Rico Gebhardt
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß ja, dass es immer schwierig ist, sich gegenseitig nicht mit Unterstellungen zu kommen und dann immer zu interpretieren, was der andere eigentlich sagen wollte, Herr Modschiedler. Ich kann das auch ein bisschen nachvollziehen und finde natürlich nicht nur bei Ihnen das Haar in der Suppe. Dass man das in jedem Gesetzentwurf oder Antrag findet, kann ich auch verstehen. Von dieser Seite her ist es natürlich akzeptabel, dass das, was wahrscheinlich in der Umsetzung am schwierigsten ist, nämlich der § 9, wo es tatsächlich darum geht, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Staatsregierung und Landtag kommt, nicht immer ein Gericht anzurufen, sondern streitschlichtend einzugreifen. Deshalb war es ein Versuch, nach der Anhörung den Artikel 9 dahin gehend zu ändern, dass jetzt nicht mehr ausdrücklich das Abschließende das Präsidium ist, es aber trotzdem einbezogen wird. Ich bin gern bereit, darüber nachzudenken, ob es auch eine andere Form geben kann: Wer schlichtet, wenn ich mich mit dem Ministerpräsidenten streite? Das können wir ja gerne machen. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) Deswegen bin ich dafür, dass wir rechtliche Regelungen haben. Dazu habe ich eine andere Auffassung als Herr Modschiedler. Im Gegensatz zu ihm glaube ich nicht daran, dass die Staatsregierung immer so ganz freiwillig alle Informationen weitergibt. Ich habe Ihnen auch vorhin gesagt, dass die Koalitionsfraktionen dabei immer im Vorteil sind. Ich kann Ihnen ein ganz praktisches Beispiel nennen. Der Finanzminister hat Ihnen vor Kurzem einen Brief geschrieben, in dem er das Kommunalgesetz erklärt hat. Das haben aber nur die Koalitionsfraktionen bekommen, der Rest dieses Landtags hat es nicht erhalten. Hätten wir ein Gesetz, wie wir es in unserem Antrag vorsehen – – (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) – Herr Barth, Sie sind jetzt ruhig, Sie müssen dahinten jetzt die Klappe halten. (Beifall bei den LINKEN) Wenn wir ein Gesetz hätten, dann hätten wir nämlich den Anspruch darauf, auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren, und müssten uns nicht vor Ihnen verbeugen, um zu sagen: Bitte, bitte, geben Sie uns doch einmal die Informationen! Das meine ich mit unserer gesetzlichen Grundlage. Ich glaube, da ist Ihr Goodwill, den Sie gegenüber der Staatsregierung haben, aus historischer Tradition der letzten 30 Jahre vielleicht eingeschliffen. Aber ich sage Ihnen: Die Zeiten ändern sich, und Sie würden sich freuen, wenn Sie so einen Gesetzentwurf hätten, wie wir ihn heute vorgelegt haben. Deswegen werbe ich noch einmal für die Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Rico Gebhardt. Gibt es Redebedarf zu diesem Änderungsantrag von den anderen Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/2664, abstimmen. Wer gibt dem Änderungsantrag die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen abgelehnt. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen vor, dass Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Neuregelung der Drucksache 7/2056, Gesetzentwurf Drucksache 7/2481, für Wissenschaft, Hochschule, Normalerweise ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage trotzdem, ob eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Wünscht der Berichterstatter Herr Sodann das Wort? – Auch das sehe ich nicht. Dann können wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Ich wiederhole noch einmal: Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuregelung der Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht, Drucksache 7/2056, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/2481. Es liegen hierzu keine Änderungsanträge vor. wir artikelweise abstimmen. – Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Als Erstes lasse ich über die Überschrift abstimmen. Wer gibt der Überschrift die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überschrift bei wenigen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und ohne Stimmenthaltungen abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, mit wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen abgelehnt. Als Nächstes stimmen wir über Artikel 2, Gesetz über die Unterrichtung des Landtages durch die Staatsregierung im Freistaat Sachsen – Sächsisches Parlamentsinformationsgesetz, ab. Wer gibt Artikel 2 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist auch Artikel 2 abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3, Inkrafttreten. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Artikel 3 bei wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen abgelehnt. Ich frage, ob jetzt eine Schlussabstimmung gewünscht ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Nein. In Ordnung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Damit kann ich jetzt den Tagesordnungspunkt 6 beenden. Ich rufe auf des Entwurfs Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Auch hierzu, meine verehrten Damen und Herren, schlage ich Ihnen vor, artikelweise abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Nein. Dann verfahren wir so. Als Erstes stelle ich die Überschrift zur Abstimmung. Wer ist dafür, der Überschrift zuzustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist der Überschrift zugestimmt. Nun lasse ich über Artikel 1 abstimmen: Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen, bitte? – Bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist Artikel 1 zugestimmt. Wir kommen jetzt zu Artikel 2, Änderung des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen zugestimmt. Wir stimmen jetzt ab über Artikel 3, Inkrafttreten. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Artikel 3 bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen zugestimmt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur über die Errichtung „Beseitigung Schadensfolgen Drucksache 7/2072, Gesetzentwurf der Drucksache 7/2482, Beschlussempfehlung Wir steigen jetzt in die allgemeine Aussprache ein. Für die CDU-Fraktion spricht als Erster Herr von Breitenbuch. Bitte.
