Frank Richter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Diskussion steht der erste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten in der Funktion als Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es hat sich also doch eine kleine Änderung ergeben im Vergleich zu den 24 Berichten vorher. Darauf möchte ich hinweisen. Zuvor war es der Amtsinhaber als Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und nun – aufgrund der im Oktober 2016 erfolgten Umbenennung des Gesetzes – ist der Titel etwas umständlicher geworden: Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Entstehung, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. – Das ist ein umfangreicher Arbeitsauftrag, der, so scheint mir, eine andere Betrachtung nötig macht. Seither ist die Behörde des Landesbeauftragten auch direkt beim Landtag angebunden. Der Landesbeauftragte hat kein Kuratorium und auch sonst kein Aufsichtsratsgremium. Deshalb scheint es mir besonders wichtig und auch der politischen Bedeutung der Tätigkeit angemessen, dass hier im Landtag eine qualifizierte Diskussion seines Berichtes erfolgt. Bevor ich zu einigen durchaus kritischen Punkten komme, möchte ich, wie es einige der Vorrednerinnen und Vorredner schon getan haben, Ihnen, Herr Rathenow, sowie Ihrem Team nachdrücklich danken – besonders für die intensive und auch extensive Informations-, Beratungs- und Unterstützungstätigkeit, die den ungezählten Opfern der kommunistischen Diktatur zugutekommt. Ich weiß, wie dankbar Ihnen viele sind, in Ihnen und Ihrem Team kompetente und wohl auch geduldige Ansprechpartner zu wissen. Der Bericht belegt ganz eindrücklich, dass es nach wie vor nötig ist, im Hinblick auf die Möglichkeit der strafrechtlichen, der beruflichen sowie auch der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung zu beraten und zu unterstützen. Ähnliches gilt für die Beratung von Opferpensionen, für die Aufarbeitung der Zwangsaufenthalte in Heimen und Jugendwerkhöfen sowie für andere, sehr verschiedene Verfolgungs- und Repressionserfahrungen. Die im Bericht erläuterten Defizite und strukturellen Unstimmigkeiten sind auch für mich teilweise erschütternd gewesen. Das gilt insbesondere für diejenigen – ich nenne nur ein Beispiel –, unter denen die Opfer sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich, zum Beispiel im DDRLeistungssport, leiden mussten und bis heute leiden müssen. Lösungsansätze an dieser Stelle zu diskutieren ist uns nicht möglich, was, so glaube ich, allen klar ist. Aber ich darf wenigstens mich als Person als Ansprechpartner zur Verfügung stellen, sofern weitere Diskussionen in Ihrem Haus nötig sind. Eine im Bericht eher beiläufig formulierte, allgemeine und an die Substanz gehende Kritik möchte ich zitieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil sie mich erschüttert hat, weil sie mich nachdenklich gestimmt hat und auch, weil sie einen gewissen inneren Protest hervorgerufen hat. Sie schreiben im Bericht: „Hier muss leider konstatiert werden, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze den ehemals politisch Verfolgten in ihrer besonderen Notlage nicht gerecht werden und ihnen nicht dauerhaft helfen.“ Das ist eine harte Feststellung! Einerseits, meine Damen und Herren, ist in der Zwischenzeit, also nach Abfassung des Berichtes – Frau Kollegin Dr. Maicher hat es schon gesagt –, einiges geschehen. Dazu gehört, wie Sie es selbst im Ausschuss schon erwähnt haben, die angemahnte Entfristung der Rehabilitierungsgesetze durch den Bund und auch die zeitliche Erweiterung bei der Gewährung von Opferrenten. Außerdem erweist sich ganz offensichtlich der in Sachsen eingerichtete Härtefallfonds als arbeitsintensives, aber auch als ein sehr geeignetes Instrument, den oft komplizierten Einzelschicksalen gerecht zu werden. Das ist – so hat es meine geschätzte Kollegin Hanka Kliese formuliert, die ja maßgeblich beteiligt war – eine sächsische Erfolgsgeschichte. Andererseits – ich glaube, das muss auch gesagt werden – stehen wir hier, wie vielleicht in Corona-Zeiten an anderen Stellen häufig auch, an einer Stelle, die deutlich macht: Der Staat ist weder allwissend noch allmächtig. Es gibt Verletzungen, die kann er nicht heilen, und es gibt Problemlagen, die kann er nicht lösen. So schwer es fällt – auch diese Wahrheit muss wohl Opfern der Repression zugemutet werden. Sehr geehrte Damen und Herren! So sehr ich die Leistung des Landesbeauftragten hinsichtlich Beratung und Unterstützung positiv einschätze – das kann ich persönlich gar nicht oft genug unterstreichen –, so kritisch betrachte ich auch einiges im Hinblick auf den weiteren Auftrag, den Sie nach der Gesetzeslage haben. Eine Kritik des Berichtes muss sich ja am Gesetz orientieren und fragen, inwiefern der Landesbeauftragte diesem Gesetz auch nachkommt. Da heißt es: „Beförderung der Bildung durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit“ usw. usf. Manchmal muss man es wörtlich nehmen. Wenn ich es wörtlich nehme, dann komme ich zu der Erkenntnis, dass der Landesbeauftragte keinen Bildungsauftrags sui generis hat. Er hat den Auftrag der Beförderung der Bildung durch Unterrichtung. Das ist keine Wortklauberei; verstehen Sie es bitte nicht so. Ich meine es deswegen sagen zu müssen, weil hier etwas Substanzielles angedeutet ist: Politische Bildung in der Demokratie bedarf immer einer speziellen Expertise. Wir haben es manchmal schwer mit den Begrifflichkeiten. Da kommt Aufarbeitung, Bildung, Forschung, Rehabilitierung, manchmal alles gleich in einem Atemzug. Wir sollten präzise sein. Der Beutelsbacher Konsens ist für die politische Bildung in der Demokratie verpflichtend. Dabei stellen sich mir viele Fragen: Wie ernst nehmen wir das? Der Lehrende muss einem Thema immer kontrovers gerecht werden: diskutieren, das kontrovers darstellen, was in der Politik kontrovers erscheint. Zeitgeschichte, mit der haben Sie zu tun, so sagen die Historiker, raucht, weil sie Menschen persönlich betrifft. Es kann sehr schnell, gerade dann, wenn es um minderjährige Schülerinnen und Schüler geht, zu emotionalen Überforderungen, zu Abwehrreaktionen kommen. Wie funktioniert der Beutelsbacher Konsens dann, wenn die Frage nach persönlicher Schuld gar nicht mehr vermieden werden kann? Wie funktioniert er bei einem Zeitzeugenauftritt? Wie funktioniert er beim Besuch einer Gedenkstätte, etwa in einem ehemaligen Konzentrationslager? Wie vermeidet man emotionale Überwältigung? Wie organisiert man die notwendige Distanz zum Betrachtungsgegenstand, die ja für den Lernerfolg nicht unerheblich ist? Lieber Herr Rathenow, verstehen Sie mich nicht falsch. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Sie und Ihr Team eine gute Bildungsarbeit machen. Aber ich erwarte auch von Ihnen, dass Sie diese sehr komplizierten Fragen beantworten und dass Sie die spezielle Anwendung der didaktischen Prinzipien der politischen Bildung auf Ihre Lernzusammenhänge so darstellen, dass Sie auch den Qualitätsansprüchen der sächsischen Lehrpläne gerecht werden. Nebenbei: Ich verlange – Sie wissen, was ich vorher gemacht habe – das schon seit vielen Jahren. Es geht, so meine ich, bei der politischen Bildung nicht in erster Linie um mehr Quantität, es geht um Qualität. Wenn es allein um die Zahl von Veranstaltungen der verschiedenen Einrichtungen, die wir als Freistaat vorhalten, von Zeitzeugenauftritten, um die Anzahl von Gedenkstätten, die Anzahl von Unterrichtsstunden in den Fächern Geschichte und Gemeinschaftskunde ginge, meine Damen und Herren, dann müssten wir in Sachsen die politisch bestens gebildeten und die von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung meistüberzeugten jungen Menschen haben. Das ist bekanntermaßen nicht der Fall. Wenn es eine PISA-Studie für politische und demokratische Bildung gäbe, befürchte ich, würde Sachsen nicht an einer vorderen Stelle landen, wo es Gott sei Dank auch wegen eines guten Bildungssystems in den anderen Bereichen landet. Auch einen inhaltlichen Schwerpunkt möchte ich benennen, auch kritisch benennen. Das Erste: Ihr Auftrag heißt seit dem neuen Gesetz auch Beförderung der Bildung über den Alltag der DDR. Dieser Auftrag scheint mir etwas unterbelichtet. Vielleicht habe ich nicht präzise genug gelesen. Wir wissen, es ist nicht wahr, dass der Alltag der DDR von früh bis abends identisch war mit Diktatur. Der Alltag in der DDR fand von früh bis abends statt unter dem Vorzeichen und unter der Herrschaft der Diktatur. Aber das ist etwas anderes und muss präzise herausgearbeitet werden. Nicht alle 17 Millionen Einwohner der DDR lebten 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr in immerwährender und allgegenwärtiger Repression, Überwachung, Denunziation und Verfolgung. Es gab das alltägliche Sich-Arrangieren, das Ausweichen. Es gab die hohe Kunst einer offiziell korrekten und zugleich einer mehrdeutigen Sprache. Es gab die alltäglichen Verlogenheiten, und es gab auch in der DDR die Freude am Leben. Warum sage ich das? Weil, wenn wir das nicht würdigen, wir möglicherweise der breiten Zielgruppe, die wir erreichen wollen, den kritischen Zugang zur Diktatur der DDR verbauen. Nur wenn wir es würdigen, dann schließen wir sie auf für die Fragen, die unbedingt notwendig sind.
