Volkmar Zschocke
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den vorliegenden Gesetzentwurf wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert. Es gab auch Kritik, insbesondere von den privaten Waldbesitzern. Entzündet hat sich diese Kritik vor allem durch die Entscheidung, das bestehende Sondervermögen „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ um knapp 52 Millionen Euro aufzustocken. Deshalb unterstreiche ich am Beginn meiner Rede deutlich: Ziel des Gesetzes ist es vor allem, die Zahlungsfähigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst zu sichern. Ich gehe davon aus, dass künftig die gestiegenen Anforderungen an den Staatsbetrieb durch die Klimaanpassung auch im Haushalt und eher nicht in einem Sondervermögen abgebildet werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Kern zunächst darum, dass der Freistaat als Eigentümer die Verluste eines Teils der Staatsverwaltung ausgleicht und damit quasi die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sichert. Es handelt sich also nicht um einen allgemeinen Fonds zur Rettung des Waldes, sondern erst einmal nur um die notwendige Rechtsgrundlage für erforderliche Zuführungen von Haushaltsmitteln an den Staatsbetrieb. Hierbei ist eine schnelle Entscheidung notwendig, da absehbar der Finanzmittelbestand, der beim Sachsenforst verfügbar ist, aufgebraucht ist. Den Grund für die entstandene Situation haben wir im Januar hier ausführlich diskutiert; Herr von Breitenbuch hat es auch noch einmal dargestellt. Auf die Sonderbelastung infolge der dramatischen Waldschadenssituation und die Mindererlöse aus den gesunkenen Holzpreisen will ich jetzt nicht noch einmal eingehen. Eingehen möchte ich aber noch einmal auf die Kritik der Körperschafts- und Privatwaldbesitzer; denn diese sind genauso von der Waldkrise betroffen und brauchen ebenfalls Unterstützung, da die klimatischen Veränderungen global sind und uns alle betreffen. Ein Borkenkäferbefall macht eben nicht vor Besitzgrenzen halt, und wenn dann auf der einen Seite immer von zusätzlichen 52 Millionen Euro für den Sachsenforst gesprochen wird und auf der anderen Seite die Waldbesitzer auf die bestehenden Förderrichtlinien verwiesen werden, dann kann ich natürlich nachvollziehen, warum es zu dieser Diskussion um Ungleichbehandlung gekommen ist. Ich bin selbst Stadtrat in Chemnitz. Auch meine Heimatstadt besitzt große Waldflächen, zum Beispiel im Erzgebirge, und viele Städte und Gemeinden, aber auch Kirchen stehen vor denselben Herausforderungen wie der Sachsenforst. Zehntausende Privatwaldbesitzer sind betroffen. Es sind oft nur kleine Familienwälder, die ehrenamtlich und zum Teil in langer Tradition bewirtschaftet werden. Wie bei den Landwirtschaftsflächen gibt es überregional agierende Investoren, die nur darauf warten, überforderten Waldeigentümern die Flächen abzukaufen, und das kann nicht in unserem Sinne sein. Nachhaltige Forstpolitik hat daher alle Waldinhaber im Blick, und ich unterstreiche daher nochmals deutlich: Im letzten Jahr wurde als eine Reaktion auf die Waldkrise die Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft um den neuen Fördergegenstand Waldschutzmaßnahmen infolge von Extremwetterereignissen zur Unterstützung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer bei der Borkenkäferbekämpfung erweitert. Dafür stehen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung. Aber auch der Staatsbetrieb erfüllt Jahr für Jahr Zwecke, die zunächst einmal nichts mit der Staatswaldbewirtschaftung zu tun haben und den anderen Waldbesitzarten genauso zugutekommen. Die Mittel sind normal im Haushalt abgedeckt und stecken jetzt anteilig, also zu circa einem Drittel, in den 52 Millionen Euro drin. Natürlich muss angesichts der dramatischen Entwicklung im Zuge der Neufassung der Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft über höhere Fördersätze gesprochen werden; Herr Kollege von Breitenbuch hat darauf hingewiesen. Die Anregungen der Waldbesitzer wurden angehört, und es wäre gut, wenn die Diskussion dazu schnellstmöglich abgeschlossen würde, damit es noch in diesem Jahr wirksam wird; (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) denn um die Mehrkosten für Waldschutzmaßnahmen – auch für die jetzt notwendigen schnellen und intensiven Maßnahmen – bei den Privatwaldbesitzern auszugleichen, ist die Richtlinie Wald- und Forstwirtschaft der richtige Ort – und eben nicht der Sonderfonds. Zusammenfassend möchte ich unterstreichen: Die Klimaanpassung und der erforderliche Waldumbau stellen alle Waldbesitzer vor enorme Herausforderungen. Wer die Klimaforschung ernst nimmt, der weiß schon länger, dass das, was wir derzeit im Wald erleben, der Beginn einer erwartbaren Entwicklung ist, und es wäre wenig zielführend, darüber zu diskutieren, was in den vergangenen Jahrzehnten an Vorsorge versäumt wurde. Wir sind jetzt mittendrin im Klimawandel. Wir müssen jetzt schnell handeln und alle Waldbesitzer dabei unterstützen. Den Fonds im Verhältnis zu den Besitzarten aufzuteilen ist dafür kein geeigneter Weg. Zielführender ist es, die notwendigen Mittel für diese Zukunftsaufgaben künftig regulär im Haushalt des Staatsbetriebes abzubilden und die Förderinstrumente im Bereich Wald und Forst für diese Zukunftsaufgaben zu ertüchtigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Zschocke. – Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Volkmar Winkler; bitte.
