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Thomas Prantl

AfD 10.06.2020 Sitzungen 7/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Impfungen können ein wichtiges Mittel des Infektionsschutzes und zur Eindämmung übertragbarer Erkrankungen sein. Doch darf man unsere Bürger mit einer vielleicht irgendwann einmal zur Verfügung stehenden Impfung gegen das neuartige Coronavirus zwangsbeglücken? Ein klares Nein, das darf man nicht. (Beifall bei der AfD) Was aber gerade in der öffentlichen Debatte passiert, ist genau das Gegenteil. Für einen noch nicht einmal entwickelten Impfstoff wird bereits über die Einführung einer Impfpflicht diskutiert. (Widerspruch von den LINKEN und der SPD) Auch der dazugehörige Plan, wer denn zuerst zur Impfung antreten darf, wird schon erarbeitet. Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut wurde bereits beauftragt, entsprechende Empfehlungen abzugeben. Der Bundesgesundheitsminister hatte im Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine Immunitätsdokumentation ins Spiel gebracht. Eine Immunität könne demnach durch eine überstandene Infektion oder eben durch eine Impfung erworben werden. Der Bundesgesundheitsminister will die Grundrechte derjenigen einschränken, die sich nicht impfen lassen wollen oder noch nicht immun sind. Ziel der Immunitätsdokumentation sollte sein – und jetzt zitiere ich aus dem Gesetzentwurf –: „Bei der Anordnung der Durchführung von Schutzmaßnahmen … ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob die Person von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann.“ Was wäre das anderes als die Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertür? Das ist Bevormundung und ein Angriff auf unsere Grundrechte. (Beifall bei der AfD) Wäre ich weniger wohlwollend, würde ich das schlichtweg als Nötigung oder Erpressung betrachten; denn nichts anderes als Erpressung oder Nötigung ist das. (Widerspruch der Staatsministerin Petra Köpping) und Freiheit wahren! entschieden entgegentreten Antrag der Fraktion AfD Grundrechte gelten aber für alle Bürger, egal, ob geimpft oder nicht, auch, wenn Ihnen das nicht passt, Frau Köpping. Wie absurd die ganze Debatte um die Impfpflicht ist, zeigt sich, wenn man sich einmal die epidemiologischen Fakten des Coronavirus vor Augen führt. Mittlerweile ist die wirkliche Sterblichkeitsrate aus der sogenannten HeinsbergStudie bekannt. Geschätzt wird, dass etwa 0,37 % – ich wiederhole: 0,37 % – der Infizierten mit dem neuartigen Coronavirus sterben. Das ist eine sehr ähnliche Rate, wie sie die jährlich auftretende Grippe mit bis zu 0,2 % verursacht. (Unruhe im Saal) – Dass Sie das witzig finden, wissen wir. – Die Grippesaison 2017/2018 hatte die höchste Sterblichkeit seit 30 Jahren zur Folge. Das Robert-Koch-Institut schätzte die Anzahl der Toten auf etwa 25 000. Beim Coronavirus sind es bis dato etwas mehr als 8 500 Tote, soweit man davon ausgehen darf, dass alle als Corona-Tote ausgewiesenen Sterbefälle tatsächlich an COVID-19 gestorben sind und nicht nur mit COVID-19. Trotzdem steht bei der Grippe eine Impfpflicht nicht zur Debatte. Warum dann also für das neuartige Coronavirus? Genau das ist die Frage, vor der man im Bundesgesundheitsministerium gestanden hat. Der Eingriff in die Grundrechte ist – wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit – nur dann verhältnismäßig, wenn der Nutzen zum Schutz der gesamten Bevölkerung größer ist als das Risiko möglicher Impfschäden. Angesichts der offensichtlich geringen Sterberate bei einer Infektion mit dem Coronavirus ist ein Eingriff in unsere Grundrechte nicht verhältnismäßig. (Beifall bei der AfD) Verhältnismäßig war im Jahr 1959 die Impfpflicht gegen die Pocken. Die hatten aber auch eine Sterberate von 30 %. Dieser Erklärungsnöte hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit war sich der Bundesgesundheitsminister wohl auch bewusst. Und was ein Herr Spahn den Bürgern nicht glaubhaft vermitteln kann, das wird er ihnen einfach überstülpen, etwa mit einer Impfpflicht durch die Hintertür und einer Immunitätsdokumentation. Dieses perfide Spielchen durch die Hintertür, meine Damen und Herren, ist mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der AfD) Und auch viele Bürger, die friedlich gegen die Einschränkung ihrer Grundrechte auf den Straßen protestieren, machen diesen Plan nicht mit, sodass Herr Spahn zurückrudern musste. Aber lassen wir uns nicht täuschen. Das Vorhaben ist deshalb längst nicht begraben, und Sie wissen das; es ist nur verschoben. Wir wollen heute bei der Beerdigung der Impfpflicht und des Immunitätsausweises helfen und bitten daher um Ihre geschätzte Zustimmung. Danke. (Beifall bei der AfD)

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