Martin Modschiedler
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Verbesserung der Informationsbeziehung zwischen uns, dem Parlament und der Landesregierung. Der Antrag gibt vor, die Exekutive habe doch bitte der Legislative zu berichten, was sie zu tun beabsichtige. Die Auffassungen und die Meinungen, die die Legislative – also wir – zu allen Dingen haben, habe die Exekutive sofort zu beachten; sonst drohe – so das Gesetz – der Vermittlungsausschuss. Herr Gebhardt, ganz ehrlich: Es gibt immer wieder Punkte – darüber sind wir uns im Klaren –, zu denen es mehr Informationen bedarf. Es könnte auch besser sein, wenn wir welche bekämen. Und im Nachhinein wäre es auch besser gewesen, wir hätten ein paar mehr bekommen. Das ist klar. Das liegt aber in der Natur der Sache zwischen erster und zweiter Gewalt. Aber die Frage ist dann: Ist dieser Gesetzentwurf, den Sie uns vorlegen, die zwingende Folge? Der Antragsteller möchte mit dem Entwurf den Informationsfluss von der Staatsregierung zum Landtag an sich und in bestimmten Fällen von EU-Angelegenheiten näher, das heißt, noch bestimmter, regeln. Herr Gebhardt, dass es die gewünschten Regelungen grundsätzlich gibt und dass die wesentlichen Forderungen eigentlich schon geübte Praxis hier im Parlament sind, räumen Sie sogar in Ihrer Antragsbegründung ein. Übrigens: Die Sachverständigen räumen Ihnen das auch noch mit ein. Dennoch fordern Sie eine Neufassung des bestehenden Artikels 50 unserer Sächsischen Verfassung. Dazu soll auch noch ein Parlamentsinformationsgesetz eingeführt werden. Also müssen wir, nur weil wir der Gesetzgeber sind, auf Gedeih und Verderb Gesetze erlassen, nur weil wir es können? Und dann nebenbei – das tun wir gerade – eine Verfassung ändern? Am 4. März hatten wir im Ausschuss eine Anhörung zu diesem Thema. Da habe auch ich den Sachverständigen sehr gut zugehört. Es war einhellige Meinung vieler Sachverständiger, dass der Entwurf sehr interessant klingt. Es sei auch eine interessante Diskussion, die man in Form einer Enquetekommission oder im Rahmen eines Arbeitsausschusses – so wurde es genannt – fortführen könne. Kurzum: Es ist nett, so etwas zu haben und Ideen aufzugreifen, aber notwendig sind sie nicht. Das sind sie wirklich nicht, denn die Verfassung – und dabei bleibe ich – ist immer noch ein Rahmen, den das Parlament in intensiver Diskussion nach der friedlichen Revolution formuliert hat, ein Rahmen, der auf Antrag durch das Verfassungsgericht, das wir jetzt vollständig gewählt haben, rechtlich und weitestgehend auch inhaltlich überprüft werden kann. Es ist ein Verfassungsrahmen. Das heißt aber für mich nicht, dass wieder an jeder Stelle Einzelfälle und spezielle Trends hineingeschrieben werden. Das ist auch in diesem Fall wieder einmal nicht Zweck einer Verfassung. Sie als LINKE wollen auch nicht mehr Informationen, Sie wollen eher einen Paradigmenwechsel. Und ganz nebenbei frage ich mich schon, ob Sie überhaupt in der Lage sind, die Kapazitäten aufzubringen, um die geforderten Daten und Fakten, die jetzt auf uns zukommen würden, weiter zu verarbeiten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da müssen Sie sich keine Sorgen machen!) Ich wage es ehrlich zu bezweifeln. Das wurde uns auch von den Sachverständigen immer wieder gesagt: Da käme ordentlich etwas auf uns alle zu. Zurück zum Thema: Mit dem Gesetz soll also der Kernbereich der exekutiven Selbstverwaltung zulasten der Staatsregierung verschoben werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Sie wollen die Eigenverantwortung der ausführenden Gewalt ad absurdum führen. Dazu hat sich aber das Verfassungsgericht schon klar und abgrenzend geäußert. Der Kernbereich, nämlich die Exekutive, ist vorhanden und unantastbar. Deshalb darf in diesem Kernbereich im Rahmen des Gewaltenteilungsgrundsatzes nicht eingeschnitten werden. Warum sollte das auch passieren? Bei allem parlamentarischen Selbstbewusstsein: Mit diesem Gesetzentwurf soll die Staatsregierung zum reinen Ausführungsorgan der Legislative werden. Das wäre ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Staatsregierung; kennen wir aber schon. Machen wir uns jetzt eines bewusst: Das bedeutet einen großen zusätzlichen Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand. Oder, wie es eine Sachverständige im Rahmen der Anhörung auf den Punkt gebracht hat: Je mehr VetoPlayer, desto ineffizienter. – Damit hat sie recht. Wie entscheidend ein schnelles, effizientes und konsequentes Handeln der Staatsregierung – ohne das Parlament – insbesondere in Krisenzeiten geschehen kann, das können wir gerade in dieser Krisenzeit gemeinsam erleben. Eine weitere Konsequenz Ihres Gesetzentwurfs wäre nämlich die Aushöhlung der Gewaltenteilung. Das erkennt auch das Verfassungsgericht und lässt eine solche Einschränkung in die exekutive Eigenverantwortung eben nicht zu. Die Folge wäre also – man muss das nur einmal weiterdenken –, dass wir eine Verfassungsänderung beschließen, die verfassungswidrig ist. Und das schreibt uns dann das Verfassungsgericht auch noch schön in unser Stammbuch. Großartige Idee, Herr Gebhardt! Oder der Vorschlag hat quasi überhaupt keinen Anwendungsbereich, weil er so reduziert ist, dass wir nichts hätten, worauf wir zurückgreifen könnten. Dafür brauchen wir keine Verfassungsänderung. Also: Keine schlüssige Erklärung, warum Artikel 50 der Sächsischen Verfassung geändert werden sollte, wenn er doch so bis jetzt auch funktioniert hat und die Änderungsvorschläge in Teilen verfassungsrechtlich bedenklich sein könnten. Gleiches gilt – wir gehen einen Schritt darunter – für die einfachgesetzliche Regelung. Wir sind die erste Gewalt. Wir haben als erste Gewalt das Verfassungsgericht, das wir anrufen können. Nun gestalten wir ein Parlamentsinformationsgesetz, also eine einfachgesetzliche Regelung, und auf einmal ist der einfache Verwaltungsrechtsweg ebenfalls mit eröffnet, und dies nur, um Dinge festzuschreiben, die wir ohnehin bereits praktizieren, von den Eingriffen in die Kernkompetenz der Staatsregierung, die in dem Entwurf vorgeschrieben werden, einmal ganz abgesehen. Die Idee, über die Verbesserung des Informationsaustausches zu sprechen, haben wir uns vor einigen Jahren mit einem Subsidiaritätsfrühwarnsystem schon einmal auf die Tagesordnung genommen. Dazu mussten wir nicht die Verfassung ändern, und es brauchte auch kein Informationsgesetz. Diese Initiative zwischen der Exekutive und der Legislative begann damals mit einem Memorandum of Understanding. Ein solches Papier haben wir verfasst und über alle Parteigrenzen hinweg unterschrieben: Keine Verfassungsänderung, kein einfaches Gesetz! Greifen wir noch einmal die Meinung der Sachverständigen auf und verständigen uns untereinander auf eben diese Informationen, von denen Sie meinen, dass wir sie benötigen könnten. Dazu brauchen wir kein Gesetz. Dazu brauchen wir keine Verfassungsänderung – und Ihren Antrag auch nicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Kollegen Modschiedler. Für die AfD-Fraktion bitte ich jetzt Herrn Dr. Keiler.
