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Volkmar Winkler

SPD 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für die SPDFraktion als Miteinbringerin des Gesetzentwurfes Wiederholungen vermeiden. Ich bin deshalb meinen Vorrednern, Herrn von Breitenbuch und Herrn Zschocke, dankbar für die umfassenden Ausführungen. Gestatten Sie mir dennoch ein paar ergänzende Bemerkungen. Mit der Liquiditätsprognose Stand 20. Januar 2020 wäre bis Ende August 2020 der verfügbare Finanzmittelbestand des Staatsbetriebes Sachsenforst aufgebraucht. Das hätte viele Konsequenzen. So könnten ab diesem Zeitpunkt keine Löhne und Gehälter mehr gezahlt werden. Grund sind die Sonderbelastungen infolge der jedem hier in diesem Hohen Hause bekannten – wir haben auch soeben davon gehört – Waldschadenssituation. Im Waldschadensbericht 2019 kann man nachlesen, wie hoch der Schaden ist und welche katastrophalen Auswirkungen das hat. Nicht zu vergessen sind natürlich die Mindererlöse aus dem zusammengebrochenen Holzmarkt. Seit dem Jahr 2017 haben die erfassten Schadholzmengen trotz aller bisherigen Anstrengungen kontinuierlich zugenommen. Ausgehend von der hohen Besiedlungsdichte mit Borkenkäfern in den zurückliegenden zwei Jahren, den weiterhin geschwächten Waldbeständen und dem bisherigen Witterungsverlauf ist auch im Jahr 2020 und in den Folgejahren von einer intensiven Fortsetzung des Schadgeschehens auszugehen. Die Bereitstellung der Fondsmittel soll daher – wir hörten es schon – um ein Jahr, also bis zum Jahr 2022, verlängert werden. Der Fonds wird sozusagen zum 31.12.2022, also ein Jahr später, als im Errichtungsgesetz zunächst vorgesehen, aufgelöst. Es ist außerdem festzustellen, dass mit dem eingearbeiteten Änderungsantrag und dem damit verbundenen Wegfall der Rückzahlungsregelung dem von den Sachverständigen in der Anhörung vorgebrachten Argument Rechnung getragen wurde, dass eine Rückzahlung durch den Sachsenforst bis zum Jahr 2025 unter den gegebenen Bedingungen absehbar schwierig, ich denke eher, unmöglich erscheint. Werte Kolleginnen und Kollegen! Federführend für dieses Änderungsgesetz ist der Finanzausschuss. Im mitberatenden Ausschuss für Energie, Klima, Umweltschutz und Landwirtschaft – dessen Mitglied ich bin –, der sozusagen die forstfachlichen Aspekte betrachtet und bewertet, ist dieses Änderungsgesetz ohne Diskussion einstimmig angenommen und somit von allen Fraktionen die Notwendigkeit der Fondsmittelaufstockung bestätigt worden. Ich gehe davon aus, dass sich die Kritik der Opposition heute hier in Grenzen halten wird. Meine Vorredner haben den Kritikern, die es eventuell geben könnte, bezüglich der Unterstützung der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer den Wind schon aus den Segeln genommen. Deshalb gehe ich von einer breiten Zustimmung zu den Gesetzen aus. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther)

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