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Valentin Lippmann

GRÜNE 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sächsische Landtag ist der Ort gesetzgeberischer Entscheidungen und Willensbildung, er wählt aber auch die Regierung und bestimmt somit die wesentliche Zusammensetzung der Staatsorgane. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt!) Da die Exekutive aus dem Landtag hervorgeht, hat er mithin das Recht, sie ordnungsgemäß zu kontrollieren und, wenn das eines Tages nicht ausreichen sollte, ihr auch das Vertrauen zu entziehen. Dabei ist stets eines zu konstatieren: Die Parlamente in Deutschland werden von der Exekutive dabei gern als Unterstützungsorgane, vor allem einer planenden Regierung, genutzt. Die Regierung überlegt sich etwas, bringt es in den Landtag ein, und der Landtag beschließt es dann in der Regel aufgrund der parlamentarischen Mehrheiten. Die Exekutive programmiert so allein aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen – und die sind nicht ganz unbeträchtlich – die Entwicklung erheblicher Teile des Staatswesens. Das ist Verfassungslage in Deutschland. Wir als Parlamentarier müssen uns vor diesem Hintergrund stets bewusst sein, welche Aufgabe wir in diesem Staatsgefüge haben. Wir haben die Aufgabe, politisches Handeln demokratisch zu legitimieren und gleichzeitig zu kontrollieren. Dafür müssen wir uns all jene Informationen beschaffen können, die eine gute, fundierte und verhältnismäßige gesetzgeberische Entscheidung benötigt. In diesem Sinne haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir unsere Regierungsarbeit transparenter gestalten werden und insbesondere die Kontrollfunktion des Parlaments verbessern wollen. Die ersten kleinen Schritte in diese Richtung sind gemacht: So haben wir den Entwurf der Staatsregierung zum Corona-Bewältigungsformgesetz rechte gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss und um Informationspflichten gegenüber dem Landtag ergänzt. Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit. Mit unserem Entschließungsantrag zum Gesetz haben wir die Staatsregierung verpflichtet, den Landtag über alle von der Staatsregierung getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Freistaat Sachsen unverzüglich und fortlaufend zu informieren. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben unseren Gestaltungs-, Kontroll- und Informationsanspruch – das ist bereits angeklungen – zudem mit ersten groben Überlegungen für eine Beteiligung des Landtags beim Erlass von Corona-Schutzverordnungen zur Diskussion gestellt und sind offen für eine breite Diskussion zu diesem Thema. In diesem Sinne, liebe LINKE, kann ich Ihre Initiative durchaus in den Grundzügen begrüßen. Unsere Fraktion hat sich schon in den vergangenen Legislaturperioden um entsprechende Initiativen bemüht. Die Intention einer besseren Kontrolle und mehr Informationen ist legitim. Ich kann Ihnen so viel zusichern, dass wir BÜNDNISGRÜNEN auf der Umsetzung des Koalitionsvertrages auch in den Bereichen Transparenz und Kontrolle des Regierungshandelns bestehen werden. Ihrem heutigen Gesetzentwurf können wir gleichwohl nicht zustimmen. Er ist nämlich leider nur gut gedacht und darüber hinaus an einigen Punkten einfach sehr schlecht gemacht. Zunächst bestehen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Bindung der Staatsregierung bei der Abstimmung im Bundesrat. Der Bundesrat ist das Organ, das sich aus den Vertretern der Landesregierungen zusammensetzt. Entsprechend sind diese in ihrer Entscheidung – so ein großer Teil der Rechtsprechung – nicht einer weiteren Bindung durch Dritte unterwerfbar, mithin auch nicht dem selbstbewussten Sächsischen Landtag. Ein weiteres verfassungsrechtliches Problem zeigt sich bei Ihrem Vorhaben, den Landtag vor dem Erlass von Verwaltungsvorschriften zu unterrichten. Der Erlass solcher Vorschriften stellt – anders als Rechtsverordnungen, zu deren Erlass der Gesetzgeber ausdrücklich ermächtigt – eigentlich den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung dar. Der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung gewährleistet die Eigenständigkeit der Staatsregierung bei der Erfüllung der ihr nach der Verfassung zugewiesenen Aufgaben und zielt auf die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Regierung ab. Dies hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seiner – ich glaube, von Ihnen, Herr Kollege Gebhardt – vorhin bereits zitierten Entscheidung im Jahr 2008 im Organstreitverfahren unserer Vorgängerfraktion ziemlich deutlich vom Informationsrecht des Landtags abgegrenzt. Eine Pflicht, parlamentarischen Informationsbegehren zu entsprechen, besteht in der Regel dann nicht, wenn dies zu einem Mitregieren des Parlaments bei Entscheidungen der Regierung führen kann, die eigentlich allein der Regierung vorbehalten sind. Das Parlament soll eben nicht zu einer Art Ersatzexekutive werden. Deshalb dürfte das Vorhaben der Vorabunterrichtung über Verwaltungsvorschriften kaum statthaft sein. Hier zeigt sich auch noch ein anderes Problem Ihres Gesetzentwurfs: Er ist schlicht praxisfern. Denn würde die Staatsregierung jede Verwaltungsvorschrift vorab dem Landtag zusammen mit den vielen anderen – zu Recht eingeforderten – Unterlagen übersenden, dann würde das Parlament mit Detailregulierungsfragen der Exekutive geflutet werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das betrifft doch nur Unterlagen von erheblicher landespolitischer Bedeutung, Herr Lippmann!) Als Mitglied der Staatsregierung würde ich mich freuen; denn wenn es hier in diesem Wust von wichtigen und unwichtigen Vorlagen noch gelingen würde, zu unterscheiden, was wichtig und was unwichtig ist, dann wäre es gut. In großen Teilen dürfte es dem Parlament anschließend schwerfallen, noch klarzustellen, was wichtig und was unwichtig ist bei all dem, was uns die Staatsregierung übersendet, selbst wenn die LINKE eigens einen parlamentarischen Berater für das Suchen von Nadeln im Heuhaufen beschäftigen würde. Letztendlich würde sich aber das Parlament immer weiter von seinem eigentlichen Kontrollauftrag sowie von der Gesetzgebung entfernen, wenn es sich mit Nachkommastellen und Kommata in Verwaltungsvorschriften beschäftigen würde. Das geht dann selbst uns detailverliebten BÜNDNISGRÜNEN ein Stück zu weit. Ebenso wenig überzeugt mich in Ihrem Gesetzentwurf die Regelung in § 9 bei Meinungsverschiedenheiten über die Pflichten zur Unterrichtung. Darüber soll nach Ihrer Vorstellung das Präsidium beraten und eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden. Ich glaube, wir haben bereits hinreichend erörtert, dass das dafür der falsche Ort ist. Das Präsidium hat keine Kompetenzen, diese Entscheidungen zu fällen. Am Ende zeigt sich auch an Ihrem Änderungsantrag, dass der ganze Gesetzentwurf nicht kohärent ist, wenn Sie zwar die Rechte einzelner Abgeordneter schützen wollen, es dann aber zum Fraktionsrecht machen, sich im Präsidium darüber zu beschweren, wenn dies nicht eingehalten wird. Kurzum, werte Kolleginnen und Kollegen: Dieser Gesetzentwurf ist ein Anliegen, dem wir dem Grunde nach nahestehen, der aber in den Detailregelungen mittlerweile dermaßen verkorkst ist, dass wir ihm nicht zustimmen können. Ich bin zuversichtlich, dass wir als Koalition in dieser Legislaturperiode an der einen oder anderen Stelle deutlich machen können, wie es besser geht. Vor diesem Hintergrund werden wir diesen Gesetzentwurf hier und heute ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Lippmann. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abg. Hanka Kliese. Bitte.

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