landtag.sachsen.de ↗

Dr. Matthias Rößler

10.06.2020 Sitzungen 7/10

Auch Ihnen sei herzlich gratuliert, und ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit. Meine Damen und Herren! Gemäß § 4 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtags einen Amtseid. Gleiches gilt nach § 2 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes für die stellvertretenden Mitglieder. Im Falle einer Wiederwahl wie heute bei Frau Dr. Betka bedarf es nach Wir kehren zum Tagesordnungspunkt 4 zurück, und ich rufe ihn erneut auf: Tagesordnungspunkt 4 § 4 Abs. 3 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes keiner erneuten Vereidigung. Der Amtseid hat den folgenden Wortlaut: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Der Eid kann auch mit der Beteuerung „so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Ich bitte nun die gewählten Mitglieder sowie die gewählten stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, in das Rund des Plenarsaals zu treten, und ich bitte alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Alle Anwesenden erheben sich.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Vereidigung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Nach § 4 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes haben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes einen Amtseid zu leisten. Ich bitte Herrn Dr. Matthias Grünberg, Herrn Prof. Markus Jäger, Herrn Stefan Ansgar Strewe, Frau Prof. Dr. Elisa Hoven, Frau Cornelia Schönfelder und Frau Prof. Constanze Geiert, nacheinander vorzutreten und einzeln den Amtseid zu sprechen. Wenn ich Sie bitten darf, Herr Präsident; wir beginnen. Ich werde Ihnen den Amtseid abschnittsweise vortragen und Sie würden nachsprechen. Dr. Matthias Grünberg: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Protokoll ↗