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Thomas Prantl

AfD 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den vorangegangenen Redebeiträgen weise ich eingangs kurz auf einen Artikel im „Ärzteblatt“ vom 8. Juni 2020 hin: „Impfpflicht rechtlich möglich“. Danke, Frau Staatsministerin Köpping, dass Sie mir den Ball zum Masernschutzgesetz zugespielt haben, denn genau darum geht es in diesem Artikel. Wesentlich dafür seien das Infektionsschutzgesetz sowie die darin enthaltenen Reformen, die aus dem Masernschutzgesetz hervorgegangen sind. Die Leistungen des Freistaates Sachsen bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes sehen inzwischen so aus, dass die Verantwortung für die Kontrolle der gesetzlichen Verpflichtung, die schriftliche Meldung von Schülern an das Gesundheitsamt, Zutrittsverbote und die Meldung dieser auf die Leiterinnen und Leiter dieser Einrichtungen abgewälzt wird. So wurde das Masernschutzgesetz im Freistaat Sachsen umgesetzt. Auch auf Ihren Beitrag, Frau Schaper, komme ich noch einmal zurück. Sie hatten den TV-Professor Drosten ins Spiel gebracht. Ich würde Ihnen einfach empfehlen: Beschäftigen Sie sich mit der Bewertung der Corona-Pandemie, wie sie Sucharit Bhakdi, Prof. Stefan Hockertz oder Stefan Homburg vorgenommen haben. Das sind führende Wissenschaftler und keine Verschwörungstheoretiker; ich kann Sie beruhigen. (Beifall bei der AfD –

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