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Daniela Kuge

CDU 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schaper, erst einmal vielen Dank für diesen Antrag, den ich im Prinzip gut finde, aber nicht als notwendig erachte. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Lassen Sie es mich kurz begründen. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit beim Bundesgesetzgeber. Wir wissen beide, dass die Pflegeversicherung nach dessen Willen eine Teilleistungsversicherung ist. Wir wissen aber auch, dass die Leistungen der Pflegeversicherung in den letzten Jahren flexibilisiert und ausgebaut wurden. Wie ich richtig vermutet habe, geht es Ihnen um die soziale Absicherung der Angehörigen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Doch seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 100 000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist vereinbart, dass die Sachleistungen der Pflegeversicherung kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen sind. Durch den Einsatz für eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung in Pflegeeinrichtungen soll der steigende Eigenanteil der Bedürftigen nicht weiter in die Höhe getrieben werden. Wir sollten bei allem Verständnis Maß und Mitte nicht aus den Augen verlieren. Die Pflegeversicherung ist beitragsfinanziert. Über die Arbeitgeberanteile tragen auch Unternehmen zur Finanzierung der Pflegeversicherung bei. Die Belastbarkeit der Versicherten, aber auch der Wirtschaft, hat Grenzen; denn die Pflegeversicherung erhält – anders als die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung – derzeit keine Bundeszuschüsse aus Steuermitteln. Der Sächsische Landtag hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode damit intensiv auseinandergesetzt, und auch Sie, Frau Schaper, waren Teil der Enquetekommission „Pflege“. Ihnen muss ich es vielleicht nicht sagen, aber vielleicht anderen: Sie finden unter den zehn wichtigsten Punkten der Arbeit der Enquetekommission auch den Passus zur Verringerung der finanziellen Risiken von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, welche die Pflege übernehmen, und das Bekenntnis: Menschenwürdige Pflege muss möglichst unabhängig von finanziellen Ressourcen sein. Gern möchte ich Sie auch auf den Koalitionsvertrag verweisen. In diesem steht unter anderem: Wir wollen ein Programm zur Investitionsförderung auflegen, das insbesondere der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen dient, analog dem Koalitionsvertrag vom Bund: „Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen.“ Sie sehen, die Koalitionen im Land und im Bund haben dies auf der Agenda. Kommen wir zum Thema Landespflegegeld. Der Freistaat Bayern hat zwar ein Landespflegegeld eingeführt – ich habe vermisst, dass Sie das Thema ansprechen –, aber Bayern ist finanziell ganz anders aufgestellt als Sachsen. Ich bin der Meinung, dass die Finanzen der Pflegekosten bundeseinheitlich geregelt werden müssen; denn dass ein Flickenteppich nicht sinnvoll ist, wissen Sie so gut wie ich. Ich gebe Ihnen gern noch ein weiteres Stichwort: Beitragsstabilität. Auch hier gilt: Das Geld muss erst einmal erwirtschaftet werden. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie haben ihr Leben lang gearbeitet!) Im Rahmen der uns im Bundesrat zustehenden Rechte werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, die Leistungen der Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen zuzuschneiden. Wir lehnen den Antrag ab. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion. Nun die Fraktion AfD. Herr Schaufel, bitte schön.

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