Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE hat einen Einjahreshaushalt schon vor langer Zeit vorgeschlagen. Die SPD hat laut darüber nachgedacht, da darf die AfD natürlich nicht fehlen und lässt sich nicht lumpen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Herr Barth versucht dann besonders clever zu sein und schlägt dann gleich zwei Einjahreshaushalte hintereinander vor. Ich musste ein wenig schmunzeln, als Sie im Ausschuss gesagt haben, das haben Sie gemacht, um uns entgegenzukommen, weil wir gesagt haben: Ein Einjahreshaushalt 2021 würde Legislaturperioden übergreifende Haushalte bedeuten. Dafür sind wir als BÜNDNISGRÜNE verfassungsrechtlich nicht zu haben. Deshalb haben Sie das vorgeschlagen. Da musste ich lachen und schmunzeln. Das haben Sie heute nicht verraten, Herr Barth. Aber wie gesagt, das habe ich mir gemerkt. Es ist klar, dass die Pandemie dazu führt, dass die Steuereinnahmen spürbar zurückgehen. Wir wissen in der Tat noch nicht, in welcher Höhe das passiert. Allerdings haben wir – Sie haben mitgemacht – einen Nachtragshaushalt beschlossen. Wir haben den Corona-Bewältigungsfonds mit starken Kontrollmechanismen und umfangreichen Berichtspflichten eingerichtet, die der Haushalts- und Finanzausschuss dazu gesetzt hat. Sie sind darüber gut informiert und eingebunden. Sie verweisen darauf, dass die Steuerschätzung nicht aussagekräftig genug sei. Aber ich sage Ihnen, dass es noch andere Instrumente gibt: zum Beispiel die mittelfristige Finanzplanung. Wir werden eine Überarbeitung bekommen. Und diese – das wissen Sie – wird das Finanzministerium in der gewohnten konservativen Art machen. Ich finde, dies ist eine gute Basis, um zu schauen, was man machen kann. Uns war als Parlament wichtig, dass wir darauf reagiert haben, weil wir wissen, dass es in den nächsten zwei Jahren für die Haushaltsplanung für Land und Kommunen schwierig wird. Aber es gibt einen Zusammenhang. Wir haben mit dem Fonds sichergestellt, dass die Steuermindereinnahmen jetzt und in den nächsten zwei Jahren mithilfe von Geldern aus dem Fonds ausgeglichen werden. Das ist der Mechanismus. Damit ist die Haushaltsplanung für zwei Jahre möglich. Verstehen Sie bitte diesen Zusammenhang – es gibt ihn nämlich. Für das Hier und Jetzt haben wir als Parlament durchaus die Voraussetzung geschaffen, um Planungen für 2021 und 2022 vornehmen zu können. Es ist eine Grundlage, und wir haben Möglichkeiten, innerhalb eines Doppelhaushaltes reagieren zu können. Das wissen Sie. Sie haben angesprochen, dass Ihnen etwas fehlt, dass aus der Haushaltsklausur nichts gekommen ist. Aber es gibt Eckpunkte. Lesen Sie diese, setzen Sie sich damit auseinander. Da hat sich die Koalition – – (Zurufe von der AfD) – Na, lesen Sie es noch einmal. (Zurufe) Da hat sich die Koalition auf einen Budgetrahmen verständigt. Darauf will ich Sie hinweisen. Wir haben uns damit auseinandergesetzt und eingebracht, was Einnahmenpotenziale sind. Dazu habe ich von Ihnen, Herr Barth, noch nichts gehört. Das heißt, für uns überwiegen die Nachteile eines Einjahreshaushaltes – und wenn Sie den zweimal hintereinander machen, wird das nicht besser. Das sage ich Ihnen so deutlich. Für uns ist es wichtig, dass nach einer Zeit der Unsicherheit – der finanziellen Unsicherheit überall im Land bei den Menschen, bei den Organisationen, bei der Wirtschaft – keine Zeit folgt, in der wiederum Planungsunsicherheit bei den Menschen, die auf Mittel angewiesen sind, entsteht. Das spricht dafür, einen Doppelhaushalt beizubehalten. Ihr Antrag, Herr Barth, auch wenn es heute durchaus mit Humor verbunden war, war im Ausschuss nicht überzeugend und ist es heute auch nicht. Er wird nicht besser, nur, weil man ihn zweimal bringt. Daher bleibt es bei unserer Ablehnung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung)
