landtag.sachsen.de ↗

Dr. Matthias Rößler

10.06.2020 Sitzungen 7/10

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. Juni ist der langjährige Präsident des Oberlandesgerichts, Vizepräsident und Präsident des Verfassungsgerichtshofes unseres Freistaates Sachsen, Herr Klaus Budewig, nach langer schwerer Krankheit verstorben. Jahrelang hat er sich mit großem Engagement und ganzem Herzen für die Wahrung von Recht und Gesetz in unserem Land eingesetzt und sich um eine lebensnahe Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit und der Verfassung unseres Landes verdient gemacht. Unserem Landesparlament ist er auch nach seiner Pensionierung über die Jahre eng verbunden geblieben. Es gab bis zu seiner Erkrankung keine Veranstaltung unseres Hohen Hauses, auf der er nicht Präsenz und damit letztlich Respekt vor unserem Landesparlament gezeigt hätte. Für seine Verdienste um die freiheitliche demokratische Grundordnung und unsere Verfassung wurde Klaus Budewig im Jahr 2007 mit der Sächsischen Verfassungsmedaille ausgezeichnet. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken an Klaus Budewig von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6, 8 und 10 bis 11 festgelegt: CDU 60 Minuten, AfD 48 Minuten, DIE LINKE 28 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 24 Minuten, SPD 20 Minuten, Staatsregierung 40 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/2612 mit dem Titel „Freiheitsrechte wahren – Mund-Nasen-Schutzpflicht schnellstmöglich beenden“ vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Falle noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über diesen Antrag nicht mehr erreicht werden kann. Ich bitte jetzt um die Begründung der Dringlichkeit. Bitte, Herr Zwerg, unmittelbar von Mikrofon 7.

Protokoll ↗