Georg-Ludwig von Breitenbuch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Oktober 2017 haben schwere Sturmereignisse und zwei aufeinanderfolgende außergewöhnlich trockene und heiße Jahre unsere sächsischen Wälder schwer geschwächt. Das geschah in einer Situation, in der der Staatswald nach Jahren des immensen Aufbaus von Holzvorräten – bis zu 350 Festmeter je Hektar – begonnen hatte, alte Baumbestände früher zu entfernen, früher zu ernten, die Hiebsätze nach oben zu fahren und statt einer Million im Staatswald 1,3 Millionen Festmeter jährlich zu ernten und zu verkaufen, auch um jüngere und vitalere Wälder zu bekommen. Hinzu kommt, dass durch die hohen Temperaturen, durch die vorhandenen Schadholzmengen in den Wäldern und die geschädigten Baumbestände die Vermehrung von Schadinsekten, insbesondere von Borkenkäfern, begünstigt wurde. Das hat im Ergebnis dazu geführt, dass zwischen 2017 und 2019 fast sieben Millionen Kubikmeter Schadholz angefallen sind. Davon gehen etwa drei Millionen Kubikmeter allein auf die Borkenkäfer zurück. Auch wenn es kein Trost ist: Diese Entwicklung sehen wir leider überall in Mitteleuropa. Während die Sturm- und Schneebruchschäden der vergangenen Jahre weitgehend beräumt wurden, geht aktuell die größte Gefahr für unsere Wälder von der anhaltenden Dürre und dem Borkenkäferbefall aus. Für den Sachsenforst, aber auch für alle anderen Waldbesitzer muss in der aktuellen Situation das vorderste Ziel sein, das Schadholz Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Neuregelung der Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht, Drucksache 7/2056, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der Zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem kompletten Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen zugestimmt und das Gesetz hiermit beschlossen. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 7 beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Änderung des Gesetzes eines Sondervermögens Extremwetterereignisse – Forst“ Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses aus den Wäldern herauszubekommen, um die Verbreitung der Schädlinge zu verhindern. Der hohe Borkenkäferbefall macht es notwendig, die Holzmengen auf Zwischenlagern außerhalb des Waldes zu lagern. Das führt zu hohen Mehraufwendungen. Die enormen Mengen an Schadholz – nicht nur bei uns, sondern überall um uns herum – haben dazu geführt, dass die Holzpreise massiv eingebrochen sind. Sie liegen aktuell bei etwa 50 % des Preises von 2017 vor den Stürmen. Da Forstbetriebe etwa 90 % ihrer Erlöse aus dem Holzverkauf generieren – auch Sachsenforst macht das so –, kann man abschätzen, wie schwierig die aktuelle Lage für alle Waldbesitzer ist. Mit eigenen Erlösen diese Mehrausgaben zur Schadensbeseitigung zu stemmen ist schlicht nicht möglich. Deshalb haben wir als Koalition bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 das Sondervermögen „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ errichtet und mit etwa 40 Millionen Euro ausgestattet. Leider müssen wir aufgrund der anhaltend kritischen Situation konstatieren, dass diese Mittel nicht ausreichen, um im Jahr 2020 die Mehrkosten und die Mindereinnahmen des Staatsforstes zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund und um das beginnende massenhafte Absterben von Waldbeständen zu verhindern, werden wir mit dem heutigen Beschluss das Sondervermögen um weitere 52 Millionen Euro aufstocken. Uns muss es gelingen, die mit den Wäldern verbundene Bedeutung für unseren Freistaat Sachsen zu erhalten. Die sächsischen Wälder haben nicht nur als Erholungsräume, sondern auch als Lebensraum eine enorme Bedeutung für Mensch und Tier. Deshalb gilt es, diese zu erhalten. Die Förderanträge aus dem Privat- und Körperschaftswald werden auch im Sachsenforst bearbeitet. Deshalb müssen auch die dortigen Bediensteten entsprechend bezahlt werden. Neben dieser enormen Anstrengung müssen wir uns gleichzeitig wie bisher dem Waldumbau widmen. Kein anderes Bundesland hat das so konsequent durchgeführt wie Sachsen. Wir möchten allen Förstern danken, die sich hier in den letzten Jahren und Jahrzehnten verdient gemacht haben. Gerade wird der „Förster des Jahres“ gewählt. Stimmen Sie mit ab und setzen Sie mit Andreas Pommer aus dem Forstbezirk Eibenstock ein gutes Vorbild ins Licht! Die Abstimmung ist im Internet zu finden. Höhere Temperaturen, Extremwetterereignisse in immer kürzeren Zeitabständen, zurückgehende Niederschlagsmengen, stellenweise zu hohe Wildbestände – dem müssen unsere Wälder in Zukunft besser gewachsen sein. Zwar können wir erste positive Ergebnisse der Umsetzung der Waldumbaustrategie verzeichnen, aber wir müssen den Umbau fortsetzen. Die Erhöhung der Baumartenvielfalt oder die Erhöhung der Baumresistenz müssen wir stärker als bisher in den Blick nehmen. Damit bietet sich auch in der Situation, in der wir uns befinden, eine Chance, diesen Waldumbau voranzutreiben. In diesem Zusammenhang möchte ich ein Thema ansprechen, welches dem soeben Gesagten konträr gegenübersteht. Das sind die Planungen zur Erhöhung der Birkhuhnpopulation auf dem Erzgebirgskamm. Hier sollen fast 100 Hektar Fläche mit größtenteils gesunden Bäumen gerodet werden, um Platz für fünf Birkhähne zu schaffen, ein Lebensraum, der dort eigentlich in der Schutzverordnung bisher nicht enthalten ist. Auf dem Weg zu dem Ziel, den Landeswald auf 30 % zu bringen, kommen wir so nicht weiter. Auch wenn das schon in der letzten Legislatur begonnen wurde, bitten wir darum, bei diesem Thema noch einmal zu überdenken, ob es in diesen Zeiten auf dem Erzgebirgskamm nötig ist, Wald zu roden. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen wurde uns von den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern vorgeworfen, dass wir sie in der aktuellen Notlage vergessen oder zumindest nicht ausreichend berücksichtigen würden. Das stimmt so nicht. Ich habe bereits die intensive Arbeit im Sachsenforst angesprochen, dass auch hier die Förderanträge, die bereitgestellten Mittel in die Forstbetriebe fließen sollen. Unsere Fachpolitiker haben die aktuellen Probleme im gesamten sächsischen Wald im Blick und stehen dazu schon seit einiger Zeit mit dem zuständigen Staatsministerium in Kontakt. Zuletzt haben die intensiven Gespräche mit dem Staatsministerium der Finanzen dazu geführt, dass mit sofortiger Wirkung land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit haben, starke Gewinnschwankungen nachträglich durch eine individuelle Steuerermäßigung abzumildern. Dabei wird über einen Betrachtungszeitraum von jeweils drei Jahren die tatsächliche Steuerbelastung auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mit einer fiktiven Steuerbelastung verglichen. So sollen sich gute und schlechte Wirtschaftsjahre entsprechend ausgleichen. Auch wenn das Brüsseler Notifizierungsverfahren durchlaufen werden musste, ist die Regelung auch rückwirkend für 2016 und befristet bis zum Jahr 2022 anwendbar. Das ist also ein steuerlicher Vorteil. Weitere Hilfen, die nur den Privat- und Körperschaftswaldbesitzern zugutekommen, sind in Vorbereitung. Die Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft – WuF genannt – wird im Staatsministerium von Wolfram Günther erarbeitet und erfährt eine umfassende Änderung, die weitgehend auf große Zustimmung trifft. Es gibt aber auch Punkte, die nochmals überdacht werden müssen. Im vorliegenden Entwurf wird insbesondere die 10-Meter-Saumregelung kritisiert. Für kleine Waldbesitzer wäre damit ein bedeutender Verlust an Waldfläche verbunden. Für größere Waldbesitzer bedeutet das für ihren Waldbesitz dauerhaft auch, dass eine massive Ertragsminderung einsetzt. Kritisch ist auch, dass die vorausgesetzte Heckenanpflanzung überhaupt nicht selbst gefördert wird. Änderungen sind aus Sicht der CDU-Fraktion hierbei notwendig. Die in der Richtlinie aufgeführten förderfähigen Baumarten bedürfen weiterer Erklärungen. So sei die Eibe als giftiger Baum den Laubhölzern gleichgestellt – warum? Die in der Richtlinie vorgenommenen Pflegesätze für Naturverjüngung und Verjüngung mithilfe von Schutzzäunen sind nicht praxisgerecht und sollten nochmals überprüft werden. Die Pflegekosten bei Naturverjüngung sind deutlich höher und müssten in den nächsten Jahren auch nachjustierbar sein. Dem Förderpunkt Zaunbau muss eine adäquate Jagdposition gegenüberstehen, die Jagdkosten wie Hochsitz oder Zeitaufwand der Jagd entsprechend abgleicht. Die CDU-Fraktion wird außerdem darauf drängen, die Honorierung der Ökosystemleistung der Waldbesitzer besser als bisher in den Blick zu nehmen. Wichtig ist aus unserer Sicht, ein deutliches Zeichen in Richtung private und körperschaftliche Waldbesitzer zu setzen. Sie haben die Mehrheit der Wälder im Lande. Gerade in den mittleren Lagen ist der Staatswald in geringerem Maße vorhanden, sondern es gibt vor allem private und körperschaftliche Wälder, und wir müssen sehen, dass wir diese Höhen und Eigentumsarten dort mitnehmen. Abschließend weise ich auf eines hin: Den Zeitraum für die Mittel des Sondervermögens haben wir um ein Jahr ausgeweitet. Ich denke, angesichts dessen, was in dieser Debatte bereits gesagt wurde, dürfte klar sein, dass wir mit der Schadensbeseitigung etwas länger brauchen, als noch im Winter 2018 angenommen wurde. Darüber hinaus wurde uns in den Stellungnahmen im Rahmen der schriftlichen Sachverständigenanhörung dargestellt, dass eine Rückführung der jetzt bereitgestellten Mittel im Jahr 2025 nur dann möglich sein wird, wenn die Mittel vorab über den Haushaltsplan bereitgestellt werden. Die Hilfen dienen ja gerade dazu, Schäden zu beseitigen. Diese sind jedoch so stark, dass man bis 2025 nicht so wirtschaftlich sein wird, um die Mittel zurückzuführen. Deshalb haben wir uns, dieser Argumentation folgend, innerhalb der Koalition dazu entschieden, die Rückzahlbarkeit der Mittel aus dem Gesetz herauszunehmen. Mit all dem Beschriebenen gehe ich davon aus, dass auch Sie die Notwendigkeit sehen, für die Schadensbeseitigung im sächsischen Forst zusätzliche Mittel bereitzustellen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Änderungsgesetz. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Kollege von Breitenbuch. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Volkmar Zschocke; bitte.
