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Petra Köpping

10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jeder vierte Mensch in Sachsen ist über 65 Jahre alt, und wir werden weiter älter. So schön die steigende Lebenserwartung ist, stellt uns die älter werdende Gesellschaft doch weiter vor große Herausforderungen. Denn trotz der hohen Lebenserwartung und der vielen aktiven und gesunden Menschen bedeutet der demografische Wandel auch, dass immer mehr Menschen auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Die Pflegeversicherung unterstützt immer mehr Menschen. Ende 2017 haben rund 200 000 Menschen in Sachsen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 20 % seit 2015. Obwohl die Daten für 2020 noch nicht vorliegen, bin ich sicher, diese Zahl wird sich noch einmal deutlich erhöhen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, an dieser Stelle möchte ich deutlich hervorheben, dass sich die Anzahl der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, erhöht hat, das ist eine Errungenschaft. Eine Errungenschaft der umfassenden Pflegereform, besonders auf Bundesebene, die in den vergangenen Jahren erfolgt ist. Heute haben deutlich mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Das erleichtert erheblich den Pflegealltag der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen. Doch selbstverständlich führt die Ausweitung des Systems zu steigenden Kosten. Trotzdem ist es wichtig, dass man das, was geschaffen worden ist, einmal würdigt. Dazu möchte ich einschieben: Das ist richtig so, denn die Arbeit von Pflegekräften muss uns das wert sein. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, dass sie mit Zeit, Mitgefühl und Wissen für jeden einzelnen Pflegebedürftigen da sein können, dass sie ihren Pflegeberuf so ausfüllen können, wie es ihr eigener hoher Anspruch ist. Das macht ihren Arbeitsplatz und ihre Arbeit besser. Das kommt am Ende den Pflegebedürftigen zugute. Genau dafür braucht es neue zusätzliche Gelder. Aber die steigenden Kosten für eine verbesserte Pflege dürfen nicht zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Dem trete ich entschieden entgegen. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen: Niemand soll eine nicht mehr tragbare Belastung erfahren oder gar an die Gefahr von Altersarmut rücken, weil die Kosten für die Pflege steigen. Erste Maßnahmen wurden dafür unternommen. Es wurde eine Einrichtung einheitlicher Eigenanteile in Heimen eingeführt. Dieser komplizierte Begriff sorgt für simple Gerechtigkeit. Denn das bedeutet: Egal welchen Pflegegrad ein Heimbewohner oder eine Heimbewohnerin hat, sie zahlen den gleichen Eigenanteil. So wird verhindert, dass mit steigender Pflegebedürftigkeit auch die Kosten für den Heimplatz steigen. Liebe Damen und Herren, ich bekomme sehr viele Bürgerbriefe, und ich höre und lese von den Geschichten älterer Heimbewohner, denen die Kostensteigerung in den stationären Pflegeeinrichtungen zunehmend das Ersparte vom Konto räumt. Ältere Mitbürger stoßen an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Das wird in den kommenden Jahren, ehrlich gesagt, nicht besser. Wir wissen alle, dass Sachsen in den Nachwendejahren lange Zeit als Billiglohnland angepriesen wurde. Viele Sächsinnen und Sachsen haben sich für wenig Geld abgeschuftet. So kommen jetzt immer mehr Menschen ins Rentenalter, die keine anständige Rente oder gar Erspartes aufbauen konnten. Ich frage Sie: Von welcher Rente soll das bei ständig wachsenden Pflegekosten bezahlt werden? Wir müssen die Lage sehen, wie sie ist: Schon heute übersteigen die durchschnittlichen Pflegeheimkosten für die Menschen in Sachsen das durchschnittliche Rentenniveau. Die erschreckende Realität, einfach ausgesprochen, heißt: Im Schnitt müssen Menschen in Sachsen mehr für ihren Pflegeheimplatz beisteuern, als sie Rente bekommen. Wichtig und richtig finde ich es daher, dass es Hilfe gibt. Ich möchte betonen: Niemand, der den Eigenanteil aufgrund seiner persönlichen finanziellen Lage nicht erbringen kann, muss sich schämen, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Wer Hilfe braucht, der kann und sollte diesen Anspruch beim Sozialamt geltend machen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, trotzdem verstehe ich, dass Sozialhilfe ungern in Anspruch genommen wird, denn ihr hängt nach wie vor ein Stigma an und spiegelt nicht das wider, was Menschen oft ein Leben lang geleistet haben. Für uns alle als politische Entscheidungsträger, aber auch als Gesellschaft allgemein stellt sich deswegen die generelle Frage: Ist die derzeitige Ausgestaltung der Pflegeversicherung als Teilleistungssystem – liebe Simone Lang, Du hast es bereits angedeutet – noch das, was dem Leben der pflegebedürftigen Menschen umfassend gerecht wird? Im Jahre 1995 bei der Einführung der Pflegeversicherung hat sich der Bundesgesetzgeber für eine ergänzende familiäre Unterstützung entschieden. Reicht das eigene Vermögen des Pflegebedürftigen für die Betreuung im Heim nicht aus, soll auf das Vermögen der Angehörigen zurückgegriffen werden. Bis heute gilt dieses Prinzip. Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wurden schon Grenzen für den Rückgriff auf das Vermögen der Angehörigen eingeführt. Die Pflegeversicherung wird mehr Geld benötigen. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich Menschen den Pflegeplatz nicht mehr leisten können. Das darf nicht dazu führen, dass Menschen oder ihre Angehörigen mit Sorge in ihre eigene Zukunft im Alter blicken. Es darf erst recht nicht dazu führen, dass sich Menschen einen würdigen Lebensabend nicht mehr leisten können. Deshalb müssen wir uns grundsätzlich damit auseinandersetzen, wie wir die sozialen Sicherungssysteme weiterentwickeln. Dazu müssen wir schauen, was der heutigen Lebenswirklichkeit gerecht wird. Hier ist eine neue Balance zwischen dem nötig, was die Betroffenen tatsächlich leisten können, und der zusätzlichen Unterstützung, die der Staat geben kann, etwa über Steuern. Mein Ziel, unser Ziel sollte daher auf Bundesebene ein grundsätzlicher Systemwechsel in der Pflegeversicherung sein, ein Systemwechsel für die Pflegebedürftigen, und das geht so: Wir drehen das Prinzip der Pflegeversicherung um. Es werden die Eigenanteile begrenzt, nicht die Leistungen wie bisher. Das ist der erste wichtige Schritt, um unser Pflegesystem gut und solidarisch zu finanzieren, ein Schritt auf dem Weg, auf dem wir auch die Teilversicherung hinterfragen müssen. Die beste Alternative zur Teilversicherung müssen wir als Gesellschaft gemeinsam aushandeln. Ein Vorschlag ist dabei die Bürgerversicherung. Solidarität, gemeinsam füreinander einstehen – das hat unser Sozialsystem in Deutschland und in Sachsen bisher stark gemacht, und das sollte auch im Mittelpunkt dessen stehen, wie wir uns in Zukunft als Staat, als Gesellschaft und Familie um die Pflegebedürftigen kümmern und wie wir es finanzieren: solidarisch, stark und gemeinsam. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Staatsministerin Petra Köpping. – Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE, bitte.

Protokoll ↗