Anna Gorskih
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt doch noch einmal spontan das Wort an meine Vorrednerin richten. Ich finde, Sie haben offenbart, dass Sie sich absolut nicht mit dem Papier beschäftigt haben. Sie haben keine Ahnung, wovon Sie reden. Hätten Sie es richtig gelesen, wüssten Sie, dass zum Beispiel auch Familienhilfe mit drinsteht. Aber wir sind es von der AfD gewohnt, dass man sich nicht informiert und einfach drauflospoltert. (Beifall bei den LINKEN) Ich möchte noch etwas zu den angesprochenen Soforthilfezuschüssen sagen, die jetzt den Projekten zugutekommen sollen, die einerseits in den Geschäftsbereich des Sozialministeriums fallen, andererseits aber weder vom Sozialdienstleister-Einsatzgesetz des Bundes noch von den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen des Freistaates abgedeckt werden. Ich finde es ja gut und richtig, dass man mit diesen Soforthilfezuschüssen hilft und unterstützt. Ich finde es auch gut, dass wir voneinander lernen. Das war keineswegs als ein Vorwurf, sondern auch als ein Kompliment gemeint, wenn Sie so wollen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Anerkennend stelle ich fest, dass sich die Regierung schon sehr bemüht, diese wichtige Stütze der Demokratie zu erhalten und zu verhindern, dass die soziale Trägerlandschaft und alles, was damit über die Jahrzehnte aufgebaut wurde, in dieser Corona-Zeit kaputtgeht. Ich finde es auch sehr gut, dass man nicht den gleichen Unsinn macht wie damals bei der CDU- und FDP-Regierung, wo die drastischen Kürzungen beispielsweise im Jugendhilfebereich verheerende Wirkungen erzeugten – die ich übrigens als Jugendliche in einer sächsischen Kleinstadt selbst zu spüren bekommen habe und die mir deshalb sehr gut in Erinnerung geblieben sind. Doch bei all dem Lob muss ich etwas Wasser in den Wein gießen. Auch wenn das Vorgehen mit Soforthilfezuschüssen sehr sympathisch klingt, ist es natürlich auch unsere Aufgabe als linke Opposition, Verbesserungsvorschläge zu machen. Der Punkt, der uns besonders wichtig ist, betrifft die bereits erwähnten wegbrechenden Einnahmen mit Folgen für den nach bisherigen Förderrichtlinien zu erbringenden Eigenanteil dieser Vereine. Die Eigenanteile sind ja Voraussetzung für die Förderung. In meinen bisherigen Ausführungen habe ich klargemacht, dass es sehr schwierig sein wird, diese zu erbringen, insbesondere für kleinere, von ehrenamtlichen Strukturen getragene Vereine. Nach bisherigem Maßnahmenpaket des Sozialministeriums kann es höchstens im Einzelfall geprüft werden, ob diese erbracht werden können. Nur bei Projekten, die diese nachweislich nicht erbringen können, werden die Bewilligungsstellen angehalten, auf Antrag des Trägers die Sachlage wohlwollend und einzelfallbezogen zu prüfen. Wir haben einen deutlich unkomplizierteren und unbürokratischen Vorschlag, der den ganzen Prozess erleichtern würde: Wir fordern, dass diese Eigenanteile als Fördervoraussetzung rückwirkend und künftig bis auf Widerruf erlassen werden, um es auch den Trägern zu ermöglichen, insbesondere für die kommenden Jahre, die für alle schwierig sein werden, die staatliche Förderung dann auch auf 100 % aufzustocken. Dazu haben wir auch einen entsprechenden Antrag in den Gang gebracht und eingereicht. Dieser Erlass der Eigenanteile würde denjenigen Vereinen helfen, die jetzt ein Stück weit durchs Netz fallen, weil sie einerseits nicht in diesen argen Schwierigkeiten sind, dass sie die Soforthilfezuschüsse beantragen könnten, die aber dennoch voraussichtlich bald in existenzielle Notlagen kommen werden, weil sie diese Eigenanteile schlicht und einfach nicht erbringen können. Ich erinnere mich gut an die Debatte im April zu unserem Kinder- und Jugendhilfeantrag. Damals hat zum Beispiel Herr Kollege Homann versichert, dass man alles dafür tun wird, um die Träger in diesem Bereich diese Krise gut überstehen zu lassen. Frau Ministerin Köpping hat ebenfalls versprochen, dass man den sozialen Bereich auch im Hinblick auf die Haushaltsverhandlungen nicht aus den Augen lässt. (Albrecht Pallas, SPD: Richtig, stimmt!) Hier ist unser Vorschlag, wie man die Situation für sehr viele Einrichtungen erleichtern könnte: Erlassen Sie die Eigenanteile für gemeinnützige Vereine und denken Sie auch bei den Haushaltsverhandlungen daran, dass Menschen diese Orte der Begegnung brauchen. Deswegen muss es aus unserer Sicht auch die höchste Priorität der Politik sein, alles dafür zu tun, um diese sozialen Einrichtungen gut über die Krise zu bringen. Ich glaube Ihnen, wenn Sie sagen, dass Sie den Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur verhindern wollen – aber hier darf der Weg nicht enden. Um zu verhindern, dass diese für das Gemeinwohl so wichtigen Einrichtungen spätestens nächstes Jahr in die Bredouille kommen, braucht es hier eine Verpflichtung des Staates, sie in den Mittelpunkt zu stellen, damit diese Stütze der Gesellschaft auch wirklich nicht mit Zeitverzögerung kaputtgeht. Diese Verpflichtung bedeutet eine entsprechend schnelle, unbürokratische und langfristig nachhaltige finanzielle Unterstützung dieser Vereine. Also darf sich die Regierung hier nicht selbstzufrieden zurücklehnen. Das Erlassen der Eigenanteile wäre eine für viele Vereine sehr große Entlastung und auch ein wichtiges Signal, dass das Interesse und die Unterstützung des Staates für die sozialen Träger nicht im laufenden Geschäftsjahr, am 31.12.2020, endet. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegin Gorskih. Wünschen die BÜNDNISGRÜNEN noch einmal das Wort? – Kollegin Kuhfuß, bitte.
