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Hanka Kliese

SPD 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind zu diesem Gesetzentwurf schon fast alle Punkte, die auch wir als kritikwürdig empfinden und die Schwierigkeiten bereiten, hier in Ausführlichkeit besprochen worden. Deshalb versuche ich mich in unser aller Sinne kurzzufassen. Der konkrete Gesetzentwurf trägt trotz seines Titels nach unserer Auffassung leider nicht zu einer Verbesserung der Informationsbeziehungen bei, weil er an vielen Stellen nicht ausreichend durchdacht und in Teilen auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Dabei wollen meine Fraktion und ich durchaus anerkennen, dass die Einbringer bei der Befassung im Rechtsausschuss Anstrengungen unternommen haben, einige in der Sachverständigenanhörung zutage getretenen Probleme durch einen Änderungsantrag zu lösen – nur eben leider nicht alle. Selbst mit diesem Änderungsantrag bleibt es leider dabei, dass durch den Gesetzentwurf eine faktisch gar nicht erfüllbare Erwartungshaltung dahin gehend geweckt wird, dass die Staatsregierung und der Landtag sich hinsichtlich ihrer Arbeit fortlaufend auf dem gleichen Informationsstand bewegen können. Das ist praktisch schlichtweg nicht möglich. Die Zahl der Angelegenheiten, über die proaktiv und fortlaufend berichtet wird, soll erhöht werden. Damit wird das reine Informationsvolumen erhöht; jedoch trägt das nicht per se dazu bei, dass der Landtag und dessen Mitglieder die ihm verfassungsrechtlich zugewiesene Aufgabe besser erfüllen können. Das ist eher eine quantitative, aber nicht zwangsläufig eine qualitative Erhöhung. Einer der Sachverständigen hat das treffend beschrieben: Es bringe nichts, einfach die Stellschrauben der Informationssammlungsstellen noch ein wenig weiter zu öffnen. Er hat in diesem Zusammenhang von einem „information overload“ gesprochen. Diese Ansicht teilen wir. Eine Stärkung der Rolle der Länderparlamente müsse vielmehr auf dem Weg über die Informationsverarbeitung gehen. Auch diesen Kritikpunkt teilen wir. Wir können das nur unterstützen, weil es uns hier im Hohen Haus nicht darum gehen sollte, Informationen der Staatsregierung nur routinemäßig entgegenzunehmen, sondern mit diesen Informationen auch zu arbeiten. Darauf hat der Kollege Lippmann auch schon abgestellt, jedoch mit einer etwas anderen Pointierung. Zu einer wirkungsstarken parlamentarischen Kontrolle gehört eine möglichst effiziente Gestaltung; auch das wurde schon ausgeführt. Vor dem Hintergrund der gesicherten, über viele Jahre ausentwickelten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den Auskunfts- und Informationspflichten der Staatsregierung in Sachsen sind wir daher skeptisch, ob eine solche Ausweitung des Berichtswesens diese Effizienz noch ermöglichen würde. Abgesehen von diesen Problemen eher grundsätzlicher Art haben wir noch ein Problem mit der Bindungswirkung; das haben wir im Ausschuss bereits erörtert. Diese Bindungswirkung – dazu gibt es verschiedene Rechtsmeinungen; das kam auch in der Expertenanhörung zum Ausdruck – kann zum Teil als unzulässiger Eingriff in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betrachtet werden. Damit wäre das ein Eingriff in unser demokratisches System der Gewaltenteilung. Auch hierbei würde die Effizienz der Staatsregierung dadurch negativ beeinflusst, dass sie gegenüber ihren Verhandlungspartnern auf der Ebene der Länder, im Bund und im europapolitischen Bereich nicht mehr so frei agieren könnte, weil trotz ihrer eigenen Zuständigkeit noch weitere Player hinzukommen, mit denen man sich ins Benehmen setzen muss. Auf weitere sich aus dem Gesetzentwurf ergebende Unklarheiten und Probleme werde ich jetzt nicht weiter eingehen, weil das meine Vorredner bereits getan haben. Ein Stichwort möchte ich noch nennen, nämlich die Rolle des Präsidiums; auch das wurde von Herrn Lippmann bereits ausgeführt. Ich teile vorsichtig den Optimismus des Kollegen Lippmann, dass wir hierzu selbst in dieser Legislaturperiode noch Impulse zustande bringen werden. Das hoffe ich sehr und danke trotzdem für Ihre Initiative. Die Anregungen daraus werden wir freilich aufnehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Hanka Kliese von der SPD-Fraktion. Besteht weiterer Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann würde ich die Staatsregierung, Frau Ministerin Meier, bitten.

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