Sören Voigt
Hört, hört! Das muss mal gesagt werden! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Statt ihren Berufsstand zu verteidigen, lässt sich Bundesministerin Klöckner von der EU-Kommission auf der Nase herumtanzen. Aber auch die Sächsische Staatsregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, jahrelang ergebnislos zugeschaut zu haben. In ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag „Verschärfung der Düngeverordnung stoppen“ hat die Staatsregierung die neuen düngerechtlichen Verschärfungen als teilweise nicht praktikabel und wenig sachgerecht dargestellt. Nach unserer Auffassung ist die novellierte Düngeverordnung nicht nur fachlich mehr als dünn, sondern sie verstößt auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Auswirkungen der Düngeverordnung von 2017 sind noch nicht messbar. Das Düngeexperiment in Dänemark blieb nahezu wirkungslos und wurde beendet. Die überprüften Nitratmessstellen ergaben teils gravierende Mängel, und außerlandwirtschaftliche Einflüsse wie Altlasten, Truppenübungsplätze und nicht funktionstüchtige Ministerkläranlagen wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Diese und viele andere Kritikpunkte konnten den Aussagen der Sachverständigen entnommen werden. Auf der Bauerndemo am 5. März sah es Ministerpräsident Kretschmer auch so – ich zitiere – „…, dass die Düngeverordnung so, wie sie jetzt vorliegt, nicht zustimmungsfähig ist, zumindest nicht für mich.“ Wenn etwas nicht zustimmungsfähig ist, wäre ein klares Nein konsequent gewesen und keine schmallippige Enthaltung, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der AfD) Der sogenannte Kompromissentwurf des Saarlandes verschiebt die Umsetzung der Düngeverordnung auf Anfang 2021, heilt aber die Unzulänglichkeiten nicht; und es ist dreist von Ihnen, liebe CDU, zu behaupten, man müsse nun handeln, weil Brüssel diese Unterdüngung verlange, denn sonst würde ganz Sachsen ein rotes Gebiet. Die EU forderte diese 20-prozentige eben nicht explizit. Ich zitiere aus der Stellungnahme zu unserem Antrag: „In Verhandlungen mit der EU-Kommission hat der Bund zum Teil nicht praktikable und wenig sachgerechte neue düngerechtliche Vorschriften zugesagt.“ Wenn Sie das Übel kennen, wäre es folgerichtig, unserem Antrag zu folgen und gegen diese Verordnung vorzugehen. Diese Möglichkeit haben Sie als Landesregierung. Halten Sie sich vor Augen, welche fatalen Folgen diese Düngerechtsverschärfung hat: empfindliche Ertrags- und damit verbundene Einkommensverluste, Humusabbau, Entwertung der Flächen. Der Anbau von Brotweizen wird kaum mehr möglich sein. Diese Suppe hat der Bund eingebrockt, und die Landwirte sollen sie auslöffeln. Ihr Änderungsantrag zur Evaluierung des sächsischen Nitratmessstellennetzes, der übrigens auch einige Punkte aus unserem Antrag enthält, greift viel zu kurz. Die Kernkritik an der neuen Düngeverordnung wird nicht behandelt. Das ist zum einen die Unwirksamkeit auf den Nitratgehalt im Grundwasser, wie das Düngeexperiment aus Dänemark gezeigt hat. Zum anderen wissen wir aus der Anhörung, dass der Zusammenhang zwischen der heutigen Düngung und dem Nitratgehalt im Grundwasser so nicht hergestellt werden kann. Trotzdem werden wir uns Ihrem Antrag nicht verschließen. Eine Überprüfung richtet zumindest keinen Schaden an. Sehr geehrter Herr Kollege von Breitenbuch, nutzen Sie Ihr Wissen und Ihren Einfluss in der CDU, um der weiteren Vergrünung Einhalt zu gebieten. Stehen Sie für Ihren Berufsstand und unterstützen Sie mit Ihrer Fraktion unseren Änderungsantrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der neuen Düngeverordnung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
