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Jan-Oliver Zwerg

AfD 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete. Frau Staatsministerin Köpping äußerte sich am 25. Mai dahin gehend, dass, soweit die Zahl der Neuinfektionen weiterhin stabil auf einem niedrigen Niveau bleibt, für die Zeit ab dem 6. Juni 2020 in der nächsten Corona-Schutzverordnung ein Paradigmenwechsel geplant sei. Der angekündigte Paradigmenwechsel ist allerdings in Bezug auf die Mund-Nasen-Schutzpflicht in dieser Verordnung nicht erkennbar. Die neue CoronaSchutzverordnung wurde erst am 3. Juni 2020, am Mittwoch letzter Woche, vom Kabinett beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war es im üblichen Verfahren nicht mehr möglich, eine rechtzeitige Erreichbarkeit des Landtags zur Entscheidung über die schnellstmögliche Beendigung der Mund-Nasen-Schutzpflicht herzustellen. Ein Aufschub der diesbezüglichen Entscheidung ist nicht bis zur nächsten regulären Plenarsitzung am 15./16. Juli 2020 aufschiebbar. Die von der Verpflichtung zum Tragen der Mund-NasenBedeckung ausgehenden Einschränkungen von Grundrechten ist so erheblich, dass sie angesichts fehlender Erkenntnisse zum tatsächlichen Nutzen nicht medizinischer Mund-Nasen-Bedeckungen nicht weiter vom Landtag toleriert werden darf. Die schnellstmögliche Beendigung dieser Maßnahme durch den Landtag ist daher unabdingbar. Ich beantrage für meine Fraktion, den vorliegenden Antrag für dringlich zu erklären, um eine Entscheidung über die Beendigung der Mund-Nasen-Schutzpflicht herbeiführen zu können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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