Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich, bevor ich auf das eigentliche Thema des Antrages komme, zunächst einen kleinen Abstecher zur Masernkrankheit machen. Wie Sie alle wissen, haben seit dem 1. März bestimmte Personen nunmehr bundesweit die Pflicht, eine Immunität gegen Masern vorzuweisen. Dies gilt für Kinder und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen, aber auch für Personal in Gesundheitseinrichtungen. Bedingung, um beispielsweise den Kindergarten besuchen zu können oder eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer medizinischen Einrichtung wie einem Krankenhaus aufzunehmen, sind nun erstens die Masernschutzimpfung und zweitens das Vorliegen eines medizinischen Kontraindikations- bzw. Immunitätsnachweises. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und sind – das möchte ich Ihnen ganz deutlich sagen – keine harmlose Kinderkrankheit, genauso wenig, wie COVID-19 nur eine Grippe ist. Aber dazu später mehr. Häufig bringt eine Erkrankung mit Masern Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Falle eine tödlich verlaufende Gehirnhautentzündung. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masernerkrankungen durch Impfungen stark gesunken. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Den besten Schutz vor Masern bietet somit die Impfung gegen Masern. Sie sorgt mittels eines sicheren und über lange Jahre hinweg eingesetzten Impfstoffes für eine lebenslange Immunität. Eine Impfpflicht, wie sie zum 1. März 2020 eingeführt wurde, begrüße ich im Bereich der Masern daher sehr. Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nicht geimpft zu sein – und dies gilt nicht nur für die Masernerkrankung – bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das eigene körperliche Wohlergehen, sondern – und das ist mir sehr wichtig zu betonen – birgt auch ein Risiko für andere Personen, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor Ausbreitung und Ansteckung mit der Krankheit bieten. Durch die sogenannte Herdenimmunität trägt man also mit dem eigenen Impfschutz gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, so kann für die eigenen Krankheiten sogar verhindert werden, dass sie weiterhin auftreten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nun zum Konkreten. Zu Beginn des Jahres 2020 sind wir mit dem neuen Coronavirus konfrontiert worden. Die Weltgesundheitsorganisation rief die COVID-19-Erkrankung am 11. März 2020 zur weltweiten Pandemie aus. Das Coronavirus führte weltweit innerhalb von nur einem halben Jahr – das ist zu betonen: ein halbes Jahr – zu über sechs Millionen Menschen, die sich infizierten, und leider zu über 370 000 Todesfällen. Der Verlauf der COVID-19-Krankheit ist unspezifisch, vielfältig und variiert stark. Es gibt symptomlose Verläufe bis hin zu schweren Pneumonien, Lungenversagen und Tod. Schwere Verläufe sind eher selten, können aber auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankungen auftreten und werden auch bei jüngeren Personen beobachtet. Der Hauptübertragungsweg in der Bevölkerung scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Ob die Übertragung des Virus auch mittels Aerosolen erfolgt, ist noch nicht abschließend untersucht. Vieles rund um das neuartige Virus, die Erkrankung, die Übertragung, der Verlauf und die Langzeitfolgen, ist noch nicht bekannt. Weiterhin bleibt unklar, wie sich diese Pandemie weiterentwickelt. Derzeit ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen glücklicherweise niedrig, und zwar trotz umfangreicher Lockerungsmaßnahmen, die getroffen worden sind. Aber wir alle kennen die Bilder aus den schwer betroffenen Ländern, wie zum Beispiel Italien, Spanien oder jetzt die USA oder Brasilien. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist uns in Deutschland erspart geblieben, sicher auch, weil wir zeitig genug angefangen haben zu testen, sofort die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter etabliert haben und die Belegung der Krankenhäuser und deren Ausstattung immer im Blick hatten, aber auch, weil die Menschen solidarisch waren, weil Menschen zu Hause geblieben sind, weil Menschen frühzeitig eine Mund- und Nasenbedeckung getragen haben, weil sich junge Menschen organisiert haben, um Einkaufshilfen für ältere Nachbarn und Bekannte anzubieten. Dieses gesellschaftliche Engagement spricht für ein hohes Maß an Mitgefühl und Fürsorge der Bevölkerung. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) An dieser Stelle möchte ich als Ministerin für gesellschaftlichen Zusammenhalt den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat danken, insbesondere denen, die sich solidarisch und besonnen verhalten haben, die die Hygieneauflagen eingehalten haben und es immer noch tun, auch wenn es manchmal sicher nicht leicht war. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Trotzdem: Um die Pandemie grundsätzlich zu bekämpfen, muss entweder eine Durchseuchung in der Bevölkerung stattgefunden haben oder Schutzimpfung vorhanden sein und genutzt werden. Natürlich kann die Durchseuchung große Teile der Bevölkerung, besonders aber der vulnerablen Gruppen, nicht das angestrebte Ziel sein, da viele Komplikationen und Langzeitwirkungen erwartet werden. Zwar liegen noch keine abschließenden Studien vor, aber Berichte von Medizinern verweisen bereits jetzt auf neurologische Langzeitfolgen mit Schädigung auch des zentralen Nervensystems, Herzkreislaufkomplikationen, Lungenembolien, dialysepflichtiges Nierenversagen oder auch fieberhaft systemische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Liebe Damen und Herren! Gerade deshalb und aufgrund der Tatsache, dass sich das Virus schnell verbreitet, arbeiten Unternehmen und Forschungsinstitute intensiv an der Entwicklung einer Schutzimpfung. Die WHO zählt binnen der kurzen Frist seit Beginn des Auftretens des neuartigen Coronavirus, das heißt, seit Beginn des Jahres, bereits 131 Impfstoffprojekte. Aber es ist leider auch so, dass die WHO frühestens im Frühjahr 2021 mit der Zulassung eines oder mehrerer Impfstoffe rechnet. Ob die entwickelten Impfstoffe überhaupt wirksam sind oder ob einer von ihnen schlussendlich funktioniert, ist noch nicht sicher. Impfstoffexperten halten es für möglich, dass einige Impfstoffe für ältere und andere für jüngere Menschen besser funktionieren könnten. Bei einem neuen und in so kurzer Zeit entwickelten Impfstoff ist derzeit überhaupt noch nicht absehbar, welches Nebenwirkungsprofil die Schutzimpfung aufweisen wird. Zu Beginn der Impfungen wird es möglicherweise nicht für die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich sofort impfen zu lassen. Da noch nicht genügend Impfstoff produziert werden konnte, muss man durchaus über eine Priorisierung nachdenken. Dabei müssen zuerst besonders gefährdete und anfällige Gruppen sowie das medizinische und Pflegepersonal sowie das Personal in kritischen Infrastrukturbereichen bedacht werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, was bedeutet das nun für eine Impfpflicht? Mit der Entwicklung eines Impfstoffes gegen COVID-19 kursieren Spekulationen darum. Hierzu muss klar gesagt werden, dass die Bundesregierung wiederholt betont hat, dass eine mögliche künftige Corona-Schutzimpfung nicht – ich betone nochmals: nicht – zur Pflicht gemacht wird. Dies entspricht auch meiner Überzeugung. Eine Schutzimpfung gegen das COVID-19- Virus sollte auf freiwilliger Basis erfolgen. Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits beim ersten Auftreten der Corona-Fälle in Deutschland bitte ich Sie weiterhin um Solidarität, Mitgefühl und Umsicht; denn wir haben es selbst in der Hand, für mehr Schutz vor Erkrankungen in der Bevölkerung einzutreten, und wir übernehmen weiterhin gemeinsam Verantwortung füreinander. Diese Einstellung wurde in den vergangenen Wochen von der Mehrzahl der Menschen in Deutschland und in Sachsen großartig gelebt. Vor allem deshalb sind wir bisher so verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen. Um im Herbst, mit der bevorstehenden Grippewelle, eine Infektion mit dem Influenzavirus minimieren oder ausschließen zu können, wäre eine Impfung der Risikopatienten und des medizinischen und Pflegepersonals ratsam. Durch den Schutz durch eine Grippeimpfung würde die Anzahl der Erkrankungen insgesamt verkleinert. Das heißt im Ergebnis, dass zu den befürchteten Corona-Erkrankungen weniger Influenza-Erkrankungen kommen können. Außerdem kann die Grippeerkrankung schneller ausgeschlossen, gezielter auf eine Infektion mit COVID-19 getestet und damit schneller eine Infektion mit Corona erkannt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dafür sollten wir uns starkmachen. Dafür sollen wir eintreten. Und das können wir zusammen schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war die Staatsregierung. Wir kommen nun zum Schlusswort. Für die AfD-Fraktion spricht Kollege Prantl; bitte schön.
