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Dr. Matthias Rößler

10.06.2020 Sitzungen 7/10

Ich danke Ihnen und spreche Ihnen im Namen des Landtags und persönlich die allerherzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes aus. Ich wünsche Ihnen in Ihrem verantwortungsvollen Amt Erfolg und Gottes Segen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen Verfassungsgerichtshofsgesetzes der Staatsregierung Im Tagesordnungspunkt 2 rufe ich zunächst die Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes auf. Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt, und die Amtszeit endet für berufsrichterliche Mitglieder dann, wenn sie aus dem Amt als Berufsrichter ausscheiden. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Frau Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dresden Birgit Munz, tritt am 1. August 2020 als Berufsrichterin in den Ruhestand. Ihre Amtszeit endet damit mit Ablauf des 31. Juli 2020. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, sehr verehrte Frau Munz, Ihnen für Ihre langjährige und verdienstvolle Arbeit als Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zu danken. Mehr als 13 Jahre übten Sie dieses Amt aus und erwarben sich in dieser Zeit den Respekt von uns allen. Der Verfassungsgerichtshof ist neben Landtag und Staatsregierung ein Eckstein der demokratischen Gewaltenteilung. Er genießt ein hohes Ansehen. Das ist zweifellos auch ein Beleg Ihres Engagements. Mein Dank gilt zudem Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart, Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl sowie Frau Dr. Beatrice Betka, deren Amtszeit am Verfassungsgerichtshof ebenfalls endet. Meine Damen und Herren! Wir haben nun über den in der Drucksache 7/2478 vorliegenden Wahlvorschlag der Staatsregierung zur Wahl von Herrn Vizepräsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, Herrn Dr. Matthias Grünberg, zum 1. August 2020 als Präsidenten des Verfassungsgerichthofes zu befinden. Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Das sind 80 oder mehr Stimmen. Zur Durchführung der Wahl berufe ich folgende Abgeordnete als Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte – wie vorhin schon praktiziert – Sie, lieber Kollege Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen. (Kurze Unterbrechung)

Protokoll ↗