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Andreas Heinz

CDU 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Probleme mit Stickstoff bzw. mit Nitrat im Grundwasser an verschiedenen Stellen in Deutschland, und das bisherige Verhalten Deutschlands gegenüber der EU, um dieses Problem zu lösen, war auch nicht sehr kooperativ. Mit dem Wissen von heute würde man sicher an der einen oder anderen Stelle anders handeln. Deshalb haben sich, wie man so schön sagt, die Fronten verhärtet und es stellt sich nicht mehr so sehr die Frage nach der fachlich besten Lösung, sondern zunächst: Wer behält das Sagen? Wer ist Koch, wer ist Kellner? Unter diesem Aspekt wird Deutschland sozusagen gezwungen, sich dem Problem zu stellen, und aus Erfahrungen mit anderen Dingen wissen wir, dass in der Regel die EU am längeren Hebel sitzt und die Höchststrafe dann das Einfrieren sämtlicher Gelder ist, die man von der EU zu bekommen hat. Das diszipliniert meist und man versucht, solchen Streit zu vermeiden. Wir wollten das ebenfalls nicht und haben uns dann, wenn auch sehr spät, zu einer kooperativen Zusammenarbeit entschlossen, was immer noch besser ist als ein Kampf bis zur letzten Patrone, bei dem am Ende das ganze Land als stickstoffgefährdetes bzw. -überlastetes Gebiet eingestellt wird, die Restriktionen für alle Bauern gelten und zusätzlich die gesamten Betriebsprämien und sonstigen EU-Fördermittel nicht kommen. Worauf beschränkt sich der kooperative Ansatz der Koalitionsfraktionen? Zunächst einmal darauf, sicherzustellen, dass wir nur in den Problemgebieten mit den Einschränkungen leben müssen, und selbstverständlich auf das Überprüfen von Messstellen. Daraus folgen dann Überprüfungen der Gebiete und ein Anpassen der Kulissen. Dazu hat der Sächsische Landesbauernverband ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es wird ein Stück weit unsere Richtschnur werden, dessen Ergebnisse umzusetzen. Ich hoffe, wir finden auch die Kraft, dies dem Bauernverband abzukaufen. In diesem Zusammenhang freuen wir uns, dass die AfD trotz aller Polemik unserem Antrag im Ausschuss zugestimmt hat. Insofern mag das hier zwar alles relativ markig klingen, aber auch Sie haben sich dort, wo es hingehört – im Ausschuss –, für die fachlich vernünftige Lösung entschieden. Daher sehen wir keinen Grund, von diesem Weg abzuweichen. Verfassungsrechtlich überprüfen lassen können Sie die Regelungen immer noch, aber nicht um den Preis, dass das ganze Land darunter leiden muss. Danke schön. (Beifall bei der CDU)

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