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Hartmut Vorjohann

10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe gerade überlegt, ob ich Ihnen einen Halbjahreshaushalt vorschlagen sollte. Habe das aber doch verworfen. Aber im Ernst. Die Auswirkungen der CoronaPandemie stellen die sächsische Finanzpolitik vor große Herausforderungen. Das wissen wir alle. Vor zwei Monaten, am 9. April 2020, haben wir uns mit dem Maßnahmenpaket zur Finanzierung der Folgen der Corona-Krise befasst. Das war damals ein historischer Tag. Ich und die ganze Staatsregierung hatten Sie damals gebeten, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme zum Zweck der Bewältigung der Corona-Pandemie zu schaffen. Zusammen mit dem Nachtragshaushalt und die Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds wurden die Grundlagen für eine möglichst schnelle Erholung der Wirtschaft und der Gesellschaft gelegt. Über diesen Fonds können wir bis zum Jahre 2022 Kredite im Umfang von bis zu 6 Milliarden Euro aufnehmen und damit Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie finanzieren und die Steuerausfälle kompensieren. Der Landtag und die Staatsregierung haben zügig gehandelt. Seit der Errichtung des Fonds hat der Haushalts- und Finanzausschuss dieses Parlaments seine Einwilligung zu zahlreichen, durch den Fonds finanzierten Maßnahmen in verschiedenen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft erteilt. Hierzu zählen Ausgaben zugunsten von Sozial-, Sport- und Kultureinrichtungen der sächsischen Kommunen und Unternehmen, des Gesundheitswesens sowie der Bildung und Wissenschaft. Neben den schnellen Hilfen zur Pandemiebewältigung spielen für die Menschen in unserem Freistaat gerade jetzt Verlässlichkeit der Finanzpolitik und Planungssicherheit eine bedeutende Rolle. Gerade aus diesem Grunde führen wir auch in einer unsicheren Zeit wie dieser die bewährte sächsische Praxis des Doppelhaushaltes fort. Vor allem für Kommunen, Unternehmen, Projekte, Vereine, Förderantragsteller und viele weitere Institutionen in Sachsen ist die von einem Doppelhaushalt ausgehende Planungssicherheit derzeit von besonders großer Bedeutung. Aber auch mit Blick auf den Corona-Bewältigungsfonds macht es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, für das kommende Jahr einen Einjahreshaushalt aufzustellen. Der Fonds ist bewusst genau so konstruiert, aufgrund seiner Überjährigkeit, seines Maßnahmenzeitfensters bis Ende 2022 und der Möglichkeit der Kompensation von Steuerausfällen im Staatshaushalt die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2021 und 2022 zu schaffen. Wir haben die Linie der Einnahmen bis 2022 klar definiert und dadurch eine relativ hohe Sicherheit. Leider müssen wir dafür Kredite in die Hand nehmen; aber wir waren uns alle einig, dass wir das tun müssen, um durch die Krise hindurchzukommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir finden, es hat sich bewährt, einen Doppelhaushalt zu verabschieden. Die Staatsregierung hat sich auf ihrer Klausur gestern hierzu klar bekannt. Eine hohe Planungssicherheit stabilisiert die Erwartungen der Menschen und hat für uns Vorrang. Ich empfehle daher, die Forderung nach Aufstellung eines einjährigen Haushaltes für die Jahre 2021 und 2022 abzulehnen. Insbesondere durch die Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds ist eine Abkehr vom bewährten Prinzip der Aufstellung von Doppelhaushalten nicht notwendig und vor allem auch nicht vorteilhaft. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Protokoll ↗