Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, vor nunmehr 31 Jahren sind mutige Männer und Frauen für Demokratie und für Freiheit auf die Straße gegangen, und sie haben den Fall der Mauer erwirkt. Ja, in diesem Jahr feiern wir 30 Jahre Wiedervereinigung. Einige Stimmen werden laut, die sagen: Jetzt ist auch mal gut mit der Aufarbeitung, ist auch mal gut mit dem Nachdenken über die SED-Diktatur und auch mit der Aufarbeitung. Da kann ich nur sagen: Nein, es ist nicht gut. Wir müssen weiter hier die Geschichte, die DDR-Diktatur, aufarbeiten. Wir tragen eine besondere Verantwortung für unsere Geschichte. Die Aufarbeitung muss ein fester Bestandteil unserer demokratischen Kultur im Jetzt und auch im Morgen sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist in der der ehemaligen DDR großes Unrecht und Leid widerfahren, unter welchem sie teilweise bis heute leiden. Die Aufarbeitung und Wiedergutmachung dieses systematischen Unrechts ist eine fortwährende, äußerst bedeutende Aufgabe. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Besonderen dieser Aufgabe angenommen hat sich der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Seit vielen Jahren betreibt und befördert er gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unermüdlich die historische und politische Aufarbeitung der SED-Diktatur, wofür ihm nicht nur unser Dank, sondern vor allem auch unser Respekt gebührt. Die größte organisatorische Besonderheit im Berichtszeitraum von 2016 bis 2018 liegt in der Angliederung des Landesbeauftragten an den Sächsischen Landtag, die zum 1. Januar 2017 erfolgte, aber eben auch zur Weitung des Blicks, weg allein vom Blick auf die Stasi hin zum Blick auf die SED-Diktatur insgesamt. An dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank dafür, dass dies hier in der letzten Legislaturperiode möglich gemacht wurde, meinen Dank noch einmal an Hanka Kliese und Martin Modschiedler, die wir damals gemeinsam mit der GRÜNEN-Landtagsfraktion, mit mir als Person diesen Gesetzentwurf erarbeiten und verabschieden konnten. Damit verbunden obliegt die Rechts- und die Dienstaufsicht nunmehr dem Präsidenten des Landtages und nicht mehr der Staatsregierung. Über diese institutionelle Neuordnung hinaus hat das im Oktober 2016 beschlossene neue Landesbeauftragtengesetz deutliche Kompetenzen und Aufgabenerweiterungen zur Folge gehabt. Aus dem Tätigkeitsbericht geht ganz deutlich hervor, was 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zentraler Punkt der Arbeit des Landesbeauftragten ist. Es ist nämlich ganz klar ein Bildungsauftrag, aber eben auch eine eigenständige Dokumentationsarbeit, die Zusammenarbeit mit den in Sachsen tätigen Verfolgten- und Aufarbeitungsinitiativen und nicht zuletzt natürlich die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, der Opfer. Das Interesse Betroffener, die Nachfragen und Problemstellungen sind nach wie vor ungebrochen hoch. Gerade die Anzahl der Anfragen zu der in DDR-Zeiten erlebten politisch motivierten Haft ist immer noch beachtenswert hoch und über die Jahre nicht abgerissen, wie Sie sehr eindrücklich an verschiedenen Beispielen in Ihrem Bericht dargestellt haben, lieber Herr Rathenow. Als Landesbeauftragter sind Sie für diese Opfer die zentrale Ansprechperson in Sachsen und von essenzieller Bedeutung bei allen strafrechtlichen, beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsproblemen. Das liegt auch daran, dass viele Betroffene nun in das Rentenalter kommen und sich aufgrund von Rentenansprüchen hier genötigt sehen oder vielleicht jetzt erst die Kraft aufbringen, sich mit ihrer schmerzvollen Vergangenheit auseinanderzusetzen. Besonders herauszustellen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Beratung vor Ort auch in den Kommunen konkret stattfindet. Dass dieses Angebot sehr, sehr gut angenommen wird, sieht man an den Zahlen, an den Statistiken. Deswegen freue ich mich, dass dieses Angebot in den letzten Jahren noch einmal ausgeweitet und aufgestockt werden konnte. Auf diese Weise können gerade Menschen, Personen, Opfer in den ländlichen Regionen, die vielleicht heutzutage nicht mehr so mobil sind, die entsprechende Beratung erfahren. Gerade in diesem Zusammenhang ist es außerdem unerlässlich, dass die entsprechenden Stasiakten in unserem Bundesland verbleiben und den Betroffenen für Akteneinsichtsbesuche weiterhin zur Verfügung stehen. Deswegen war es eine richtige und wichtige Entscheidung des Bundestages, dass die Akten in allen ostdeutschen Bundesländern bleiben sollen. In die Zukunft blickend sollten die Beratungsangebote mit den bestehenden Gedenkstätten kooperieren. Dazu habe ich schon ein Gespräch mit unserer Kulturstaatsministerin Klepsch, die für die Gedenkstätten zuständig ist, geführt. Denn hier gilt es, mit den Zuständigen in den Gedenkstätten, mit der BStU, mit dem Landesbeauftragten, aber auch mit der Landeszentrale für politische Bildung ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Weiterhin finde ich es bemerkenswert, wie der Landesbeauftragte immer darum bemüht ist, die Öffentlichkeit an seiner Arbeit teilhaben zu lasse, und durch verschiedene Publikationen auf das Thema aufmerksam macht. Beispielhaft hervorheben möchte ich die im Berichtszeitraum von Dr. Nancy Aris erschienene Publikation mit dem Titel „Das lässt einen nicht mehr los. Opfer politischer Gewalt erinnern sich“, in der 32 Menschen aus ihrem persönlichen Leben in der ehemaligen DDR erzählen. Auch daraus wird deutlich, dass wir unsere deutsch-deutsche Geschichte nicht vergessen dürfen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch, dass sich Ende letzten Jahres auf Bundesgesetzebene einiges getan hat und im November 2019 endlich weitere Maßnahmen, welche die strafrechtliche, die berufliche und die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für die Opfer verbessern sollen, in Kraft getreten sind. Genau dieses Thema haben wir in der letzten Legislaturperiode hier in diesem Landtag besprochen. Zuallererst wurden die Rehabilitierungsgesetze gänzlich entfristet – ein notwendiger und längst überfälliger Schritt; wir haben es gerade von Herrn Richter gehört. Vielen Betroffenen wurde damit die Möglichkeit gegeben, sich mit ihrer Vergangenheit auseinanderzusetzen, wenn sie selbst vor allem mental so weit sind. Ihnen wurde der Druck genommen, das nur noch schnell oder ansonsten womöglich überhaupt nicht mehr tun zu können. Dringend überarbeitungswürdig war zudem die rechtliche Situation von DDR-Heimkindern. Kindern und Jugendlichen aus der ehemaligen DDR, deren Eltern aufgrund politischer Verfolgung inhaftiert waren und die deshalb in einem Kinder- oder Spezialheim untergebracht wurden, kann nun endlich besser geholfen werden. Durch das neue Gesetz wird Betroffenen eine Beweiserleichterung an die Hand gegeben, die es ermöglichen soll, ihre Rechte effektiver und einfacher durchzusetzen und die Entschädigungen zu erhalten, die ihnen zustehen. Schließlich wurde mit der Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes ein weiterer unerlässlicher Schritt in Richtung Aufklärung und Wiedergutmachung getan. Die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie kann hier ohne Zweifel einen wichtigen Beitrag dazu leisten, um die Dimension und die Auswirkungen für die betroffenen Kinder und ihre leiblichen Eltern besser einzuschätzen, um weiteren politischen Handlungsbedarf ableiten zu können, auch wenn dieser Schritt allein nicht genügt, um den Interessen der Betroffenen gerecht zu werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus all dem wird mehr als deutlich, dass auch 30 Jahre nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung das Kapitel DDR längst nicht abgeschlossen ist. Umso wichtiger und bedeutender ist der unermüdliche Einsatz aller Mitwirkenden, die das Ausmaß dieses systematischen Unrechts kenntlich machen und sich stets darum bemühen, den Betroffenen zu helfen und deren Leid nach Möglichkeit zu lindern. Dafür sage ich vor allem eins, lieber Herr Rathenow und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Nicht zuletzt freue ich mich, dass es jetzt mit der neuen Koalition und der neuen Geschäftsordnung möglich gemacht wurde, dass Sie hier persönlich Ihren Tätigkeitsbericht vorstellen können. Wir haben es gehört: Der aktuelle Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum 2016 bis Juni 2018. Das ist ein Abstand von zwei Jahren. Das heißt, im Juni 2020 beginnt der neue Berichtszeitraum. Vielleicht schaffen Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es tatsächlich, dass wir uns sehr viel schneller wiedersehen als beim letzten Berichtszeitraum, um vielleicht konkret auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
