Ines Kummer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag zeigt einmal mehr, dass die AfD das alleinige Ziel verfolgt, Angst in der Bevölkerung zu schüren. Denn für Ihr politisches Überleben brauchen Sie diese Verunsicherung. Sie scheuen deshalb auch nicht davor zurück, Verschwörungsmythen in den Landtag zu tragen und diese mit verdrehten Fakten und Falschaussagen zu untermauern. Schauen wir daher über den Antrag. In Ihrem Begrüßungstext interpretieren Sie in Aussagen von Bundesgesundheitsminister Spahn die Absicht der Einführung einer Impfpflicht hinein. Tatsache ist aber, dass in keinem Gesetzentwurf eine Corona-Impfpflicht enthalten war. Herr Spahn selbst hat sich noch einmal dezidiert gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Es ist lediglich von einem Impfschutz die Rede – und dieser ist wohlgemerkt immer noch freiwillig. Weiter führen Sie in Ihrem Antrag als Beweis die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags an. Diese stammt aber aus dem Jahr 2016 und hat daher rein gar nichts mit der aktuellen Corona-Pandemie zu tun. In der genannten Ausarbeitung wurde geprüft, ob eine Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig wäre. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist parteineutral und sachlich objektiv. Die Wissenschaftlichen Dienste bearbeiten nicht nur Aufträge von Abgeordneten, sondern widmen sich auch Themen, die auf der künftigen politischen Agenda stehen könnten. Die Arbeiten spiegeln nicht die Auffassung des Deutschen Bundestags wider, sondern liegen in der fachlichen Verantwortung des jeweiligen Fachbereiches. Ihre Implikation, dass der Bundestag eine Impfpflicht beabsichtigt, ist daher völlig falsch und beweist nur, wie manipulativ Sie Fakten aneinanderreihen. In der Ausarbeitung 2016 wurde lediglich die aktuelle Rechtslage geprüft. Bemerkenswert finde ich zudem, wie Sie wieder einmal mit zweierlei Maß messen. In Ihrem sogenannten „Regierungsprogramm für Sachsen“ fordern Sie auf Seite 62 – ich zitiere –: „Neben Aufnahmeuntersuchungen muss gewährleistet werden, dass die hieraus resultierenden ärztlichen Vorgaben eingehalten und angeordneten Maßnahmen durchgeführt werden.“ Weiter fordern Sie einen biometrischen Gesundheitspass, auf dem der aktuelle Impfstatus und alle Untersuchungsergebnisse gespeichert werden sollen. Für mich ist hier kein Unterschied zum aktuell besprochenen Immunitätsausweis, wie Sie ihn bezeichnen, zu erkennen. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Neben der Menschenverachtung, die in dieser Passage Ihres Wahlprogramms ablesbar ist, frage ich mich doch: Wofür stehen Sie denn nun – für oder gegen einen Immunitätsausweis? Wir BÜNDNISGRÜNEN sehen die geplante, aber auf Eis gelegte Immunitätsdokumentation aus vielerlei Gründen sehr kritisch. Zum einen sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Coronavirus noch nicht soweit, dass wir mit Sicherheit sagen können, wie lange eine Immunität gegeben ist. Auch die Antikörpertests bieten noch keine absolute Sicherheit gegenüber negativen Ergebnissen. Zum anderen öffnen Regelungen, welche die Gesellschaft in unterschiedliche Gruppen einteilen, nämlich in immune und nichtimmune Personen, Tür und Tor für soziale Spaltungen und Diskriminierungen. Besonders schwer wiegt zusätzlich, dass diese Regelungen nicht nur auf COVID-19 beschränkt sein könnten. Solche Regelungen müssen daher gründlich geprüft und abgewogen werden. Die berechtigte Kritik an der Immunitätsdokumentation von Medizinerinnen und Medizinern, von Datenschützerinnen und Datenschützern, von Patientenschützerinnen und Patientenschützern, von Ethikerinnen und Ethikern, von Politikerinnen und Politikern kam an und das Bundesgesundheitsministerium ruderte zum Glück zurück. Sie schreiben selbst in Punkt I.4 Ihres Antrages, dass die Bevölkerung nicht weiter verunsichert werden darf. Dann befolgen Sie doch Ihren eigenen Rat und unterlassen Sie solche manipulativen Anträge! Wir BÜNDNISGRÜNEN sowie unsere Koalitionspartner sehen in der Bevölkerung ein dringendes Bedürfnis nach Aufklärung und Dialog. Daher hat das grün geführte Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zusammen mit der sächsischen Landeszentrale für politische Bildung mit dem Projekt „Aus der Krise lernen – offene Gesellschaft in der Post-Corona-Phase“ Online-Debatten gestartet. Vorbereitet werden die Online-Debatten durch eine intensive Informations- und Bildungskampagne in kostenfreien Wochen- und Anzeigenblättern Sachsens. Damit können 70 % der sächsischen Haushalte erreicht werden. Die Themenpalette umfasst nicht nur die Bereiche Wirtschaft, Soziales, Zukunft der Kultur, der Kirchen und des Ehrenamtes oder Fragen zur Bildungsgerechtigkeit, sondern in den Dialogen wird sich auch über das Themengebiet der Medizin ausgetauscht. Zu jedem Thema werden Fachexpertinnen und Fachexperten geladen, die Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten. Wir dürfen Verschwörungstheoretikern keinen Raum geben! Um Fake News und Verschwörungstheorien entgegenzutreten, müssen folgende Punkte nochmals klargestellt werden: Erstens. Entgegen der Behauptung gibt es keine Abstimmung zu einem Impfzwang und auch keinen dahin gehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung oder irgendeiner demokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag oder einem Landtag. Zweitens. Es wäre abwegig, eine Impfpflicht im Bundestag zu beschließen, wo es doch bisher überhaupt keinen Impfstoff gibt. Drittens. Nichtsdestotrotz wird unsere Gesellschaft darauf angewiesen sein, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen, sobald ein sicherer und wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Nur so kann die Pandemie überwunden werden. Von einer Pflicht kann dabei aber keine Rede sein. Aus den eben genannten Gründen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Dr. Rolf Weigand, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kummer von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Dr. Weigand erhält nun die Gelegenheit zu einer Kurzintervention.
