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Doreen Schwietzer

AfD 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns allen ist bewusst: Nicht jedes Mitglied unserer Gesellschaft kann ohne Hilfe von Dritten auskommen. Soziale Einrichtungen haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Schwachen in unserer Gesellschaft zu unterstützen. Es geht hierbei um Hilfe in Notsituationen für diejenigen, die unverschuldet in Armut geraten sind, zum Beispiel durch Erkrankung. Sie übernehmen aber auch soziale Aufgaben, indem sie zum Beispiel Kinder und Jugendliche betreuen, alleinstehende ältere Menschen vor Vereinsamung schützen und bewahren und Menschen mit Behinderung unterstützen. Wir alle brauchen diese Dienste, genauso wie wir starke Familien, gute Nachbarschaften und soziale Netzwerke benötigen. Die Corona-Krise wird langfristig tiefe Spuren in unserer Gesellschaft hinterlassen. Für ein funktionierendes öffentliches Leben werden die sozialen Einrichtungen weiter an Bedeutung gewinnen. Allerdings stehen inzwischen viele gemeinnützige und soziale Organisationen wegen Ihrer Zwangsmaßnahmen vor der Insolvenz. Sie dürfen seit vielen Wochen ihre Leistungen und Kurse nicht mehr anbieten bzw. mussten sogar komplett schließen. Hilfen gab es für viele bislang nicht. Sehr geehrte Frau Köpping, ich begrüße es sehr, dass Sie mit der Corona-Soforthilfe für die betroffenen Einrichtungen Überbrückungshilfen schaffen. Auch wir hatten auf die Notwendigkeit bereits hingewiesen. Das selbst gewählte Debattenthema bezeichnet die Soforthilfe als Schutzschirm. Unter einem Schutzschirm verstehe ich aber wahrscheinlich etwas anderes als Sie, nämlich etwas Wirksameres. Ein Schutzschirm sichert das dauerhafte Überleben. Ich habe jedoch große Zweifel daran und frage mich, ob die angekündigten Hilfen tatsächlich ausreichend sind oder doch nur gut gemeint oder schlecht gemacht. Sie wollen, dass soziale Organisationen mit bis zu fünf Beschäftigten einen Maximalbetrag von 9 000 Euro erhalten. Den Höchstbetrag von 30 000 Euro werden aber die wenigsten erhalten oder in Anspruch nehmen, weil weniger als 25 Beschäftigte vorhanden sind. Sie können doch nicht ernsthaft annehmen, dass 9 000 Euro zum Beispiel für die Ausgaben eines Jugendklubs oder eines Kinder- und Jugendzentrums tatsächlich für ganze drei Monate ausreichend sind. Einen Rechtsanspruch gibt es ebenfalls nicht. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Frau Köpping, mit Ihrem löchrigen Schutzschirm können Sie keine sozialen Einrichtungen retten, weil a) zu wenig Geld kommt und b) nur eine Auslastung von circa 50 % möglich ist. Wie meine ich das mit der Auslastung von 50 % in sozialen Einrichtungen? Sie fordern, Hygienekonzepte aufzustellen und umzusetzen. Es darf nur eine bestimmte Anzahl von Kindern zum gleichen Zeitpunkt in die Einrichtungen gehen. Hoch lebe die Bürokratie! Es müssen Zettel ausgefüllt werden und alles Mögliche. Das bleibt an den Leitern hängen. Wissen Sie, was mir die Leiterin einer sozialen Einrichtung letzte Woche erzählt hat? Sie benötigt fünf – fünf! – Stunden pro Woche für die Anpassung und Umsetzung Ihres geforderten Hygienekonzepts, und natürlich ist das auch ein Kostenaufwand. Frau Köpping, diese Zeit könnte sinnvoller für unsere Kinder genutzt werden. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die Hygienekonzepte sollten generell auf das nötigste Maß reduziert werden. (Beifall bei der AfD) Ich denke, damit wäre den Vereinen und Initiativen ein ganzes Stück weitergeholfen. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Wie wäre das denn im Katastrophenfall?) Ich fordere abschließend zwei Dinge: Erstens. Sorgen Sie dafür, dass Jugendherbergen, Schullandheime, Werkstätten für Behinderte und sämtliche Inklusionsbetriebe mit vereinfachten Hygienekonzepten wieder zum Normalbetrieb zurückkommen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Zweitens. Schaffen Sie einen wahren Schutzschirm mit Perspektiven. Ach so, und Händewaschen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das hat meine Generation von den Großeltern, den Eltern sowie in den Kindergärten gelernt, und es steht auch in den Vorgaben der Konzepte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Schwietzer von der AfD-Fraktion. Nun die Fraktion DIE LINKE. Frau Gorskih, bitte schön.

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