es bei der SPD aus? – Sehe ich ebenfalls nicht. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Somit übergebe ich das Wort an die Staatsregierung, wenn – – (Jörg Urban, AfD: Herr Präsident, wir haben noch Redebedarf!) – Bitte schön. Die CDU hat keinen Redebedarf mehr? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die AfD-Fraktion. Kollege Oberhoffner, bitte schön.
Jens Oberhoffner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem Europa der Vaterländer sind Nachbarschaft und Miteinander unbestritten Herzensangelegenheiten der AfD. (Beifall bei der AfD – Vereinzelt Lachen) – Das löst bei Ihnen vielleicht Belustigung aus, ist aber Fakt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die entscheidende Frage hierbei ist jedoch die Gestaltung der Nachbarschaft anhand von Gesetzen und Regeln, aber auch die damit verbundene Analyse von Problemen. Mein Kollege Sebastian Wippel hat hierzu bereits umfassend berichtet, und auch die Kollegen aus den anderen Fraktionen haben sich hier ordentlich für das gegenseitige gute Miteinander ins Zeug gelegt. Es geht, wie gesagt wurde, um das gegenseitige Verständnis, vor allem in Fragen der Zusammenarbeit mit unseren direkten Nachbarn Polen und Tschechien, aber auch mit unserem etwas weiter entfernten großen Nachbarn Russland. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Aha! – Zurufe von den LINKEN) Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren: Russland gehört auch zu Europa, und Russland muss Freund und Partner, aber nicht Feind sein. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Ich sage nur: NATO, „Defender 2020“. Auch wenn dieses Manöver kurzfristig wegen der sogenannten Corona-Epidemie abgesagt wurde, (Zurufe von der SPD: „Sogenannten“!) – ja –, ging der Ministerpräsident noch vor Kurzem auf Werbetour und warb um Verständnis für die Panzerkolonnen und die Militärkonvois, die sich auf sächsischen Autobahnen und Bundesstraßen Richtung Osten bewegen. (Ines Springer, CDU: Was hat das mit der Debatte zu tun?) – Das kann ich Ihnen sagen. Die Debatte nennt sich: „Nachbarschaft und Miteinander stärken“ – dazu spreche ich gerade – und im zweiten Teil: „Grenzen innerhalb Europas wieder öffnen“. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) „Tag 24“ vom 5. März 2020 zitiert den Herrn Ministerpräsidenten wie folgt: „Der Friede in Europa fällt nicht vom Himmel. Deutsche und sächsische Beiträge in EU und NATO sind wichtig. … Die Übung ist notwendig, die Politik steht dazu. „Defender“ ist nicht gegen Russland gerichtet. Es gibt auch andere Meinungen, aber die Debatte hierzu sollte sachlich und ideologiefrei sein.“ Ja, Herr Kretschmer, es gibt auch andere Meinungen, und ich glaube, sie kommen nicht nur von dieser Seite, sondern auch von der anderen, denn Nachbarschaft und Miteinander innerhalb Europas sehen anders aus, als gegenüber seinem Nachbarn mit Säbeln zu rasseln. (Beifall bei der AfD) Die Thematik lässt sich leider weiter fortsetzen, Stichwort Russland-Sanktionen. Ich zitiere aus der FAZ vom 17. Juli 2019: „Fünf Jahre Russland-Sanktionen haben der Wirtschaft in Ostdeutschland deutlich mehr geschadet als den Unternehmen im Westen. Nach einer aktuellen Aufstellung des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft ging zwischen 2013 und 2018 das Handelsvolumen Sachsens mit 72,5 Prozent am stärksten zurück“. Zu ihrer teilweisen Entlastung, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, muss man allerdings sagen, dass der Herr Ministerpräsident die Dramatik der Situation mittlerweile erkannt und sich gegen weitere Russlandsanktionen ausgesprochen hat. Das reicht jedoch noch nicht. Die Sanktionen wurden bis zum Sommer verlängert. Die Beziehungen zu Russland verschlechtern sich immer weiter und die sächsische Wirtschaft stöhnt darunter, jetzt noch zusätzlich durch diese Corona-Situation. Herr Kretschmer, machen Sie endlich Druck bei der Kanzlerin und im Bundesrat, denn so kann und darf es nicht weitergehen! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Für die Ungeduldigen schauen wir jetzt einmal über die Neiße zu unserem direkten Nachbarn Polen und auf die Grenzschließungen als Folge der Corona-Epidemie. Als die ersten Corona-Fälle in Polen auftauchten, zögerte die polnische Regierung nicht lange und schloss ihre Grenzen für alle Ausländer. Viele weitere Maßnahmen folgten direkt danach. Nachdem in Polen am 24. März erst 900 Infektionsfälle bekannt waren, folgte eine umfassende Ausgangssperre. Ja, es ist Tatsache und ich weiß es aus persönlichen und privaten Kontakten auch zu polnischen Ärzten, dass man in Polen aufgrund der schlechteren medizinischen Versorgung als bei uns in Deutschland weit sensibler, ängstlicher und teilweise auch überzogen reagiert hat. Zeitgleich begann man hier in Deutschland in der Phase des „Nicht-genau-Wissens“, was auf uns zukommt, erst einmal über Maßnahmen nachzudenken. Jetzt, nach der anfänglichen Dramatik dieser Epidemie, ist weiten Teilen der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Oberhoffner, einen Satz dürfen Sie noch sagen.
Jens Oberhoffner AfD
Okay, dann mache ich den noch zu Ende. – sollten wir mit unseren Nachbarn – dann stimme ich mit Ihnen überein – über eine geordnete, kluge und zeitnahe Rückkehr zur realen Normalität gelangen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was ist das denn jetzt wieder?) eine Normalität, wie wir sie kennen und wie sie uns seit Jahren vertraut ist. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Oberhoffner von der AfD-Fraktion. Gibt es Interesse an einer weiteren Runde? – Redebedarf wird noch einmal angezeigt von der AfD-Fraktion. Kollege Oberhoffner, Sie haben wiederum das Wort. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es wird nicht besser!) Bitte schön.
Jens Oberhoffner AfD
Okay, dann machen wir es kurz. Stellen wir noch einmal die – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es heißt immer noch: Sehr geehrter Herr Präsident!) – Wie bitte? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ja, genau, Herr Kollege Oberhoffner. Die Rede hat neu begonnen. Ganz normal mit der Anrede beginnen und dann – –
Jens Oberhoffner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die bis dato bestehenden und der realen Infektionsgefahr entgegenstehenden Grenzschließungen – das wurde heute schon gesagt – sind von beiden Seiten zu beenden. Tschechien hat damit angefangen und Polen wird demnächst nachziehen. Betrachten wir das nachbarschaftliche Miteinander aber auch aus der Sicht der immer wieder zu vernehmenden ideologischen Besserwisserei. Polen und deren demokratisch gewählte Regierung darf und muss auch kritisierbar sein, keine Frage. Dass sich aber deutsche Regierungsvertreter zum Sprachrohr der EU hochstilisieren und Polen in Oberlehrermanier mit Sanktionen drohen, falls diese ihrer Pflicht zur Flüchtlingsaufnahme nicht nachkämen, grenzt nicht nur an Überheblichkeit, sondern stellt die Souveränität eines Staates infrage. Nachbarschaft und ein gegenseitiges Miteinander unter Respektierung nationaler, kultureller und geschichtlicher Besonderheiten muss das Bestimmende in unseren gemeinsamen Beziehungen sein. Ich kann Sie daher nur auffordern: Kehren Sie zurück zu einer Politik, welche mit den Nachbarn auf Augenhöhe und in gegenseitigem Respekt geführt wird. Legen Sie Ihre ideologischen Scheuklappen ab. Hören Sie auf, andere zu belehren. Machen Sie Druck, damit die inakzeptable Politik gegen Russland ein Ende findet und ein Neuanfang möglich wird. Denn nur dann macht es Sinn, über wirklich freundschaftliche Nachbarschaft und über ein faires Miteinander zu unseren Nachbarn zu reden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Oberhoffner von der AfD-Fraktion. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es keinen Redebedarf mehr gibt, auch seitens der AfD-Fraktion nicht. – Somit hätte die Staatsregierung die Gelegenheit, zur ersten Aktuellen Debatte zu sprechen. Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.
Katja Meier
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir einiges über Europa, über die EU lernen. Denn in den ersten Wochen der COVID-19-Pandemie haben sich die Regierungen der Nationalstaaten gegen eine europäische Lösung entschieden und alte Grenzen wieder hochgezogen. Manche davon wurden sogar militärisch bewacht wie zu Zeiten des Kalten Krieges. Man konnte fast meinen, COVID-19 würde vor nationalen Grenzen zurückschrecken. Europa aber – auch das haben wir gelernt – ist kein Selbstläufer, kein einmal angestoßenes Projekt, das dann wie von allein in Ewigkeit reibungslos läuft. Europa, meine sehr verehrten Damen und Herren, will erarbeitet werden. Auch wir müssen uns fragen: Was heißt es denn, Europäerinnen und Europäer zu sein? Europa heißt natürlich die Personenfreizügigkeit, ein freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Aber die EU besteht eben aus noch viel, viel mehr, nämlich aus einem gemeinsamen Wertegerüst, aus Verbundenheit und Solidarität. Und wann, bitte schön, soll man solidarisch sein, wenn nicht in Zeiten von Krisen, wie wir sie aktuell erleben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Europa wird nicht nur in Brüssel, sondern auch ganz konkret vor Ort gemacht. Wir haben es gehört: Der Freistaat Sachsen verfügt über eine Grenze von 500 Kilometern zu unseren europäischen Nachbarn Tschechien und Polen. Das sind Grenzen, die erstmals seit 2007 wieder dauerhaft geschlossen wurden. Wir dachten und hofften, ein Leben zwischen Schlagbäumen hätten wir hinter uns gelassen. Dachten wir. Hoffen wir. Daran, dass aus dieser Hoffnung wieder Realität wird, arbeiten wir. Um eine bessere Zusammenarbeit zu entwickeln, haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten noch einmal mehr Gespräche geführt. Es ist wohl kein Tag vergangen, an dem der Ministerpräsident oder auch der Chef der Staatskanzlei, Oliver Schenk, nicht mit dem Präsidenten Tschechiens oder dem Marschall der angrenzenden Woiwodschaften über die Grenzöffnung oder konkrete Hilfsangebote gesprochen haben. Auch ich als Europaministerin habe selbstverständlich in Videokonferenzen zum stellvertretenden Außenminister von Tschechien, Aleš Chmelař, und zum Vizemarschall von Niederschlesien, Michał Bobowiec, Kontakt aufgenommen. Gespräche, wie wir sie geführt haben und wie wir sie selbstverständlich auch immer noch führen, sind die Grundvoraussetzung um mehr Europa zu wagen. Aber auch die EU als Institution muss aus der Pandemie lernen und sich mit ihrer ganzen finanzpolitischen Potenz jetzt einbringen. Wichtige Projekte, wie der European Green Deal, der Europa 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen soll, müssen natürlich intelligent in eine Corona-Strategie eingebettet werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Ein Kernbaustein wird dabei Ursula von der Leyens Aufbauplan zur Bewältigung der COVID-19-Krise sein. Damit „Next Generation EU“ in den nächsten Jahren effektiv greifen kann, ist die Aufhebung sämtlicher Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes ebenso essenziell wie die Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer) Wir können nicht dauerhaft hinnehmen, dass Personen, die ihr Leben in Polen, Tschechien oder hier in Deutschland führen, sich nicht mehr mit geliebten Menschen treffen können, dass sie nicht zu ihren Arbeitsplätzen kommen oder anderweitig behindert werden, wenn gleichzeitig die Vorkehrungen gegen weitere COVID-19-Infektionen auf allen Seiten intakt sind. Denn eines ist doch klar, meine sehr verehrten Damen und Herren: Eine Pandemie bekämpft man nicht mit Soldaten, Mauern und Schranken, sondern mit klugem, koordiniertem Verhalten auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Vereinzelt Lachen bei der AfD) Das Verständnis dessen hat sich auch langsam durchgesetzt. Nach den vorschnellen Alleingängen der europäischen Nationalstaaten warten wir nun darauf, dass ein Land nach dem anderen die Grenzen wieder öffnet. Wir haben schon die aktuellen Signale gehört; denn nur die einzelnen Mitgliedsstaaten können selbstverständlich hier im Schengen-Raum darüber Entscheidungen treffen. Dass die transeuropäische Solidarität auf dem Gipfel des Infektionsgeschehens nicht ganz auf der Strecke geblieben ist, das ist auch ein Verdienst von Deutschland. Ein erstes Zeichen der Solidarität hat Deutschland damit gesetzt, indem es Patienten aus Italien, aus Frankreich, aus den Niederlanden aufgenommen hat. Ganz klar hat auch Sachsen einen wichtigen Beitrag geleistet und aus Italien und Frankreich erkrankte Menschen in die sächsischen Krankenhäuser aufgenommen, aber auch zusätzlich bei der Versorgung mit Schutzmaterial, mit Abstrich-Kits und Testauswertungen ganz konkret in den Nachbarregionen geholfen. Angesichts der Schwere der Pandemie in beispielsweise Norditalien ist das vielleicht nur eine kleine Geste, die aber für den europäischen Zusammenhalt von großer Bedeutung sein kann. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft – beginnend im nächsten Monat – ist eine Gelegenheit, entscheidende Akzente zu setzen. Wenn Europa jetzt nicht zusammenhält, dann ist auch für die Fürsprecher Europas klar, dass es ein „Schönwetterbündnis“ ist. Und das, meine sehr verehren Damen und Herren, wäre falsch. Die EU muss ein „Allwetterbündnis“ sein, ein internationales Netzwerk aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, des Abg. Dirk Panter, SPD, und der Staatsregierung) das unter schwierigen Bedingungen angesichts historischer Entwicklungen fest zusammenstehen muss. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Deutschland braucht Europa. Gerade die gegenwärtige Krise zeigt uns, wie sehr wir vom Rest des Kontinents abhängig sind. Wir haben deutlich zu spüren bekommen, dass wir bei der Produktion medizinischer Güter ebenso wie bei der Beschaffung von Medikamenten und Impfstoffen von anderen Staaten abhängig sind. Ich hoffe deshalb sehr, dass die EU-Arzneimittelstrategie schleunigst von der EU-Kommission vorgelegt wird. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Herausforderungen sind groß, und der Druck auf die EU ist gigantisch. Aber sich davon abschrecken zu lassen und in nationalistische Denk- und Verhaltensweisen zurückzufallen wäre ebenso falsch wie gefährlich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Um das Selbstverständliche an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich zu sagen: Auch Notfallmaßnahmen in einer Pandemie rechtfertigen keine Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der Medienfreiheit und der Demokratie, sehr verehrte Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir müssen mit den Menschen beständig im Gespräch sein und unser Regierungshandeln transparent machen, um Verschwörungstheoretikern und irgendwelchen „Reitern der Apokalypse“ nicht das Feld zu überlassen. Ein erstes vorsichtiges Anzeichen der Entspannung lässt sich in den letzten Wochen und Tagen bereits erkennen: Das grenzüberschreitende UNESCO-Weltkulturerbe Muskauer Schloss und der Fürst Pückler Park haben wieder geöffnet. Die tschechisch-deutsch-polnisch-österreichische Initiative „Samstage für die Nachbarschaft“ stellen hier Dialoge zwischen den Menschen in den Grenzregionen her. Ich habe eingangs gesagt, dass wir in den vergangenen Wochen und Monaten eine ganze Menge über die EU, über die Fortsetzung Meine Damen und Herren! Das Wahlergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes liegt vor. Abgegeben wurden 117 Stimmscheine, ungültig waren Null Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Prof. Dr. Markus Jäger erhielt 80 Jastimmen, 23 Neinstimmen und 14 Enthaltungen. Stefan Ansgar Strewe erhielt 80 Jastimmen, 23 Neinstimmen und 14 Enthaltungen. Prof. Dr. Elisa Hoven erhielt 81 Jastimmen, 25 Neinstimmen und 11 Enthaltungen. Dr. Beatrice Betka erhielt 78 Jastimmen, 22 Neinstimmen und 17 Enthaltungen. Damit sind als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt: Herr Prof. Dr. Markus Jäger, Herr Stefan Ansgar Strewe und Frau Prof. Dr. Elisa Hoven. Als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes ist Frau Dr. Beatrice Betka durch den Sächsischen Landtag nicht gewählt worden. Ich frage Herrn Prof. Jäger: Nehmen Sie die Wahl an? Prof. Dr. Markus Jäger: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Prof. Jäger, ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihre Arbeit. Europäerinnen und Europäer gelernt haben, dann unter anderem auch, dass sie den hohen Wert der Solidarität erlebt haben und sich Europa weder von Populismus noch von Kleinmut zersetzen lassen. Wenn hierzu die EU ihren gewaltigen Aufgaben gerecht wird und ein stimmiges, ein ökologisches ebenso wie ökonomisch ausbalanciertes Aufbauprogramm installiert, dann haben wir allen Grund zu der Annahme, dass wir in einigen Jahren stärker aus der Krise heraustreten, als wir hineingegangen sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Meier. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen jetzt zur Tagesordnungspunkt 3 Herr Strewe, auch Sie frage ich, ob Sie die Wahl annehmen. Stefan Ansgar Strewe: Sehr geehrter Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Danke schön. (Beifall des ganzen Hauses) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ich gratuliere Ihnen ebenfalls sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute in Ihrem Amt. Nunmehr frage ich auch Sie, Frau Prof. Hoven, ob Sie die Wahl annehmen möchten. Prof. Dr. Elise Hoven: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Auch Ihnen alles erdenklich Gute im neuen Amt. Ich gratuliere noch einmal sehr herzlich den Gewählten und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute. Ich weise erneut darauf hin, dass die Vereidigung nach der Wahl im Tagesordnungspunkt 4 vorgenommen wird. (Dr. Stephan Meyer, CDU, steht am Mikrofon.) Ich sehe am Mikrofon 4 Herrn Dr. Meyer. Bitte schön, Herr Dr. Meyer.
Dr. Stephan Meyer CDU
Vielen Dank. Herr Präsident, ich beantrage nach § 107 unserer Geschäftsordnung eine Unterbrechung der Sitzung – möglichst für 30 Minuten –, um eine Präsidiumssitzung durchführen zu können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. Diesem Antrag wird entsprochen. Die Präsidiumssitzung wird im Raum A 600 stattfinden, angesetzt für 30 Minuten. Das heißt, dass wir uns um 13:10 Uhr im Plenarsaal wiedersehen. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung von 12:38 bis 13:13 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich setze die Sitzung in Tagesordnungspunkt 3 fort. Das Präsidium hat soeben in seiner Sondersitzung beschlossen, den Wahlvorschlag in Drucksache 7/2479 – die Wiederwahl von Frau Tagesordnungspunkt Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Freistaates Sachsen des Sächsischen Drucksache 7/2478, Wahlvorschlag Drucksache 7/2479, Nachdem wir soeben Herrn Prof. Dr. Jäger zum berufsrichterlichen Mitglied und Herrn Strewe zum nichtberufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gewählt haben, können wir uns mit den beiden noch offenen Wahlvorschlägen der Staatsregierung in Drucksache 7/2478 und des Präsidiums in Drucksache 7/2479 befassen. Die Staatsregierung schlägt Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Cornelia Schönfelder, als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Jäger vor. Das Präsidium schlägt Frau Prof. Constanze Geiert als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied in Nachfolge von Herrn Strewe vor. Zudem stimmen wir, wie eben ausgeführt, erneut über den Wahlvorschlag des Präsidiums in Drucksache 7/2479 über die Wiederwahl von Frau Dr. Beatrice Betka als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes ab. Meine Damen und Herren! Auch dieses Mal ist gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung die Wahl ohne Aussprache in geheimer Wahl durchzuführen. Die Nominierten sind gewählt, wenn sie jeweils die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Sächsischen Landtags – das sind 80 oder mehr Stimmen – erhalten. Ich berufe zur Durchführung der Wahl wieder die folgende bewährte Wahlkommission aus: Herr Jan Hippold als Dr. Beatrice Betka als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied betreffend – zu erneuern. Ich schlage vor, Frau Dr. Betka im unter Tagesordnungspunkt 4 vorgesehenen Wahlgang erneut mit zur Wahl zu stellen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir so. Somit ist der Tagesordnungspunkt 3 geschlossen. Wir gehen über zu des Verfassungsgerichtshofes gemäß § 3 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofsgesetzes der Staatsregierung Wahlvorschlag des Präsidiums Leiter, Herr Holger Hentschel, Herr Nico Brünler, Herr Dr. Daniel Gerber und Herr Albrecht Pallas. Ich bitte Sie, Herr Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen. Bitte schön.
Jan Hippold CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beginnen mit der Wahl. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das kann ich nicht erkennen und beende damit den Namensaufruf. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ist jemand von Ihnen im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das sehe ich nicht. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Da auch diese Auszählung wieder etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, schlage ich Ihnen wiederum vor, in der Tagesordnung fortzufahren und nach Beendigung der Auszählung wieder auf den Tagesordnungspunkt 4 zur Verkündung des Wahlergebnisses sowie zur Vereidigung der Gewählten zurückzukommen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall; dann verfahren wir so. Wir steigen wieder ein in den Tagesordnungspunkt 5 und kommen zu Zweite Aktuelle Schutzschirm für soziale Einrichtungen Gesellschaft auch in und nach Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion der SPD das Wort. Kollegin Lang, bitte schön.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin ein Mensch, der gern anderen hilft. Vermutlich ist das genau der Grund, warum ich den Beruf der Krankenschwester ergriffen und später im Hospiz, im Palliativbereich, begleitend gearbeitet habe. Ich wünsche mir, dass möglichst viele anderen helfen, für sie da sind und Menschen beistehen. Genau das ist meine Definition von einer lebenswerten Gesellschaft. Ich wünsche mir, dass nicht nur jeder Einzelne seinen Beitrag leistet, sondern auch, dass wir Strukturen haben, die genau diesen Geist atmen. In den vergangenen Jahren war oftmals die Rede vom gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das war mehr ein Wunsch und es wurde relativ wenig als Tatsache formuliert. Denn alle wissen: Gesellschaftlicher Zusammenhalt kommt nicht von allein, sondern muss aktiv gestaltet werden. Dass eine Verbundenheit mit unserem Gemeinwesen nicht selbstverständlich ist, spiegelt sich auch darin wieder, dass das Ministerium ausgeweitet wurde zum Ministerium für Gesellschaftlichen Zusammenhalt, unter der Leitung von Petra Köpping. Doch wann fühle ich mich verbunden? Ich fühle mich dann verbunden, wenn ich im kleinen Rahmen stabile, vertrauensvolle soziale Beziehungen habe, zum Beispiel in meiner Familie, bei Kollegen und mit meinen Freunden. Doch was ist mit den Menschen, denen diese Beziehungen aus irgendwelchen Gründen abhandenkommen oder nicht ausreichen? Genau dort brauchen wir Strukturen, an die sie sich wenden können, bei denen sie ankommen und im Zweifel Hilfe erhalten können. Die soziale Landschaft in Sachsen ist vielfältig und leistet genau das. Unterschiedliche Wege sind für unterschiedliche Menschen da: Sei es als ehrenamtliche Jugendleiter bei Kindern und Jugendlichen, die spielerisch und kreativ das Selbstbewusstsein fördern sowie Eigenverantwortung und Gemeinschaftssinn favorisieren. Seien es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das gesunde Aufwachsen von Kindern fördern und deren Wohl schützen. Seien es helfende Hände bei der Tafel und die Unterstützung in der Suchtberatung oder die Organisatoren von Ferienlagern für Kinder aus Familien mit einem relativ schmalen Geldbeutel. In unserem Land gibt es viele Menschen, die für andere Verantwortung übernehmen und solidarisch an deren Seite stehen. Die Corona-Pandemie zeigt uns wieder einmal sehr deutlich, dass es sehr schmerzhaft sein kann, wenn man physische Verbundenheit zu anderen plötzlich nicht mehr hat. Es Debatte und Initiativen: Wie unsere der Corona-Zeit stark bleibt Fraktion SPD wird deutlich, dass es ein gravierender Einschnitt ist, wenn soziale Kontakte und Angebote der sozialen Organisationen ganz oder teilweise wegbrechen. Der Einschnitt trifft jene, die für uns in Vereinen, in Verbänden und als Träger selbst agieren. Mit dem Wegbrechen dieser Angebote bleibt auch die finanzielle Unterstützung ganz oder teilweise aus. Bund und Land haben relativ schnell erkannt, dass wir es uns als Gesellschaft nicht leisten können, Organisationen zu verlieren, und deshalb wurde entsprechend gehandelt. Im Bund hat das SPD-geführte Arbeits- und Sozialministerium das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – ein etwas sperrig klingendes Wort – auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz, das kompliziert klingt, sorgt gerade relativ unkompliziert dafür, dass das gesamte Spektrum von sozialen Dienstleistern, die aufgrund der Krise in ihrer Existenz gefährdet sind, Zuschüsse erhält. Im Gegenzug bringen sich die Beschäftigten in die Bewältigung der Pandemie aktiv ein und helfen mit, wo sie nur können. Außerdem unterstützt der Bund den wichtigen Bereich der sozialen Arbeit der Werkstätten für Menschen mit Behinderung über die Arbeitsförderung bis hin zu Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. In Sachsen fließen dank des Sozialministeriums alle genehmigten Fördergelder auch unter eingeschränkten Bedingungen weiter. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Für Verbände, Organisationen und Träger, die weder unter das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz fallen noch von einem anderen Corona-Hilfsprogramm des Freistaates erfasst werden, hat das Ministerium unter Petra Köpping ein zusätzliches Sicherungsnetz gespannt. Dort schließen wir die Lücke, unter anderem für Kinder- und Jugenderholungszentren, Schullandheime, Angebote der Familienberatung, Tierschutzvereine und Naturfreundehäuser. Das alles sind Orte, an denen Menschen zusammenkommen und sich auf unterschiedlichste Weise unterstützen. Corona ist noch nicht überwunden, aber einige von uns hat es sehr viel Kraft gekostet. So ehrlich muss man sein: Es hat auch sehr viel Geld gekostet, unter anderem für die Testungen oder für den Pflegebonus. Deshalb bin ich dankbar, in einem Land zu leben, das so viel Mühe aufbringt, um die Gesundheit von Menschen zu schützen und die Folgen der Pandemie so gut es geht abzufedern. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Petra Köpping) Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir die Gesellschaft durch dieses Brennglas sehen, und für eine starke Gesellschaft ist der soziale Kitt unabdingbar. Deshalb brauchen wir eine starke soziale Landschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Petra Köpping) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Lang von der SPD-Fraktion. Nun die CDU-Fraktion; Kollege Dierks, bitte schön.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles hat meine Kollegin Lang von der SPD schon gesagt und ich möchte nicht alles wiederholen. Sehr wichtig ist, dass wir im Rahmen der Corona-Pandemie neben vielen Lehren, die wir bereits gezogen haben und die noch zu ziehen sind, feststellen, dass wir als Bundesrepublik Deutschland, als Freistaat Sachsen auch deshalb vergleichsweise gut mit dieser Pandemie umgehen können, weil wir in der sozialen Marktwirtschaft leben. Die soziale Marktwirtschaft ist ein Gesellschaftssystem des Wirtschaftens und Zusammenlebens, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Blick hat. Es hat vor allem im Blick, dass neben dem Recht eines jeden Einzelnen, seinen Vorteil zu suchen, nicht zuletzt die Unterstützung und Hilfe für diejenigen wichtig ist, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst helfen können. Deshalb haben wir bereits in der vergangenen Plenarsitzung über das Thema Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Schon damals waren wir uns gemeinsam darin einig, dass es richtig ist zu sagen: Wir fördern diejenigen Träger in der Kinder- und Jugendhilfe und auch darüber hinaus weiter, die bereits bewilligte Bescheide haben. Wir sind großzügig, wenn es darum geht, das eigene Betätigungsfeld etwas weiter auszulegen, sich konzeptionellen Aufgaben zuzuwenden oder Erfordernisse der Digitalisierung in der eigenen Arbeit neu zu überdenken und neu auszurichten. Wir sind dankbar, dass auf Bundesebene in diesem Bereich viel passiert ist. Simone Lang ist darauf eingegangen, dass im Bereich der sozialen Arbeit und der sozialen Träger gelebte Solidarität Realität ist. Zum einen wird die Arbeit abgesichert und zum anderen leistet die soziale Landschaft einen Beitrag zur Bewältigung der Krise, indem Arbeitsfelder neu ausgerichtet werden und gemeinsam daran gearbeitet wird, vernünftig mit dieser Krise umzugehen. Ich bin sehr dankbar, dass es uns im Kreise der Sozialpolitiker und in guter Kooperation mit dem Sozialministerium und der Sozialministerin Petra Köpping gelungen ist, diesen Schutzschirm für soziale Einrichtungen im Freistaat Sachsen auf den Weg zu bringen, dass wir diejenigen in den Blick genommen haben, die noch nicht zielsicher über die bisherigen Programme gefördert werden konnten bzw. dass sie gut über diese Zeit gebracht werden können. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Insbesondere möchte ich dabei die Jugendübernachtungsstätten und nicht zuletzt die KiEZe erwähnen. Ich bin mir sicher, dass gerade diese Einrichtungen ein ganz konkreter, gelebter Beitrag zum sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Es sind Bildungsorte, an denen junge Menschen in den Familien Wissenswertes und Wertvolles für ihr weiteres Leben mitbekommen. Denjenigen, die das sonst nicht ohne Weiteres können, wird vielleicht ein Urlaubsaufenthalt, eine Urlaubsreise ermöglicht. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir sollten das auch deshalb positiv herausstellen, weil es nicht selbstverständlich ist. Ein Programm in diesem Umfang und dieser Art ist vielleicht bundesweit einmalig. Insbesondere unterstützen wir die Jugendübernachtungsstätten mit maximal 500 Euro pro Bett und gewähren vielen anderen Vereinen Zuschüsse, die aufgrund der CoronaPandemie Einnahmenausfälle zu verzeichnen haben. Zu nennen sind speziell die Tierheime, die überwiegend von Spenden leben. Sie konnten in dieser Zeit natürlich deutlich weniger Tiere vermitteln. Für diese wichtigen Institutionen, deren Wert vielleicht erst dann so richtig offensichtlich werden würde, wenn wir sie nicht mehr selbstverständlich unter uns hätten, leisten wir Hilfe. Neben vielen Maßnahmen, die wir im Rahmen dieser Pandemie ergriffen haben, leisten wir einen Beitrag dafür, dass gewachsene Strukturen für soziale Hilfe und Selbsthilfe erhalten bleiben. Gemeinsam leisten wir einen Beitrag, dass diese Strukturen, die gelebten gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeuten, mit uns gemeinsam gut durch die Krise kommen. Dafür bin ich sehr dankbar, und ich bin froh, dass wir heute darüber diskutieren und ins Gespräch kommen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Kollege Dierks von der CDU-Fraktion. Nun die AfD; Frau Schwietzer, bitte schön.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns allen ist bewusst: Nicht jedes Mitglied unserer Gesellschaft kann ohne Hilfe von Dritten auskommen. Soziale Einrichtungen haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Schwachen in unserer Gesellschaft zu unterstützen. Es geht hierbei um Hilfe in Notsituationen für diejenigen, die unverschuldet in Armut geraten sind, zum Beispiel durch Erkrankung. Sie übernehmen aber auch soziale Aufgaben, indem sie zum Beispiel Kinder und Jugendliche betreuen, alleinstehende ältere Menschen vor Vereinsamung schützen und bewahren und Menschen mit Behinderung unterstützen. Wir alle brauchen diese Dienste, genauso wie wir starke Familien, gute Nachbarschaften und soziale Netzwerke benötigen. Die Corona-Krise wird langfristig tiefe Spuren in unserer Gesellschaft hinterlassen. Für ein funktionierendes öffentliches Leben werden die sozialen Einrichtungen weiter an Bedeutung gewinnen. Allerdings stehen inzwischen viele gemeinnützige und soziale Organisationen wegen Ihrer Zwangsmaßnahmen vor der Insolvenz. Sie dürfen seit vielen Wochen ihre Leistungen und Kurse nicht mehr anbieten bzw. mussten sogar komplett schließen. Hilfen gab es für viele bislang nicht. Sehr geehrte Frau Köpping, ich begrüße es sehr, dass Sie mit der Corona-Soforthilfe für die betroffenen Einrichtungen Überbrückungshilfen schaffen. Auch wir hatten auf die Notwendigkeit bereits hingewiesen. Das selbst gewählte Debattenthema bezeichnet die Soforthilfe als Schutzschirm. Unter einem Schutzschirm verstehe ich aber wahrscheinlich etwas anderes als Sie, nämlich etwas Wirksameres. Ein Schutzschirm sichert das dauerhafte Überleben. Ich habe jedoch große Zweifel daran und frage mich, ob die angekündigten Hilfen tatsächlich ausreichend sind oder doch nur gut gemeint oder schlecht gemacht. Sie wollen, dass soziale Organisationen mit bis zu fünf Beschäftigten einen Maximalbetrag von 9 000 Euro erhalten. Den Höchstbetrag von 30 000 Euro werden aber die wenigsten erhalten oder in Anspruch nehmen, weil weniger als 25 Beschäftigte vorhanden sind. Sie können doch nicht ernsthaft annehmen, dass 9 000 Euro zum Beispiel für die Ausgaben eines Jugendklubs oder eines Kinder- und Jugendzentrums tatsächlich für ganze drei Monate ausreichend sind. Einen Rechtsanspruch gibt es ebenfalls nicht. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Frau Köpping, mit Ihrem löchrigen Schutzschirm können Sie keine sozialen Einrichtungen retten, weil a) zu wenig Geld kommt und b) nur eine Auslastung von circa 50 % möglich ist. Wie meine ich das mit der Auslastung von 50 % in sozialen Einrichtungen? Sie fordern, Hygienekonzepte aufzustellen und umzusetzen. Es darf nur eine bestimmte Anzahl von Kindern zum gleichen Zeitpunkt in die Einrichtungen gehen. Hoch lebe die Bürokratie! Es müssen Zettel ausgefüllt werden und alles Mögliche. Das bleibt an den Leitern hängen. Wissen Sie, was mir die Leiterin einer sozialen Einrichtung letzte Woche erzählt hat? Sie benötigt fünf – fünf! – Stunden pro Woche für die Anpassung und Umsetzung Ihres geforderten Hygienekonzepts, und natürlich ist das auch ein Kostenaufwand. Frau Köpping, diese Zeit könnte sinnvoller für unsere Kinder genutzt werden. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die Hygienekonzepte sollten generell auf das nötigste Maß reduziert werden. (Beifall bei der AfD) Ich denke, damit wäre den Vereinen und Initiativen ein ganzes Stück weitergeholfen. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Wie wäre das denn im Katastrophenfall?) Ich fordere abschließend zwei Dinge: Erstens. Sorgen Sie dafür, dass Jugendherbergen, Schullandheime, Werkstätten für Behinderte und sämtliche Inklusionsbetriebe mit vereinfachten Hygienekonzepten wieder zum Normalbetrieb zurückkommen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Zweitens. Schaffen Sie einen wahren Schutzschirm mit Perspektiven. Ach so, und Händewaschen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das hat meine Generation von den Großeltern, den Eltern sowie in den Kindergärten gelernt, und es steht auch in den Vorgaben der Konzepte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Schwietzer von der AfD-Fraktion. Nun die Fraktion DIE LINKE. Frau Gorskih, bitte schön.
Anna Gorskih Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie mich mit einer Veranschaulichung beginnen. Der Straßenverkehr hat eine Infrastruktur, das sind Straßen, Radwege, Autobahnen, Ampeln; und auch die demokratische Gesellschaft hat eine Infrastruktur, ein Rückgrat, das sie trägt. Das sind zum einen Parlamente, Parteien, Politikerinnen und Politiker, aber das sind vor allem Millionen von Menschen, die sich jeden Tag zusammentun und sich engagieren, zum Beispiel in Stiftungen, in sozialen Vereinen, in der Jugendhilfe, in gemeinnützigen Projekten, um etwas zu verändern, um ihr Lebensumfeld zu gestalten oder um für andere Menschen da zu sein. Wird die Infrastruktur im Straßenverkehr beschädigt, fallen zum Beispiel Ampeln aus, dann kollabiert der gesamte Verkehr: Autos stehen stundenlang im Stau und kommen nicht vorwärts – und schlimmer noch: Es kommt zu Unfällen, und es sterben Menschen. Ähnlich verhält es sich auch mit der sozialen Infrastruktur der demokratischen Gesellschaft. Brechen zum Beispiel Angebote der Jugendhilfe weg, dann müssen gemeinnützige Vereine schließen; gibt es kein Geld für Demokratieprojekte mehr, dann ist es unmöglich, diese für das Gemeinwohl so wichtige Arbeit zu leisten. Und mit diesen sozialen Projekten würde auch der Kitt der gesamten Gesellschaft kaputtgehen. Dann gäbe es keine Kräfte mehr, die für sozialen Zusammenhalt streiten und gegen Ungerechtigkeit kämpfen, und schließlich: Wenn diese so wichtige gesellschaftliche soziale Arbeit fehlt, dann würde auch das Rückgrat der Demokratie kaputtgehen. Unsere heutige Aktuelle Stunde trägt den Titel: „Schutzschirm für soziale Einrichtungen und Initiativen: Wie unsere Gesellschaft auch in und nach der Corona-Zeit stark bleibt.“ Ich denke, wir, die demokratischen Fraktionen, sind uns alle einig, dass die sozialen Einrichtungen, beispielsweise gemeinnützige Vereine, Integrations- und Demokratieprojekte oder Einrichtungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen helfen und sie unterstützen, unbedingt erhalten und geschützt werden sollen, insbesondere jetzt, in Krisenzeiten, in denen Menschen einen gestiegenen Unterstützungs- und Beratungsbedarf haben. Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass es eine der wichtigsten Aufgaben der Politik sein wird, dafür zu sorgen, dass es diese Einrichtungen auch nach der Krise geben wird. An dieser Stelle möchte ich noch kurz auf eine Problematik hinweisen, mit der viele gemeinnützige Einrichtungen zu tun und zu kämpfen haben. Aufgrund des Gemeinnützigkeitsrechts können sie nur sehr begrenzt Rücklagen bilden. Wenn also kalkulierte Einnahmen aufgrund der Krise wegbrechen, dann geraten viele Einrichtungen schnell in finanzielle Not. In kurzer Zeit droht ihnen dann die Schließung. Diese Situation wird auch dadurch verstärkt, dass viele Vorstände mit Privatvermögen haften. Anders als bei privatwirtschaftlichen Unternehmen hilft hier eine erleichterte Kreditaufnahme herzlich wenig, denn diese verlagert das Finanzierungsproblem lediglich in die Zukunft. Viele Vereine sind auch auf Spendeneinnahmen angewiesen, zum Beispiel durch den Verkauf von Getränken oder von Kaffee und Kuchen bei Veranstaltungen, Workshops und sonstigen Events. Aufgrund der unbekannten Dynamik des Infektionsgeschehens kann man überhaupt nicht sagen, ob es diese Events, diese Veranstaltungen in der bisherigen Form und im bisherigen Umfang überhaupt noch geben wird, und somit ist auch völlig offen, woher die so dringend benötigten, überlebenswichtigen Einnahmen dann kommen sollen. (Präsidentenwechsel) Meine Fraktion und ich teilen selbstverständlich die Forderung nach dem Schutz der sozialen Einrichtungen. Schließlich haben wir in unserem Antrag, den wir im April hier gemeinsam behandelt haben und der leider abgelehnt wurde, auch nichts anderes gefordert als einen Schutzschirm für Einrichtungen im Dienste der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Forderung gilt selbstverständlich auch für andere gemeinnützige Einrichtungen. Wenn die Koalition diesen Einrichtungen nun mit Soforthilfezuschüssen unter die Arme greifen will, dann sind wir in der Sache sehr nah beieinander; und auch wenn unser Antrag im April abgelehnt wurde, begrüße ich es sehr, dass das Kernanliegen des Antrags offensichtlich doch noch Anklang gefunden hat. Übrigens hat in Thüringen eine linke Sozialministerin, Heike Werner, bereits Anfang April ein Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Vereine aufgesetzt, das ebenfalls Zuschüsse bereitgestellt hat. Ich habe mich mit beiden Förderinstrumenten auseinandergesetzt und mir sind auch sehr viele Ähnlichkeiten ins Auge gesprungen. Insofern kann ich nur sagen, dass ich es toll finde, dass die guten Ideen einer linken Sozialministerin hier übernommen werden. Ich begrüße es daher sehr, dass man sich offensichtlich vom Handeln einer rot-rot-grünen Regierung inspirieren lässt. (Beifall bei den LINKEN) Natürlich haben wir auch noch einige Verbesserungsvorschläge, aber aufgrund der Zeit lasse ich es jetzt bei diesem Cliffhanger bewenden und gehe in der zweiten Runde ausführlicher darauf ein. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollegin Anna Gorskih. Ich bitte nun für die BÜNDNISGRÜNEN die Kollegin Kuhfuß nach vorn; bitte.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen! Auf Frau Gorskih eingehend, möchte ich gern sagen: Es ist doch schön, wenn wir voneinander lernen können; und wer nun als Allererstes die Idee hatte, den sozialen Sicherungspakt zu schließen, ist, denke ich, am Ende überhaupt nicht so kampfentscheidend, sondern entscheidend ist, dass wir uns einig geworden sind, etwas tun zu müssen. Kurz auf die rechte Fraktion eingehend, möchte ich gern noch, bevor ich in meine Debatte einsteige, sagen: Uns erscheint es nicht ausreichend, im Infektionsschutz das Nötigste zu tun, wie Sie es forderten, sondern für uns ist wichtig, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die unsere Einrichtungen besuchen und jetzt wieder darin übernachten können, mit einem umfassenden Infektionsschutzgesetz vor einer Infektion mit COVID-19 geschützt sind, und das ist eben nicht nur mit Händewaschen getan. An dieser Stelle sei noch bemerkt: Ein sehr solidarischer Schutz ist das Tragen eines Mundschutzes. Man schützt nicht sich selbst, sondern man schützt andere. Auch dies ist etwas, das in vielen Infektionsschutzkonzepten der Einrichtungen stehen wird. Wenn Sie sich ausgeschlossen fühlen, dann soll das so sein. Lassen Sie mich mit einer Beobachtung in meine Debatte einsteigen. Ich war in den letzten Wochen wieder oft in meinem Wahlkreis unterwegs und habe Menschen getroffen. Dabei geht es natürlich im Privaten wie im Beruflichen um die Frage: Wie geht es euch/Ihnen mit der Krise? – Die Reaktionen sind verblüffend: Dort, wo die Bänder in der Automobilindustrie stillstanden und die Wirtschaft auf 90 bis 100 % Kurzarbeit aufgestockt hat, die Lager noch voll sind und die Produktion nur langsam anläuft, herrscht bei den Mitarbeitenden relative Entspannung. Diese gönne ich ihnen. Das E-Auto und die Gott sei Dank ausbleibende Abwrackprämie versetzen niemanden in Angst und Schrecken. Sozial abgesichert, im Vertrauen darauf, dass die Werksleitung Wege findet, wie die Arbeitskraft wieder eingesetzt werden kann, geht man gelassen und vorwiegend gut bezahlt der Zukunft entgegen. Ein ganz anderes Bild zeigt sich allerdings, wenn ich durch den Tagestreff der Obdachlosenhilfe gehe oder mich mit Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch unterhalte, wenn ich im Soziokulturellen Zentrum sitze oder im Jugendklub vorbeischaue. Dort wird mir berichtet, dass noch nicht klar sei, ob die Bundesagentur das Kurzarbeitergeld zahle, weil die Arbeit nicht weggefallen sei, sondern wegen Corona nur nicht habe erledigt werden können. Man war aber ganz und gar nicht untätig. Mir wird von Tausenden von Masken erzählt, die zum Beispiel von Ehrenamtlichen für den Hotspot Zwickau genäht wurden. Mir wurde von einem digitalen Jugendklub berichtet, der nach zwei Wochen stand und das Ziel hatte, besonders Jugendliche, die aus prekären Verhältnissen kommen, in der Krise zu begleiten. Ich höre kein Jammern, das wirklich nicht. Aber ich höre von Defiziten im Haushalt, mal ist von 18 000 Euro, mal von 80 000 Euro die Rede. Ich höre vom Haushaltsstopp der Kommunen und von der Sorge, wie man das Jahr 2021 überstehen soll, weil bereits mit dem Rotstift gedroht wird. Wirtschaft gegen Soziales – das alte Spiel. Und immer wieder die alte Leier von „man muss es sich auch leisten können“. Aber hatten wir mit Corona jetzt nicht noch einmal die Chance, als Gesellschaft und als politisch Handelnde zu lernen? Haben wir uns nicht über Wochen mit der Frage beschäftigt, wer systemrelevant ist? Für die sozialen Einrichtungen und Initiativen haben wir als Regierung auf Landesebene dazu drei Schlüsse gezogen: Erstens. Wir haben wichtige Weichen gestellt und die Förderverfahren – nicht nur kurzfristig – wirklich im Rahmen des Ermessens ausgelegt und damit die Liquidität erhalten. Wir haben die Eigenanteile gesenkt und die Ausfallkosten übernommen. Wir haben genau geschaut, welche Organisationen und Einrichtungen auf Landesebene nicht die Kraft haben, sich selbst zu retten, und bei wem es dringend einen sächsischen Rettungsschirm braucht, wie zum Beispiel im Bereich der Behindertenhilfe oder im Bereich der Jugendübernachtungsstätten. Die Landesverwaltung hat in vielen Bereichen die Rolle der Kontrollinstanz zur Rolle der Beratung und Begleitung weiterentwickelt. Das ist gut so, und das würde ich jederzeit politisch auch wieder so begleiten. Jetzt leben unsere Bürgerinnen und Bürger aber in Dörfern und Städten, erleben dort Freud und Leid, sind alt oder jung, sind gesund oder krank, besuchen die Schule, gehen arbeiten oder genießen den Ruhestand. Sie alle wollen auch vor Ort etwas erleben; ob die Unterstützung in der Not oder das Konzert im Soziokulturellen Zentrum. Damit komme ich zurück zu meiner kleinen sozialwissenschaftlichen Mikroanalyse zu Beginn meiner Rede. Vor Ort klemmt es, glaube ich, noch mächtig bei denen, die das leisten. Für uns bedeutet das in einem zweiten Schritt – den halte ich für genauso notwendig wie den ersten –, dass wir genau schauen, was vor Ort passiert und wie verantwortungsvoll Städte und Landkreise mit der Daseinsvorsorge einer sozialen Infrastruktur umgehen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kuhfuß, würden Sie bitte zum Ende kommen!
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Den zweiten Teil hebe ich mir dann für die zweite Runde auf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Kuhfuß. – Wir würden jetzt, wenn gewünscht, zu einer weiteren Runde kommen. – Als Erster bitte Kollege Dierks für die CDU-Fraktion.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Punkte aufgreifen, die in der ersten Runde angesprochen worden sind. Frau Schwietzer, ich habe das Gefühl, dass wir uns in diesem Hohen Hause – auch wenn das ein schwieriges Licht auf das Niveau in diesem Parlament wirft – immer noch nicht über die Gefährlichkeit dieser Corona-Pandemie einig sind. Wenn, wie in der vorigen Runde, hier von einer „sogenannten Epidemie oder Pandemie“ gesprochen wird und Sie von „staatlichen Zwangsmaßnahmen“ sprechen, was ganz bewusst den Eindruck von Willkür erweckt, Sie uns aber noch vor Wochen in einen Ausnahmezustand hineinreden wollten, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob Sie sich der Inkonsistenz Ihrer eigenen Argumentation auch nur im Ansatz bewusst sind. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich glaube, Sie müssen sich irgendwann selbst einmal die Frage stellen, was Sie eigentlich wollen. Dass dieses Hin und Her wirklich die verkommenste Form der Verantwortungslosigkeit ist, wird Sie nicht interessieren, ist aber auch nicht unser Problem. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) – Sie sind von der Sorte Mensch, die hinterher immer alles besser wissen. Ich glaube, das ist etwas, was man in so einer Krise nicht tun kann. Wir alle haben über Wochen gemeinsam sehr viel gelernt und versucht, auf der Grundlage fortschreitender Erkenntnisse vernünftige Entscheidungen zu treffen, denjenigen zu helfen, die Hilfe brauchen, dafür zu sorgen, wichtige Infrastrukturen in diesem Land, zu denen zweifellos auch die sozialen Strukturen gehören, über diese Zeit zu bringen. Gleichzeitig ist es wichtig, diese Vorsichtsmaßnahmen beizubehalten, weil wir alle noch im Begriff sind – wahrscheinlich noch über viele Wochen –, in dieser Pandemie dazuzulernen und Dinge nach und nach mit Augenmaß zu entscheiden. Es ist nicht richtig, erst den maximal größten Katastrophenfall einzufordern und dann zu sagen: Alle Maßnahmen weg! Die Pandemie ist beendet! – Ein Teil Ihrer Fraktion ist immer noch der Auffassung, dass wir es gar nicht mit einer gefährlichen und in Teilen potenziell tödlichen Krankheit zu tun haben. So kann man nicht verantwortungsbewusst in einer Krise agieren. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Was die Urheberschaft eines solches Programms angeht, so schließe ich mich zum einen Kathleen Kuhfuß an, dass man auch mal voneinander lernen kann, und zum anderen ist es in einem Land mit vergleichsweise hohem Bildungsniveau nicht unwahrscheinlich, dass zwei Menschen unabhängig voneinander auf eine gute Idee kommen. Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Alexander Dierks. – Ich hätte natürlich als Erste die SPD-Fraktion fragen müssen, ob das Wort noch gewünscht wird. – Nein, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir in der Rednerreihenfolge zur AfD-Fraktion; Frau Jost, bitte.
Martina Jost AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich mit meinem Vortrag beginne, möchte ich den GRÜNEN nur einmal das Hygienekonzept, also den Rahmenhygieneplan für die Kinder- und Jugendhilfe, zeigen. Er ist 25 Seiten lang. Natürlich wissen wir, dass Hygiene nicht nur aus Händewaschen besteht. Aber wenn hier zwei Seiten über das Händewaschen stehen, dann wäre es gut, dieses Hygienekonzept vielleicht etwas zu vereinfachen und den Mitarbeitern in den Einrichtungen das Leben etwas zu erleichtern. Frau Ministerin Köpping, es ist richtig, für soziale Einrichtungen und Initiativen einen Schutzschirm zu spannen, sprich: den Soforthilfezuschuss dort zu gewähren. Es ist richtig, soziale Einrichtungen, die besonders für Familien, für Kinder, für Senioren und für Behinderte da sind, in dieser besonders schweren Situation finanziell zu unterstützen. Die Auswirkungen – das ist heute schon oft gesagt worden – der Corona-Maßnahmen können wir überhaupt noch nicht abschätzen. Wir wissen nicht, wie lange sie unsere Menschen noch beschäftigen werden. Diese Maßnahmen treffen die Schwächsten und das am stärksten. Die Folgen des langen Stillstandes werden für die Familien und die Senioren aber erst in Zukunft sichtbar werden. Ich hoffe, dass Sie, Frau Ministerin, und Ihr Haus an weiteren Lösungen für die Sicherung der Arbeitsplätze in diesen Einrichtungen arbeiten. Es geht nicht nur darum, dass die sozialen Einrichtungen jetzt mit den Soforthilfen überleben, sondern sie müssen auch mit dem erhöhten Unterstützungsbedarf in Zukunft überleben können und diesen auch schultern. Sorgen Sie bitte dafür – davon ist heute auch schon oft die Rede gewesen –, dass die Einrichtungen in den Normalbetrieb zurückkehren und sich die Mittel selbst erarbeiten können. Gerade jetzt, mit Beginn des Sommers und mit Beginn der Schulferien, sind diese Einrichtungen, wie Herr Dierks sie zahlreich aufgezählt hat, besonders wichtig, um nach den langen Kontaktbeschränkungen den Familien, die sich keinen Urlaub leisten können, hier vielleicht eine Möglichkeit zur Erholung zu geben. Die schwerwiegenden Folgen, die gesellschaftlichen und psychologischen Folgen, werden wir in Zukunft alle noch wissen. In Ihrer Pressemitteilung zu dieser Richtlinie, zu diesem Corona-Schutzschirm für die sozialen Einrichtungen, habe ich gelesen – ich zitiere nur den letzten Teil Ihres Satzes –, dass wir gemeinsam hier einen guten Weg beschreiten und es uns gelingt, das Soziale in Sachsen mit Leben zu erfüllen. Ja, auf einem guten Weg ist es sicher. Mit Leben zu erfüllen – da hat sich mir die Frage gestellt, inwieweit angesichts der Krise – – (Sabine Friedel, SPD: … der „sogenannten“! –
Rico Gebhardt Die Linke
Sie bringen sie aus dem Konzept!) – Ja, das ist schön, dass Sie mich aus dem Konzept bringen. Ich sage es trotzdem, und das wird Ihnen nicht gefallen, Herr Gebhardt. Ich weiß nicht, wie die Träger der Demokratiearbeit unter diesen Schutzschirm kommen, wie die jetzt großzügig sowieso auf allen Ebenen gefördert werden, wie die in den Genuss dieser Soforthilfen kommen. Brauchen Menschen in prekären Situationen oder Notsituationen wirklich diese in der politischen Bildung angesiedelten, meist ideologischen Projekte? Keine Familie in sozialen Schwierigkeiten, kein Kind, keine Frau, die von häuslicher Gewalt bedroht oder irgendeiner Gefahr ausgesetzt ist, kein Behinderter, der in seiner Werkstatt nicht arbeiten kann, oder kein einsamer alter Mensch kann von diesen Projekten profitieren. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN und der SPD: Doch! – Weitere Zurufe) Ist nicht vielmehr darüber nachzudenken – auch in Richtung des Ministeriums –, das Hauptaugenmerk bei der Förderung von sozialen Projekten in Zukunft darauf zu lenken, das Geld dorthin zu leiten, wo wirklich für die Zukunft etwas getan und gesellschaftlicher Zusammenhalt erzeugt wird? Unsere Fraktion wird hier die Verteilung des Geldes natürlich beobachten, und wir hoffen, dass das Geld an die Leute ausgereicht wird, denen es letztendlich wirklich zugutekommt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE Kollegin Gorskih, bitte.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt doch noch einmal spontan das Wort an meine Vorrednerin richten. Ich finde, Sie haben offenbart, dass Sie sich absolut nicht mit dem Papier beschäftigt haben. Sie haben keine Ahnung, wovon Sie reden. Hätten Sie es richtig gelesen, wüssten Sie, dass zum Beispiel auch Familienhilfe mit drinsteht. Aber wir sind es von der AfD gewohnt, dass man sich nicht informiert und einfach drauflospoltert. (Beifall bei den LINKEN) Ich möchte noch etwas zu den angesprochenen Soforthilfezuschüssen sagen, die jetzt den Projekten zugutekommen sollen, die einerseits in den Geschäftsbereich des Sozialministeriums fallen, andererseits aber weder vom Sozialdienstleister-Einsatzgesetz des Bundes noch von den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen des Freistaates abgedeckt werden. Ich finde es ja gut und richtig, dass man mit diesen Soforthilfezuschüssen hilft und unterstützt. Ich finde es auch gut, dass wir voneinander lernen. Das war keineswegs als ein Vorwurf, sondern auch als ein Kompliment gemeint, wenn Sie so wollen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Anerkennend stelle ich fest, dass sich die Regierung schon sehr bemüht, diese wichtige Stütze der Demokratie zu erhalten und zu verhindern, dass die soziale Trägerlandschaft und alles, was damit über die Jahrzehnte aufgebaut wurde, in dieser Corona-Zeit kaputtgeht. Ich finde es auch sehr gut, dass man nicht den gleichen Unsinn macht wie damals bei der CDU- und FDP-Regierung, wo die drastischen Kürzungen beispielsweise im Jugendhilfebereich verheerende Wirkungen erzeugten – die ich übrigens als Jugendliche in einer sächsischen Kleinstadt selbst zu spüren bekommen habe und die mir deshalb sehr gut in Erinnerung geblieben sind. Doch bei all dem Lob muss ich etwas Wasser in den Wein gießen. Auch wenn das Vorgehen mit Soforthilfezuschüssen sehr sympathisch klingt, ist es natürlich auch unsere Aufgabe als linke Opposition, Verbesserungsvorschläge zu machen. Der Punkt, der uns besonders wichtig ist, betrifft die bereits erwähnten wegbrechenden Einnahmen mit Folgen für den nach bisherigen Förderrichtlinien zu erbringenden Eigenanteil dieser Vereine. Die Eigenanteile sind ja Voraussetzung für die Förderung. In meinen bisherigen Ausführungen habe ich klargemacht, dass es sehr schwierig sein wird, diese zu erbringen, insbesondere für kleinere, von ehrenamtlichen Strukturen getragene Vereine. Nach bisherigem Maßnahmenpaket des Sozialministeriums kann es höchstens im Einzelfall geprüft werden, ob diese erbracht werden können. Nur bei Projekten, die diese nachweislich nicht erbringen können, werden die Bewilligungsstellen angehalten, auf Antrag des Trägers die Sachlage wohlwollend und einzelfallbezogen zu prüfen. Wir haben einen deutlich unkomplizierteren und unbürokratischen Vorschlag, der den ganzen Prozess erleichtern würde: Wir fordern, dass diese Eigenanteile als Fördervoraussetzung rückwirkend und künftig bis auf Widerruf erlassen werden, um es auch den Trägern zu ermöglichen, insbesondere für die kommenden Jahre, die für alle schwierig sein werden, die staatliche Förderung dann auch auf 100 % aufzustocken. Dazu haben wir auch einen entsprechenden Antrag in den Gang gebracht und eingereicht. Dieser Erlass der Eigenanteile würde denjenigen Vereinen helfen, die jetzt ein Stück weit durchs Netz fallen, weil sie einerseits nicht in diesen argen Schwierigkeiten sind, dass sie die Soforthilfezuschüsse beantragen könnten, die aber dennoch voraussichtlich bald in existenzielle Notlagen kommen werden, weil sie diese Eigenanteile schlicht und einfach nicht erbringen können. Ich erinnere mich gut an die Debatte im April zu unserem Kinder- und Jugendhilfeantrag. Damals hat zum Beispiel Herr Kollege Homann versichert, dass man alles dafür tun wird, um die Träger in diesem Bereich diese Krise gut überstehen zu lassen. Frau Ministerin Köpping hat ebenfalls versprochen, dass man den sozialen Bereich auch im Hinblick auf die Haushaltsverhandlungen nicht aus den Augen lässt. (Albrecht Pallas, SPD: Richtig, stimmt!) Hier ist unser Vorschlag, wie man die Situation für sehr viele Einrichtungen erleichtern könnte: Erlassen Sie die Eigenanteile für gemeinnützige Vereine und denken Sie auch bei den Haushaltsverhandlungen daran, dass Menschen diese Orte der Begegnung brauchen. Deswegen muss es aus unserer Sicht auch die höchste Priorität der Politik sein, alles dafür zu tun, um diese sozialen Einrichtungen gut über die Krise zu bringen. Ich glaube Ihnen, wenn Sie sagen, dass Sie den Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur verhindern wollen – aber hier darf der Weg nicht enden. Um zu verhindern, dass diese für das Gemeinwohl so wichtigen Einrichtungen spätestens nächstes Jahr in die Bredouille kommen, braucht es hier eine Verpflichtung des Staates, sie in den Mittelpunkt zu stellen, damit diese Stütze der Gesellschaft auch wirklich nicht mit Zeitverzögerung kaputtgeht. Diese Verpflichtung bedeutet eine entsprechend schnelle, unbürokratische und langfristig nachhaltige finanzielle Unterstützung dieser Vereine. Also darf sich die Regierung hier nicht selbstzufrieden zurücklehnen. Das Erlassen der Eigenanteile wäre eine für viele Vereine sehr große Entlastung und auch ein wichtiges Signal, dass das Interesse und die Unterstützung des Staates für die sozialen Träger nicht im laufenden Geschäftsjahr, am 31.12.2020, endet. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegin Gorskih. Wünschen die BÜNDNISGRÜNEN noch einmal das Wort? – Kollegin Kuhfuß, bitte.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Ich musste meine Darlegungen zu dem Anliegen, welches mir ein Herzensanliegen ist, unterbrechen, nämlich zu schauen, wie wir es jetzt schaffen, was wir auf Landesebene geschaffen haben, mit dem Rettungsschirm, mit einem Schreiben übrigens schon Anfang April vom SMF, in dem es auch darum geht, für 2020 Eigenanteile im erheblichen Maße noch einmal individuell zu prüfen und Ermessen in einem größtmöglichen Maße nutzen zu können, um Liquidität zu sichern und die Wirtschaftlichkeit der Träger für 2020 zu sichern. Es ist mir ein ganz großes Anliegen, in diesem Hause Sensibilität dafür herzustellen, dass wir das, was wir hier machen, auf der Landesebene tun und für die Menschen, die vor Ort in der Kommune und im Landkreis leben. In den Kommunen und in den Landkreisen geht jetzt bereits die Angst um, was passiert: Wie geht es weiter? Wird der Wohnungslosentreff wieder finanziert? Wird das Soziokulturelle Zentrum in Zwickau sein 30-jähriges Bestehen feiern oder wird es im Herbst einpacken? Dort geht unsere Verantwortung im zweiten Schritt weiter, noch einmal genau zu schauen: Was brauchen die Kommunen an Unterstützung? Was brauchen die Landkreise an Unterstützung, um die soziale Infrastruktur – hier würde ich mich gern eines Vergleiches bedienen, ähnlich der Ampel und dem Radweg – weiter zur Verfügung stellen zu können, aber auch unsere Präsenz, unsere Worte als Abgeordnete dort wirken zu lassen und vor Ort immer wieder dafür Stärke zu zeigen, dass diese sozialen Einrichtungen jetzt nicht einfach einkassiert werden können, und dass wir auch für 2021 hier Sicherheit schaffen müssen. 2021 Sicherheit schaffen heißt auch, eine große Verantwortung zu übernehmen für das schwierige Haushaltsjahr, für den schwierigen Doppelhaushalt, den wir vor uns haben. Nicht nur, was das Haushaltsvolumen als solches angeht, sondern auch was die Zeitplanung angeht. Wir werden in die Situation kommen, dass wir wahrscheinlich nicht im Januar 2021 einen Haushalt haben, der den Kommunen und Landkreisen, zum Beispiel in Form der Jugendpauschale, Sicherheit gibt. Dort brauchen wir Mittel und Möglichkeiten, um möglichst viel Sicherheit in den Strukturen zu lassen. Ein Sterben wie 2010 werden die Sozial- und Jugendhilfeeinrichtungen nicht noch einmal überleben. Es sterben am Ende nicht nur Einrichtungen, sondern jahrzehntelang geprägte Netzwerke und soziale Beziehungen, die wir so vor Ort nicht so schnell wiederhergestellt bekommen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gibt es den Wunsch nach einer weiteren Rederunde? – Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion, bitte schön.
Doreen Schwietzer AfD
Soforthilfezuschüsse sind wichtig, das haben wir gesagt. Aber wie und wie hoch, darüber sollte man sich Gedanken machen. Wir gehen davon aus und wissen, wo teilweise das Geld verbleibt oder hingeht. Schauen Sie einfach im Internet bei Demokratie-Projekten nach. Es geht nicht darum, gestärkt aus der Krise zu gehen, sondern diese Krise zu überstehen. Die Kosten bei den Kinder- und Jugendzentren sind erhöht, weil der Aufwand durch die Hygienekonzepte erhöht ist. Die Konzepte müssen ständig angepasst werden. Veranstaltungen werden für das ganze Jahr abgesagt. Ganztagsangebote dürfen nur in Kleinstgruppen stattfinden. Jetzt stehen wir vor den Ferien. Ferienangebote werden in abgespeckter Variante angeboten. Wo bleiben die anderen, die wegen Platzmangels nicht teilnehmen können? Darüber muss man sich Gedanken machen. Dieser Soforthilfezuschuss, dieser Schutzschirm, wie Sie ihn nennen, ist schon gut, aber nicht ausreichend – eben ein löchriger Schutzschirm. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob man die Einrichtungen öffnet und das Vertrauen in die Bürger steckt, denn sie wissen, was sie machen. Mit diesen übertriebenen Hygienekonzepten wird die Kinderund Jugendarbeit extrem gehemmt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Da es bei den anderen Fraktionen keinen weiteren Redebedarf gibt, darf ich die Staatsregierung bitten. Frau Staatsministerin Köpping, bitte.
Petra Köpping
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herzlichen Dank für die meist konstruktive Debatte. Ich glaube, dass es ein sehr wichtiger Antrag ist, den die SPD-Fraktion gestellt hat. Ich freue mich, dass wir das heute zur Aktuellen Debatte gemacht haben, weil wir gerade in den letzten Wochen und Monaten viel über Schutzschirme in Sachsen und deutschlandweit gehört haben. Schutzschirme sind wichtig und deshalb ist es wichtig und richtig, dass man nicht nur einen Schutzschirm betrachtet, sondern das ganze Ausmaß an Schutzschirmen, das die Bundesregierung, aber auch wir in Sachsen geschaffen haben. Deshalb ist das, was teilweise in diese Schutzschirme hineingelegt wird, in vielen anderen Schutzschirmen involviert. Es wäre ratsam, dass sich diejenigen, die den Gesamtüberblick nicht haben, sich darüber vielleicht einmal informieren würden. (Beifall bei der SPD und der CDU) Das Zweite ist klar: Es war uns außerordentlich notwendig und wichtig, dass wir diesen Schutzschirm für die soziale Trägerlandschaft schaffen. Darüber ist viel gesprochen worden und alle, die hier gesprochen haben, haben zu großen Teilen erkannt und festgestellt, wie notwendig Schutzschirme in der Form, wie wir sie geschaffen haben, sind. Es kam natürlich die Aussage, dass wir einen Schritt später gewesen sind als der Freistaat Thüringen. Wir haben aber einen Bereich, in dem wir schneller sind, wenn ich es erwähnen darf: Das ist im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Da sind wir die Ersten in Deutschland, die einen solchen Schutzschirm geschaffen haben. Dafür auch an die Abgeordneten ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Bei den Jugendübernachtungsstätten weiß ich, dass gerade die Kietze bei mir vor Ort gewesen sind und ihre Not geschildert haben. Wir haben gemeinsam beraten, wie wir das Thema lösen können, und überlegt, was wir machen können. Genau das haben wir getan. Im Unterschied zu Ihnen haben wir mit den Akteuren gesprochen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Das Gleiche trifft für die Einrichtungen im sozialen Bereich zu. Dort sind wir im engen Kontakt mit allen Vereinen und Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind. Wir haben angefragt, was sie brauchen, damit das, was hier prognostiziert worden ist – dass sie nicht mehr arbeiten können –, vermieden werden kann. Dieses Trio, das wir als Schutzschirm im sozialen Bereich geschaffen haben, ist genau das, was die Vereine und Organisationen brauchen. Genau das haben wir getan. Vielleicht zum Aktuellen, weil es dem einen oder anderen zu kompliziert erschienen ist: Wir haben momentan tatsächlich 85 Anträge – dieser Antrag läuft seit 27. Mai 2020, um das noch einmal zu verdeutlichen – und bereits 55 sind bewilligt, nämlich 1,8 Millionen Euro. Schneller kann man fast nicht sein. Ich freue mich auf die Haushaltsverhandlungen. Wenn es uns allen so wichtig ist, wie wir das heute gesagt haben, wie wir mit den sozialen Organisationen und den sozialen Trägern umgehen wollen, dann ist mir, ehrlich gesagt, nicht bange. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Genau das möchten wir für unsere Vereine, weil sie der Kitt unserer Gesellschaft sind. Ich kann es nicht anders sagen. Viele sprechen davon, was mit den Kindern passiert, die wir aus dem Blick verlieren mussten, weil sie nicht in Kitas und Schulen gehen konnten. Genau deshalb haben wir diese Vereine gestärkt, auch mit unseren Schutzschirmen. Ich bin Kollegen Piwarz dankbar, dass wir in dieser Phase als erstes Bundesland die Schulen, zumindest was den Grundschulbereich betrifft, öffnen. und den eingeschränkten Regelbetrieb, auch wenn er jetzt noch so heißt, im Kitabereich eingeführt haben. Weil diese Krise für viele Menschen, gerade die mit Kindern und Familien unterwegs sind, sehr belastend gewesen ist. Zu Corona möchte ich noch einmal sagen: Hier wird behauptet, dass es eine sogenannte Corona-Krise wäre. Ich glaube, dass die Menschen in Sachsen sehr stolz auf das sein können, was sie in den letzten Wochen und Monaten geleistet haben – und zwar gemeinsam. Das fängt, ehrlich gesagt, bei der Maskenpflicht an. Diese Maske setze ich für andere auf, um sie zu schützen. Auch hier im Hohen Haus gibt es Abgeordnete, die darauf angewiesen sind, dass die anderen Solidarität mit ihnen zeigen. Deshalb finde ich es gut und richtig, dass die meisten von uns diese Maske tragen, auch wenn sie uns allen ein wenig lästig erscheinen mag. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsregierung) Ich bin stolz darauf, dass die Menschen in Sachsen – ich bekomme täglich viele E-Mails, wir haben am Tag an unserem Servicetelefon immer noch über 1 100 Anrufe – auf der einen Seite sehr vernünftig sind und wissen, was schrittweise umzusetzen geht, und auf der anderen Seite vorsichtig sind. Genau das brauchen wir, um zu den nächsten Schritten, was Lockerungen und Ähnliches betrifft, zu kommen. Ich bin optimistisch, dass wir das gemeinsam mit unseren Menschen schaffen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping. Sie sprach für die Staatsregierung. Ich sehe eine Kurzintervention an Mikrofon 7. Ist das richtig, Frau Kollegin? (Doreen Schwietzer, AfD: Ja!) Bitte, Sie haben das Wort.
Doreen Schwietzer AfD
Frau Ministerin, Sie haben im Unterschied zu uns behauptet, dass wir uns nicht mit den Themen auskennen bzw. nicht zu den Einrichtungen gehen würden. Ich bin selbst als ehrenamtliche Betreuerin bei zwei verschiedenen Amtsgerichten tätig. Ich kenne mich in der Behindertenwerkstatt aus. Ich kenne mich in Einrichtungen aus, in denen die Behinderten untergebracht sind. Des Weiteren bin ich im Kinder- und Jugendzentrum in einem Vorstand. Ich beschäftige mich damit. Es ist eigentlich einer Ministerin unwürdig, mit so einer Polemik im Landtag zu sprechen. (Beifall bei der AfD – Zurufe) Ich will dazu sagen: Die Behindertenwerkstätten dürfen nicht öffnen. Ich habe heute einen Anruf bekommen. Ein Behinderter möchte sich das Leben nehmen. Er wurde heute in die Klinik eingewiesen. Es ist eine Farce. Die Einrichtungen müssen öffnen. (Staatsministerin Petra Köpping: Die sind offen!) – Die sind nicht offen. (Staatsministerin Petra Köpping: Doch! – Zurufe) Ja? (Zurufe) Aber eingeschränkt. (Beifall bei der AfD – Zurufe)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention von Frau Kollegin Schwietzer und jetzt Frau Staatsministerin? – Gut. Gibt es weiteren Redebedarf in dieser zweiten Aktuellen Debatte? – Das kann ich nicht erkennen. Die zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet Fortsetzung Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 117 Stimmscheine. Ungültig war keiner. Es wurde wie folgt abgestimmt: Cornelia Schönfelder: Ja: 82, Nein: 17, Enthaltungen: 17. Frau Prof. Constanze Geiert: Ja: 81, Nein: 17, Enthaltungen: 18. Frau Dr. Beatrice Betka: Ja: 81, Nein: 20, Enthaltungen: 16. Damit sind als stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt: Frau Cornelia Schönfelder, Frau Prof. Constanze Geiert und Frau Dr. Beatrice Betka. (Beifall des ganzen Hauses) Sehr geehrte Frau Schönfelder, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Cornelia Schönfelder: Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses)
Dr. Matthias Rößler
Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer Arbeit. Frau Prof. Geiert, ich frage auch Sie, ob Sie die Wahl annehmen. Prof. Constanze Geiert: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für die Zustimmung. (Beifall des ganzen Hauses)
Dr. Matthias Rößler
Ich gratuliere Ihnen ebenfalls ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer Arbeit. Frau Dr. Betka, auch Sie frage ich, ob Sie die Wahl annehmen. Dr. Beatrice Betka: Sehr geehrte Abgeordnete, ich nehme die Wahl an. (Beifall des ganzen Hauses)
Dr. Matthias Rößler
Auch Ihnen sei herzlich gratuliert, und ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit. Meine Damen und Herren! Gemäß § 4 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtags einen Amtseid. Gleiches gilt nach § 2 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes für die stellvertretenden Mitglieder. Im Falle einer Wiederwahl wie heute bei Frau Dr. Betka bedarf es nach Wir kehren zum Tagesordnungspunkt 4 zurück, und ich rufe ihn erneut auf: Tagesordnungspunkt 4 § 4 Abs. 3 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes keiner erneuten Vereidigung. Der Amtseid hat den folgenden Wortlaut: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Der Eid kann auch mit der Beteuerung „so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Ich bitte nun die gewählten Mitglieder sowie die gewählten stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, in das Rund des Plenarsaals zu treten, und ich bitte alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Alle Anwesenden erheben sich.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Vereidigung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Nach § 4 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes haben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes einen Amtseid zu leisten. Ich bitte Herrn Dr. Matthias Grünberg, Herrn Prof. Markus Jäger, Herrn Stefan Ansgar Strewe, Frau Prof. Dr. Elisa Hoven, Frau Cornelia Schönfelder und Frau Prof. Constanze Geiert, nacheinander vorzutreten und einzeln den Amtseid zu sprechen. Wenn ich Sie bitten darf, Herr Präsident; wir beginnen. Ich werde Ihnen den Amtseid abschnittsweise vortragen und Sie würden nachsprechen. Dr. Matthias Grünberg: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Dr. Matthias Grünberg: Ich danke.
Dr. Matthias Rößler
Noch einmal Gratulation. – Als Nächstes bitte ich Herrn Prof. Dr. Markus Jäger. Prof. Dr. Markus Jäger: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Als Nächster Herr Stefan Ansgar Strewe, bitte. Stefan Ansgar Strewe: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Als Nächste bitte Frau Prof. Dr. Elisa Hoven. Prof. Dr. Elisa Hoven: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Frau Cornelia Schönfelder, bitte. Cornelia Schönfelder: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Verbesserung der zwischen dem Sächsischen Drucksache 7/588, Gesetzentwurf Drucksache 7/2480, für Verfassung und Recht, Demokratie, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. In der ersten Runde haben wir folgende Reihenfolge: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die einbringende Fraktion DIE LINKE ergreift natürlich zuerst das Wort. Das Wort hat Herr Kollege Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wenigen Mütter und die Väter der Verfassung des Freistaates Sachsen haben der Staatsregierung mit Artikel 50 der Sächsischen Verfassung nicht ohne Grund
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. – Frau Prof. Constanze Geiert, bitte. Prof. Dr. Constanze Geiert: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Ich gratuliere Ihnen noch einmal ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer Arbeit. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. (Zurufe) – Das hatte ich vorhin gesagt. Das waren alle. (Zuruf: Alles richtig!) Alles richtig gemacht. Man muss nicht zweimal vereidigen. (Heiterkeit – Beifall bei allen Fraktionen) Noch einmal: Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich danke Ihnen nochmals. (Die Vereidigten nehmen Glückwünsche der Abgeordneten und der Staatsregierung entgegen.) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, falls Blumensträuße zu überreichen sind, besteht die Möglichkeit, dies zu tun. Einige werden jetzt gratulieren gehen. Ich würde trotzdem vorschlagen, dass wir in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf: des Entwurfs Informationsbeziehungen Landtag und der Staatsregierung der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung eine Unterrichtungspflicht in ihr Stammbuch geschrieben. Dies ist im Gefüge der Gewaltenteilung erforderlich, damit die Abgeordneten des Landtags ihre verfassungsgemäße Aufgabe wahrnehmen können. „Das Parlament kann dieser Aufgabe freilich nur gerecht werden, wenn die Staatsregierung Informationen über politische Planungen, Gesetzentwürfe usw. rechtzeitig, das heißt grundsätzlich vor Einbeziehung der Öffentlichkeit, bekannt macht“, so steht es im Standardkommentar zur Sächsischen Verfassung, verfasst von Baumann-Hasske und Kunzmann, zu Artikel 50. Die Autoren stellen weiter fest: „Während die regierungstragende Parlamentsmehrheit regelmäßig frühzeitig über aktuelle Planungen der Staatsregierung Kenntnis besitzen wird, gilt dies grundsätzlich nicht für die Parlamentsminderheit“ – wieder Baumann-Hasske. Wie wahr! Wir sind ja nicht nur von diesem Verfassungsanspruch in Artikel 50 weit entfernt, sondern auch davon, was man gemeinhin unter einer transparenten, rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung versteht. Ebenso weit entfernt sind wir von einer Informationspraxis, die den Landtag in die Lage versetzen würde, seine Parlamentsfunktionen vollumfänglich wahrzunehmen. Dazu gehören Staatsleitungs-, Gesetzgebungs- und Kontrollaufgaben. Höchste Zeit also, dass sich daran etwas ändert. Mit dem von meiner Fraktion vorgelegten „Gesetz zur Verbesserung der Informationsbeziehungen zwischen dem Sächsischen Landtag und der Staatsregierung“ könnte man sowohl die Verfassungslage als auch die landesrechtliche Lage den Erfordernissen eines informierten und damit handlungsfähigen Parlaments anpassen. Dass wir mit dem von uns vorgeschlagenen Verfassungsänderungsauftrag auf dem richtigen Weg sind, zeigt auch die Verfassungsklage, die damals zu der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs bezüglich einer Organklage der damaligen Fraktion GRÜNE, Urteil vom 23. April 2008, geführt hat. Daraus wird prinzipiell die Reichweite des parlamentarischen Informationsrechts und die sachgerechte Wahrnehmung der in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgten Kompetenzen definiert. Leider hat das danach zu keinen Veränderungen geführt. Mehr als zehn Jahre später holen wir dies mit Artikel 1 unseres Gesetzentwurfs, dem vorgelegten Änderungsbegehren zu Artikel 50 der Sächsischen Verfassung, nach. Mit unserem Änderungsantrag in Artikel 1 haben wir dies angepasst und ergänzt – dazu komme ich nachher noch einmal –, denn wir haben den Sachverständigen am 4. März 2020 in der öffentlichen Anhörung zu unserem Gesetzentwurf im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung ganz genau zugehört. Die Regelung des Artikels 50 der Sächsischen Verfassung würde damit nunmehr um konkret und abschließend bestimmte Informationstatbestände ergänzt – wie auch in anderen Landesverfassungen. Nach dieser Neuregelung soll die Staatsregierung über die derzeit geltende allgemeine Informationspflicht hinaus den Landtag frühzeitig und vollständig unterrichten über – erstens – Vorhaben der Landesgesetzgebung, zweitens über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und der Durchführung von Großvorhaben, drittens über beabsichtigte Abschlüsse oder Kündigungen von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen, viertens über Bundesratsangelegenheiten und die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Regionen, anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie – fünftens – über alle Vorhaben der Europäischen Union und ihrer Organe, die von landespolitischer Bedeutung sind, die Gesetzgebungszuständigkeit des Freistaates Sachsen betreffen oder gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstoßen könnten. Darüber hinaus soll die Staatsregierung dem Landtag ebenso rechtzeitig und vollständig über Gegenstände von erheblicher landespolitischer Bedeutung, über die Vorbereitung von Verwaltungsabkommen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften berichten. Mit einer solchen Neuregelung wäre aus unserer Sicht auch den in der bereits oben genannten verfassungsbezogenen Rechtsprechung aus dem Jahre 2008 formulierten Grundsätzen zu Umfang und Reichweite der Informationspflicht der Staatsregierung entsprochen. Zitat aus dem damaligen sächsischen Verfassungsgerichtsurteil vom 23. April 2008: „Die Staatsregierung ist demnach von Verfassungs wegen gehalten, den Landtag über staatsleitende Regierungsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu unterrichten. Durch Mitteilung der betreffenden Entscheidungen und ggf. der ihnen zugrunde liegenden Erwägungen muss das Parlament in die Lage versetzt werden, Anlass, Inhalt und Auswirkungen der Maßnahmen zu bewerten und sich hierzu eigenverantwortlich einen politischen Willen zu bilden.“ Was wir daher mit der vorgelegten Neufassung des Artikels 50 der Verfassung wollen, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als Folgendes: dass die für die Aufgabenerfüllung des Parlaments notwendigen Informations- und Unterrichtungspflichten – gegenüber der Opposition und der regierungstragenden Mehrheit, gleichermaßen rechtzeitig und gleichzeitig – verschärft werden. Das ist nicht zuletzt auch ein Gebot der in Artikel 40 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung garantierten Chancengleichheit der parlamentarischen Opposition. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, müssten einmal einen Blick auf die Verfassungsrechtslage anderer Bundesländer wie Berlin, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werfen. Sie werden sehen, dass wir uns mit einer solchen Neuregelung in guter rechtsstaatlicher Gesellschaft befinden. Was wir heute hier beantragen, ist in anderen Bundesländern längst Verfassungs- und Gesetzeslage und erfolgreich geübte Praxis im Verhältnis von Exekutive und Legislative. In Bayern haben bestimmt keine Sozialisten an der Verfassung mitgeschrieben – dafür würde ich eine Garantie abgeben. Es versteht sich von selbst, dass es zur Umsetzung und Ausregelung einer neu geregelten Verfassungsgarantie einer einfachgesetzlichen Umsetzung und Regelung bedarf. Das regeln wir mit Artikel 2 unseres Gesetzentwurfs. Dort wollen wir Folgendes geregelt haben – was wir qua Verfassungsänderung vorgeben –: die Informationspflicht in § 1, die Übermittlung von Gutachten der Staatsregierung in § 4, die Vorbereitung von Gesetzen in § 5 und Abschluss bzw. Kündigung von Staatsverträgen in § 6 – festgelegt zur Gewährleistung einer rechtzeitigen und frühzeitigen Unterrichtung des Landtags. Darüber hinaus soll endlich auch die Zusammenarbeit von Staatsregierung und Landtag, Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union auf einer gesetzlichen – und damit über Legislaturperioden hinweg verbindlichen – Rechtsgrundlage geregelt werden. Nach wie vor gilt ja lediglich die am 20. April 2011 vom Landtagspräsidenten und dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen unterzeichnete Subsidiaritätsvereinbarung. Das reicht aus unserer Sicht als Fraktion nicht aus. Dazu hatte ich schon in meiner Eingangsrede ausführlich Stellung genommen. Meine Damen und Herren Abgeordneten, das erste Jahr der 7. Legislaturperiode neigt sich fast dem Ende entgegen. Das wäre ein guter Zeitpunkt, um die Weichen für eine rechtsverbindliche Neujustierung unserer Informationsrechte gegenüber der Staatsregierung zu stellen, auch um für die Dauer der laufenden Legislaturperiode den oben genannten Ansprüchen an einen informierten und handlungsfähigen Landtag gerecht zu werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und unserem Änderungsantrag, den ich nachher noch einbringen werde. Dies liegt in unser aller Interesse als Abgeordnete und als gewählte Vertreter des Volkes. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war für die einreichende Fraktion DIE LINKE Rico Gebhardt. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Modschiedler. Bitte.
Martin Modschiedler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Verbesserung der Informationsbeziehung zwischen uns, dem Parlament und der Landesregierung. Der Antrag gibt vor, die Exekutive habe doch bitte der Legislative zu berichten, was sie zu tun beabsichtige. Die Auffassungen und die Meinungen, die die Legislative – also wir – zu allen Dingen haben, habe die Exekutive sofort zu beachten; sonst drohe – so das Gesetz – der Vermittlungsausschuss. Herr Gebhardt, ganz ehrlich: Es gibt immer wieder Punkte – darüber sind wir uns im Klaren –, zu denen es mehr Informationen bedarf. Es könnte auch besser sein, wenn wir welche bekämen. Und im Nachhinein wäre es auch besser gewesen, wir hätten ein paar mehr bekommen. Das ist klar. Das liegt aber in der Natur der Sache zwischen erster und zweiter Gewalt. Aber die Frage ist dann: Ist dieser Gesetzentwurf, den Sie uns vorlegen, die zwingende Folge? Der Antragsteller möchte mit dem Entwurf den Informationsfluss von der Staatsregierung zum Landtag an sich und in bestimmten Fällen von EU-Angelegenheiten näher, das heißt, noch bestimmter, regeln. Herr Gebhardt, dass es die gewünschten Regelungen grundsätzlich gibt und dass die wesentlichen Forderungen eigentlich schon geübte Praxis hier im Parlament sind, räumen Sie sogar in Ihrer Antragsbegründung ein. Übrigens: Die Sachverständigen räumen Ihnen das auch noch mit ein. Dennoch fordern Sie eine Neufassung des bestehenden Artikels 50 unserer Sächsischen Verfassung. Dazu soll auch noch ein Parlamentsinformationsgesetz eingeführt werden. Also müssen wir, nur weil wir der Gesetzgeber sind, auf Gedeih und Verderb Gesetze erlassen, nur weil wir es können? Und dann nebenbei – das tun wir gerade – eine Verfassung ändern? Am 4. März hatten wir im Ausschuss eine Anhörung zu diesem Thema. Da habe auch ich den Sachverständigen sehr gut zugehört. Es war einhellige Meinung vieler Sachverständiger, dass der Entwurf sehr interessant klingt. Es sei auch eine interessante Diskussion, die man in Form einer Enquetekommission oder im Rahmen eines Arbeitsausschusses – so wurde es genannt – fortführen könne. Kurzum: Es ist nett, so etwas zu haben und Ideen aufzugreifen, aber notwendig sind sie nicht. Das sind sie wirklich nicht, denn die Verfassung – und dabei bleibe ich – ist immer noch ein Rahmen, den das Parlament in intensiver Diskussion nach der friedlichen Revolution formuliert hat, ein Rahmen, der auf Antrag durch das Verfassungsgericht, das wir jetzt vollständig gewählt haben, rechtlich und weitestgehend auch inhaltlich überprüft werden kann. Es ist ein Verfassungsrahmen. Das heißt aber für mich nicht, dass wieder an jeder Stelle Einzelfälle und spezielle Trends hineingeschrieben werden. Das ist auch in diesem Fall wieder einmal nicht Zweck einer Verfassung. Sie als LINKE wollen auch nicht mehr Informationen, Sie wollen eher einen Paradigmenwechsel. Und ganz nebenbei frage ich mich schon, ob Sie überhaupt in der Lage sind, die Kapazitäten aufzubringen, um die geforderten Daten und Fakten, die jetzt auf uns zukommen würden, weiter zu verarbeiten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da müssen Sie sich keine Sorgen machen!) Ich wage es ehrlich zu bezweifeln. Das wurde uns auch von den Sachverständigen immer wieder gesagt: Da käme ordentlich etwas auf uns alle zu. Zurück zum Thema: Mit dem Gesetz soll also der Kernbereich der exekutiven Selbstverwaltung zulasten der Staatsregierung verschoben werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Sie wollen die Eigenverantwortung der ausführenden Gewalt ad absurdum führen. Dazu hat sich aber das Verfassungsgericht schon klar und abgrenzend geäußert. Der Kernbereich, nämlich die Exekutive, ist vorhanden und unantastbar. Deshalb darf in diesem Kernbereich im Rahmen des Gewaltenteilungsgrundsatzes nicht eingeschnitten werden. Warum sollte das auch passieren? Bei allem parlamentarischen Selbstbewusstsein: Mit diesem Gesetzentwurf soll die Staatsregierung zum reinen Ausführungsorgan der Legislative werden. Das wäre ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Staatsregierung; kennen wir aber schon. Machen wir uns jetzt eines bewusst: Das bedeutet einen großen zusätzlichen Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand. Oder, wie es eine Sachverständige im Rahmen der Anhörung auf den Punkt gebracht hat: Je mehr VetoPlayer, desto ineffizienter. – Damit hat sie recht. Wie entscheidend ein schnelles, effizientes und konsequentes Handeln der Staatsregierung – ohne das Parlament – insbesondere in Krisenzeiten geschehen kann, das können wir gerade in dieser Krisenzeit gemeinsam erleben. Eine weitere Konsequenz Ihres Gesetzentwurfs wäre nämlich die Aushöhlung der Gewaltenteilung. Das erkennt auch das Verfassungsgericht und lässt eine solche Einschränkung in die exekutive Eigenverantwortung eben nicht zu. Die Folge wäre also – man muss das nur einmal weiterdenken –, dass wir eine Verfassungsänderung beschließen, die verfassungswidrig ist. Und das schreibt uns dann das Verfassungsgericht auch noch schön in unser Stammbuch. Großartige Idee, Herr Gebhardt! Oder der Vorschlag hat quasi überhaupt keinen Anwendungsbereich, weil er so reduziert ist, dass wir nichts hätten, worauf wir zurückgreifen könnten. Dafür brauchen wir keine Verfassungsänderung. Also: Keine schlüssige Erklärung, warum Artikel 50 der Sächsischen Verfassung geändert werden sollte, wenn er doch so bis jetzt auch funktioniert hat und die Änderungsvorschläge in Teilen verfassungsrechtlich bedenklich sein könnten. Gleiches gilt – wir gehen einen Schritt darunter – für die einfachgesetzliche Regelung. Wir sind die erste Gewalt. Wir haben als erste Gewalt das Verfassungsgericht, das wir anrufen können. Nun gestalten wir ein Parlamentsinformationsgesetz, also eine einfachgesetzliche Regelung, und auf einmal ist der einfache Verwaltungsrechtsweg ebenfalls mit eröffnet, und dies nur, um Dinge festzuschreiben, die wir ohnehin bereits praktizieren, von den Eingriffen in die Kernkompetenz der Staatsregierung, die in dem Entwurf vorgeschrieben werden, einmal ganz abgesehen. Die Idee, über die Verbesserung des Informationsaustausches zu sprechen, haben wir uns vor einigen Jahren mit einem Subsidiaritätsfrühwarnsystem schon einmal auf die Tagesordnung genommen. Dazu mussten wir nicht die Verfassung ändern, und es brauchte auch kein Informationsgesetz. Diese Initiative zwischen der Exekutive und der Legislative begann damals mit einem Memorandum of Understanding. Ein solches Papier haben wir verfasst und über alle Parteigrenzen hinweg unterschrieben: Keine Verfassungsänderung, kein einfaches Gesetz! Greifen wir noch einmal die Meinung der Sachverständigen auf und verständigen uns untereinander auf eben diese Informationen, von denen Sie meinen, dass wir sie benötigen könnten. Dazu brauchen wir kein Gesetz. Dazu brauchen wir keine Verfassungsänderung – und Ihren Antrag auch nicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Kollegen Modschiedler. Für die AfD-Fraktion bitte ich jetzt Herrn Dr. Keiler.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Gestatten Sie mir eingangs eine kurze laute Überlegung: Wenn ich vor einem Tümpel mit trübem Wasser stehe und sehe, dass da Fische drin sind, weiß ich nicht, ob das Piranhas oder Goldfische sind. Wenn es Piranhas sind, springe ich nicht in den Tümpel. Wenn ich allerdings weiß, dass da Goldfische drin sind, dann kann ich den Tümpel durchqueren. Das nennt man differenziertes, flexibles Denken. – So viel zu unseren Einschätzungen der Corona-Maßnahmen. Am Anfang war es eine Unbekannte, die Informationserteilung war nicht entsprechend; wir hatten dies moniert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ist es nun der Goldfisch oder der Piranha?) – Es ist mittlerweile relativ ausdefiniert, was es ist, und insofern ist selbstverständlich eine andere Sichtweise angesagt und angebracht. Dies wollte ich nur vorausschicken. Jetzt zum Gesetzentwurf. Unsere Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Kollege Modschiedler hat es dankenswerterweise übernommen, sehr dezidiert auch auf die teilweise bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken einzugehen; die klammere ich jetzt aus. Ich will aber darüber hinaus begründen, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Auf den ersten Blick ist es natürlich sehr verlockend, Herr Gebhardt, die Informationsbeziehungen zwischen Regierung und Landtag zu verbessern. „Verbessern“ hört sich immer gut an; man kann aber auch verschlimmbessern. Ich gehe also in der Analyse noch ein Stück weiter als Kollege Modschiedler, der eigentlich nur juristische Bedenken hatte. Artikel 50 der Sächsischen Verfassung soll erweitert und zusätzlich auf einfachgesetzlicher Ebene noch durch ein Informationsgesetz ergänzt werden. Zur Begründung haben Sie ja ausgeführt. Im Verfassungs- und Rechtsausschuss hatten wir Anfang März die Sachverständigen gehört. Danach war klar, dass sich die Zweifel unserer Fraktion an dem Vorhaben, die wir auch im Arbeitskreis hatten, bestätigt haben. In dieser Ausschusssitzung haben die Sachverständigen unisono gewisse Bedenken geäußert: Praktikabilitätsbedenken, verfassungsrechtliche Bedenken, darüber hinaus auch Ausführungsbedenken. Artikel 50 der Sächsischen Verfassung regelt die Informationspflicht der Staatsregierung. Diese ist verpflichtet – das ist jetzt der Text –, „über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.“ Das ist eine schöne Generalklausel. Das ist kurz formuliert, aber als Generalklausel durchaus tauglich. Eine Generalklausel bedarf der Auslegung, und die Auslegung hat sich mittlerweile in 30 Jahren Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes – heute haben wir die Richter gewählt – und darüber hinaus natürlich in den beizuziehenden Rechtsüberlegungen, in Rechtsprechungen und Rechtslehre und in Analogieüberlegungen zur Rechtsprechung aus dem bundesverfassungsgerichtlichen Bereich durchaus etabliert. Sie möchten Artikel 50, wie Sie sagen, konkretisieren. Das soll durch eine Erweiterung der Verfassung an dieser Stelle in der Verfassung und durch ein einfaches Gesetz geschehen. Mit Ihrem Informationsgesetz wollen Sie einen Katalog einführen. In diesem sollen einzelne Fälle aufgeführt werden, bei denen die Staatsregierung konkret verpflichtet ist, den Landtag und die Abgeordneten zu informieren. Grundsätzlich gilt in der Rechtswissenschaft, dass innovative Kataloge mit Vorsicht zu genießen sind. Überlegungen – sind sie abschließend? Was ist mit Sachverhalten, die jetzt nicht in der Innovation auftauchen? Gibt es darüber hinaus ergänzende Auslegungen? Etc. pp. Es wird dort schlichtweg auf der einfachgesetzlichen Ebene auch eine gewisse Portion an Recht und Sicherheit geschaffen. Bei der Regelung von Einzelfällen passiert es allzu leicht, dass man mögliche zukünftige Fälle gerade eben nicht bedenkt und Lücken am langen Ende entstehen. Das ist die Zielsetzung gewesen, dass Lücken vermieden sollten. Ich glaube, das ist an dieser Stelle ein Stück kontraproduktiv. Gleichzeitig stellt sich insbesondere in Sachsen die Frage nach der Notwendigkeit eines derartigen Vorgehens einer einfachgesetzlichen Regelung. Wir müssen nicht unbedingt regeln, was ohnehin durch die Verfassung geregelt und durch detaillierte Rechtsprechung etabliert ist. Wenn Sie – und Sie hatten das in Ihrer Rede durchaus getan – auf andere Bundesländer verweisen, die bereits ein Parlamentsinformationsgesetz haben, so verschweigen Sie ein Stück weit, dass analoge Regelungen, wie wir sie in der Sächsischen Verfassung mit dem Artikel 50 haben, in deren Verfassungen fehlen und die Frage einer Notwendigkeit einer Regelung gegebenenfalls anders zu beurteilen ist. Aber bei der schlichten Überflüssigkeit dieses Vorhabens bleibt es leider nicht. Sollte der Landtag diesen Gesetzentwurf verabschieden, sind jahrelange juristische Probleme und Streitfälle vorprogrammiert. Ich verweise hierzu beispielsweise auf strittige Bindungswirkung von Stellungnahmen des Landtags. Wie weit binden diese? Wenn man auf der einfachen gesetzlichen Ebene einsteigt, muss man im Streitfall notfalls auch durch alle Instanzen gehen. Das dauert bekanntlich Jahre. Auch die in Ihrem Änderungsantrag beschriebenen Vermittlungsverfahren schaffen keine Abhilfe. Es ist nicht wesentlich schlüssiger gemacht worden. Eine weitere außergerichtliche Vetoebene bedeutet mehr Bürokratie, noch mehr Zeit bis zu einer Entscheidung und insgesamt weniger Effizienz am langen Ende. Das ist jedoch – es mag den einen oder anderen überraschen – auch eine Aufgabe, die der Landtag und die Abgeordneten im Sächsischen Landtag haben: mit Effizienz zu arbeiten. Unser Land kann es sich gerade in diesen Zeiten nicht erlauben, dass dieses Parlament und seine Abgeordneten bis an die Grenzen der Handlungsunfähigkeit von Verfahrensfragen behindert werden. (Beifall bei der AfD) Von der Effizienz zurück zur Verfassung. Als Oppositionspolitiker ist es mir nicht aufgetragen, die Politik der Regierung zu verteidigen. Aber es geht auch – Kollege Modschiedler hatte es erwähnt – um die Verantwortung der verschiedenen Verfassungsorgane. Übersehen wir nicht, dass eine Staatsregierung auch über exekutive Eigenverantwortung verfügt und verfügen muss, denn an dieser Verantwortung muss sie sich messen lassen, an dieser Verantwortung werden Wahlentscheidungen getroffen. Wir brauchen klare Verantwortungslinien. Eine Vorhabensunterrichtung, also Veröffentlichung nur diskutierter und beabsichtigter Gesetzgebungsvorhaben, würde dazu führen, dass die Kompetenzlinie zwischen Regierung und Parlament verschwimmen würde. Ein aus meiner Sicht hervorragendes Beispiel für eine andere Abwägung im Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Beteiligung und exekutiver Eigenverantwortung ist, was wir in den letzten Wochen und Monaten im Zuge der Corona-Krise erleben mussten. Wir haben es zuletzt und immer noch mit drastischen Grundrechtseinschränkungen in unserem Land zu tun: Demonstrationsfreiheit, Freiheit der Berufsausübung, allgemeine Bewegungsfreiheit und Reisefreiheit sind der Virenbekämpfung zum Opfer gefallen. (Beifall bei der AfD) Hier wäre aus Sicht der AfD Beteiligung und detaillierte Information des Parlaments dringend geboten gewesen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ich sage auch gleich, warum. Stattdessen wurde durch eine Verordnung nach der anderen in diese Freiheitsrechte eingegriffen. Unser Antrag vom 29.04.2020, Drucksache 7/2171, enthielt in Ziffer 3.1 exakt ein Transparenzund Informationsverlangen an die Staatsregierung. Die zeitnahe Information durch die Staatsregierung ist eine klassische Folge des Artikels 50 der Sächsischen Verfassung, laut dem der Landtag über die beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten gewesen wäre. Wir sind nämlich hier im Notstandsrechtsbereich. Unser Antrag wurde bekanntermaßen mit großer Mehrheit in diesem Hause abgelehnt. (Zurufe der Abg. Volker Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich hatte zu diesem Komplex gesprochen und darauf verwiesen, dass die Gerichte die teils unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grundrechte beseitigen werden. Nachdem das nun bundesweit und auch in Sachsen zum Teil passiert ist – es gibt unterschiedliche Entscheidungen, aber doch einige, insbesondere zur Demonstrationsfreiheit –, soll nun auf einmal das Parlament besser in Entscheidungen der Regierung eingebunden werden. Direkt aus dem DPA-NewsKanal so schön überschrieben: „GRÜNE: Parlament besser in Entscheidungen einbinden!“, 03.06. Es wird eine bessere Einbindung bei der Krisenbewältigung erwogen. – Aha! Die LINKE freut sich, Herr Gebhardt, und verweist auf die Drucksache 7/2259 – die habe ich mir auch angeschaut –, (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Volker Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) „Entwurf eines Beteiligungsgesetzes bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz“. Jetzt, da das Kind im Brunnen liegt, nach Monaten der „Rumwurschtelei“ von A nach B, jetzt auf einmal soll das Parlament stärker eingebunden werden. (Beifall bei der AfD) Auch hier darf ich vermuten: Man will sich aus der Verantwortung stehlen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das will ich nicht gehört haben!) Ich mache einen kleinen Schlenker zu Frau Merkel. Heute in der Früh war zu lesen, dass die Frau Merkel gemeinsam mit Herrn Macron der Frau van der Leyen in der EU Vorhaltungen macht, weil sie ein Chaos in der Krisenbewältigung angezettelt hätte. Also, die EU ist jetzt schuld? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn wir zurückdenken, gab es am Anfang einen Zentralismus, es musste alles nach Berlin, alles zentral, nichts föderal. Dann kamen die Ministerpräsidenten auf den Plan und haben „rumgewurschtelt“, und jetzt, nachdem das auch nicht klappte und zum Chaos geführt hat, soll es das Parlament richten. Gratuliere! Wunderbar! (Beifall bei der AfD) Zu guter Letzt sehen wir insbesondere bei den Informationsrechten des Parlaments bei der Europäischen Union Verbesserungsbedarf. Kein realitätsfremder Beamtenapparat darf in Sachsen den Bürgern das Leben vorschreiben. An dieser Stelle muss der Sächsische Landtag über eventuelle Vorhaben frühzeitiger als mit dem jetzigen Modell informiert und vor Entscheidungen angemessen beteiligt werden. Ich könnte noch einen Exkurs machen zum Artikel 50, Bundesrat. Der Bundesrat ist ein Bundesorgan. Das heißt nicht, dass die Landtage im föderalen System von jedweden Entscheidungen ausgeschlossen werden und von jedweden Informationsabteilungen frühzeitig zu unterrichten sind, weil es teilweise eine Auswirkung auf die föderale Ebene hat. Das hängt im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung auch mit dem Grundgesetz zusammen, das erspare ich mir. Aber ich möchte auf Folgendes hinweisen: Nach unserer Lesart und nach der Lesart des Bundesverwaltungsgerichts sind über den Bundesrat hinaus selbstverständlich auch die Länder zu beteiligen. Aber eine bereits in der öffentlichen Anhörung angeklungene Verfassungsänderung bezüglich eines neu einzuführenden Artikels 50 a, der dahin gehend ergänzt werden sollte, dass die Frühwarnrechte analog Artikel 23 Grundgesetz gegenüber diesem Parlament, gegenüber der Europäischen Union gestärkt werden, sollte durchaus weiter diskutiert werden. Wir werden das in der Fraktion aufgreifen und bei uns im Ausschuss gegebenenfalls auch weiterdiskutieren. Eine solche Ergänzung würde auch Artikel 39 der Sächsischen Verfassung entsprechen. Ich zitiere: „Der Landtag übt gesetzgebende Gewalt aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt und ist Stätte der politischen Willensbildung.“ Der Landtag und nicht die Europäische Union. (Beifall bei der AfD) Da ein solcher Vorschlag im Entwurf nicht enthalten ist, kommen wir im Ergebnis insgesamt zu einer Ablehnung. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Valentin Lippmann, das Wort zu nehmen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sächsische Landtag ist der Ort gesetzgeberischer Entscheidungen und Willensbildung, er wählt aber auch die Regierung und bestimmt somit die wesentliche Zusammensetzung der Staatsorgane. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt!) Da die Exekutive aus dem Landtag hervorgeht, hat er mithin das Recht, sie ordnungsgemäß zu kontrollieren und, wenn das eines Tages nicht ausreichen sollte, ihr auch das Vertrauen zu entziehen. Dabei ist stets eines zu konstatieren: Die Parlamente in Deutschland werden von der Exekutive dabei gern als Unterstützungsorgane, vor allem einer planenden Regierung, genutzt. Die Regierung überlegt sich etwas, bringt es in den Landtag ein, und der Landtag beschließt es dann in der Regel aufgrund der parlamentarischen Mehrheiten. Die Exekutive programmiert so allein aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen – und die sind nicht ganz unbeträchtlich – die Entwicklung erheblicher Teile des Staatswesens. Das ist Verfassungslage in Deutschland. Wir als Parlamentarier müssen uns vor diesem Hintergrund stets bewusst sein, welche Aufgabe wir in diesem Staatsgefüge haben. Wir haben die Aufgabe, politisches Handeln demokratisch zu legitimieren und gleichzeitig zu kontrollieren. Dafür müssen wir uns all jene Informationen beschaffen können, die eine gute, fundierte und verhältnismäßige gesetzgeberische Entscheidung benötigt. In diesem Sinne haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir unsere Regierungsarbeit transparenter gestalten werden und insbesondere die Kontrollfunktion des Parlaments verbessern wollen. Die ersten kleinen Schritte in diese Richtung sind gemacht: So haben wir den Entwurf der Staatsregierung zum Corona-Bewältigungsformgesetz rechte gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss und um Informationspflichten gegenüber dem Landtag ergänzt. Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit. Mit unserem Entschließungsantrag zum Gesetz haben wir die Staatsregierung verpflichtet, den Landtag über alle von der Staatsregierung getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Freistaat Sachsen unverzüglich und fortlaufend zu informieren. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben unseren Gestaltungs-, Kontroll- und Informationsanspruch – das ist bereits angeklungen – zudem mit ersten groben Überlegungen für eine Beteiligung des Landtags beim Erlass von Corona-Schutzverordnungen zur Diskussion gestellt und sind offen für eine breite Diskussion zu diesem Thema. In diesem Sinne, liebe LINKE, kann ich Ihre Initiative durchaus in den Grundzügen begrüßen. Unsere Fraktion hat sich schon in den vergangenen Legislaturperioden um entsprechende Initiativen bemüht. Die Intention einer besseren Kontrolle und mehr Informationen ist legitim. Ich kann Ihnen so viel zusichern, dass wir BÜNDNISGRÜNEN auf der Umsetzung des Koalitionsvertrages auch in den Bereichen Transparenz und Kontrolle des Regierungshandelns bestehen werden. Ihrem heutigen Gesetzentwurf können wir gleichwohl nicht zustimmen. Er ist nämlich leider nur gut gedacht und darüber hinaus an einigen Punkten einfach sehr schlecht gemacht. Zunächst bestehen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Bindung der Staatsregierung bei der Abstimmung im Bundesrat. Der Bundesrat ist das Organ, das sich aus den Vertretern der Landesregierungen zusammensetzt. Entsprechend sind diese in ihrer Entscheidung – so ein großer Teil der Rechtsprechung – nicht einer weiteren Bindung durch Dritte unterwerfbar, mithin auch nicht dem selbstbewussten Sächsischen Landtag. Ein weiteres verfassungsrechtliches Problem zeigt sich bei Ihrem Vorhaben, den Landtag vor dem Erlass von Verwaltungsvorschriften zu unterrichten. Der Erlass solcher Vorschriften stellt – anders als Rechtsverordnungen, zu deren Erlass der Gesetzgeber ausdrücklich ermächtigt – eigentlich den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung dar. Der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung gewährleistet die Eigenständigkeit der Staatsregierung bei der Erfüllung der ihr nach der Verfassung zugewiesenen Aufgaben und zielt auf die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Regierung ab. Dies hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seiner – ich glaube, von Ihnen, Herr Kollege Gebhardt – vorhin bereits zitierten Entscheidung im Jahr 2008 im Organstreitverfahren unserer Vorgängerfraktion ziemlich deutlich vom Informationsrecht des Landtags abgegrenzt. Eine Pflicht, parlamentarischen Informationsbegehren zu entsprechen, besteht in der Regel dann nicht, wenn dies zu einem Mitregieren des Parlaments bei Entscheidungen der Regierung führen kann, die eigentlich allein der Regierung vorbehalten sind. Das Parlament soll eben nicht zu einer Art Ersatzexekutive werden. Deshalb dürfte das Vorhaben der Vorabunterrichtung über Verwaltungsvorschriften kaum statthaft sein. Hier zeigt sich auch noch ein anderes Problem Ihres Gesetzentwurfs: Er ist schlicht praxisfern. Denn würde die Staatsregierung jede Verwaltungsvorschrift vorab dem Landtag zusammen mit den vielen anderen – zu Recht eingeforderten – Unterlagen übersenden, dann würde das Parlament mit Detailregulierungsfragen der Exekutive geflutet werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das betrifft doch nur Unterlagen von erheblicher landespolitischer Bedeutung, Herr Lippmann!) Als Mitglied der Staatsregierung würde ich mich freuen; denn wenn es hier in diesem Wust von wichtigen und unwichtigen Vorlagen noch gelingen würde, zu unterscheiden, was wichtig und was unwichtig ist, dann wäre es gut. In großen Teilen dürfte es dem Parlament anschließend schwerfallen, noch klarzustellen, was wichtig und was unwichtig ist bei all dem, was uns die Staatsregierung übersendet, selbst wenn die LINKE eigens einen parlamentarischen Berater für das Suchen von Nadeln im Heuhaufen beschäftigen würde. Letztendlich würde sich aber das Parlament immer weiter von seinem eigentlichen Kontrollauftrag sowie von der Gesetzgebung entfernen, wenn es sich mit Nachkommastellen und Kommata in Verwaltungsvorschriften beschäftigen würde. Das geht dann selbst uns detailverliebten BÜNDNISGRÜNEN ein Stück zu weit. Ebenso wenig überzeugt mich in Ihrem Gesetzentwurf die Regelung in § 9 bei Meinungsverschiedenheiten über die Pflichten zur Unterrichtung. Darüber soll nach Ihrer Vorstellung das Präsidium beraten und eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden. Ich glaube, wir haben bereits hinreichend erörtert, dass das dafür der falsche Ort ist. Das Präsidium hat keine Kompetenzen, diese Entscheidungen zu fällen. Am Ende zeigt sich auch an Ihrem Änderungsantrag, dass der ganze Gesetzentwurf nicht kohärent ist, wenn Sie zwar die Rechte einzelner Abgeordneter schützen wollen, es dann aber zum Fraktionsrecht machen, sich im Präsidium darüber zu beschweren, wenn dies nicht eingehalten wird. Kurzum, werte Kolleginnen und Kollegen: Dieser Gesetzentwurf ist ein Anliegen, dem wir dem Grunde nach nahestehen, der aber in den Detailregelungen mittlerweile dermaßen verkorkst ist, dass wir ihm nicht zustimmen können. Ich bin zuversichtlich, dass wir als Koalition in dieser Legislaturperiode an der einen oder anderen Stelle deutlich machen können, wie es besser geht. Vor diesem Hintergrund werden wir diesen Gesetzentwurf hier und heute ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Lippmann. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abg. Hanka Kliese. Bitte.
Hanka Kliese SPD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind zu diesem Gesetzentwurf schon fast alle Punkte, die auch wir als kritikwürdig empfinden und die Schwierigkeiten bereiten, hier in Ausführlichkeit besprochen worden. Deshalb versuche ich mich in unser aller Sinne kurzzufassen. Der konkrete Gesetzentwurf trägt trotz seines Titels nach unserer Auffassung leider nicht zu einer Verbesserung der Informationsbeziehungen bei, weil er an vielen Stellen nicht ausreichend durchdacht und in Teilen auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Dabei wollen meine Fraktion und ich durchaus anerkennen, dass die Einbringer bei der Befassung im Rechtsausschuss Anstrengungen unternommen haben, einige in der Sachverständigenanhörung zutage getretenen Probleme durch einen Änderungsantrag zu lösen – nur eben leider nicht alle. Selbst mit diesem Änderungsantrag bleibt es leider dabei, dass durch den Gesetzentwurf eine faktisch gar nicht erfüllbare Erwartungshaltung dahin gehend geweckt wird, dass die Staatsregierung und der Landtag sich hinsichtlich ihrer Arbeit fortlaufend auf dem gleichen Informationsstand bewegen können. Das ist praktisch schlichtweg nicht möglich. Die Zahl der Angelegenheiten, über die proaktiv und fortlaufend berichtet wird, soll erhöht werden. Damit wird das reine Informationsvolumen erhöht; jedoch trägt das nicht per se dazu bei, dass der Landtag und dessen Mitglieder die ihm verfassungsrechtlich zugewiesene Aufgabe besser erfüllen können. Das ist eher eine quantitative, aber nicht zwangsläufig eine qualitative Erhöhung. Einer der Sachverständigen hat das treffend beschrieben: Es bringe nichts, einfach die Stellschrauben der Informationssammlungsstellen noch ein wenig weiter zu öffnen. Er hat in diesem Zusammenhang von einem „information overload“ gesprochen. Diese Ansicht teilen wir. Eine Stärkung der Rolle der Länderparlamente müsse vielmehr auf dem Weg über die Informationsverarbeitung gehen. Auch diesen Kritikpunkt teilen wir. Wir können das nur unterstützen, weil es uns hier im Hohen Haus nicht darum gehen sollte, Informationen der Staatsregierung nur routinemäßig entgegenzunehmen, sondern mit diesen Informationen auch zu arbeiten. Darauf hat der Kollege Lippmann auch schon abgestellt, jedoch mit einer etwas anderen Pointierung. Zu einer wirkungsstarken parlamentarischen Kontrolle gehört eine möglichst effiziente Gestaltung; auch das wurde schon ausgeführt. Vor dem Hintergrund der gesicherten, über viele Jahre ausentwickelten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den Auskunfts- und Informationspflichten der Staatsregierung in Sachsen sind wir daher skeptisch, ob eine solche Ausweitung des Berichtswesens diese Effizienz noch ermöglichen würde. Abgesehen von diesen Problemen eher grundsätzlicher Art haben wir noch ein Problem mit der Bindungswirkung; das haben wir im Ausschuss bereits erörtert. Diese Bindungswirkung – dazu gibt es verschiedene Rechtsmeinungen; das kam auch in der Expertenanhörung zum Ausdruck – kann zum Teil als unzulässiger Eingriff in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betrachtet werden. Damit wäre das ein Eingriff in unser demokratisches System der Gewaltenteilung. Auch hierbei würde die Effizienz der Staatsregierung dadurch negativ beeinflusst, dass sie gegenüber ihren Verhandlungspartnern auf der Ebene der Länder, im Bund und im europapolitischen Bereich nicht mehr so frei agieren könnte, weil trotz ihrer eigenen Zuständigkeit noch weitere Player hinzukommen, mit denen man sich ins Benehmen setzen muss. Auf weitere sich aus dem Gesetzentwurf ergebende Unklarheiten und Probleme werde ich jetzt nicht weiter eingehen, weil das meine Vorredner bereits getan haben. Ein Stichwort möchte ich noch nennen, nämlich die Rolle des Präsidiums; auch das wurde von Herrn Lippmann bereits ausgeführt. Ich teile vorsichtig den Optimismus des Kollegen Lippmann, dass wir hierzu selbst in dieser Legislaturperiode noch Impulse zustande bringen werden. Das hoffe ich sehr und danke trotzdem für Ihre Initiative. Die Anregungen daraus werden wir freilich aufnehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Hanka Kliese von der SPD-Fraktion. Besteht weiterer Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann würde ich die Staatsregierung, Frau Ministerin Meier, bitten.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – wir haben es gehört – sollen die Unterrichtungspflichten der Staatsregierung gegenüber dem Landtag präzisiert werden. Er betrifft damit eine der Kernaufgaben des Landtags, nämlich die Kontrolle der Exekutive. Da ich jetzt Teil der Staatsregierung und damit Teil der Exekutive bin, werde ich, wenn ich hier spreche, etwas Zurückhaltung walten lassen; denn es obliegt ja Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren, einzuschätzen, ob hier Handlungsbedarf besteht. Ich werde mich deswegen nur auf die wesentlichen Punkte beschränken, die aber bereits Teil der Debatte waren. Das Ziel des Gesetzentwurfes, die Präzisierung und Stärkung der Unterrichtungspflichten der Staatsregierung nach Artikel 50 der Verfassung, ist ohne Zweifel legitim. Die Kontrolle der Regierung durch die Legislative ist einer der tragenden Grundsätze unserer Demokratie. Allerdings würden die vorgeschlagenen Regelungen Probleme rechtlicher und tatsächlicher Natur nach sich ziehen. Es bestehen zudem durchgreifende Bedenken, ob die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele überhaupt so erreicht werden können. Rechtlich bedenklich ist, dass der Landtag verbindlich über das Abstimmungsverhalten der Staatsregierung im Bundesrat entscheiden können soll. Herr Lippmann hat das gerade schon ausgeführt. Eine solche Regelung könnte gegen die Artikel 50 und 51 des Grundgesetzes verstoßen. Denn danach steht das Stimmrecht im Bundesrat allein den Regierungen der Länder zu. Darauf aufbauend hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits 1958 entschieden, dass ein Landtag der Landesregierung das Stimmverhalten im Bundesrat nicht vorgeben darf. Zwar soll diese vorgesehene Bindung nach dem Änderungsantrag, den Sie im Mai hier vorgelegt haben, nicht mehr selbst in die Verfassung aufgenommen werden, aber im Parlamentsinformationsgesetz selbst ist sie weiterhin enthalten. Daneben ist zweifelhaft, ob der Gesetzentwurf dem mit ihm verfolgten Ziel tatsächlich gerecht werden kann. In dem vorgeschlagenen Artikel 50 Abs. 2 sind die Fälle aufgeführt, in denen eine Unterrichtungspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag bestehen soll. Die Regelung eines abschließenden Katalogs von Unterrichtungspflichten birgt meines Erachtens aber eher die Gefahr, dass nicht sämtliche der aktuell ohnehin bereits bestehenden Informationspflichten erfasst werden. Die geplanten Regelungen können die aktuellen Informationspflichten meines Erachtens sogar beschränken. Lassen Sie mich deshalb auf zwei weitere Punkte eingehen. Das Anliegen des geplanten § 9 des Sächsischen Parlamentsinformationsgesetzes ist es, Meinungsverschiedenheiten zwischen der Staatsregierung und dem Landtag einvernehmlich zu beizulegen. Das Anliegen ist auch aus Sicht der Staatsregierung selbstverständlich begrüßenswert. Hiermit sollen Organstreitigkeiten und Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vermieden und die Verfahren zur Informationserteilung gegenüber dem Landtag beschleunigt werden. Aber meines Erachtens sei hier folgender Hinweis erlaubt: Eine solche Norm führt meines Erachtens doch gerade erst zu Verzögerungen. Eine gerichtliche Klärung würde nicht ausgeschlossen, sondern lediglich verzögert. Darüber hinaus könnten aber auch aus anderen Gründen erhebliche Verzögerungen entstehen. Bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten aus dem Sächsischen Parlamentsinformationsgesetz könnte möglicherweise der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet sein. Es ist fraglich, ob hier noch über Rechte aus der Verfassung oder nicht lediglich über Rechte aus einem einfachen Gesetz gestritten wird. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Eröffnung eines mehrere Instanzen umfassenden Rechtsweges kann natürlich nicht zu einer Beschleunigung führen. Die vorgenannten Argumente sollten denjenigen, die an der Anhörung im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung teilgenommen haben, hier eingängig sein. Nach Auffassung der Staatsregierung bestehen deswegen erhebliche Zweifel, ob der Gesetzentwurf mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die von ihm selbst gesetzten, durchaus legitimen Ziele wirklich zu erreichen vermag. Deswegen bitte ich Sie, auch die Argumente, die jetzt hier in den Landtag noch einmal Eingang gefunden haben, bei Ihrer Entscheidung mit abzuwägen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Meier. Sehr geehrte Abgeordnete! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Verbesserung der Informationsbeziehungen zwischen dem Sächsischen Landtag und der Staatsregierung“, Drucksache 7/588. Zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE liegt uns ein Änderungsantrag vor. Er kann jetzt eingebracht werden. Rico Gebhardt, bitte.
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß ja, dass es immer schwierig ist, sich gegenseitig nicht mit Unterstellungen zu kommen und dann immer zu interpretieren, was der andere eigentlich sagen wollte, Herr Modschiedler. Ich kann das auch ein bisschen nachvollziehen und finde natürlich nicht nur bei Ihnen das Haar in der Suppe. Dass man das in jedem Gesetzentwurf oder Antrag findet, kann ich auch verstehen. Von dieser Seite her ist es natürlich akzeptabel, dass das, was wahrscheinlich in der Umsetzung am schwierigsten ist, nämlich der § 9, wo es tatsächlich darum geht, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Staatsregierung und Landtag kommt, nicht immer ein Gericht anzurufen, sondern streitschlichtend einzugreifen. Deshalb war es ein Versuch, nach der Anhörung den Artikel 9 dahin gehend zu ändern, dass jetzt nicht mehr ausdrücklich das Abschließende das Präsidium ist, es aber trotzdem einbezogen wird. Ich bin gern bereit, darüber nachzudenken, ob es auch eine andere Form geben kann: Wer schlichtet, wenn ich mich mit dem Ministerpräsidenten streite? Das können wir ja gerne machen. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) Deswegen bin ich dafür, dass wir rechtliche Regelungen haben. Dazu habe ich eine andere Auffassung als Herr Modschiedler. Im Gegensatz zu ihm glaube ich nicht daran, dass die Staatsregierung immer so ganz freiwillig alle Informationen weitergibt. Ich habe Ihnen auch vorhin gesagt, dass die Koalitionsfraktionen dabei immer im Vorteil sind. Ich kann Ihnen ein ganz praktisches Beispiel nennen. Der Finanzminister hat Ihnen vor Kurzem einen Brief geschrieben, in dem er das Kommunalgesetz erklärt hat. Das haben aber nur die Koalitionsfraktionen bekommen, der Rest dieses Landtags hat es nicht erhalten. Hätten wir ein Gesetz, wie wir es in unserem Antrag vorsehen – – (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) – Herr Barth, Sie sind jetzt ruhig, Sie müssen dahinten jetzt die Klappe halten. (Beifall bei den LINKEN) Wenn wir ein Gesetz hätten, dann hätten wir nämlich den Anspruch darauf, auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren, und müssten uns nicht vor Ihnen verbeugen, um zu sagen: Bitte, bitte, geben Sie uns doch einmal die Informationen! Das meine ich mit unserer gesetzlichen Grundlage. Ich glaube, da ist Ihr Goodwill, den Sie gegenüber der Staatsregierung haben, aus historischer Tradition der letzten 30 Jahre vielleicht eingeschliffen. Aber ich sage Ihnen: Die Zeiten ändern sich, und Sie würden sich freuen, wenn Sie so einen Gesetzentwurf hätten, wie wir ihn heute vorgelegt haben. Deswegen werbe ich noch einmal für die Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Rico Gebhardt. Gibt es Redebedarf zu diesem Änderungsantrag von den anderen Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/2664, abstimmen. Wer gibt dem Änderungsantrag die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen abgelehnt. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen vor, dass Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Neuregelung der Drucksache 7/2056, Gesetzentwurf Drucksache 7/2481, für Wissenschaft, Hochschule, Normalerweise ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage trotzdem, ob eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Wünscht der Berichterstatter Herr Sodann das Wort? – Auch das sehe ich nicht. Dann können wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Ich wiederhole noch einmal: Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuregelung der Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht, Drucksache 7/2056, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/2481. Es liegen hierzu keine Änderungsanträge vor. wir artikelweise abstimmen. – Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Als Erstes lasse ich über die Überschrift abstimmen. Wer gibt der Überschrift die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überschrift bei wenigen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und ohne Stimmenthaltungen abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, mit wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen abgelehnt. Als Nächstes stimmen wir über Artikel 2, Gesetz über die Unterrichtung des Landtages durch die Staatsregierung im Freistaat Sachsen – Sächsisches Parlamentsinformationsgesetz, ab. Wer gibt Artikel 2 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist auch Artikel 2 abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3, Inkrafttreten. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Artikel 3 bei wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen abgelehnt. Ich frage, ob jetzt eine Schlussabstimmung gewünscht ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Nein. In Ordnung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Damit kann ich jetzt den Tagesordnungspunkt 6 beenden. Ich rufe auf des Entwurfs Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Auch hierzu, meine verehrten Damen und Herren, schlage ich Ihnen vor, artikelweise abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Nein. Dann verfahren wir so. Als Erstes stelle ich die Überschrift zur Abstimmung. Wer ist dafür, der Überschrift zuzustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist der Überschrift zugestimmt. Nun lasse ich über Artikel 1 abstimmen: Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen, bitte? – Bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist Artikel 1 zugestimmt. Wir kommen jetzt zu Artikel 2, Änderung des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen zugestimmt. Wir stimmen jetzt ab über Artikel 3, Inkrafttreten. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Artikel 3 bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen zugestimmt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur über die Errichtung „Beseitigung Schadensfolgen Drucksache 7/2072, Gesetzentwurf der Drucksache 7/2482, Beschlussempfehlung Wir steigen jetzt in die allgemeine Aussprache ein. Für die CDU-Fraktion spricht als Erster Herr von Breitenbuch. Bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Oktober 2017 haben schwere Sturmereignisse und zwei aufeinanderfolgende außergewöhnlich trockene und heiße Jahre unsere sächsischen Wälder schwer geschwächt. Das geschah in einer Situation, in der der Staatswald nach Jahren des immensen Aufbaus von Holzvorräten – bis zu 350 Festmeter je Hektar – begonnen hatte, alte Baumbestände früher zu entfernen, früher zu ernten, die Hiebsätze nach oben zu fahren und statt einer Million im Staatswald 1,3 Millionen Festmeter jährlich zu ernten und zu verkaufen, auch um jüngere und vitalere Wälder zu bekommen. Hinzu kommt, dass durch die hohen Temperaturen, durch die vorhandenen Schadholzmengen in den Wäldern und die geschädigten Baumbestände die Vermehrung von Schadinsekten, insbesondere von Borkenkäfern, begünstigt wurde. Das hat im Ergebnis dazu geführt, dass zwischen 2017 und 2019 fast sieben Millionen Kubikmeter Schadholz angefallen sind. Davon gehen etwa drei Millionen Kubikmeter allein auf die Borkenkäfer zurück. Auch wenn es kein Trost ist: Diese Entwicklung sehen wir leider überall in Mitteleuropa. Während die Sturm- und Schneebruchschäden der vergangenen Jahre weitgehend beräumt wurden, geht aktuell die größte Gefahr für unsere Wälder von der anhaltenden Dürre und dem Borkenkäferbefall aus. Für den Sachsenforst, aber auch für alle anderen Waldbesitzer muss in der aktuellen Situation das vorderste Ziel sein, das Schadholz Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Neuregelung der Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht, Drucksache 7/2056, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der Zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem kompletten Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen zugestimmt und das Gesetz hiermit beschlossen. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 7 beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Änderung des Gesetzes eines Sondervermögens Extremwetterereignisse – Forst“ Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses aus den Wäldern herauszubekommen, um die Verbreitung der Schädlinge zu verhindern. Der hohe Borkenkäferbefall macht es notwendig, die Holzmengen auf Zwischenlagern außerhalb des Waldes zu lagern. Das führt zu hohen Mehraufwendungen. Die enormen Mengen an Schadholz – nicht nur bei uns, sondern überall um uns herum – haben dazu geführt, dass die Holzpreise massiv eingebrochen sind. Sie liegen aktuell bei etwa 50 % des Preises von 2017 vor den Stürmen. Da Forstbetriebe etwa 90 % ihrer Erlöse aus dem Holzverkauf generieren – auch Sachsenforst macht das so –, kann man abschätzen, wie schwierig die aktuelle Lage für alle Waldbesitzer ist. Mit eigenen Erlösen diese Mehrausgaben zur Schadensbeseitigung zu stemmen ist schlicht nicht möglich. Deshalb haben wir als Koalition bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 das Sondervermögen „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ errichtet und mit etwa 40 Millionen Euro ausgestattet. Leider müssen wir aufgrund der anhaltend kritischen Situation konstatieren, dass diese Mittel nicht ausreichen, um im Jahr 2020 die Mehrkosten und die Mindereinnahmen des Staatsforstes zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund und um das beginnende massenhafte Absterben von Waldbeständen zu verhindern, werden wir mit dem heutigen Beschluss das Sondervermögen um weitere 52 Millionen Euro aufstocken. Uns muss es gelingen, die mit den Wäldern verbundene Bedeutung für unseren Freistaat Sachsen zu erhalten. Die sächsischen Wälder haben nicht nur als Erholungsräume, sondern auch als Lebensraum eine enorme Bedeutung für Mensch und Tier. Deshalb gilt es, diese zu erhalten. Die Förderanträge aus dem Privat- und Körperschaftswald werden auch im Sachsenforst bearbeitet. Deshalb müssen auch die dortigen Bediensteten entsprechend bezahlt werden. Neben dieser enormen Anstrengung müssen wir uns gleichzeitig wie bisher dem Waldumbau widmen. Kein anderes Bundesland hat das so konsequent durchgeführt wie Sachsen. Wir möchten allen Förstern danken, die sich hier in den letzten Jahren und Jahrzehnten verdient gemacht haben. Gerade wird der „Förster des Jahres“ gewählt. Stimmen Sie mit ab und setzen Sie mit Andreas Pommer aus dem Forstbezirk Eibenstock ein gutes Vorbild ins Licht! Die Abstimmung ist im Internet zu finden. Höhere Temperaturen, Extremwetterereignisse in immer kürzeren Zeitabständen, zurückgehende Niederschlagsmengen, stellenweise zu hohe Wildbestände – dem müssen unsere Wälder in Zukunft besser gewachsen sein. Zwar können wir erste positive Ergebnisse der Umsetzung der Waldumbaustrategie verzeichnen, aber wir müssen den Umbau fortsetzen. Die Erhöhung der Baumartenvielfalt oder die Erhöhung der Baumresistenz müssen wir stärker als bisher in den Blick nehmen. Damit bietet sich auch in der Situation, in der wir uns befinden, eine Chance, diesen Waldumbau voranzutreiben. In diesem Zusammenhang möchte ich ein Thema ansprechen, welches dem soeben Gesagten konträr gegenübersteht. Das sind die Planungen zur Erhöhung der Birkhuhnpopulation auf dem Erzgebirgskamm. Hier sollen fast 100 Hektar Fläche mit größtenteils gesunden Bäumen gerodet werden, um Platz für fünf Birkhähne zu schaffen, ein Lebensraum, der dort eigentlich in der Schutzverordnung bisher nicht enthalten ist. Auf dem Weg zu dem Ziel, den Landeswald auf 30 % zu bringen, kommen wir so nicht weiter. Auch wenn das schon in der letzten Legislatur begonnen wurde, bitten wir darum, bei diesem Thema noch einmal zu überdenken, ob es in diesen Zeiten auf dem Erzgebirgskamm nötig ist, Wald zu roden. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen wurde uns von den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern vorgeworfen, dass wir sie in der aktuellen Notlage vergessen oder zumindest nicht ausreichend berücksichtigen würden. Das stimmt so nicht. Ich habe bereits die intensive Arbeit im Sachsenforst angesprochen, dass auch hier die Förderanträge, die bereitgestellten Mittel in die Forstbetriebe fließen sollen. Unsere Fachpolitiker haben die aktuellen Probleme im gesamten sächsischen Wald im Blick und stehen dazu schon seit einiger Zeit mit dem zuständigen Staatsministerium in Kontakt. Zuletzt haben die intensiven Gespräche mit dem Staatsministerium der Finanzen dazu geführt, dass mit sofortiger Wirkung land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit haben, starke Gewinnschwankungen nachträglich durch eine individuelle Steuerermäßigung abzumildern. Dabei wird über einen Betrachtungszeitraum von jeweils drei Jahren die tatsächliche Steuerbelastung auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mit einer fiktiven Steuerbelastung verglichen. So sollen sich gute und schlechte Wirtschaftsjahre entsprechend ausgleichen. Auch wenn das Brüsseler Notifizierungsverfahren durchlaufen werden musste, ist die Regelung auch rückwirkend für 2016 und befristet bis zum Jahr 2022 anwendbar. Das ist also ein steuerlicher Vorteil. Weitere Hilfen, die nur den Privat- und Körperschaftswaldbesitzern zugutekommen, sind in Vorbereitung. Die Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft – WuF genannt – wird im Staatsministerium von Wolfram Günther erarbeitet und erfährt eine umfassende Änderung, die weitgehend auf große Zustimmung trifft. Es gibt aber auch Punkte, die nochmals überdacht werden müssen. Im vorliegenden Entwurf wird insbesondere die 10-Meter-Saumregelung kritisiert. Für kleine Waldbesitzer wäre damit ein bedeutender Verlust an Waldfläche verbunden. Für größere Waldbesitzer bedeutet das für ihren Waldbesitz dauerhaft auch, dass eine massive Ertragsminderung einsetzt. Kritisch ist auch, dass die vorausgesetzte Heckenanpflanzung überhaupt nicht selbst gefördert wird. Änderungen sind aus Sicht der CDU-Fraktion hierbei notwendig. Die in der Richtlinie aufgeführten förderfähigen Baumarten bedürfen weiterer Erklärungen. So sei die Eibe als giftiger Baum den Laubhölzern gleichgestellt – warum? Die in der Richtlinie vorgenommenen Pflegesätze für Naturverjüngung und Verjüngung mithilfe von Schutzzäunen sind nicht praxisgerecht und sollten nochmals überprüft werden. Die Pflegekosten bei Naturverjüngung sind deutlich höher und müssten in den nächsten Jahren auch nachjustierbar sein. Dem Förderpunkt Zaunbau muss eine adäquate Jagdposition gegenüberstehen, die Jagdkosten wie Hochsitz oder Zeitaufwand der Jagd entsprechend abgleicht. Die CDU-Fraktion wird außerdem darauf drängen, die Honorierung der Ökosystemleistung der Waldbesitzer besser als bisher in den Blick zu nehmen. Wichtig ist aus unserer Sicht, ein deutliches Zeichen in Richtung private und körperschaftliche Waldbesitzer zu setzen. Sie haben die Mehrheit der Wälder im Lande. Gerade in den mittleren Lagen ist der Staatswald in geringerem Maße vorhanden, sondern es gibt vor allem private und körperschaftliche Wälder, und wir müssen sehen, dass wir diese Höhen und Eigentumsarten dort mitnehmen. Abschließend weise ich auf eines hin: Den Zeitraum für die Mittel des Sondervermögens haben wir um ein Jahr ausgeweitet. Ich denke, angesichts dessen, was in dieser Debatte bereits gesagt wurde, dürfte klar sein, dass wir mit der Schadensbeseitigung etwas länger brauchen, als noch im Winter 2018 angenommen wurde. Darüber hinaus wurde uns in den Stellungnahmen im Rahmen der schriftlichen Sachverständigenanhörung dargestellt, dass eine Rückführung der jetzt bereitgestellten Mittel im Jahr 2025 nur dann möglich sein wird, wenn die Mittel vorab über den Haushaltsplan bereitgestellt werden. Die Hilfen dienen ja gerade dazu, Schäden zu beseitigen. Diese sind jedoch so stark, dass man bis 2025 nicht so wirtschaftlich sein wird, um die Mittel zurückzuführen. Deshalb haben wir uns, dieser Argumentation folgend, innerhalb der Koalition dazu entschieden, die Rückzahlbarkeit der Mittel aus dem Gesetz herauszunehmen. Mit all dem Beschriebenen gehe ich davon aus, dass auch Sie die Notwendigkeit sehen, für die Schadensbeseitigung im sächsischen Forst zusätzliche Mittel bereitzustellen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Änderungsgesetz. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Kollege von Breitenbuch. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Volkmar Zschocke; bitte.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den vorliegenden Gesetzentwurf wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert. Es gab auch Kritik, insbesondere von den privaten Waldbesitzern. Entzündet hat sich diese Kritik vor allem durch die Entscheidung, das bestehende Sondervermögen „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ um knapp 52 Millionen Euro aufzustocken. Deshalb unterstreiche ich am Beginn meiner Rede deutlich: Ziel des Gesetzes ist es vor allem, die Zahlungsfähigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst zu sichern. Ich gehe davon aus, dass künftig die gestiegenen Anforderungen an den Staatsbetrieb durch die Klimaanpassung auch im Haushalt und eher nicht in einem Sondervermögen abgebildet werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Kern zunächst darum, dass der Freistaat als Eigentümer die Verluste eines Teils der Staatsverwaltung ausgleicht und damit quasi die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sichert. Es handelt sich also nicht um einen allgemeinen Fonds zur Rettung des Waldes, sondern erst einmal nur um die notwendige Rechtsgrundlage für erforderliche Zuführungen von Haushaltsmitteln an den Staatsbetrieb. Hierbei ist eine schnelle Entscheidung notwendig, da absehbar der Finanzmittelbestand, der beim Sachsenforst verfügbar ist, aufgebraucht ist. Den Grund für die entstandene Situation haben wir im Januar hier ausführlich diskutiert; Herr von Breitenbuch hat es auch noch einmal dargestellt. Auf die Sonderbelastung infolge der dramatischen Waldschadenssituation und die Mindererlöse aus den gesunkenen Holzpreisen will ich jetzt nicht noch einmal eingehen. Eingehen möchte ich aber noch einmal auf die Kritik der Körperschafts- und Privatwaldbesitzer; denn diese sind genauso von der Waldkrise betroffen und brauchen ebenfalls Unterstützung, da die klimatischen Veränderungen global sind und uns alle betreffen. Ein Borkenkäferbefall macht eben nicht vor Besitzgrenzen halt, und wenn dann auf der einen Seite immer von zusätzlichen 52 Millionen Euro für den Sachsenforst gesprochen wird und auf der anderen Seite die Waldbesitzer auf die bestehenden Förderrichtlinien verwiesen werden, dann kann ich natürlich nachvollziehen, warum es zu dieser Diskussion um Ungleichbehandlung gekommen ist. Ich bin selbst Stadtrat in Chemnitz. Auch meine Heimatstadt besitzt große Waldflächen, zum Beispiel im Erzgebirge, und viele Städte und Gemeinden, aber auch Kirchen stehen vor denselben Herausforderungen wie der Sachsenforst. Zehntausende Privatwaldbesitzer sind betroffen. Es sind oft nur kleine Familienwälder, die ehrenamtlich und zum Teil in langer Tradition bewirtschaftet werden. Wie bei den Landwirtschaftsflächen gibt es überregional agierende Investoren, die nur darauf warten, überforderten Waldeigentümern die Flächen abzukaufen, und das kann nicht in unserem Sinne sein. Nachhaltige Forstpolitik hat daher alle Waldinhaber im Blick, und ich unterstreiche daher nochmals deutlich: Im letzten Jahr wurde als eine Reaktion auf die Waldkrise die Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft um den neuen Fördergegenstand Waldschutzmaßnahmen infolge von Extremwetterereignissen zur Unterstützung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer bei der Borkenkäferbekämpfung erweitert. Dafür stehen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung. Aber auch der Staatsbetrieb erfüllt Jahr für Jahr Zwecke, die zunächst einmal nichts mit der Staatswaldbewirtschaftung zu tun haben und den anderen Waldbesitzarten genauso zugutekommen. Die Mittel sind normal im Haushalt abgedeckt und stecken jetzt anteilig, also zu circa einem Drittel, in den 52 Millionen Euro drin. Natürlich muss angesichts der dramatischen Entwicklung im Zuge der Neufassung der Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft über höhere Fördersätze gesprochen werden; Herr Kollege von Breitenbuch hat darauf hingewiesen. Die Anregungen der Waldbesitzer wurden angehört, und es wäre gut, wenn die Diskussion dazu schnellstmöglich abgeschlossen würde, damit es noch in diesem Jahr wirksam wird; (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) denn um die Mehrkosten für Waldschutzmaßnahmen – auch für die jetzt notwendigen schnellen und intensiven Maßnahmen – bei den Privatwaldbesitzern auszugleichen, ist die Richtlinie Wald- und Forstwirtschaft der richtige Ort – und eben nicht der Sonderfonds. Zusammenfassend möchte ich unterstreichen: Die Klimaanpassung und der erforderliche Waldumbau stellen alle Waldbesitzer vor enorme Herausforderungen. Wer die Klimaforschung ernst nimmt, der weiß schon länger, dass das, was wir derzeit im Wald erleben, der Beginn einer erwartbaren Entwicklung ist, und es wäre wenig zielführend, darüber zu diskutieren, was in den vergangenen Jahrzehnten an Vorsorge versäumt wurde. Wir sind jetzt mittendrin im Klimawandel. Wir müssen jetzt schnell handeln und alle Waldbesitzer dabei unterstützen. Den Fonds im Verhältnis zu den Besitzarten aufzuteilen ist dafür kein geeigneter Weg. Zielführender ist es, die notwendigen Mittel für diese Zukunftsaufgaben künftig regulär im Haushalt des Staatsbetriebes abzubilden und die Förderinstrumente im Bereich Wald und Forst für diese Zukunftsaufgaben zu ertüchtigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Zschocke. – Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Volkmar Winkler; bitte.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für die SPDFraktion als Miteinbringerin des Gesetzentwurfes Wiederholungen vermeiden. Ich bin deshalb meinen Vorrednern, Herrn von Breitenbuch und Herrn Zschocke, dankbar für die umfassenden Ausführungen. Gestatten Sie mir dennoch ein paar ergänzende Bemerkungen. Mit der Liquiditätsprognose Stand 20. Januar 2020 wäre bis Ende August 2020 der verfügbare Finanzmittelbestand des Staatsbetriebes Sachsenforst aufgebraucht. Das hätte viele Konsequenzen. So könnten ab diesem Zeitpunkt keine Löhne und Gehälter mehr gezahlt werden. Grund sind die Sonderbelastungen infolge der jedem hier in diesem Hohen Hause bekannten – wir haben auch soeben davon gehört – Waldschadenssituation. Im Waldschadensbericht 2019 kann man nachlesen, wie hoch der Schaden ist und welche katastrophalen Auswirkungen das hat. Nicht zu vergessen sind natürlich die Mindererlöse aus dem zusammengebrochenen Holzmarkt. Seit dem Jahr 2017 haben die erfassten Schadholzmengen trotz aller bisherigen Anstrengungen kontinuierlich zugenommen. Ausgehend von der hohen Besiedlungsdichte mit Borkenkäfern in den zurückliegenden zwei Jahren, den weiterhin geschwächten Waldbeständen und dem bisherigen Witterungsverlauf ist auch im Jahr 2020 und in den Folgejahren von einer intensiven Fortsetzung des Schadgeschehens auszugehen. Die Bereitstellung der Fondsmittel soll daher – wir hörten es schon – um ein Jahr, also bis zum Jahr 2022, verlängert werden. Der Fonds wird sozusagen zum 31.12.2022, also ein Jahr später, als im Errichtungsgesetz zunächst vorgesehen, aufgelöst. Es ist außerdem festzustellen, dass mit dem eingearbeiteten Änderungsantrag und dem damit verbundenen Wegfall der Rückzahlungsregelung dem von den Sachverständigen in der Anhörung vorgebrachten Argument Rechnung getragen wurde, dass eine Rückzahlung durch den Sachsenforst bis zum Jahr 2025 unter den gegebenen Bedingungen absehbar schwierig, ich denke eher, unmöglich erscheint. Werte Kolleginnen und Kollegen! Federführend für dieses Änderungsgesetz ist der Finanzausschuss. Im mitberatenden Ausschuss für Energie, Klima, Umweltschutz und Landwirtschaft – dessen Mitglied ich bin –, der sozusagen die forstfachlichen Aspekte betrachtet und bewertet, ist dieses Änderungsgesetz ohne Diskussion einstimmig angenommen und somit von allen Fraktionen die Notwendigkeit der Fondsmittelaufstockung bestätigt worden. Ich gehe davon aus, dass sich die Kritik der Opposition heute hier in Grenzen halten wird. Meine Vorredner haben den Kritikern, die es eventuell geben könnte, bezüglich der Unterstützung der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer den Wind schon aus den Segeln genommen. Deshalb gehe ich von einer breiten Zustimmung zu den Gesetzen aus. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther)
Dr. Matthias Rößler
Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Winkler. Jetzt ergreift Herr Kollege Barth für die AfD-Fraktion das Wort.
André Barth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was das Coronavirus für den Menschen, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) für unsere Gesellschaft und für unsere Wirtschaft ist, das ist der Borkenkäfer für unseren deutschen Wald, lieber Herr Gebhardt. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Volkmar Winkler, SPD) Dieser hat nach den Sturmereignissen im Jahr 2017 und der Dürre im Jahre 2018 vermehrt die sächsischen Wälder befallen und zu hohen finanziellen Belastungen bei den sächsischen Waldbesitzern geführt. Zur Unterstützung der Waldbesitzer hat der Freistaat Sachsen Ende des Jahres 2018 das Sondervermögen „Beseitigung Schadensfolgen Extremwettereignisse – Forst“ errichtet. Damals sind wir davon ausgegangen, dass die zugewiesenen 39,4 Millionen Euro ausreichen würden, um die Schadensfolgen zu beseitigen. Wie wir nunmehr sehen, sind im Jahr 2020 weitere 51,9 Millionen Euro dafür erforderlich, wohlgemerkt: nur beim Staatsbetrieb Sachsenforst. Herr von Breitenbuch, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie hier auch Ausführungen dazu gemacht haben, dass wir dringend Hilfe für private Waldbesitzer brauchen, und dabei an die Richtlinie Wald- und Forstwirtschaft gedacht haben. Ich will die Sache aber zunächst haushalterisch betrachten und die Frage stellen, warum wir dem Sachsenforst die zusätzlichen Gelder nicht direkt über den Haushalt zuweisen. Schließlich gibt es dafür explizit einen Haushaltstitel, in dem in diesem Jahr bereits 34,1 Millionen Euro vorgesehen sind, und den Haushaltstitel bräuchten wir nur aufzustocken, meine Damen und Herren. Warum gehen wir also den Weg über ein Sondervermögen? Ich kann es Ihnen nicht beantworten. Die Frage müssten Sie beantworten. Das haben Sie nicht getan. Ich sage: Sondervermögen sind Nebenhaushalte, sie mindern unsere Haushaltstransparenz und sind daher haushaltsrechtlich bedenklich. Außerdem haben wir in Sachsen bereits viel zu viele Nebenhaushalte. Sie schossen in den vergangenen Jahren wie Pilze aus dem Boden. Ende des Jahres 2018 hatten wir 142 Nebenhaushalte; neben 22 Sondervermögen, 14 Staatsbetrieben und 14 Hochschulen besitzt der Freistaat Sachsen direkt oder indirekt Beteiligungen an 73 Privatunternehmen. Diese erhielten im Jahr 2018 Zuschüsse in Höhe von 3,8 Milliarden Euro oder einfacher erklärt: 18 % des gesamten Haushaltsvolumens. Da fällt es wirklich schwer, den Überblick zu behalten. Um die Transparenz des Haushalts zu erhöhen, sollten wir künftig die Zahl der Nebenhaushalte begrenzen und so weit wie möglich reduzieren, meine Damen und Herren. In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat der Sachsenforst darauf hingewiesen, dass die gewährten Mittel nicht zurückgeführt werden können, wie dies im Gesetzentwurf von 2018 ursprünglich vorgesehen war; denn niedrige Holzpreise lassen einfach keine Überschusserzielung zu. Das leuchtete, weil es ziemlich naheliegend ist, auch den regierungstragenden Fraktionen ein und sie beantragten, die bislang im Gesetzentwurf vorgesehene Rückführung der Gelder bis zum Jahr 2025 zu streichen. Aus einer darlehensähnlichen Zuführung wird daher nunmehr ein verlorener Zuschuss. Dafür brauchen wir aber gerade kein Sondervermögen. Dies kann man über die Aufstockung des bereits im Haushalt vorgesehenen Titels unter Änderung des Wirtschaftsplanes des Staatsbetriebes viel besser erreichen. Bevor ich zum Schluss meiner Rede komme, möchte ich noch einige Worte zu meinem heimatlichen Wald, der Dippoldiswalder Heide, verlieren. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) In den letzten Kriegstagen wurde die Dippoldiswalder Heide durch abgestürzte amerikanische Bomber und durch sich zurückziehende deutsche Truppen schwer mit Munitionsresten und Explosivstoffen kontaminiert. Die Beräumung und die Bergung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst dauern bis heute an. Die Zusammenarbeit des Sachsenforstes mit dem zuständigen Fachministerium und den betroffenen Kommunen gestaltete sich dabei mitunter schwierig. Auch hier trägt der Sachsenforst neben der Borkenkäferproblematik nach wie vor eine Verantwortung. Eine weitere Verantwortung des Sachsenforstes umfasst die Kulturdenkmäler in unseren sächsischen Wäldern. Es darf nicht allein das Borkenkäfergeschehen unsere Sachsenforst-Problematik bestimmen. Denkmale, wie beispielsweise die 500-jährige Ruine der Barbarakapelle in Oelsa, dürfen nicht weiter dem Verfall preisgegeben werden, meine Damen und Herren. Ich mache es mit unserem Abstimmungsverhalten noch etwas spannend. Unser forstpolitischer Sprecher, lieber Herr Gebhardt, der Kollege Hein, wird in einer zweiten Rederunde noch die speziellen forstrechtlichen Problematiken erläutern und Ihnen unser konkretes Abstimmungsverhalten mitteilen. Recht herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das Wort hatte der Kollege Barth, und das Wort ergreift Frau Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Parteien! Prinzipiell ist dieses Sondervermögen eine nachvollziehbare Angelegenheit. Aufgrund von Sturmschäden und anhaltender Dürre – auch wenn es derzeit häufiger mal regnet, halleluja! – fällt der Wald zusammen und damit gehen dem Staatsbetrieb Sachsenforst einerseits geplante Einnahmen flöten, weil der Holzpreis gefallen ist, und andererseits steigen die Ausgaben, weil die Schadensbeseitigung teuer ist, zum Teil eingekauft werden muss. Weil der Staatsbetrieb nun einmal ein Staatsbetrieb ist, müssen die Einnahmenausfälle und Mehrausgaben jetzt kompensiert werden – dazu dieses Sondervermögen. Ein Sondervermögen bzw. ein Fonds ist aber ein Nebenhaushalt zum eigentlichen Landeshaushalt. Diesem Mittel stehen wir in seiner häufigen Anwendung im Freistaat Sachsen sehr kritisch gegenüber. Ein Fonds hat in unseren Augen in Bereichen, die originär im Haushalt abgebildet werden können, nichts zu suchen. Gerade im Fonds zur Waldschadensbeseitigung sehen wir – so wie auch der Sächsische Rechnungshof – einen eklatanten Verstoß gegen das Prinzip der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit. Deshalb war und ist unsere Forderung, das Thema mit dem Nachtragshaushalt, den wir im Parlament beschlossen haben, sauber zu regeln und entsprechende Titel beim Sachsenforst zu erhöhen. Neben den haushalterischen Fragen geht es am Ende aber um unseren Wald, und dabei fallen auch mir irgendwie Parallelen zur Coronavirus-Pandemie ein. So wie das Virus macht auch der kleine Käfer keinen Halt vor Grenzen. Er unterscheidet nicht zwischen Kommunal-, Kirch-, Staatsoder Privatwald – er fliegt alles an. Aber die Staatsregierung will nur vorrangig dem Staatsbetrieb und damit dem Staatswald helfen. Zwar sollen durch die Finanzspritze für den Staatsbetrieb auch private Waldbesitzer durch technische Hilfe bei der Borkenkäferbekämpfung bedacht werden, doch schauen wir uns die Zahlen an: Über 40 % der Waldflächen des Freistaats gehören 85 000 Privatwaldbesitzern, und 90 % dieser Privatflächen sind unter 5 Hektar groß. Die Flächen des Staatswaldes in Sachsen und die Flächen der Privatwaldbesitzer unter 5 Hektar sind ungefähr gleich groß. Der eine bekommt 52 Millionen, und die anderen bekommen davon etwas technische Hilfe. Wie soll das dem gesamten Wald helfen? Oder der Körperschaftswald. In meinem Landkreis Görlitz gehören Löbau und Zittau zu den großen Waldbesitzern. Sie müssen jetzt nicht nur auf Einnahmen verzichten, sondern auch die Schadensbeseitigung selbst finanzieren. Über Wiederaufforstung haben wir da noch gar nicht gesprochen! Und das, obwohl die Kommunen eh schon mit ihren Haushalten zu kämpfen haben und jetzt durch die Corona-Pandemie zusätzlich belastet sind bzw. Steuereinnahmen wegbrechen. Zittau allein bräuchte für seine 4 500 Hektar Wald 832 000 Euro Zuschuss. Eine weitere Analogie: Mit der Pandemie stellt der Staat wieder einmal fest: Ups! Wir sind abhängig von internationalen Lieferketten, und in Krisenzeiten brauchen alle dasselbe, und wenn Vater Staat nichts vorgehalten hat, wird es teuer auf dem freien Markt. Ähnliches finden wir auch beim SBS: Personell ausgedünnt und in technischer Ausstattung immer weiter heruntergefahren, ist er in Krisenzeiten auf den teuren Einkauf von Dienstleistungen und Geräten angewiesen. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Um den sächsischen Wald zu retten und umzubauen, fordern wir die personelle und materielle Aufrüstung des SBS. Nur eines unterscheidet Corona vom Borkenkäfer: Die COVID-19-Pandemie kam völlig überraschend, auch wenn schon früher mit einem solchen Szenario gerechnet wurde. Beim Borkenkäfer, der Zunahme von Extremwetterereignissen und dem Waldsterben wissen wir allerdings schon seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten, Bescheid, dass das kommen wird. Da wir dem Wald beim Sterben zuschauen können – und ich empfehle allen, ab und zu einmal mit dem Zug zu fahren, da bekommt man nämlich einen guten Einblick auf das, was eventuell in fünf Jahren nicht mehr da sein wird –, brauchen wir einen grundsätzlich finanzierten Handlungsbedarf und keine Sondersachen. So außergewöhnlich ist das alles jetzt nicht mehr. Von daher wird es Zeit, dass die Beseitigung von Schadensfolgen aufgrund von Extremwetterereignissen und der Waldumbau nicht nur im Haushalt ordentlich verankert werden, sondern dass der SBS aufgeforstet wird, damit er in Zukunft den Kleinst-Privatwaldbesitzern und vor allem den Kommunen zur Seite springen und den Wald für alle retten kann. Wir werden uns deswegen enthalten. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Mertsching sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen. – Aber ich sehe eine Kurzintervention, bitte.
Hans-Jürgen Zickler AfD
Ich habe nur eine Frage an die Kollegin: War das jetzt nicht etwas unhöflich, – –
Dr. Matthias Rößler
Eine Frage ist nicht möglich, Sie können nur eine Kurzintervention machen.
Hans-Jürgen Zickler AfD
Gut, dann nicht als Frage. Ich fand es unhöflich, die eigene Fraktion nicht zu grüßen. (Zuruf von den LINKEN: Ihr seid so blöd! – Weitere Zurufe) – Ich muss den LINKEN nicht alles erklären, okay.
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention. Es gibt keine Reaktion darauf. Wir haben aber schon gehört, es ist eine zweite Rederunde in Aussicht gestellt worden, und wir eröffnen diese. Für die CDU-Fraktion ergreift erneut Herr Kollege von Breitenbuch das Wort.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich muss jetzt ganz langsam sprechen, sehr verehrte Kollegin, denn der Wald wächst auch langsam, auch wenn er gewaltig zuwächst. Ich will noch einiges ergänzen. Ich möchte an erster Stelle einen großen Dank an die Staatsregierung aussprechen, die als erste Entscheidung im neuen Jahr auf dem Fichtelberg diese 52 Millionen Euro beschlossen und vor die Klammer gezogen hat, vor ihren ganzen Diskussionen um das Sofortprogramm etc., weil in Bezug auf die Waldsituation schon im Januar spürbar war, dass man hier etwas tun muss. Deswegen sind wir heute mit dem Gesetzesverfahren im Mai durch – so lange dauert es. Ich möchte mich sehr bedanken, dass es letztendlich das erste Signal im neuen Jahr war, in der neuen Regierung, dem sächsischen Wald zu helfen. Also herzlichen Dank an die Regierung und speziell an den Ministerpräsidenten und den zuständigen Minister! (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Als Nächstes – Herr Zschocke hat es angesprochen –: Natürlich ist es wünschenswert, es im nächsten Doppelhaushalt beim Sachsenforst unterzubringen. Wir hatten den Fonds gebildet, um auch diese Sondersituation – Herr Barth, Sie hatten es angesprochen – der Schäden abzubilden, sauber abrechnen zu können, parallel zum normalen Forstbetrieb. Wir stellen eine gewisse Normalisierung durch das zweite bzw. dritte Jahr fest, deswegen schieben wir jetzt noch einmal das Geld in diesen Fonds. Ich denke aber schon, dass es in Richtung Haushaltsaufstellung sinnvoll ist, es beim Sachsenforst anders zu platzieren und den Fonds entsprechend abschließen zu lassen. Dieser Übergang macht Sinn in der Darstellung, denn Sachsenforst muss sich als Forstbetrieb mit der Normalität dieser Situation auseinandersetzen, so wie es alle anderen Forstbetriebe natürlich auch bei sich darstellen müssen. Das möchte ich deutlich dazusagen. Ich möchte auch unterstreichen, dass Sachsenforst wie jeder Waldbesitzer in seiner Region Verantwortung trägt. Sie hatten ein Denkmal angesprochen. Es gibt Bänke zum Verweilen für Touristen, Schutzhütten etc., die dort mit unterhalten werden. Dort findet vieles statt, was auch sonst der Gesellschaft zugutekommt. Natürlich muss man dies aufrecht zu erhalten versuchen, weil es in die sächsische Landschaft passt. Noch ein Wort zum Privatwaldbesitzer: Es ist nicht nur technische Hilfe, Frau Kollegin von den LINKEN, sondern es sind wirklich 75 % Förderung. Wenn man aufforstet, bekommt man 75 % Förderung. Es sind ungefähr 10 000 Euro je Hektar, die eine Aufforstung kostet.; davon bekommt man 75 %. Aber ich will nicht verschweigen, dass die 25 %, die man selbst auf den Tisch legen muss, eine gewaltige Herausforderung für die kleinen Forstbetriebe genauso wie für die großen darstellen, denn es ist der Ertrag von 25 Jahren, der mit 2 500 Euro auf dem Tisch liegt, also auch ein Vorgriff auf die Zukunft. Das ist die Wirtschaftlichkeit, die dahintersteckt. Insofern ist die Überlegung, hier mit Naturverjüngung zu arbeiten, zurzeit sehr aktuell. Ich will ein anderes Beispiel für konkrete finanzielle Hilfe nennen: die von 5 auf 7 Euro gesteigerte Unterstützung je Festmeter, wenn das Holz aus dem Wald herausgebracht wird. Das sind Hilfen, die wirklich nötig sind, damit nicht nur die Forstbetriebe, sondern auch die Dienstleister ihre Arbeit machen können, um auch hier vernünftig den Wald aufzuräumen und die Schäden in Grenzen zu halten. So viel als Ergänzung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege von Breitenbuch. Jetzt könnte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE nochmals das Wort ergreifen. – Kein Redebedarf. Die SPD, Kollege Winkler? – Auch nicht. Aber wir haben schon gehört: Herr Kollege Hein spricht für die AfD-Fraktion; bitte, Sie haben das Wort.
René Hein AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Ich möchte Sie mit der Wiederholung der Dinge, die genannt wurden, nicht langweilen. Die dramatische Lage des sächsischen Waldes ist mehrfach geschildert worden, und es gibt in keiner Weise einen Dissens, der infrage kommt. Ich möchte gern auf einige Dinge eingehen, die mich gestört haben: Das Erste, was mich gestört hat, ist die Kommunikation. Wir waren vor zwei, drei Plenarsitzungen hier und es ging darum, dass Staatsminister Günther 52 Millionen Euro für den sächsischen Wald bei den Koalitionsgesprächen herausgeholt hat. Da habe ich mich gefreut und im Endeffekt aber Bedenken gehabt, dass es wieder nur an den Sachsenforst als Hilfe zur Selbsthilfe geht. Dass der Sachsenforst Geld braucht, ist jedem klar. Dass dieser durch die Extremwetterlagen finanzielle Mittel braucht – woher auch immer –, sollte auch jedem klar sein. Aber ich habe gedacht, dass ein Teil davon den Privatwaldbesitzern zugutekommen würde. Okay, jetzt bekommt der Sachsenforst alles. Er wird es brauchen. Das ist ein großer Betrieb. Wie Herr Kollege von Breitenbuch erörtert hat, ist es in der Tat so, dass er gesellschaftliche Aufträge über seine normalen betriebswirtschaftlichen Aufgaben hinaus erfüllt. Er berät Privatwaldbesitzer, er hilft bei entsprechendem Holzeinschlag. Das nächste Mal wünsche ich mir, wenn so etwas gesagt wird, dass das vorab ein wenig kommuniziert wird, sodass man entsprechend darauf reagieren kann. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Beifall bei den LINKEN) – Es geht hier um das Fachliche, Herr Gebhardt. (Unruhe im Saal) Herr Gebhardt, es geht um das Fachliche. Sie reden hier – – Brauchen wir nicht zu diskutieren. Danke für das Gespräch. (Beifall bei der AfD – Zurufe) Ich würde gern in meiner Rede fortfahren. (Starke Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Matthias Rößler
Wer Zwischenfragen hat, stellt diese bitte vom Mikrofon aus. Wer zum Inhalt intervenieren möchte, hat das Instrument der Kurzintervention. (Zurufe) Bitte weiter im Text.
René Hein AfD
Eine Sache möchte ich gern noch anbringen, Kollege von Breitenbuch hat es gesagt: Es betrifft das Problem der Liquidität der Privatwaldbesitzer. Die Förderrichtlinien sind da, keine Frage. Ich hoffe, sie werden noch verbessert. Aber sie müssen das erstens vorfinanzieren und zweitens bekommen sie ein Viertel nicht gefördert. Wie gesagt, das Geld, das sie investieren, können sie selber in keiner Weise mehr ernten. Das liegt in der Sache. Hier sollte vonseiten der Staatsregierung eine Möglichkeit geschaffen werden, dass wir die Klein- und Kleinstwaldbesitzer entsprechend fördern. Ich denke, es gibt Möglichkeiten. Das wäre eine sinnvolle Sache. Wie gesagt: Liquidität. Eine dritte Sache, die mir als solche wichtig ist: Forstbetriebsgemeinschaften sollten stärker einbezogen werden. Ihre Aufgabe ist die fachliche Beratung der Leute, die damit relativ wenig zu tun haben, und sie sollten so gefördert werden, dass sie dem entsprechen können. Sie beginnen in Sachsen langsam zu zerbrechen und können ihrer Aufgabe nicht mehr gerecht werden. Es ist aber zwingend notwendig, da 40 % Staatswald sind. Das läuft. 60 % sind Privatund Kleinstwälder, Körperschaftswälder usw. Dort sieht es etwas trüber aus. Wenn man durch die Wälder fährt, ist es egal, ob es Privatwald oder Staatswald ist. Man will dort keine Brachflächen haben. Trotz alledem erklären wir als AfD-Fraktion die Zustimmung, weil wir der Meinung sind, dass jeder Euro, der in den Wald gesteckt wird, ein sinnvoll verwendeter Euro ist. Wir hoffen, dass der Staatsforst mit dem Geld sinnvoll umgeht, es sinnvoll verwendet und vielleicht den Privatwaldund den Klein- und Kleinstwaldbesitzern im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung gewährt. In diesem Fall danke ich für Ihre Aufmerksamkeit, Ihnen auch, Herr Gebhardt. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Hein sprach für die AfD-Fraktion. – Gibt es bei der Fraktion DIE LINKE, Frau Mertsching, noch Redebedarf? – Nein, kein Redebedarf mehr. Wollen wir eine dritte Rederunde eröffnen? – Das kann ich nicht feststellen. Dann hat die Staatsregierung das Wort. Bitte, Herr Staatsminister Günther.
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sage ich einmal, obwohl ich kein Abgeordneter mehr bin. Aber ich glaube, schon allein aus der Natur der Sache heraus, warum wir heute hier stehen, vor allem als Eigentümer des Sachsenforsts, den wir hier vertreten: Das ist eine Art Eigentümerversammlung. Der uns gehörende Staatsbetrieb hat finanzielle Herausforderungen zu stemmen. Wir müssen als Eigentümer einen Beschluss fassen, wie wir damit umgehen. Dazu kommt, dass unser Eigenbetrieb, unser Staatsbetrieb, nicht nur für die Erwirtschaftung von Einnahmen da ist, sondern ganz im Gegenteil: Sein Hauptzweck ist vor allen Dingen darin begründet, einen öffentlichen Mehrwert zu generieren – genau das, was der Wald soll. Er hat eine Schutzfunktion. Es geht um eine Reihe von ökologischen Funktionen, die er erfüllt, was Artenschutz anbelangt: allein als Wasserspeicher, als Rückhaltevermögen, das über unsere Talsperren gestaut wird, bis hin zu dem, was am Ende aus dem Wasserhahn herauskommt. Das ist eine Riesenfunktion. Naherholung, Tourismus: Es gibt kaum eine Region mit Wald, in der man sich keinen Tourismus vorstellen kann. Er trägt dort erheblich zu den Einnahmen in der Breite der Wirtschaft bei. Ohne, dass der Wald da wäre – stellen Sie sich das Erzgebirge einmal ohne Wald vor –: Wie viele Besucher würden dort hinkommen? Er hat natürlich auch eine Nutzfunktion. Dem Sachsenforst ist es über die Jahre gelungen, dass er seine Ausgaben, seine öffentlichen Aufgaben in dem breiten öffentlichen Interesse erfüllen und die Kosten selbst erwirtschaften konnte und gelegentlich Geld an den Eigentümer abführen konnte, der wir sind. Das geht aktuell nicht. Das ist erst einmal eine Eingruppierung, worüber wir hier reden. Man kann berechtigt darüber sprechen, warum ein Sondervermögen und warum nicht im Haushalt. Ich glaube, das liegt einfach daran – es gibt diesen Spruch, ich hoffe, ich zitiere ihn richtig: „Prognosen sind besonders dann schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen.“ –: Natürlich gibt es bei einer Haushaltsaufstellung einen Haushaltsansatz. Dann entwickeln sich die Zeiten anders, als man diesen Ansatz hat. Man hat einen Betrieb, der bisher in der Lage ist, seine Ausgaben zu erwirtschaften und sogar darüber hinaus etwas zu erwirtschaften. Jetzt gibt es Dürren, Borkenkäfer und Stürme, und es funktioniert nicht mehr. Dann muss der Eigentümer sehen, wie er dort nachsteuert. Es gibt haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen, wie schnell man reagieren könnte und ob man einen Nachtragshaushalt oder das Sondervermögen macht. Ich kann sagen, wir BÜNDNISGRÜNEN haben Sondervermögen unter dem Schlagwort Transparenz immer kritisiert, aber man muss auf der Ebene der Überschrift „Sondervermögen gleich nicht transparent“ auf den konkreten Fall schauen. Ich glaube, etwas Transparenteres als diesen Fonds, dieses Sondervermögen, kann ich mir nicht vorstellen. Vor allen Dingen: Wir debattieren es im Parlament. Es ist nicht so, dass wir ein Sondervermögen schaffen, bei dem das Parlament nicht mitreden kann. All die Argumente ziehen von daher nicht. Ich will nicht noch einmal zur Dramatik im Wald und diesen unglaublichen Schadholzmengen, die innerhalb kürzester Zeit angefallen sind, ausführen. Es ist unsere Aufgabe als Sachsenforst. Wenn wir dieses Geld nicht bekommen würden, müssten wir im Prinzip die Arbeiten einstellen – Schadholzeinschlag. Im Übrigen würde das nicht nur unser Staatsvermögen zerstören, sondern das würde übergreifen, weil die Eigentumsgrenzen im Wald kreuz und quer gehen. Wenn der Sachsenforst seine Borkenkäfer nicht mehr bekämpft, dann schwärmen sie hektarweise in den Privatwald aus. Es ist also keine Option. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? Wir haben Mindererlöse gegenüber der alten Haushaltsplanung in Höhe von 27,7 Millionen Euro und Mehrausgaben in Höhe von 33,5 Millionen Euro. Die Mindererlöse gibt es, weil der Holzmarkt zusammengebrochen ist. Das ist logisch, wenn auf einmal Holz in diesen Mengen auf den Markt kommt – seit 2017 allein in Sachsen 7 Millionen Kubikmeter Schadholz, davon 3 Millionen Kubikmeter durch den Borkenkäfer. (André Barth, AfD steht am Mikrofon.) Der Holzmarkt ist im Übrigen nicht nur in Sachsen zusammengebrochen – wir sind da keine Insel –, sondern das betrifft die Nachbarländer bis hinein nach Tschechien und sogar noch weiter genauso. Selbst in Amerika und woanders haben wir gerade ähnliche Situationen.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?
André Barth AfD
Danke schön. – Herr Staatsminister, Sie haben gerade so wunderbar ausgeführt, dass, wenn wir dem Sachsenforst kein Geld geben würden und der Sachsenforst seine Tätigkeit, Schadholz zu beseitigen und Ähnliches – –
André Barth AfD
– Sofort, Herr Präsident. Ich muss nur bildlich auf die Frage zuführen können. – Sie können sich das Bild vorstellen, was dann passieren würde. Deshalb meine Frage: Wie stehen Sie zu der Problematik, dass sich der Borkenkäfer im Nationalpark Sächsische Schweiz ungemindert ausbreiten kann und letztendlich die Privatwaldbesitzer dort das kritisieren? Wie stehen Sie als zuständiger Fachminister zu dieser Problematik, und was sagen Sie den Waldbesitzern in der Sächsischen Schweiz?
Wolfram Günther
Das Gute ist, dass es zu jedem Thema eine differenzierte Betrachtung und dass es eine Vielfalt gibt. In einem Nationalpark, in dem es darum geht, dass Natur sich selbst überlassen bleibt, und das vor allem konsequent in der Kernzone, ist die Frage beantwortet, was man dort tut. Im Übrigen kann man einmal einen Blick auf nicht sehr weit entfernte Regionen werfen, etwa den Bayerischen Wald. Die haben das alles durch und auf den Flächen ein hervorragendes Waldbild, das sich dort eingestellt hat. Nur können wir das, was wir in relativ kleinem Maße in einem Nationalpark in der Kernzone machen – Natur hilft sich langfristig selbst –, leider nicht großflächig tun. Ich habe gerade ausgeführt, dass der Wald eine ganze Reihe von Funktionen hat und wir es uns nicht erlauben können, großflächig auf die Waldfunktionen zu verzichten, etwa als Wasserspeicher, ökologische Funktionen oder Tourismus. Wenn wir alle sagen, das ist uns egal, und in 30, 40 Jahren steht überall wieder ein Wald, auch ein standortgerechter, dann halten wir dort eben einmal 30, 40 Jahre ohne diese Standortbedingungen aus. Glücklicherweise ist es auch nicht so – noch nicht einmal im Nationalpark –, dass er uns flächig abhandenkommen wird; denn auch dort gibt es viele Bestände, die sehr gesunde Mischwaldbestände sind. Deshalb geht es hier um ein flächenmäßig sehr kleines Problem, das aber eigentlich keines ist, sondern bei dem wir sagen: Genau das soll dort in der Natur auch passieren. Was ist der Mehrbedarf? Wir haben Kostensteigerungen für die Holzernte. Das ist relativ klar. Vertragsunternehmen – das ist Marktwirtschaft – werden bei steigender Nachfrage teurer. Auch die Arbeiten im Wald sind komplizierter, weil wir noch die Sturmschäden haben. Dort ist nicht so leicht hineinzumarschieren wie unter normalen Umständen. Wir haben durch die Masse der Arbeiten für zusätzliche Wegeinstandsetzungen zu sorgen. Wir müssen neue Forsttechnik beschaffen, um überhaupt dieser Mengen Herr zu werden, diese Schadholzmengen herauszuholen. Weil wir überall viel genauer hinschauen müssen als in normalen Zeiten, müssen wir ein intensiveres Waldschutzmonitoring machen und auf den Flächen den Waldumbau vorantreiben, sodass dort, wo die Altbäume oft altersklassenweit Nadelholzreinbestände umfassen, schon etwas da ist, damit wir die Waldfunktionen haben. Auch diese Verjüngungsflächen sind eine riesige Herausforderung. Das Ganze braucht mehr Personal; denn wenn man in der Fläche auf einmal viel mehr macht und die ganze Zeit als Staatsbetrieb sehr solide gehaushaltet hat und sehr an der Grenze von dem war, was man personell bei diesen Aufgaben zur Verfügung hat, kommt man jetzt darüber hinaus. Im Übrigen haben wir auch hier die erweiterte technische Hilfe im Privatwald, die wir abdecken, die auch größer und intensiver geworden ist als vorher. Das heißt, wir haben nicht nur Einnahmenausfälle, sondern sehr plausibel diese zusätzlichen Aufwendungen. Was haben wir deshalb im Gesetzentwurf? Was machen wir mit diesen knapp 52 Millionen Euro? Es geht um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Das können wir als Eigentümer nicht anders beschließen. Es geht aber insbesondere darum, dass sich der Sachsenforst nicht nur um seinen eigenen Wald kümmert, sondern er hat auch öffentliche Aufgaben und nicht nur die in den Waldfunktionen, sondern etwa auch Beratung und Betreuung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer. Er ist nicht nur Eigenbetrieb, sondern hat genau dort öffentliche Aufgaben. Er bearbeitet und bewilligt die Förderanträge des Privat- und Körperschaftswaldes. Auch das sollte er, glaube ich, schaffen können. Er kümmert sich maßgeblich um die Berufsausbildung zu Forstwirten, Forstinspektoranwärtern, Forstreferendaren – all das, was allen nützt, auch den privaten und Körperschaftswaldeigentümern, und Forschung, Naturschutz. All das findet dort statt. Im Übrigen sind in diesen knapp 52 Millionen Euro allein 2 Millionen Euro für erweiterte technische Hilfe für den Privatwald ausgewiesen. All die anderen Beratungsleistungen, Personal – weil eine Person oft mehrere Dinge macht –, kann man nicht so genau kalkulieren. Deshalb ist diese Zahl – ungefähr 30 % – nicht so weit hergeholt. Weil im Moment der Holzmarkt so ist, wie er ist, ist unser Sachsenforst auf diese Zuweisungen angewiesen. Im Übrigen haben wir da auch eine gesetzliche Verpflichtung, nämlich § 16 Sächsisches Waldgesetz, die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, die von uns verlangt wird. Genau die müssen wir gewährleisten wie alle anderen Waldbesitzer auch. Daher rührt die Pflicht zur Bekämpfung etwa von Borkenkäfern. Weil immer die Frage kommt, wieso nicht der Privatwald: Ich habe schon ausgeführt, dass in diesem Geld ein riesiger Anteil steckt, der den privaten und den Körperschaftswaldbesitzern zugutekommt. Das muss man noch einmal klarstellen. Man kann sich immer noch einmal hinstellen und sagen, das wäre nicht so. Diese Behauptung stimmt einfach nicht. Dazu kommen jetzt auch noch hohe Nachfragen, kostenlose Beratungsleistungen. Wir haben 2019 durch den Sachsenforst circa 17 000 Beratungsgespräche abgedeckt, und allein im I. Quartal dieses Jahres waren es schon über 5 000 Beratungen. Wir haben Fortbildungsveranstaltungen für die Waldbesitzer zu diesem Thema, wie sie damit klarkommen: Waldschutz, klimagerechte Wiederbewaldung. 2019 haben wir 181 Schulungen durchgeführt. Das ist nicht wenig. Wir unterstützen die privaten Waldeigentümer beim Verkauf ihres Schadholzes. Dazu gibt es mit dem Sachsenforst Rahmenverträge. Wir übernehmen teilweise die komplette Vermarktung für sie. Wir kompensieren auch finanzielle Mehraufwendungen im Rahmen der GRK-Mittel. Von Mitte 2019 bis Ende Mai 2020 sind bereits 6,2 Millionen Euro Fördermittel für die Beseitigung von Extremwetterfolgen geflossen, und circa 2 600 Anträge wurden eingereicht – nur, um einmal die Dimension zu nennen, wie viele private Waldeigentümer Geld bekommen haben, und vielleicht auch ein kleiner Eindruck, was es für den Sachsenforst für ein Aufwand ist, das alles abzuarbeiten. Wir haben es schon angesprochen, wir passen gerade die „Förderrichtlinie Wald und Forst“, die sogenannte WuF, an und werden dort künftig auch die natürliche Verjüngung fördern, sodass ich nicht mehr aktiv aufforsten muss, sondern diesen natürlichen Prozessen Raum geben kann, wobei wir – Kollege von Breitenbuch hat es schon angesprochen – die Wildbestände im Blick behalten müssen, damit das funktioniert und wir am Ende nicht nur den Zaun bezahlen. Es wurde auch angesprochen, dass es um Waldinnen- und Waldaußenränder sowie Biotope geht, weil der Wald mehrere Funktionen, zum Beispiel auch eine ökologische Funktion hat. Waldrandfunktionen sind sehr groß, aber vielleicht auch dazu noch einmal zur Klarstellung: Wenn man eine Richtlinie erarbeitet und in die Verbändebeteiligung geht, muss man darauf achten, dass man dann auch Rückmeldungen bekommt. In dieser Phase befinden wir uns jetzt. Wir schauen uns die Rückmeldungen, die wir bekommen werden, ganz genau an. Wir werden übrigens auch Eigenleistungen von Waldbesitzern förderfähig machen: Pflanzungen, Zaunbau, Kulturpflege. Auch das ist eine deutlich größere Unterstützung als bisher. Es wird immer nach Entbürokratisierung gerufen. Wir vereinfachen das gesamte Förderverfahren, weil wir jetzt nach Festbeträgen abrechnen. Auch dazu habe ich von den privaten Waldeigentümern schon viele Rückmeldungen bekommen, dass sie das für sehr gute Ideen halten. Dazu kommt noch das gesamte Angebot an technischer Hilfe, bei dem wir als Sachsenforst die Technik und das Personal vorhalten, um mit der Borkenkäferbekämpfung zu beginnen. Pro Jahr werden knapp 30 Millionen Euro explizit für die privaten Waldbesitzer zur Verfügung gestellt. Der Sachsenforst allein hat sehr viele Mittel, die wir nicht kalkulieren können. Von daher muss man sagen, mit diesem Fonds, den wir jetzt auflegen, retten wir diese Funktionen, (Zuruf von der AfD) kommen wir unserer Verantwortung als Eigentümer dieses Betriebes nach und unterstützen vielfach auch die privaten Waldeigentümer. Die anderen Dinge, wie etwa „WuF“ laufen auch nebenher. Hier wird keiner vergessen, weil der Wald keine Grenzen kennt und wir den Wald in diesem Land insgesamt brauchen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Staatsminister Günther. Für die Staatsregierung hat er gerade das Wort gehabt, ergriffen und geführt. – Jetzt sehe ich an Mikrofon 1 eine Kurzintervention von Ihnen, Frau Kollegin Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Sie haben es gerade gesagt, Herr Staatsminister: Prognosen sind schwierig, gerade wenn sie die Zukunft betreffen. Nun haben wir gehört: Schon 2017 wurde ein solches Sondervermögen zum ersten Mal angesprochen. 2018 war das bis jetzt trockenste Jahr. Nun haben wir 2020, und gemäß den Prognosen sieht es schwierig aus. Deswegen frage ich mich: Wann wird aus einem solchen Sondervermögen – wir behandeln das Waldsterben immer noch als Sonderfall – ein Titel, den wir im Haushalt verankern? Wann richten wir unsere Politik grundsätzlich darauf aus?
Dr. Matthias Rößler
Auf diese Kurzintervention kann auch ein Staatsminister reagieren. (Heiterkeit) Bitte, Kollege Günther.
Wolfram Günther
Ja, das ist das erste Mal, dass ich das darf – in dieser Funktion. Aber jetzt sind die Regularien auch für mich klar. Als wir 2017 das erste Dürrejahr hatten, konnte man das, glaube ich, nicht voraussehen, auch wenn wir alle wissen, dass mit dem Klimawandel Extremwetterereignisse wie Dürren und Hochwasser häufiger werden. Dass allerdings 2018, nachdem wir zuvor schon das bislang wärmste Jahr der Wetteraufzeichnung hatten – seit 2000 haben wir jetzt die zehn wärmsten Jahre erlebt – gleich das nächste Dürrejahr folgen würde – das war das heißeste Jahr bisher – und 2019 noch einmal, das hat keiner so erwartet. Deshalb gab es diese Reaktionen; deswegen mussten wir jetzt handeln. Kollege von Breitenbuch hat es schon angesprochen: Im Januar haben wir dieses Thema angeschoben. Dennoch, bis wir heute hier im Landtag darüber beschließen können, gibt es einen Mindestvorlauf, den es braucht, ehe ein solches Gesetz zustande kommt. Das ist quasi die kürzestmögliche Frist, die es überhaupt gibt. Deshalb dauerte es bis zum Juni. Das ist aber genau richtig. Jetzt kennen wir den Mehrbedarf und wissen auch, was das für 2020 und auch in Richtung 2021 bedeuten wird. Daher wird das nun auch für die Haushaltsaufstellung und den Haushaltsansatz für den Sachsenforst eine Rolle spielen. Aber jetzt haben wir diesen Fonds. Es ist ja auch nicht die Rede davon, dann noch einmal eine Tranche nachzulegen, sondern es gibt jetzt diesen Fonds mit der Mindestlaufzeit, und er läuft dann auch aus.
Dr. Matthias Rößler
Das war Staatsminister Günther mit seiner Reaktion auf die Kurzintervention. Bevor wir zur Abstimmung kommen, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Kollegen Lars Rohwer, ob er noch einmal das Wort nehmen möchte. – Das kann ich nicht feststellen. Er verneint das. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens ‚Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst‘“, Drucksache 7/2072, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/2482. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb, meine Damen und Herren, schlage ich Ihnen vor, dass wir über den Gesetzentwurf im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Ich rufe jetzt die einzelnen Gesetzesbestandteile auf; dann stimmen wir im Block ab: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber mit Mehrheit angenommen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/2247, Gesetzentwurf der Drucksache 7/2483, für Verfassung und Recht, Demokratie, Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht trotzdem ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Kollege Gebhardt, das Wort? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, Herr Präsident!) Auch nicht. Meine Damen und Herren! Dann können wir auch hier zur Abstimmung des Gesetzentwurfs schreiten. Aufgerufen ist „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes“, Drucksache 7/2247, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen wiederum ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/2483. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wir könnten auch hier im Block abstimmen, falls sich kein Widerspruch erhebt. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Dann rufe ich jetzt die einzelnen Gesetzesbestandteile auf: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? – Ich stelle nun den Entwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens ‚Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst‘“ in der in der Zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf des Gesetzes beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann würden wir dem so entsprechen. – Widerspruch kann ich nicht feststellen. Dann entsprechen wir dem. Tagesordnungspunkt 8 ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine, damit Einstimmigkeit. Ich stelle nun den Entwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes“, Drucksache 7/2247, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entwurf einstimmig als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich kann keinen Widerspruch feststellen. Wir entsprechen dem also. Tagesordnungspunkt 9 ist beendet. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt Bevölkerung schützen Einer Corona-Impfpflicht Drucksache 7/2464, Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die einbringende AfD-Fraktion ergreift jetzt Kollege Prantl das Wort.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Impfungen können ein wichtiges Mittel des Infektionsschutzes und zur Eindämmung übertragbarer Erkrankungen sein. Doch darf man unsere Bürger mit einer vielleicht irgendwann einmal zur Verfügung stehenden Impfung gegen das neuartige Coronavirus zwangsbeglücken? Ein klares Nein, das darf man nicht. (Beifall bei der AfD) Was aber gerade in der öffentlichen Debatte passiert, ist genau das Gegenteil. Für einen noch nicht einmal entwickelten Impfstoff wird bereits über die Einführung einer Impfpflicht diskutiert. (Widerspruch von den LINKEN und der SPD) Auch der dazugehörige Plan, wer denn zuerst zur Impfung antreten darf, wird schon erarbeitet. Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut wurde bereits beauftragt, entsprechende Empfehlungen abzugeben. Der Bundesgesundheitsminister hatte im Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine Immunitätsdokumentation ins Spiel gebracht. Eine Immunität könne demnach durch eine überstandene Infektion oder eben durch eine Impfung erworben werden. Der Bundesgesundheitsminister will die Grundrechte derjenigen einschränken, die sich nicht impfen lassen wollen oder noch nicht immun sind. Ziel der Immunitätsdokumentation sollte sein – und jetzt zitiere ich aus dem Gesetzentwurf –: „Bei der Anordnung der Durchführung von Schutzmaßnahmen … ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob die Person von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann.“ Was wäre das anderes als die Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertür? Das ist Bevormundung und ein Angriff auf unsere Grundrechte. (Beifall bei der AfD) Wäre ich weniger wohlwollend, würde ich das schlichtweg als Nötigung oder Erpressung betrachten; denn nichts anderes als Erpressung oder Nötigung ist das. (Widerspruch der Staatsministerin Petra Köpping) und Freiheit wahren! entschieden entgegentreten Antrag der Fraktion AfD Grundrechte gelten aber für alle Bürger, egal, ob geimpft oder nicht, auch, wenn Ihnen das nicht passt, Frau Köpping. Wie absurd die ganze Debatte um die Impfpflicht ist, zeigt sich, wenn man sich einmal die epidemiologischen Fakten des Coronavirus vor Augen führt. Mittlerweile ist die wirkliche Sterblichkeitsrate aus der sogenannten HeinsbergStudie bekannt. Geschätzt wird, dass etwa 0,37 % – ich wiederhole: 0,37 % – der Infizierten mit dem neuartigen Coronavirus sterben. Das ist eine sehr ähnliche Rate, wie sie die jährlich auftretende Grippe mit bis zu 0,2 % verursacht. (Unruhe im Saal) – Dass Sie das witzig finden, wissen wir. – Die Grippesaison 2017/2018 hatte die höchste Sterblichkeit seit 30 Jahren zur Folge. Das Robert-Koch-Institut schätzte die Anzahl der Toten auf etwa 25 000. Beim Coronavirus sind es bis dato etwas mehr als 8 500 Tote, soweit man davon ausgehen darf, dass alle als Corona-Tote ausgewiesenen Sterbefälle tatsächlich an COVID-19 gestorben sind und nicht nur mit COVID-19. Trotzdem steht bei der Grippe eine Impfpflicht nicht zur Debatte. Warum dann also für das neuartige Coronavirus? Genau das ist die Frage, vor der man im Bundesgesundheitsministerium gestanden hat. Der Eingriff in die Grundrechte ist – wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit – nur dann verhältnismäßig, wenn der Nutzen zum Schutz der gesamten Bevölkerung größer ist als das Risiko möglicher Impfschäden. Angesichts der offensichtlich geringen Sterberate bei einer Infektion mit dem Coronavirus ist ein Eingriff in unsere Grundrechte nicht verhältnismäßig. (Beifall bei der AfD) Verhältnismäßig war im Jahr 1959 die Impfpflicht gegen die Pocken. Die hatten aber auch eine Sterberate von 30 %. Dieser Erklärungsnöte hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit war sich der Bundesgesundheitsminister wohl auch bewusst. Und was ein Herr Spahn den Bürgern nicht glaubhaft vermitteln kann, das wird er ihnen einfach überstülpen, etwa mit einer Impfpflicht durch die Hintertür und einer Immunitätsdokumentation. Dieses perfide Spielchen durch die Hintertür, meine Damen und Herren, ist mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der AfD) Und auch viele Bürger, die friedlich gegen die Einschränkung ihrer Grundrechte auf den Straßen protestieren, machen diesen Plan nicht mit, sodass Herr Spahn zurückrudern musste. Aber lassen wir uns nicht täuschen. Das Vorhaben ist deshalb längst nicht begraben, und Sie wissen das; es ist nur verschoben. Wir wollen heute bei der Beerdigung der Impfpflicht und des Immunitätsausweises helfen und bitten daher um Ihre geschätzte Zustimmung. Danke. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war für die einbringende Fraktion Herr Kollege Prantl. Herr Kollege Prantl, ich weise Sie wie heute schon Frau Kollegin Hammecke auf § 88 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hin. Noch einmal: Die Tribüne, die Gäste können Sie nicht ansprechen. Hier steht: „Die Rednerinnen und Redner richten ihre Ausführungen ausschließlich an den Landtag.“ Wir fahren in der Rednerreihe fort. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Dierks.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Prantl, das Positive vielleicht vorweg: Sie haben die Rede, die Ihnen irgendjemand aufgeschrieben hat, relativ gut auswendig gelernt und vergleichsweise pointiert vorgetragen. Damit erschöpft sich das, was ich Positives zu dieser Rede und zu diesem Antrag sagen kann, allerdings schon in Gänze. Dieser Antrag zeigt einmal mehr die Methode der AfD, die vergleichsweise themenunabhängig zum Einsatz kommt: Man erfindet ein Thema oder man legt eine öffentliche Debatte maximal negativ aus. Dann surft man ein bisschen auf der Welle der Empörung und zieht wie Don Quichote sozusagen gegen die Windmühlen im Parlament, gegen diese vermeintliche Verschwörung der Mächtigen, zu Felde. Nicht mehr und nicht weniger ist dieser Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, den Sie wie immer verbrämen mit dem einen oder anderen wissenschaftlichen Beigeschmack oder mit der einen oder anderen wissenschaftlichen Erkenntnis. Ich will einmal Ihren jetzigen Vizepräsidenten Herrn Wendt zitieren, der offensichtlich bei diesem Thema nicht immer so festgelegt war. Es steht im Plenarprotokoll vom 10. April 2019: „…, dass wir als AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag eine Impfpflicht“ – im Allgemeinen – „nur in Betracht ziehen, wenn eine übertragbare schwere Krankheit auftritt und diesbezüglich mit einer epidemischen Verbreitung, wie im Infektionsschutzgesetz niedergeschrieben, zu rechnen ist“. Insofern ist das konsequent, denn wir haben von Ihnen heute schon gehört, dass wir nur von der sogenannten Corona-Pandemie und offensichtlich nicht von einer tatsächlichen Bedrohung für die öffentliche Gesundheit sprechen. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zur Wahrheit gehört auch, dass sich der Deutsche Bundestag, der sich im Mai mit dem Infektionsschutzgesetz befasst hat – das Infektionsschutzgesetz gab es bereits lange vor Corona und wird es auch lange nach Corona geben –, folgerichtig nicht nur mit Corona befasst. Nichtsdestotrotz hat sich im Rahmen der Debatte zum Infektionsschutzgesetz überhaupt niemand mit einer Impfpflicht befasst. Niemand hat gefordert, dass es eine Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus geben soll. Das hat niemand getan. Diese Immunitätsdokumentation, die Sie immer Immunitätsausweis nennen, weil Sie bösartig versuchen, den zu Eindruck erwecken, dass es darum gehe, Grundrechte eines jeden Bürgers einzuschränken oder gar abzuschaffen, der nicht über einen sogenannten Ausweis verfügt, steht nicht im Gesetz und war allerdings ganz anders gemeint. Wir reden seit Wochen. Sie wenden sich gegen den Lockdown, der zunächst nicht scharf genug sein konnte, aber angeblich viel zu stark war. Sie haben offensichtlich nicht verstanden, dass das vergleichsweise geringe Ausbreitungsgeschehen in Deutschland offensichtlich etwas mit diesem Lockdown zu tun hatte. Wir reden die ganze Zeit über passfähige Schutzkonzepte. Natürlich kann es völlig unabhängig von COVID-19 – dabei kann es auch um jede Infektionskrankheit gehen – in bestimmten Bereichen sinnvoll sein, zu wissen, ob jemand gegen eine Krankheit immun ist oder nicht. Das können wir bei COVID-19 noch gar nicht wissen, weil wir nicht wissen, wie es sich mit der Immunität verhält. Aber wenn wir beispielsweise wissen, dass jemand gegen eine Infektionskrankheit immun ist, kann es durchaus sein, dass es für seine Tätigkeit in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim entsprechende Rückwirkungen hat. Insofern verstehe ich diese Debatte nicht. Es ist durchaus folgerichtig und passend, dass die Fraktionsvorsitzende der AfD in Bayern mit einem Demonstranten für ein Foto posiert, auf dem derjenige einen, sagen wir einmal, imitierten Judenstern trägt, auf dem steht: „Ich bin ein Impfgegner.“ Genau in diese Richtung geht die Debatte, die Sie hier führen wollen. Sie versuchen den Eindruck zu erwecken, dass es darum geht, durch die Hintertür die Bürgerrechte abzuschaffen und irgendeine Form von sinistrer Macht zu installieren. Welche Rolle Bill Gates dabei spielt, können Sie uns ja vielleicht in der zweiten Runde noch mitteilen. Das ist in Größenordnungen schäbig, weil es Ihnen nicht um die Impfpflicht oder die Debatte über Sinnhaftigkeit oder Sinnlosigkeit von Impfen geht. Es geht Ihnen nur darum, wieder irgendeine Empörungswelle aufzugreifen. Sie verhindern damit auch die Möglichkeit, eine sachliche Debatte darüber zu führen, wie wir Pandemien im Allgemeinen in Deutschland begegnen können, weil sich unsere Erfahrungswerte ehrlicherweise in Grenzen halten, und welchen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien von schweren Infektionskrankheiten auch Impfungen leisten können. Es ist aus meiner Sicht zutiefst sinnvoll, dass die Bundesregierung Bestrebungen unterstützt, einen Impfstoff zu entwickeln. Wenn man aktuellen Umfragen glauben darf – und ich tue das im Allgemeinen –, dann ist auch eine große Zahl von Bürgern bereit, sich impfen zu lassen, wenn es einen sicheren, zugelassenen Impfstoff gibt. Diese Diskussion, die Sie hier führen, ist nichts anderes als das Aufgreifen irgendeiner absurden Angstdebatte, die da draußen aus irgendeinem Grund geführt wird. Am Ende wäre Attila Hildmann wahrscheinlich stolz darauf, dass seine Theorien es inzwischen sogar ins Parlament geschafft haben. (Beifall des Abg. Henning Homann, SPD) Aber erzählen Sie uns doch nicht, dass es Ihnen darum geht, über den Sinn oder Unsinn des Impfens zu diskutieren. Ich halte es ohnehin für ein ziemliches Präventionsparadox, dass wir inzwischen weniger über potenziell gefährliche Verläufe von Infektionskrankheiten sprechen als über das Problem des Impfens. Über viele Krankheiten, über die wir heute nicht mehr diskutieren müssen, diskutieren wir deshalb nicht mehr, weil geimpft worden ist. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Dr. Joachim Keiler, AfD, steht am Mikrofon) Wäre es andersherum, wären Sie die Allerersten, die nach einer Impfpflicht rufen würden. Das ist die Verlogenheit in der Debatte, die man bei jedem einzelnen Antrag, den Sie hier einbringen, beobachten kann.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Dierks?
Dr. Joachim Keiler AfD
Sind Sie der Meinung, dass die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Impfungen die Freiwilligkeit impliziert, also ob ich mich freiwillig impfen lasse oder ob es zwangsweise erfolgen soll?
Dr. Joachim Keiler AfD
Ich habe sehr wohl zugehört. Sie entrüsten sich jetzt hier. Sie haben gerade eben gesagt, eine sinnvolle Debatte über Impfungen wäre mit der AfD nicht möglich. Ich frage Sie: Gehört zu einer sinnvollen Debatte über den Sinn von Impfungen auch, ob ich mich freiwillig impfen lasse oder ob ich mich zwangsimpfen lassen muss? Gehört das zu Ihrer Auffassung?
Alexander Dierks CDU
Zwangsimpfungen hat es in diesem Land ohnehin noch nie gegeben.
Alexander Dierks CDU
Es geht um Worte. Lassen Sie mich ausreden. Sie haben Ihre Frage gestellt, ich habe sie verstanden. Ich glaube zwar nicht, dass Sie die Antwort interessiert, aber ich werde sie trotzdem beantworten. Es gab in diesem Land nie einen Impfzwang. Es sind genau diese vergifteten Worte, mit denen Sie ganz bewusst operieren. Sie sprechen von einem Immunitätsausweis. Sie wissen ganz genau, dass es Leute gibt, die behaupten, dieser Immunitätsausweis solle so etwas wie ein Personaldokument werden, so etwas Ähnliches wie ein Personalausweis. Nie hat jemand von einem Immunitätsausweis gesprochen. Es wird auch in diesem Land niemand zwangsgeimpft. Völlig unabhängig davon ist die Frage einer Pflichtimpfung. Im Deutschen Bundestag ist nie darüber debattiert worden, mit Blick auf COVID-19 eine Impfpflicht einzuführen. Und auch wir führen hier keine Debatte darüber, eine Impfpflicht einzuführen. Selbst der Ministerpräsident hat gesagt, er sei gegen eine Impfpflicht, er sei für Freiwilligkeit. Jens Spahn hat gesagt, er sei gegen eine Impfpflicht, er sei für Freiwilligkeit. Das habe ich versucht herauszuarbeiten, worum es Ihnen in dieser Debatte geht. (Zuruf von der AfD: Zustimmen!) Wir können uns alle auch mit Wattebällchen bewerfen und so tun, als würde es Ihnen tatsächlich um ein sachliches Anliegen gehen, aber damit lasse ich Sie schlicht und ergreifend nicht davonkommen. Sie verhindern letzten Endes die Debatte darüber, dass es sinnvoll ist, an Medikamenten gegen diese und andere Krankheiten zu forschen, dass es sinnvoll ist, an Impfstoffen zu forschen, die selbstverständlich in Deutschland unter höchsten Standards der Zulassung auf den Markt kommen, und dass niemand mit irgendetwas in Form eines Versuchskaninchens zwangsgeimpft wird. (Zuruf der Abg. Doreen Schwietzer, AfD) Was soll denn diese Diskussion? Sie befeuern die übelsten Verschwörungstheorien, die in Bezug auf diese Themen im Land kursieren. Das ist zutiefst verantwortungslos. Da können Sie gern feist grinsen, das ist mir egal. Es ist aber so. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –
Dr. Joachim Keiler AfD
Das ist schlicht und ergreifend eine bösartige Unterstellung, ein Entrüstungspotenzial – –!) – Was bösartige Unterstellung angeht, damit kennen Sie sich von der AfD gut aus. – Setzen Sie sich doch. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Dr. Keiler, das war eine Zwischenfrage. Die Zwischenfrage ist beantwortet worden. Wenn Sie noch intervenieren wollen, haben Sie dazu in der Kurzintervention die Möglichkeit.
Alexander Dierks CDU
Ihr Geschrei, Herr Dr. Keiler, ist im Applaus untergegangen. Wenn Sie noch etwas zu sagen haben, lade ich Sie herzlich dazu ein. Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass wir in einem Land leben, in dem Staat, Politik und Gesellschaft sehr verantwortungsbewusst mit Situationen wie der COVID-19-Pandemie umgehen. Es ist völlig unstreitig, dass wir über Sinn und Zweck von Maßnahmen immer wieder auch im Zeitverlauf diskutieren müssen. Sie reden die ganze Zeit davon, dass wir Maßnahmen beenden müssen. Wir sind seit Wochen auf einem Weg, die Maßnahmen Schritt für Schritt zurückzufahren, weil sie offensichtlich Wirkung gezeigt haben. Im selben Maße ist es sinnvoll, auch an Impfstoffen und Medikamenten zu forschen. Aber eine Angstdebatte zu führen, von Zwangsimpfungen und Immunitätsausweis zu sprechen, mit Leuten zu posieren, die ihr Schicksal als jemand, der sich nicht impfen lassen möchte, vergleichen mit den Juden im Dritten Reich, das ist in einem derartigen Maße geschmacklos, dass es einem die Fußnägel hochrollt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Lachen bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir setzen die Rednerliste fort. Es sprach Kollege Dierks von der CDU-Fraktion. Nun spricht für die LINKEN Kollegin Schaper.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst braucht es für eine Debatte über eine Impfpflicht einen Impfstoff. Aber das können Sie ja nicht wissen. (Beifall bei den LINKEN und der SPD – Heiterkeit bei der CDU) Um mit den Worten von Christian Drosten zu sprechen – ich sage den Namen in Ihrer Gegenwart sehr gern –, (Heiterkeit bei den LINKEN) müsste ich sagen: Ich habe Besseres zu tun. Aber ich möchte mich kurz mit dem Antrag befassen, weil die AfD uns eine Gelegenheit gibt, mit Mythen und Fake News aufzuräumen. Außerdem sehen wir wieder sehr schön – das hat auch Kollege Dierks festgestellt –, wie die Methode der AfD funktioniert. Er zeigt vor allem auch die Schizophrenie Ihrer Fraktion. Erst erzwingen Sie eine vollständige Plenarsitzung im März, dann sind es zuerst Abgeordnete Ihrer Fraktion, die mit Mund-Nase-Schutz und weißen Handschuhen an der Sitzung teilnahmen. Zwei Wochen später erklären Sie den Mund-Nase-Schutz zum Maulkorb, der jetzt schnellstmöglich abgeschafft werden müsse. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Und heute? Zwei Monate später kommen Sie mit einem Antrag zu einer fiktiven Impfpflicht und verharmlosen damit die reale Gefahr, die von COVID-19 ausgeht. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Schauen Sie doch einmal ins Ausland, meine Damen und Herren der AfD, vor allem in die Länder, in denen Nationalisten wie Sie das Sagen haben. (Oh-Rufe von der AfD) Schauen Sie in die USA oder nach Brasilien. Dort dachte man, dass sich das Virus von Grenzen aufhalten lässt. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Die Todeszahlen sprechen für sich. Die Diskussion über eine Impfpflicht ist immer eine schwierige Abwägungsfrage. Eine Impfung ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes. Es muss sehr genau geprüft werden, ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist und wodurch. Die Verweigerung einer Impfung kann allerdings in das Recht anderer Personen auf körperliche Unversehrtheit auch eingreifen, wenn diese aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht geimpft werden können. Ich halte zum Beispiel die Masernimpfpflicht für einen wichtigen Schritt, weil die freiwillige Impfung in Selbstverantwortlichkeit bzw. Verantwortlichkeit für das eigene Kind nicht erfolgreich war und es sich bei Masern um eine schwere Erkrankung mit möglichen Folgeschäden, zum Beispiel einer Gehirnentzündung, handelt. Auch bei COVID-19 handelt es sich um eine schwere systemische Erkrankung. Das Virus kann schwere Folgeschäden verursachen, zum Beispiel Lungenfibrosen oder teils tödliche Lungenentzündungen. Auch Organe wie Leber und Gehirn sind betroffen. Sogar die Blutgerinnung wird durch den Virus gestört, mit der möglichen Folge von Schlaganfällen, Herzinfarkten oder schweren Thrombosen. Vor diesem Hintergrund möchte ich weder heute noch morgen darüber entscheiden, ob eine COVID-19-Impfpflicht verhältnismäßig oder notwendig wäre oder nicht. Diese Frage stellt sich im Moment nicht. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Genau!) Weder ist das Thema der Immunität geklärt, noch ist ein Impfstoff in Sicht, was eine Grundvoraussetzung für eine solche Debatte ist. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Man muss schon an einer schweren Wahrnehmungsstörung leiden, wenn man trotzdem einen solchen Antrag einbringt. Weltweit gibt es über 7 Millionen Erkrankte, über 400 000 Todesfälle, aber Sie schüren Ängste vor einer aktuell nicht zur Debatte stehenden Impfpflicht. Das ist schäbig; aber nichts anderes sind wir von Ihrer Fraktion gewohnt. Wenn ich mir die Zahlen aus der COSMO-Studie anschaue, dann stelle ich fest, dass am 14. April die Bereitschaft, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, sehr groß war, aber bis zum 26. Mai deutlich abgenommen hat. Grund dafür sind auch allerlei Verschwörungsmythen, die ich hier nicht wiedergeben möchte, um diesen Unsinn nicht auch noch durch Weiterverbreitung zu verstärken. Diejenigen, die das verbreiten, wollen Angst machen. (Doreen Schwietzer, AfD: Angst machen Sie!) Dass Zulassungsstandards für Impfstoffe abgesenkt werden sollen, ist nahezu grotesk. Es bedarf keiner Positionierung des Landtags zum Nachweis einer Immunität, denn dieser steht zumindest in Deutschland überhaupt nicht mehr zur Diskussion – zum Glück! Diesen Vorschlag hat der gesamte Bundestag ja dem Bundesgesundheitsminister um die Ohren gehauen. Ich fasse zusammen: Die AfD hat recht, wenn sie sagt, die Verunsicherung müsse beendet werden. Aber die AfD selbst ist es, die die Menschen verunsichert, indem sie jeden Quatsch in parlamentarische Initiativen nach dem Motto gießt: Irgendetwas wird hängenbleiben, damit der Otto Normalverbraucher am Ende meint, dass selbst an der größten und dümmsten Fabel etwas dran sein muss. Wenn Sie wirklich die Bevölkerung in Sachsen schützen und Freiheit wahren wollen, dann ziehen Sie daraus den einzig richtigen Schluss: Lösen Sie Ihre Partei auf! Dann wäre allen am besten geholfen, und ein großer Teil der Verunsicherung hätte endlich ein Ende. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Widerspruch von der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Es sprach Kollegin Schaper für DIE LINKE. Das Wort erhält jetzt Frau Abg. Kummer für die BÜNDNISGRÜNEN.
Ines Kummer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag zeigt einmal mehr, dass die AfD das alleinige Ziel verfolgt, Angst in der Bevölkerung zu schüren. Denn für Ihr politisches Überleben brauchen Sie diese Verunsicherung. Sie scheuen deshalb auch nicht davor zurück, Verschwörungsmythen in den Landtag zu tragen und diese mit verdrehten Fakten und Falschaussagen zu untermauern. Schauen wir daher über den Antrag. In Ihrem Begrüßungstext interpretieren Sie in Aussagen von Bundesgesundheitsminister Spahn die Absicht der Einführung einer Impfpflicht hinein. Tatsache ist aber, dass in keinem Gesetzentwurf eine Corona-Impfpflicht enthalten war. Herr Spahn selbst hat sich noch einmal dezidiert gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Es ist lediglich von einem Impfschutz die Rede – und dieser ist wohlgemerkt immer noch freiwillig. Weiter führen Sie in Ihrem Antrag als Beweis die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags an. Diese stammt aber aus dem Jahr 2016 und hat daher rein gar nichts mit der aktuellen Corona-Pandemie zu tun. In der genannten Ausarbeitung wurde geprüft, ob eine Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig wäre. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist parteineutral und sachlich objektiv. Die Wissenschaftlichen Dienste bearbeiten nicht nur Aufträge von Abgeordneten, sondern widmen sich auch Themen, die auf der künftigen politischen Agenda stehen könnten. Die Arbeiten spiegeln nicht die Auffassung des Deutschen Bundestags wider, sondern liegen in der fachlichen Verantwortung des jeweiligen Fachbereiches. Ihre Implikation, dass der Bundestag eine Impfpflicht beabsichtigt, ist daher völlig falsch und beweist nur, wie manipulativ Sie Fakten aneinanderreihen. In der Ausarbeitung 2016 wurde lediglich die aktuelle Rechtslage geprüft. Bemerkenswert finde ich zudem, wie Sie wieder einmal mit zweierlei Maß messen. In Ihrem sogenannten „Regierungsprogramm für Sachsen“ fordern Sie auf Seite 62 – ich zitiere –: „Neben Aufnahmeuntersuchungen muss gewährleistet werden, dass die hieraus resultierenden ärztlichen Vorgaben eingehalten und angeordneten Maßnahmen durchgeführt werden.“ Weiter fordern Sie einen biometrischen Gesundheitspass, auf dem der aktuelle Impfstatus und alle Untersuchungsergebnisse gespeichert werden sollen. Für mich ist hier kein Unterschied zum aktuell besprochenen Immunitätsausweis, wie Sie ihn bezeichnen, zu erkennen. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Neben der Menschenverachtung, die in dieser Passage Ihres Wahlprogramms ablesbar ist, frage ich mich doch: Wofür stehen Sie denn nun – für oder gegen einen Immunitätsausweis? Wir BÜNDNISGRÜNEN sehen die geplante, aber auf Eis gelegte Immunitätsdokumentation aus vielerlei Gründen sehr kritisch. Zum einen sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Coronavirus noch nicht soweit, dass wir mit Sicherheit sagen können, wie lange eine Immunität gegeben ist. Auch die Antikörpertests bieten noch keine absolute Sicherheit gegenüber negativen Ergebnissen. Zum anderen öffnen Regelungen, welche die Gesellschaft in unterschiedliche Gruppen einteilen, nämlich in immune und nichtimmune Personen, Tür und Tor für soziale Spaltungen und Diskriminierungen. Besonders schwer wiegt zusätzlich, dass diese Regelungen nicht nur auf COVID-19 beschränkt sein könnten. Solche Regelungen müssen daher gründlich geprüft und abgewogen werden. Die berechtigte Kritik an der Immunitätsdokumentation von Medizinerinnen und Medizinern, von Datenschützerinnen und Datenschützern, von Patientenschützerinnen und Patientenschützern, von Ethikerinnen und Ethikern, von Politikerinnen und Politikern kam an und das Bundesgesundheitsministerium ruderte zum Glück zurück. Sie schreiben selbst in Punkt I.4 Ihres Antrages, dass die Bevölkerung nicht weiter verunsichert werden darf. Dann befolgen Sie doch Ihren eigenen Rat und unterlassen Sie solche manipulativen Anträge! Wir BÜNDNISGRÜNEN sowie unsere Koalitionspartner sehen in der Bevölkerung ein dringendes Bedürfnis nach Aufklärung und Dialog. Daher hat das grün geführte Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zusammen mit der sächsischen Landeszentrale für politische Bildung mit dem Projekt „Aus der Krise lernen – offene Gesellschaft in der Post-Corona-Phase“ Online-Debatten gestartet. Vorbereitet werden die Online-Debatten durch eine intensive Informations- und Bildungskampagne in kostenfreien Wochen- und Anzeigenblättern Sachsens. Damit können 70 % der sächsischen Haushalte erreicht werden. Die Themenpalette umfasst nicht nur die Bereiche Wirtschaft, Soziales, Zukunft der Kultur, der Kirchen und des Ehrenamtes oder Fragen zur Bildungsgerechtigkeit, sondern in den Dialogen wird sich auch über das Themengebiet der Medizin ausgetauscht. Zu jedem Thema werden Fachexpertinnen und Fachexperten geladen, die Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten. Wir dürfen Verschwörungstheoretikern keinen Raum geben! Um Fake News und Verschwörungstheorien entgegenzutreten, müssen folgende Punkte nochmals klargestellt werden: Erstens. Entgegen der Behauptung gibt es keine Abstimmung zu einem Impfzwang und auch keinen dahin gehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung oder irgendeiner demokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag oder einem Landtag. Zweitens. Es wäre abwegig, eine Impfpflicht im Bundestag zu beschließen, wo es doch bisher überhaupt keinen Impfstoff gibt. Drittens. Nichtsdestotrotz wird unsere Gesellschaft darauf angewiesen sein, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen, sobald ein sicherer und wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Nur so kann die Pandemie überwunden werden. Von einer Pflicht kann dabei aber keine Rede sein. Aus den eben genannten Gründen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Dr. Rolf Weigand, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kummer von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Dr. Weigand erhält nun die Gelegenheit zu einer Kurzintervention.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin, Sie haben gerade aus unserem Regierungsprogramm zitiert und gesagt, Fake News sollten nicht verbreitet werden. Deshalb möchte ich Sie auf Ihre eigenen Fake News hinweisen. Wir haben auf Seite 62 unter Punkt 9.6 „Schutz vor Infektionskrankheiten/Epidemien“ Folgendes geschrieben – ich zitiere –: „Massenhafte Zuwanderung stellt … das sächsische Gesundheitssystem vor große Probleme.“ (Widerspruch von den LINKEN) Darin behandeln wir das Problem der ungenau bekannten Infektionskrankheiten von Zuwanderern und schließen mit dem, was Sie zitiert haben: „Alle Untersuchungsergebnisse sowie der aktuelle Impfstatus sind auf einem biometrischen Gesundheitspass zu dokumentieren.“ Sie haben das aus dem Kontext gerissen. Sie verbreiten Fake News! (Beifall bei der AFD – Vereinzelt Lachen bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Weigand mit einer Kurzintervention. Frau Kummer, möchten Sie darauf noch reagieren? – Das ist nicht der Fall. Dann folgt jetzt in der Rednerreihenfolge Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss gestehen, dass mich der Antrag der AfD-Fraktion ein wenig ratlos zurücklässt; denn ich weiß nicht, wie ich etwas entschieden entgegentreten kann, was gar nicht existiert. Wie können wir denn als Landtag feststellen, dass die Bevölkerung nicht weiter verunsichert werden darf, wenn Sie mit Ihrem Antrag genau dies tun? Anstatt die Menschen aufzuklären, befeuern Sie mit Ihrem Antrag Verschwörungstheorien. Daher komme ich einfach noch einmal zu den Tatsachen zurück. Die Bundesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, dass es keine Impfpflicht geben wird, und bei Überlegungen bezüglich eines Immunitätsausweises hat die SPD interveniert. Das sind die Fakten. Grundsätzlich bin ich der festen Überzeugung, dass wir möglichst schnell einen sicheren Impfstoff benötigen. Für viele Menschen mit Vorerkrankungen und im höheren Alter ist nicht nur diese theoretische Diskussion davon betroffen, sondern sie betrifft auch die Gesundheit unmittelbar. Ebenso wie bei anderen Impfungen werden sich sicher viele Menschen dafür entscheiden, um andere zu schützen. Als Koalition haben wir uns verpflichtet, die Impfquoten durch Aufklärung und niederschwellig aufzusuchende Angebote zu steigern. Eine gute, verständliche Aufklärung brauchen wir auch bei der zukünftigen Impfung gegen das Coronavirus. Hierfür werden wir uns einsetzen. Die Menschen brauchen zuverlässige Informationen und keine Panikmache. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Lang von der Fraktion SPD. Wir können nun in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Das Wort hat die AfD-Fraktion. Herr Prantl, bitte schön.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke meinen Vorrednern für die aufschlussreichen Beiträge. Herr Dierks, wenn Sie unseren Antrag gelesen und das Gelesene verstanden haben, hätte Ihnen auffallen müssen, dass hier geschrieben steht, dass wir von einer Sterberate von 0,37 % sprechen, die nachgewiesen ist. Das heißt, bei einer Krankheit, für die Schutzimpfungen angeordnet werden können – so steht es im Antrag –, muss es sich um eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen handeln, und aus den Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen können erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Impfpflicht mit den verfassungsrechtlichen Grundrechten angenommen werden. Die Bürger unseres Landes wollen einen sicheren und wirksamen Impfstoff gegen das Coronavirus. Erst wenn beides sichergestellt ist, Sicherheit und Wirksamkeit, und wenn keine Zweifel mehr daran bestehen, dann werden sich die Bürger unseres Landes auch in ausreichender Anzahl freiwillig mit einem Corona-Impfstoff impfen lassen, weil sie es selbst einsehen. Bis dahin muss aber gewartet werden. Wenn man jetzt mit einer Impfpflicht um die Ecke kommt, (Zurufe von den LINKEN) auch wenn es nur die Androhung von Nachteilen für Nichtgeimpfte ist, (Weitere Zurufe von den LINKEN) verunsichert man die Bürger. – Und Herr Gebhardt stellt seine Selbstgespräche ein. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Viele fragen sich, warum es plötzlich eine Impfpflicht ohne wirksamen Impfstoff braucht. Ist der Impfstoff etwa schlecht wirksam? Ist er unverträglich? (Zurufe von den LINKEN) Muss man etwa mit Nebenwirkungen rechnen oder, noch schlimmer, mit dauerhaften Impfschäden? Das sind berechtigte Zweifel und Ängste, meine Damen und Herren. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Darum war auch der Zeitpunkt der Debatte, den Herr Spahn gewählt hat, völlig falsch. Doch anstatt die berechtigten Zweifel der Bürger ernst zu nehmen und glaubhaft und überzeugend auszuräumen, hat gerade die Gesundheitsministerin Frau Köpping gegenüber der „Freien Presse“ am 5. Mai dieses Jahres nichts Besseres zu äußern, als die freie Meinung unserer Bürger zu diskreditieren, indem sie dazu aufforderte, die Corona-Spaziergänge nicht zu unterstützen und sich den Verschwörungstheorien nicht anzuschließen. (Zurufe von den LINKEN: Ist doch richtig so! – Beifall von der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) In meiner Heimatstadt Annaberg-Buchholz spazieren jeden Montag Hunderte Erzgebirgler, und das tun sie selbst im Schneeregen wie vor vier Wochen. Glauben Sie im Ernst, die Menschen machen das aus Langerweile? Eben nicht. Sie machen das, weil sie Angst vor Ihrer Politik haben. (Lebhafter Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Jawohl!) Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping, sogenannte Verschwörungstheorien entstehen dann, wenn eine Sächsische Staatsregierung nicht in der Lage ist, unseren Bürgern überzeugende und nachvollziehbare Begründungen für grundrechtseinschränkende Maßnahmen zu liefern, oder wenn kritische Beiträge anerkannter Wissenschaftler im Internet zensiert, gelöscht oder verunglimpft werden. Vertrauensbildend ist das nicht! (Beifall bei der AfD) Auch das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in diesem Land, und jede Meinung hat ihren Platz, Frau Köpping, auch wenn Ihnen das nicht behagt. (Zurufe von den LINKEN) – Sicherlich, das kann ich nur bestätigen. – Aber kommen wir zurück zur Entwicklung eines sicheren Impfstoffs. Dazu gehört nämlich auch, dass ein möglicher Kandidat seine Wirksamkeit und seine Sicherheit in einem anständigen Zulassungsverfahren nachweist. Das normale Entwicklungs- und Zulassungsverfahren für Impfstoffe dauert, wie Sie wissen, mehrere Jahre. Bezüglich des Coronavirus hat sich Ministerpräsident Kretschmer – er ist leider nicht mehr anwesend – am 29. Mai dieses Jahres aus dem Fenster gelehnt und behauptet, dass es bereits im März oder April nächsten Jahres einen Impfstoff geben werde. Das kann man aber nur dann schaffen, wenn die Dauer der klinischen Studien stark verkürzt wird. Das ist im Falle von Epidemien und Pandemien ja nicht unbedingt unüblich, birgt aber eben auch Risiken, die man nur dann eingehen sollte, wenn der Pandemieverlauf und die Schwere der Erkrankung das tatsächlich bedingen. Die nackten Zahlen und Auswertungen des Robert-KochInstituts rechtfertigen diese Eilbedürftigkeit – Impfstoff im März nächsten Jahres – keinesfalls. Auch das Zulassungsverfahren ist für Pandemieimpfstoffe schon wesentlich gegenüber den sonst üblichen Verfahren verkürzt. – Es ist so ruhig bei Ihnen. Man spricht hier von Notfallzulassung oder beschleunigter Zulassung. Aber wir müssen vorsichtig agieren. Riskieren wir sonst nicht Geschädigte, riskieren wir sonst nicht schlimmstenfalls Tote? Schauen Sie in die Vergangenheit. Die Erfahrungen beweisen doch die Risiken von Schnellverfahren. Erinnern wir uns an die Jahre 2009 und 2010, als die Schweinegrippe grassierte. Millionen von Menschen in Europa ließen sich in diesem Zuge gegen die Schweinegrippe impfen. Im Nachgang schrieb „DER SPIEGEL“ über das – ich zitiere – „Großexperiment mit einem nicht ausreichend getesteten Impfstoff“. Mediziner kritisierten und nicht Verschwörungstheoretiker, anerkannte, führende Wissenschaftler kritisierten, dass aufgrund der Eile des Verfahrens die Zulassungsstandards zu sehr abgesenkt wurden und es dadurch zu massiven Nebenwirkungen und sogar zu dauerhaften Impfschäden kam: allergischer Schock, Gesichtslähmungen, Zuckungen, Gehirnentzündungen. (Zurufe von den LINKEN) Auch den Zulassungsbehörden wird vorgeworfen – nicht kollabieren auf dieser Seite, ganz ruhig bleiben! –, Zwischenauswertungen im Zulassungsverfahren nicht im ausreichenden Maße gemacht zu haben. Das Ergebnis des damaligen Debakels sind nun 1 300 Personen in Europa, die unverschuldet unter einer Narkolepsie, der sogenannten Schlafkrankheit, leiden müssen. Ein derart unverantwortliches Handeln darf sich mit einem Corona-Impfstoff nicht wiederholen. Sorgen Sie also für vier Dinge: Sorgen Sie für ein anständiges Zulassungs- und Prüfverfahren! Sorgen Sie dafür, dass vor der Zulassung keine Abnahmeverpflichtungen seitens der Regierung eingegangen werden! Sorgen Sie bitte dafür, dass Zahlungen an Pharmafirmen so lange unterbleiben, bis wir sicher sind, was wir da eigentlich bekommen! Und sorgen Sie dafür, dass die Pharmahersteller selbst für Impfschäden in Haftung genommen werden. Der Staat und unsere Gesellschaft werden dafür nicht geradestehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Prantl für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die CDUFraktion Kollege Dierks.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prantl, ich habe Ihren Antrag gelesen, ich habe ihn auch verstanden. Ich habe auch sehr, sehr gut zugehört, was Sie gesagt haben. Ich verfolge wahrscheinlich auch überdurchschnittlich gut, was Ihre Partei und Ihre Parteifreunde in den sozialen Medien treiben. Ich habe in meinem ersten Redebeitrag sehr deutlich gemacht, worum es am Ende geht. Keiner hier will einen Impfstoff im Schnellstverfahren. Keiner hier möchte eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Indem Sie genau diesen Eindruck erwecken, führen Sie nichts anderes als eine Angstdebatte. Diesen Vorwurf müssen Sie sich zu Recht machen lassen. Denn es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Mehrheit der Bürger bereit ist, sich mit einem sicheren Impfstoff, ob nun gegen diese oder gegen irgendeine Krankheit, impfen zu lassen. Insofern führen Sie eine Debatte im luftleeren Raum und erwecken ganz bewusst den Eindruck, dass hier die Bürger auf Kosten ihrer Grundrechte, ihrer körperlichen Unversehrtheit zwangsgeimpft werden sollten. Sie tun so, als würde der Staat freie Menschen als Versuchskaninchen missbrauchen. Das ist schlicht und ergreifend hanebüchener Unsinn. Wenn Sie sich einmal erinnern, welche Erfahrungen Sie in diesem Land Zeit Ihres Lebens gemacht haben, jedenfalls seit Deutschland wiedervereinigt und ein demokratischer Rechtsstaat ist, dann frage ich Sie allen Ernstes: Halten Sie es für möglich, dass in diesem Land Menschen dauerhaft von ihren Grundrechten ausgeschlossen werden, dass Bürgerrechte eingeschränkt werden? (Protestrufe von der AfD) Genau das zeigt doch das Menschen- und Gesellschaftsbild, das Sie alle vereint, auch wenn es mich erschreckt, dass Sie das so sehen. (Lautstarke Proteste bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Wissen Sie, unsachliches Dazwischenbrüllen ist sowohl in sozialen Medien als auch im Parlament ganz offensichtlich das Einzige, wozu Sie taugen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen ja, Zwischenrufe sind hier im Plenum natürlich erlaubt. Aber gleichwohl ist immer noch wichtig, dass der Redner vorn auch gehört wird. Das heißt, wenn Zwischenrufe getätigt werden, dann auch in einer entsprechenden Lautstärke. Danke schön. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!)
Alexander Dierks CDU
Herr Präsident! Ich kann mit diesen Zwischenrufen sehr, sehr gut umgehen, zumal sie entlarven, wes Geistes Kind Sie sind. Insofern beglückwünsche ich Sie regelrecht dazu, dass Sie sich hier in dieser Art und Weise äußern. Und wenn Sie, Herr Prantl, sagen, wir wären nicht in der Lage, den Bürgern die Politik nahezubringen, dann empfehle ich Ihnen einmal den Blick über den deutschen Tellerrand und sich dabei die Frage zu stellen, wie Deutschland mit dieser Pandemie umgegangen ist, wie europäische Nachbarn mit dieser Pandemie umgegangen sind, wie dieses Virus in manchen Teilen Europas grassiert hat. Und Sie stellen tatsächlich noch infrage, ob es sich um ein Virus handelt, das gefährlicher ist als eine normale Grippe, auch was den Krankheitsverlauf angeht, was die befallenen Körperregionen angeht? Dann habe ich tatsächlich das Gefühl, dass Sie wirklich zu viel im Messengerdienst von Attila Hildmann lesen, aber wenig in seriösen Medien kommunizieren. Ich kann es ganz offensichtlich nicht glauben. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Sie können sich sicher sein, dass wir sehr wohl fast tagesaktuell kritisch hinterfragen, welche Maßnahmen im Rahmen des Umgangs mit dieser Pandemie angemessen, vernünftig und zumutbar sind, und dass wir uns tagtäglich bemühen, Maßnahmen zu lockern, wenn es die Lage zulässt, dabei gleichzeitig denen zu helfen, die negativ von dieser Pandemie betroffen sind, sei es gesundheitlich oder eben wirtschaftlich. Aber der Eindruck, den Sie hier erwecken und der sich über die letzten Plenarsitzungen wie ein roter Faden zieht, ist schlicht und ergreifend absurd und mit „böswillig“ eigentlich noch zu höflich beschrieben. Herzlichen Dank. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die CDU-Fraktion Kollege Dierks. Hat die Fraktion DIE LINKE noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Auch nicht. SPD? – Sehe ich auch nicht. Möchte die AfD in eine dritte Rederunde einsteigen? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich, bevor ich auf das eigentliche Thema des Antrages komme, zunächst einen kleinen Abstecher zur Masernkrankheit machen. Wie Sie alle wissen, haben seit dem 1. März bestimmte Personen nunmehr bundesweit die Pflicht, eine Immunität gegen Masern vorzuweisen. Dies gilt für Kinder und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen, aber auch für Personal in Gesundheitseinrichtungen. Bedingung, um beispielsweise den Kindergarten besuchen zu können oder eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer medizinischen Einrichtung wie einem Krankenhaus aufzunehmen, sind nun erstens die Masernschutzimpfung und zweitens das Vorliegen eines medizinischen Kontraindikations- bzw. Immunitätsnachweises. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und sind – das möchte ich Ihnen ganz deutlich sagen – keine harmlose Kinderkrankheit, genauso wenig, wie COVID-19 nur eine Grippe ist. Aber dazu später mehr. Häufig bringt eine Erkrankung mit Masern Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Falle eine tödlich verlaufende Gehirnhautentzündung. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masernerkrankungen durch Impfungen stark gesunken. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Den besten Schutz vor Masern bietet somit die Impfung gegen Masern. Sie sorgt mittels eines sicheren und über lange Jahre hinweg eingesetzten Impfstoffes für eine lebenslange Immunität. Eine Impfpflicht, wie sie zum 1. März 2020 eingeführt wurde, begrüße ich im Bereich der Masern daher sehr. Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nicht geimpft zu sein – und dies gilt nicht nur für die Masernerkrankung – bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das eigene körperliche Wohlergehen, sondern – und das ist mir sehr wichtig zu betonen – birgt auch ein Risiko für andere Personen, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor Ausbreitung und Ansteckung mit der Krankheit bieten. Durch die sogenannte Herdenimmunität trägt man also mit dem eigenen Impfschutz gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, so kann für die eigenen Krankheiten sogar verhindert werden, dass sie weiterhin auftreten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nun zum Konkreten. Zu Beginn des Jahres 2020 sind wir mit dem neuen Coronavirus konfrontiert worden. Die Weltgesundheitsorganisation rief die COVID-19-Erkrankung am 11. März 2020 zur weltweiten Pandemie aus. Das Coronavirus führte weltweit innerhalb von nur einem halben Jahr – das ist zu betonen: ein halbes Jahr – zu über sechs Millionen Menschen, die sich infizierten, und leider zu über 370 000 Todesfällen. Der Verlauf der COVID-19-Krankheit ist unspezifisch, vielfältig und variiert stark. Es gibt symptomlose Verläufe bis hin zu schweren Pneumonien, Lungenversagen und Tod. Schwere Verläufe sind eher selten, können aber auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankungen auftreten und werden auch bei jüngeren Personen beobachtet. Der Hauptübertragungsweg in der Bevölkerung scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Ob die Übertragung des Virus auch mittels Aerosolen erfolgt, ist noch nicht abschließend untersucht. Vieles rund um das neuartige Virus, die Erkrankung, die Übertragung, der Verlauf und die Langzeitfolgen, ist noch nicht bekannt. Weiterhin bleibt unklar, wie sich diese Pandemie weiterentwickelt. Derzeit ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen glücklicherweise niedrig, und zwar trotz umfangreicher Lockerungsmaßnahmen, die getroffen worden sind. Aber wir alle kennen die Bilder aus den schwer betroffenen Ländern, wie zum Beispiel Italien, Spanien oder jetzt die USA oder Brasilien. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist uns in Deutschland erspart geblieben, sicher auch, weil wir zeitig genug angefangen haben zu testen, sofort die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter etabliert haben und die Belegung der Krankenhäuser und deren Ausstattung immer im Blick hatten, aber auch, weil die Menschen solidarisch waren, weil Menschen zu Hause geblieben sind, weil Menschen frühzeitig eine Mund- und Nasenbedeckung getragen haben, weil sich junge Menschen organisiert haben, um Einkaufshilfen für ältere Nachbarn und Bekannte anzubieten. Dieses gesellschaftliche Engagement spricht für ein hohes Maß an Mitgefühl und Fürsorge der Bevölkerung. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) An dieser Stelle möchte ich als Ministerin für gesellschaftlichen Zusammenhalt den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat danken, insbesondere denen, die sich solidarisch und besonnen verhalten haben, die die Hygieneauflagen eingehalten haben und es immer noch tun, auch wenn es manchmal sicher nicht leicht war. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Trotzdem: Um die Pandemie grundsätzlich zu bekämpfen, muss entweder eine Durchseuchung in der Bevölkerung stattgefunden haben oder Schutzimpfung vorhanden sein und genutzt werden. Natürlich kann die Durchseuchung große Teile der Bevölkerung, besonders aber der vulnerablen Gruppen, nicht das angestrebte Ziel sein, da viele Komplikationen und Langzeitwirkungen erwartet werden. Zwar liegen noch keine abschließenden Studien vor, aber Berichte von Medizinern verweisen bereits jetzt auf neurologische Langzeitfolgen mit Schädigung auch des zentralen Nervensystems, Herzkreislaufkomplikationen, Lungenembolien, dialysepflichtiges Nierenversagen oder auch fieberhaft systemische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Liebe Damen und Herren! Gerade deshalb und aufgrund der Tatsache, dass sich das Virus schnell verbreitet, arbeiten Unternehmen und Forschungsinstitute intensiv an der Entwicklung einer Schutzimpfung. Die WHO zählt binnen der kurzen Frist seit Beginn des Auftretens des neuartigen Coronavirus, das heißt, seit Beginn des Jahres, bereits 131 Impfstoffprojekte. Aber es ist leider auch so, dass die WHO frühestens im Frühjahr 2021 mit der Zulassung eines oder mehrerer Impfstoffe rechnet. Ob die entwickelten Impfstoffe überhaupt wirksam sind oder ob einer von ihnen schlussendlich funktioniert, ist noch nicht sicher. Impfstoffexperten halten es für möglich, dass einige Impfstoffe für ältere und andere für jüngere Menschen besser funktionieren könnten. Bei einem neuen und in so kurzer Zeit entwickelten Impfstoff ist derzeit überhaupt noch nicht absehbar, welches Nebenwirkungsprofil die Schutzimpfung aufweisen wird. Zu Beginn der Impfungen wird es möglicherweise nicht für die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich sofort impfen zu lassen. Da noch nicht genügend Impfstoff produziert werden konnte, muss man durchaus über eine Priorisierung nachdenken. Dabei müssen zuerst besonders gefährdete und anfällige Gruppen sowie das medizinische und Pflegepersonal sowie das Personal in kritischen Infrastrukturbereichen bedacht werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, was bedeutet das nun für eine Impfpflicht? Mit der Entwicklung eines Impfstoffes gegen COVID-19 kursieren Spekulationen darum. Hierzu muss klar gesagt werden, dass die Bundesregierung wiederholt betont hat, dass eine mögliche künftige Corona-Schutzimpfung nicht – ich betone nochmals: nicht – zur Pflicht gemacht wird. Dies entspricht auch meiner Überzeugung. Eine Schutzimpfung gegen das COVID-19- Virus sollte auf freiwilliger Basis erfolgen. Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits beim ersten Auftreten der Corona-Fälle in Deutschland bitte ich Sie weiterhin um Solidarität, Mitgefühl und Umsicht; denn wir haben es selbst in der Hand, für mehr Schutz vor Erkrankungen in der Bevölkerung einzutreten, und wir übernehmen weiterhin gemeinsam Verantwortung füreinander. Diese Einstellung wurde in den vergangenen Wochen von der Mehrzahl der Menschen in Deutschland und in Sachsen großartig gelebt. Vor allem deshalb sind wir bisher so verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen. Um im Herbst, mit der bevorstehenden Grippewelle, eine Infektion mit dem Influenzavirus minimieren oder ausschließen zu können, wäre eine Impfung der Risikopatienten und des medizinischen und Pflegepersonals ratsam. Durch den Schutz durch eine Grippeimpfung würde die Anzahl der Erkrankungen insgesamt verkleinert. Das heißt im Ergebnis, dass zu den befürchteten Corona-Erkrankungen weniger Influenza-Erkrankungen kommen können. Außerdem kann die Grippeerkrankung schneller ausgeschlossen, gezielter auf eine Infektion mit COVID-19 getestet und damit schneller eine Infektion mit Corona erkannt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dafür sollten wir uns starkmachen. Dafür sollen wir eintreten. Und das können wir zusammen schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war die Staatsregierung. Wir kommen nun zum Schlusswort. Für die AfD-Fraktion spricht Kollege Prantl; bitte schön.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den vorangegangenen Redebeiträgen weise ich eingangs kurz auf einen Artikel im „Ärzteblatt“ vom 8. Juni 2020 hin: „Impfpflicht rechtlich möglich“. Danke, Frau Staatsministerin Köpping, dass Sie mir den Ball zum Masernschutzgesetz zugespielt haben, denn genau darum geht es in diesem Artikel. Wesentlich dafür seien das Infektionsschutzgesetz sowie die darin enthaltenen Reformen, die aus dem Masernschutzgesetz hervorgegangen sind. Die Leistungen des Freistaates Sachsen bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes sehen inzwischen so aus, dass die Verantwortung für die Kontrolle der gesetzlichen Verpflichtung, die schriftliche Meldung von Schülern an das Gesundheitsamt, Zutrittsverbote und die Meldung dieser auf die Leiterinnen und Leiter dieser Einrichtungen abgewälzt wird. So wurde das Masernschutzgesetz im Freistaat Sachsen umgesetzt. Auch auf Ihren Beitrag, Frau Schaper, komme ich noch einmal zurück. Sie hatten den TV-Professor Drosten ins Spiel gebracht. Ich würde Ihnen einfach empfehlen: Beschäftigen Sie sich mit der Bewertung der Corona-Pandemie, wie sie Sucharit Bhakdi, Prof. Stefan Hockertz oder Stefan Homburg vorgenommen haben. Das sind führende Wissenschaftler und keine Verschwörungstheoretiker; ich kann Sie beruhigen. (Beifall bei der AfD –
Susanne Schaper Die Linke
Was valide ist, das habe ich im Studium gelernt!) Unsere lebhafte Debatte hat gezeigt, dass eine Mehrheit in diesem Haus keine Impfpflicht gegen das neuartige Coronavirus will. Auch Ministerpräsident Kretschmer hatte sich Anfang Mai auf „Twitter“ dahin gehend geäußert, dass niemand in Deutschland gegen seinen Willen geimpft werden solle, und die Behauptung, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen würden, ihre Grundrechte verlören, sei absurd und sogar bösartig. Selbst Herr Kretschmer steht also hinter unserem Antrag, und das freut uns, liebe Kollegen von der CDU. (Beifall bei der AfD – Gelächter bei der CDU –
Andreas Nowak CDU
Was raucht Ihr eigentlich da drüben? – Unruhe) Lassen Sie Ihren Worten bitte auch Taten folgen und uns das Thema gemeinsam begraben, indem wir die Diskussion in diesem Hohen Haus heute mit einem deutlichen Zeichen beenden. (Zurufe von den LINKEN) – Sie haben gerade Sendepause, jetzt rede ich. – Auch möchte ich noch einmal daran erinnern, dass nicht wir die Bürger verunsichern, sondern Ihre CDU-Kollegen im Bund. Der Immunitätsnachweis ist das Gedankengut Ihres CDU-Bundesgesundheitsministers Jens Spahn und nicht unseres. (Zurufe von den LINKEN – Kopfschütteln bei der CDU) – Sie schütteln mit dem Kopf. Das ist aber Tatsache. Sie haben die Bürger mit Ihrer Debatte zutiefst verunsichert. Sie haben heute die Möglichkeit, (Stephan Hösl, CDU: Hören Sie doch mal auf! – Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) die von Ihnen verursachte Verunsicherung zu beenden und beschädigtes Vertrauen wiederzugewinnen. Sie brauchen dafür nur unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der AfD) Ich fasse zusammen, was wir wollen – und eines vorweg: Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Prantl, letzter Satz!
Thomas Prantl AfD
Es geht nicht darum, dass wir keinen Impfstoff gegen das Coronavirus wollen. Wir wollen einen wirksamen und sicheren Impfstoff, den die Bürger auch ohne Impfpflicht freiwillig haben wollen. Tagesordnungspunkt Zu pflegende Menschen finanziell endlich deckeln. Erster notwendiger Drucksache 7/525, Antrag der Fraktion DIE Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Fraktion DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun an die einbringende Fraktion, Kollegin Schaper; bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die Rente meiner Mutter reicht nicht mehr“ – diese Schlagzeile war erst letzte Woche in der „Freien Presse“ zu lesen. Dahinter verbirgt sich kein Einzelfall; denn über 500 Chemnitzerinnen und Chemnitzer können ihren Pflegeplatz nicht aus eigener Kraft bezahlen – eine Zahl, die steigen wird, und zwar nicht nur in Chemnitz, sondern in ganz Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war Kollege Prantl von der AfD-Fraktion mit dem Schlusswort. Ich stelle nun die Drucksache 7/2464 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Somit ist der Antrag bei einigen Fürstimmen, aber in der Mehrheit Gegenstimmen abgelehnt worden. Die Drucksache 7/2464 ist somit nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Am Mikrofon 5 steht der Kollege Voigt von der CDU-Fraktion. Bitte schön.
Sören Voigt CDU
Herr Präsident, ich möchte eine Erklärung nach § 94 zum Abstimmungsverhalten abgeben. Ich vertrete persönlich die Auffassung, dass es grundsätzlich die freie Entscheidung der Menschen in diesem Land sein sollte, sich für oder gegen eine Impfung zu entscheiden. Es gibt Dinge, die persönlich begründet sind, oder Dinge, die religiös bedingt sind. Insofern bitte ich, dies zu respektieren. Dafür braucht es aber diesen Antrag der AfD nicht. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank für die persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten. – Ich wiederhole: Nunmehr ist der Tagesordnungspunkt 10 beendet. Wir kommen zu entlasten: Eigenanteile in der Pflege Schritt zu einer Pflegevollversicherung! LINKE, mit Stellungnahme der Staatsregierung Ich bekomme in meinem Bürgerbüro auch sehr oft Anrufe und möchte ein Beispiel herausgreifen: „Meine Mutter, 80 Jahre, ist hier in einem Pflegeheim. Wir haben jetzt einen Brief über eine Kostenerhöhung bekommen. Wir zahlen aber doch schon 536 Euro aus der eigenen Tasche für den Platz. Ab Juni werden es dann 1 899 Euro sein. Wie sollen wir denn das bezahlen?“ – Ich konnte dem zu Recht besorgten Sohn leider keine Antwort darauf geben, sondern nur empfehlen, zum Sozialamt zu gehen, worauf der berechtigte Einwand kam, das könne doch nicht die Lösung sein. Und dann die Frage, wo das denn noch alles hinführen soll. Ich teilte ihm zudem mit, dass wir dazu heute im Landtag einen Antrag behandeln werden, dieser aber erfahrungsgemäß abgelehnt wird. Ich hoffe für ihn, aber auch für die zahlreichen anderen Menschen, die sich in dieser problematischen Situation befinden, dass ich dieses Mal Unrecht habe und Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, sich doch durchringen, einem Antrag der LINKEN zuzustimmen. Die Not ist groß, das haben wir schon in den letzten fünf Jahren mehrfach festgestellt. Das sieht man auch, wenn man sich die Entwicklung der Eigenanteile und der Bezugszahlen bei Hilfen zur Pflege anschaut. Wir haben in Sachsen Pflegeeinrichtungen, in denen 95 % der Heimbewohner Sozialleistungen beziehen, damit sie sich den Heimplatz überhaupt leisten können. Pflegebedürftige und deren Angehörige zahlen schon jetzt einen horrenden Eigenanteil. Im Durchschnitt beträgt dieser 1 436 Euro im Monat. Wenn man sich einmal die Durchschnittsrenten anschaut, sieht man Folgendes: Im Jahre 2018 hatten wir im Rentenzugang, also bei den Neurentnern, einen Rentenzahlbetrag in Höhe von 1 012,38 Euro, bei den Bestandsrentnern betrug der Rentenzahlbetrag 1 075,80 Euro. Man muss kein Mathematiker sein, um festzustellen, dass man weder als Bestands- noch als Neurentner einen Eigenanteil von durchschnittlich 1 436 Euro aufbringen kann und somit dringender Handlungsbedarf besteht. Daher bin ich auch etwas irritiert, fast schockiert über Ihre Stellungnahme zu unserem Antrag, sehr geehrte Frau Staatsministerin. Ich meine damit, dass ich mich in den letzten fünf Jahren zwar daran gewöhnt hatte, dass die Sozialministerin bei allem ein wenig auf die Bremse tritt, um nicht zu sagen: fest auf die Bremse tritt und auf den Koalitionsvertrag verweist. Das war zumindest nichts Neues. Neu ist auch nicht die ständige Ankündigungspolitik, der selten Taten folgten. Ich nenne als Beispiel das Pflegewohngeld, dessen Ankündigung am Ende der letzten Legislaturperiode durch sämtliche Gazetten ging, von dem aber heute keine Rede mehr ist. Aber dass auch Sie, hochgeschätzte Frau Köpping, als gestandene sozialdemokratische Ministerin das Spiel fortführen und in bester CDU-Manier auf eigene Pläne verweisen, die irgendwann umgesetzt werden sollen, lässt mich doch etwas verzweifelt und ratlos zurück; denn die Zeit der Prüfungen ist längst vorbei, meine Damen und Herren, vor allem, weil die Betroffenen die Zeit nicht mehr haben. Wir alle wissen, dass eine Krankheit oder ein Unfall jeden jederzeit treffen können. Solche einschneidenden Ereignisse können das Leben komplett auf den Kopf stellen und jeden Menschen zum Pflegefall werden lassen. Trotzdem lassen wir die Betroffenen und deren Angehörige allein, zumindest wenn es um die Finanzierung eines Heimplatzes oder ambulanter Pflegeleistungen geht. Es scheint Sie seit Jahren wenig zu stören, dass immer mehr Menschen den Weg zum Sozialamt antreten müssen, wenn ein Pflegefall sie ereilt. Es scheint Sie auch nicht zu stören, dass diese Menschen ihr bisschen Erspartes, das für die Absicherung ihrer Kinder oder Enkel gedacht war, für ihren Pflegeplatz komplett aufbrauchen. Es scheint Sie auch bis heute nicht zu stören, dass all diese Menschen dann sprichwörtlich die Hosen runterlassen müssen, damit Vater Staat bis in den letzten Winkel überprüfen kann, ob sich nicht doch noch irgendwo ein Euro für die Pflege findet. Immer häufiger trifft es auch Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben und eine vergleichsweise gute Rente beziehen. Ist das, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Ihre Definition vom Altern in Würde? Meine Definition, und damit spreche ich im Namen meiner gesamten Fraktion, ist es nicht. Anhand des Beispiels der 80-jährigen Mutter sehen Sie, wie absurd die aktuelle Situation ist. Die Mutter hatte im Jahr 1989 im Alter von 50 Jahren noch gearbeitet, sie hatte einen guten Job und das Glück, so viel zu verdienen, dass ihre Rente für den Eigenanteil in Höhe von 1 536 Euro noch gereicht hat. Damit ist jetzt Schluss. Es gibt viele Fälle im Freistaat, bei denen es finanziell schlechter aussieht. Es gibt Menschen, die ab dem Jahr 1990 für einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro gearbeitet haben oder sogar arbeitslos geworden sind und deren Rentenansprüche bei Weitem nicht reichen, um die Eigenanteile zu bezahlen. Diese Menschen brauchen Hilfe. Wir müssen vorsorgen, dass es solche Fälle nicht mehr oder zumindest nicht zu Hauf gibt. Wir als LINKE haben dazu klare Vorstellungen. Deshalb ist für uns die einzig echte Lösung eine solidarische Pflegevollversicherung. Altern in Würde und eine vernünftige Pflege dürfen nicht vom Geldbeutel des Betroffenen oder deren Familien abhängen. Es kann doch nicht angehen, dass Heimbewohner und deren Familien die zwingend notwendigen Verbesserungen für die Pflegekräfte und Auszubildenden allein aus eigener Tasche bezahlen müssen. Ich kenne keinen einzigen Menschen, der freiwillig krank oder zum Pflegefall wird. Warum sind wir als Sozialstaat nicht in der Lage, jedem Menschen im Fall der Pflege zu garantieren, dass er sich zumindest um das Finanzielle keine Sorgen machen muss? Das ist doch beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich mich dennoch in einer anderen wichtigen Frage – der im Pflegebereich tätigen Menschen – bei der Staatsregierung bedanken. So wurde letzte Woche in den Medien verkündet, dass der Freistaat die vom Bund beschlossene Prämie für Pflegekräfte um 500 Euro aus Landesmitteln aufstockt; eine richtige Entscheidung – vielleicht ein bisschen spät, aber richtig und immer noch eher als andere Bundesländer. Ich hätte mir gewünscht, dass der Bund das gleich selbst beschlossen und das Geld aus Steuermitteln statt aus der Pflegeversicherung genommen hätte. Schön wäre es zudem gewesen, wenn man auf Bundesebene auch an die zahlreichen Krankenpflegerinnen und -pfleger oder die Menschen in der Behindertenhilfe gedacht hätte, die ebenso in den letzten Monaten Unglaubliches geleistet haben. Das hat man leider versäumt. Lassen Sie uns dennoch heute diesem Antrag gemeinsam zustimmen, damit die Pflegebedürftigen in Sachsen und deren Angehörige eine schnelle finanzielle Entlastung erwarten können. Wir alle wissen, was zu tun ist. Wir müssen nicht mehr prüfen, wir müssen jetzt endlich handeln. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Schaper von der Linksfraktion mit der Einbringung. Es folgt die CDU-Fraktion; Frau Kollegin Kuge, bitte schön.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schaper, erst einmal vielen Dank für diesen Antrag, den ich im Prinzip gut finde, aber nicht als notwendig erachte. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Lassen Sie es mich kurz begründen. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit beim Bundesgesetzgeber. Wir wissen beide, dass die Pflegeversicherung nach dessen Willen eine Teilleistungsversicherung ist. Wir wissen aber auch, dass die Leistungen der Pflegeversicherung in den letzten Jahren flexibilisiert und ausgebaut wurden. Wie ich richtig vermutet habe, geht es Ihnen um die soziale Absicherung der Angehörigen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Doch seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 100 000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist vereinbart, dass die Sachleistungen der Pflegeversicherung kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen sind. Durch den Einsatz für eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung in Pflegeeinrichtungen soll der steigende Eigenanteil der Bedürftigen nicht weiter in die Höhe getrieben werden. Wir sollten bei allem Verständnis Maß und Mitte nicht aus den Augen verlieren. Die Pflegeversicherung ist beitragsfinanziert. Über die Arbeitgeberanteile tragen auch Unternehmen zur Finanzierung der Pflegeversicherung bei. Die Belastbarkeit der Versicherten, aber auch der Wirtschaft, hat Grenzen; denn die Pflegeversicherung erhält – anders als die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung – derzeit keine Bundeszuschüsse aus Steuermitteln. Der Sächsische Landtag hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode damit intensiv auseinandergesetzt, und auch Sie, Frau Schaper, waren Teil der Enquetekommission „Pflege“. Ihnen muss ich es vielleicht nicht sagen, aber vielleicht anderen: Sie finden unter den zehn wichtigsten Punkten der Arbeit der Enquetekommission auch den Passus zur Verringerung der finanziellen Risiken von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, welche die Pflege übernehmen, und das Bekenntnis: Menschenwürdige Pflege muss möglichst unabhängig von finanziellen Ressourcen sein. Gern möchte ich Sie auch auf den Koalitionsvertrag verweisen. In diesem steht unter anderem: Wir wollen ein Programm zur Investitionsförderung auflegen, das insbesondere der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen dient, analog dem Koalitionsvertrag vom Bund: „Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen.“ Sie sehen, die Koalitionen im Land und im Bund haben dies auf der Agenda. Kommen wir zum Thema Landespflegegeld. Der Freistaat Bayern hat zwar ein Landespflegegeld eingeführt – ich habe vermisst, dass Sie das Thema ansprechen –, aber Bayern ist finanziell ganz anders aufgestellt als Sachsen. Ich bin der Meinung, dass die Finanzen der Pflegekosten bundeseinheitlich geregelt werden müssen; denn dass ein Flickenteppich nicht sinnvoll ist, wissen Sie so gut wie ich. Ich gebe Ihnen gern noch ein weiteres Stichwort: Beitragsstabilität. Auch hier gilt: Das Geld muss erst einmal erwirtschaftet werden. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie haben ihr Leben lang gearbeitet!) Im Rahmen der uns im Bundesrat zustehenden Rechte werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, die Leistungen der Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen zuzuschneiden. Wir lehnen den Antrag ab. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion. Nun die Fraktion AfD. Herr Schaufel, bitte schön.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, die Pflege von Menschen ist ein sehr wichtiges gesellschaftliches Thema, welches von den Regierungen jahrelang vernachlässigt wurde. Erst als die negativen Zustände, zum Beispiel in Altenheimen, für die Bürger immer sichtbarer wurden, kamen Pflegestärkungsgesetze auf den Weg. Diese Reformen beginnen zu wirken und werden richtig teuer, vor allem für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Ich nenne Ihnen einmal das Beispiel eines Pflegeheims aus Leipzig, ähnlich wie es Frau Schaper gerade geäußert hat. In diesem Heim betrug der Eigenanteil 2018 noch 1 070 Euro; in diesem Jahr beträgt der Eigenanteil im selben Heim schon 1 710 Euro. Das entspricht einer Preiserhöhung von 60 % – 60 % in zwei Jahren! In Sachsen liegt der Durchschnittseigenanteil bei 1 400 Euro. Diese Rente bekommt kaum einer. Wer soll sich das noch leisten können? Der Anteil ist für viele nicht mehr zu leisten, und so steht in unserem Wahlprogramm vom letzten Jahr – vielleicht haben die LINKEN bei uns auch schon mal durchgeblättert –: Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege. Wie man diese Deckelung ausgleicht, wirft neue Fragen auf, zum Beispiel: Warum bekommen die Rentner in Österreich oder den Niederlanden fast die doppelte Rente wie Deutsche? Oder: Warum gehen Franzosen schon Jahre eher in Rente als die Deutschen? Der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 18. Mai – zu meiner Linken saß sehr viel Sachverstand aus der Praxis – eine Anhörung zum Thema Altenpflege organisiert. In Sachsen fehlen 18 000 Pflegekräfte. Der Personalschlüssel stimmt nicht, Überlastung, Fehlzeiten durch Krankheit, Berufsausstieg – statistisch liegt er bei 8,4 Jahren in Deutschland – sowie die Abwerbung mit höheren Löhnen in die alten Bundesländer oder in andere Berufe usw. usf. Auch wir haben im Programm ein Landespflegegeld stehen. DIE LINKE meint damit, die Deckelung der stationären Pflege aufzufangen. Wir, die AfD, meinen die häusliche Pflege zu stärken – in einer Situation, in der wir die erforderlichen Fachkräfte nicht herzaubern können. In vielen Ländern wird die Fokussierung auf die häusliche Pflege erfolgreich praktiziert. Der Wunsch der meisten älteren Bürger ist es, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben – ein Mix aus Familie, Pflegedienst und Ehrenamt kann das leisten. Ein Landespflegegeld von 400 bis 1 200 Euro im Monat könnte die Situation entspannen. Auf jeden Fall kann es nicht so sein – darin stimme ich meinem Vorredner zu –, dass 95 % der Bewohner in der Sozialhilfe landen; das ist demütigend und entmündigend. (Beifall bei der AfD) Abschließend fordern wir nochmals, die häusliche Pflege zu stärken, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Trotzdem finde ich, viele Sätze im Antrag sind richtig, aber nicht ausreichend. Ich empfehle meiner Fraktion, mit Enthaltung zu stimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Schaufel von der AfD-Fraktion. Wir gehen weiter in der Rednerreihenfolge. Jetzt hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort; Frau Kuhfuß, bitte schön. (Präsidentenwechsel)
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir uns in der Corona-Pandemie noch einmal dem grundlegenden Problem der Pflege widmen; dennoch ist dieser Antrag ein zweiter Aufguss der LINKEN. Im April vergangenen Jahres haben viele von Ihnen – ich damals noch nicht – bereits im Plenum zu einem ähnlichen Antrag debattiert. Der Antrag greift in Punkt 1 immer noch ein aktuelles Thema auf, das jedoch auf Bundesebene gelöst werden muss: eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur Deckelung der Eigenanteile im Bereich der ambulanten und der stationären Pflege. Im Kern sind zwei Aufgaben zu lösen: Die Pflegefachkräfte müssen besser bezahlt und durch bessere Personalschlüssel entlastet werden. Verbesserungen in diesem Bereich zahlen derzeit aber vor allem die Pflegebedürftigen. Ihre Kosten für die Pflege zu Hause oder für den Pflegeheimplatz gehen weiterhin durch die Decke. Grund dafür ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten abdeckt. Das muss sich ändern. Pflege muss für alle bezahlbar sein und darf Betroffene nicht arm machen. Es gibt verschiedene politische Vorstellungen, wie die Eigenanteile bei den Pflegekosten begrenzt werden können. Mit dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch wollen wir den Eigenanteil der Pflegebedürftigen deckeln. Die Idee ist: Wir drehen das System um und stellen es vom Kopf wieder auf die Füße. Der Eigenanteil in der Pflege wird gesetzlich festgelegt und damit gedeckelt. Alle künftigen Kostensteigerungen für Personal, Qualität und neue Leistungen werden von den Pflegekassen übernommen. Das birgt Vorteile, aber auch Finanzierungsrisiken, und diese sind auf Bundesebene zu lösen. Der Landtag ist dafür nicht zuständig; aber es ist gut, dass die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zum Antrag unterstützendes Handeln zugesagt hat. Darüber hinaus machen wir GRÜNEN uns im Bundestag seit Jahren für eine Pflegebürgerversicherung stark, in die alle – je nach Einkommen – einzahlen. Diese beiden Ansätze zusammen bilden einen Hebel, der Wirkung entfalten kann. Der Antragspunkt 2 ist leider typisch für die LINKEN. Hier werden finanzkräftige politische Forderungen aufgestellt, ohne die Finanzierungsfrage überhaupt anzusprechen. In der momentanen Situation, in der wir als Freistaat verschiedene Corona-Rettungsschirme gespannt haben und die Kosten – oder besser gesagt, die Schuldenentwicklung – im Blick behalten müssen, verbieten sich solche Luftnummern. Das Knacken der Schuldenbremse ist kein Freifahrtschein für politische Lieblingsprojekte, sondern das zusätzliche Geld soll gezielt wirken. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ein zeitlich befristetes Landespflegegeld ist für uns GRÜNE dabei nicht die Lösung. Die CSU in Bayern hat das Landespflegegeld im Wahlkampf 2018 versprochen und im September 2019 eingeführt. Das Angebot kostet in Bayern im Jahr etwa 400 Millionen Euro – es war ein teures Wahlkampfgeschenk. Die zweite Forderung – nach einer künftigen Gewährung von angemessenen finanziellen Zuschüssen an die Altenpflegeeinrichtungen für die von ihnen aufzuwendenden Investitionskosten – bleibt absolut vage. Wir haben das Problem erkannt und wollen laut Koalitionsvertrag den Ausbau von Pflegeplätzen fördern, vor allem im Bereich der Kurzzeitpflege. Die Gewährung von Zuschüssen an Altenpflegeeinrichtungen droht ein Fass ohne Boden zu werden. Noch eine grundsätzliche Anmerkung: Die Stellungnahme der Staatsregierung zeigt, dass wir uns in der Koalition im Bereich Pflege eine Menge vorgenommen haben und dass die Empfehlungen der Enquetekommission nicht in der Schublade verschwinden werden. Sie zeigt allerdings auch, dass die Grundlagen mit dem anstehenden Haushalt gelegt werden. Die Schwerpunkte müssen in diesem Hohen Haus politisch gemeinsam verhandelt werden. Wir teilen das bundespolitische Anliegen im Grundsatz, jedoch nicht die landespolitische Forderung und werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE daher ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach Kollegin Kuhfuß. Für die SPD-Fraktion Frau Lang, bitte.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag weist die Fraktion DIE LINKE auf ein sehr dringendes und wichtiges Problem hin. Die Eigenanteile in der Pflege belasten die zu Pflegenden und deren Angehörige. Bei dieser Problemfeststellung besteht – das zeigen die Beiträge der Vorredner deutlich – meist partei- und fraktionsübergreifende Einigkeit. Die Tatsache, auf Pflege angewiesen zu sein, darf nicht in Armut enden, weder für die zu Pflegenden noch für deren Angehörige. Es darf nicht sein, dass gute Pflege zu einem Luxusgut wird. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Im Antrag wird daher zu Recht auf die berechtigte Forderung der Liga der freien Wohlfahrtsverbände nach einer zeitnahen, bundeseinheitlichen Regelung zur Deckelung der Eigenanteile im Bereich der ambulanten und stationären Pflege eingegangen. Die Pflegereformen in den vergangenen Jahren haben uns bereits viele Schritte vorangebracht. Es ist positiv, dass dadurch deutlich mehr Sächsinnen und Sachsen die Leistungen der Pflegeversicherungen in Anspruch nehmen können. Es darf jedoch nicht sein, dass die steigenden Kosten zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Das darf nicht Ergebnis einer Ausweitung genau dieses Systems sein. Die Kostensteigerungen in den stationären Pflegeeinrichtungen sind bekannt und für viele zu Pflegende kaum tragbar. Von einem befriedigenden Zustand, insofern setzt der Antrag die richtigen Akzente, kann daher nicht gesprochen werden. Eine zukunftssichere Lösung muss jedoch in Berlin und nicht in Dresden gefunden werden. Das Land Sachsen kann dies nicht alleine stemmen. Das Landespflegegeld, wie im Antrag benannt, ist nicht finanzier- und umsetzbar. Als SPD-Fraktion streiten wir für die Einführung einer Pflegevollversicherung, denn Pflege darf nicht zum finanziellen Risiko für Gepflegte und Angehörige werden. Dafür braucht es langfristige Pläne und keine kurzfristigen Zwischenmodelle, wie dem Antrag zu entnehmen ist. Es ist aber im Sinne der Antragsstellenden nicht weniger richtig und wichtig, darauf hinzuweisen, dass Gesundheit und Pflege nicht vom Geldbeutel der Patienten sowie der zu Pflegenden abhängig sein darf. Daher braucht es für diese Bereiche mehr finanzielle Mittel, die solidarisch aufgebracht werden sollten. Die Gesellschaft sollte gemeinschaftlich für die Gesundheit und Pflege ihrer Mitglieder aufkommen. Gesundheit geht uns schließlich alle an. Die SPD fordert daher auf Bundesebene eine sogenannte Bürgerversicherung – eine Bürgerversicherung, die alle, auch Beamte, einbindet; in die alle einzahlen. Denn das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland wird von vielen Patienten und Patientinnen als ungerecht empfunden – angefangen bei der Unterscheidung in gesetzliche oder private Krankenkassen, über die Höhe der zu zahlenden Krankenkassenbeiträge bis hin zu den Auswirkungen der sogenannten ZweiKlassen-Medizin in der Praxis. Um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen, fordern wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Einführung der echten Bürgerversicherung, in die alle Bürger und Bürgerinnen ihre Sozialversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge einzahlen. Das würde auch Sachsen zugutekommen – allen zu Pflegenden und den Angehörigen, die in Sachsen leben. Das Thema muss daher in Berlin vorangetrieben werden. Ich verspreche Ihnen: Als Sozialdemokratin werde ich alles tun, denn Gesundheit darf keine Ware sein. Pflege darf nicht zur Armutsfalle werden. Um zu pflegende Menschen und ihre Angehörigen dauerhaft finanziell zu entlasten, müssen wir daher dringend Regelungen auf Bundesebene treffen. Der vorliegende Antrag ist deshalb abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Ich frage, ob weiterer Redebedarf besteht. Wir könnten eine weitere Runde eröffnen. – Ich sehe das nicht. Dann bitte ich die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jeder vierte Mensch in Sachsen ist über 65 Jahre alt, und wir werden weiter älter. So schön die steigende Lebenserwartung ist, stellt uns die älter werdende Gesellschaft doch weiter vor große Herausforderungen. Denn trotz der hohen Lebenserwartung und der vielen aktiven und gesunden Menschen bedeutet der demografische Wandel auch, dass immer mehr Menschen auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Die Pflegeversicherung unterstützt immer mehr Menschen. Ende 2017 haben rund 200 000 Menschen in Sachsen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 20 % seit 2015. Obwohl die Daten für 2020 noch nicht vorliegen, bin ich sicher, diese Zahl wird sich noch einmal deutlich erhöhen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, an dieser Stelle möchte ich deutlich hervorheben, dass sich die Anzahl der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, erhöht hat, das ist eine Errungenschaft. Eine Errungenschaft der umfassenden Pflegereform, besonders auf Bundesebene, die in den vergangenen Jahren erfolgt ist. Heute haben deutlich mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Das erleichtert erheblich den Pflegealltag der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen. Doch selbstverständlich führt die Ausweitung des Systems zu steigenden Kosten. Trotzdem ist es wichtig, dass man das, was geschaffen worden ist, einmal würdigt. Dazu möchte ich einschieben: Das ist richtig so, denn die Arbeit von Pflegekräften muss uns das wert sein. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, dass sie mit Zeit, Mitgefühl und Wissen für jeden einzelnen Pflegebedürftigen da sein können, dass sie ihren Pflegeberuf so ausfüllen können, wie es ihr eigener hoher Anspruch ist. Das macht ihren Arbeitsplatz und ihre Arbeit besser. Das kommt am Ende den Pflegebedürftigen zugute. Genau dafür braucht es neue zusätzliche Gelder. Aber die steigenden Kosten für eine verbesserte Pflege dürfen nicht zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Dem trete ich entschieden entgegen. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen: Niemand soll eine nicht mehr tragbare Belastung erfahren oder gar an die Gefahr von Altersarmut rücken, weil die Kosten für die Pflege steigen. Erste Maßnahmen wurden dafür unternommen. Es wurde eine Einrichtung einheitlicher Eigenanteile in Heimen eingeführt. Dieser komplizierte Begriff sorgt für simple Gerechtigkeit. Denn das bedeutet: Egal welchen Pflegegrad ein Heimbewohner oder eine Heimbewohnerin hat, sie zahlen den gleichen Eigenanteil. So wird verhindert, dass mit steigender Pflegebedürftigkeit auch die Kosten für den Heimplatz steigen. Liebe Damen und Herren, ich bekomme sehr viele Bürgerbriefe, und ich höre und lese von den Geschichten älterer Heimbewohner, denen die Kostensteigerung in den stationären Pflegeeinrichtungen zunehmend das Ersparte vom Konto räumt. Ältere Mitbürger stoßen an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Das wird in den kommenden Jahren, ehrlich gesagt, nicht besser. Wir wissen alle, dass Sachsen in den Nachwendejahren lange Zeit als Billiglohnland angepriesen wurde. Viele Sächsinnen und Sachsen haben sich für wenig Geld abgeschuftet. So kommen jetzt immer mehr Menschen ins Rentenalter, die keine anständige Rente oder gar Erspartes aufbauen konnten. Ich frage Sie: Von welcher Rente soll das bei ständig wachsenden Pflegekosten bezahlt werden? Wir müssen die Lage sehen, wie sie ist: Schon heute übersteigen die durchschnittlichen Pflegeheimkosten für die Menschen in Sachsen das durchschnittliche Rentenniveau. Die erschreckende Realität, einfach ausgesprochen, heißt: Im Schnitt müssen Menschen in Sachsen mehr für ihren Pflegeheimplatz beisteuern, als sie Rente bekommen. Wichtig und richtig finde ich es daher, dass es Hilfe gibt. Ich möchte betonen: Niemand, der den Eigenanteil aufgrund seiner persönlichen finanziellen Lage nicht erbringen kann, muss sich schämen, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Wer Hilfe braucht, der kann und sollte diesen Anspruch beim Sozialamt geltend machen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, trotzdem verstehe ich, dass Sozialhilfe ungern in Anspruch genommen wird, denn ihr hängt nach wie vor ein Stigma an und spiegelt nicht das wider, was Menschen oft ein Leben lang geleistet haben. Für uns alle als politische Entscheidungsträger, aber auch als Gesellschaft allgemein stellt sich deswegen die generelle Frage: Ist die derzeitige Ausgestaltung der Pflegeversicherung als Teilleistungssystem – liebe Simone Lang, Du hast es bereits angedeutet – noch das, was dem Leben der pflegebedürftigen Menschen umfassend gerecht wird? Im Jahre 1995 bei der Einführung der Pflegeversicherung hat sich der Bundesgesetzgeber für eine ergänzende familiäre Unterstützung entschieden. Reicht das eigene Vermögen des Pflegebedürftigen für die Betreuung im Heim nicht aus, soll auf das Vermögen der Angehörigen zurückgegriffen werden. Bis heute gilt dieses Prinzip. Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wurden schon Grenzen für den Rückgriff auf das Vermögen der Angehörigen eingeführt. Die Pflegeversicherung wird mehr Geld benötigen. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich Menschen den Pflegeplatz nicht mehr leisten können. Das darf nicht dazu führen, dass Menschen oder ihre Angehörigen mit Sorge in ihre eigene Zukunft im Alter blicken. Es darf erst recht nicht dazu führen, dass sich Menschen einen würdigen Lebensabend nicht mehr leisten können. Deshalb müssen wir uns grundsätzlich damit auseinandersetzen, wie wir die sozialen Sicherungssysteme weiterentwickeln. Dazu müssen wir schauen, was der heutigen Lebenswirklichkeit gerecht wird. Hier ist eine neue Balance zwischen dem nötig, was die Betroffenen tatsächlich leisten können, und der zusätzlichen Unterstützung, die der Staat geben kann, etwa über Steuern. Mein Ziel, unser Ziel sollte daher auf Bundesebene ein grundsätzlicher Systemwechsel in der Pflegeversicherung sein, ein Systemwechsel für die Pflegebedürftigen, und das geht so: Wir drehen das Prinzip der Pflegeversicherung um. Es werden die Eigenanteile begrenzt, nicht die Leistungen wie bisher. Das ist der erste wichtige Schritt, um unser Pflegesystem gut und solidarisch zu finanzieren, ein Schritt auf dem Weg, auf dem wir auch die Teilversicherung hinterfragen müssen. Die beste Alternative zur Teilversicherung müssen wir als Gesellschaft gemeinsam aushandeln. Ein Vorschlag ist dabei die Bürgerversicherung. Solidarität, gemeinsam füreinander einstehen – das hat unser Sozialsystem in Deutschland und in Sachsen bisher stark gemacht, und das sollte auch im Mittelpunkt dessen stehen, wie wir uns in Zukunft als Staat, als Gesellschaft und Familie um die Pflegebedürftigen kümmern und wie wir es finanzieren: solidarisch, stark und gemeinsam. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Staatsministerin Petra Köpping. – Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE, bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehrlich gesagt, bei den letzten zwei Redebeiträgen habe ich gedacht, das ist die Begründung zum Antrag. Zumindest habe ich da viel wiedergefunden. Ich nehme anerkennend zur Kenntnis, dass tief in die Kiste gegriffen wurde, um zu überlegen, wie man das Ding ablehnen kann. Konsens war auch der Satz: Die steigenden Kosten sollen nicht zulasten der zu Pflegenden sein. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Alle haben gesagt, wir hätten schon mal etwas dafür tun können. Frau Kuhfuß, mit Verlaub: Wenn Sie eine Forderung der paritätischen Wohlfahrtsverbände und den Wunsch nach Altern in Würde als politische Lieblingsprojekte bezeichnen wollen, sage ich: Ja, schuldig, und zwar mit sehr hoch erhobenem Kopf. Auf die Enquetekommission zu verweisen, finde ich auch eine spannende Geschichte, weil das eine der Hauptanalysen in dem Handlungsbedarf ist, den Sie im Kommissionsbericht finden werden. Lange darüber geredet haben wir. Wenn Sie sagen, Sie wollen das eine oder andere nicht, Sie hätten gern das machen können, was Sie hier angekündigt haben: Lassen Sie es uns hier gemeinsam verhandeln! Ich bin dabei. Meine Fraktion ist dabei. Wenn es am Ende den zu Pflegenden und ihren Angehörigen im Freistaat Sachsen hilft, hätten wir jede Änderung womöglich in diesem Antrag mitgenommen. Das findet aber nicht statt. Stattdessen wird irgendwie „geschwobelt“: Das ist bunt, und wir wollen doch alle – – Menschenskinder! Die Leute haben ihr Leben lang gearbeitet, um dann mit 1 866 Euro dazustehen, weil wir es noch nicht einmal hinbekommen, einen kleinen Beitrag zu leisten, dass sie die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern nicht mitbezahlen müssen und die Investitionskosten nicht teilfinanziert bekommen. Man kann doch einmal damit aufhören, zu sagen, ja, wir machen das. Wir prüfen das im KoaTagesordnungspunkt 25. Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum Drucksache 7/971, Sächsischen Landesbeauftragten Drucksache 7/1973, für Verfassung und Recht, Demokratie, Der Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herr Lutz Rathenow, hat gemäß § 86 a der Geschäftsordnung darum gebeten, seinen Tätigkeitsbericht im Plenum vorstellen zu können. Das wollen wir ihm sehr litionsvertrag. Ich bin gespannt, ob das in dieser Legislaturperiode noch wird. Ich habe nach den Redebeiträgen große Zweifel daran, und das tut mir an der Stelle – bei vielen anderen Sachen tut es mir nicht so weh – sehr weh, weil es – – (Zuruf) Das ist ein Armutszeugnis, ganz ehrlich. Geben Sie sich doch einmal einen Ruck! Denken Sie darüber nach! Dann machen Sie wenigstens diesen kleinen Beitrag, den Frau Klepsch mit den 80 Euro angekündigt hat – ein Tropfen auf den heißen Stein, aber es wäre ein Anfang. Wir geben für so viele Dinge Geld aus. Wer hat das denn erarbeitet? Das sind die Rentnerinnen und Rentner, die jetzt in Rente gehen, die das in den letzten 30, 40 Jahren geleistet haben, und zwar für uns. Dass wir uns jetzt hier hinstellen und sagen können, das geht mir im Landtag jetzt zu weit. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Schaper!
Susanne Schaper Die Linke
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Prima. (Beifall bei den LINKEN) Vielen Dank.
Susanne Schaper Die Linke
Schade, wollte ich sagen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb würde ich jetzt zur Abstimmung kommen und stelle die Drucksache 7/525 zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Enthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür, einigen Enthaltungen und vielen Gegenstimmen ist damit die Drucksache 7/525 nicht beschlossen, und ich erkläre hiermit den Tagesordnungspunkt für beendet. Ich rufe auf 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2018 Unterrichtung durch den zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung gern ermöglichen. Deshalb hat das Präsidium für ihn, ebenso wie für die Fraktionen und die Staatsregierung, jeweils eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Wir werden in der ersten Runde mit dem Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beginnen. Dann würden die CDU, die AfD, DIE LINKE, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht, folgen. Ich bitte jetzt Lutz Rathenow. Lutz Rathenow, Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, erstmals im Plenum den Bericht des Landesbeauftragten einbringen zu dürfen. Der Bericht ist lang, meine Redezeit kurz. Sie haben schon einige Stunden unter der Maske hinter sich, einige nicht unter der Maske, einige noch vor sich. Ich versuche es knapp. Wir haben den 25. Tätigkeitsbericht im Ausschuss für Verfassung, Recht, Demokratie und Gleichstellung diskutiert. Herr Schiemann als Ausschussvorsitzender und Frau Kliese als Berichterstatterin brachten am 11. März 2020 die Beschlussempfehlung zur Kenntnisnahme des Berichtes in den Landtag ein. Beider Empfehlung ist ausführlich, differenziert und fundiert. Ich verweise auf sie. Wir sitzen schon am nächsten Bericht, auch wenn wir momentan weniger sitzen als sortieren, Kisten füllen und verrücken, die Kellerablage sichten, ausräumen und zeitaufwendig Archivierung vorbereiten und vieles andere, was ein kurzfristiger ungeplanter Auszug nach Kündigung mit sich bringt. Beim nächsten Mal ist der Weg von der Devrientstraße 1 zu Ihnen kürzer. Ich, aber auch meine Stellvertreterin, Dr. Nancy Aris, beschreiten ihn gern öfter, um zum Beispiel in Ausschüssen zu Schnittmengenthemen mit unserer Arbeit etwas zu sagen. Im Berichtszeitraum ist viel passiert. Es ist noch mehr passiert in der Zeit danach, intensivste Diskussionen der Beauftragten auf Länder- und Bundesebene zur Entfristung und Verbesserung der Reha-Gesetze. Nach mehreren Entwürfen ist diese erfolgt, sie befinden sich in einem sehr praktikablen Arbeitszustand. Es sind mehr Menschen antragsberechtigt. Wir haben mehr Beratungen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist einigen Menschen geholfen worden, zum Beispiel denjenigen, die nur vier oder fünf Monate in Haft waren, damit auch sie die Opferrente bekommen. Das war vorher nicht möglich. Die Leistung für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen wird gerade diskutiert. Nächste Woche sind wir, die Landesbeauftragten, in Berlin in zwei Ministerien und werden über Verbesserungen reden. Wir arbeiten zunehmend gut zusammen. Die Beratungen im ganzen Land funktionieren, so gut sie nach den verbesserten gesetzlichen Vorgaben halt funktionieren können. Ich möchte mich aber auf eines konzentrieren. Die Perspektive eines Härtefallfonds erweckte viele Erwartungen. Ich war ein wenig skeptisch, will mich aber korrigieren und den Politikerinnen und Politikern danken, die ihn durchsetzen. Die Bearbeitung der Fälle ist sehr aufwendig, aber die Mühe lohnt sich, wenn ich an die Freude und Lebenserleichterung bei denen denke, denen wir Hilfe leisten konnten – das heißt natürlich letztlich gemäß Richtlinie immer: der Landtagspräsident, aber die Juryarbeit und die Zusammenarbeit funktionieren sehr gut. Gerade in den Corona-Zeiten kamen jeden Tag mehrere Anfragen sowohl ins Homeoffice als auch in die Dienststelle, die die ganze Zeit besetzt war. Es gibt intensivere Gespräche – übrigens in jede Richtung, auch zu Themen, die hier in den vorherigen Tagesordnungspunkten berührt wurden. Die einen haben Angst vor maskenlosen Demonstranten auf der Straße, weil das ihre Gesundheit gefährden könnte. Die anderen tragen eher Ideen der Impfpflicht in sich. Wir müssen mit beiden diskutieren. Insofern ist das auch für uns eine spannendere, beratungsintensive Zeit. Es stehen auch Leute vor der Tür, die einen neuen Kostenvoranschlag abgeben wollen. Es ist richtig, dass wir viele Einzelfallberatungen durchführen konnten – am Telefon, brieflich, per Mail und manchmal auch schon wieder persönlich. Im letzten Jahr wurden dazu 64 000 Euro ausgereicht. Ich sprach heute früh mit meinen Mitarbeitern: Nach heutigem Stand beträgt die beantragte Fördersumme 161 206,02 Euro. Von den 28 Anträgen werden wir unsererseits der Jury 24 empfehlen. Die maximal mögliche Vergabesumme betrüge 114 000 Euro. Das ist erstaunlich; das hatte ich nicht erwartet. Es zeigt die Notwendigkeit der Verstetigung dieses Fonds. Ich stelle es ein bisschen ausführlicher dar: Unter den 28 Antragstellern sind 18 ehemalige politische Häftlinge, acht beruflich Rehabilitierte. Vorher war das Verhältnis anders. Es ist geradezu eine Politisierung des Fonds eingetreten. Aus der Erfahrung der Arbeit könnte über eine Verbesserung der Vergaberichtlinie in einigen Punkten – bei der aber nichts Grundsätzliches geändert werden muss – nachgedacht werden. Wir sind gern bereit, daran mitzuwirken. Die Frage der Hinterbliebenen – wie bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge – wäre diskutabel oder in Ausnahmefällen bei besonderer Härte ein zweifaches Antragsrecht. Ein zweiter Antrag, wenn im ersten die Summe nicht ausgeschöpft worden ist, ist ein zusätzlicher Anlass zur Biografieklärungsrecherche. Aber auch die Frage der Pfändung müsste noch einmal diskutiert werden. Andererseits dürften auch Kürzungsmöglichkeiten bei überhöht erscheinenden Kostenvoranschlägen diskutabel sein. Egal wie – wir sind ein Vorbild. Nach dem Brandenburger und dem sächsischen Modell will nun Berlin seinen Härtefallfonds einrichten – auch 100 000 Euro. Ganz am Rande: Gestern kam ein Anruf, dass sie zwei Mitarbeiter – feste Stellen – für diesen Härtefallfonds eingestellt haben, schon bevor die Richtlinien fertig sind. Aber ich lasse jetzt alle Aspekte hier weg, die im Haushaltsausschuss diskutiert werden oder in die Fraktionen gehen. Ich verweise nur kurz auf den Bereich Bildung und Öffentlichkeitsarbeit, den wir natürlich mit hoher Intensität weiterbetreiben wollen. Wir haben gerade die Corona-Zeit jetzt genutzt, um unsere Arbeitsmöglichkeiten zu evaluieren. Sie haben die Bücher bekommen, die wir dieses Jahr nicht auf der Messe herausgeben konnten. Dafür suchen wir andere Formen, sie zu verbreiten: durch Zeitzeugenauftritte oder dadurch, dass Lehrer vielleicht Klassensätze verwenden können. Wir unterstützen dergleichen und übernehmen auch Kosten, wenn wir Maßnahmen anregen können, die dazu führen, dass die Bücher nicht nur im Regal stehen – das ist nicht unser Ziel. Eines will ich nicht ausklammern: Wir stehen im Vorfeld von 30 Jahren deutscher Einheit. Das führt logischerweise zu vielfältigen Diskussionen, die gerade voll im Gange sind. Ich kann heute nur die Lektüre der „ZEIT im Osten“ empfehlen: pointierte Beiträge. Landtagspräsident Matthias Rößler erinnert in einem sehr lesenswerten Text sehr richtig an die Unterschiede im Osten. Ich finde, wir müssen versuchen, in solchen Diskussionen den Osten nicht als einen globalen Block, der jetzt immer benachteiligt wird, zu betrachten – der Westen ist das übrigens auch nicht. Auch das durchzieht unsere Öffentlichkeitsarbeit: die Differenzierung der DDR-Bilder, der Aufarbeitungsbilder, die wir vermitteln. Für Berliner ist am 10. November die Berliner Vereinigung faktisch passiert; ab dem 11. November gab es für mich nur noch den Bahnhof Zoo, Westberlin, als Postabgabe. Die Auseinandersetzung um die deutsche Einheit in Nicht-Berlin hatte da gerade erst begonnen. Es gibt heute viel Streit, und es gibt einen neuen Populismus-Mix. Wer meine Meinung dazu wissen möchte, kann eine Sendung nachhören, die gestern Abend im Deutschlandfunk kam. Wenn man sich seine eigenen Realitäten backen will und die Spaltung dadurch vorantreibt, dass man sie lauthals und manchmal etwas weinerlich beklagt, halte ich das für ein Problem. Ich wollte längst einmal anfangen, eine Strichliste darüber zu führen, zu welchen Anlässen man sich an die DDR erinnert fühlen kann. Aber auch die „ZEIT im Osten“ sollte einmal mit etwas beginnen – die Redaktion in Hamburg. Es wäre schön, wenn dieser regionale Einschub – das ist genauso wie die „ZEIT in Südtirol“, dort gibt es auch eine solche Beilage – in die Wochenzeitung implementiert würde und wenn sie im ganzen Blatt erschiene und nicht nur in 5 % der Auflage. Das wäre ein erster Schritt. Über den Kongress in Plauen, den wir dieses Jahr organisiert hatten, aber nicht durchführen konnten, werde ich jetzt nicht mehr sprechen können. Wir versuchen, die Anregungsarbeiten dort zu verstetigen. Wir versuchen, eventuell einen Kongress als Dauerinstanz, von Sachsen ausgehend, mit Begegnungen im kleinteiligen Bereich zu ermöglichen. Ich bin gespannt auf Ihre Anregungen. Wir werden das morgen früh gleich in der Dienstbesprechung auswerten. – Ich wollte Ihnen einige Sekunden schenken und nicht beim ersten Mal gleich wegen Überziehung der Redezeit ermahnt werden. Zumindest das habe ich geschafft. Alles Gute – und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des ganzen Hauses) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Lutz Rathenow. Wir kommen jetzt gleich zur Aussprache. Ich bitte Frau Abg. Springer für die CDUFraktion.
Ines Springer CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung hat dem Landtag im März 2020 empfohlen, den 25. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herrn Lutz Rathenow, zur Kenntnis zu nehmen. Der vorliegende Bericht ist detailliert und gibt einen umfassenden Einblick in die hoch emotionale, sehr zeitaufwendige und intensive Arbeit des Landesbeauftragten mit seinem Team. Der Bericht verdeutlicht die wichtigen Funktionen des Sächsischen Landesbeauftragten: Beratung und Information von Bürgern, öffentlichen Stellen, Medienvertretungen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die Unterstützung bei Rehabilitierungen und Entschädigungsfragen politisch Verfolgter und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus trägt der Landesbeauftragte mit politischen Bildungsangeboten natürlich wesentlich zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur bei. Er gibt mit seiner Arbeit Anregungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den im Freistaat tätigen Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen, den Gedenkstätten sowie dem Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen und anderen Bildungseinrichtungen. Als besonderen Erfolg benennt der Bericht den Härtefallfonds. Herr Rathenow hat dazu bereits ausgeführt. Da im Rahmen des Fonds jeder Betroffene nur ein Mal einen Antrag stellen kann, sind die Zahlen, die von Herrn Rathenow genannt wurden, beachtlich. Eine Erhöhung und leichte Erweiterung der Kriterien wären sicher wünschenswert. Auch wenn es kein Bestandteil des Tätigkeitsberichts ist: Lassen Sie mich bitte darauf verweisen, dass auch in der Corona-Krise der Sächsische Landesbeauftragte und sein Team besonders verlässliche Beratungspartner waren. Kompetenz und Verlässlichkeit sind in dieser Zeit wichtiger denn je. In diesem Zusammenhang ist besonders der effektive Personaleinsatz hervorzuheben. Daher – mal sehen, was daraus wird – sind im entsprechenden Haushaltsansatz des Landtags für 2021 statt zwei Projektstellen zwei feste Stellen vorgeschlagen. Herr Rathenow wird seinem Ruf als Impulsgeber auch in aktuellen Tätigkeitsberichten gerecht, unter anderem, wenn es um die Archivstandortfrage geht. Unter diesem Blickwinkel noch eine Anmerkung: Die recht frische Aktivität von Michael Hollmann, dem Präsidenten des Bundesarchives, der am 3. Juni 2020 im Landtagsbildungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern sagte, das Bundesarchiv sei keine Gedenkstätte. Wichtig sei ihm, dass sichergestellt ist, dass die Gesamtüberlieferung eines Landes an einem Ort versammelt wird. Das hätte unter Umständen auch Auswirkungen auf die sächsische Archivplanung. Aus dem vorliegenden Tätigkeitsbericht lassen sich auch wesentliche Verbesserungen für die Anspruchsberechtigten nachlesen. So wurden die Rehabilitationsgesetze entfristet und in der DDR verfolgte Schüler wurden ebenfalls anspruchsberechtigt. Das hat dazu geführt, dass es knapp 5 000 Anträge von verfolgten Schülern gibt. Von diesen Anträgen sind nur noch 36 nicht entschieden. Neben dem Anstieg von Beratungsmaßnahmen, die über den bereits besprochenen Härtefallfonds hinausgehen – zum Beispiel für Entschädigungen für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen –, lässt sich auch ablesen, dass die Beratungen vermehrt nachgefragt werden. Es ist natürlich auch ein wesentlicher Punkt, dass die regionalen Beratungsangebote verstärkt werden. Mit Hochachtung für die geleistete Arbeit habe ich den vorliegenden Bericht durchgesehen und gleichzeitig die Emotionen hinter den Daten und Fakten nachvollziehen können. Das Leid der Betroffenen kann von vielen von uns nur erahnt werden, und wir alle haben die Verpflichtung, für die Opfer der SED-Diktatur und gegen das Vergessen der Geschehnisse unsere Kraft einzusetzen. Dieser Verantwortung wollen auch wir als CDU-Fraktion weiter gern gerecht werden. Neben vielen anderen Angeboten würden wir gern eine Ausstellung der Hoheneckerinnen in den Fluren der CDUFraktion zeigen. Diese Ausstellung gibt es bereits. Dafür haben sich 25 Frauen portraitieren lassen. Wir hoffen, dieses Vorhaben zeitnah umsetzen zu können. Mit einem aufrichtigen Dank an den Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, an sein Team, aber auch natürlich an alle Bildungsträger, Gedenkstätten und Verbände, die sich dieser Verantwortung stellen, wird der Bericht seitens der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegin Springer. Ich bitte jetzt den Abg. Beger für die AfD-Fraktion.
Mario Beger AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst im Namen meiner Fraktion bei Lutz Rathenow für die Vorlage des Berichts bedanken. Es ist auch Ihnen zu verdanken, dass ein düsteres Kapitel unserer Geschichte immer wieder in unser aller Bewusstsein gerufen wird und nicht in Vergessenheit gerät. (Beifall bei der AfD) Ich habe diesen Tätigkeitsbericht mit den Augen eines Betroffenen gelesen. Ich wollte als junger Mensch damals ein Land verlassen, dass sich Deutsche Demokratische Republik nannte, weil dieses Land nicht demokratisch war, weil dieses Land seinen Bewohnern vorschreiben wollte, was sie zu denken und zu sagen haben und weil in diesem Land Lüge und Unfreiheit herrschten. Mein Fluchtversuch von Ungarn nach Österreich endete 1988 in Stasi-Haft in Budapest, Berlin und Dresden und zu guter Letzt im Strafvollzug Zeithain. Was ich dort erleben musste, war kaum zu ertragen. Im Bericht haben mich deshalb besonders die Einzelschicksale interessiert, über die anschaulich berichtet worden ist, sei es der Bericht über eine junge Frau, die missbraucht und von den Eltern verlassen, völlig willkürlich eingesperrt wurde, weil sie versuchte, sich alleine in der DDR durchzuschlagen, oder sei es der Bericht über einen Mann, der bereits 1961 wegen Staatsverleumdung verurteilt wurde, eine Opferrente aber an fehlenden Unterlagen zu scheitern drohte. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Zahl reiht sich an Zahl, Fakt an Fakt. Man muss sich vor Augen führen, dass diese Zahlen und Fakten stellvertretend für unendlich viele Einzelschicksale stehen, Einzelschicksale, die verdeutlichen, welchen Charakter diese sogenannte Deutsche Demokratische Republik hatte, nämlich den Charakter eines Unrechtsstaates. (Beifall bei der AfD) Es ist für mich unbegreiflich, wie heute versucht wird, diesen Teil unserer Geschichte umzuinterpretieren. Wenn zum Beispiel die Ministerin von Mecklenburg-Vorpommern einerseits zwar feststellt, dass der DDR alles fehlte, was eine Demokratie ausmacht, zum Beispiel Meinungsfreiheit, freie Wahlen, freie Presse und das Recht auf Opposition, die aber andererseits den Begriff Unrechtsstaat vermeiden will, indem sie sich hinter DDR-Bürgern verschanzt, die dadurch angeblich ihre Biographie abgewertet sehen würden. Oder wenn der Thüringer Ministerpräsident davon spricht, die DDR sei zwar kein Rechtsstaat gewesen, die Verwendung des Begriffs Unrechtsstaat verbiete sich aber, weil er dies persönlich unmittelbar und ausschließlich mit der Zeit der Herrschaft der Nationalsozialisten verbinde. Ich kann Ihnen aus eigener leidvoller Erfahrung sagen: Es ist den Opfern von Unrecht völlig egal, aus welchen Motiven sie verfolgt werden. Es schmerzt jedoch ungemein, wenn das Schicksal vieler Menschen relativiert wird und wenn es Opfer erster und zweiter Klasse gibt. Ich bin kürzlich nach vielen Jahren wieder einmal in Zeithain gewesen, an dem Ort, wo ich die düsterste Zeit meines Lebens zubringen musste. In Zeithain wurden wir politischen Häftlinge von den Kriminellen drangsaliert, von den Wärtern geschlagen und in Einzelhaft gesteckt, wenn wir es wagten, aufzumucken. Wir mussten die Arbeit im Stahlwerk Riesa verrichten, die am schwersten und am gefährlichsten war. Unsere Familie, unsere Freunde wurden währenddessen vom Staat tyrannisiert, massiv unter Druck gesetzt und eingeschüchtert. Ich muss Ihnen sagen, dass ich über viele Jahre nicht über dieses Thema sprechen konnte und es mir heute immer noch sehr schwerfällt. Ich weiß, dass es vielen Leidensgenossen genauso geht. Auch deshalb ist die Arbeit des Landesbeauftragten wichtig. Noch längst haben sich nicht alle Opfer des DDR-Unrechts gemeldet. Noch längst ist das Unrecht nicht in seiner ganzen Breite aufgearbeitet. Lutz Rathenow hat es in seinem Bereich an einem Beispiel deutlich gemacht. In seinem Bericht ist die Rede von vergessenen Opfergruppen, zum Beispiel die ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter. Das sind diejenigen Zivilpersonen, die allein aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg im Ausland zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Es ist nicht die kümmerliche Ausgleichszahlung von 2 500 Euro, die im Vordergrund steht. Es ist vielmehr der Umstand, dass diese Opfer, die jahrzehntelang von der Politik ignoriert und in der Öffentlichkeit kaum beachtet wurden, endlich eine späte Anerkennung erhielten. Bezeichnend für die Situation in unserem Land ist, wenn sich diese Opfer heute verunglimpfen lassen müssen. Ich möchte an dieser Stelle einmal aus dem Beitrag einer Mitarbeiterin des Landesbeauftragten zitieren, welcher für die „Sächsische Zeitung“ verfasst wurde. Der Beitrag trägt den Titel „Ab in den Gulag“ und wurde im Oktober 2017 in der Sächsischen Zeitung veröffentlicht: „Von den etwa 1,2 Millionen Menschen, die unter unvorstellbaren Bedingungen Zwangsarbeit verrichten mussten, lebt heute nur noch ein Bruchteil. Unter ihnen auch Frauen. Beim Vormarsch auf Berlin griff die Rote Armee ungefähr 200 000 Zivilisten auf. Da die Männer an der Front waren, nahm man Frauen und Mädchen mit, Mädchen, die weder Hitler gewählt noch etwas mit dem Krieg zu tun hatten, Mädchen, die in Sibirien die deutsche Kriegsschuld abarbeiteten. Für die Lagerarbeit wurden sie nie entschädigt, denn das Unrecht, das ihnen angetan wurde, galt bis zum letzten Jahr als kriegsfolgenbedingtes Massenschicksal.“ Für diesen Beitrag erntete die Autorin in einem Leserbrief den Vorwurf des Geschichtsrevisionismus und Verharmlosung der NS-Verbrechen. Dieser Leserbrief ist symptomatisch für das Geschichtsverständnis weiter Teile unserer Gesellschaft, denn nach heutiger Lesart ist bereits das Ansprechen von Tatsachen, die nicht in das beschönigte Bild vom Tag der Befreiung passen und am Lack des Sozialismus kratzen, verdächtig. Einige der in diesem Zusammenhang verwendeten Phrasen habe ich bereits benannt, Geschichtsrevisionismus oder Verharmlosung der NS-Verbrechen. Das Vokabular aus DDR-Zeiten feiert allseits fröhliche Urstände. Auch damals begingen wir den staatlich verordneten Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus. Ob sich die Mädchen, die in Ruhla Zwangsarbeit verrichten mussten, damals auch befreit gefühlt haben? Ich sage Ihnen, wann ich und viele meiner Leidensgefährten sich befreit gefühlt haben – als wir am 8. November 1989 aus dem DDRZuchthaus kommend endlich die Grenze zur Bundesrepublik überquert hatten. Wir waren froh, endlich diesen Unrechtsstaat hinter uns gelassen zu haben. Ich hoffe, dass ich mich niemals mehr in einer DDR 2.0 wiederfinde. Wenn aber heutzutage in der LINKEN davon schwadroniert wird, Reiche kurzerhand zu erschießen – – (Oh-Rufe von den LINKEN) – oder sie zumindest einer nützlichen Arbeit zuzuführen, ohne dass diese Aussagen nennenswerte Konsequenzen nach sich ziehen, wenn in Mecklenburg-Vorpommern eine Dame zur Verfassungsrichterin gewählt wird, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) die Mitbegründerin der Antikapitalistischen Linken ist und die noch 2011 meinte, zum Mauerbau habe keine vernünftige Alternative bestanden, wenn Bürger, die gegen die Einschränkungen ihrer Freiheiten demonstrieren, als Verschwörungstheoretiker, Neonazis und Demokratiefeinde bezeichnet werden, und wenn eine demokratische Wahl in Radebeul wiederholt werden soll, nur weil der gewählte Kulturamtsleiter gewissen Leuten ein Dorn im Auge ist, dann bin ich mir nicht mehr sicher, wie weit wir uns schon wieder der DDR angenähert haben. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich nur sagen: Bleiben Sie wachsam, denn Freiheit ist das einzige, was zählt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Einige Abgeordnete der AfD erheben sich.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Abg. Beger von der AfD-Fraktion. Ich erteile jetzt Kollegin Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE das Wort. – Bitte schön.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Rund 30 Jahre nach 1989 hat sich unser Land, haben sich unsere Blickwinkel geändert. Scheinbar Wichtigeres spielt im Leben der derzeitigen und kommenden Generation eine Rolle, und tagaktuelle Ereignisse bestimmen die Schlagzeilen. – Verständlich. Aber umso wichtiger ist es, auf Vergangenes, geschichtlich Epochales aufmerksam zu machen, wie zum Beispiel die politische Wende in der ehemaligen DDR. Dazu ist es notwendig, die Ursachen und Hintergründe offen zu legen, die zu dieser Wende geführt haben, diese zu erforschen, zu dokumentieren und den neuen Generationen nahezubringen. Deshalb, Herr Rathenow, kommt Ihrer Arbeit und Ihrer Behörde eine herausragende Bedeutung zu. Bereits im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung und heute – ein Novum – auch hier im Hohen Haus haben Sie Ihren 25. Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dafür und für die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich für Ihre Arbeit dankt Ihnen meine Fraktion ausdrücklich. Sie unterrichteten uns über die Beratungstätigkeit, Ihre Bildungsarbeit und Informationspolitik, Ihre Arbeit im Bereich des Gedenkens und Erinnerns und über Kooperationen, die Sie eingegangen sind, um nur einige Punkte aus Ihrer umfangreichen Unterrichtung zu nennen. All das findet unsere Unterstützung, aber – und darauf bin ich gerade zu Beginn schon eingegangen – wir sehen für die Zukunft einen herausragenden Bedarf im Rahmen der Forschung, der Dokumentation und der Veröffentlichung. Diese Ergebnisse Ihrer Arbeit – so sehen wir das – werden in Zukunft deutlich mehr an Gewicht gewinnen, umso weniger die betroffene Generation Ihrer Unterstützung bedarf. Es muss Ihnen und Ihrer Behörde gelingen, die komplexe und wechselhafte Geschichte, die unsere Gesellschaft zu dem gemacht hat, was sie heute ist, unserer jungen Generation zu vermitteln. Sie kennt dies maximal aus Geschichtsbüchern. Dazu fordern wir Sie ausdrücklich auf, und darin bestärken wir Sie. Deshalb muss einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit viel mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Inwieweit es einer Personalaufstockung bedarf, entscheiden wir nicht heute. Gleiches gilt für die kraftraubende Diskussion der Standortfrage, wobei – so haben wir das verstanden – die Entscheidung auf bundespolitischer Ebene getroffen wurde bzw. wird. Sehr geehrter Herr Rathenow, wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg in der Bewältigung Ihrer Aufgaben, bedanken uns für Ihren Bericht und wünschen uns, dass Sie in gleicher Qualität wie bisher die neuen Herausforderungen, denen Sie sich stellen müssen, bewältigen werden. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Dirk Panter, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher, das Wort zu nehmen.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Rathenow! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten mussten wir auf Demonstrationen gegen die Corona-bedingten Einschränkungen immer wieder die Sätze hören, wie: Das ist ja wie zu DDR-Zeiten. Man beschwerte sich lautstark, dass man sich in der „DDR 2.0“ nicht frei bewegen und nichts mehr sagen dürfe, man müsse sich gegen die „Terrormaßnahmen“ der „verfassungsbrüchigen Regierung“ auflehnen. Und schon viel länger hören wir Beschwerden über die sogenannte „Merkel-Diktatur“. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir stellen sich die Nackenhaare auf ob solcher Vergleiche der aktuellen, sicher nicht angenehmen, ja auch freiheitseinschränkenden Situation mit dem fundamentalen Unrecht, das die Menschen in Sachsen und in der gesamten DDR jahrzehntelang ertragen haben, ertragen mussten. Nun macht es unsere Demokratie aus, dass wir die Verbreitung solcher offensichtlichen Unwahrheiten und Diffamierungen als freie Meinungsäußerungen aushalten. Wir lassen sogar zu, dass politische Kräfte bis in die Parlamente hinein gezielt gesellschaftliche und politische Zustände herbeireden, die geprägt seien von Repression, Ungleichheit, Autoritarismus. Wir haben es heute schon oft auch hier gehört. Das alles ohne irgendeine Tatsachengrundlage. Die Menschen, die sich auf diesen Demonstrationen versammeln und ihre sachlich unrichtige diffamierende Meinung frei geäußert haben, waren und sind dabei umfassend durch das Grundgesetz geschützt vor Störungen von Dritten, (Widerspruch von der AfD) aber vor allem vor staatlichen Repressionen. In einer Diktatur wären sie das sicher nicht. (Beifall bei der SPD) Lieber Herr Rathenow, es tut mir leid, aber Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben genauso wie die vielen Akteurinnen und Akteure der DDR-Aufarbeitung, der Demokratie- und Bildungsarbeit noch sehr viel zu tun. Offensichtlich ist bei einigen noch nicht angekommen oder vielleicht nicht mehr präsent, was in den Jahren zwischen 1945 und 1989 in der sowjetischen Besatzungszone bzw. in der DDR passiert ist. Offensichtlich erkennen leider immer noch zu viele Menschen nicht, wenn sich echte Unrechtsstrukturen, zum Beispiel in Ungarn, entwickeln und was es heißt, wenn ein Land auf eine echte Diktatur zusteuert. (Beifall von den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Viele Menschen verkennen offensichtlich oder wollen es verkennen, dass sie in einem freien, in einem demokratischen Land leben. Vor diesem Hintergrund kann man gar nicht oft genug betonen, wie wichtig und notwendig die Arbeit des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SEDDiktatur, Herrn Rathenow, und seines ganzen Teams ist. Dafür möchte ich Ihnen im Namen meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr herzlich danken. (Beifall von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der Berichtszeitraum ist dieses Mal ein besonderer. Auch wenn er schon einige Zeit vorüber ist, lohnt sich die Betrachtung. Er war geprägt durch die Angliederung der Behörde des Landesbeauftragten an den Sächsischen Landtag. Ich freue mich im Bericht zu lesen, dass sich die Gedanken, die sich die heutigen Koalitionspartner damals gemacht haben, positiv auf die Arbeit des Landesbeauftragten auswirken. Ein kleines, aber wichtiges Detail ist zum Beispiel die bessere Mobilität des Landesbeauftragten und die damit verbesserte Wirksamkeit in ganz Sachsen. So ist es dem Team auch durch die Nutzung zum Beispiel des Landtagsfahrdienstes leichter möglich, Beratungen auch in schwer erreichbaren Regionen Sachsens anzubieten. Es zeigt sich: Die Tätigkeit des Teams des Landesbeauftragten gerade in den sächsischen Regionen gewinnt erheblich an Bedeutung. Das liegt nicht nur am zunehmenden Alter der zu Beratenden und Hilfesuchenden und der damit einhergehenden eingeschränkten Mobilität, sondern auch darin, dass Forschung sowie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit vielmehr in die Fläche getragen werden und sie in der Lage sein müssen, das auch zu können. Das DDR-Unrecht in Sachsen hat sich nicht auf Dresden, Chemnitz und Leipzig konzentriert; also ist es nur logisch, dass die Aufarbeitung und das Gedenken nicht nur hier stattfinden. Es gilt, die Kooperationen des Landesbeauftragten mit den Gedenkstätten in der Fläche zu intensivieren. Ich denke dabei natürlich neben der Gedenkstätte Bautzen und dem geschlossenen Jugendwerkhof Torgau auch an den Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis und das Frauengefängnis Hoheneck. Beeindruckt war ich von der Beratungsoffensive Anfang 2018 in den Kommunen, die laut dem Bericht auf sehr große Resonanz stieß. Sie wurde vor dem Hintergrund des drohenden Auslaufens der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze gestartet. Die damaligen Unsicherheiten über die Zukunft der Rehabilitierung für die Opfer wurden mittlerweile beseitigt. Die Resonanz zeigt allerdings, wie notwendig die Beratungsangebote für die unmittelbar Betroffenen, aber auch für ihre Angehörigen sind. Der Bericht stellt es klar heraus: Es geht zukünftig zusätzlich zu diesen Beratungen oder zu Beratungen bei Einsicht in Stasiakten um weitere Aufgaben und Themen – zunehmend vor allem um Biografieklärungen sowie um die Aufarbeitung von Familiengeschichten während der SED-Diktatur. Jeder Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten bringt neue Themenfelder und Aufarbeitungsnotwendigkeiten hervor, die bisher noch gar nicht systematisch beleuchtet wurden. In diesem Berichtszeitraum rückten zum Beispiel das DDR-Staatsdoping oder politisch motivierte Adoptionen in den Fokus. Diese Themen können nur aufgedeckt und aufgearbeitet werden, wenn die Opfer auf leicht zugängliche Beratungsangebote stoßen und der Landesbeauftragte auch in ganz Sachsen präsent sein kann. Mit der höheren Mobilität, dem Ausbau von Vor-Ort-Beratungen und neuen Kooperationen, beispielsweise auch mit Kulturschaffenden zur Erfahrbarmachung von Unrechtsgeschichte, sowie den neu zu bearbeitenden Themenfeldern steigt auch der Personalbedarf des Landesbeauftragten, und ich hoffe, wir als Haushaltsgesetzgeber können Sie hierbei unterstützen. Wichtig finde ich auch den Vorschlag, psychotherapeutische Kompetenz in das Beratungsteam zu bringen. Denn den Menschen bei der Aufarbeitung ihrer eigenen Biografie oder ihrer Familiengeschichte zur Seite zu stehen und ihnen damit für jetziges, aber auch ihr zukünftiges Leben zu helfen, ist die tägliche Arbeit von Psychotherapeuten. Warum also sollten diese Kompetenzen nicht auch in der Beratung von Opfern staatlicher Maßnahmen in einer Diktatur richtig sein? Diese Kompetenzen wären meines Erachtens auch in der Bildungsarbeit wertvoll, wenn die Fähigkeit von Empathie gegenüber den Opfern und ihrer Lebensgeschichte gefördert werden soll. Das scheint mir ein wichtiger Ansatz – nicht nur in der Bildungsarbeit zur DDR-Geschichte – zu sein. Zum Schluss bleibt mir nur noch eines zu sagen: Lieber Herr Rathenow, liebe Frau Dr. Aris, liebes Team der Landesbeauftragten, ich danke Ihnen für diese sehr vielschichtige Arbeit. Machen Sie bitte weiter so! Wir wissen das sehr zu schätzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht der Abg. Frank Richter für die SPD-Fraktion.
Frank Richter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Diskussion steht der erste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten in der Funktion als Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es hat sich also doch eine kleine Änderung ergeben im Vergleich zu den 24 Berichten vorher. Darauf möchte ich hinweisen. Zuvor war es der Amtsinhaber als Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und nun – aufgrund der im Oktober 2016 erfolgten Umbenennung des Gesetzes – ist der Titel etwas umständlicher geworden: Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Entstehung, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. – Das ist ein umfangreicher Arbeitsauftrag, der, so scheint mir, eine andere Betrachtung nötig macht. Seither ist die Behörde des Landesbeauftragten auch direkt beim Landtag angebunden. Der Landesbeauftragte hat kein Kuratorium und auch sonst kein Aufsichtsratsgremium. Deshalb scheint es mir besonders wichtig und auch der politischen Bedeutung der Tätigkeit angemessen, dass hier im Landtag eine qualifizierte Diskussion seines Berichtes erfolgt. Bevor ich zu einigen durchaus kritischen Punkten komme, möchte ich, wie es einige der Vorrednerinnen und Vorredner schon getan haben, Ihnen, Herr Rathenow, sowie Ihrem Team nachdrücklich danken – besonders für die intensive und auch extensive Informations-, Beratungs- und Unterstützungstätigkeit, die den ungezählten Opfern der kommunistischen Diktatur zugutekommt. Ich weiß, wie dankbar Ihnen viele sind, in Ihnen und Ihrem Team kompetente und wohl auch geduldige Ansprechpartner zu wissen. Der Bericht belegt ganz eindrücklich, dass es nach wie vor nötig ist, im Hinblick auf die Möglichkeit der strafrechtlichen, der beruflichen sowie auch der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung zu beraten und zu unterstützen. Ähnliches gilt für die Beratung von Opferpensionen, für die Aufarbeitung der Zwangsaufenthalte in Heimen und Jugendwerkhöfen sowie für andere, sehr verschiedene Verfolgungs- und Repressionserfahrungen. Die im Bericht erläuterten Defizite und strukturellen Unstimmigkeiten sind auch für mich teilweise erschütternd gewesen. Das gilt insbesondere für diejenigen – ich nenne nur ein Beispiel –, unter denen die Opfer sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich, zum Beispiel im DDRLeistungssport, leiden mussten und bis heute leiden müssen. Lösungsansätze an dieser Stelle zu diskutieren ist uns nicht möglich, was, so glaube ich, allen klar ist. Aber ich darf wenigstens mich als Person als Ansprechpartner zur Verfügung stellen, sofern weitere Diskussionen in Ihrem Haus nötig sind. Eine im Bericht eher beiläufig formulierte, allgemeine und an die Substanz gehende Kritik möchte ich zitieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil sie mich erschüttert hat, weil sie mich nachdenklich gestimmt hat und auch, weil sie einen gewissen inneren Protest hervorgerufen hat. Sie schreiben im Bericht: „Hier muss leider konstatiert werden, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze den ehemals politisch Verfolgten in ihrer besonderen Notlage nicht gerecht werden und ihnen nicht dauerhaft helfen.“ Das ist eine harte Feststellung! Einerseits, meine Damen und Herren, ist in der Zwischenzeit, also nach Abfassung des Berichtes – Frau Kollegin Dr. Maicher hat es schon gesagt –, einiges geschehen. Dazu gehört, wie Sie es selbst im Ausschuss schon erwähnt haben, die angemahnte Entfristung der Rehabilitierungsgesetze durch den Bund und auch die zeitliche Erweiterung bei der Gewährung von Opferrenten. Außerdem erweist sich ganz offensichtlich der in Sachsen eingerichtete Härtefallfonds als arbeitsintensives, aber auch als ein sehr geeignetes Instrument, den oft komplizierten Einzelschicksalen gerecht zu werden. Das ist – so hat es meine geschätzte Kollegin Hanka Kliese formuliert, die ja maßgeblich beteiligt war – eine sächsische Erfolgsgeschichte. Andererseits – ich glaube, das muss auch gesagt werden – stehen wir hier, wie vielleicht in Corona-Zeiten an anderen Stellen häufig auch, an einer Stelle, die deutlich macht: Der Staat ist weder allwissend noch allmächtig. Es gibt Verletzungen, die kann er nicht heilen, und es gibt Problemlagen, die kann er nicht lösen. So schwer es fällt – auch diese Wahrheit muss wohl Opfern der Repression zugemutet werden. Sehr geehrte Damen und Herren! So sehr ich die Leistung des Landesbeauftragten hinsichtlich Beratung und Unterstützung positiv einschätze – das kann ich persönlich gar nicht oft genug unterstreichen –, so kritisch betrachte ich auch einiges im Hinblick auf den weiteren Auftrag, den Sie nach der Gesetzeslage haben. Eine Kritik des Berichtes muss sich ja am Gesetz orientieren und fragen, inwiefern der Landesbeauftragte diesem Gesetz auch nachkommt. Da heißt es: „Beförderung der Bildung durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit“ usw. usf. Manchmal muss man es wörtlich nehmen. Wenn ich es wörtlich nehme, dann komme ich zu der Erkenntnis, dass der Landesbeauftragte keinen Bildungsauftrags sui generis hat. Er hat den Auftrag der Beförderung der Bildung durch Unterrichtung. Das ist keine Wortklauberei; verstehen Sie es bitte nicht so. Ich meine es deswegen sagen zu müssen, weil hier etwas Substanzielles angedeutet ist: Politische Bildung in der Demokratie bedarf immer einer speziellen Expertise. Wir haben es manchmal schwer mit den Begrifflichkeiten. Da kommt Aufarbeitung, Bildung, Forschung, Rehabilitierung, manchmal alles gleich in einem Atemzug. Wir sollten präzise sein. Der Beutelsbacher Konsens ist für die politische Bildung in der Demokratie verpflichtend. Dabei stellen sich mir viele Fragen: Wie ernst nehmen wir das? Der Lehrende muss einem Thema immer kontrovers gerecht werden: diskutieren, das kontrovers darstellen, was in der Politik kontrovers erscheint. Zeitgeschichte, mit der haben Sie zu tun, so sagen die Historiker, raucht, weil sie Menschen persönlich betrifft. Es kann sehr schnell, gerade dann, wenn es um minderjährige Schülerinnen und Schüler geht, zu emotionalen Überforderungen, zu Abwehrreaktionen kommen. Wie funktioniert der Beutelsbacher Konsens dann, wenn die Frage nach persönlicher Schuld gar nicht mehr vermieden werden kann? Wie funktioniert er bei einem Zeitzeugenauftritt? Wie funktioniert er beim Besuch einer Gedenkstätte, etwa in einem ehemaligen Konzentrationslager? Wie vermeidet man emotionale Überwältigung? Wie organisiert man die notwendige Distanz zum Betrachtungsgegenstand, die ja für den Lernerfolg nicht unerheblich ist? Lieber Herr Rathenow, verstehen Sie mich nicht falsch. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Sie und Ihr Team eine gute Bildungsarbeit machen. Aber ich erwarte auch von Ihnen, dass Sie diese sehr komplizierten Fragen beantworten und dass Sie die spezielle Anwendung der didaktischen Prinzipien der politischen Bildung auf Ihre Lernzusammenhänge so darstellen, dass Sie auch den Qualitätsansprüchen der sächsischen Lehrpläne gerecht werden. Nebenbei: Ich verlange – Sie wissen, was ich vorher gemacht habe – das schon seit vielen Jahren. Es geht, so meine ich, bei der politischen Bildung nicht in erster Linie um mehr Quantität, es geht um Qualität. Wenn es allein um die Zahl von Veranstaltungen der verschiedenen Einrichtungen, die wir als Freistaat vorhalten, von Zeitzeugenauftritten, um die Anzahl von Gedenkstätten, die Anzahl von Unterrichtsstunden in den Fächern Geschichte und Gemeinschaftskunde ginge, meine Damen und Herren, dann müssten wir in Sachsen die politisch bestens gebildeten und die von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung meistüberzeugten jungen Menschen haben. Das ist bekanntermaßen nicht der Fall. Wenn es eine PISA-Studie für politische und demokratische Bildung gäbe, befürchte ich, würde Sachsen nicht an einer vorderen Stelle landen, wo es Gott sei Dank auch wegen eines guten Bildungssystems in den anderen Bereichen landet. Auch einen inhaltlichen Schwerpunkt möchte ich benennen, auch kritisch benennen. Das Erste: Ihr Auftrag heißt seit dem neuen Gesetz auch Beförderung der Bildung über den Alltag der DDR. Dieser Auftrag scheint mir etwas unterbelichtet. Vielleicht habe ich nicht präzise genug gelesen. Wir wissen, es ist nicht wahr, dass der Alltag der DDR von früh bis abends identisch war mit Diktatur. Der Alltag in der DDR fand von früh bis abends statt unter dem Vorzeichen und unter der Herrschaft der Diktatur. Aber das ist etwas anderes und muss präzise herausgearbeitet werden. Nicht alle 17 Millionen Einwohner der DDR lebten 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr in immerwährender und allgegenwärtiger Repression, Überwachung, Denunziation und Verfolgung. Es gab das alltägliche Sich-Arrangieren, das Ausweichen. Es gab die hohe Kunst einer offiziell korrekten und zugleich einer mehrdeutigen Sprache. Es gab die alltäglichen Verlogenheiten, und es gab auch in der DDR die Freude am Leben. Warum sage ich das? Weil, wenn wir das nicht würdigen, wir möglicherweise der breiten Zielgruppe, die wir erreichen wollen, den kritischen Zugang zur Diktatur der DDR verbauen. Nur wenn wir es würdigen, dann schließen wir sie auf für die Fragen, die unbedingt notwendig sind.
Dr. Matthias Rößler
Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Kollege!
Frank Richter SPD
Sie gestatten, Herr Präsident, einen letzten Gedanken. Leider fehlt mir im Bericht – vielleicht habe ich es übersehen – das Wort Verständigung, und leider fehlt mir im Bericht auch das Wort Versöhnung. Ich glaube, es ist nicht nur nicht zu viel verlangt, ich glaube, es ist geboten, 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, 31 Jahre nach dem Mauerfall auch diese Dinge in den Blick zu nehmen.
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist zu Ende und schon eine Minute überschritten.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Richter. Er sprach für die SPD-Fraktion. Redebedarf besteht bei der Staatsregierung. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, vor nunmehr 31 Jahren sind mutige Männer und Frauen für Demokratie und für Freiheit auf die Straße gegangen, und sie haben den Fall der Mauer erwirkt. Ja, in diesem Jahr feiern wir 30 Jahre Wiedervereinigung. Einige Stimmen werden laut, die sagen: Jetzt ist auch mal gut mit der Aufarbeitung, ist auch mal gut mit dem Nachdenken über die SED-Diktatur und auch mit der Aufarbeitung. Da kann ich nur sagen: Nein, es ist nicht gut. Wir müssen weiter hier die Geschichte, die DDR-Diktatur, aufarbeiten. Wir tragen eine besondere Verantwortung für unsere Geschichte. Die Aufarbeitung muss ein fester Bestandteil unserer demokratischen Kultur im Jetzt und auch im Morgen sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist in der der ehemaligen DDR großes Unrecht und Leid widerfahren, unter welchem sie teilweise bis heute leiden. Die Aufarbeitung und Wiedergutmachung dieses systematischen Unrechts ist eine fortwährende, äußerst bedeutende Aufgabe. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Besonderen dieser Aufgabe angenommen hat sich der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Seit vielen Jahren betreibt und befördert er gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unermüdlich die historische und politische Aufarbeitung der SED-Diktatur, wofür ihm nicht nur unser Dank, sondern vor allem auch unser Respekt gebührt. Die größte organisatorische Besonderheit im Berichtszeitraum von 2016 bis 2018 liegt in der Angliederung des Landesbeauftragten an den Sächsischen Landtag, die zum 1. Januar 2017 erfolgte, aber eben auch zur Weitung des Blicks, weg allein vom Blick auf die Stasi hin zum Blick auf die SED-Diktatur insgesamt. An dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank dafür, dass dies hier in der letzten Legislaturperiode möglich gemacht wurde, meinen Dank noch einmal an Hanka Kliese und Martin Modschiedler, die wir damals gemeinsam mit der GRÜNEN-Landtagsfraktion, mit mir als Person diesen Gesetzentwurf erarbeiten und verabschieden konnten. Damit verbunden obliegt die Rechts- und die Dienstaufsicht nunmehr dem Präsidenten des Landtages und nicht mehr der Staatsregierung. Über diese institutionelle Neuordnung hinaus hat das im Oktober 2016 beschlossene neue Landesbeauftragtengesetz deutliche Kompetenzen und Aufgabenerweiterungen zur Folge gehabt. Aus dem Tätigkeitsbericht geht ganz deutlich hervor, was 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zentraler Punkt der Arbeit des Landesbeauftragten ist. Es ist nämlich ganz klar ein Bildungsauftrag, aber eben auch eine eigenständige Dokumentationsarbeit, die Zusammenarbeit mit den in Sachsen tätigen Verfolgten- und Aufarbeitungsinitiativen und nicht zuletzt natürlich die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, der Opfer. Das Interesse Betroffener, die Nachfragen und Problemstellungen sind nach wie vor ungebrochen hoch. Gerade die Anzahl der Anfragen zu der in DDR-Zeiten erlebten politisch motivierten Haft ist immer noch beachtenswert hoch und über die Jahre nicht abgerissen, wie Sie sehr eindrücklich an verschiedenen Beispielen in Ihrem Bericht dargestellt haben, lieber Herr Rathenow. Als Landesbeauftragter sind Sie für diese Opfer die zentrale Ansprechperson in Sachsen und von essenzieller Bedeutung bei allen strafrechtlichen, beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsproblemen. Das liegt auch daran, dass viele Betroffene nun in das Rentenalter kommen und sich aufgrund von Rentenansprüchen hier genötigt sehen oder vielleicht jetzt erst die Kraft aufbringen, sich mit ihrer schmerzvollen Vergangenheit auseinanderzusetzen. Besonders herauszustellen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Beratung vor Ort auch in den Kommunen konkret stattfindet. Dass dieses Angebot sehr, sehr gut angenommen wird, sieht man an den Zahlen, an den Statistiken. Deswegen freue ich mich, dass dieses Angebot in den letzten Jahren noch einmal ausgeweitet und aufgestockt werden konnte. Auf diese Weise können gerade Menschen, Personen, Opfer in den ländlichen Regionen, die vielleicht heutzutage nicht mehr so mobil sind, die entsprechende Beratung erfahren. Gerade in diesem Zusammenhang ist es außerdem unerlässlich, dass die entsprechenden Stasiakten in unserem Bundesland verbleiben und den Betroffenen für Akteneinsichtsbesuche weiterhin zur Verfügung stehen. Deswegen war es eine richtige und wichtige Entscheidung des Bundestages, dass die Akten in allen ostdeutschen Bundesländern bleiben sollen. In die Zukunft blickend sollten die Beratungsangebote mit den bestehenden Gedenkstätten kooperieren. Dazu habe ich schon ein Gespräch mit unserer Kulturstaatsministerin Klepsch, die für die Gedenkstätten zuständig ist, geführt. Denn hier gilt es, mit den Zuständigen in den Gedenkstätten, mit der BStU, mit dem Landesbeauftragten, aber auch mit der Landeszentrale für politische Bildung ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Weiterhin finde ich es bemerkenswert, wie der Landesbeauftragte immer darum bemüht ist, die Öffentlichkeit an seiner Arbeit teilhaben zu lasse, und durch verschiedene Publikationen auf das Thema aufmerksam macht. Beispielhaft hervorheben möchte ich die im Berichtszeitraum von Dr. Nancy Aris erschienene Publikation mit dem Titel „Das lässt einen nicht mehr los. Opfer politischer Gewalt erinnern sich“, in der 32 Menschen aus ihrem persönlichen Leben in der ehemaligen DDR erzählen. Auch daraus wird deutlich, dass wir unsere deutsch-deutsche Geschichte nicht vergessen dürfen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch, dass sich Ende letzten Jahres auf Bundesgesetzebene einiges getan hat und im November 2019 endlich weitere Maßnahmen, welche die strafrechtliche, die berufliche und die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für die Opfer verbessern sollen, in Kraft getreten sind. Genau dieses Thema haben wir in der letzten Legislaturperiode hier in diesem Landtag besprochen. Zuallererst wurden die Rehabilitierungsgesetze gänzlich entfristet – ein notwendiger und längst überfälliger Schritt; wir haben es gerade von Herrn Richter gehört. Vielen Betroffenen wurde damit die Möglichkeit gegeben, sich mit ihrer Vergangenheit auseinanderzusetzen, wenn sie selbst vor allem mental so weit sind. Ihnen wurde der Druck genommen, das nur noch schnell oder ansonsten womöglich überhaupt nicht mehr tun zu können. Dringend überarbeitungswürdig war zudem die rechtliche Situation von DDR-Heimkindern. Kindern und Jugendlichen aus der ehemaligen DDR, deren Eltern aufgrund politischer Verfolgung inhaftiert waren und die deshalb in einem Kinder- oder Spezialheim untergebracht wurden, kann nun endlich besser geholfen werden. Durch das neue Gesetz wird Betroffenen eine Beweiserleichterung an die Hand gegeben, die es ermöglichen soll, ihre Rechte effektiver und einfacher durchzusetzen und die Entschädigungen zu erhalten, die ihnen zustehen. Schließlich wurde mit der Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes ein weiterer unerlässlicher Schritt in Richtung Aufklärung und Wiedergutmachung getan. Die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie kann hier ohne Zweifel einen wichtigen Beitrag dazu leisten, um die Dimension und die Auswirkungen für die betroffenen Kinder und ihre leiblichen Eltern besser einzuschätzen, um weiteren politischen Handlungsbedarf ableiten zu können, auch wenn dieser Schritt allein nicht genügt, um den Interessen der Betroffenen gerecht zu werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus all dem wird mehr als deutlich, dass auch 30 Jahre nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung das Kapitel DDR längst nicht abgeschlossen ist. Umso wichtiger und bedeutender ist der unermüdliche Einsatz aller Mitwirkenden, die das Ausmaß dieses systematischen Unrechts kenntlich machen und sich stets darum bemühen, den Betroffenen zu helfen und deren Leid nach Möglichkeit zu lindern. Dafür sage ich vor allem eins, lieber Herr Rathenow und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Nicht zuletzt freue ich mich, dass es jetzt mit der neuen Koalition und der neuen Geschäftsordnung möglich gemacht wurde, dass Sie hier persönlich Ihren Tätigkeitsbericht vorstellen können. Wir haben es gehört: Der aktuelle Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum 2016 bis Juni 2018. Das ist ein Abstand von zwei Jahren. Das heißt, im Juni 2020 beginnt der neue Berichtszeitraum. Vielleicht schaffen Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es tatsächlich, dass wir uns sehr viel schneller wiedersehen als beim letzten Berichtszeitraum, um vielleicht konkret auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Frau Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Wir sind am Ende dieser Rederunde angekommen. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Berichterstatterin des Ausschusses, unsere Kollegin Hanka Kliese, das Wort? – Das kann ich auch nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussbeschluss als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/1973. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, Drucksache 7/1973, einstimmig zugestimmt. Tagesordnungspunkt Haushaltsvollzug Zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 05 03 Titel 883 88 und 893 Drucksache 7/2152, Unterrichtung durch Drucksache 7/2484, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, das Wort? – Auch nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/2484 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Aus den Fraktionen wurde zu drei Gegenständen der Sammeldrucksache Aussprachebedarf erklärt. Konkret begehrt die AfD-Fraktion Aussprache zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag in Drucksache 7/2062 mit dem Thema „Sachsen steht zur heimischen Landwirtschaft – Verschärfung der Düngeverordnung stoppen“. Als weiteren Punkt begehrt die AfD-Fraktion Aussprache zu Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Antrag in der Drucksache 7/2368 mit dem Thema „Einjahreshaushalte für 2021 und 2022 anstelle eines Doppelhaushaltes 2021/2022 – langfristige Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt 2022 abwarten“. Die Fraktion DIE LINKE wünscht schließlich die Aussprache zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag in der Drucksache 7/397 mit dem Thema „Gemeinnütziges Engagement gebührend anerkennen – freie Fahrt für Freiwilligendienstleistende mit Bus und Bahn“. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß § 10 Abs. 1 HG 2019/2020 88 zur Umsetzung des Digitalpaktes das Staatsministerium der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Dennoch ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/2484 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/2485 Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt, die frei auf die genannten Gegenstände verteilt werden kann. Ich erteile zunächst der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/2063 das Wort. Das Wort ergreift Kollege Dornau.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zur Drucksache 7/2063, „Sachsen steht zur heimischen Landwirtschaft – Verschärfung der Düngeverordnung stoppen“. Seit Monaten treibt es die Bauern deutschlandweit auf die Straße. Es sind nicht nur die unverschämten Diffamierungen der SPD-Ministerin Schulze und die Verschwörungstheorien der giftgrünen Ex-Agrarministerin Künast. Es geht auch um die folgenschweren Verschärfungen der Düngeverordnung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wer hat Ihnen denn das erzählt?) Meine Damen und Herren, das Maß ist voll! (Beifall bei der AfD –
Sören Voigt CDU
Hört, hört! Das muss mal gesagt werden! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Statt ihren Berufsstand zu verteidigen, lässt sich Bundesministerin Klöckner von der EU-Kommission auf der Nase herumtanzen. Aber auch die Sächsische Staatsregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, jahrelang ergebnislos zugeschaut zu haben. In ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag „Verschärfung der Düngeverordnung stoppen“ hat die Staatsregierung die neuen düngerechtlichen Verschärfungen als teilweise nicht praktikabel und wenig sachgerecht dargestellt. Nach unserer Auffassung ist die novellierte Düngeverordnung nicht nur fachlich mehr als dünn, sondern sie verstößt auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Auswirkungen der Düngeverordnung von 2017 sind noch nicht messbar. Das Düngeexperiment in Dänemark blieb nahezu wirkungslos und wurde beendet. Die überprüften Nitratmessstellen ergaben teils gravierende Mängel, und außerlandwirtschaftliche Einflüsse wie Altlasten, Truppenübungsplätze und nicht funktionstüchtige Ministerkläranlagen wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Diese und viele andere Kritikpunkte konnten den Aussagen der Sachverständigen entnommen werden. Auf der Bauerndemo am 5. März sah es Ministerpräsident Kretschmer auch so – ich zitiere – „…, dass die Düngeverordnung so, wie sie jetzt vorliegt, nicht zustimmungsfähig ist, zumindest nicht für mich.“ Wenn etwas nicht zustimmungsfähig ist, wäre ein klares Nein konsequent gewesen und keine schmallippige Enthaltung, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der AfD) Der sogenannte Kompromissentwurf des Saarlandes verschiebt die Umsetzung der Düngeverordnung auf Anfang 2021, heilt aber die Unzulänglichkeiten nicht; und es ist dreist von Ihnen, liebe CDU, zu behaupten, man müsse nun handeln, weil Brüssel diese Unterdüngung verlange, denn sonst würde ganz Sachsen ein rotes Gebiet. Die EU forderte diese 20-prozentige eben nicht explizit. Ich zitiere aus der Stellungnahme zu unserem Antrag: „In Verhandlungen mit der EU-Kommission hat der Bund zum Teil nicht praktikable und wenig sachgerechte neue düngerechtliche Vorschriften zugesagt.“ Wenn Sie das Übel kennen, wäre es folgerichtig, unserem Antrag zu folgen und gegen diese Verordnung vorzugehen. Diese Möglichkeit haben Sie als Landesregierung. Halten Sie sich vor Augen, welche fatalen Folgen diese Düngerechtsverschärfung hat: empfindliche Ertrags- und damit verbundene Einkommensverluste, Humusabbau, Entwertung der Flächen. Der Anbau von Brotweizen wird kaum mehr möglich sein. Diese Suppe hat der Bund eingebrockt, und die Landwirte sollen sie auslöffeln. Ihr Änderungsantrag zur Evaluierung des sächsischen Nitratmessstellennetzes, der übrigens auch einige Punkte aus unserem Antrag enthält, greift viel zu kurz. Die Kernkritik an der neuen Düngeverordnung wird nicht behandelt. Das ist zum einen die Unwirksamkeit auf den Nitratgehalt im Grundwasser, wie das Düngeexperiment aus Dänemark gezeigt hat. Zum anderen wissen wir aus der Anhörung, dass der Zusammenhang zwischen der heutigen Düngung und dem Nitratgehalt im Grundwasser so nicht hergestellt werden kann. Trotzdem werden wir uns Ihrem Antrag nicht verschließen. Eine Überprüfung richtet zumindest keinen Schaden an. Sehr geehrter Herr Kollege von Breitenbuch, nutzen Sie Ihr Wissen und Ihren Einfluss in der CDU, um der weiteren Vergrünung Einhalt zu gebieten. Stehen Sie für Ihren Berufsstand und unterstützen Sie mit Ihrer Fraktion unseren Änderungsantrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der neuen Düngeverordnung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Dr. Matthias Rößler
Möchten die anderen Fraktionen darauf reagieren? Gibt es Wortmeldungen? – Eine sehe ich. Herr Kollege Heinz, bitte.
Andreas Heinz CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Probleme mit Stickstoff bzw. mit Nitrat im Grundwasser an verschiedenen Stellen in Deutschland, und das bisherige Verhalten Deutschlands gegenüber der EU, um dieses Problem zu lösen, war auch nicht sehr kooperativ. Mit dem Wissen von heute würde man sicher an der einen oder anderen Stelle anders handeln. Deshalb haben sich, wie man so schön sagt, die Fronten verhärtet und es stellt sich nicht mehr so sehr die Frage nach der fachlich besten Lösung, sondern zunächst: Wer behält das Sagen? Wer ist Koch, wer ist Kellner? Unter diesem Aspekt wird Deutschland sozusagen gezwungen, sich dem Problem zu stellen, und aus Erfahrungen mit anderen Dingen wissen wir, dass in der Regel die EU am längeren Hebel sitzt und die Höchststrafe dann das Einfrieren sämtlicher Gelder ist, die man von der EU zu bekommen hat. Das diszipliniert meist und man versucht, solchen Streit zu vermeiden. Wir wollten das ebenfalls nicht und haben uns dann, wenn auch sehr spät, zu einer kooperativen Zusammenarbeit entschlossen, was immer noch besser ist als ein Kampf bis zur letzten Patrone, bei dem am Ende das ganze Land als stickstoffgefährdetes bzw. -überlastetes Gebiet eingestellt wird, die Restriktionen für alle Bauern gelten und zusätzlich die gesamten Betriebsprämien und sonstigen EU-Fördermittel nicht kommen. Worauf beschränkt sich der kooperative Ansatz der Koalitionsfraktionen? Zunächst einmal darauf, sicherzustellen, dass wir nur in den Problemgebieten mit den Einschränkungen leben müssen, und selbstverständlich auf das Überprüfen von Messstellen. Daraus folgen dann Überprüfungen der Gebiete und ein Anpassen der Kulissen. Dazu hat der Sächsische Landesbauernverband ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es wird ein Stück weit unsere Richtschnur werden, dessen Ergebnisse umzusetzen. Ich hoffe, wir finden auch die Kraft, dies dem Bauernverband abzukaufen. In diesem Zusammenhang freuen wir uns, dass die AfD trotz aller Polemik unserem Antrag im Ausschuss zugestimmt hat. Insofern mag das hier zwar alles relativ markig klingen, aber auch Sie haben sich dort, wo es hingehört – im Ausschuss –, für die fachlich vernünftige Lösung entschieden. Daher sehen wir keinen Grund, von diesem Weg abzuweichen. Verfassungsrechtlich überprüfen lassen können Sie die Regelungen immer noch, aber nicht um den Preis, dass das ganze Land darunter leiden muss. Danke schön. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Heinz. Gibt es weitere Fraktionen, die auf diese aufgerufene Drucksache reagieren möchten? – Bitte, Herr Kollege Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag, meine Damen und Herren von der AfD, dient einmal mehr dazu, das gesellschaftliche Auseinanderdriften und die allgemeine Unzufriedenheit zu schüren. Offensichtlich ist Ihnen gar nicht bewusst, dass Sie damit auch die Ängste der Verbraucher schüren, die nämlich auf der anderen Seite der Medaille ein Recht auf sauberes Grund- und in der Folge Trinkwasser haben. Mit dem Titel des Antrags und der damit verbundenen Debatte tragen Sie in keiner Weise zur Versachlichung der Problematik bei, sondern bringen indirekt auch unsere Landwirte weiter in Misskredit und in erster Linie gegen die EU auf. Die Landwirtschaft ist in Ihren Augen nur zu retten, wenn die Verschärfung der Düngeverordnung nicht kommt, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die damit verbundenen Einschränkungen nur einen geringen Teil unserer Landwirte – das sollte hervorgehoben werden – in den sogenannten roten Gebieten betreffen. Ich wiederhole es jetzt zum x-ten Mal – Kollege Heinz hat es auch schon angedeutet –: Deutschland hat durch die jahrelangen Versäumnisse die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie, die bereits im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, nicht vollständig umgesetzt. Jetzt drohen Strafzahlungen und mögliche Ersatzvornahmen. Aus dieser Nummer kommen wir einfach nicht heraus, auch durch eine Klage nicht. All das ist in der letzten Ausschusssitzung umfassend diskutiert worden, einschließlich der Problematik bezüglich der Tauglichkeit des Sächsischen Messstellengesetzes. Dies geschah in Zusammenhang mit der Auswertung der Anhörung über einen Antrag der Koalition in öffentlicher Sitzung mit entsprechendem Wortprotokoll. Diesem Antrag haben die Ausschussmitglieder Ihrer Fraktion zugestimmt, Sie haben es gerade erwähnt. Meine relativ umfassende Ausführung dazu und die meiner Kollegen aus der Koalition können Sie nachlesen. Ich verzichte jetzt darauf, noch einmal auszuholen. Ich möchte dennoch die Gelegenheit nutzen, eine Lanze für unsere Landwirtschaft zu brechen. Wir wissen, dass unsere Landwirte Interesse an einer effektiven Düngung haben und aus mehreren Gründen kein Interesse daran haben, Nitrat und andere Stoffe in den Boden zu bringen. (Zuruf von der AfD) Sie fordern aber berechtigt eine genaue Analyse, woher das Nitrat in den jeweiligen Bodenschichten kommt. Unsere Landwirte fühlen sich außerdem zu Unrecht als alleiniger und unmittelbarer Verursacher an den Pranger gestellt. Überhaupt hat die Darstellung unserer Landwirtschaft – dabei beziehe ich neben der konventionellen auch die ökologische Landwirtschaft ein – in der öffentlichen Debatte nicht nur meiner Meinung nach einen gefährlichen Tiefpunkt erreicht. Wir alle sind aufgerufen, daran etwas zu ändern. Unsere Landwirtschaft hat witterungsbedingt mehrere schwierige Wirtschaftsjahre hinter sich und muss sich in ihrer Wirtschaftsweise vielen neuen Herausforderungen stellen, so auch dieser neuen Düngeverordnung. Was dieser für uns so wichtige Wirtschaftszweig braucht und verdient, ist Anerkennung und Wertschätzung für die vielen öffentlichen Leistungen, die er bereits erbringt und für all das, was noch auf den Weg gebracht werden muss. Sie brauchen wahre Hilfe durch die Politik, zum Beispiel eine weitere Binnendifferenzierung der roten Gebiete. Ich wollte mit meinen Ausführungen eigentlich nicht ins Detail gehen, aber den Inhalt eines Artikels, der mir heute erst in die Hand gefallen ist und der auch für uns beispielgebend sein sollte, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Ich zitiere: „Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Weg beschritten, um seine roten Gebiete abzugrenzen. Der dortige Landwirtschaftsverband hat das Vorgehen ausdrücklich gelobt. Warum? Den Dialog um die Messstellen hat die Landesregierung offen geführt. Bei der eigentlichen Abgrenzung der Gebiete der Binnendifferenzierung wurde nicht nur auf Messergebnisse geschaut, sondern über eine Modellrechnung prognostiziert, wie viel Nitrat über das Sickerwasser ins Grundwasser gelangt. Dabei werden die regionalen verschiedenen Gegebenheiten, wie unterschiedlich hohe Niederschläge, das jeweilige Aufkommen von Wirtschaftsdünger sowie die geologischen Verhältnisse und Bodenarten berücksichtigt. Damit kann man zu einer kleinräumigen Einteilung der roten Gebiete kommen.“ Diese Fachlichkeit begrüßen die Landwirte in NordrheinWestfalen und wünschen eine ähnliche Vorgehensweise in allen Bundesländern. Unsere Landwirte brauchen weiterhin die Abfederung notwendiger Investitionen zur Umsetzung der Verordnung durch die sogenannte Bauern-Milliarde sowie – das ist auch wichtig – die Abfederung der mit der Einschränkung der Düngung verbundenen Ertragsausfälle. Sie brauchen ein gemeinsames Vorgehen von Politik und Landwirtschaft. Was unsere Landwirtschaft nicht braucht, ist Ihr Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Winkler. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Vertreter und Vertreterinnen der demokratischen Fraktionen! Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass wir – Surprise, Surprise – den Antrag der AfD-Fraktion, wie auch schon im Ausschuss, ablehnen werden. Ich sage Ihnen auch warum. Der erste Punkt ist schon erledigt. Die Funktionstüchtigkeit und die Standortbedingungen der Nitratmessstellen werden regelmäßig überprüft. Zweitens. Sie fordern, das Nitratmessstellennetz zu ertüchtigen. Auch das geschieht bereits durch ein bundeseinheitliches Monitoring seit Ende letzten Jahres, also auch der zweite Punkt ist hinfällig. Drittens. Die Abstimmung im Bundesrat hat bereits stattgefunden. Auch hier ist kein Einfluss mehr zu nehmen. Darüber hinaus fordern Sie ein Moratorium zur Aussetzung der Novellierung der Düngemittelverordnung, bis das Messstellennetz ertüchtigt ist. Das wird bereits in Angriff genommen, und die verpflichtenden Maßnahmen treten erst ab dem Jahr 2021 in Kraft. Das Thema Nitrateinträge ist lange bekannt. Die Bundesregierung hat es einfach über Jahre verschleppt und verzögert, bis nun das Vertragsverletzungsverfahren kam. So ist das nun einmal, wenn man sich nicht an die gemeinsamen Spielregeln hält. Dass die Landwirtinnen und Landwirte jetzt frustriert sind, verstehe ich. Für manche sind diese minus 20 % Düngebedarf nicht machbar. Auch ich habe mich vor Ort dazu mit Betroffenen verständigt. Mein Fazit ist: Es muss eine strukturell anders ausgerichtete und organisierte Agrarpolitik her, denn es müssen die großen Fragen einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft gestellt und geklärt werden. Aber auch in diese Richtung kann ich in Ihrem Antrag leider nichts erkennen. Er ist überholt und außerdem nicht lösungsorientiert. Eines möchte ich dennoch sagen: Bei der Gülle, die Sie in den vergangenen Tagen anlässlich des schrecklichen Mordes an George Floyd von sich gegeben haben, (Widerspruch von der AfD) müssen wir uns eher fragen, wo und wie wir den ganzen unbrauchbaren und ekelhaften Mist von Ihnen verklappen sollen, (Zuruf von der AfD: Da musste ja was kommen! – Zum Thema!) ohne dass die Messwerte wieder ansteigen. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin, bitte bleiben Sie beim Thema! Gibt es weiteren Redebedarf? – Für die Fraktion GRÜNE immer noch zu dieser Drucksache Herr Kollege Zschocke.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht vor, noch einmal zu reden, weil wir das in der öffentlichen Ausschusssitzung ausführlich diskutiert haben. Ich bin jetzt aber trotzdem noch einmal nach vorn gekommen, um deutlich zu sagen, dass es überhaupt keinen Sinn macht, darüber zu reden, wer schuld ist und was alles nicht geht. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wir müssen einmal darüber reden, was funktioniert und was geht. Es geht um Lösungen, die in der Praxis funktionieren. Es ist in der Tat ein sehr komplexes und schwieriges System. Die Wirkungen von Maßnahmen sind aufgrund der langen Verweilzeiten der Stickstoffüberschüsse im Sickerwasser und im Grundwasser nicht sofort messbar. Dafür gibt es verschiedene Ursachen, Quellen und Flüsse im Stickstoffkreislauf – das ist alles hochkomplex. Die Situation ist jetzt so wie sie ist. Das haben die Vorredner bereits beschrieben. Aber ich will auch einmal den Blick nach vorn richten. Wir werden die Befassung zur Düngeverordnung im Bundeskabinett haben und natürlich auch in Sachsen über die Novelle der Sächsischen Düngerechtsverordnung diskutieren. Dazu wird es eine intensive Beteiligung der Verbände geben; denn es macht keinen Sinn, am Ende Lösungen durchzusetzen, die in der Praxis nicht funktionieren. Wir brauchen Lösungen, die für die Landwirte funktionieren, die für den Grundwasserschutz funktionieren und die am Ende auch in der Situation des Rechtsstreites, den wir gerade mit der EU haben, funktionieren, meine Damen und Herren. Diesbezüglich bitte ich den Blick nach vorn zu richten und die Diskussion dazu konstruktiv zu gestalten. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, vereinzelt bei der CDU und der SPD sowie Beifall des Staatsministers Martin Dulig)
Dr. Matthias Rößler
Ich glaube, jetzt haben sich alle Fraktionen geäußert, oder täusche ich mich? – Nein. Möchte die Staatsregierung zu dieser Drucksache das Wort ergreifen? – Das kann ich jetzt nicht feststellen. Damit kommen wir zur Aussprache über den Antrag in der Drucksache 7/2368. Ich erteile erneut der AfD-Fraktion das Wort; bitte.
André Barth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es geht um den Antrag „Einjahreshaushalte für die Jahre 2021 und 2022 anstelle eines Doppelhaushalts 2021/2022 – langfristige Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Haushalt 2022 abwarten“. Wenn wir ehrlich sind und uns klarmachen, Herr Finanzminister, dann sitzen Sie im Moment vor einer Glaskugel, die dicht vom Nebel umhüllt ist. Sie kennen weder die September-Steuerschätzung noch die November-Steuerschätzung. Deshalb ist es Ihnen vermutlich bei Ihrer Eckwerteklausur auch nicht gelungen, alle drei Koalitionspartner hinreichend dazu zu bewegen, Einsparungen in künftigen Doppelhaushalten vorzunehmen. Sie wollen weiter an einem Doppelhaushalt festhalten. Sie machen das jetzt auf der zeitlichen Ebene, indem Sie die Haushaltseinbringung hier im Landtag vermutlich auf November, vielleicht auch auf Dezember verschieben – das ist der Zeitpunkt, wo wir normalerweise einen Doppelhaushalt beschließen –, und das hat die Wirkung, dass die Vereine und alle Ministerien, die Beschaffungsmaßnahmen haben, eine vorläufige Kassenführung haben. Wenn sie europaweit ausschreiben müssen und wir irgendwann Ende April einen Haushalt haben, dann müssen sie zwei Monate europaweit ausschreiben und haben nur noch sechs Monate Zeit, das Geld rauszuwerfen, damit es in dem Jahr noch ausgegeben werden kann. Das ist einfach keine seriöse Haushaltspolitik. (Beifall bei der AfD) Machen Sie sich deshalb ehrlich und klar, legen Sie uns einen ordentlichen Einjahreshaushalt für 2021 auf den Tisch, über den wir hier diskutieren und den wir nach Möglichkeit auch noch dieses Jahr beschließen. (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Die größte Gefahr, die ich sehe, ist: Was passiert beispielsweise, Herr Finanzminister, wenn Sie die Steuerschätzung zu konservativ vornehmen? Wir hatten hier schon Finanzminister, die dann überrascht waren, dass sie plötzlich Rechnungsüberschüsse in Milliardenhöhe ausgewiesen bekommen. Wir kommen dann in eine Situation hinein, dass Sie womöglich mehr Steuergeld einnehmen, als Sie im Haushalt prognostiziert haben. Wir haben in der Vergangenheit, im letzten Jahr gesehen, dass 800 Millionen Euro aus dem Sachsen-Garantiefonds – ich sage es einmal vorsichtig – im Wahlkampf verballert worden sind, damit jeder einzelne Abgeordnete sozusagen noch seinen Wahlkreis befriedigen konnte – einer für die Brunnendörfer, der andere für dies, der Nächste für das. (Beifall bei der AfD –
Dirk Panter SPD
Der Sandmann ist schon vorbei! – Weitere Zurufe von der SPD) Das wollen wir verhindern. Wenn ich Sie so anschaue, Herr Hartmann – – (Anhaltende Unruhe) Jeder Mensch, der solide öffentliche Haushalte aufstellt, braucht dafür valide Steuerschätzungen. Die haben wir im Moment nicht. Deshalb ist es seriöser, einen Einjahreshaushalt aufzustellen, statt sich jetzt einen Doppelhaushalt zu vereinbaren, meine Damen und Herren. Ich danke recht herzlich. Ich bin schon fertig. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Barth. Jetzt können die Fraktionen darauf reagieren. Kollege Panter war der Erste; er darf als Erster reagieren; bitte.
Dirk Panter SPD
Ja, Herr Präsident, ich würde gern vom Mittel der Kurzintervention Gebrauch machen, da eine Nachfrage nicht mehr möglich war. Herr Barth, Sie haben gerade gesagt, es ist nicht möglich, mit den momentanen Steuerschätzungen eine solide Basis für die Haushaltsaufstellung zu finden, wollen aber gleichzeitig jetzt – da Sie gerade von „Nebel“ sprachen; das hatten wir auch schon einmal im Ausschuss – einen Einjahreshaushalt aufstellen. Wie wollen Sie das denn praktisch machen? Theoretisch hört es sich alles gut und richtig an, aber wie wollen Sie es praktisch hinbekommen? Wir haben dieses Jahr eine zusätzliche Steuerschätzung im September – das ist außergewöhnlich –, und diese nutzen wir als Grundlage, sodass wir danach ein ordentliches Haushaltsverfahren zumindest einigermaßen solide und valide aufstellen können. Ich bin eigentlich jemand, der sagt, ein Einjahreshaushalt ist richtig, wir brauchen jetzt nicht die ganz lange Linie. Aber wenn wir jetzt schon wissen, dass wir erst nächstes Jahr seriös beschließen können, wie sollen wir das denn dieses Jahr hinbekommen? Bei aller Liebe, Sie widersprechen sich selbst. Das macht alles überhaupt keinen Sinn, das ist pure Theorie und hat mit der Praxis leider gar nichts zu tun. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Wer war jetzt eher – Kollege Brünler oder Kollege Patt? – Nein, Moment. Sie wollen gleich reagieren, gut, bitte.
André Barth AfD
Lieber Herr Panter, wenn ich als richtig unterstelle, was Sie behaupten, dass die SeptemberSteuerschätzung seriöser ist als die, die wir jetzt haben, dann ist alles, was Sie sagen, richtig und nachvollziehbar. Wir wissen aber im Monat September unter Umständen immer noch nicht: Bekommen wir möglicherweise einen Ansatz einer zweiten Infektionswelle – – (Nico Brünler, DIE LINKE: Die gibt es doch gar nicht bei Ihnen! – Weitere Zurufe) – Quatschen Sie nicht rein, ich rede jetzt gerade! (Zurufe – Starke Unruhe) Die volkswirtschaftlichen Rahmendaten, wenn Sie sich Schätzungen anschauen, sind so etwas von weit auseinander, dass ich Ihnen nicht glaube, dass wir eine SeptemberSteuerschätzung haben, mit der wir dann zielgenau die Haushaltsaufstellung machen können. (Dirk Panter, SPD: Und was machen wir jetzt?) – Jetzt machen wir es auf Basis einer Schätzung. (Heiterkeit) – Lieber Herr Panter, wir führen ja hier keinen Dialog. Wir machen es immer auf der Grundlage einer Schätzung, aber die Schätzung bedeutet: Wenn ich sehe, wie schnell wir hier in der Wirtschaft Änderungen haben – 40 % weniger Neuzulassungen von Fahrzeugen –, dann frage ich: Erholt sich das schnell wieder? Geht das weiter den Bach hinunter? Das hat auf unsere sächsische Zulieferindustrie erhebliche Auswirkungen. Deshalb sage ich: bei der Haushaltsaufstellung lieber nur ein Jahr vorausschauen und nicht zwei Jahre. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Dieses interessante Kurzinterventions-/Reaktionsspiel ergab sich aus der angemeldeten Kurzintervention. Wir können aber ganz genauso mit Redebeiträgen agieren – und ich vermute, das werden Sie tun, Kollege Brünler?
Nico Brünler Die Linke
So ist es. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn zu sagen: DIE LINKE hat den Antrag der AfD zur Aufstellung zweier Einjahreshaushalte im Ausschuss abgelehnt und dabei wird es auch bleiben. Denn wenn Sie schon bei uns abschreiben, meine Damen und Herren von der AfD, dann sollten Sie es auch richtig und vernünftig tun. Wir hatten als LINKE bereits im März einen Antrag zum Einjahreshaushalt auf den Weg gebracht und diese Forderung auch bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes noch einmal erneuert. Bereits damals standen die Argumente im Raum – sie sind ja auch nicht falsch –, die Sie heute noch einmal genannt haben. Niemand kann derzeit die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Entwicklung der Staatseinnahmen seriös für zwei Jahre vorhersagen. Das wurde damals jedoch abgelehnt – auch von der AfD, die das nun als Beitrag zur Krisenbewältigung zu verkaufen versucht. Aber dass wir nun Ihren Antrag ablehnen, ist keine billige Retourkutsche, sondern hat inhaltliche Gründe. (Oh-Rufe von der AfD) Zwischen Ihrem und unserem Begehr gibt es einen auf den ersten Blick kleinen, in der Konsequenz jedoch sehr großen Unterschied. (André Barth, AfD: Einen kleinen feinen Unterschied!) Er liegt darin, dass Sie es nicht bei einem der aktuellen Situation geschuldeten Jahreshaushalt belassen wollen, sondern dass Sie das verstetigen wollen, indem Sie hinterher gleich noch einen zweiten Einjahreshaushalt einfordern. Damit verhindern Sie aber Planungssicherheit, und diese ist in einer Zeit, in der hoffentlich gerade wieder Stabilität einzieht, notwendig. Ob das bei Ihnen Kalkül ist, um der bei Ihnen unbeliebten Kulturszene oder der kritischen Zivilgesellschaft „eins einzuschenken“, oder ob es einfach strategisches Unvermögen ist, weil Sie, Herr Barth, sich gar nicht bewusst sind, wie sehr Sie damit Förderprogramme oder Investitionsentscheidungen ausbremsen, darüber mag ich hier nicht spekulieren. Fakt ist jedoch, Kollege Barth, auch wenn Sie hier gern den Großdenker geben: Ihre Forderung ist unvernünftig und nicht bis zum Ende durchdacht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Ich muss mich entschuldigen: Durch die Kurzintervention von Kollegen Panter ging es jetzt etwas zügiger. Kollege Patt hat jetzt für die CDUFraktion das Wort. Er wäre selbstverständlich bei der „normalen“ Rednerreihung noch vor Herrn Kollegen Brünler an der Reihe gewesen. Es war jetzt durch die Kurzintervention eine gewisse Dynamik im Prozess. Bitte, Kollege Patt.
Peter Wilhelm Patt CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! Das ist auch nicht schlimm, denn so sparen wir uns vielleicht die zweite Runde. Ansonsten hätte ich noch etwas zu den LINKEN sagen müssen, denn beider Begehren wird von uns nicht geteilt. Vielleicht sind beide Fraktionen daran interessiert, Unsicherheit zu schaffen, damit sie daraus politisch profitieren können. Aber so ist das nun einmal mit der Zukunft. Herr Barth, ich möchte Ihr Eingangsstatement aufgreifen: „Wenn wir mal ehrlich sind.“ Das finde ich gut, denn wir sind bitte immer ehrlich. (Heiterkeit – Unruhe bei der AfD) Aber wenn Sie jetzt auch mal ehrlich sind, dann muss man sagen: Das Schlimme an der Zukunft ist: Sie ist immer ungewiss, und jeder Haushalt, der nach vorn gerechnet ist, ist ungewiss. Er geht von Prognosen und von Steuerschätzungen aus, und dies müssen wir in den Griff bekommen. Wir sind überzeugt: So, wie der Freistaat 30 Jahre lang solide finanziert war und er heute ist, so werden wir die nächsten Doppelhaushalte solide finanzieren. Das tun wir auf Basis der Steuerschätzungen. Wir brauchen keinen Einjahreshaushalt für 2021, wie Sie sagten und dann korrigierten. Nein, der Einjahreshaushalt für 2021/2022 ist kein Einjahreshaushalt. Sie meinen wahrscheinlich, wir sollten besser einen Doppelhaushalt machen. So habe ich Sie in Ihrem Wortbeitrag verstanden. Und diesen Doppelhaushalt werden wir weiterhin machen. Die Möglichkeit, Steuermindereinnahmen zu kompensieren, haben wir mit einem Sondervermögen bereits abgesichert und bleiben damit in den nächsten beiden Jahren handlungsfähig. Es gibt genügend Möglichkeiten, die wir uns als Gesetzgeber eingeräumt haben, notfalls einzugreifen. Ich bin überzeugt, dass wir das nicht brauchen und dass gerade in unsicheren Zeiten, wie jetzt, ein Doppelhaushalt eine ausreichende und gute Planungsgrundlage für alle Ressorts gibt, vor allem für die Fördermittelempfänger und die nachgeordneten Einrichtungen und damit für den gesamten Freistaat. Um auf die absehbar verspätete Fertigstellung eines Einjahreshaushaltes – ich weiß nicht, welches Jahr Sie meinen – für 2021 oder 2022 einzugehen: Darüber haben meine Vorredner gesprochen. Das ist Technik, davon verstehen Sie nicht viel. Sie sind nie in Regierungsverantwortung gewesen. Wir bleiben dabei: 2021/2022 machen wir einen soliden Doppelhaushalt und haben ausreichend Reserven. Ich habe darauf in der großen Sitzung im Kongresszentrum hingewiesen. Danke. Ich bitte darum, dieses Begehren abzulehnen. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war der Kollege Patt für die CDU-Fraktion. Jetzt erhält Frau Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte, Frau Schubert.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE hat einen Einjahreshaushalt schon vor langer Zeit vorgeschlagen. Die SPD hat laut darüber nachgedacht, da darf die AfD natürlich nicht fehlen und lässt sich nicht lumpen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Herr Barth versucht dann besonders clever zu sein und schlägt dann gleich zwei Einjahreshaushalte hintereinander vor. Ich musste ein wenig schmunzeln, als Sie im Ausschuss gesagt haben, das haben Sie gemacht, um uns entgegenzukommen, weil wir gesagt haben: Ein Einjahreshaushalt 2021 würde Legislaturperioden übergreifende Haushalte bedeuten. Dafür sind wir als BÜNDNISGRÜNE verfassungsrechtlich nicht zu haben. Deshalb haben Sie das vorgeschlagen. Da musste ich lachen und schmunzeln. Das haben Sie heute nicht verraten, Herr Barth. Aber wie gesagt, das habe ich mir gemerkt. Es ist klar, dass die Pandemie dazu führt, dass die Steuereinnahmen spürbar zurückgehen. Wir wissen in der Tat noch nicht, in welcher Höhe das passiert. Allerdings haben wir – Sie haben mitgemacht – einen Nachtragshaushalt beschlossen. Wir haben den Corona-Bewältigungsfonds mit starken Kontrollmechanismen und umfangreichen Berichtspflichten eingerichtet, die der Haushalts- und Finanzausschuss dazu gesetzt hat. Sie sind darüber gut informiert und eingebunden. Sie verweisen darauf, dass die Steuerschätzung nicht aussagekräftig genug sei. Aber ich sage Ihnen, dass es noch andere Instrumente gibt: zum Beispiel die mittelfristige Finanzplanung. Wir werden eine Überarbeitung bekommen. Und diese – das wissen Sie – wird das Finanzministerium in der gewohnten konservativen Art machen. Ich finde, dies ist eine gute Basis, um zu schauen, was man machen kann. Uns war als Parlament wichtig, dass wir darauf reagiert haben, weil wir wissen, dass es in den nächsten zwei Jahren für die Haushaltsplanung für Land und Kommunen schwierig wird. Aber es gibt einen Zusammenhang. Wir haben mit dem Fonds sichergestellt, dass die Steuermindereinnahmen jetzt und in den nächsten zwei Jahren mithilfe von Geldern aus dem Fonds ausgeglichen werden. Das ist der Mechanismus. Damit ist die Haushaltsplanung für zwei Jahre möglich. Verstehen Sie bitte diesen Zusammenhang – es gibt ihn nämlich. Für das Hier und Jetzt haben wir als Parlament durchaus die Voraussetzung geschaffen, um Planungen für 2021 und 2022 vornehmen zu können. Es ist eine Grundlage, und wir haben Möglichkeiten, innerhalb eines Doppelhaushaltes reagieren zu können. Das wissen Sie. Sie haben angesprochen, dass Ihnen etwas fehlt, dass aus der Haushaltsklausur nichts gekommen ist. Aber es gibt Eckpunkte. Lesen Sie diese, setzen Sie sich damit auseinander. Da hat sich die Koalition – – (Zurufe von der AfD) – Na, lesen Sie es noch einmal. (Zurufe) Da hat sich die Koalition auf einen Budgetrahmen verständigt. Darauf will ich Sie hinweisen. Wir haben uns damit auseinandergesetzt und eingebracht, was Einnahmenpotenziale sind. Dazu habe ich von Ihnen, Herr Barth, noch nichts gehört. Das heißt, für uns überwiegen die Nachteile eines Einjahreshaushaltes – und wenn Sie den zweimal hintereinander machen, wird das nicht besser. Das sage ich Ihnen so deutlich. Für uns ist es wichtig, dass nach einer Zeit der Unsicherheit – der finanziellen Unsicherheit überall im Land bei den Menschen, bei den Organisationen, bei der Wirtschaft – keine Zeit folgt, in der wiederum Planungsunsicherheit bei den Menschen, die auf Mittel angewiesen sind, entsteht. Das spricht dafür, einen Doppelhaushalt beizubehalten. Ihr Antrag, Herr Barth, auch wenn es heute durchaus mit Humor verbunden war, war im Ausschuss nicht überzeugend und ist es heute auch nicht. Er wird nicht besser, nur, weil man ihn zweimal bringt. Daher bleibt es bei unserer Ablehnung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Frau Kollegin Schubert. Jetzt hätte die SPD 10 Minuten, Kollege Panter, Sie sind durch Ihre Kurzintervention nach vorn geschnellt, Sie könnten jetzt noch 10 Minuten sprechen. (Zurufe) 5 Minuten haben Sie noch, nicht ganz 10. (Zurufe)
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Barth, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann meinen Sie, dass man – (Zurufe) – Ja, ich versuche es nur, ob ich es richtig verstanden habe. – – auf Basis einer möglicherweise unsicheren SeptemberSteuerschätzung keinen Haushalt aufstellen sollte, und auf der noch unsichereren Mai-Steuerschätzung, die wir hatten, aber einen aufstellen sollte. (André Barth, AfD: Nein, da haben Sie mich falsch verstanden!) Ich frage mich, auf welcher Basis Sie eigentlich einen Einjahreshaushalt so aufstellen wollen, dass wir ihn dieses Jahr noch beschließen können. Dazu gibt es das parlamentarische Verfahren. Das müsste Ihnen eigentlich bekannt sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Zeit dieses Hohen Hauses nicht länger in Anspruch nehmen, weil meine Vorrednerinnen und Vorredner das Nötige gesagt haben. Ich möchte lieber Herrn Barth die Chance geben, über die logische Inkonsistenz dessen, was er vorgetragen hat, noch ein wenig nachzudenken. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war die SPD-Fraktion, Kollege Panter. Möchte die Staatsregierung noch das Wort ergreifen? – (Zurufe von der AfD) Sie können dazu noch eine Runde machen. Sie haben noch Zeit, Kollege Barth. – Aber jetzt wäre erst einmal die Staatsregierung am Zug, weil sie schon aufgerufen war.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe gerade überlegt, ob ich Ihnen einen Halbjahreshaushalt vorschlagen sollte. Habe das aber doch verworfen. Aber im Ernst. Die Auswirkungen der CoronaPandemie stellen die sächsische Finanzpolitik vor große Herausforderungen. Das wissen wir alle. Vor zwei Monaten, am 9. April 2020, haben wir uns mit dem Maßnahmenpaket zur Finanzierung der Folgen der Corona-Krise befasst. Das war damals ein historischer Tag. Ich und die ganze Staatsregierung hatten Sie damals gebeten, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme zum Zweck der Bewältigung der Corona-Pandemie zu schaffen. Zusammen mit dem Nachtragshaushalt und die Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds wurden die Grundlagen für eine möglichst schnelle Erholung der Wirtschaft und der Gesellschaft gelegt. Über diesen Fonds können wir bis zum Jahre 2022 Kredite im Umfang von bis zu 6 Milliarden Euro aufnehmen und damit Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie finanzieren und die Steuerausfälle kompensieren. Der Landtag und die Staatsregierung haben zügig gehandelt. Seit der Errichtung des Fonds hat der Haushalts- und Finanzausschuss dieses Parlaments seine Einwilligung zu zahlreichen, durch den Fonds finanzierten Maßnahmen in verschiedenen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft erteilt. Hierzu zählen Ausgaben zugunsten von Sozial-, Sport- und Kultureinrichtungen der sächsischen Kommunen und Unternehmen, des Gesundheitswesens sowie der Bildung und Wissenschaft. Neben den schnellen Hilfen zur Pandemiebewältigung spielen für die Menschen in unserem Freistaat gerade jetzt Verlässlichkeit der Finanzpolitik und Planungssicherheit eine bedeutende Rolle. Gerade aus diesem Grunde führen wir auch in einer unsicheren Zeit wie dieser die bewährte sächsische Praxis des Doppelhaushaltes fort. Vor allem für Kommunen, Unternehmen, Projekte, Vereine, Förderantragsteller und viele weitere Institutionen in Sachsen ist die von einem Doppelhaushalt ausgehende Planungssicherheit derzeit von besonders großer Bedeutung. Aber auch mit Blick auf den Corona-Bewältigungsfonds macht es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, für das kommende Jahr einen Einjahreshaushalt aufzustellen. Der Fonds ist bewusst genau so konstruiert, aufgrund seiner Überjährigkeit, seines Maßnahmenzeitfensters bis Ende 2022 und der Möglichkeit der Kompensation von Steuerausfällen im Staatshaushalt die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2021 und 2022 zu schaffen. Wir haben die Linie der Einnahmen bis 2022 klar definiert und dadurch eine relativ hohe Sicherheit. Leider müssen wir dafür Kredite in die Hand nehmen; aber wir waren uns alle einig, dass wir das tun müssen, um durch die Krise hindurchzukommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir finden, es hat sich bewährt, einen Doppelhaushalt zu verabschieden. Die Staatsregierung hat sich auf ihrer Klausur gestern hierzu klar bekannt. Eine hohe Planungssicherheit stabilisiert die Erwartungen der Menschen und hat für uns Vorrang. Ich empfehle daher, die Forderung nach Aufstellung eines einjährigen Haushaltes für die Jahre 2021 und 2022 abzulehnen. Insbesondere durch die Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds ist eine Abkehr vom bewährten Prinzip der Aufstellung von Doppelhaushalten nicht notwendig und vor allem auch nicht vorteilhaft. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Staatsminister Vorjohann. – Herr Kollege Barth, Sie hatten noch Redebedarf angemeldet. Ich weise darauf hin, dass Ihre Fraktion noch eine Minute und 6 Sekunden Redezeit hat. Und wir haben dann noch eine Drucksache. Bitte.
André Barth AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe LINKE, wir sind es von Ihnen gewohnt: Auch wenn Anträge fast identisch sind, dann lehnen Sie unsere Anträge ab. Sie sind nicht inhaltlich geprägt, meine Damen und Herren, (Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) sondern Sie sind nur ideologisch aufgestellt! (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) „Kampf gegen rechts!“, „Kampf gegen Nazis!“, (Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) „Liebe Demokraten in diesem Parlament“, und was man hier alles hört. Stecken Sie es in die Tasche! Machen Sie gefälligst inhaltliche Arbeit! (Starke Unruhe) Dann vertragen wir uns vielleicht etwas besser. (Beifall bei der AfD) Zur „soliden“ Finanz- und Haushaltspolitik ein cooles Beispiel: (Starke Unruhe) Wir hatten letztens Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzung. Da war die Landeszentrale für politische Bildung da. Sie will einen Online-Bürgerdialog in Nach-Corona-Zeiten machen. Um den zu bewerten, haben wir im Haushaltsausschuss 120 000 Euro bewilligt. Herr Hartmann, Sie greifen sich an den Kopf, ich mich auch. (Lachen bei der AfD) Nicht mit Stimmen der AfD! (Beifall bei der AfD – Unruhe) In dem Fonds geht es darum, –
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege.
André Barth AfD
– Corona-Beseitigungsmaßnahmen zu finanzieren und nicht Firlefanz mit der Antifa. Das wollte ich Ihnen auch noch einmal gesagt haben. (Beifall und Zurufe von der AfD – Starke Unruhe – Nico Brünler, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Brünler, Sie begehren zu dem Redebeitrag eine Kurzintervention?
Nico Brünler Die Linke
So ist es. Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte noch einmal feststellen: Nicht nur, dass Kollege Barth von uns falsch abgeschrieben hat; er hat tatsächlich nicht einmal begriffen, was das Problem ist. Was wir wollten, ist, Unklarheiten und Unsicherheiten zu vermeiden, indem wir nur einen Einjahreshaushalt aufstellen. Sie hingegen, Herr Kollege Barth, wollen zwei Einjahreshaushalte. Das heißt, Sie wollen eine künstliche Unsicherheit auf ein weiteres Jahr hinaus ausdehnen, wahrscheinlich, wie ich schon sagte, um der Ihnen unliebsamen Zivilgesellschaft finanziell eins reinzudrehen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Barth, durch die Kurzintervention und die Reaktion haben Sie jetzt noch zusätzliche Redezeit gewonnen. Bitte.
André Barth AfD
Sehr nett, und danke, Herr Brünler. Natürlich böse Unterstellungen; darauf antworte ich gar nicht. Wir haben zwei Einjahreshaushalte vorgeschlagen, damit wir die bewährte Systematik der Doppelhaushalte künftig weiterführen können. (Zurufe von den LINKEN) Das hat Frau Schubert – schauen Sie jetzt weg – selbst bei ihrem Antrag vorgetragen. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Den Mangel, den Ihr Antrag hatte, haben wir mit unserem Antrag beseitigt. (Beifall bei der AfD – Starke Unruhe) Nur müssen Sie sich jetzt einmal an die Nase fassen und sagen, nur, weil der Antrag jetzt weiterentwickelt ist, Herr Brünler, können wir den nicht einfach ablehnen. (Starke Unruhe – Glocke des Präsidenten) Es gibt nämlich auch noch andere Leute, die denken können – außerhalb Ihrer Fraktion. (Zurufe von den LINKEN) Also, Herr Brünler, ich verstehe, dass Sie sich ärgern. Herr Gebhardt ärgert sich auch manchmal. (Unruhe) Wir haben morgen wieder einen Antrag, dann reden wir auch noch einmal darüber. Wann wachen die LINKEN auf? Meist, wenn es viel zu spät ist. Aber dazu werden wir uns morgen zielgerichtet unterhalten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Redezeit wurde voll ausgeschöpft. – Wir kommen zum Schluss zur Aussprache zur Drucksache 7/397. Sie erinnern sich: „Freiwilligendienstleistende mit Bus und Bahn – gemeinnütziges Engagement gebührend anerkennen – freie Fahrt für Freiwilligendienstleistende mit Bus und Bahn“, um das in Erinnerung zu rufen. Damit kommt jetzt die Fraktion DIE LINKE zu Wort. Herr Böhme, bitte.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Ende noch einmal ein wichtiges Thema: Gerade jetzt, während der Corona-Pandemie, erleben wir, wie wichtig und systemrelevant verschiedene Berufsgruppen in unserer Gesellschaft sind. Dazu zählen zweifelsohne die über 5 000 Freiwilligendienstleistenden in Sachsen, die im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder im Freiwilligendienst aller Generationen arbeiten, und das aus unserer Sicht für ein sehr mickriges Taschengeld von gerade einmal 340 Euro im Monat. Die Freiwilligen, die im Dienst an Gesellschaft sind, und zwar in einer Vollzeitbeschäftigung, müssen davon Unterkunft, Verpflegung, aber auch die Fahrtkosten zum Beispiel zu ihrer Einsatzstelle, bezahlen. Das halten wir nicht für tragbar. Da Sie sich im Ausschuss, liebe SPD und GRÜNE, gar nicht oder CDU und AfD nur mit Quatsch dazu geäußert und am Ende den Antrag abgelehnt haben, möchten wir die Möglichkeit nutzen, hier im Plenum noch einmal über dieses wichtige Thema zu sprechen. Unser Antrag „Freie Fahrt für Freiwillige“ liegt vor. Sie haben ihn damals abgelehnt. Sie haben sogar abgelehnt, dass in der öffentlichen Ausschusssitzung, die zu diesem Zeitpunkt gegolten hat, eine Videoaufzeichnung möglich war. Sie waren dagegen, was wir nicht verstehen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir haben es Ihnen doch erklärt! Fragen Sie Ihre Parlamentarische Geschäftsführerin, die kann Ihnen das erklären!) – Das können wir gern im Präsidium klären. Aber mir geht es darum, (Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) dass es ein wichtiges Thema ist. Sie hätten im Ausschuss einfach zustimmen können. (Lachen bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon. – Starke Unruhe) Das wichtige Thema der Freiwilligendienstleistenden ist es, ihre Mobilitätskosten zu senken, wenigstens das und wenigstens jetzt, in der Corona-Krise; denn das wäre ein starkes Zeichen der Dankbarkeit an die vielen Engagierten, meine Damen und Herren. (Zurufe von der CDU) Darum geht es in dieser Debatte und in diesem Antrag. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wird eine Kurzintervention!) Das wird eine Kurzintervention. Gut. – Bitte, Herr Kollege Böhme, Sie können weitersprechen.
Marco Böhme Die Linke
Unser Antrag, der Ihnen übrigens seit Oktober 2019 vorliegt, orientiert sich an zwei Sachverhalten bzw. Forderungen. Das Erste ist: Wir wollen den Freiwilligen mehr Anerkennung geben, die täglich im Einsatz sind und dabei den Menschen, gerade auch in der Pandemie-Zeit, zum Beispiel im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen oder auch in anderen schwierigen Situationen, geholfen haben. Das wollen wir anerkennen. Deshalb fordern wir eine Bundesratsinitiative von Sachsen aus, die eine bundeseinheitliche Regelung schafft, dass Freiwilligendienstleistende kostenfrei mit der Bahn fahren können, nämlich mit der gleichen Begründung, wie das die Soldaten seit dem 1. Januar 2020 in ganz Deutschland tun können, nämlich bundesweit kostenfrei die Züge der Deutschen Bahn zu benutzen. Wir finden, das sollte mindestens auch den Freiwilligendienstleistenden zustehen und fordern eine Bundesratsinitiative. Wir sehen hier großen Handlungsbedarf, weil die Freiwilligen nur sehr wenig Geld verdienen im Vergleich zu den Soldatinnen und Soldaten, die mindestens 2 000 Euro Grundgehalt bekommen. Wir fordern also freie Fahrt für Freiwillige, und das bundesweit wie bei den Soldaten, weil das etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Es geht aber auch um eine kurzfristige Hilfestellung für die Betroffenen, denn die Bundesratsinitiative braucht natürlich viel Zeit, und da geht es auch nur um die Eisenbahn. Die nutzt hier in Sachsen nicht so vielen, vor allem die Deutsche Bahn ist in der Fläche gar nicht so aktiv. Wir fordern daher weiterhin, dass in Sachsen die Möglichkeit geschaffen wird, dass Freiwilligendienstleistende das vom Landtag beschlossene Auszubildendenticket erhalten. Mit „erhalten“ meinen wir wirklich auch: bekommen – also vom Freistaat Sachsen kostenfrei erhalten qua Amt ihres Freiwilligendienstes. Ich erkenne zwar an, dass Sie letzte Woche – ein Jahr nach der Einführung, dazu gekommen sind, das Azubi-Ticket auch für die Freiwilligendienstleistenden zu öffnen. Wahrscheinlich haben Sie in unserer Anhörung überhaupt erst einmal mitbekommen, dass das vorher eben gar nicht möglich war. Zumindest hat man das aus den Fragen Ihrer Kollegen herausgehört. Das wurde ihnen tatsächlich verwehrt; es gab keine Möglichkeit für die Freiwilligendienstleistenden, ein Rabattsystem zu nutzen. (Staatsminister Martin Dulig: Das steht doch im Koalitionsvertrag!) Doch das, was Sie jetzt daraus gemacht haben, ist aus meiner Sicht trotzdem am Ende zu wenig. – Auch wenn es im Koalitionsvertrag steht: Ich frage mich, warum Sie das nicht schon vorher gemacht haben. Letztes Jahr, als wir das Azubi-Ticket eingeführt haben, haben wir hier im Landtag auch darüber gesprochen und haben gesagt, dass das auch für die Freiwilligendienstleistenden dazukommen muss. Jetzt, ein Jahr später, feiern Sie sich dafür. Das finde ich einfach schäbig und komisch. Sie sagen: Hurra, ein Freiwilligendienstleistender mit 340 Euro Monatstaschengeld kann jetzt endlich ein AzubiTicket für knapp 70 Euro im Monat kaufen. Ist es das, worauf Sie stolz sind? Das finden Sie gut? Das finden Sie gerecht? Dafür lassen Sie sich letzte Woche in der Presse feiern? Ich kann das nicht nachvollziehen. Das hat aus meiner Sicht auch nichts mit Anerkennung zu tun, das sind nämlich maximal Alibigeschenke, die da beschlossen wurden. Das sage ich hier auch ganz deutlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Abschließend: Wir finden, dass das Azubi-Ticket grundsätzlich erst mal zu teuer ist, auch für die Auszubildenden selbst und auch wenn diese mittlerweile wenigstens 500 Euro Mindestvergütung im 1. Lehrjahr bekommen. Nur bekommen die Freiwilligendienstleistenden im Vergleich dazu nur 300 Euro; da hauen 68 Euro für ein AzubiTicket trotzdem ordentlich rein. Deswegen fordern wir, dass der Freistaat diese Ticketkosten für Freiwilligendienstleistende übernimmt und damit auch anerkennt, dass diese einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Darum geht es. Deswegen haben wir gefordert und fordern weiterhin: Freie Fahrt für Freiwilligendienstleistende! (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Lippmann an Mikrofon 3, bevor wir in der Rednerreihe fortfahren.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen, keine Sorge, ich äußere mich nicht zur Verkehrspolitik. Ich kann aber eine Anmerkung des Kollegen Böhme nicht so stehenlassen. Das ist auch eine Frage des Umgangs und des Stils. Wenn ein Problem auftritt, das wir so nicht bedacht haben, nämlich im Hinblick auf das Filmen in öffentlichen Teilen der Sitzung, wenn der Vorsitzende dazu den Rat der Obleute einholen will und man sich dort nicht einig ist, ob man das zulässt, und wenn dann vereinbart wird, dass man das in der PGF-Runde und im Präsidium klären will, dann ist dies der Ort, wo es hingehört. Unverfroren aber ist es, sich hier hinzustellen und Dinge zu behaupten, die so nicht stimmen. Es gibt dort tatsächlich Diskussionsbedarf unter den Fraktionen. Wir haben in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer – ich rede darüber nur ungern, denn eigentlich spreche ich nicht über diese Runden, aber jetzt ist der Punkt erreicht, an dem ich das sagen werde – diskutiert. Wir haben auch dargelegt, warum das nicht so einfach ist – unter anderem deshalb, weil es kein Stenografisches Protokoll dieser Sitzungen gibt und weil damit das Aus-dem-Zusammenhang-Reißen von Videoschnipseln möglich ist. Es gibt quasi keine Kontrollüberprüfung, anders als im Plenum. Sich jetzt aber hier hinzustellen und so zu tun, als seien die Koalitionsfraktionen ganz böse, weil sie noch Fragen miteinander diskutieren wollen, ist unverfroren. Herr Kollege Böhme, ich ziehe mir die Hose wirklich nicht mit der Kneifzange an. Sie stellen sich jetzt hierhin und behaupten, die Koalitionsfraktionen seien intransparent und sonst etwas, während wir in der PGF-Runde etwas anderes vereinbart haben. Wenn Sie das in Ihrer Fraktion nicht durchgestellt bekommen, ist das Ihr Problem. (Unruhe bei den LINKEN –
Sarah Buddeberg Die Linke
Es gab keine Vereinbarung. Sie haben nur begründet, warum das nicht stattfindet!) – Ja, und wir haben gesagt, dass wir weiter darüber sprechen werden, Frau Kollegin Buddeberg. Jetzt werden wir über dieses Thema nicht weiterreden; das kann ich Ihnen garantieren. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU sowie vereinzelt bei der AfD und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention; angesprochen war der Redebeitrag von Herrn Kollegen Böhme. Er reagiert darauf jetzt an Mikrofon 1.
Marco Böhme Die Linke
Wenn Sie meiner Rede zugehört haben, Herr Lippmann, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Habe ich!) dann haben Sie gehört, dass meine Hauptkritik war, dass Ihre Fraktion und die Fraktion der SPD in der Ausschusssitzung, die öffentlich war, nichts gesagt haben. Nur Herr Nowak und jemand von der AfD haben sich geäußert. Danach habe ich den Satz angefügt: Außerdem wurde diese öffentliche Sitzung – – Aus unserer Sicht ist eine öffentliche Sitzung ja eigentlich nichts anderes als eine Plenarsitzung hier, wo man ebenfalls Videoaufzeichnungen vollziehen kann. Wegen des Corona-bedingten Sitzplatzmangels bzw. weil die Bevölkerung eben nicht so einfach in die Ausschusssitzung hineinkommt, wollten wir eine Videoaufzeichnung durchführen. Dies war mit der Ausschussvorsitzenden abgesprochen, sie hatte nichts dagegen. Darauf haben wir uns verlassen. Eine Viertelstunde vor Ausschussbeginn wird dann mit den Obleuten etwas anderes beschlossen. Dass die Koalitionsobleute entscheiden: „Nein, das machen wir jetzt nicht, weil es unsicher ist; das müssen wir erst ins Präsidium mitnehmen“, erkenne ich sogar an. Aber soweit ich weiß, gab es im Präsidium dazu bisher keine Vereinbarung. Das ist doch ein Problem. Für uns ist es vollkommen unverständlich, dass bei einer öffentlichen Sitzung die Öffentlichkeit digital ausgeschlossen ist. Das ist einfach ein Unding. Das habe ich hier angesprochen. (Beifall bei den LINKEN – Unruhe – Zurufe der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Dr. Matthias Rößler
Das waren nun Kurzintervention und Reaktion. Jetzt fahren wir fort in der Rednerrunde. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Kollege Nowak hat jetzt das Wort für die CDU-Fraktion. Er hätte theoretisch noch 4 Minuten und 16 Sekunden Redezeit.
Andreas Nowak CDU
Das wollen wir einmal versuchen, einzuhalten, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Na ja, Herr Böhme: Also, wie das abgesprochen sein kann, wenn die Ausschussvorsitzende erst noch mit allen Obleuten reden will, das bleibt Ihr eigenes Geheimnis; aber das nur am Rande. Wir haben die Thematik ja schon ausführlich und ausreichend im Ausschuss besprochen. Die Argumente waren dort ausgetauscht. Es spricht Bände, wenn Sie der Meinung sind, dass finanzielle Verantwortung Quatsch ist. Wir haben vorgetragen, dass sich in der Anhörung ganz klar ergeben hat, dass die Finanzierung dieses Freiwilligendienstleistendentickets nicht so einfach ist, wie Sie sich das in der Opposition vorstellen. Hier Bundeswehrsoldaten und FSJler gegeneinander auszuspielen ist ein ganz schön dreistes Stück, zumal die Bundeswehr, das wissen Sie ganz genau, nur im Zug fahren kann. Sie fordern eine Flatrate für alle ÖPNV-Fahrzeuge. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen. Es kostet auch nicht 70 Euro, sondern das geht mit 48 Euro los, das wissen Sie auch ganz genau. 68 Euro kostet es, wenn man in allen Verkehrsverbünden unterwegs sein will. Zwei Drittel der Azubis, die dieses Ticket bisher nutzen, sind aber nur in einem Verbund unterwegs. Derzeit ist auch nicht klar aufgestellt, in welchem Umfang die FSJler überhaupt über Verbundgrenzen hinausfahren würden. Insofern: Erzählen Sie hier nicht, das koste 70 Euro für jeden FSJler. Das stimmt schlicht nicht. Das Azubi-Ticket haben wir 2019 eingeführt, weil wir der Meinung waren, dass bis zu 900 Euro im Halbjahr einfach zu teuer ist für einen Azubi. Das ist sicherlich auch für einen FSJler zu teuer. Deswegen haben wir entsprechend gehandelt. Im Haushalt stehen aktuell 14 Millionen Euro. Das Ticket geht durch die Decke; das ist ein großer Erfolg. Deswegen haben wir die Mittel jetzt angepasst. Es gibt 2,75 Millionen Euro zusätzlich für diese neuen Nutzergruppen. Das sind nicht nur die FSJler, sondern auch Azubis an Berufsschulen außerhalb Sachsens, die bisher noch nicht erfasst waren. Das ist für uns ganz klar der Einstieg – neben dem SchülerFreizeitticket – ins allgemeine Bildungsticket. Wir werden das auch in Zukunft fortführen. Im Koalitionsvertrag steht das ebenfalls. Wir werden uns zu diesem Thema auch das ÖPNVFinAusG noch einmal ansehen und novellieren. Die ÖPNVFinVO wurde ja eben angepasst; Sie haben es selbst schon erwähnt. Dieser Antrag ist für uns also vollständig entbehrlich, denn das ist bereits Regierungshandeln. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wo denn?) Deswegen haben wir ihn abgelehnt. Das haben wir Ihnen im Ausschuss aber auch schon gesagt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Nowak, CDU-Fraktion. Jetzt käme – die AfD hat keine Redezeit mehr – die Fraktion BÜNDNISGRÜNE zum Zug. Herr Kollege Liebscher, bitte.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, das meiste wurde von Herrn Nowak schon gesagt. Deswegen geben wir das zu Protokoll. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt ist die SPD-Fraktion an der Reihe. Das Wort ergreift Herr Kollege Homann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Henning, jetzt stehst du unter Zugzwang! – Zuruf von den LINKEN: Das hält er aber aus!)
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich meine, dass es keinen einzigen Freiwilligen draußen interessiert, wer hier wann was im Ausschuss gesagt hat. Ich glaube auch, dass es keinen interessiert, was im Präsidium diskutiert wird. Der Ausgangspunkt ist, Herr Böhme – da hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie ein bisschen die Geschichte der Debatte um Auszubildendenbeförderung, um Freiwilligentickets, um Schülerbeförderung einmal hier wiedergeben –, dass wir in einer Situation waren, in der Auszubildende und Freiwillige im Durchschnitt 130 Euro im Monat bezahlt haben, um zu ihrer Ausbildungsstelle oder in ihren Betrieb zu kommen, in dem sie ihre Freiwilligendienste verbringen, und dass das ein unhaltbarer Zustand ist, weil das schlichtweg zu viel Geld ist. Und diesen Missstand haben wir uns als Koalition angenommen. Wir haben die Kosten ab dem 1. August für das Azubi-Ticket drastisch gesenkt: 48 Euro im Monat für einen Verkehrsverbund, 68 Euro für das landesweite Ticket. Davon profitieren 17 000 Azubis in diesem Land. Das ist gut investiertes Geld, weil das die jungen Menschen unterstützt, die wir stark machen wollen, um in diesem Land ihre Zukunft zu planen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Ich höre Ihnen in der Regel sehr aufmerksam zu, weil Sie in der Tat in den letzten Jahren sehr viele konstruktive Vorschläge in der Verkehrspolitik gemacht haben, aber glauben Sie mir, wir mussten Ihre Anträge nicht lesen, um zu wissen, an welchen Stellen wir dieses Azubi-Ticket weiterentwickeln wollen. Deshalb stand das schon vor Ihrem Antrag im Koalitionsvertrag. Und dazu führen wir alle viele Gespräche mit Auszubildenden selber. Ich freue mich immer über die Einladung zum Jahresabschied der Freiwilligen der Arbeiterwohlfahrt und über die dort geführten Gespräche. Wenn man die jungen Menschen fragt, was Sie sich für Ihre wertvolle Arbeit als Unterstützung wünschen, dann war im Übrigen nicht das Geld die erste Antwort, sondern: Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landtag, bitte schaut einmal, ob ihr im Bereich der Beförderung etwas tun könnt. Ihnen den Zugang zum Azubi-Ticket zu eröffnen bedeutet wiederum für 6 000 Freiwillige eine drastische Senkung der Beförderungskosten und damit eine Anerkennung ihrer Arbeit. Das soll nicht in einer Ja-aber-Debatte abqualifiziert werden. „Ja, aber ihr habt da ein Azubi-Ticket gemacht, es kostet nur 12,5 Millionen Euro. Ja, aber es müsste jetzt eventuell …“ Nein, wir haben viel Geld in die Hand genommen und für die Öffnung für die Freiwilligen und für weitere Azubis mit Berufsschulen außerhalb Sachsens, in einer schwierigen Situation während der Corona-Krise noch einmal mehr Geld hineingegeben, um hier ein gutes System, das erst letztes Jahr ein wirklicher Durchbruch war, noch weiter zu verbessern. Ich hätte mir an dieser Stelle gewünscht, dass das mit zur Sprache kommt, weil man nicht mit Bundesratsinitiativen, die immer ein bisschen wohlfeil sind, in die Debatte gehen kann, sondern in Sachsen sehen muss, was man dazu beitragen kann, um die Situation dieser Menschen ganz praktisch zu verbessern. Das haben wir als Koalition gemacht und das ist gut so. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Homann, SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Möchte die Staatsregierung bei dieser Drucksache das Wort ergreifen? – Ebenfalls nicht. Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache zur Sammeldrucksache beendet, aber da Einzelabstimmung begehrt wurde, komme ich nun zur Abstimmung. Einzelabstimmung, Herr Kollege Zwerg, hat die AfD-Fraktion über vier Ziffern begehrt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was, vier?) – Ja, vier. Das ist nach Geschäftsordnung auch möglich. Ich fange an mit der Ziffer 2, Drucksache 7/2368 – Einjahreshaushalt für 2021 und 2022. Wir haben die Aussprache darüber geführt. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? (Lachen bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Stimmenthaltungen? – Keine. Damit Zustimmung. Ich rufe jetzt auf die Ziffer 11, Drucksache 7/1836. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Ich rufe jetzt die Ziffer 12 auf, wie von der AfD-Fraktion begehrt. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit Zustimmung. Ich rufe jetzt auf die Ziffer 11, Drucksache 7/1836. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Ich rufe jetzt auf, wie von der AfD-Fraktion begehrt, die Ziffer 12. Das ist der Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/1837. (Unruhe im Saal) Ich bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – (Oh-Rufe bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Stimmenthaltungen? – Keine. Mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe am Schluss die Ziffer 13 auf, wie von der AfDFraktion begeht. Das ist die Drucksache 7/2063. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Auch hier stelle ich Zustimmung fest. Das waren die Ziffern, zu denen Einzelabstimmung begehrt worden ist. Zu weiteren Ziffern ist keine Einzelabstimmung begehrt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Erklärung
Gerhard Liebscher GRÜNE
Mit dem aktuellen Kabinettsbeschluss, die Azubi-Tickets für Freiwilligendienstleistende zu öffnen, ist eine weitere Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden. Damit ist auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE obsolet. Die Ausweitung des Azubi-Tickets auch für Freiwilligendienstleistende begrüßen wir BÜNDNISGRÜNEN sehr. Damit können nun auch Freiwilligendienstleistende das Azubi-Ticket zu den gleichen Konditionen erwerben. Es ist eine gute Entscheidung, dass das attraktive Angebot, für 48 Euro im Monat oder maximal 68 Euro für ganz Sachsen den ÖPNV nutzen zu können, nicht nur für die Berufsschüler, sondern auch für die Freiwilligendienstleistenden gilt. Sie bekommen für ihre Arbeit eine eher geringe Aufwandsentschädigung, die nicht selten größtenteils für die Monatskarte aufgebraucht wird. Das nun auch für sie zu erwerbende kostengünstige Ticket ist nicht zuletzt auch eine AnTagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. Das ist sichtlich nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar zu Protokoll erkennung für die wertvolle Arbeit, die die jungen Menschen im FSJ, FÖJ oder als Bundesfreiwilligendienstleistende aller Altersgruppen für die Allgemeinheit leisten. Ein weiterer positiver Schritt ist die Ausweitung des Gültigkeitsbereiches des Azubi-Tickets. Bisher mussten für den Erwerb des Azubi-Tickets die Berufsschulen innerhalb von Sachsen liegen. Mit der Änderung kommen nun auch Berufsschüler, die ihrer Ausbildung außerhalb von Sachsen nachgehen, in den Genuss dieses Tickets. Die dafür insgesamt notwendigen 2,75 Millionen Euro pro Jahr halten wir für gut investiertes Geld. Mit dieser Maßnahme sind wir allerdings noch nicht ganz am Ziel. Es bleibt immer noch das vollwertige Schülerticket offen. Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die Staatsregierung bei dessen Umsetzung tatkräftig unterstützen.
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den und Berichte zu Petitionen – 7/2486 Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 10. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 11. Juni 2020, 10:00 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. sen. (Schluss der Sitzung: 20:29 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
