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Plenarprotokoll 8/39

07.12.2022 · 296 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (27)SPD (26)Die Linke (24)AfD (20)FDP (17)GRÜNE (15)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 39. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 39., 40. und 41. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 39., 40. und 41. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. An dieser Stelle gestatten Sie mir folgende Hinweise: Im Ältestenrat ist das Benehmen hergestellt worden, heute nach 20:00 Uhr keine weiteren Tagesordnungspunkte aufzurufen. Die morgige Sitzung endet gegen 17:30 Uhr. Alle Tagesordnungspunkte, die bis dahin nicht beraten worden sind, werden am Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Benehmen im Ältestenrat wird am Freitag nach 18:00 Uhr kein Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen. Alle Tagesordnungspunkte, die bis dahin nicht abgearbeitet worden sind, werden im Januar erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, nach Tagesordnungspunkt 27 den Tagesordnungspunkt 37 und nach Tagesordnungspunkt 32 den Tagesordnungspunkt 54 aufzurufen. Die Anträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/1353(neu), also Tagesordnungspunkt 28, und 8/1571, Tagesordnungspunkt 33, werden von der Tagesordnung dieser Sitzungswoche abgesetzt und im Januar erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 39. Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht sowie für die 39. und 40. Sitzung die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel zur Schriftführerin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich im November der Abgeordneten Petra Federau und im Dezember Nikolaus Kramer herzlich zu ihren Geburtstagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir aus gegebenem Anlass einen weiteren Glückwunsch. Ich möchte unserer Kollegin Eva-Maria Kröger von dieser Stelle aus herzlich zur Wahl zur neuen Oberbürgermeisterin der Hansestadt Rostock gratulieren. Sie konnte in der Stichwahl am Sonntag vor einer Woche die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Damit steht in der größten Stadt unseres Bundeslandes ab der Amtsübergabe im kommenden Februar erstmals eine Frau, die direkt gewählt wurde, an der Spitze. Angesichts der langen Geschichte Rostocks soll und darf dies besonders erwähnt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ihnen, liebe Frau Kröger, liebe Eva, wünsche ich im Namen des Hauses alles Gute für die neue Aufgabe und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen dann in der neuen Option und wünsche gute Besserung! Noch einmal herzlichen Glückwunsch an Eva-Maria Kröger! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Gerade jetzt: Polizei und Justiz den Rücken stärken“ beantragt. Aktuelle Stunde Gerade jetzt: Polizei und Justiz den Rücken stärken Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Moment! (Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden stellt das Rednerpult ein. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst die Frage, warum überhaupt Wertschätzung für Polizei und Justiz. Der Regelfall im menschlichen Zusammenleben ist, dass man alles mehr oder minder reibungslos über die Bühne bringt. Man fährt mit dem Auto unfallfrei durch die Gegend, man ist nicht gewalttätig gegenüber anderen und wird auch nicht Opfer von Gewalt, man betrügt niemanden und wird auch selber nicht Opfer von Betrug, und im Notfall kommt man auch mit Gefängnissen nicht in Kontakt. Immer dann, wenn Polizei und Justiz in Marsch gesetzt werden, ist vorher meistens etwas furchtbar schiefgelaufen. Mord und Totschlag gehören jetzt nicht zum Polizeialltag, dafür aber viele alltägliche soziale Dramen, wie zum Beispiel häusliche Gewalt, Ladendiebstahl, Betrug und vieles mehr. Polizeikräfte sind keine Sozialarbeiter, aber für fast alles, was in der Gesellschaft nicht so läuft, wie es sollte, sind sie in der Regel die Ersten, die damit direkt in Kontakt kommen. Und weil das so ist, weil die Polizei das Gesicht des Rechtsstaates ist, verdient sie unser aller Wertschätzung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion und auch für CDU-Innenminister war Wertschätzung für wichtige Institutionen unseres Rechtsstaates immer eine Selbstverständlichkeit. Ich stelle fest, dass SPD und DIE LINKE einen anderen Kurs eingeschlagen haben. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) Für SPD und DIE LINKE steht nicht mehr der Schutz des Bürgers durch Polizei und Justiz im Zentrum. Die Linkskoalition tut regelmäßig so, als würde die Bedrohung im Wesentlichen von Polizei und Justiz ausgehen (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und als müsste man den Bürger davor schützen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Meine Damen und Herren, die heutige Aktuelle Stunde bräuchte es nicht, ja, wenn Rot-Rot einerseits und die Ampel andererseits sich an ihren eigenen Koalitionsvertrag halten würden. In beiden Verträgen kommt Wertschätzung gegenüber der Polizei zum Ausdruck, und zwar wortwörtlich. Das ist eigentlich einigermaßen erstaunlich. Mir fallen sehr viele Berufsgruppen ein, die ebenfalls eine Wertschätzung verdienen, etwa Feuerwehrleute, Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger oder auch Lehrkräfte. Also die Liste ist nun weiß Gott nicht abschließend. Sowohl Rot-Rot als auch die Ampel bedenken aber die Landespolizei beziehungsweise die Bundespolizei im Koalitionsvertrag ausdrücklich und als Einzige mit Wertschätzung. Rot-Rot nennt einmal die Polizei ausdrücklich und an anderer Stelle wird es etwas weiter gefasst, da ist von Beschäftigten in Sicherheitsbehörden die Rede. Man fragt sich, was hinter solchen Bekenntnissen steckt: Sind sie ehrlich und aufrichtig gemeint oder ist es lediglich ein Lippenbekenntnis? Nach wie vor läuft ja die Weltmeisterschaft. Deswegen lassen Sie mich ein Sprachbild aus dem Fußball bringen. Immer dann, wenn man in der Zeitung lesen darf, der Verein und das Management stehen voll und ganz hinter dem Trainer, wir empfinden größte Wertschätzung, dann heißt das in der Regel, es ist fünf vor zwölf, der Trainer arbeitet nur noch auf Bewährung. Ich glaube, so ähnlich sind die Wertschätzungsfloskeln der Ampel, aber vor allem auch von Rot-Rot wohl zu verstehen, meine Damen und Herren. Wie würde man Wertschätzung zum Ausdruck bringen, wenn man es ernst meint, und zwar ganz gleich, ob es um Polizei oder Justiz geht? Zum Beispiel, indem man personelle Mehrbedarfe im Haushalt abbildet. Rot-Rot hat es weder im Doppelhaushalt für nötig gehalten, hier ein Zeichen zu setzen, noch im Nachtragshaushalt, den der Landtag diese Woche in Zweiter Lesung beraten wird. Personelle Bedarfe, zum Beispiel mit Blick auf das Thema Kinderpornografie, wurden schlicht ignoriert. Nicht einmal zu Sonderurlaub für besonders belastete Polizeikräfte nach niedersächsischem Vorbild konnte sich Rot-Rot durchringen. Der Kern Ihrer Argumentation, Rot-Rot bringt Wertschätzung auf anderem Wege zum Ausdruck, das mag für manchen wie ein freundliches Versprechen klingen. Wenn man Rot-Rot kennt, weiß man aber, das war eher eine Drohung. Immerhin, das will ich nicht verschweigen, hat es der Antrag in den Innenausschuss geschafft, und ich bin noch gespannter, wie es da dann ausgehen wird. Die Liste des Wertschätzungsmangels umfasst allerdings noch weitere Positionen. Auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung beziehungsweise „Löschung von Kinderpornografie aus dem Netz“ wäre es möglich, Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Aber genau das tun Sie eben gerade nicht! Statt klare Bekenntnisse abzugeben, statt die Ermittlerinnen und Ermittler mit dem nötigen Handwerkszeug auszurüsten, verlieren Sie sich in „Kleindatenschutzdebatten“. Ich weiß, dass es an der Stelle momentan eine muntere Diskussion zwischen den Innenministern der Länder und dem Bund gibt. Ich weiß, dass es auch da um Zuständigkeiten und um Argwohn zwischen Behörden geht. Trotzdem, wenn man es ernst meint mit der Wertschätzung, dann wirbt man offensiv dafür bundesweit und auch im eigenen Land für eine Lösung, den rechtlichen Rahmen maximal auszuschöpfen. Wenn man es nicht ernst meint, dann plädiert man auf Abwarten und trägt Datenschutzbedenken vor, so, wie es hier Rot-Rot tut. Man fragt sich wirklich, wer da eigentlich vor wem geschützt werden soll. Gerade, wenn es um das Sicherheits- und Ordnungsgesetz geht, bekommt man den Eindruck, als würde Rot-Rot meinen, die Menschen vor der Polizei schützen zu müssen. Ich hatte das eingangs schon erwähnt. Erhärtet wird dieser Eindruck durch Ihr Verhalten im Innenausschuss. Dort haben Sie schon mehrfach erklärt, dass Sie überhaupt nicht daran denken, das Gesetz den Erfordernissen anzupassen. (Torsten Renz, CDU: Hört, hört!) Mehr noch, dass das SOG 2024 evaluiert werden muss – so steht es ja im Gesetz –, das war Ihnen so dermaßen wichtig, dass Sie es sogar in Ihrem Koalitionsvertrag noch einmal erwähnt haben. Und vor allem Herr Noetzel macht keinen Hehl daraus, was nach seiner Vorstellung das Ergebnis dieser Evaluation sein soll, nämlich das Beschneiden polizeilicher Befugnisse. Das ist der Eindruck, den Sie bei mir erwecken, meine Damen und Herren, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist ein falscher Eindruck.) und nicht nur bei mir. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Meine Damen und Herren, und jetzt noch ein paar Worte zum Thema „Klimakleber oder andere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“. Dass sich junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf Straßenpflaster kleben, ist bislang meines Wissens glücklicherweise noch nicht vorgekommen. Es haben sich aber auch schon bei uns junge Menschen auf die Autobahnen abgeseilt und damit den Verkehr zum Erliegen gebracht (Thore Stein, AfD: Mit Genehmigung, mit Genehmigung.) und sich hinterher darüber beschwert, dass die Polizei ein bisschen ruppig mit denen vorgegangen sei. Von Wertschätzung für die Polizei war da von Rot-Rot aber nichts zu hören. Was allerdings zu hören war, das war der Respekt und die Anerkennung für junge Leute, denen vermeintlich das Wohl des Planeten am Herzen liegt und auf die man zugehen müsse, um gemeinsam an einer besseren Welt zu arbeiten. Dass mit solchen Aktionen Menschenleben gefährdet werden und dass für manche Protestler wohl eher Narzissmus die Triebfeder ist und nicht etwa Sorge um das Klima, das war Ihnen bislang keine einzige Silbe wert. Das gilt auch für den Vorfall in Glantzhof zwischen Strasburg und Woldegk. Fünf Aktivisten der Gruppe „Die letzte Generation“ haben dort eine Ölpumpstation besetzt. Nach eigenen Angaben drehten sie die Pipeline ab und klebten sich an der Anlage fest. Die Polizei war vor Ort. Für ein paar Worte des Innenministers oder gar der Ministerpräsidentin hat es aber mal wieder nicht gereicht. Und damit komme ich zum Sonderermittler, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums auf ihre Verfassungstreue hin hätte prüfen sollen. Die Ermittlerinnen beziehungsweise Ermittler sollen dort „aufräumen“. Das war das Versprechen von Frau Oldenburg, dem Frau Schwesig zumindest nicht widersprach. Auch Herr Barlen deutete an, dass die meisten Mitarbeiter ihren Job immerhin anständig machen, trotzdem solle man sicherheitshalber noch mal ganz genau hinschauen. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, richtig!) Glücklicherweise hat Herr Pegel die Sache inzwischen weitgehend eingesammelt. Übrig geblieben ist ein sachkundiger Berater, der bei der Weiterentwicklung des Verfassungsschutzes helfen soll. Inzwischen wurde der Mann auch dem Innenausschuss vorgestellt – das war gestern Abend –, Bernhard Witthaut, ehemaliger Verfassungsschutzchef in Niedersachsen. Das ist ganz sicher ein Weg, den man gehen kann. Geblieben ist aber der Eindruck, dass es bei Frau Schwesig und Frau Oldenburg mit der Wertschätzung nicht weit her ist. Sie empfinden vor allem eins, nämlich Misstrauen. Und damit komme ich zum jüngsten Fall, nämlich dem Brandanschlag in Groß Strömkendorf. Wir alle – und das betone ich ganz deutlich – sind heilfroh, dass dort niemand zu Schaden kam, dass der Brand gelöscht werden konnte und dass die schutzsuchenden Menschen woanders untergebracht wurden. Ich gebe ganz offen zu, wenn ich eine brennende Flüchtlingsunterkunft sehe, dann denke ich sofort „Neonazis“. Das geht uns allen so, denn auf uns, auf unseren Schultern lastet die Landesgeschichte. Diesem ersten Impuls muss man aber widerstehen, vor allem nach außen hin. Ich weiß, dass es zu Beginn der Ermittlungen Hinweise gab, dass die Tat einen rechtsextremen Hintergrund hätte haben können. In so einer Situation macht man dann eines, wenn man Wertschätzung für Polizei und Staatsanwaltschaften empfindet: Man lässt die Damen und Herren ihre Arbeit machen und wartet ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Was man nicht tut, ist, eine in jedem Fall schreckliche Tat für politische Nabelschau zu missbrauchen, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: So wie Sie jetzt gerade, ja?!) und mit dieser Einschätzung bin ich ganz gewiss nicht allein. Es kommt aber noch schlimmer. Als nach Wochen des Wartens die Ermittlungsbehörden dann erklärten, ein Tatverdächtiger sei in Haft, Hinweise auf rechtsextreme Motive, die gebe es nicht, was hat da Rot-Rot getan? Die SPD hat geschwiegen. Herr Pegel immerhin hat öffentlich erklärt, dass die „Spekulationen“ über die Tathintergründe jetzt hoffentlich „ein Ende“ haben. Aber die Fraktion DIE LINKE und auch der linke Landesverband waren sich nicht zu schade, den Ermittlern öffentlich Tipps zu geben, wie man vielleicht doch noch ein rechtsextremes Motiv ermitteln könnte. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Sie verstiegen sich zu der Behauptung: Nur, weil so ein Motiv bislang nicht ermittelt worden sei, heißt es ja nicht, dass es nicht vielleicht doch existiert. Meine Damen und Herren, wenn Ermittlungsbehörden darüber informieren, dass entsprechende Hinweise nicht vorliegen, dann sollte man so was nicht grundlos in Zweifel ziehen, zumindest nicht dann, wenn man vorgibt, Wertschätzung zu empfinden. Ausschließen kann man auf dieser Welt rein gar nichts, aber wenn es keine Hinweise auf etwas gibt, dann heißt das nicht, dass die Staatsanwaltschaft schlampig arbeitet. Wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass etwas existiert, dann ist das allerdings ein sehr deutliches Indiz dafür, dass etwas nicht existiert. Ministerin Bernhardt indessen schwieg zu dem gesamten Vorgang. Medien zufolge habe sie sich auf diesen Antrag nicht äußern wollen, im zuständigen Ausschuss dann Rolle rückwärts, sie sei in den Medien falsch verstanden worden, selbstverständlich stehe sie an der Seite der Staatsanwaltschaften. Meine Damen und Herren, ich habe ja mit einem Sprachbild aus dem Fußball angefangen und könnte jetzt mit einem Sprachbild enden: Man könne meinen, Ministerin Bernhardt hätte es mit ihrer Erklärung im Ausschuss gewissermaßen noch mal auf die Linie gerettet. Ich glaube nicht, dass das der Fall ist. Ich habe eher den Eindruck, dass sich bei Justiz und Landespolizei der Eindruck verfestigt, dass für Rot-Rot alles, wirklich alles wichtiger ist, als dem Rechtsstaat den Rücken zu stärken. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Petra Federau, AfD) Diese Entwicklung sehe ich mit großer Sorge. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner beziehungsweise die Rednerin aufrufe, gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einmal den Hinweis, dass wir uns in der Aktuellen Stunde befinden und gemäß Paragraf 66 Absatz 4 dort die freie Rede grundsätzlich zu tätigen ist. Ich habe aber jetzt davon Abstand genommen, das anzumahnen, und würde dieses Recht jetzt auch allen weiteren Rednern zubilligen. (Julian Barlen, SPD: Das war eine Forderung der CDU und die wurde ganz scharf vorgetragen.) Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt. (allgemeine Unruhe)

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank erst mal an die CDU-Fraktion für die Aufsetzung dieses wichtigen Themas der inneren Sicherheit, der Polizei und der Justiz den Rücken stärken. Das machen wir als rot-rote Landesregierung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das möchte ich Ihnen belegen. Ich spreche zu meinem Bereich – der Justiz – und möchte Ihnen anhand dessen darstellen, wie wir die Wertschätzung und Rückenstärkung in der Justiz vorantreiben. Der Justiz den Rücken stärken, heißt für mich in diesem Zusammenhang zunächst, dass es für mich das oberste Gebot ist, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren, die Staatsanwaltschaften ermitteln zu lassen, die Richter entscheiden zu lassen, ohne dass ich mich einmische. Das ist Unabhängigkeit der Justiz. Und lassen Sie mich das am Beispiel Groß Strömkendorf einmal praktisch verdeutlichen, Frau von Allwörden hatte das ja angeführt. Die Tat in Groß Strömkendorf ist zu verurteilen, unabhängig von dem Motiv, Leib und Leben von Menschen wurden gefährdet. Oberste Priorität ist es jetzt, die Straftat aufzuklären, mit all ihren Folgen. Das geschieht, und ich muss es nicht immer wiederholen, aber ich habe vollstes Vertrauen, sowohl in die Polizei als auch in die Staatsanwaltschaften und die Justiz in diesem Land, dass sie dies mit dem notwendigen Ernst und vollumfassend machen. Für ein laufendes … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und dann, Frau von Allwörden, möchte ich Ihnen einmal verdeutlichen, was Unabhängigkeit der Justiz heißt. Das heißt für mich, dass für ein laufendes Ermittlungsverfahren in meiner Zuständigkeit die ermittelnde Staatsanwaltschaft verantwortlich ist. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit. Das JM verweist daher entsprechend seiner jahrelang gängigen und bewährten Praxis – und das weiß Ihre Ex-Ministerin selber am besten – gegenüber den Medien in diesen Fällen immer auf die Staatsanwaltschaft und praktiziert keine eigene Öffentlichkeitsarbeit. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Die Staatsanwaltschaft gibt selber, entscheidet für sich, welche Information sie preisgibt, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Öffentlichkeitsarbeit des Justizministeriums zu einem laufenden Strafverfahren/Ermittlungsverfahren könnte als eine wie immer geartete Einflussnahme auf die Sachleitung der Staatsanwaltschaft beziehungsweise auf ein etwaig mit der Sache befasstes Gericht missverstanden werden. Die von Verfassungs wegen unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen Gerichte und quasi auch Staatsanwaltschaften müssen jedoch frei agieren können. Und zwar ohne justizfremde Erwägungen und ohne jegliche politische Einflussnahme, sei es auch nur mittelbar, wie etwa durch eine über die Medien verbreitete Äußerung der Justizministerin, befassen sie sich damit. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ich in die Arbeit des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vollstes Vertrauen habe und allen dort Beschäftigten mal für ihre tägliche Arbeit für unser Gemeinwesen äußerst dankbar bin, und an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön! Und diese Wertschätzung gebe ich bei jedem meiner Gerichtsbereisungen den Gerichten mit, gebe ich bei jedem Staatsanwaltschaftsbesuch mit. Und insofern brauche ich nicht erst Ihre Aufforderung, Frau von Allwörden, dass ich diese Wertschätzung auch meinem Bereich entgegenbringe. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, sehr geehrte Frau von Allwörden, was die Justiz betraf, war es sehr dünn, was es dann weiter mit dem Rückenstärken betrifft. Ich möchte es aber noch weiter ausführen. Für mich bedeutet, der Justiz den Rücken zu stärken, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fürsorge zu leisten, sie zu stärken. Das machen wir durch beispielhaft drei Projekte: Dieses Jahr wurde die psychologische Krisenintervention für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitende in den Gerichten eingeführt. Bei traumatischen Folgen können sie sich an eine Psychologin wenden und dort das aufarbeiten. Zum Zweiten haben wir für den Bereich der Gerichtsvollzieher ein Seminar zu Deeskalation und Selbstschutz, um auch hier Gerichtsvollziehende bei ihren Außenterminen und häufig schwierigen Fällen zu schützen. Und drittens, auch bei den Justizwachtmeistern haben wir natürlich ein Seminar, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wo sie dienstbezogene Selbstverteidigung üben, so sicher sind und wir so alles unternehmen, dass auch die Mitarbeitenden in der Justiz sicher sind, dass wir ihren Gesundheitsschutz gewährleisten. Und natürlich gehört auch eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der Justiz dazu. Das haben Sie jetzt nur ganz kurz ausgeführt. In den Haushaltsverhandlungen stellte sich ja Herr Ehlers hier vorne hin und kritisierte mich immer, warum wir keine weiteren zehn Stellen gefordert hätten. Aktuell verfügt die Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über 638 Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Amtsanwält/-innen. Die sogenannte Pro-Stelle-Belastung stellt sich – ausgehend von dem Personalbedarf im ersten Halbjahr 2022 – über alle Geschäftsbereiche hinweg so dar, dass ein Durchschnittswert von 0,92 erreicht wird. Und natürlich gehört es der Ehrlichkeit halber dazu, dass ich aus den Regierungszeiten der CDU noch Einsparverpflichtungen, sogenannte Altlasten, übernommen habe. Insgesamt sind im Haushaltsplan Einsparverpflichtungen im Umfang von 30 Stellen festgeschrieben. Das sind die Altlasten aus Ihrer Regierungsverantwortung, sehr geehrte Damen und Herren der CDU! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist Ihre Wertschätzung, wobei ich es als Erfolg bezeichne, dass ich die noch aus dem Personalkonzept 2010 herrührenden Einsparverpflichtungen aus dem Jahr 2018 beziehungsweise 2019 in Höhe von zweimal zehn Richterstellen ein weiteres Jahr, nämlich bis ins Jahr 2026 schieben konnte. Und an dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank dem Finanzministerium, dass wir hier zu einer guten Lösung für die Justiz gekommen sind! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Insofern frage ich Sie einmal zurück … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Insofern frage ich Sie einmal zurück, wie sah es denn mit der Wertschätzung der Justiz in Ihrer Regierungszeit aus? Nicht gerade doll, muss ich feststellen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Nichtsdestotrotz bleibt es mein hehres Ziel, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Präsidentin) bleibt es unser hehres Ziel, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) der Justiz weiter den Rücken zu stärken. Wie wichtig ein funktionierender Rechtsstaat ist und eine unabhängige Justiz, sehen wir immer wieder. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Spieglein, Spieglein ...) Gerade, wenn man auf die Corona-Zeiten zurückblickt, kommen heute noch Urteile, die die Rechte der Bürger/- innen wahren. Und insofern ein Dank an die Justiz und herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel. (Torsten Renz, CDU: Ich habe gar keine politischen Botschaften gehört. – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU – Julian Barlen, SPD: Das ist Ihre selektive Wahrnehmung.)

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer schön, wenn die Stimmung schon am Anfang hoch ist. Ausverkauftes Haus, tolle Stimmung – genau ein richtiger Start für die Landtagswoche! Eigentlich ein tolles Thema: „Polizei und Justiz den Rücken stärken“. Schade, dass Sie das mit Ihrer Einbringungsrede null getan haben, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) denn die Kolleginnen und Kollegen hätten es verdient gehabt in der Tat, ganz ausdrücklich, das, was dort täglich geleistet wird, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) zu loben, zu stärken und zu unterstützen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Die Kolleginnen und Kollegen hätten es verdient gehabt, darauf hinzuweisen, was wir Erfolge gemeinsam erzielen. Zum Beispiel, hätten die Kolleginnen und Kollegen, wenn schon Groß Strömkendorf angesprochen wird, es auch verdient gehabt, einmal deutlich hervorzuheben, dass das ein extrem tolles, schnelles Ermittlungsergebnis war, nicht toll im Sinne von erfreulich, weil es geschehen ist, sondern erfreulich, dass hier sehr schnell (Julian Barlen, SPD: So ist das.) bei einer auf Verdeckung angelegten Tat – bei Brandstiftung haben Sie nur begrenzte Anknüpfungspunkte –, in einer extrem schnellen Zeit mit großem Ressourcenaufwand, mit großem Engagement ein Tatverdächtiger festgestellt werden konnte. Herzlichen Dank dafür, dass ganz viele Kolleginnen und Kollegen Tag und Nacht durchgearbeitet haben, um genau das für den Rechtsstaat zu leisten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Kein Wort von der CDU dazu.) Und ich bedauere, dass die Stärkung, die Wertschätzung, die ja seit vielen Jahren Landespolitik gestaltet, keine Erwähnung gefunden hat. Schade auch deshalb, weil Sie ja durchaus über viele Jahre aktiv daran mitgewirkt haben. Der Pakt für Sicherheit (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ist ja keine Erfindung dieser Legislatur, sondern wird in dieser Legislatur konsequent fortgesetzt. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Aber, und auch das gehört dazu, als ich in das Haus eintreten durfte, gab es offene Baustellen. (Marc Reinhardt, CDU: Gibt es immer noch.) Und wenn man von Wertschätzung spricht, die wird es auch weiterhin geben, seien Sie unbesorgt! Die Arbeit geht nicht aus, die Arbeit geht uns nicht aus in der Sache selbst. Noch einmal zurück zu den offenen Baustellen. Wir hatten den lang gehegten Wunsch der Polizei, sicher zu sein, dass die zwei Polizeihubschrauber, die verfügbar sind, die aber ersetzt werden müssen in den kommenden Jahren, tatsächlich haushalterisch abgebildet werden. Und es war nicht so, dass ich in einen Haushalt blicken konnte und die Vorgängerkollegen gesagt haben, ist sicher, sondern wir haben in den Haushaltsverhandlungen für dieses Jahr, für nächstes Jahr die beiden Polizeihubschrauber abgebildet. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich kann mich gut erinnern, wer diesem Haushalt nicht zugestimmt hat, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört! Hört, hört!) wer die Wertschätzung nicht unterstützt hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das waren Sie! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Gleiches … (Heiterkeit und Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Sie haben ja beinahe mehr Redezeit hinterher verbraucht, als …

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Birgit Hesse

Einen Moment! Einen Moment bitte, Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich teile die Einschätzung des Ministers, dass es schön ist, wenn wir gleich zu Beginn eine hitzige Debatte haben. Ich bitte doch aber, die Stimme etwas zu senken und es auf Zwischenrufe zu konzentrieren. Vielen Dank! Herr Minister, Sie haben wieder das Wort!

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Christian Pegel

Herzlichen Dank! Gleichermaßen haben die Kolleginnen und Kollegen den lang gehegten Wunsch gehabt, der auch vorbereitet war, dass wir die Boote, die Schiffsbereiche der Wasserschutzpolizei ebenfalls Stück für Stück ersetzen, weil auch die an das Lebenszeitende kommen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Welcher Haushalt hat diese Boote abgebildet mit Verpflichtungsermächtigungen? Genau, der im Juni beschlossene Haushalt für die Jahre 2022 und 2023. Und wer, Frau von Allwörden, hat erneut nicht zugestimmt? Genau, die Nichtwertschätzung für diesen Polizeibereich erneut von der CDU-Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Wir kommen in einen Bereich der Polizei, der sich sehr über Digitalisierungsunterstützung freut. Ich habe bei über 30 Revierbesuchen große Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen dafür, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dass wir sie mit Mobilfunkgeräten unterstützen, die ihnen gewisse Arbeiten erleichtern und abnehmen und die in der Perspektive weiterentwickelt sein sollten. Bislang und für längere Sicht war lediglich in elf Revieren deren Umsetzung bereits realisiert. Und es war ein sehr langer Zeitplan – in den kommenden Jahren Stück für Stück –, diese „mPOL“, mobile Polizeigeräte, in die Hand zu geben. Es war der dringende Wunsch ganz vieler Kolleginnen und Kollegen, das auch in den Revieren, die bisher nicht davon profitieren, zu tun. Wir setzen das jetzt – mit welchen Haushaltsmitteln, genau, die der Jahre 22/23 – um. Die Bestellungen sind gerade rausgegangen, sodass mehrere Tausend Geräte in den kommenden anderthalb Jahren dafür Sorge tragen, dass jede Kollegin im Streifendienst, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) jeder Kollege im Streifendienst genau darüber verfügt. (Torsten Renz, CDU: Wer hat das zu bestimmen?) Was ist das aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen? Das, was sie sich an Wertschätzung aus diesem Hohen Hause, aus dieser Regierung wünschen. Die Wertschätzung kommt genau in diesen praktischen Taten: ein Gerät in jede streifenpolizeiliche Hand, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für uns war aber gleichermaßen bedeutsam das, was wir ebenfalls gemeinsam erörtert haben, nämlich, dass wir eine Ausbaustufe von 6.000, rund 6.200 Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst erreichen wollen – nicht so schnell, wie ursprünglich erhofft, die 2015/16 angenommenen Zuwachszahlen konnten wir nicht in der Geschwindigkeit umsetzen wie erhofft. Gleichwohl die Kräfte darauf zu konzentrieren, ist eine der festen Verabredungen ebenfalls dieses Koalitionsvertrages, über den Sie vorhin sprachen. Auch in diesem Falle geht es darum, die Fachhochschule entsprechend zu ertüchtigen, aber vor allen Dingen nach außen die klaren Signale zu setzen, dass wir Wertschätzung geben, dass wir sie materiell untersetzen, wie eben dargestellt, und damit jungen Menschen das Signal geben, es macht Sinn und es ist wünschenswert, zur Polizei zu kommen. Und ein wichtiger Aspekt, der seit Langem im Schwange war, auch hier, mancher will nur zur Kripo, die Diskussion war, führen wir bewusst einen direkten Zugang im Studiengang zur Kriminalpolizei ein. Auch das im Oktober dieses Jahres erstmalig umgesetzt, auch das länger erwogen, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) aber dieses Jahr umgesetzt mit dem klaren Signal an junge Menschen, du kannst früh sagen, ich will nur zur Kripo, dann bewirbst du dich dafür. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Auch da Y-Ausbildung in dieser Legislatur eingeführt, in dieser Legislatur konsequent umgesetzt, versprochen, gehalten, Y-Ausbildung stand im Koalitionsvertrag, ist gekommen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für uns ist innere Sicherheit allerdings der große Bereich. Wir fassen ausdrücklich den Verfassungsschutz mit ein, deshalb der Sonderbeauftragte, der in der Tat eine, wie ich finde, konstruktive Rolle einnehmen wird, aber insbesondere eine personelle Verstärkung mit 23 neuen Kolleginnen und Kollegen, und Sie werden jetzt schon mit singen können: genau, verankert im Haushalt 2022/23, bereits beschlossen in diesem Parlament, nicht allerdings von Ihnen. Ebenfalls ein klares Wertschätzungssignal an die Kolleginnen und Kollegen des Verfassungsschutzes. Wir haben das 50-Millionen-Euro-Paket versprochen umzusetzen, gemeinsam. Das tun wir aktuell. Wir haben feststellen müssen, dass die Preissteigerungen nicht ausreichen, alle zu Beginn avisierten Feuerwehrfahrzeuge auch wirklich aus den 50 Millionen alleine bezahlen zu können, also haben wir dafür Sorge getragen, dass es jetzt ein 52,1-Millionen-Euro-Paket ist. Jede Feuerwehr, der am Anfang signalisiert wurde, ihr seid dabei, wird am Ende ein Fahrzeug haben. Wir sehen, wie die Umsetzung funktioniert, wir haben aufgestockt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Auch da ist die innere Sicherheit selbstverständlich ein wesentlicher Teil. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Feuerwehr erhält genau die Wertschätzung, die sie verdient, auch an der Stelle durch diese Koalition umgesetzt, meine Damen und Herren. Und wenn Sie uns, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und wenn Sie uns am Freitag helfen wollen, dann helfen Sie uns, auch den anderen Katastrophenschutzorganisationen mit dem Nachtragshaushalt Unterstützung zuteilwerden zu lassen. 5 Millionen Euro sind auch dort vorgesehen, um in einer ähnlichen Weise wie beim 50-Millionen-Euro-Programm in die anderen Katastrophenschutzorganisationen hinein ebenfalls mit neuen Fahrzeugen und Materialien, insbesondere angesichts der aktuellen Krisenvorsorge helfen zu können. Auch dort also ein klares wertschätzendes Hilfsversprechen, ein Unterstützungssignal, von dem ich hoffe, dass wir es denn am Freitag gemeinsam gehen, nach dem heutigen zunächst ja Bekenntnis aller Beteiligten, dass wir die Wertschätzung wollen. Auch da werden wir liefern und entsprechend Wertschätzung signalisieren, meine Damen und Herren. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Diese Wertschätzung kommt immer dann in der öffentlichen Wahrnehmung ins Wanken – und das gehört dann auch dazu –, wenn wir Schwierigkeiten haben, wenn wir Schwierigkeiten haben im Ministerium, wenn wir Schwierigkeiten haben im Personalbereich, und dann sind wir selbst aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass wir nicht in Skandale und Skandälchen verwickelt werden. Im Übrigen wünschen sich das auch nahezu alle Kolleginnen und Kollegen, egal, ob in der Polizei oder im Verfassungsschutz, die sind es nämlich allesamt nicht, sondern einige ganz wenige haben an der Stelle für unrühmliche Schlagzeilen gesorgt, und das bleibt dann leider an allen kleben. Und da haben wir eine gemeinsame Aufgabe, auch öffentlich klar zu sagen, nein, das ist nur ein ganz kleiner Teil. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber dann gehört auch dazu, dass wir als Ministerinnen und Minister uns auf keinen Fall Fehlverhalten an der Stelle leisten dürfen. Das schlägt leider ebenfalls in Misstrauen gegen alle durch. Von daher sind wir herzlich eingeladen, keine erneuten Fehltritte dieser Art zu haben. Ich werbe dafür, das höchste Gut, was wir besitzen, sind die Kolleginnen und Kollegen. Die verdienen die Wertschätzung, und ich würde mich freuen, wenn wir die weitere Sitzung genau dafür nutzen, das auch deutlich zu machen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Die Landesregierung hat die angemeldete Redezeit um sechs Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Liebe Landsleute! „Gerade jetzt: Polizei und Justiz den Rücken stärken“ – ich bin der CDU dankbar für das Aufsetzen dieser Aktuellen Stunde. „Gerade jetzt“, meine Damen und Herren, das ist der Beginn, sozusagen die Einleitung in Ihr, von Ihnen heute aufgesetztes Thema der Aktuellen Stunde. Nur frage ich mich, also die Aktualität ist ja gegeben, aber, meine Damen und Herren, wenn ich an die Pressemitteilungen der Gewerkschaft der Polizei der letzten Jahre denke, die schon immer einen Personalaufwuchs gefordert hat, wenn ich da an die vielen kleinen Initiativen und Anfragen der heutigen Justizministerin denke in der letzten Legislaturperiode, wo Sie noch in der Opposition gewesen sind, Frau Justizministerin, frage ich mich: Wo ist Ihr Engagement heute? Sie stehen hier und sagen, für uns heißt „Justiz den Rücken stärken“, indem wir den Justizbeamten den Rücken stärken. Also Sie stärken die Beamten, indem Sie den Rücken stärken. Da soll einer schlau draus werden! Haben Sie so gesagt, finde ich total krass. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Aber die Frage muss ja erlaubt sein, meine Damen und Herren: Wer hatte denn von 2006 bis Ende 2021 das Justizministerium inne und das Innenministerium inne? (Torsten Renz, CDU: Ja, die CDU.) Das war die CDU-Fraktion. (Torsten Renz, CDU: Sehr richtig! – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und Sie können sich jetzt natürlich zurücklehnen und sagen, Ihre Initiativen, die konnten Sie so nicht durchsetzen, (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) weil Sie einen starken Koalitionspartner hatten, der das so nicht hat durchgehen lassen, Sie waren an Koalitionsverträge gebunden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Da kann sich jetzt auch DIE LINKE hinter verstecken und sagen, ja, wir sind ja hier an unseren Koalitionsvertrag gebunden und so weiter und so fort. Aber, meine Damen und Herren, ich finde das lächerlich, ich finde das absolut lächerlich. (Torsten Renz, CDU: Was konkret?) Also dieses ganze Verhalten, diese ganzen Redebeiträge – auch von Ihnen, mit Verlaub, Herr Innenminister – waren lächerlich. (Zuruf aus dem Plenum: Was denn konkret?) Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass die CDU-Fraktion die Justiz und die innere Sicherheit nicht wertschätzt, indem hier Anträge für den Haushalt abgelehnt werden – die Anträge werden doch nicht abgelehnt von der Opposition, weil wir oder die CDU, und auch wir haben ja Ihre Anträge zum Teil abgelehnt, wir lehnen die Anträge doch nicht ab, weil wir damit die Geringschätzung in dem Fachbereich der inneren Sicherheit und der Justiz zum Ausdruck bringen wollen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern wir haben die Anträge schlichtweg abgelehnt, weil sie nicht für eine Verbesserung nach unserem Dafürhalten für Justiz und Innere Sicherheit sorgen. Das ist doch der Punkt, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Und diese Aufforderung, meine Damen und Herren, der Polizei und Justiz den Rücken zu stärken, ist durchaus aktuell bei steigenden Einwohnerzahlen, bei der Erleichterung der Erlangung der Staatsbürgerschaft. Wir werden immer mehr in diesem Land, und dementsprechend brauchen wir natürlich auch mehr innere Sicherheit und mehr Justiz. Und das muss an dieser Stelle hier auch mal gesagt werden und darf nicht dämonisiert werden, meine Damen und Herren. Dennoch ist es ein bisschen dünn, meine Damen und Herren von der CDU. Sie formulieren, man müsse Polizei und Justiz den Rücken stärken, doch das reicht mir als bloßes Loyalitätsbekenntnis nicht aus, sondern die echte Unterstützungsabsicht muss doch sein, dass konkrete Maßnahmen zu ergreifen sind. Und bisher fehlen mir die konkreten Maßnahmen, sowohl, Sie müssen sich offensichtlich noch in der Rolle der Opposition zurechtfinden, aber auch die konkreten Maßnahmen in der Vergangenheit, die sind Sie hier den Beamten gerade im Bereich der inneren Sicherheit, gerade im Bereich der Landespolizei schuldig geblieben. Ich kann mich da an eine junge, dynamische, aufstrebende Fraktion erinnern, und zwar die AfD-Fraktion, die hier ganz viele, ganz hervorragende Anträge gestellt hat, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) die durch die Bank alle abgelehnt worden sind. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und Sie reden hier zu Recht nach meinem Dafürhalten aber dennoch über kleinteilige Dinge, so wie Sonderurlaub für Ermittler im Bereich der Kinderpornografie. Sie reden hier zu Recht von besseren Ausstattungen, Ausrüstung Polizei, neue Boote, und, und, und, aber das Hauptproblem ist doch nach wie vor und ist seit Jahrzehnten – da kann ich in jedes Revier gehen, da kann ich in jede Ermittlungsstelle gehen, in jedes Kriminalkommissariat –, seit Jahrzehnten mangelt es an Personal, meine Damen und Herren. Da liegt die Ursache allen Übels. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da kann ich in jede Justizvollzugsanstalt gehen, und genau da haben wir dieselben Probleme. Und da guck ich mir die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Recht und Polizei in Güstrow an, da passiert seit Jahren wenig bis gar nichts, meine Damen und Herren. Und auch bei der Bewerbung für den attraktiven Ausbildungsberuf in Bereichen der Justiz und der Landespolizei passiert gar nichts in diesem Land. Meine Fraktion, immer wieder, immer wieder haben wir bei den Haushaltsverhandlungen die Forderungen aufgemacht, mehr für die Bewerbung, für die Bewerbung der Attraktivität des Polizeiberufs zu tun – abgelehnt, meine Damen und Herren. Und dann stellt sich der Innenminister hier hin und sagt, wir drücken unsere Wertschätzung dadurch aus, indem wir die Anträge der Regierungskoalition absegnen. Ich meine, das kann doch so nicht funktionieren, das kann doch nicht ernsthaft Politik in diesem Hause sein, Politik für unser Land und unsere Bürger, Politik für die innere Sicherheit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Grundsätzlich müssen wir festhalten, dass die Qualität der Polizeiarbeit naturgemäß auch von der Qualität der Ausbildung unserer Polizeibeamten abhängt und im Übrigen auch von ihrer Erfahrung. Das heißt, meine Damen und Herren, das ist auch klar, das geht nicht von heute auf morgen. Ein guter Polizist braucht Zeit. Und die Kollegen an der Fachhochschule, die machen einen richtig, richtig guten Job, also die Ausbilder dort. Und auch die Kollegen auf der Straße machen einen richtig guten Job. Dennoch müssen wir auf alle Eventualitäten vorbereitet sein, was schwierig ist, aber nicht unmöglich. Und wir brauchen – ich werde nicht müde, diese Aufforderung zu wiederholen –, wir brauchen unbedingt Personalaufwuchs in allen Bereichen der Landespolizei und auch in allen Bereichen der Justiz, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich jetzt zum Inhalt der Aktuellen Stunde des Antragstellers kommen, zu Ihnen, meine geehrten Damen und Herren von der CDU. Vielleicht erinnern Sie sich noch, Ende August 2020, also vor inzwischen bald zweieinhalb Jahren, der letzten Legislatur, auf der Tagesordnung einer Landtagssitzung stand, da haben wir damals auf Ihre Initiative hin eine Aussprache über, ich zitiere: „Kriminalisierung von Polizeikräften beenden – Polizeiarbeit würdigen“ behandelt. Und wie aktuell das auch heute tatsächlich noch ist, hat der kürzliche Instrumentalisierungsversuch der GRÜNEN des sogenannten Racial-Profiling-Antrags gezeigt. (allgemeine Heiterkeit) Das verfing jedoch nicht, weil ihm hier einige, wenn auch leider bei Weitem nicht alle, entschlossen entgegengetreten sind. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wissen Sie, was damals noch im August 2020 auf der Tagesordnung stand? Ein weiterer Antrag trug die Überschrift: „Der Landespolizei den Rücken stärken …“. Und der war – dreimal dürfen Sie raten, meine Damen und Herren –, der kam von der AfD-Fraktion. Und, meine Damen und Herren, „den Rücken stärken“ und „den Rücken stärken“, das ist nicht ähnlich, das ist deckungsgleich, das sind genau dieselben Worte. Und was bedeutet diese Formulierung für Sie heute, meine Damen und Herren, die wir bereits vor zwei Jahren gewählt haben, die Sie hier mit der Wucht der Mehrheit abgelehnt haben? Wir haben unser Bekenntnis seitdem hier im Landtag jeden Tag abgegeben für die Landespolizei, für die Justiz, meine Damen und Herren. Wir benötigen daher diese Aktuellen Stunden nicht. Was wir brauchen zur Stärkung dieses interessanten und wichtigen Berufsfeldes Polizei, aber auch Justiz, sind klare Initiativen, sind nicht nur Versprechungen, das ist Stellenaufwuchs, das ist die Bereitstellung von Ausrüstungen und nicht nur Lippenbekenntnisse hier in diesem Parlament, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD)

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte den Titel noch mal wiederholen: „Gerade jetzt: Polizei und Justiz den Rücken stärken“. Mir wollte nicht so recht einleuchten, warum die CDU-Fraktion der Polizei und Justiz gerade jetzt den Rücken stärken möchte. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Ist „gerade jetzt“ ein guter Zeitpunkt, nachdem der schwarze Schatten das Innenministerium und das Justizministerium verlassen hat und beide Häuser nun in rotroter Verantwortung stehen? Hat die CDU also das Aufbruchssignal erkannt, welches durch den Wechsel an den Ministeriumsspitzen freigesetzt wird? Ich fürchte nicht. Ich habe auch überlegt, ob es einen aktuellen, konkreten, also tagesaktuellen Anlass gibt, warum Sie „gerade jetzt“ den Rücken von Polizei und Justiz gestärkt sehen wollen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dies wäre das Naheliegendste und eigentlich auch Erforderliche für eine Aktuelle Stunde, aber bis auf die hartnäckigen Verständnisschwierigkeiten, als die CDU-Fraktion kürzlich Staatsfeinde in Regierungsverantwortung witterte und sich trotz aller Erklärungsversuche partout nicht von dieser vermeintlich heißen Spur abbringen lassen wollte, fiel mir auch hier nichts Handfestes ein. Dabei gibt es tagesaktuelle Ereignisse oder Berichte zuhauf, über die es sich lohnt zu reden. Am Sonntag zum Beispiel hat das „Nordmagazin“ einen Bericht über die Freiwillige Feuerwehr Blowatz ausgestrahlt und es ist deutlich geworden, wem gerade jetzt der Rücken gestärkt werden muss. Es sind nicht nur die Männer und Frauen der Freiwilligen Feuerwehr Blowatz, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sondern alle ehrenamtlichen Brandbekämpferinnen und Brandbekämpfer in unserem Land, die jeden Tag für unsere Sicherheit da sind und von denen sich nicht wenige – gerade jetzt – in einer Sinnkrise sehen, und diese brauchen gerade jetzt unsere Unterstützung und unseren Rückenwind, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Und, meine Damen und Herren von der CDU, ich habe mich auch gefragt, ob vielleicht meine Pressemitteilung im Fall der niedergebrannten Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf und die anschließende Diskussion darüber der Anlass sein könnte für Sie, um Polizei und Justiz gerade jetzt den Rücken zu stärken. Aber ich kann Sie beruhigen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ich habe zu keinem … (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Am Ende hat es Frau von Allwörden doch gesagt, Groß Strömkendorf war doch der letzte Teil ihrer Rede am Ende. Ihr geht es doch genau darum. Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Staatsanwaltschaft für unfähig gehalten, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Wollen wir die Pressemitteilung mal rausholen?) die Ermittlungen infrage gestellt noch diese als schlampig bezeichnet. (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Daniel Peters, CDU) Das sind Ihre Worte! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Das sind Ihre Worte, die Sie gesagt haben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) In meiner Pressemitteilung werden Sie das nicht finden. Sie haben, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sie haben in der Öffentlichkeit diese Worte mit der Arbeit (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Lesen Sie doch! – Glocke der Präsidentin) der Ermittlungsbehörde in Verbindung gesetzt. Und Sie sollten sich bitte schön Ihrer Verantwortung bewusstwerden, die Sie tragen! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Sagen Sie das der GdP auch, dass sie das noch mal nachlesen soll?! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Polizei und Justiz wird keineswegs der Rücken gestärkt, indem Sie durch solche Debatten versuchen, Zwietracht zu säen (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) und damit erst Unmut auf allen Seiten hervorrufen. Bevor Sie das nächste Mal Pressemitteilungen bewerten, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist ja völlig surreal, was Sie hier darbieten!) lesen Sie nicht nur Zwischenüberschriften, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) setzen Sie zunächst Ihre ideologische Brille ab, setzen Sie eine Lesebrille auf und atmen Sie einmal tief durch, dann könnten wir auch wieder etwas mehr Sachlichkeit erreichen! (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Daniel Peters, CDU) Dann, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, hätten Sie im ersten Satz meiner Pressemitteilung vom 16.11. lesen können, dass ich es begrüßt und für wichtig erachtet habe, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) „dass“ – Zitat – „die Staatsanwaltschaft mit der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen zügig Ermittlungsergebnisse vorweisen kann.“ (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das Einzige, was ich zu bedenken gegeben habe, war, dass es mit der Festnahme zu früh ist, ein politisches Tatmotiv auszuschließen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) nur, weil der Tatverdächtige bei der Feuerwehr ist und für mehrere Brandstiftungen verantwortlich sein soll. Und dazu stehe ich auch nach wie vor. (Daniel Peters, CDU: Zu diesem Zeitpunkt hat die Staatsanwaltschaft ein politisches Motiv ausgeschlossen.) Genau, zu diesem Zeitpunkt. Das ist ganz genau der Punkt. Und ich komme auch gleich noch mal zu diesem Zeitpunkt. (Daniel Peters, CDU: Danach haben Sie das infrage gestellt.) Und ich habe gesagt … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Ann Christin von Allwörden, CDU: Doch, das haben Sie! Doch! Genau das haben Sie getan.) Nein, und sie hat …

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Birgit Hesse

Einen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) einen Moment bitte, Herr Noetzel! Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt rede ich und ich bitte um Ruhe! Es ist durchaus legitim – und ich wiederhole mich –, Zwischenrufe zu tätigen, aber einen ständigen Konflikt zwischen Redner und einer Fraktion, das ist sehr schwer, das auszuhalten, dann auch noch den Redner zu verstehen. Ich bitte also jetzt wieder zu der parlamentarischen Gepflogenheit zurückzukehren. Herr Noetzel, Sie haben das Wort.

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Michael Noetzel Die Linke

Danke schön! Das Paradoxe an Ihrer Kritik ist doch, dass ich die Staatsanwaltschaft gar nicht kritisieren wollte (Marc Reinhardt, CDU: Nein!) und konnte, denn – (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) bitte hören Sie zu! – so wie ich hat auch die Staatsanwaltschaft, Herr Peters, zu keinem Zeitpunkt eine politische Tatmotivation ausgeschlossen. Sie hat lediglich zu dem Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt hierfür gesehen. Und es tut mir leid, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Aha!) wirklich, ich übe noch, aber es tut mir leid, dass ich da zu sehr Jurist bin, um diesen Unterschied ernst zu nehmen. Aber, meine Damen und Herren von der CDU, der befürchtete Dolchstoß, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) den Sie hier gegen Polizei und Justiz gewittert haben, ja, war am Ende nicht mehr als eine Fata Morgana beziehungsweise das Ergebnis ideologischer Verblendung und unsachlicher oder unfachlicher juristischer Beratung. Tut mir leid! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Meine Damen und Herren, ehrlicherweise sehen wir keinen Grund dazu, der Polizei und Justiz gerade jetzt den Rücken zu stärken, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) denn wir tun das in der Koalition fortwährend jeden Tag, möchte man meinen. Der Minister hat das noch mal bekräftigt. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Insofern bietet das Thema der Aktuellen Stunde natürlich die Möglichkeit, einige Ausführungen hierzu zu machen, und dafür sind wir Ihnen natürlich dankbar. Die Koalition hat sich zum Pakt für Sicherheit und einer modern aufgestellten Polizeiarbeit bekannt. (Torsten Renz, CDU: Wie ist denn Ihr Pakt für Sicherheit?) Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow hat dabei eine besondere Bedeutung. Dies würdigen wir mit den entsprechenden Zuwendungen im Haushalt, im aktuellen sowie in dem kommenden. (Torsten Renz, CDU: Welche konkret?) Unsere Zielstellung bleiben die 6.200 Stellen für die Polizei, (Torsten Renz, CDU: Sehr großzügig! Sehr großzügig!) auch das hat der Minister schon ausgeführt. Insbesondere um die künftigen Altersabgänge abzufedern, muss in die Fachhochschule Güstrow investiert werden und auch die Aus- und Fortbildung weiter attraktiv gestaltet werden. Wir sind auf einem guten Weg, aber es lassen sich nicht alle Wunden im Handumdrehen heilen, die seit 2007 aufgerissen wurden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Eine langjährige Forderung aus der praktischen Polizeiarbeit, die auch Eingang in unseren Koalitionsvertrag gefunden hat, auch das hat der Minister schon erwähnt, ist die zukünftige Möglichkeit der sogenannten Y-Ausbildung an der FH Güstrow. Auch das macht den Polizeidienst für Anwärterinnen und Anwärter in spe attraktiver, und wir können damit ganz gezielt den Rücken der Kriminalpolizei stärken. Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass mit der neuen Hausspitze und neuen beziehungsweise aufgerückten Führungskräften eine Fehlerkultur im Ministerium Einzug gefunden hat, die diesen Namen auch verdient, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn niemand, niemand stärkt den Rücken der Polizei, der unkritisch mit ihr und Fehlentwicklungen in ihr umgeht. Der Polizei ist das staatliche Gewaltmonopol übertragen. Sie hat weitreichende Eingriffsbefugnisse. Wir können erwarten, dass diese Macht rücksichtsvoll und verhältnismäßig eingesetzt wird. Und dort, wo das nicht geschieht, dürfen und müssen wir die Polizei und andere staatlichen Organe kritisieren. Nur dort, wo aus Fehlern auch gelernt wird, kann man besser werden, und darin sollten wir uns doch alle einig sein, dass dies nicht falsch sein kann und zur Akzeptanz staatlichen Handelns beiträgt. Und, meine Damen und Herren, natürlich stärken wir auch der Justiz den Rücken. Das Justizministerium arbeitet kontinuierlich daran, den juristischen Vorbereitungsdienst attraktiver zu machen und so mehr junge Leute für die Arbeit in der Justiz des Landes zu begeistern, denn auch in der Justiz wird der altersbedingte Abgang vieler Richterinnen und Richter in den nächsten Jahren zu einer Herausforderung. Es wurde eine Ombudsstelle für Referendarinnen und Referendare eingerichtet, nachher werden wir noch die Einführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit auf den Weg bringen. Das alles trägt Früchte. Am 1. Dezember 2022 wurden insgesamt 73 Referendarinnen und Referendare neu eingestellt und die Zahlen steigen weiter. Kürzlich wurde der Pakt für den digitalen Rechtsstaat beschlossen, zu dem wir natürlich als Land auch unseren Teil beitragen. Auch das darf man nicht vergessen. Und auch der Justizvollzugsdienst wird gestärkt. Am 1. Dezember wurden 13 Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter vereidigt, und das heißt, auch hier tut sich was. Und die Ministerin unternimmt weitere Anstrengungen, um Belastungen im Justizvollzug und damit den enormen Krankenstand zu verringern. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Schöne freie Rede!) Was die Ministerin nicht machen wird – und das hat sie hier auch noch mal deutlich gemacht –, sie wird die Unabhängigkeit der Justiz nicht antasten. Das hat sie vom ersten Tag an klargemacht und das ist auch gut so. Und das ist die größte Rückendeckung, die eine Ministerin ihrer Justiz geben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss noch eine kleine, nicht ganz ernst gemeinte Bemerkung machen: Fachkräftesicherung hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle unserer Mitstreiterin Eva-Maria Kröger meinen herzlichsten Dank aussprechen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Aktuelle Stunde ist doch was anderes!) Durch ihren erfolgreichen Wahlkampf hat sie nicht zuletzt verhindert, dass eine große Lücke in den Reihen der Landespolizei klafft und ein hoher Polizeibeamter weiterhin seinen Dienst für das Land tun kann. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Daniel Peters, CDU: Das ist Ihr Niveau, Herr Noetzel!) Dir, liebe Eva, die heute leider krankheitsbedingt fehlt, gratulieren wir an dieser Stelle noch mal herzlichst (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und wünschen dir als künftige Oberbürgermeisterin von Rostock alles Gute, (Daniel Peters, CDU: Haben Sie die Katze noch mal aus dem Sack gelassen zum Schluss!) viel Erfolg und Glück und gute Besserung. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Daniel Peters, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11 des Goethe-Gymnasiums Demmin. Schön, dass Sie heute hier sind und dieser hitzigen Debatte folgen! Ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Einen Moment, einen Moment bitte noch, Frau Oehlrich, bevor Sie beginnen! Herr Peters, ich weise diesen Zwischenruf von Ihnen zurück und bitte um etwas mehr Sachlichkeit! Frau Oehlrich, Sie haben das Wort.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die wichtigsten Aufgaben der Polizei sind die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Schutz vor Gewalt. Nur wenn sich die Menschen sicher fühlen, leben sie frei, selbstbestimmt und in Würde. Polizeiarbeit dient so gesehen der Verwirklichung unserer Verfassung. Damit die Polizei ihrer Aufgabe gerecht werden kann, muss sie mit den dafür erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen ausgestattet sein. Im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE heißt es dazu: „Die Koalitionspartner bekennen sich zu dem in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Pakt für Sicherheit und den darin vereinbarten … 6.200 Stellen für die Polizei.“ Im aktuellen Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 sucht man diese versprochenen 6.200 Stellen für die Landespolizei jedoch vergebens. (Beifall René Domke, FDP) Mittlerweile gibt die Landesregierung offen zu, dass sie die in der letzten Legislaturperiode vereinbarten rund 6.200 Stellen für die Polizei erst zum Ende dieser Legislaturperiode erreichen will. (Torsten Renz, CDU: Deswegen sind die Stellen aber noch da.) Sie sind im Haushalt nicht vorgesehen. (Torsten Renz, CDU: 6.183!) Zählen wir noch mal nach! (Torsten Renz, CDU: Nee, brauch ich nicht!) In jedem, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) in jedem der vier vergangenen Jahre waren jeweils zum Jahresende mehrere Hundert Stellen bei der Landespolizei nicht besetzt. (Torsten Renz, CDU: Weil die ja ausgebildet werden müssen.) Die Attraktivität der polizeilichen Laufbahn beim Land ließe sich zum Beispiel durch die hohe Gehaltsfähigkeit der Polizeizulage erhöhen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Gewalterfahrungen der Polizeivollzugsbeamt/-innen bei der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit, die sie dabei machen, wirken oft auf die Zeit nach der Beendigung des aktiven Dienstes nach. Und das sollte bei der Bemessung der Versorgungsbezüge angemessen berücksichtigt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind ja ganz neue Töne von den GRÜNEN!) Nein, definitiv nicht. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD, und René Domke, FDP) Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltenmonopols ist die Polizei in besonderem Maße den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und geahndet werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt kommt der Generalverdacht wieder durch.) Das ist kein Generalverdacht! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Natürlich! Das kennen wir doch schon von Ihnen.) … die Aufarbeitung des rechtsextremen Nordkreuz-Netzwerkes (Thore Stein, AfD: Oha!) und seine Verbindung zur Landespolizei durch einen Untersuchungsausschuss dieses Landtages auch als einen Beitrag dazu zu begreifen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thore Stein, AfD) Der Polizei den Rücken zu stärken, heißt für uns Bündnisgrüne, darüber hinaus die Polizeiarbeit auf verfassungskonforme Rechtsgrundlagen zu stellen. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Doch gegen das aktuelle Sicherheits- und Ordnungsgesetz läuft gerade eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Grund: Mit der letzten Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hat die Polizei eine Reihe zusätzlicher Befugnisse erhalten, ohne dass dafür zugleich vorhandene Kontrollmöglichkeiten, zum Beispiel des Landes-beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, erweitert wurden. Anstatt auf einen Beschluss aus Karlsruhe zu warten, hätte die Regierungs-koalition hier aus unserer Sicht längst nachbessern können. (Beifall René Domke, FDP – Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, so schützt man den Bürger! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Der Rechtsstaat schützt die Rechte des Einzelnen und den Einzelnen auch und gerade gegenüber staatlichen Eingriffen. Damit dieser Rechtsstaat funktioniert, braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz, die in der Lage ist, Recht zu sprechen, exekutive oder legislative Maßnahmen effektiv zu prüfen und gegebenenfalls wirksam zu korrigieren. Doch die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht gut ausgestattet. Nach Angaben des Richterbundes ist in Teilbereichen der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Überlastung zu erkennen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gucken Sie mal, wer die Justiz belastet vor allen Dingen!) Das Problem ist, der aktuelle Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 ignoriert die mithilfe des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y ermittelten Personalbedarfe. Das wird in keinem Bereich so deutlich wie dem der Staatsanwaltschaft. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bei der Staatsanwaltschaft wurden im Landeshaushalt zwei Stellen eingespart, obwohl dort nach der Übersicht der Landesregierung über den Personalbedarf der Justiz und die tatsächlich zur Verfügung stehenden Stellen zum Stichtag 31.12.2021 zehn Stellen fehlen. Ein anderes Beispiel, das verdeutlicht, wie angreifbar die Personalausstattung der Justiz in unserem Land ist, betrifft das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Investitionsbeschleunigungs-gesetz vom 3. Dezember 2020 ist unser OVG erstinstanzlich zuständig geworden für Verfahren über die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamt-höhe von über 50 Metern. Zweck dieser Regelung ist eine Beschleunigung der entsprechenden Verfahren. Allerdings kann sich dieser Zweck ohne Anpassung der personellen Ausstattung kleinerer Oberverwaltungsgerichte in sein Gegenteil verkehren. Aus Sicht meiner Fraktion ist das OVG Mecklenburg-Vorpommern daher mit drei zusätzlichen Richterstellen auszustatten, damit die Aufgaben, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU) damit die Aufgaben des für diese Verfahren zuständigen Fünften Senats nicht von den Richter/-innen anderer Senate übernommen werden müssen. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben wir in die Beratungen des derzeit verhandelten Nachtragshaushalts eingebracht. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Wer die Justiz mit zusätzlichen Stellen ausstatten will, muss sich fragen lassen, wo die künftigen Stelleninhaber/-innen herkommen sollen. Die Antwort lautet: aus dem Kreise der Absolvent/-innen des Zweiten juristischen Staatsexamens. Deshalb ist es folgerichtig, das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver zu gestalten. Dazu gehört auch, ein Referendariat in Teilzeit zu ermöglichen. Bei der Erarbeitung der Novelle zum Juristenausbildungsgesetz hätte die Koalition jedoch deutlich mehr Flexibilität zeigen und familienfreundlicher agieren können. Aber damit werden wir uns ja nachher noch genauer befassen. Eine auskömmliche Stellenausstattung bei Polizei und Justiz ist kein Selbstzweck, sondern Teil der Daseinsfürsorge. Dafür zwei Beispiele. Das eine: Personelle Engpässe bei der Justiz führen zu überlangen Verfahrensdauern. Mit durchschnittlich 20 Monaten zählen die Verfahren vor den Sozialgerichten in Mecklenburg-Vorpommern zu den längsten bundesweit, und das, obwohl es hier oft um das schiere Existenzminimum geht. Das andere Beispiel betrifft die Landespolizei. Die führt zwar keine Statistiken über die Zeit, die sie durchschnittlich braucht vom Eingang eines Notrufs bis zum Eintreffen am Einsatzort, aus einer Stichprobe in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Wulff auf Drucksache 8/1327 ergibt sich aber, dass die jeweils zwischen 14 und 35 Minuten dauern kann. In so einer Zeitspanne kann viel passieren. Wenn die Menschen irgendwann einfach nicht mehr daran glauben, dass der Staat ihre Grundrechte schützt, schwächen wir den Rechtsstaat und damit auch die Demokratie. Dazu dürfen wir es nicht kommen lassen! Deshalb sagen auch wir Bündnisgrüne: Polizei und Justiz den Rücken stärken, gerade jetzt! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade jetzt! Gerade jetzt, wo heute in den frühen Morgenstunden Durchsuchungen bei rund 50 Frauen und Männern, darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, begangen wurden, denen vorgeworfen wird, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben, um die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und einen Staat nach Vorbild des Deutschen Reichs von 1871 zu errichten. Die Gruppe soll geplant haben, das Reichstagsgebäude zu stürmen, durch Anschläge auf die Stromversorgung bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen sowie die Bundesregierung abzusetzen, um dann die Macht zu übernehmen. Für die Bundesanwaltschaft ist das wohl der größte Antiterroreinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Damit Polizei und Justiz auch in Zukunft dazu in der Lage sind, solche Herausforderungen zu meistern, müssen wir diesen Institutionen in der Tat den Rücken stärken. Gerade jetzt! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oh, die Konzentration lässt nach. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Bei uns nicht!) Die Emotionen haben hochgekocht und jetzt sind alle irgendwie so ein bisschen in sich gekehrt. Ich muss es mal ansprechen, das Thema ist zu wichtig, als dass wir jetzt hier einfach mal so drüber weggehen können. Ich denke, da sollte auch jedem noch mal die Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ich bin sehr dankbar der CDU, dass das Thema in die Aktuelle Stunde gebracht wurde. Und ich habe aus keinem einzigen Redebeitrag bis jetzt gehört, dass Sie nicht bereit wären, den Rücken zu stärken, nur: Messt sie an den Taten! Etwas muss ich mal vorwegstellen: Ich bin jedenfalls dankbar, in diesem Staat zu leben, den ich immer noch als einen der wertvollsten Staaten erachte, einen Rechtsstaat, der sich tatsächlich auch für die einsetzt, die sogar gegen diesen Rechtsstaat stehen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) der sogar deren Rechte schützt. Das ist etwas, was wir vielleicht mal vorwegstellen müssen. Man hat aus vielen Redebeiträgen fast das Gefühl gewinnen müssen, dass es schlecht bestellt ist um unseren Rechtsstaat. Ja, wir sollten uns Sorgen machen, weil es immer tagtägliche Angriffe gibt. Aber wir sollten eben auch dankbar sein für diejenigen, die auch gerade jetzt, 24 Stunden/sieben Tage das ganze Jahr über ihren Kopf hinhalten, alles versuchen, egal, ob Pandemie, egal, welche großen Herausforderungen gerade bestehen – die große Energiekrise, ein Krieg in Europa, Demonstrationen, Menschen, die sich artikulieren wollen, die auch ihre Meinung zum Ausdruck bringen wollen –, dass es Menschen gibt, die rund um die Uhr dafür eintreten, dass das weiter möglich ist in unserem Staat und dass sowohl die geschützt sind, die demonstrieren und die sich artikulieren wollen, aber auch die geschützt sind, die vielleicht eine andere Meinung haben, die auf eine Gegendemonstration gehen, dass auch die geschützt sind, denen manch eine Demonstration vielleicht sogar Unbehagen oder Angst bereitet. Das ist das, was hier ausgehen sollte als Signal. Das heißt „stärken“, das heißt „den Rücken stärken“ und vielleicht nicht diese Klein-Klein-Debatte, die wir hier teilweise erlebt haben, wo man das Gefühl haben musste, unser Rechtsstaat steht am Abgrund. Nein, das ganz sicher nicht, und nur deswegen nicht, weil die Menschen draußen stehen und genau das ausüben, was ihr Job ist, weil sie genau das mit einem Pflichtgefühl machen, weil genau sichergestellt wurde, gerade auch im Bereich der Justiz, gerade auch bei der Polizei, dass es eben keinen Stillstand der Rechtspflege gab, ganz egal, wie groß die Herausforderungen im Land waren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und es gibt gute Gründe, es gibt gute Gründe, warum die Menschen verunsichert sind. Und es gibt aber eben auch die Situation, dass genau das geschützt wird, dass man sich unsicher fühlen kann, dass man sich artikulieren kann. Ich kenne keinen Staat in der Welt oder nur wenige, wo das so toleriert wird, dass vor allem auch demonstriert werden kann gegen diejenigen, die sogar die Demonstrationen beschützen, dass man das hinnimmt. Das gibt es nicht allzu oft. Lassen Sie uns stolz darauf sein und lassen wir wirklich den Leuten das zukommen an Wertschätzung, was sie verdienen, die sich sozusagen auch mit der Meinung auseinandersetzen müssen, die gegen sie gerichtet ist. Das verdient Respekt und Anerkennung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und genau das haben wir als Politik manchmal aus den Augen verloren. Das ist vielleicht auch das, was wir in der Gesellschaft noch stärker platzieren müssen, dass wir selbst in der Krise in Ausnahmesituationen unseren Rechtsstaat aufrechterhalten wollen. Es ist eben eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns frei äußern, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir auf die Straße gehen können, es ist eine Selbstverständlichkeit, die andere ganz selbstverständlich absichern. Insofern danke an alle Bediensteten! Und ich denke, ich habe an Ihrem Beifall erkannt, dass Sie das alle ähnlich oder gleich sehen. Und es ziehen neue Phänomene auf, es sind einige angesprochen worden. Wir haben es verstärkt mit Reichsbürgern zu tun, wir haben es immer wieder mit Verfassungsfeinden zu tun – neue Gruppierungen, die auftauchen, die sich speisen aus einer Unsicherheit, die in der Bevölkerung um sich greift. Aber, meine Damen und Herren, genau dafür brauchen wir gut ausgebildetes Personal. Ich will aber auch noch mal auf die Punkte hinweisen, die natürlich immer wieder in der Kritik stehen. Die Gewerkschaft der Polizei hat Anfang August dieses Jahres medial auf desaströse Situationen hingewiesen, dass zum Beispiel ein eklatanter Personalmangel vorherrscht, dass es eine massive Belastung bei der Polizei gibt. Die Antwort war aus dem Ministerium auch teilweise beschämend – das muss ich auch ansprechen –, die angesprochenen Kritikpunkte seien an den Haaren herbeigezogen. Nicht erst seit gestern – und das haben wir auch schon in der außerparlamentarischen Opposition immer wieder bemängelt –, nicht erst seit gestern ist bekannt, dass wir zwar gut 6.200 Stellen im Stellenplan haben, das ist also genehmigt worden vom Landtag, aber nach wie vor sind 400 Stellen gar nicht besetzt. Es ist so, dass man sich die Fachkräfte natürlich nicht vom Baum schütteln kann, sie müssen ausgebildet werden, und sie müssen sehr gut ausgebildet werden, aber ich hätte da auch ganz gerne mehr Antworten drauf, wann das denn erreicht werden soll und wie es erreicht werden soll. Da waren mir die Beiträge bis jetzt noch etwas zu sparsam. Es sind also viele warme Worte, die immer wieder hier im Plenum wiederholt werden. Ich habe auch entnommen, dass wir zum Beispiel über die Datenschutzdebatte, Vorratsspeicherung und so weiter uns noch mal intensiver auseinandersetzen müssen. Denn ich sehe da noch gar keinen Sinn drin: Wenn ein verfassungswidriges Instrument zur Verfügung gestellt wurde, dann muss es doch unser Ansatz sein, als Politik dafür zu sorgen, dass es ein rechtssicheres Instrument gibt, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt, solche Fälle aufzuklären. Das muss doch der Ansatz sein und nicht darüber zu reden, ob die Verfassungswidrigkeit zu Recht oder zu Unrecht erkannt wurde. Das Nächste ist das Thema „Rückzug Polizei und Justiz aus der Fläche“, meine Damen und Herren. Es sind Strukturreformen vorgenommen worden. Es mag Gründe gegeben haben dafür, aber wir müssen ehrlich sein, auch in der Interpretation der Folgen. Das ist einfach so, wir sind ein dünn besiedeltes Flächenland, aber die Bürgerinnen und Bürger haben auch in der Fläche den Anspruch auf Ordnung und Sicherheit, auf ein funktionierendes Justizsystem. Und da habe ich manchmal Mühe zu verstehen, ob jede dieser Strukturreformen auch genau dazu geführt hat, das zu stärken. Das müssen wir hinterfragen, und da müssen wir gegebenenfalls auch noch mal nachsteuern. Und das ist immer wieder der Wunsch, der sowohl den Justizbereich, der aus meiner Sicht oder zumindest den Bereich der Rechtspflege, ja, nicht nur die staatlichen Behörden umfasst, sondern eben auch Rechtsanwälte und andere Personen der Rechtspflege. Ich denke zum Beispiel auch an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Weiteres, was immer vergessen wird, wenn wir hier über solche Dinge reden. Sie wissen ja, aus welchem Bereich ich komme. Es gibt noch andere Ermittlungsbehörden, die eigentlich so gut wie nie in den Fokus gerückt werden. Ja, es gibt auch viele andere Bereiche, die ebenso mitdiskutiert werden sollten, und da fehlt es manchmal auch an der Ausstattung. Ich glaube, der Finanzminister weiß, wovon ich da rede. Da haben wir auch lange kämpfen müssen, dass zumindest überhaupt in der Ausstattung einmal nachgezogen wird. Denn das sind auch Menschen, die rausgehen, um Recht und Gesetz durchzusetzen, die aber teilweise fast schutzlos dem ausgeliefert sind, wem sie da begegnen. Wir sollten auch noch mal über konkrete Forderungen reden, zum Beispiel die Dynamisierung der Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung. Das sind nämlich konkrete Dinge, wo man mal ansetzen kann. Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen – darüber sollte man reden. Einführung von pauschalen Beihilfen – darüber sollte man reden. Ich lese hingegen, dass zum Beispiel, ja, als Ausdruck unserer Wertschätzung sie wochen-, monatelang auf Beihilfeforderungen warten. Wir sehen, dass wir als Ausdruck unserer Wertschätzung eine Belegpflicht, eine Vorlagepflicht von Belegen für dieses sogenannte Bewegungsgeld eingeführt haben. Die Polizistinnen und Polizisten sollen ihren Dienst ausüben. Das machen sie nicht, um sich persönlich zu bereichern, sondern das machen sie, weil es ihre Aufgabe ist. Und da brauchen wir keine Angst zu haben, ob da mal 1 Euro mehr oder weniger vielleicht für das Bewegungsgeld abgerechnet wird. Ich glaube nicht, dass es angebracht ist, Arbeitszeit dafür zu verschwenden, hier Bürokratie aufzubauen, vor allem nicht bei dem Bestand an Überstunden, der da vor sich hergeschoben wird. Und es wäre doch aller Mühe wert, mit den Betroffenen auch ins Gespräch zu gehen. Ich glaube, wir haben alle einen Eindruck gewonnen, es sind verschiedene Aspekte miteingebracht worden in diese Debatte, aber, meine Damen und Herren, ich höre immer nur, wir müssen planen, wir müssen Konzepte erarbeiten – alles schön und gut, aus Plänen muss nur irgendwann auch einmal etwas reifen und aus Konzepten muss auch irgendwann einmal etwas greifen. Wenn ich dann lese, wie gesagt, dass die Polizeibeschäftigten – das sind die, die eben auch eine starke Gruppe sind, die sich eben auch artikulieren – immer wieder die Defizite beschreiben, da muss ich sagen, dann führt es doch, wenn sie solche Debatten wie heute hier teilweise erleben, doch wahrscheinlich noch mehr zu Frustration, und vor allem werden die vielleicht auch mit dem Kopf schütteln, was hier teilweise diskutiert wurde. Meine Damen und Herren, ich könnte noch weiter ausführen. Es sind ganz, ganz viele Dinge, auf die Justiz bin ich jetzt noch gar nicht weiter zu sprechen gekommen. Es sind aber ja leider nur zehn Minuten zur Verfügung. Ich denke, wir haben viele, viele Teilbereiche, in denen wir ganz genau herausarbeiten müssen, wo es drückt. Aber ich will es noch mal in meiner Botschaft verkünden: Ich bin froh und stolz darauf, in diesem Rechtsstaat leben zu können, und das ist das, wofür wir uns bedanken sollten bei denjenigen, die das tagtäglich sicherstellen. Das ist vielleicht das Wichtigste, was heute hier als Signal ausgehen sollte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Lange.

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Bernd Lange SPD

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Als letzter Redner habe ich hier immer die dankbare Aufgabe, ein abgeerntetes Feld zu bestellen. Herr Domke hat eine sehr gute Rede gehalten, die hat mir sehr gut gefallen. Ich muss immer wieder sagen, unsere Polizeibeamten, die wirklich 365 Tage im Jahr rund um die Uhr Dienst machen, machen oftmals mehr als nur ihre Pflicht. Und dafür müssen wir ihnen Dank sagen an dieser Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP) Aber auch danke an die Kollegen der Feuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehren, der Justiz, die Leute vom THW! Ich könnte die Aufzählung hier ohne Ende bis zum DLRG bringen. Die versehen auch Dienst dafür, dass wir in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung leben können. Den Rücken stärken der Polizei oder der Justiz ist eigentlich ständige Aufgabe der Regierung und des Parlamentes. Wir müssen der Lage entsprechend immer wieder neu uns aufstellen, auch die Polizei muss sich neu aufstellen. Wenn ich mir angucke die Demonstrationslagen, der normale Dienstbetrieb, was da alles geleistet wird – es ist Wahnsinn, was unsere Kollegen dort leisten und leisten müssen. Und wenn wir dann darüber diskutieren, dass irgendwelche Pläne nicht erfüllt werden können oder sonstige Sachen im Haushalt – das Innenministerium stellt immer wieder Geld zur Verfügung. Ich sage mal, wenn ich jetzt höre hier, sechs Streifenboote See werden angeschafft, neue, weil die alten, ich sage mal, so auf gut Deutsch gesagt, schon Seelenverkäufer sind, die Ersatzbeschaffung von zwei Hubschraubern, die jetzt, ich sage mal, 3.500 Kilo Nutzlast mitnehmen können, das heißt also, eine Gruppe könnte verlastet werden, die schnell transportiert wird, im Flächenland sehr wichtig, 5,7 Millionen für Dienstfahrzeuge, im Haushalt eingestellt noch als Verpflichtungsermächtigung, und Hochbaumaßnahmen. Besonders freuen mich der Neubau des Polizeizentrums in Neubrandenburg und der Neubau des Polizeihauptreviers in Waren. Also, wer die Dienststelle in Berlin kennt, ich bin ganz bei meinen Kollegen in Waren, neue Diensträume sind eine wunderbare Sache. Aber kommen wir auch mal zu der anderen Sache: Mecklenburg-Vorpommern ist eines der sichersten Bundesländer in Deutschland. Die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten sowie die Fallzahlen je Einwohner konnten 2021 nach der Polizeistatistik auf ein Rekordtief gesenkt werden. Gleichzeitig haben wir die höchste Aufklärungsquote bundesweit. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Dann war das CDU-geführte Innenministerium ja doch nicht so schlecht?!) Sicherlich! (Torsten Renz, CDU: Eben.) Sicherlich, Herr Renz, sicherlich, ne?! Aber damit es so bleibt, wollen wir auch weiterhin eine starke Polizei haben als Land, ne?! (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Herr Domke sprach es an: Der Schutz der freien Meinungsäußerung ist ein ganz hohes Rechtsgut, gerade im Demonstrationsgeschehen. Und ich habe oft genug zwischen den Fronten gestanden, Gegendemonstranten/Demonstranten. Manchmal konnte man den Leuten das nicht mehr vermitteln, die Steine flogen oder wir wurden mit Seife besprüht oder sonstige Sachen, aber wir haben den Kopf hingehalten, wie Herr Domke schon sagte. Ich möchte zur Polizei nichts weiter sagen, aber der Bereich der Justiz ist mir auch wichtig. Gerade die Justizvollzugsbeamten haben ein Anrecht darauf, dass sie auch vernünftig Dienst machen. Und wenn ich jetzt sehe die Möglichkeiten, die Gelder, die in die Hand genommen werden, um die Justizvollzugsanstalt Bützow zu erneuern, auch die anderen Justizvollzugsanstalten sind ja auch in die Jahre gekommen, und die Zahl der Referendare, ich sag mal, ich habe eine Zahl jetzt hier, 260 sollen es im Land sein, ich weiß jetzt nicht genau, ob die stimmen, aber das ist die höchste Zahl an Referendaren, die wir im Justizwesen haben in den letzten 20 Jahren, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) und das alles ermöglicht auch unser Koalitionsvertrag. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und wenn man da reinguckt … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich wollte eigentlich darauf verzichten, aber wir kommen zu Groß Strömkendorf. Ich habe heute im „Nordkurier“, meiner Heimatzeitung, gelesen und war etwas richtig erstaunt, wenn ein hier anwesender Politiker ein brennendes Asylbewerberheim als „Event“ erklärt. Ich war richtig geschockt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Also ich zitiere jetzt mal mit Ihrer Genehmigung: „Mit ihrem Event-Tourismus zum Brandanschlagsort haben SPD-Politiker versucht, die Tat politisch auszuschlachten. Das verurteilen wir.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Oha!) Ich möchte mal feststellen, ich möchte feststellen, dass die Bundesinnenministerin zum Brandort gefahren ist, sicherlich, die Ministerpräsidentin war auch da, der Innenminister und auch der Vorsitzende des Innenausschusses, die haben das Gespräch gesucht mit den Einsatzkräften, mit den Leuten vor Ort, und gesagt worden ist vor Ort, ich zitiere weiterhin aus dem „Nordkurier“ vom 21.10.: Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach von einer furchtbaren Nachricht. „Menschen, die vor Putins Krieg bei uns in Deutschland Schutz gefunden haben, mussten aus den Flammen gerettet werden.“ Zahlreiche Politiker sowie Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften äußern ihr Entsetzen über den Brand in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte: „Menschen, die vor Krieg flüchten, brauchen unseren Schutz und unsere Unterstützung. Hetze und Gewalt dulden wir nicht!“ So viel zu dem Thema, das hier vorgeworfen ist und politisch ausgeschlachtet wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Ich möchte mal ganz ehrlich sagen, das ist unterstes Niveau, was ich hier nicht weiter ausführen will. Und ich möchte eins sagen, wir stehen weiterhin hinter unserer Polizei. Ich war 40 Jahre lang Polizeibeamter, und ich habe mich auch bei den SPD-Leuten jetzt gut aufgehoben gefühlt. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns einig, dass die Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit, im Bereich der Polizei in den letzten 10/15 Jahren riesig waren und jetzt auch noch sind. Ich kann es sicherlich nachvollziehen, wenn Herr Noetzel ausführt, dass er froh ist, dass die Hausspitze gewechselt hat, aber, Herr Noetzel, dass Sie sich hier heute hinstellen und in diesem Zusammenhang auch noch vortragen, dass Sie sich besonders freuen über die aufgerückten Führungskräfte, dann will ich Ihnen mal eins sagen: Das ist ein Schlag ins Gesicht der Polizeiführung und jedes einzelnen Polizisten in diesem Lande. (Julian Barlen, SPD: Hä?!) Weil wer hat denn die Polizeistruktur in diesem Lande in den letzten 10/15 Jahren aufgebaut? Das ist doch unter anderem Herr Caffier. Glauben Sie etwa, dass irgendeine Führungskraft, die Sie heute hier loben, im Amt wäre oder nicht im Amt wäre, wenn Herr Caffier nicht da gewesen wäre?! (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Und wo ist jetzt das Problem?) Ein Herr Krense, der sehr gute Arbeit leistet, ein Herr Kapischke, der als Inspekteur jahrelang im Dienst war, der zum Schluss auch als Abteilungsleiter tätig war – da stellen Sie sich heute hier hin und sagen, Sie freuen sich, dass andere Leute an der Macht sind?! –, ein Herr Müller, eine Frau Hamann, die jetzt Präsidentin ist in Rostock, das sind alles Führungskräfte, die unter anderem durch die Tätigkeit von Lorenz Caffier ins Amt gekommen sind. Und denen möchte ich noch mal ausschließlich, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) ausschließlich und ausdrücklich Danke sagen für das, was sie geleistet haben und was die Führungskräfte heute hier leisten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein letzter Satz sei mir gestattet: Wenn Sie, (Julian Barlen, SPD: Die von Ihnen Zitierten haben sich das ja wohl in ihrer Laufbahn erarbeitet.) wenn Sie bejubeln, was Sie alles erreicht haben, dann …

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Renz! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Einen letzten Satz bitte, da die Redezeit jetzt abgelaufen ist!

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Torsten Renz CDU

Danke, Frau Präsidentin! Das, was der Landtag jetzt auf den Weg gebracht hat, das sind alles Dinge, die in der letzten Legislatur vorbereitet worden sind. Insbesondere freue ich mich über die Y-Ausbildung im Bereich der Kriminalpolizei. Da können Sie noch mal in die Akten schauen, wer da den grünen Haken gemacht hat! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Wahl einer/eines Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1617 vor. Wahl einer/eines Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 16 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Drucksache 8/1617 – Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern wählt der Landtag ohne Aussprache den oder die Datenschutzbeauftragte mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Die Fraktionen des Landtages sind vorschlagsberechtigt. Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Das kennen Sie. Bevor wir dann zur Wahl des Datenschutzbeauftragten kommen, gestatten Sie mir, recht herzlich zu begrüßen auf der linken Tribüne unseren amtierenden Datenschutzbeauftragten beziehungsweise den Datenschutzbeauftragten Heinz Müller, herzlich willkommen, verbunden – und ich hoffe, ich darf in Ihrem Sinne und Namen sprechen – mit einem Dank für sechs Jahre geleistete Arbeit an der Spitze unserer Behörde. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir kommen zur Wahl des Datenschutzbeauftragten. Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von dem Schriftführer zu meiner Linken, soweit ich das richtig im Kopf habe. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Wir werden die Wahl mit zwei Wahlkabinen durchführen. Es ist sichergestellt, dass in beiden Wahlkabinen eine geheime Wahl stattfinden kann. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich in der Mitte des Plenarsaals befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Da wir jetzt noch etwas Zeit haben, nutze ich die Gelegenheit und begrüße recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11 des Goethe-Gymnasiums Demmin. Schön, dass Sie heute hier bei uns sind und der Wahl zum Datenschutzbeauftragten beiwohnen. Herzlich willkommen! (Unruhe im Präsidium) Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind die Vorbereitungen abgeschlossen. Ich eröffne die Wahl des Datenschutzbeauftragten beziehungsweise der Datenschutzbeauftragen und bitte nunmehr, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist – und ich sehe jetzt keine Meldung, dass jemand noch seine Stimme abgeben will –, dann schließe ich die Abstimmung. Ich unterbreche hiermit die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 11:41 Uhr __________ Wiederbeginn: 11:47 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Ich gebe das Ergebnis der Wahl zum Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes bekannt. Es wurden 71 Stimmen abgegeben, davon waren 71 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Sebastian Schmidt 43 Mitglieder des Landtages mit Ja, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) 24 Mitglieder des Landtages mit Nein, 4 Mitglieder enthielten sich der Stimme. Damit ist dem Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1617 mit der nach Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen Mehrheit zugestimmt und Sebastian Schmidt zum Datenschutzbeauftragten gewählt worden. Ich darf Ihnen, Herr Schmidt, im Namen des Hauses für Ihr Amt alles Gute wünschen und würde Sie gerne nach vorne bitten zu mir zur Gratulation. (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Gratulationen – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Marcel Falk, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1346, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung, Drucksache 8/1613. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1630 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1346 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/1613 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1630 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses zum Gesetzentwurf zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern vor. Wir als Fraktion werden dieser Beschlussempfehlung heute auch hier im Plenum zustimmen. Der Gesetzentwurf hat zuallererst Auswirkungen auf die Landesbehörden. Das hat auch die Anhörung in dem zuständigen Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Bau aufgezeigt. Statt bisher die operative IT-Arbeit in jeder Behörde selbst zu organisieren, soll dafür in Zukunft das ZDMV, das Landesamt Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, zuständig sein, und wir bündeln in dieser Behörde unser gesammeltes Digitalisierungs-Know-how – ein sinnvoller Schritt, nicht nur in Zeiten des steigenden Fachkräftebedarfs im IT-Bereich, der immer schwieriger zu decken ist. Dabei dient die Gründung des ZDMV vor allem als operative Grundlage für unsere weiteren Digitalisierungsprozesse der Landesverwaltung. Es ist die grundlegende Infrastruktur, die wir brauchen, um unseren Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft digitale Verwaltungsprozesse anbieten zu können. Hier sei nicht zuletzt erwähnt das OZG und auch hier der Bereich, den Mecklenburg-Vorpommern betreut, zum Beispiel den digitalen Bauantrag, der im vergangenen Jahr livegeschaltet wurde, in das sogenannte Regal oder das Regal des OZG eingestellt wurde und bei dem schon aus vielen Bundesländern bisher Mitnutzungsinteresse aus unterschiedlichen Bereichen vorliegt, teilweise vertraglich geregelte Mitnutzung dieses digitalen Bauantrags, teilweise ist das gerade mitten in der Verhandlung, sodass wir an der Stelle vorankommen und in vielen anderen Bereichen auch. Dafür soll, um das Ganze begleiten zu können, das ZDMV als Grundlage dienen, als notwendige Infrastruktur, die wir brauchen, damit wir eine einheitliche IT- und Digitalisierungslandschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz, wie eben richtigerweise dargelegt, will auf der Landesregierungsseite den Organisator der IT der Landesregierung zusammenfassen, es will den Besteller, der ja auf einem Markt einkauft, was wir an Computern, an Softwaresystemen und so weiter brauchen, zusammenfassen, und es will die schnelle Hilfe und Unterstützung, die es in allen Behörden und Ministerien gibt, eben auch wiederum in einer Einheit zusammenfassen. Damit werden wir Qualität steigern über das hinaus, was wir bisher erreicht haben. Wir werden vor allen Dingen Spezialisierungen erleichtern und ermöglichen, wir werden die Sicherheit, dass wir Urlaubs- und Krankheitsvertretungen abbilden können, deutlich verbessern können. Und ich würde, um einmal zu beschreiben, was auch von außen richtigerweise in diesem Gesetzentwurf gesehen worden ist, mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Stellungnahme des Landkreistages zitieren, die uns im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens im Ausschuss Folgendes an die Hand gaben. Ich zitiere: „Vielmehr ist ein ganzheitliches IT-Management mit all seinen Unterbereichen, sei es IT-Sicherheit, Infrastrukturmanagement, Ressourcenverwaltung oder Anwendungsstrategie in einer standardisierten Umgebung essenziell. … Ein ganzheitliches IT-Management wird … dringend benötigt, um das übergeordnete Ziel einer effizienten Landes-IT zu erreichen.“ Aus diesem Grund begrüßt der Landkreistag das Gesetz und er ergänzt dann, ich zitiere: „Vielmehr muss das neue Landesamt sich als ‚interne‘ IT-Abteilung verstehen und von den Ressorts auch so wahrgenommen werden. Ähnlich wie die Landesverwaltung sehen wir tendenziell keine Alternative zur Bündelung der Ressourcen auf Landesebene.“ Zitatende. Das beschreibt ziemlich genau das, was wir im Blick haben. Ich will aber auch deutlich sagen, damit ist das DVZ, das Datenverarbeitungszentrum, nicht überflüssig, sondern das Datenverarbeitungszentrum wird weiterhin, wie jetzt auch, das Rechenzentrum des Landes bleiben. Es wird die Prozesse umsetzen, es wird der Auftragnehmer der entsprechenden IT-Dienstleistungen für die Landesverwaltung, die Landesministerien sein. Aber der, der beim DVZ bestellt, der entscheidet, was für ein Rechner auf den Arbeitsplatztisch soll, was für eine Architektur die IT, die auf die Arbeitsplätze kommt, auf die Schreibtische kommt, haben soll, die entscheiden, was ist die standardisiert bereitzuhaltende Softwarebreite. All diese Entscheidungen haben wir bisher in den Ministerien jeweils einzeln getroffen, häufig sicherlich nicht unterschiedlich, weil es grundsätzliche Anforderungen an einen IT-Arbeitsplatz gibt, die sich ähneln auf den Büroarbeitsplätzen, aber wir sehen schon, dass es ein Auseinanderentwickeln in den letzten Jahren gegeben hat. Und genau das zu standardisieren, zu homogenisieren, zusammenzuführen, damit Redundanzen abzubauen, umgekehrt Synergien zu schöpfen, ist die Überlegung, die dahintersteht. Damit werden wir, um diesen Hoffnungen oder Sorgen vorzubeugen, mit Sicherheit kein Personal einsparen können. Wir werden aber, das ist unsere Hoffnung, keinen Personalaufwuchs brauchen, denn die Aufgaben werden mehr und sie werden spezieller, und wir werden insbesondere im Bereich derjenigen, die IT-Sicherheit im Speziellen tun, diejenigen, die mit dem Datenschutz in Spezialisierung umgehen, wenn wir in lauter kleinteiligen Einzelbereichen bleiben würden, würden wir in den kommenden Jahren hier deutliche Mehrbedarfe erleben, die wir, wenn wir ehrlich sind, bei der begrenzten Zahl der Fachleute in diesem Bereich nicht werden decken können. Von daher schöpfen wir die Synergie und kommen dann auch langfristig mit den Beteiligten klar, die wir haben. Wir werden, so sind wir überzeugt, auch als Arbeitgeber interessanter werden, weil ich nicht mehr das Breitbandantibiotikum in einer kleineren Behörde für jeden denkbaren Zwischenfall in der IT sein werde, sondern wir werden denen, die sich spezialisieren wollen, dann eben in einer größeren Einheit die Spezialisierung auch ermöglichen können, die umgekehrt dann aber wieder mehreren Ministerien, mehreren Behörden auf diese Art und Weise sicher zur Verfügung gestellt werden kann. Ich weiß, dass vielfältige Wünsche im Rahmen der Anhörung geäußert worden sind. Einer zum Beispiel war, zu sagen, nehmt doch bitte den kommunalen Teil gleich mit. Die Kommunen sind in der Regel schon über eigene größere Einheiten erstens zentralisierter aufgestellt, zweitens, schon die gesamte Landesverwaltung, alle Ministerien in so einer Behörde zu zentralisieren, ist in den nächsten Jahren eine hinreichend große Aufgabe. Wenn wir in einigen Jahren gemeinsam der Überzeugung sind, das war erfolgreich, und die kommunale Familie dann gleichermaßen davon überzeugt ist, dass ihnen das zusätzlich helfen kann, soll in einigen Jahren die Diskussion nicht versperrt sein, auch über die zusätzliche Dienstleistung für die Kommunen nachzudenken, im ersten Aufschlag nach unserer Überzeugung aber nicht. Jetzt ist erst mal schon ein erheblicher Husarenritt, das zu zentralisieren nur auf der Landesseite. Eine zweite große Überschrift war die Diskussion, ob man detailliertere Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen braucht. Ich werbe sehr für die Stellungnahme des Landkreistages, der das schlicht für das Zeichen der Zeit hält. Zweitens, alleine der Umstand, dass wir Personalaufwüchse nicht mal eben personell besetzen könnten, macht schon erforderlich, dass wir uns hier umstellen. Und drittens, ich werbe sehr dafür, dass zum Beispiel auch jedes Landratsamt oder jedes Rathaus nur eine zentrale IT hat und selbstverständlich nicht für jeden ihrer Fachbereiche eigene IT-Leute bereithält. Von daher, glaube ich, spricht schon – im Übrigen, auch in der privaten Wirtschaft werden Sie in größeren Organisationseinheiten genau das finden –, spricht, glaube ich, schon auch das um uns herum entstandene Organisationsgeflecht sehr dafür, dass die jetzige Zentralisierung das ist, was die Zeichen der Zeit in vielen anderen Organisationsstrukturen seit vielen Jahren vorgegeben haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns mit dieser Aufgabe auf die Reise schicken. Wir stehen zum 01.01. bereit – ich bin dankbar, dass seit September bereits ein Aufbaustab vorbereitet – und würden uns dann Stück für Stück gerne genau in dieses richtige Abenteuer begeben, von dem ich überzeugt bin, dass es am Ende erfolgreich sein wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider wendet sich an das Präsidium. – Schriftführer Hannes Damm: Die Zeit ist an.) Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Der Gesetzentwurf selbst oder besser das Ziel des Gesetzes wirkt zunächst eher harmlos. Das entscheidende Wort lautet „Zentralisierung“ in all seinen Facetten, Homogenisierung, Standardisierung. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, dass es diverse Dinge gibt, die wir weiterhin nicht aus den Augen verlieren dürfen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Zum Beispiel ist deutlich geworden, dass ein klares Zielbild der Digitalisierung als solches fehlt. Das ist so deutlich noch mal artikuliert worden, und das hat mich hellhörig werden lassen. Und es muss auch ein finanz-, haushalts- und wirtschaftspolitischer Laie unter „Vollzugsaufwand“ hellhörig werden. Es wird behauptet, es wäre für die personelle Ausstattung mit bis zu 15 Stellen im Haushaltsgesetz 2022/2023 eine Doppelbesetzungsermächtigung eingerichtet worden. Sachausgaben werden auf 1 Million Euro geschätzt. Das erscheint als sehr niedrig scheinende Zahl. Es wird davon ausgegangen, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Und dass es gar keine weiteren oder sonstigen Kosten gibt, ist wenig glaubwürdig angesichts einer sich ständig ändernden Branche und der derzeitigen Wirtschaftslage. Dass bis 2040 Kernstellen reduziert werden sollen, ist schlicht hochgradig spekulativ. Und wir erinnern uns daran, dass in den Expertenanhörungen zum Thema Cybercrime und zur IT-Sicherheit mehrfach auch davon gesprochen wurde, eine Zentralisierung berge auch das Risiko, bei einem Eindringen ins System käme der Eindringling dann an alles, das miteinander zentralisiert ist. Die Stellungnahmen waren auch insgesamt kritisch, und bestimmte Sachen sind in der Anhörung wiederholt worden und deutlich geworden, dass, ich sage mal, bestimmte Chancen auch verpasst wurden. Es wurde von einem „Versäumnis“ gesprochen, „Chance verpasst“, „suboptimal“, sprach der Städte- und Gemeindetag. „Stark irreführend“, „unzutreffend“, davon sprach der Zweckverband Elektronische Verwaltung. Und für uns am gravierendsten ist die Stellungnahme des Landesrechnungshofes, der am besten mit dem aktuellen Schreiben vom 15. November wiederzugeben ist. Im dritten Abschnitt der ersten Stelle des Schreibens heißt es, ich zitiere: „Die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt werden im Gesetzentwurf nicht dargestellt. Ebenso fehlt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Ausführungen zum Betriebs- und Organisationsmodell fehlen. Es wird auch nicht dargelegt, wie viel und welches Personal aus den Landesbehörden in das Landesamt überführt und wie Beschäftigte der DVZ M-V GmbH einbezogen werden sollen.“ Zitatende. Insgesamt hält der Landesrechnungshof diesen Gesetzentwurf gar nicht für entscheidungsreif. Und das war für uns die Grundlage auch zu sagen, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden in der Form, wie es vorgelegt wurde. Und es wurde auch bemängelt, dass die Kommunen im Grunde gar nicht in den Prozess einbezogen wurden. Die Kommunen kommen im Entwurf überhaupt nicht vor, sodass es sich eigentlich auch nicht um ein Gesetz zur Optimierung der IT-Landschaft in M-V handelt, sondern um eins „zur Optimierung“ innerhalb „der Landesverwaltung“ – Zitat des Städte- und Gemeindetages. Sehr stark in diese Richtung argumentiert auch der Zweckverband Elektronische Verwaltung, der mehr oder weniger direkt konstatiert, so kämen die Vorzüge einer modernen Verwaltung gar nicht beim Bürger an und der Titel des Entwurfs sei somit stark irreführend. Das ist das, was ich gemeint habe mit dem, dass das Zielbild der eigentlichen oder das Zielbild der Optimierung der Digitalisierung am Ende fehlt. Und insgesamt haben aus den Stellungnahmen und auch aus der Anhörung sich für uns diverse Fragen ergeben. Ich war als derjenige, der an der Anhörung teilgenommen hat und auch die Stellungnahmen des Landesrechnungshofs aufmerksam gelesen hat, ich war, gelinde gesagt, davon irritiert, dass man den Gesetzentwurf, der doch einer so harschen Kritik des Landesrechnungshofs unterlegen ist, dass man da überhaupt nicht drauf eingegangen ist und auch nicht irgendwie der Meinung war, an diesem Gesetzentwurf irgendwas ändern zu müssen. Insofern, ich wiederhole mich, unsere Fraktion wird diesen Antrag, diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, nun haben wir in der Zweiten Lesung das viel oder, na viel ja gar nicht, aber das in kurzer Zeit versucht durchzuwinkende IT-Gesetz auf der Agenda. Und das Thema Zeit ist tatsächlich auch etwas, was ja im Rahmen der Anhörung mit angesprochen wurde, dass hier sozusagen nur ein relativ kurzes Verfahren bestand, um sich damit zu beschäftigen. Und das mag auch ein Hinweis darauf gewesen sein, dass das hier eben dann doch letztlich ein, ja, in der Intention sehr richtiger Ansatz ist, aber wenn man sich eben diesen Gesetzentwurf genau anschaut, dann ist und bleibt es letztlich eine, ja, ich will mal fast sagen, es ist eine Art Organisationsverfügung. Wir bilden ein neues Landesamt, aber wie wir die großen Herausforderungen der Digitalisierung stemmen, das ist sozusagen nicht Bestandteil dieses Gesetzes. Sie werden sagen, das muss auch nicht in so einem Gesetz stehen, es soll ja sozusagen der Anstoß sein, hier etwas zu zentralisieren. Und ja, diese Zentralisierung an der Stelle, die tragen wir mit. Warum? Weil natürlich das Ganze auch aus einer Art Not geboren ist. Wir wissen, dass wir IT-Kräfte, qualifizierte IT-Kräfte, die zu finden, das gleicht fast einem Lottogewinn. Das geht nicht nur der Verwaltung so, das geht auch der freien Wirtschaft so und allen anderen Branchen auch, die händeringend IT-Kräfte benötigen. Und deshalb ist es sicherlich richtig zu sagen, wir brauchen uns nicht der Illusion hinzugeben, dass wir in Zukunft für die öffentliche Verwaltung wahnsinnig viele Kräfte finden werden, sondern wir versuchen, das Ganze irgendwie zu bündeln, um eben da auch eine Effizienz beziehungsweise Synergien zu schöpfen, um letztlich auch dann die Aufgabenfülle bewerkstelligen zu können. Das ist richtig, und das sehen wir auch so. Aber die öffentliche Anhörung, die ja hier schon thematisiert wurde, hat doch einiges zutage befördert, über das man vielleicht noch mal hätte sprechen können. Und dieses „Sprechen-Können“ ist aber irgendwie ausgeblieben. Wir haben natürlich die Anhörung gehabt, wir haben natürlich das Ganze hier noch mal im Ausschuss diskutiert, aber die kritischen Punkte, die angesprochen wurden, haben dann letztlich nicht Eingang gefunden. Und ja, Sie sagen, die kommunale Ebene, die muss das letztlich alleine bewerkstelligen, und sozusagen die Landesverwaltung zu digitalisieren, das sei schon als Aufgabe groß genug, und dann die Kommunen dann auch noch mit einzufassen, das wäre dem Ganzen dann doch, wäre zu viel des Guten. Da sagen wir aber ganz deutlich Nein, wir müssen das Ganze einheitlich denken, weil die allermeisten Dienstleistungsaufgaben für die Bürgerinnen und Bürger, die sind nun mal auf der kommunalen Ebene zu verorten, und das ist auch noch deutlich geworden. Und der Wunsch, auch die Kommunen mit einzubeziehen, der stammt ja jetzt nicht aus der Opposition, weil wir irgendwas irgendwie an diesem Gesetzentwurf herumkritteln wollen, sondern das war tatsächlich auch ein Wunsch, der ja von den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene geäußert wurde, aber eben auch von anderen. Und ein zweiter großer Wunsch ist geäußert worden: Warum binden wir nicht stärker die vorhandene IT-Wirtschaft – die es sehr wohl gibt in Mecklenburg-Vorpommern, Gott sei Dank –, warum binden wir die nicht stärker in einen Prozess mit ein? (Beifall René Domke, FDP) Und genau darüber hätte man vielleicht noch intensiver reden können. Und deswegen, deswegen … Ich bedanke mich für den Applaus, explizit von der FDP – das ist ja die Interessensvertretung der Wirtschaft, zumindest ab und an mal, wenn ich nach Berlin gucke, leider nicht mehr so ganz, aber gut, da reden wir vielleicht an anderer Stelle noch mal. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich will durchaus sagen, also wir werden uns enthalten, weil wir den Grundansatz für richtig befinden, aber das wird tatsächlich nicht reichen, um selbst die Landesverwaltung in dem Tempo zu digitalisieren, und vor allem, ich gucke mal jetzt auf das Thema OZG, Onlinezugangsgesetz, da liegen wir bei fünf bis sechs Prozent in etwa Umsetzungsstand, das ist natürlich viel zu wenig. Wir wollen und hoffen, dass hinter diesem Gesetzentwurf und nach diesem Gesetzentwurf dann auch eine klare Zuordnung erfolgt. Sie haben zwar gesagt, das DVZ bleibt in seiner Struktur so bestehen und es gibt auch keine Doppelstrukturen, ich hoffe, dass das tatsächlich so ist und dass dieses Landesamt nicht dazu führt, dass in den nächsten Monaten Verunsicherung entsteht. Das wäre sozusagen dem Prozess, den wir uns gemeinsam vorgenommen haben, nicht dienlich. Letztlich bleibt unsere Bitte, versuchen Sie, stärker auch die kommunale Ebene mit zu berücksichtigen, vielleicht in den weiteren Schritten, die man sich vorgenommen hat im Rahmen der Digitalisierung, hier stärker darauf zu achten, denn nur so werden wir auch das schaffen, was im Ausschuss sehr deutlich gesagt wurde: Wir müssen das Ganze viel stärker von den Bürgerinnen und Bürgern aus denken, weniger von uns aus, aus der Verwaltung heraus. Das Ziel ist doch, dass wir den Menschen mehr Service anbieten, und daran sollten wir auch zukünftig weiterarbeiten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Wir enthalten uns. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat in der durchgeführten öffentlichen Anhörung durchaus grundsätzlich breite Zustimmung erfahren. Es ist allerdings deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern noch einen sehr weiten Weg bei der Digitalisierung zu gehen hat. Viele Baustellen wurden auch in dieser sowie in vergangenen Anhörungen offengelegt. Die jetzige Zentralisierung im Beschaffungswesen ist ein Schritt zu mehr Effizienz, sowohl in Bezug auf die Geschwindigkeit bei der Umsetzung mancher Entscheidungen als auch, was ökonomische Vorteile betrifft. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Zentralisierung zügig auf den Weg gebracht. Auf zwei Punkte möchte ich aber kurz eingehen, die über den Gesetzentwurf hinausgehen. Zum einen wird seitens vieler Expertinnen und Experten die Personalausstattung in der Abteilung IT und Digitalisierung in der Landesregierung kritisiert. Bei der Vielzahl an Themen – ich nenne nur mal die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – müssen wir uns darüber nochmals dringend Gedanken machen, ob dies alles mit dem vorhandenen Personal umsetzbar ist. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass Diskussionen, insbesondere bei einem Aufwuchs an Personal, in der derzeitigen Haushaltssituation immer eine besondere, sagen wir mal, Würze haben. Dennoch müssen wir diese Debatten nüchtern führen. Und zum anderen wurde aus der Anhörung erneut die Zusammenarbeit zwischen kommunaler Ebene und der Landesebene kritisiert. Ich bin mir auch hier sehr wohl bewusst, dass auch dieses Thema sehr sensibel ist. Schließlich geht es zum Beispiel um eine Führungsrolle, die das Land ausfüllen soll. Das hat dann sehr wohl personelle als auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Doch wir müssen uns bewusst sein, dass M-V bei der Digitalisierung nur von der Stelle bewegt wird, wenn Land und Kommunen noch enger und besser zusammenarbeiten. Auch hier möchte ich anregen, dass wir uns dieser Thematik weiterhin widmen, um Schritt für Schritt voranzukommen. Meine Damen und Herren, damit möchte ich meinen Beitrag – auch in Anbetracht der ausgiebig bestückten Tagesordnung – schon beenden und werbe nochmals für die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach dem uns vorliegenden Gesetzentwurf zur Optimierung der IT-Landschaft der Landesverwaltung soll das neue Landesamt Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut werden. Das ZDMV soll für die Landesverwaltung künftig zentral die notwendige IT und das notwendige Digitalisierungs-Know-how zur Verfügung stellen. Konkret soll das ZDMV unter anderem die folgenden Aufgaben haben: die Bereitstellung von zentralen und fachbezogenen IT-Services zur Umsetzung der Digitalisierungsbedarfe der Landesverwaltung, die Beauftragung von IT-Dienstleistern für die Umsetzung und den Betrieb sowie die Beschaffung und das Management von nicht fachspezifischer Hardware, Software und Lizenzen der Informationstechnologie in der Landesverwaltung. Das Problem dabei ist, das Land verfügt bereits über einen zentralen IT-Dienstleister, die DVZ GmbH. Zu den Aufgaben der DVZ GmbH gehören nach der Anlage zum DVZ-Gesetz unter anderem der Betrieb des Landesrechenzentrums und des Landesverwaltungsnetzes, Beratungs- und Serviceleistungen, Softwareentwicklung und die zentrale Beschaffung von IuK-Technik für die Landesverwaltung. Hier wird es zwangsläufig zu Überschneidungen mit den Aufgaben kommen, die zukünftig das ZDMV wahrnehmen soll. Insofern ist es nicht hilfreich, dass laut Paragraf 3 Absatz 4 des Gesetzentwurfs die der DVZ GmbH übertragenen Aufgaben „unberührt“ bleiben sollen. Widersprüchliche Aufgabenzuweisungen müssen zeitnah aufgelöst werden, wahrscheinlich am ehesten durch eine Änderung des DVZ-Gesetzes und der darin enthaltenen Anlage. In der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses, auf die ja hier schon mehrfach Bezug genommen wurde, wurde der Entwurf des Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern nach meiner Wahrnehmung einhellig begrüßt. Vermisst wurde dort allerdings eine übergeordnete IT-Strategie. So bemängelte der Städte- und Gemeindetag in seiner Stellungnahme, die IT-Landschaft werde in dem Gesetzentwurf „nicht als ebenenübergreifende Landschaft zwischen Städten, Gemeinden, Landkreisen und der Landesregierung mit den obersten und oberen Landesverwaltungen betrachtet“, sondern hier würden „nur die Prozesse innerhalb der Landesverwaltung ins Visier genommen. Angesichts der mit dem OZG“, dem Onlinezugangsgesetz, angestrebten „Verwaltungsdigitalisierung wäre dies aber ein naheliegender Ansatz gewesen.“ Das sieht der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ähnlich. Die Digitalisierung könne „nur gemeinsam zwischen Land und Kommunen erfolgreich vorangetrieben werden ... Damit die Vorzüge einer modernen Verwaltung bei möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern“ ankommen, „müssten Land und Kommunen an einem Strang ziehen und gemeinsame Strategien entwickeln.“ Im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern machen sich bereits viele Länder im Schulterschluss mit den Kommunen auf den Weg zu einer gemeinsamen Strategie sowie zur Entwicklung und Förderung gemeinsamer IT-Standards, so zum Beispiel unser Nachbarland Schleswig-Holstein. Aus Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte Ziel des Gesetzes nicht nur eine zentrale und standardisierte IT-Landschaft in der Landesverwaltung mit zentralen und strukturierten Digitalisierungsprozessen sein, sondern die Etablierung dieser Prozesse unter der erklärten Maßgabe, die digitale Souveränität zu wahren. Nur mit einem klaren Bekenntnis zur digitalen Souveränität bei der Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung könne das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Landesverwaltung gefördert werden und die Kontrolle über die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten durch die jeweils verantwortlichen öffentlichen Stellen sichergestellt werden. Dass unser Land dringend eine ebenenübergreifende IT-Strategie benötigt, war in der Anhörung allgegenwärtig. Eine solche IT-Strategie kann nur unter Einbeziehung der Kommunen erarbeitet werden, bilden diese doch die Hauptschnittstelle zwischen den Bürger/-innen und auch zur Wirtschaft. Der Gesetzentwurf formuliert zwar noch keine IT-Strategie, mit seiner Ausrichtung auf mehr Zentralisierung und Standardisierung ist er aber trotz seiner Mängel ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn ich sage „Mängel“, dann meine ich, dass dieser Gesetzentwurf ein Rahmen ist, der erst noch gefüllt werden muss, und zwar möglichst unter Einbeziehung dieses Landtages. Wir haben dafür an einigen Stellen des Gesetzentwurfs Änderungsvorschläge erarbeitet. Wir schlagen vor, dass die Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs jedes Jahr überprüft werden. Wir schlagen vor, dass die Aufgabenverteilungen zwischen den verschiedenen Akteuren der IT-Landschaft jedes Jahr überprüft werden, und wir schlagen vor, dass die Übertragung von Aufgaben auf das ZDMV jedes Jahr überprüft wird und das Ergebnis dieser Überprüfung dann dem für Digitalisierung zuständigen Ausschuss dieses Landtages vorgelegt wird. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, sehr geehrter Herr Innenminister, was Sie uns hier zur Zweiten Lesung vorlegen, verdient eigentlich nur einen Kommentar: Gut gemeint, noch lange nicht gut gemacht. Und für das Ignorieren der Hinweise in den Beratungen müsste es eigentlich eine Bestnote geben. Zuhören ist in der Tat nicht Ihre Stärke. Die Intention einer IT-Zentralisierung der Landesverwaltung ist ohne Frage sinnvoll, da stehen wir voll dahinter. Und in dieser Hinsicht wird aber der vorgelegte Gesetzesentwurf dem gar nicht gerecht und kann auch dem gar nicht gerecht werden, weil bestimmte Fragen offengeblieben sind. Nach unserer Ansicht ist dieser Gesetzentwurf überhaupt noch gar nicht entscheidungsreif. Herr Minister Pegel, folgen Sie unserem Rat, folgen Sie dem Rat der Anzuhörenden, insbesondere dem Ratschlag des Landesrechnungshofs, und nehmen Sie diesen Gesetzentwurf noch einmal mit! Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das betonen Sie immer wieder, sollte die Devise sein. Das habe ich mehrmals bei Ihnen vernommen, aber das ist hier nicht umgesetzt worden. Die Zeit für eine gründliche Erarbeitung, vor allem für eine ordentliche Auseinandersetzung – wir haben schon gehört, Doppelstrukturen, die bestehen – sowie auch die vorgebrachten Einwände des Landesrechnungshofes sprechen dafür, dies noch mal vernünftig zu beraten, noch mal nachzubessern. Die erste Stellungnahme hatten wir schon am 22. Februar 22 – interessante Zahl übrigens. Kritisiert worden ist in diesem recht frühen Stadium, dass der Entwurf ja auch schon unzureichend ist hinsichtlich der Darlegung der Kosten und Auswirkungen auf den Landeshaushalt, der Wirtschaftlichkeit. Wir haben auch schon gehört: Personalbedarf, Zielorganisation, die Einbindung, haben wir auch gehört, der IT-Branche, eben auch externer Spezialisten, der Personalbedarf, die Zielorganisation, die Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen im Landesamt, aber auch in Abgrenzung zu den Fachressorts. Auf meine Frage im Finanzausschuss blieb das Ministerium auch die Antwort schuldig: Wer entscheidet denn jetzt letzten Endes, wenn es zu einem Streit kommt, ob eine Fachanwendung, die das Fachressort bestellt, dass diese Fachanwendung dann vielleicht doch nicht beschafft wird? Wird am Ende das Fachressort entscheiden, wird das Innenministerium entscheiden? Sie haben im Ausschuss erklärt, die Bündelung und Abwägung der Anforderungen erfolgt durch das ZDMV. Damit schaffen wir eine Struktur, die über den Ressorts steht. Und, meine Damen und Herren, das ist zumindest etwas, das ist zumindest etwas, womit sich der Landtag dann auch auseinandersetzen müsste, denn wir teilen die Auffassung des Rechnungshofes, der sagt, dass das verfassungsrechtlich verankerte Ressortprinzip hier durchbrochen wird. Und da ist noch keine vernünftige Begründung geliefert worden, weder im Gesetzentwurf noch hier in Ihrem Redebeitrag. Sie haben außerdem ausgeführt, dass es dann individuelle Vereinbarungen geben sollte, die dann eben auf der Ministerialebene miteinander vereinbart werden, aber eben, wie gesagt, der Landtag wird nicht eingebunden. Ich halte es aber dafür für viel erforderlicher, dass wir nicht in einen langwierigen Abstimmungsprozess kommen, sondern dass die Fachressorts dafür weiterhin die Verantwortung behalten, wenn sie etwas bestellen, und dass es nicht einfach dann abgewiegelt werden kann, denn das ist keine Arbeitsweise, die uns voranbringt, das ist eher eine Arbeitsweise, die uns ausbremst. Es sind viele Hinweise gegeben worden. Ich bin auch beim Änderungsantrag der GRÜNEN dabei. Ich denke, die Fraktion wird da dem Änderungsantrag zustimmen. Gleichwohl, selbst mit diesen Änderungen ist der ganze Gesetzentwurf nicht besser geworden. Ich bin aber sehr dafür, dass man regelmäßig evaluiert, auch berichtet, vor allem gerade diese Zuständigkeitsstreitigkeiten, die schon vorprogrammiert sind. Da brauchen wir gar nicht in die Glaskugel zu schauen, das wissen wir in diesem Bereich, dass das dazu kommen wird, weil Fachanwendungen unterschiedlich beurteilt werden. Genau da möchten wir informiert werden, und zwar umfassend und zeitnah, damit wir die richtigen Rückschlüsse ziehen können. Ja, auch der Zeitdruck, der jetzt damit begründet wurde, dass die IT-Fachkräfte sonst abwandern würden – ich frage mich immer, über wen wir hier gerade reden. Bis jetzt habe ich das so verstanden, dass die IT-Spezialisten, die schon in den Häusern vorhanden sind, erst einmal zusammengezogen werden sollen, um hier zu verstärken, und gleichwohl, denke ich mal, mit attraktiven Angeboten kann man externen Sachverstand mit einkaufen. Auch da ist darauf hingewiesen worden. Die Beteiligung der IT-Branche halte ich hier für sehr sinnvoll. Es sind wesentliche Fragen ignoriert worden. Es sind fadenscheinige Begründungen, die nicht wirklich zur Erhellung beigetragen haben. Meine Damen und Herren, mir fehlen tatsächlich die Worte, auch mit welchem Zeitdruck das dann hier dem Gesetzgeber angeboten wurde. Das hätte wirklich viel gründlicher vorbereitet werden müssen. Die Einsparungen habe ich schon hinterfragt. Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, nehmen Sie den Gesetzentwurf noch mal mit, lassen Sie uns darüber noch mal weiter beraten! – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1346. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1613 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1630 vor, soweit er Paragraf 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1630, soweit er Paragraf 1 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Wer Artikel 1 Paragraf 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Paragraf 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 2 bis 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 2 bis 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 7 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Auch hier lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1630, soweit er Paragraf 7 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1630, soweit er Paragraf 7 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 7 in der Fassung des Gesetzentwurfes zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 Paragraf 7 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1346 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1346 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1346 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ab dem Jahr 2023 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie, Drucksache 8/1402, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung, Drucksache 8/1614. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1641 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ab dem Jahr 2023 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie (KVAbwG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1402 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/1614 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1641 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf greift weitgehend die seit Januar 2021 geltenden Regelungen des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie auf. Um die Sitzungstätigkeit kommunaler Vertretungsorgane im Falle einer erneuten Ausweitung der Corona- Pandemie und damit einhergehender eindämmender Maßnahmen aufrechtzuerhalten und dabei die Transparenz des demokratischen Entscheidungsprozesses für die Öffentlichkeit auch weiterhin zu gewährleisten, sollen bestimmte organisationsrechtliche Regelungen der Kommunalverfassung modifiziert werden. Mit dem Gesetzentwurf wird es in die Entscheidungsfreiheit der Vertretungsorgane gestellt, das Gebot der Sitzungsöffentlichkeit dadurch zu erfüllen, dass die Sitzung audiovisuell in einen allgemein zugänglichen Raum oder über allgemein zugängliche Netze übertragen wird. Dadurch könnten Kontakte zwischen der Gruppe der Mandatsträger und einer unbestimmten Öffentlichkeit vermieden werden, ohne dass die gebotene Teilhabe an der Willensbildung nicht möglich ist. Um den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden und den sonstigen Verbänden eine Aufrechterhaltung der Sitzungen ihrer Gremien unter noch weitergehender Reduzierung von Kontakten zu ermöglichen, wird ihnen darüber hinaus die Befugnis eingeräumt, Sitzungen als Videokonferenz durchzuführen. Das schließt die Einbeziehung auch nur einzelner Mandatsträger ein – also das sind die sogenannten Hybridsitzungen –, die sich zum Beispiel deshalb nicht zum Sitzungsort begeben können, weil sie selber durch Corona, nicht in Gewahrsam, aber in beschränkter Teilnahmemöglichkeit sich befinden. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass die Kommunen Angelegenheiten einfacher Art sozusagen im Umlaufbeschluss fassen können, wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen gestrichen, da solche Beschlüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen würden und sich in der Praxis leider gezeigt hat, dass die Beschlüsse im Umlaufverfahren eben nicht nur auf Angelegenheiten einfacher Art beschränkt wurden. Dies widerspricht unserer Auffassung nach ganz eindeutig dem Gebot der Öffentlichkeit. Die Anwendung der vorgenannten Möglichkeiten steht natürlich unter einem Vorbehalt und dieser Vorbehalt besagt, „dass in einer Rechtsverordnung, zu deren Erlass das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung in diesem Gesetz ermächtigt wird, bestimmt ist, dass die durch das Coronavirus … verursachte epidemische Lage Abweichungen von organisationsrechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung erfordert.“ Und hierzu liegt uns ja ein Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, da komme ich nachher noch mal drauf zurück. Der Gesetzentwurf sieht außerdem für die kommunale Haushaltswirtschaft vorübergehende Standardabsenkungen und Verfahrenserleichterungen vor, um deren Handlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2023 sicherzustellen. Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts und zur Gewährleistung der Planungssicherheit sind die haushaltsrechtlichen Ausnahmebestimmungen immer für das gesamte Haushaltsjahr zu treffen. Die Kreise und Gemeinden werden, insbesondere mit Blick auf die nur eingeschränkte Planbarkeit möglicher finanzieller Auswirkungen der Pandemie, von bestimmten haushaltwirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung entlastet. Durch die Beschränkung der Ausnahmebestimmungen auf pandemiebedingte Haushaltsentwicklungen sind diese auf das Erforderliche begrenzt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Kommunen die eingeräumten Ausnahmen im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung verantwortungsvoll genutzt haben, sodass die Ausnahmebestimmungen nicht zu finanziellen Verwerfungen geführt haben. Für das Haushaltsjahr 2024 können die Ausnahmebestimmungen durch Rechtsverordnung des Innenministeriums in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der epidemischen Lage verlängert werden. Wir alle können lange in die Glaskugel schauen, ohne verlässlich herauszufinden, ob solch eine Situation tatsächlich erneut eintrifft. Vorsorge sollten wir dennoch treffen, deshalb bitte ich jetzt schon um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur kurz: Sie haben ja in der Begründung geschrieben, dass die Landesregierung nicht konkretisieren könne, wann so eine epidemische Lage eintreten würde. Ich glaube, das ist im Ausschuss schon ganz gut begründet worden, warum das so ist, aber ich bin sowieso der Auffassung, die Möglichkeiten, die wir hier einräumen, werden wir in Zukunft in der Kommunalverfassung verankern und das auch für nicht epidemische Lagen in bestimmten Situationen einräumen, sodass wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. Und ich bitte noch mal um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist detailliert vorgestellt. Ich würde gerne nur noch einmal zusammenfassend darauf hinweisen, dass wir Sie bitten als Landesregierung, über etwas zu beschließen, von dem wir vermutlich alle gemeinsam hoffen, es niemals zu brauchen. Denn es ist am Ende eine Gesetzgebung, die darauf abzielt, dass in Situationen, wo es nicht mehr möglich ist, die kommunale Selbstverwaltung aufgrund von außen kommenden Umständen regulär fortzusetzen, wir entsprechende Mechanismen greifen lassen können, um gleichwohl kommunale Selbstverwaltungsentscheidungen treffen und entsprechend das kommunale Geschehen weiter vorantreiben lassen zu können. Das, was wir hier weitgehend finden, kennen Sie bereits aus einem Gesetz von vor zweieinhalb Jahren. Es ist das Bemühen, für einen Fall der noch einmal deutlich aufflammenden Pandemiebewegung, die dann ein persönliches Begegnen ausschließt oder deutlich erschwert, gleichwohl entsprechende alternative Zusammenkommens- und Entscheidungsformen anzubieten. Wir haben diesen Gesetzentwurf ergänzt, für die sich aktuell zusätzlich als Herausforderung darstellende Situation ebenfalls bereitzuhalten, nämlich die möglicherweise eintretende Energiemangellage und die damit verbundenen Herausforderungen für die kommunale Familie, vor allem haushalterisch damit umzugehen. Wenn also aufgrund einer sich zuspitzenden Krisensituation die kommunale Familie herausgefordert wäre, sehr kurzfristige Entscheidungen zu treffen, insbesondere im haushalterischen Bereich, soll hier ebenfalls durch entsprechende Ausnahmen von sonst sehr zeitintensivem Prozedere, um solcherlei Dinge auffangen zu können, gleichermaßen reagiert werden können. Beispielhaft sei genannt, wenn ein Stadtwerk in wirtschaftliche Not gerät und eine Kommune dann sehr kurzfristig, weil der Energie- und Gasmarkt eben Kapriolen schlägt, sehr kurzfristig durch finanzielle Hilfen unterstützen möchte, würde es normalerweise mehrere Monate Vorlauf brauchen, um hier im Zweifel binnen weniger Tage helfen zu können. Wenn eine kommunale Seite dies denn möchte, sollen genau dafür auch Voraussetzungen geschaffen werden. Einziger, ich glaube, intensiverer Diskussionspunkt in den Beratungen ist geblieben die Frage, wie konkret kann man eigentlich die Voraussetzungen fassen, unter denen das Innenministerium diese Rechtsverordnungen erlassen darf. Erstens. Paragraf 1 sieht ganz ausdrücklich vor, worum es geht. Dieses Gesetz darf nur zunutze gemacht werden, wenn die kommunale Selbstverwaltungshoheit deutlich beeinträchtigt ist und nicht mehr quasi Kraft ihrer Üblichkeiten die gestaltende Kraft entwickeln kann, zu gut Deutsch, wenn die Pandemie so doll einwirkt, dass sich die Beteiligten nicht mehr treffen können oder aber die Krise an anderer Stelle so deutlich wird, dass kurzfristig entschieden werden muss und die Sicherstellung der jeweiligen Energieversorgung vor Ort das geboten erscheinen lässt. Es gibt also ein klares Ziel des Gesetzes, dass wir Ihnen heute leider noch nicht sagen können, welcher Inzidenzwert es denn wäre, ab dem man reagieren muss oder welche Krankenhausbelastung ist auch dem geschuldet, dass wir in den letzten zweieinhalb Jahren gelernt haben, dass dort mit den verschiedenen Virusmutationsvarianten auch sehr unterschiedliche Herausforderungen auf uns zugekommen sind. Wir gehen davon aus, dass das, was uns die jeweiligen gesundheitspolitisch Aktiven, aber insbesondere die Fachleute an die Hand geben können, uns dann auch hinreichende Gewissheit gibt, ob so eine Situation gegeben ist. Genau deshalb bitten wir Sie aber eben um die Rechtsverordnungsermächtigung und können es nicht schon im Gesetz festschreiben. Deshalb haben wir diese Unbestimmtheit, die aber für Gesetze nichts Untypisches ist, dass ich eben erst ausfüllen muss einen entsprechenden Tatbestand. Dass ich ein entsprechendes Tatbestandsmerkmal, was noch nicht mit null oder eins beschrieben werden kann, erst später ausfüllen muss, das ist nichts Unübliches. Von daher bitten wir Sie sehr um das Vertrauen an der Stelle. Ich glaube, in den letzten drei Jahren ist gut gezeigt worden, dass damit vertrauensvoll umgegangen wird. Wir brauchen es auf jeden Fall für die Krisenfestigkeit unserer kommunalen Familie. Herzlichen Dank für Ihre heutige Diskussion und hoffentlich Beschlussfassung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Um es vorwegzunehmen: Wir werden dieses Gesetz selbstverständlich ablehnen, so, wie wir das erste Gesetz schon abgelehnt haben. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Die Gründe haben wir damals ausdrücklich besprochen. Die Gründe könnte ich jetzt wiederholen, aber in Anbetracht der Tatsache, dass uns allen die Zeit kostbar ist und wir das mehrfach besprochen haben, fasse ich mich jetzt kurz und zitiere beispielsweise den bayerischen Gesundheitsminister Holetschek, der gestern gesagt hat in einer Pressekonferenz, das Corona-Geschehen ist mit 6 Prozent am derzeitigen Infektionsgeschehen beteiligt. Grippe und alle Influenza-Typen sind mit 36 Prozent beteiligt und 19 Prozent entfallen auf das RS-Virus. Aus der Logik heraus müssten wir das ganze Gesetz umbenennen und dann ein Gesetz daraus stricken zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit (Horst Förster, AfD: Bei Schnupfen.) der Kommunen während Atemwegserkrankungen, aus der Logik heraus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ergibt für uns überhaupt keinen Sinn, weil der Schutz mit, ich sage mal, der Basisabsicherung, mit Masken, mit Tests, mit Abstandsregelungen ausreichend sichergestellt ist. Das heißt auf Deutsch gesagt, wir brauchen diese ganzen Verrenkungen nicht und ein, ich sage mal, Vorratsgesetz brauchen wir schon mal gleich dreimal nicht. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Es ist uns 2021 gesagt worden, ja, dieses Gesetz sei vorübergehend und das würde dann außer Kraft treten, und es sei auch nicht beabsichtigt, das zu verlängern. Was ist jetzt passiert? Wir versuchen diesen ganzen Zustand zu perpetuieren. Das wollen wir nicht, das lehnen wir ab! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir müssen einfach damit leben lernen, dass es dieses Virus gibt. Ich selber bin angeschlagen durch eine Grippegeschichte. Und vor dem Hintergrund, es gibt auch noch was anderes. Und ich sage mal, jetzt noch die Versorgungssicherheit mit Energie da reinzubasteln in dieses Gesetz, das hat nun relativ wenig mit Corona zu tun. Das ist eine Sache, die ist mir auch, die wird mir nicht klar, das kann ich mir fünfmal durchlesen, wird mir immer noch nicht klarer. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und auch die Abweichung von den haushaltsrechtlichen Vorschriften wird nicht klarer bei nochmaligem Lesen, weil es im Moment überhaupt nicht die Corona-Sachen sind, sondern wir sind erstaunlich relativ gut nach dem, ich sage mal, wieder Anfahren der Wirtschaft aus dieser Geschichte rausgekommen und haben ja den Kommunen auch von Landesseite zu Recht geholfen, um bestimmte Dinge möglich zu machen. Wir stehen vor ganz anderen Herausforderungen, die unsere, ich sage mal, Kommunen und unsere Haushalte der Kommunen belasten. Das ist zum einen dieser vermaledeite Krieg und die darauf oder daraus resultierenden, ja, Verwerfungen, was diese ganze Energiesicherheit angeht, und zum Zweiten eben auch die Problematik, dass unsere kommunalen Haushalte durch die Flüchtlingskrise und auch die irreguläre Migration ausgesprochen belastet sind. (Beifall Horst Förster, AfD) Das sind viele gravierende Probleme, denen wir uns stellen müssen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Prioritäten setzen!) Darauf komme ich am Freitag während der Aussprache noch deutlicher zu sprechen. Und vor dem Hintergrund lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Und die Änderungsanträge – da wir den Hauptteil ablehnen, werden wir die Änderungsanträge der GRÜNEN auch ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das ja schon in der Ersten Lesung gesagt, dass sich zahlreiche Maßnahmen in diesem Gesetz auch in der Praxis bewährt haben. Ich will dabei nur die hybriden Sitzungen von Ausschüssen in Stadt- und Gemeindevertretungen oder auch in Kreistagen nennen. Ich nenne da, Frau Tegtmeier und Herr Minister des Inneren, auch ausdrücklich das Umlaufverfahren. Auch das hat sich aus meiner Sicht – ich konnte das selber zweimal in Anspruch nehmen –, aus unserer Sicht ausdrücklich bewährt. (Beifall René Domke, FDP) Deshalb werden wir – denn das wird ja auch so bleiben, dass diesem Änderungsantrag oder der Beschlussempfehlung zugestimmt wird –, werden wir uns am Ende dann auch beim Gesetzentwurf enthalten. Wir haben dann das Problem – wurde auch mehrfach angesprochen – mit den Rechtsverordnungen, dass das doch etwas sehr weitschweifig ist und auch ziemlich viel Verantwortung an das Innenministerium überträgt. Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium damit – so hat es der Minister ja auch gesagt – durchaus verantwortungsvoll umgeht, wir finden aber, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN das durchaus in die richtigen Bahnen lenkt. Deshalb werden wir diesem auch zustimmen. Dann noch mal zum Änderungsantrag, den ja die Koalition im Ausschuss vorgelegt hat: Das war schon ein etwas seltsames Verfahren. Das Ganze kam ja nach der Anhörung. In der Anhörung spielte es keine Rolle. Wir haben inzwischen auch mal den Städte- und Gemeindetag und auch den Landkreistag danach befragt, wie sie das sehen. Sie lehnen es ausdrücklich ab, dass dieses Umlaufverfahren aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird. Das wollte ich Ihnen gerne noch mitteilen. Das ist für uns auch der Beweggrund, dass wir das gerne erhalten wollen, und deshalb sagen wir auch, wenn es denn dazu kommt, so sieht es ja aus, dass wir dann zu dem Gesetzentwurf tatsächlich nur uns enthalten können. Ansonsten hoffe ich noch, und das klang ja auch durch, wir haben ja angefangen in unterschiedlichen Arbeitskreisen mit den Beratungen zur neuen Kommunalverfassung, da müssen wir ja zahlreiche dieser Dinge, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, auch hin überführen. Das ist, glaube ich, auch gemeinsames Anliegen, sodass wir nicht immer alle zwei Jahre hier einen eigenen Gesetzentwurf machen wollen. Das gilt ausdrücklich ja auch für hybride Sitzungen und Ausschüsse, die, denke ich, das hat sich nicht nur im Landtag, das hat sich in den Kreistagen, das hat sich auch in Stadt- und Gemeindevertretungen bewährt. Deshalb sollte das unser gemeinsames Anliegen sein, hier auch noch vor der Kommunalwahl dann auch die Kommunalverfassung dementsprechend zu ändern. Insofern sind wir da dann auch auf einem guten Weg und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Wir haben jetzt das vierte Mal oder debattieren jetzt zum vierten Mal darüber, über diese Regelung, die angesichts der Corona-Pandemie notwendig wurde und seit 2021 Geltung hat. Es ist gut, dass wir dieses Gesetz in einem zügigen Verfahren neu auflegen konnten und es nun zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Wie ich es bereits in der letzten Debatte gesagt habe und auch wenn wir es uns anders wünschen würden, Corona ist nicht vorbei. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Insofern bleibt es notwendig, dass wir mit der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf auch weiterhin Verfahrensweisen zum üblichen Sitzungsgeschehen ermöglichen, die von der Kommunalverfassung abweichen, denn wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass wir nicht wieder in eine Notlage schlittern. Insofern ist es gut und richtig, an dieser Stelle zu sagen, die bisherige Entwicklung des Infektionsgeschehens hat gezeigt, dass wir flexibel sein müssen und im Zweifel neue Parameter für die Entscheidungen einbeziehen müssen, wann eine Einschränkung der kommunalen Handlungsfähigkeit droht. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Einen Gummiparagrafen.) Ziel bleibt es weiterhin, demokratische Prozesse auf allen Ebenen zu sichern. Im Fall von epidemischen Lagen sind die Kommunen zwar durch das Eilentscheidungsrecht von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Landrätinnen und Landräten und so weiter auch ohne Sitzungen der Mandatsträger handlungsfähig, aber das sollten wir auf einem so gering wie möglichen Maß halten. Insofern sind auch weiterhin Videokonferenzen möglich, ohne das Prinzip der Öffentlichkeit zu verletzen. In diesem Sinne ist auch unser gemeinsamer Änderungsantrag zu verstehen, nach dem das Umlaufverfahren nicht mehr Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfs sein soll. Entscheidungen müssen nachvollziehbar debattiert werden. Mit dem Umlaufverfahren drohen Entscheidungen in die Hinterzimmer vertagt zu werden. (René Domke, FDP: Ach! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dem wollen wir mit der Streichung vorbeugen. Und wir können auch zur Kenntnis nehmen, das habe ich in der letzten Debatte bereits gesagt, dass auch die Landesregierung im ersten Entwurf ebenfalls bereits von Regelungen Abstand genommen hat, die sich entweder nicht bewährt haben oder zu denen verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen wurden. Meine Damen und Herren, zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit kann es auch weiterhin notwendig sein, für einen begrenzten Zeitraum die Standards der kommunalen Haushaltswirtschaft zu senken und die entsprechenden Verfahren zu erleichtern. So kann die kommunale Aufgabenerfüllung auch dann gewährleistet werden, wenn notwendige Mehrzahlungen drohen, für die also sozusagen eine Deckung im Haushalt notwendig ist. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass diese Freiräume auf kommunaler Ebene verantwortungsvoll genutzt wurden, weshalb auch hier geboten sei oder ist, diese Ausnahmeregelung fortzuführen. Doch nicht nur Corona, auch die künftige Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie kann haushaltsrechtliche Erleichterungen erforderlich machen. Die im Gesetzentwurf eröffnete Verordnungsermächtigung soll insbesondere dann greifen, wenn Liquiditätsengpässe kommunaler Energieversorgungsunternehmen drohen. Eine entsprechende Regelung scheint sinnvoll, denn ähnlich wie bei Corona können wir auch hier nicht in die Glaskugel schauen. Insofern gilt auch hier: Es ist besser, vorbereitet zu sein und entsprechende Ausnahmeregelungen zu ermöglichen, um schlussendlich Energielieferungen an wichtige Sektoren der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Und zum Änderungsantrag der GRÜNEN: Zunächst einmal, der kam auch nach der Anhörung. Also bei uns kam der erst drei viertel zwölf an, das ist also insofern kein Argument. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber was es inhaltlich betrifft, kann ich mich dem nur anschließen, was der Minister gesagt hat und auch, was Frau Tegtmeier gesagt hat. Deswegen lehnen wir diesen auch ab und ich werbe noch einmal für die Zustimmung für den Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2- Pandemie und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie soll im Krisenfall Abweichungen von Vorschriften der Kommunalverfassung erlauben. Nach Paragraf 2 des Gesetzentwurfs sollen Abweichungen von organisationsrechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung zulässig sein, also solchen über die Sitzungen der Gemeindevertretungen. Die Sitzungen der Gemeindevertretungen sind nach Paragraf 29 der Kommunalverfassung öffentlich. Wenn allerdings die durch das Corona-Virus, durch das SARS-CoV-2 verursachte epidemische Lage Abweichungen von organisationsrechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung erfordert, soll die Gemeindevertretung nach Paragraf 2 Absatz 1 des Gesetzes beschließen können, dass die unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleibt und die Sitzung stattdessen zeitgleich über öffentlich zugängliche Netze übertragen wird. Auch soll die Gemeindevertretung nach Paragraf 2 Absatz 2 des Gesetzentwurfs beschließen können, die Sitzungen sowie die Sitzungen ihrer Ausschüsse per Videokonferenz durchzuführen. Nach Paragraf 3 des Gesetzentwurfes sollen zudem Abweichungen von haushaltsrechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung zulässig sein. Das meint unter anderem die allgemeinen Haushaltsgrundsätze in Paragraf 43 der Kommunalverfassung. Dort ist in Absatz 6 unter anderem der Grundsatz des Haushaltsausgleichs geregelt. Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist nach Absatz 7 ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt wird. Nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs ist abweichend von Paragraf 43 Absatz 7 der Kommunalverfassung kein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn der Haushaltsausgleich nur aufgrund der im Haushaltsjahr geplanten oder über- oder außerplanmäßig entstandenen finanziellen Auswirkungen der SARS-CoV-2- Pandemie nicht erreicht wird. Und nach Paragraf 4 des Gesetzentwurfs sollen schließlich Abweichungen von den in Paragraf 57 der Kommunalverfassung geregelten Voraussetzungen für die Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehen durch die Gemeinde zulässig sein. Bürgschaften darf eine Gemeinde nur dann übernehmen, soweit dass zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Darlehen darf eine Gemeinde ebenfalls nur dann gewähren, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und zudem verwertbare Sicherheiten gegeben werden. Von diesen Voraussetzungen soll auf der Grundlage einer Rechtsverordnung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung abgewichen werden können, sofern die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie dies erfordert. Dass ein Krisenfall besteht, in dem die Paragrafen 2 und 3 des Gesetzentwurfs zur Anwendung kommen können, muss durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zuvor festgestellt werden, und zwar durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Rechtsverordnungen darf das Ministerium jedoch nur erlassen, wenn es durch Gesetz dazu ermächtigt wurde und darin Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt werden. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat die Landesregierung aus meiner Sicht nicht konkretisieren können, wann genau die durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachte epidemische Lage im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 5 und des Paragrafen 3 Absatz 5 Abweichungen von organisationsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung erfordern soll. Sie hat auch nicht konkretisieren können, wann die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie die in Paragraf 4 vorgesehenen Abweichungen von den Voraussetzungen für die Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehen erfordern soll. Und was noch viel entscheidender ist, liebe Kollegin Tegtmeier, diese Konkretisierung, die Sie wahrgenommen haben in den Ausschussberatungen, sind ja da nicht gemündet in einer Konkretisierung der Verordnungsermächtigung in dem Gesetzentwurf. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) In unserem Änderungsantrag schlagen wir Bündnisgrünen Ihnen deshalb vor, den Erlass der in dem Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsverordnung unter den Vorbehalt der Zustimmung dieses Landtags zu stellen. Und keine Sorge, in Eilfällen, das haben wir mit bedacht, soll die Zustimmung des Landtags nachgeholt werden können. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man könnte sich auch fragen, warum machen wir das jetzt wieder so kompliziert. Herr Reinhardt hat es ja schon angesprochen, im Grunde warten wir alle sehnsüchtig darauf, dass in der Kommunalverfassung endlich die Regelung aufgenommen wird, die es den kommunalen Vertretungen ermöglicht, ganz losgelöst von diesen Situationen, die hier diskutiert und beschrieben werden, zu agieren. Und wir merken ja gerade, dass allein die Auslegung dessen schon wieder zu so viel Streit führen kann, dass wir nicht generell das zulassen, dass kommunalen Vertretungen gerade in einem Flächenland, in dem wir uns befinden, ja, ermöglicht wird, Videokonferenzen, Schalten vorzunehmen, Abstimmungen online. Wir haben gute Erfahrungen in den letzten zweieinhalb Jahren machen können oder sogar drei Jahre sind es ja jetzt inzwischen fast, sodass wir wirklich die Landesregierung auffordern, da ein bisschen mehr Gas zu geben auf dem Weg dahin, die Kommunalverfassung anzugehen. Ich glaube, die Bereitschaft der kommunalen Vertretungen, der kommunalen Familie, das so umzusetzen, die ist groß. Die Erfahrungen sind gut, und ich will einige Kritikpunkte noch mal anbringen. Es ist in der Tat so, Sie beschreiben jetzt sehr, sehr konkrete Situationen, für die diese Regelung gelten soll. Was ist mit Naturkatastrophen? Was ist mit anderen Pandemien – Sie haben nur eine Pandemie beschrieben –, Epidemien? Das geht ja auch manchmal ein bisschen durcheinander. Auch eine epidemische Lage, Frau Tegtmeier hat es ausgeführt, soll mit abgedeckt werden. Welche denn nun genau, oder soll man das jetzt sehr, sehr weit fassen? Eine Epidemie ist ja relativ schnell feststellbar oder eben auch nicht feststellbar. Was sollen die Parameter sein? Werden wir dann jedes Mal darüber diskutieren, ob das jetzt erfüllt ist oder ob das nicht erfüllt ist? Insofern lassen Sie uns doch wirklich zu dem Ergebnis kommen oder festhalten, dass sich das, was in hybriden Sitzungen stattgefunden hat, was in Schaltkonferenzen, in Videokonferenzen stattgefunden hat, dass das erhaltenswert und ausbaufähig ist. Das Nächste ist tatsächlich – und da verstehe ich die Argumentation überhaupt nicht –, dass man das Umlaufverfahren hier abschaffen will. Fast alle, die dazu angehört wurden, haben bestätigt, dass das gut funktioniert hat, vor allem, weil es sich ja gerade um einfache Fragestellungen gedreht hat, Angelegenheiten einfacher Art. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Jetzt haben Sie hier immer wieder ausgeführt, ja, auch das wäre ja wieder zu unbestimmt, und diese Begründung, die überzeugt uns nun überhaupt gar nicht. Man hätte ja auch die Möglichkeit nutzen können, hier tatsächlich dieser Unbestimmtheit entgegenzuwirken und eine Bestimmung mit einzuführen. Stattdessen schafft man das gute Instrument ab, nimmt es oder verlängert es nicht weiter. Ich glaube, damit haben wir der kommunalen Ebene einen Bärendienst erwiesen. Sie wären selber in der Lage gewesen, diesen Begriff auszufüllen. Ich glaube, es gab wenig Beschwerden darüber. Oder nennen Sie mir irgendeine, wo ein solches Umlaufverfahren, ja, rechtswidrig oder, wie Sie auch sagen, missbräuchlich ausgestaltet wurde oder durchgeführt wurde! Solche Klagen sind mir nicht bekannt. Wenn Sie eine haben, wäre ich sehr offen, dass Sie mir die mal mitteilen. Warum also nicht diese Option öffnen? Und auch über manche Begrifflichkeiten – ich habe das letztes Mal schon ausgeführt: Pandemie, Epidemie –, das geht manchmal auch so ein bisschen durcheinander, auch in dieser Vorlage, das ist nicht nachgebessert worden. Wir sollten dann schon, wenn wir selber sagen, manche Begriffe sind zu unbestimmt und deswegen müssen wir die Regelung dann aufheben, und an einer anderen Stelle arbeiten wir selber wieder mit unbestimmten Begriffen oder nicht mit klaren Definitionen, dann frage ich mich, was dieser Gesetzentwurf jetzt gewonnenen hat seit der letzten Debatte, die wir hier geführt haben. Nämlich gar nichts! So, und, meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wann die Kommunalverfassung angepasst wird. Ich hätte jetzt die Gelegenheit genutzt, hier nicht einfach nur wieder einen Korridor zu schaffen, weil das führt eben auch dazu, dass man die Hände wieder in den Schoß legt und dass wir das ganz große Projekt nicht angehen. Ich wünschte mir und ich glaube, das betrifft ja nicht nur uns, wir sind ja teilweise auch in der Kommunalpolitik unterwegs. Wie viele Menschen müssen auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf achten? Wie viele Menschen sind im Ehrenamt engagiert? Und denen wäre sehr geholfen, dass sie an entsprechenden Entscheidungen teilhaben können, eben über eine hybride Teilnahme, eben über eine Teilnahme über Videokonferenzen. Das ist die Zukunft, das ist die Zukunft der Mitgestaltung, der Teilhabe auch in der kommunalen Ausgestaltung. Und deswegen, das kann nur ein ganz, ganz kleiner Schritt gewesen sein. Wir werden uns an der Stelle enthalten, insbesondere, weil wir nicht nachvollziehen können, warum man das Umlaufverfahren hier herausgenommen hat. Das ist sehr bedauerlich, damit gehen wir wieder einen Schritt zurück, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ab dem Jahr 2023 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie auf Drucksache 8/1402. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1614 anzunehmen. Ich rufe auf den Paragrafen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1641 vor, soweit er Paragraf 2 betrifft, den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1641, soweit er Paragraf 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und Stimmenthaltung durch die Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Paragrafen 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Auch hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1641 vor, soweit er Paragraf 3 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1641, soweit er Paragraf 3 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD, Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1641 vor, soweit er Paragraf 4 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1641, soweit er Paragraf 4 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Paragrafen 4 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung abgelehnt. Ich rufe auf den Paragrafen 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Paragraf 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/1614 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. (Unruhe im Präsidium) Wenn ich beim Paragrafen 4 gesagt habe „abgelehnt“, dann war er angenommen mit den Stimmen der … Also ich sage es noch mal: Damit ist entsprechend Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen und der Paragraf 5 sowie die Überschrift bei gleichem Stimmverhalten. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/1614 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/1614 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, Drucksache 8/1345, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten, Drucksache 8/1612. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/- DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1635 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1345 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/1612 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/1635 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1639 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vor. Darauf möchte ich mich für die Einzelheiten beziehen und nur kurz zum Hintergrund der Entstehung dieses Dokumentes berichten, denn im Schwerpunkt ging es um die landesrechtliche Umsetzung der bundesrechtlichen Vorschrift des neuen Paragrafen 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes. Mit dem Landesgesetz wird es möglich, ab dem 01.01.2023 das Referendariat auch als Teilzeitreferendariat abzuleisten. Damit werden unsere Referendare zugunsten von Betreuungs- oder Pflegeaufgaben entlastet. Insgesamt wird es so familienfreundlicher. Das ist der Schwerpunkt. Wir haben dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt und dabei Gutes und Schlechtes erfahren. Als Hauptkritikpunkt wurde von den Sachverständigen die Inflexibilität der Teilzeitregelung genannt. Ein Wechsel in die Teilzeit ist nur während der ersten 15 Ausbildungsmonate vorgesehen, Pflegesituationen würden jedoch auch oft unvorhersehbar eintreten und auch ein Wechsel aufgrund der Kinderbetreuung müsse auch nach dem 15. Monat gewährleistet werden. Einige Sachverständige kritisierten zudem eine fehlende Chancengleichheit, wenn der Wechsel in Teilzeit trotz vorliegender Gründe nach dem 15. Monat verwehrt werde. Das Landesjustizprüfungsamt begründete diese begrenzte Wechselmöglichkeit mit den vorliegenden Rahmenbedingungen des Studiums. Es gibt bei uns im Land nur zwei Einstellungs- und Prüfungstermine im Jahr. Auch ist eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes auf zweieinhalb Jahre bei Inanspruchnahme der Teilzeit sowie eine entsprechend spätere Prüfung bei einem stichtagsbezogenen Wechsel mit dem Grundsatz der Chancengleichheit gegenüber anderen Referendaren und Referendarinnen noch vereinbar, so das Prüfungsamt. Bei jeder weiteren Hinausschiebung werde jedoch der Grundsatz der Chancengleichheit tangiert. In Härtefällen kann von Sonderurlaub Gebrauch gemacht werden, dies wurde auch in der Vergangenheit in einem Fall bereits genutzt. Die Sachverständigen hoben jedoch auch hervor, dass die Ermöglichung der Teilzeit im Referendariat neben der Verbeamtung ein weiterer und wichtiger Baustein für die Attraktivität des Referendariates sei, der zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung beitrage. Die Steigerung der Attraktivität sei angesichts der Nachwuchssorgen aufgrund der bevorstehenden Pensionierungs- und Ruhestandswelle nötig. Vonseiten einer Sachverständigen ist das Thema Digitalisierung von Prüfungsleistungen angesprochen worden. Dieses Thema vertieft zu behandeln, erschien jedoch im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, bei dem es vorrangig um das Teilzeitreferendariat geht, nicht geboten. Auch ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Thema der Wiedereinführung eines vollwertigen juristischen Studiums an der Universität Rostock ist unter anderem vor diesem Hintergrund abgelehnt worden. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und CDU, bei Gegenstimme seitens der Fraktion der AfD und Enthaltung vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Annahme des Gesetzentwurfes in der unveränderten Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Rostock. Herzlich willkommen! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Professor Dr. Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Wir erörtern heute in Zweiter Lesung den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Hintergrund ist, wie wir gerade gehört haben, die Änderung von Paragraf 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes, wonach nunmehr auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ab 2023 ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit möglich sein soll. Außerdem haben sich die Justizministerinnen und -minister für Angleichungen bei der Bewertung von Prüfungsschwerpunkten ausgesprochen. Dann ist jetzt heute noch eine Tischvorlage zu meiner Kenntnis gelangt. Der entsprechende Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8/1639 ist bereits auch im Ausschuss diskutiert worden und hat dort letztlich keine Mehrheit gefunden. Er würde auch zu einer größeren Inflexibilität führen und gerade also einer Zielsetzung dieses Gesetzes entgegenstehen und ihm sollte daher nicht gefolgt werden. Grundsätzlich ist das, was hier vorgesehen ist – nämlich Teilzeit, möglich im Falle der Betreuung oder Pflege eines Kindes oder bei pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandten –, sinnvoll und war schon lange überfällig und wird auch allgemein befürwortet, denn wer wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen nicht die zeitlichen Kapazitäten hat, kann sich dann auch nicht der Ausbildung widmen. Es ist auch gut und ein Zeichen des Willens zur Flexibilität, dass es in unserem Bundesland noch eine weitere Öffnungsklausel gibt. Liegen nämlich besondere Gründe vor, die in der Art und vom Umfang her vergleichbar sind und eine besondere Härte darstellen, kann auch dann die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit erfolgen, insbesondere bei Schwerbehinderung. Mit der Bewilligung wird dann der regelmäßige Dienst um ein Fünftel reduziert, verlängert sich auf zweieinhalb Jahre, die Entscheidung ist allerdings nur bis zum 15. Ausbildungsmonat möglich. Im Ausschuss diskutiert wurde insbesondere – das haben wir gerade gehört – die Frage, ob nicht noch eine weitere Flexibilisierung sinnvoll sein könnte, so ein bisschen nach dem Motto, für jeden Referendar seine eigene Prüfung. Und ich glaube, das würde zu weit gehen. Das Justizministerium hat sich aus guten Gründen deswegen dagegen ausgesprochen. Wir sind ein kleines Bundesland und haben aus nachvollziehbaren organisatorischen Gründen nur zwei Prüfungstermine. Die Organisation von Prüfungen zieht doch auch immer Richterinnen und Richter aus der Rechtsprechung ab, und damit ist mit weiteren Einschränkungen zu rechnen und der Übergang von Referendaren kurz vor dem Staatsexamen könnte andere benachteiligen. Noch eine kurze Anmerkung zur Tischvorlage 8/1635 von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Sie legen uns hier heute eine Entschließung vor, nach der das vollwertige Jurastudium an der Uni Rostock eingeführt werden soll. Das hat nichts mit der Referendarausbildung zu tun, das gehört nicht hierher und wird im Übrigen noch in einem gesonderten Antrag der FDP zu erörtern sein. Fassen wir zusammen: Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wird das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern flexibler, ohne dass die Prüfungsämter überfordert werden. Die Regelungen zum Teilzeitreferendariat stellen sicher, dass die Ausbildungsqualität nicht leidet, vor allem aber wird die Ausbildung familienfreundlicher und damit attraktiver gestaltet. Ich bitte daher um Ablehnung der Änderungsanträge und Zustimmung zum Entwurf der Landesregierung. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nachwuchsgewinnung in der Justiz ist eine der größten Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf das Referendariat attraktiver, zeitgemäßer machen, dass es eben im Fall von Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder einer Betreuung eines Kindes möglich ist, sein Referendariat bis zum 15. Monat in Teilzeit abzuleisten. Ich möchte kurz auf die Änderungsanträge und die Debatte im Rechtsausschuss zu diesem Gesetz eingehen beziehungsweise die Änderungsanträge, die dann auch hier im Plenum gestellt wurden. Mit einem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war bezweckt, für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare besondere Härtefallregelungen einzuführen und der Universität Greifswald einen starren Rahmen für die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung vorzugeben. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Oehlrich! Liebe Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Ich kann Ihr Anliegen, was die Härtefallregelungen und besondere Situationen betrifft, nachvollziehen. Pflegebedürftigkeit, Krankheit et cetera können immer, während der gesamten Zeit des Referendariats, auftreten. Allerdings haben wir in Mecklenburg-Vorpommern für besondere Belastungssituationen im Vorbereitungsdienst für die betroffenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bereits Regelungen in Juristenausbildungs- und -prüfungsordnungen, mit denen geholfen werden kann. Der Präsident des Oberlandesgerichts kann beispielsweise im Einzelfall aus zwingenden Gründen, jedoch nicht wegen unzureichender Leistungen den Vorbereitungsdienst bis zu sechs Monate verlängern. Das finden Sie in Paragraf 37 Absatz 2 JAPO. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Fälle längerer Erkrankungen. Den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren kann aus wichtigem persönlichen Anlass zudem Sonderurlaub bis zu fünf Arbeitstage, in Ausnahmefällen bis zu zehn Arbeitstage bewilligt werden. Auch das finden Sie in der JAPO, Paragraf 42. Im Übrigen gilt auch die Sonderurlaubsverordnung mit ihren Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen, so zum Beispiel bei Erkrankung eines Kindes. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können sich aus wichtigen persönlichen Gründen unter Wegfall der Unterhaltsbeihilfe für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten beurlauben lassen. Auch das finden Sie in Paragraf 42 der JAPO. Von daher meinen wir, dass die besonderen Belastungssituationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zusammen mit der JAPO und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend berücksichtigt sind. Und auch die Fälle, die Sie in der Ersten Lesung geschildert haben, Frau Oehlrich, sind damit abgefasst. Auch weiteren Forderungen von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit Blick auf die Bezahlung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Teilzeit kann nicht entsprochen werden. Der Bundesgesetzgeber gibt für die Reduzierung der Dienstzeit in Teilzeit vor, dass es um ein Fünftel zu erfolgen hat. Diese Dienstzeitreduzierung muss sich auch bei der Besoldung niederschlagen, von daher ist auch dieses Anliegen abzulehnen. Ein weiterer Punkt Ihrer Forderungen ist, dass der Universität Greifswald nur die notwendigen Vorgaben für die Ausgestaltung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung als Teil der ersten juristischen Prüfung gemacht werden sollen. Die Festlegung einer Spanne des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums sowie abzulegender Prüfungsleistungen ermöglicht innerhalb dieses festen Rahmens eine flexible Handhabung. Sie ermöglicht der Universität Greifswald, die Schwerpunktbereiche mit größerer Eigenständigkeit als bisher zu gestalten, und dient damit aus unserer Sicht der Wissenschaftsfreiheit. Im Übrigen bedarf die konkrete Prüfungsordnung, die in der Folge zu erarbeiten wäre, der Zustimmung meines Ministeriums, um die Erforderlichkeit und auch die Gleichwertigkeit der Prüfungen zu gewährleisten. Sie sehen also, dass die Interessen auch der Studierenden gewahrt sind. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domke! Ich möchte noch einmal auf das eingehen, was Sie in der Ersten Lesung zum Juristenausbildungsgesetz gesagt haben. Ich fand, das war ein sehr wichtiger Punkt, dass auch in der juristischen Ausbildung die Auseinandersetzung sowohl mit dem Nazi-Unrecht als auch mit dem SED-Unrecht erfolgen sollte. Auch hier haben wir – und deshalb würde ich das ungern stehen lassen und einfach noch mal informieren, was wir diesbezüglich haben – einmal die bundesgesetzliche Regelung, wo aufgenommen ist, dass während der universitären Ausbildung für beide Bereiche dort die Aufarbeitung erfolgt mit den Studenten. Für den Bereich des Referendariats hat der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, seit diesem Jahr bietet er Fortbildungen im jährlichen Wechsel an. Im Juli 2022 fand erstmals eine solche statt. Er widmete sich dem Schwerpunkt nach der NSDAP, mit dem Schwerpunkt „Die Rolle der Justiz im Dritten Reich“. Für den März 2023 befindet sich eine Fortbildungsveranstaltung zur Justiz in der DDR aktuell in Planung. So ist sichergestellt, dass auch die Referendarinnen und Referendare während ihrer zweijährigen Ausbildung dann jeweils im jährlichen Wechsel mit beiden Aspekten eine Auseinandersetzung erhalten. Damit ist Ihre Forderung sozusagen erfüllt. Schließlich möchte ich noch auf den Entschließungsantrag von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU eingehen, der wiederholt die Wiedereinführung eines Studiengangs der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock fordert. Zur Forderung der Wiedereröffnung der Juristischen Fakultät an der Universität Rostock gab es bereits im März hier eine intensive Landtagsdebatte auf Grundlage eines CDU-Antrages „Juristische Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher aufstellen“. Dazu hat sich der Landtag mehrheitlich verhalten. Die Wissenschaftsministerin Frau Martin führte damals aus, dass die Landesregierung Handlungsbedarf im Bereich der juristischen Fachkräfte sehe und wir auch diesen Bedarf aus eigenen Kräften decken müssten. Sie stellte dar, dass sie für den Bereich der Universität kein Studierendenproblem sehe, sondern ein Absolvent/-innenproblem. Deshalb werde es an der Universität Greifswald, so führte sie damals aus, drei zusätzliche Stellen geben, die mittlerweile auch besetzt sind, wie ich erfahren habe, und die Durchlässigkeit zum Good-Governance-Studiengang in Rostock werde vorangetrieben. Für den Bereich der universitären Ausbildung sei Frau Martin in der Prüfung, ob es überhaupt Sinn macht, jetzt dort in Rostock einen Volljuristenstudiengang einzuführen. Sie sehen, die Landesregierung hat auch die universitäre Ausbildung im Bereich der Jurist/-innen im Blick. Ich möchte aber noch mal was auch mit Blick auf den Entschließungsantrag ausführen. Sie begründen in Ihrem Entschließungsantrag, dass der volljuristische Studiengang wieder an der Universität Rostock aufgemacht werden sollte, allein mit Blick auf die Pensionierungswelle. Und ich kann Ihnen nur sagen, dass alleine die Wiedereröffnung der Universität Rostock mit Blick auf die Pensionierungswelle kein Allheilmittel ist. Ich mache das einmal ganz plastisch für Sie: Ab 2027 gehen jährlich durchschnittlich 30 und auf der Spitze der Pensionierungswelle 2023 43 Richter/-innen und Staatsanwält/-innen in den wohlverdienten Ruhestand. Im Doppelhaushalt ist diese Eröffnung nicht verankert. Auch Gespräche mit der Universität Rostock müssten geführt werden, sodass wir frühestens mit einem Beginn von 2024 ausgehen könnten. Dann dauert die Ausbildung von Juristinnen und Juristen vom Beginn des Studiums bis zum Einstieg in den Beruf regelmäßig mindestens acht Jahre. Wenn man das rechnet, dann befinden wir uns im Jahr 2032, wo die Pensionierungswelle seit fünf Jahren bereits lief und der Höhepunkt der Pensionierungswelle überstanden ist. Mit Blick auf die anstehende Pensionierungswelle in der Justiz kann deshalb dieser Schritt nicht als Allheilmittel gesehen werden, weil er schlicht zu spät kommen würde. Und deshalb bin ich froh, dass wir mit insgesamt 134 Einstellungen im Jahr 2022 das vierte Jahr in Folge eine Höchstzahl an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Mecklenburg-Vorpommern im juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen haben. Das stimmt mich positiv, dass wir damit dem Nachwuchsproblem entgegentreten. Was mit der Zukunft der Universität Rostock ist, das liegt in der strategischen Ausrichtung bei dem Wissenschaftsministerium. Ich bin erst mal froh, dass wir es schaffen, mit beiden Ausbildungen, sowohl der universitären als auch der in Vorbereitung, insgesamt gut aufgestellt zu sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Das Gesetz dient der Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben. Inhaltlich gibt es da wenig auszusetzen. Wesentlicher Punkt ist die Einführung, dass das Referendariat in Teilzeit abgeleistet werden kann. Entgegen dem aber, was die Ministerin gesagt hat, dass damit die Attraktivität des Referendariats wesentlich erhöht, wesentlich verbessert würde und dass das der Nachwuchsgewinnung dient, meine ich bei realistischer Betrachtung, dass diese Möglichkeit der Teilzeit in der Praxis ohne große Relevanz ist. Man muss auch sich bewusst machen, dass der Referendar nicht feste Dienstzeiten absolviert. Der taucht, wenn es gut geht, ein-/zweimal in der Woche bei seinem Ausbilder auf. Und für den Erfolg des Referendariats ist, wie in der Schule auch, insbesondere das Verhältnis Ausbilder/Referendar entscheidend. Die Richter sind keine Pädagogen und der Alltag sieht leider so aus, dass man sich nicht unbedingt um Referendare reißt, wenn die angekündigt werden. Die werden dann verteilt. Manche machen das ungern. Das ist bedauerlich, ich habe das immer gerne getan, aber da liegen die wirklichen Probleme. Und ja, was noch? Es wurde gesagt, ja, Rostock kann man so und so sehen. Wir werden dem Entschließungsantrag zustimmen, weil das ja auch in der Anhörung deutlich wurde, dass schon – langfristig jedenfalls – ein Lehrstuhl in Rostock dazu führen kann, weil in diesem ländlichen Land, hier gibt es, kommen auch viele aus anderen Regionen, die das Land sich gerne ansehen, aber dort nicht leben möchten. Rostock hat da eine Ausstrahlung und hat auch eine Sogwirkung und würde dazu führen, hat also eine Bindungswirkung, dass mehrere hierbleiben. Eins muss noch angesprochen werden: Das Gesetz, ausdrücklich, dient auch dazu, so, wie es gefasst ist, der sprachlichen Gleichstellung für Männer und Frauen, also diese Gendergeschichte. Sie wissen, dass wir das sehr kritisch sehen, ich insbesondere. Und wenn es so weit geht, dass man also dann das „Juristenausbildungsgesetz“ ändern will sprachlich oder geändert hat in das „Gesetz zur juristischen Ausbildung“, da muss man erstens mal sagen, „Juristenausbildung“ und die „juristische Ausbildung“ sind nicht dasselbe. „Juristenausbildung“ ist völlig klar, so war ja auch das Bundesgesetz, so steht es ja auch dort drin, da weiß jeder, was gemeint ist, der Beruf des Juristen, der Volljurist wird da ausgebildet. Eine „juristische Ausbildung“ kann ich auch in der Kaufmannslehre, als Teil einer Kaufmannslehre erhalten. Das ist eben dann nicht das, was sonst mit der Juristenausbildung gemeint ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Wenn das so weitergeht, wenn Sie also jetzt mit „Juristenausbildung“ schon nicht mehr leben können, weil „Jurist/-innenausbildung“ geht auch nicht, da müssen Sie den „Bürgersteig“ abschaffen, dann gibt es keine „Maurerausbildung“ mehr, da kann ich also beliebig fortsetzen. Da fangen Sie an, unseren Wortschatz zu dezimieren. Das ist absurd und darf hier nicht unerwähnt bleiben. Dennoch werden wir in diesem Tagesordnungspunkt, weil im nächsten Fall wird es ja noch viel schlimmer mit dem Genderwahn, werden wir hier zustimmen, ebenfalls dem Entschließungsantrag der FDP. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein leider erkrankter Kollege Sebastian Ehlers, dem ich auf diesem Wege auch die herzlichsten Genesungsgrüße zusende, hat bereits in der Ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf gesagt, dass wir den Gesetzesänderungen zustimmen werden. Zur Wahrheit gehört natürlich, dass die Verbesserungen im Schwerpunktstudium und Referendariat nicht auf Initiative der Landesregierung zurückzuführen sind. Vielmehr handelt es sich um Vorgaben des Bundes, die wir hier in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen müssen. Dennoch, das Teilzeitreferendariat ist eine wirkliche Verbesserung für diejenigen, die davon profitieren können. Wir gehen davon aus, dass auch das ein weiterer Schritt sein wird, die Attraktivität der juristischen Ausbildung zu erhöhen. Genauso sind wir aber der Überzeugung, dass wir hier nicht aufhören dürfen. Wir müssen neben Verbesserungen der Ausbildungsqualität auch dafür sorgen, dass wir in der Lage sein werden, ausreichend juristischen Nachwuchs im Land zu haben. Die Absolventenzahlen im Studienfach Rechtswissenschaft an der Universität Greifswald stagnieren. Im Studienjahr 2020/2021 haben gerade einmal 60 Studierende die erste Prüfung bestanden. Die Zahl der Absolventen liegt damit auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre. 60 Absolventen pro Jahr reichen nicht, um den Personalbedarf im Land auch nur annähernd zu decken. Über die Personalprobleme bei Richtern, Staatsanwaltschaften und in der Anwaltschaft hat Herr Ehlers bereits in der Ersten Lesung berichtet und die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sehen daher die Notwendigkeit, dass wir mehr junge Menschen für das Jurastudium in Mecklenburg-Vorpommern begeistern müssen, und das ist eine ganz simple Rechnung. Das geht mit zwei Universitäten nämlich viel besser als mit einer. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und daher bringen wir als Jamaikaopposition einen Entschließungsantrag ein und wollen wieder zu einem Studiengang Rechtswissenschaft in Rostock kommen. Man könnte es auch so ausdrücken: „Wie man die Sache dreht und wendet, unter dem Strich wird es nötig sein, den Studiengang der Rechtswissenschaften auch wieder in Rostock anzubieten, und dafür werben wir mit diesem Antrag ausdrücklich.“ (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Diese Worte sind richtig, sie sind aber schon etwas älter, und ich muss gestehen, ich habe sie geklaut, und zwar von Frau Bernhardt aus einer Zeit, als sie noch nicht Justizministerin war und forderte, was sie heute nicht umsetzen möchte. (Ministerin Jacqueline Bernhardt: Da war auch noch ein bisschen mehr Zeit. – Heiterkeit und Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Denn genau das waren Ihre Worte hier im Parlament am 12. März 2020. Wer mag, kann es gerne nachlesen in der Parlamentsdatenbank unter der Aussprache zur Drucksache 7/4747. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Da wird sie ganz rot. Ertappt!) Und was für eine Ministerin gilt, (Ministerin Jacqueline Bernhardt: Nee! Nee, bestimmt nicht!) gilt …

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Beate Schlupp

Einen Moment, Frau von Allwörden! Frau Justizministerin, von der Regierungsbank darf es keine Kommentare geben. Die hat es jetzt schon mehrfach gegeben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich bitte doch darum, das zukünftig zu berücksichtigen. Jetzt können Sie fortfahren, Frau von Allwörden. (Torsten Renz, CDU: Da wird sie wieder ganz rot. – Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

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Ann Christin von Allwörden CDU

Also ich wiederhole es noch mal: Die Worte von Frau Bernhardt, jetzt Ministerin Bernhardt, sind nachzulesen in der Parlamentsdatenbank unter der Aussprache zur Drucksache 7/4747. Und was für die Ministerin gilt, gilt im Übrigen auch für die ganze Partei. (Rainer Albrecht, SPD: Da war sie noch keine Ministerin.) Unter Punkt 21 des Landtagswahlprogramms der Partei DIE LINKE steht zum rechtswissenschaftlichen Studium Folgendes: „Wir wollen … diesen Studiengang auch wieder in Rostock anbieten.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Torsten Renz, CDU: Jawoll!) Das ist schön! CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wollen das auch. Geben Sie sich also einen Ruck und setzen Sie ein Zeichen, dass Sie nach der Wahl das machen, (Torsten Renz, CDU: Da sitzen nämlich die Verhinderer!) was Sie vor der Wahl versprochen haben, und stimmen Sie dem Entschließungsantrag zu! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die haben da nichts zu sagen.) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Christian Brade, SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich. (Torsten Renz, CDU: Im Prinzip haben wir Alleinregierung hier von der SPD. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war damals aber auch schon. – Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Ministerin Jacqueline Bernhardt – Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Meine sehr geehrte Dame, meine sehr geehrten Herren, wenn es Bedarf zu einem bilateralen Austausch gibt, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) dann bitte nicht hier, sondern die Rednerin hat das Wort. (Patrick Dahlemann, SPD: Sie müssen erst mal den Trennungsschmerz verarbeiten.)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Richter/-innen haben schon seit 50 Jahren einen Anspruch auf Teilzeit, wenn sie ihre minderjährigen Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Nun soll es einen solchen Anspruch auch in der juristischen Ausbildung geben. Das ist nach Auffassung meiner Fraktion zu begrüßen. Ab 2023 ist nach Paragraf 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes auf Antrag die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit zu eröffnen, und zwar im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten. Weiter heißt es dort: „Für die Ableistung in Teilzeit wird der regelmäßige Dienst um ein Fünftel reduziert. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit beträgt zweieinhalb Jahre.“ Der uns heute in Zweiter Lesung vorliegende Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes soll die Rechtslage in unserem Bundesland an die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben anpassen. Dabei werden, so heißt es in dem Gesetzentwurf, „die Besonderheiten der juristischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern in den Blick genommen“. Nach dem neu einzufügenden Paragrafen 21b Absatz 1 JAG wird „die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit … unter den Voraussetzungen des § 5b Absatz 6 … des Deutschen Richtergesetzes auf Antrag eröffnet“. Der Antrag auf Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit soll nach dem neuen Paragrafen 21b des Juristenausbildungsgesetzes mit der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst zu stellen sein. Sofern die Voraussetzungen, unter denen der Vorbereitungsdienst in Teilzeit abgeleistet werden kann, erst während des Vorbereitungsdienstes auftreten, ist ein Wechsel in die weitere Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit nach Paragraf 21 Absatz 4 JAG allerdings nur dann möglich, wenn die Teilzeit spätestens zum 15. Ausbildungsmonat beginnt. Nach Ansicht des Sachverständigen Martin Lorentz vom Deutschen Anwaltverein verstößt die auf diese Weise erfolgte landesrechtliche Ausgestaltung des Teilzeitanspruchs gegen höherrangiges Bundesrecht. Liege ein Fall der Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines nahen Angehörigen vor, habe die Landesjustizbehörde eine Möglichkeit zu eröffnen, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten. Der Gesetzentwurf sehe zwar in Paragraf 21b Absatz 4 JAG eine Möglichkeit vor, auch dann in die Teilzeit zu wechseln, wenn die Voraussetzungen dafür erst während des Vorbereitungsdienstes eintreten, allerdings werde dies auf den Zeitraum vom 1. bis 15. Ausbildungsmonat begrenzt. Später könne eine Teilzeit nicht mehr beginnen. Ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit wäre also nicht möglich, wenn eine Referendarin zum Beispiel nach dem 15. Ausbildungsmonat Mutter werde, auch nicht als Härtefall. Solche Fälle nehme aber Paragraf 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes gerade nicht von dem Recht aus, Teilzeit verlangen zu können. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Der von der Landesregierung entworfenen doch recht starren Regelung hilft der Änderungsantrag meiner Fraktion dadurch ab, dass er für Wechsel in die Teilzeit ab dem 15. Ausbildungs…, ab dem 16. Ausbildungsmonat, pardon, eine Härtefallregelung einführt. Eine weitere Änderung, die wir Ihnen vorschlagen, betrifft die Unterhaltsbeihilfe. Diese soll nach dem Gesetzentwurf für die Dauer des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit um ein Fünftel verringert werden. Meine Fraktion sagt, Referendar/-innen, die Kinder betreuen oder nahe Angehörige pflegen, sollen in besonderen Härtefällen durch eine Weiterzahlung der Unterhaltsbeihilfe in voller Höhe unterstützt werden. Auch hier arbeiten wir mit einer Härtefallregelung. Der zweite Teil des Gesetzentwurfs zielt auf eine Angleichung des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums und des Umfangs der Prüfungsleistungen ab. Die Sachverständigenanhörung hat ergeben, dass dieser Teil des Gesetzentwurfs den Universitäten zu viel Spielraum lässt. Die Schwerpunktbereichsprüfung soll sich dadurch auf einen von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich beziehen, dessen Studium mindestens 12 bis 14 Semesterwochenstunden umfasst. Wir schlagen Ihnen vor, daraus 13 Semesterwochenstunden zu machen. Ferner soll die Prüfung im Schwerpunktbereich nach dem Gesetzentwurf aus mindestens zwei und maximal drei Prüfungsleistungen bestehen. Wir schlagen Ihnen vor, daraus drei Prüfungsleistungen zu machen. Nur so werden aus unserer Sicht die Prüfungsleistungen wirklich vergleichbar. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – wir behandeln es ja schon zum zweiten Mal – wird das Juristenausbildungsgesetz des Landes an die bundesgesetzlichen Regelungen angepasst. Also das heißt, so richtig den Orden kann sich hier keiner anstecken, der ist ganz woanders erarbeitet worden. Und wir bleiben ja leider, leider hinter den bundesgesetzlichen Möglichkeiten auch ein Stück weit zurück. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das juristische Referendariat auch in Teilzeit abgeleistet werden kann, auch wenn hier die Möglichkeiten – und da hat meine Vorrednerin ja auch drauf hingewiesen – beziehungsweise die Vorgaben wohl nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Auch da gibt es mehr Möglichkeiten, die sind beschrieben worden. Ich beantrage an der Stelle schon, über den Änderungsantrag ziffernweise abstimmen zu wollen. In einer Passage haben wir Probleme, nämlich, dass sogar ein Härtefall dann aufgelegt wird, wenn sozusagen die Kürzung greifen müsste. Ich denke, das kann nicht alles kompensiert werden. Das wäre etwas, was für uns nicht zustimmungsfähig ist, das andere durchaus. Was für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer möglich ist, wir haben es gehört, Richterinnen und Richter, das soll auch für die künftigen Juristinnen und Juristen auch schon im Rahmen der Ausbildung möglich sein. Es wird immer bedeutsamer für junge Menschen, nicht erst bei der Berufswahl, sondern eben auch schon in der Berufsausbildung, also in dem Ausbildungsstadium, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkeren Stellenwert bekommt. Das ist ja nicht nur die Kindererziehung. Wir wissen auch, dass viel stärker in den Fokus auch rückt die Pflege von nahen Angehörigen, ähnliche Dinge. Das ist alles nicht planbar, nicht kalkulierbar. Insofern brauchen wir da ein Höchstmaß an Flexibilität. Und insofern, in den Punkten werden wir dem Änderungsantrag auch zustimmen. Allerdings, die Möglichkeiten, die noch gegeben waren, zum Beispiel, Examensklausuren auch oder ausschließlich in elektronischer Form anzubieten, da ist hier drauf hingewiesen worden, das wäre nicht praktikabel, das wäre nicht umsetzbar, das halte ich eigentlich für vorgeschobene Argumente. Natürlich ist das praktikabel und umsetzbar, weil es in anderen Bundesländern ja dann auch durchgeführt wird. Warum soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich sein? Und wir haben immer wieder den Aspekt, Sie haben ja gesagt, wo überhaupt die Ausbildungsstätten sind, wir haben eben weite Wege hier im Land, wir haben eine zentrale Ausbildung, aber letzten Endes sitzen die Leute gerade dann, wenn wir wollen, dass sie auch andere Aufgaben, andere Verantwortung auch mitübernehmen, dann sollen wir ihnen das auch ermöglichen. Und im Übrigen schult das ja auch für den Umgang mit elektronischen Akten und so weiter. Das ist auch etwas, wo wir auch genau in der Ausbildung darauf hinwirken wollen, dass man eben keine Scheu davor hat, digital zu arbeiten, sondern das kann sich da sehr gut etablieren. Ich denke, wenn man das will, kann man es umsetzen, und da sollte man auch die Rahmenbedingungen schaffen. Ja, es ist ja schon vorgelesen worden aus dem Koalitionsvertrag beziehungsweise aus dem Wahlprogramm der LINKEN, das kann ich mir jetzt sparen. Insofern werbe ich noch mal für unseren Entschließungsantrag. Ich halte es für absolut richtig und wichtig, dass das juristische Staatsexamen, das Erste juristische Staatsexamen, an der Universität Rostock wieder abgelegt werden kann. Wenn Sie zugehört haben, bei den Anhörungen gab es niemanden, niemanden, der dagegen Einwände erhoben hat, außer der Landesregierung selbst. Und insofern sollten wir auf diejenigen hören, die mit den Absolventen arbeiten beziehungsweise mit den Studierenden arbeiten, um Absolventen dann für das Land eben auch auszubilden. Und das überzeugt gar nicht. Da war ich etwas erstaunt, Frau Justizministerin, wenn Sie sagen, na ja, sie sind ja erst in acht Jahren fertig und das würde ja jetzt nicht helfen für die Verbeamtungs-, Quatsch, für die Pensionierungswelle. Das mag ja sein, aber wenn wir nie anfangen, dann wird sich ja auch nichts ändern. Das heißt, doch besser jetzt als später und verschoben. (Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Das Argument kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es wird immer wieder Pensionierungswellen geben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich freue mich, dass Sie aber die Anregung noch mal mit aufgegriffen haben und dazu auch ausgeführt haben, dass tatsächlich der Umgang mit Unrecht im NS-Regime, aber auch zu Zeiten der DDR-Diktatur auch im Referendariat mit Eingang findet. Ich finde, das ist eine gute Lösung, auch ohne, dass wir es jetzt hier reingeschrieben haben. Vielen Dank auch für die Ausführungen dazu! Ich denke, das ist wichtig, dass sich gerade angehende Juristinnen und Juristen damit auseinandersetzen, wie schwierig es manchmal sein kann, wenn ein Systemwechsel ansteht oder in einem System sich Unrecht eben herauskristallisiert, und wie schwer es ist, da dann noch im Rechtsbereich zu arbeiten. Meine Damen und Herren, ich kann nur noch mal darauf hinweisen und appellieren, stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Es gibt ja noch mal die Gelegenheit mit einem späteren Antrag, wo es noch mal umfangreicher erläutert ist, und da können wir an der Stelle dann auch noch mal diskutieren. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zunächst mal die Frage, über welchen Änderungsantrag wollen wir denn ziffernweise abstimmen? (René Domke, FDP: Den der GRÜNEN.) Den der GRÜNEN. Ziffernweise oder noch getrennt nach a, b und c? (René Domke, FDP: Nur Ziffernweise!) Nur ziffernweise. (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch nur 1 bis 4. – René Domke, FDP: 8/1639.) Das ist jetzt die Drucksachennummer, ja? (René Domke, FDP: Ja.) Okay, dann versuchen wir das jetzt mal hier so stante pede in die Abstimmung einzuführen. Also weitere Wortemeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes auf Drucksache 8/1345. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1612 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 abstimmen, soweit dieser Artikel 1 Nummer 4 betrifft. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, diesen Änderungsantrag ziffernweise abzustimmen. Ich rufe also zunächst auf die Nummer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639, der ja offensichtlich die Nummer 4 des Artikels 1 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639, soweit dieser Artikel 1 Nummer 4 betrifft und die Ziffer 1 des Änderungsantrages, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Ich rufe auf Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 5 bis 18 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 5 bis 18 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. (Unruhe auf der Regierungsbank) Wir sind in der Abstimmung. Auch für die Regierungsbank gilt das. Wir sind in der Abstimmung. Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe! (Torsten Renz, CDU: Zumal die beiden Stimmrecht haben.) Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 19 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 abstimmen, soweit dieser Artikel 1 Nummer 19 betrifft. Auch hierzu ist im Rahmen der Debatte beantragt worden, den Antrag ziffernweise abzustimmen. Ich rufe also zunächst auf die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, AfD und FDP, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU abgelehnt. Ich rufe auf die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639, soweit dieser Artikel 1 Nummer 19 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 20 bis 26 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 20 bis 26 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1345 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1345 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1345 bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1635 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1635 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE und bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes, Drucksache 8/1347, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten, Drucksache 8/1611. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1631 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1347 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/1611 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1631 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/1638 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes. Meine Damen und Herren, kurz zum Hintergrund der Beschlussempfehlung: Unsere landesgesetzliche Regelung zur Beeidigung der Dolmetschenden und Übersetzenden bedarf der Überarbeitung, denn das dahinterstehende Verfahren soll aus Sicht des Bundesgesetzgebers vereinheitlicht werden. Das soll zum 1. Januar 2023 geschehen. Es ist also für uns an der Zeit, den Vorschlag heute zu beschließen. Das bundesrechtliche Gerichtsdolmetschergesetz sieht in einem Intervall von fünf Jahren die regelmäßige Überprüfung der Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher vor. Nach der neu einzuführenden landesrechtlichen Regelung gilt das also künftig auch für die Übersetzenden. Zum Gesetzentwurf hat das Justizministerium eine Verbandsanhörung durchgeführt, bei der auch der Landesverband der Dolmetscher und Übersetzer Stellung bezogen hat. (Enrico Schult, AfD: Landesverband der Dolmetscher?) Vertreter des Landesverbandes haben in der Rechtsausschusssitzung am 2. November ihr Anliegen noch einmal persönlich vorgetragen. Der Landesverband sprach sich dafür aus, die alte Fassung des Gesetzes beizubehalten und nur hinsichtlich der Regelung zur Befristung und der Prüfung gründlicher Kenntnisse der deutschen Rechtssprache zu ergänzen. Seitens des Landesverbandes besteht die große Sorge, dass trotz abgeschlossener Berufsausbildung und jahrelanger beanstandungsfreier Tätigkeit eine erneute Prüfung für Dolmetschende und Übersetzende erforderlich werden könnte. Ich kann dazu sagen, das wird so nicht stattfinden. Stattdessen hat uns das Justizministerium klar ausgeführt, dass diejenigen Dolmetschenden und Übersetzenden, die bereits mit gutem Erfolg vor unseren Gerichten gearbeitet haben, keine erneute Prüfung zu befürchten hätten. In der Regel reiche also die Überprüfung der Unterlagen aus, um eine erneute allgemeine Beeidigung vornehmen zu können. Die Befürchtung des Landesverbandes sei in den allermeisten Fällen damit unbegründet. Hier bestehe ein großes Missverständnis hinsichtlich der Erforderlichkeit einer erneut abzulegenden Prüfung. Und das möchte ich hier einmal ganz klar sagen, weil da große, große Bedenken bestanden, auch hinsichtlich der Befristung und der Forderungen einiger Sachverständiger nach einem Bestandsschutz ist darauf verzichtet worden, da viele Personen Dolmetschende und Übersetzende zugleich seien und deshalb verschiedene Fristen für eine Person gelten. In der Praxis sei dies dann nicht zu überprüfen, weshalb hier ein Gleichlauf der Fristen angestrebt wird. Ein kontrovers diskutiertes Thema war die Anpassung des Gesetzes an die gendergerechte Sprache. Hier hat es vonseiten der Sachverständigen, aber auch vonseiten der Fraktionen der AfD, der CDU und der FDP Kritik gegeben. Das Justizministerium hat in diesem Zusammenhang auf das Landesgleichstellungsgesetz hingewiesen, das in Paragraf 4 Absatz 2 vorschreibe, dass Gesetze und Verordnungen die weibliche und männliche Form darstellen sollen. Bezüglich der sprachlichen Anpassung hat es diverse Änderungsanträge gegeben, die alle mehrheitlich abgelehnt wurden. Weitere Kritik gab es vonseiten der Fraktion der CDU dahin gehend, dass Gebärdensprachdolmetschende nicht in die Landesregelung einbezogen wurden. Das Ministerium erläuterte, dass man sich am Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes orientiert habe, der die Gebärdensprachdolmetschenden nicht erfasse. Aus der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass dies auch ausdrücklich nicht gewünscht war. Ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU hinsichtlich der Aufnahme der Gebärdensprachdolmetschenden in das Gesetz wurde mehrheitlich abgelehnt. Vonseiten der Fraktion der FDP wurde auf die Nichtberücksichtigung der Formulierung (in Anführungsstrichen) „notarielle Zwecke“ in Paragraf 4 Absatz 1 zweiter Halbsatz hingewiesen. Die Aufnahme der Formulierung war durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts empfohlen worden. Das zuständige Bildungsministerium äußerte hierzu, dass eine Ergänzung der Formulierung in Paragraf 4 sinnvoll sei, um einen Gleichklang mit der Formulierung in Paragraf 1 zu erzielen. Die Forderung fand Eingang in mehreren Änderungsanträgen. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP, den Gesetzentwurf unter anderem mit diesem Änderungsantrag anzunehmen. Dieser Empfehlung schließe mich gerne an und bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach ausführlicher Erörterung im Rechtsausschuss ist der Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie die Änderung des Landesjustizkostengesetzes zur Zweiten Lesung auf der Tagesordnung. Warum eine Änderung notwendig war, das hat Herr Noetzel, der Ausschussvorsitzende, ausführlich dargestellt – aufgrund einer bundesgesetzlichen Änderung. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die Anhörung beziehungsweise Debatte im Rechtsausschuss eingehen. Zu der Frage der erneuten Beeidigung hatte der Ausschussvorsitzende ausgeführt und unsere Meinung des Ministeriums wiedergegeben, genauso wie zu der Frage der Gebärdensprachdolmetschenden. Hier hat sich der Bund ausdrücklich dagegen entschieden, diese im Bundesgesetz mit aufzunehmen, und deshalb hatten wir es dann auch nicht im Landesgesetz vorgesehen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte als Gleichstellungsministerin auf einen Aspekt der Anhörung und der Debatte im Rechtsausschuss besonders eingehen, und dazu liegen uns heute auch die verschiedensten Änderungsanträge von FDP, CDU und AfD vor. Nach Vorstellung von CDU, AfD, FDP im Rechtsausschuss – und auch heute – soll es sprachlich in dem Übersetzendengesetz nur noch das generische Maskulinum geben. Das heißt, es soll nur noch die männliche Form verwendet werden, anstatt der geschlechterneutralen Form oder gar der Nennung der weiblichen und männlichen Sprachform. Das ist aus meiner Sicht eine überholte, eine veraltete und eine nicht zeitgemäße Sichtweise, allein die Verwendung des generischen Maskulinums verschleiert den Blick auf die Erfolge der Frauen. Frauen haben viel erreicht, sie sind im Beruf erfolgreich, sie stehen uns als Expert/-innen (Horst Förster, AfD: Das bestreitet niemand.) mit professoralem Wissen zur Seite, wie ich gerade auch jüngst bei einem Besuch der Universität Greifswald erleben durfte bei einem Mentoring-Programm, und sie gestalten Politik, wie alle Frauen hier. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 21 weibliche Abgeordnete befinden sich im Landtag, wir haben eine Ministerpräsidentin, wir haben ein paritätisch besetztes Kabinett, (Horst Förster, AfD: Darum geht es doch gar nicht.) eine paritätisch besetzte Staatssekretärsebene. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Alle Frauen in der Gesellschaft möchten wir erkennbar machen und durch Gesetze ansprechen und sie nicht schon von vornherein sprachlich ausschließen. (Horst Förster, AfD: Das ist ʼne Unterstellung, weil Sie nicht wissen, was das generische Maskulinum bedeutet.) Deshalb haben wir uns in der Landesregierung dazu verständigt, dass zukünftig jedes angefasste Gesetz geschlechtergerecht formuliert wird, so, wie es im Übrigen Paragraf 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vorsieht. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Mir ist bewusst, dass das Bundesgesetz, das Gerichtsdolmetschergesetz, nicht die geschlechtersensible Sprache verwendet, das obliegt allein dem Bund. Wir setzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Staatsziel in Artikel 13 unserer Landesverfassung um, der die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zum Gegenstand hat, auch in der Sprache. Dieses Ziel ignorieren Sie aus unserer Sicht, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, FDP und AfD, wenn Sie jetzt nur noch das generische Maskulinum verwendet wissen wollen. So entbrannte beim Übersetzendengesetz von mehreren Seiten im Rechtsausschuss – (Zuruf von René Domke, FDP) im Übrigen allein von Männern der FDP, CDU und AfD – die Diskussion um diese Begriffe. Diese seien schwer zu handhaben, immer wieder wird gesagt, geschlechtergerechte Sprache sei umständlich, schwer verständlich und beeinträchtige den Lesefluss, es fühlten sich doch alle Menschen von solch einem Gesetz angesprochen. Das meinten, wie gesagt, die Herren im Rechtsausschuss. Nein, tut es nicht, Herren der CDU, FDP und AfD! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Immerhin 70 Prozent der Leute meinen das, Frau Bernhardt.) Ich hatte in letzter Zeit auch mehrfach mit Frauen die Diskussion zur Sprache, und ich kann Ihnen sagen, die wenigsten Frauen fühlen sich sprachlich angesprochen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn nunmehr das generische Maskulinum verwendet wird. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wissenschaftlich erwiesen.) Und weil Sie sagen, es ist eine Unterstellung, bitte lesen Sie die entsprechenden Studien: (Zurufe von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) 2001von Frau Stahlberg und Frau Sczesny, 2015 von Professorin Hannover und Frau Dr. Dries. Informieren Sie sich bitte! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und René Domke, FDP) Ich habe noch niemanden getroffen, der einen Text nicht verstehen konnte, weil die männliche und die weibliche Form genannt wurde. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genauso ist es. So sieht es aus.) Wird die weibliche Person mitgenannt, wird sie auch mitgedacht. Und schauen Sie ins „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“! (René Domke, FDP: Ja, dann hätten Sie es aber machen müssen. Dann hätten Sie es machen müssen.) Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Frauen und Männer sprachlich gleichzubehandeln. Das sind neben den Paarformen vor allem die geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen – Herr Domke, weil Sie gerade sagten, „dann hätten Sie es machen müssen“ –, (René Domke, FDP: Partizip haben Sie verwendet.) die geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, zum Beispiel die Vertrauensperson, das Mitglied, oder kreative Umschreibungen. Und genauso handhaben wir es in diesem Gesetzentwurf. (René Domke, FDP: Ja, in anderen nicht, in anderen nicht, in anderen eben nicht. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und was ich wirklich nicht verstehe, sehr geehrte Herren, dass Sie als Parlamentarier doch die Ersten in dieser Legislaturperiode waren, die bei der Neufassung des Abgeordnetengesetzes auch die weibliche Form mit aufgenommen haben. Klar gehört zur Wahrheit auch dazu, dass es ausging von der rot-roten Landesregierung, aber es fand eine Mehrheit in diesem Landtag. (René Domke, FDP: Dagegen spricht doch gar nichts.) Aber warum, Herr Domke, fällt es Ihnen so schwer, „Übersetzendengesetz“ zu verwenden? (Horst Förster, AfD: Weil wir normal unsere Sprache benutzen.) Sie sagen doch auch nicht „Abgeordnetergesetz“. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wurde im Sozialismus immer schon so gemacht. – Der Abgeordnete René Domke bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, auch hier werden durch die Verwendung des Partizips Frauen gleichermaßen angesprochen.

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Elke-Annette Schmidt

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Jacqueline Bernhardt

Jetzt nicht. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) An die Fraktion der AfD, auch Sie haben sich schon in Ihrer Anrede des Präsidiums gewandelt – ich erinnere mich noch an dunkle Zeiten, wo Sie von „Frau Präsident“ sprachen –, auch heute haben Sie schon gelernt und sprechen aktuell die Präsidentin auch als solche an. (Horst Förster, AfD: Das haben wir immer schon getan. – Nikolaus Kramer, AfD: Das haben wir immer schon gemacht.) Nee, haben Sie nicht. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesellschaft ist viel weiter als das, was wir hier diskutieren. (Nikolaus Kramer, AfD: Fake News! Die Ministerin verbreitet Fake News!) In den verschiedensten Bereichen erleben wir ein Umdenken. Der Springer Medizin Verlag änderte im Juni 2022 Zeitschriftentitel: Die Zeitschrift „Der Gynäkologe“ heißt jetzt „Die Gynäkologie“, „Der Chirurg“ wurde zur „Die Chirurgie“. Und generell ist die Presse positiv seit der Verwendung von geschlechtersensibler Sprache zu erwähnen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die dpa verkündete am 21. Juni 2021, also nicht vorauseilender Gehorsam, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) sondern 2021, alle deutschsprachigen Nachrichtenagenturen haben sich darauf geeinigt, (Horst Förster, AfD: Unter Druck! – Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) das generische Maskulinum zurückzudrängen. (Horst Förster, AfD: Das spricht doch dafür, dass das abzuschaffen ist.) Und, wie gesagt, das war vor einem Jahr. Was für ein Erfolg! (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Auch in Mecklenburg-Vorpommern macht der Wandel auch in der Sprache nicht halt. Ich möchte hier positiv die Universität Greifswald erwähnen, wo ich mich vor einiger Zeit über die Mentoring-Programme in der Wissenschaft informierte. (Horst Förster, AfD: Ernst Moritz Arndt haben die auch abgeschafft.) Diese hat seit Beginn des Wintersemesters 2019/2020, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wie sie mich informierten und mir auch übersendet haben, beschlossen, in Satzungen, in Rahmenprüfungsordnungen, Grundordnungen, offiziellen Dokumenten die geschlechterbezogene Sprache zu verwenden. (René Domke, FDP: Das ist es aber nicht. Das ist es nicht. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dabei sind nach ihrer Sicht bevorzugt geschlechtsneutrale Formulierungen zu nennen. Auch der Rat für die deutsche Rechtschreibung, auf den Sie sich ja immer beziehen, (René Domke, FDP: Ja.) sieht zwar das Genderzeichen als Fremdkörper, (Zuruf von Petra Federau, AfD) dennoch unterstützt er das Vorhaben, der Sprache mehr Geschlechtergerechtigkeit zu entlocken. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dabei werden sie von der Gesellschaft für deutsche Sprache und Duden ausdrücklich unterstützt. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sicherlich passiert es mir auch, dass ich nicht immer gender-, geschlechtergerecht spreche, aber ich bemühe mich. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Auch ich bemühe mich. – Horst Förster, AfD: Das ist doch Wahnsinn, das ist doch Wahnsinn, die Sprache nicht normal zu benutzen. Oh Gott!) Es gibt wunderbare Seiten im Internet, die einem helfen, beide Geschlechter abzubilden, ohne dass da das Gefühl ist, ich würde komisch sprechen. Schauen Sie mal unter www.genderleicht.de., (Horst Förster, AfD: Hoffentlich gibts noch den Weihnachtsmann. – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hören Sie doch auf! – Zuruf von Petra Federau, AfD) ein Projekt des Journalistinnenbundes, die Impulse und Hilfestellung zum Sprachwandel geben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Niemand soll zu etwas gezwungen werden, was ihm oder ihr fremd ist, aber ich bitte alle, mehr Toleranz gegenüber Menschen zu haben, die geschlechtersensibel sprechen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Aber wir gehen mit unseren Gesetzen voran und zeigen, dass diese nicht nur Männer ansprechen, sondern eben auch Frauen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Seien Sie uns herzlich willkommen! (René Domke, FDP: Besuchende! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Besuchende, ja, stimmt! – René Domke, FDP: Besuchende, Frau Präsidentin! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Für die Fraktion der AfD hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Herr Horst Förster. (Nikolaus Kramer, AfD: Jetzt lauschen wir erst mal den Worten unseres justizpolitisch Sprechenden. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Ministerin, Sie haben eine wunderbare Vorlage mir gegeben – Stichwort, so wird Sprachumerziehung hier durchgesetzt. Wir reden nicht über einen natürlichen Sprachwandel. Was Sie wollen, ist ein Sprachdiktat von oben. (Beifall und Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Genauso ist es.) Sie selbst sagen, Sie müssen nachdenken, geschlechtergerecht zu sprechen. Ich spreche so, wie meine Muttersprache ist, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) und muss nicht groß nachdenken dabei. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wir denken nach, bevor wir sprechen.) Mit dem Gesetzentwurf soll das Dolmetschergesetz des Landes (Zuruf von Marcel Falk, SPD) dem geänderten Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes angepasst werden. Meine Fraktion würde dem Entwurf, an dem wir inhaltlich nichts auszusetzen haben, gerne zustimmen, wenn er denn in ordentlichem Deutsch ohne gegenderte Kunstbegriffe abgefasst wäre. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Sie kennen alle den für die Arzneimittelwerbung vorgeschriebenen Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Hier wird, weil es bei diesem Hinweis nicht auf das biologische Geschlecht ankommt, das generische Maskulinum für eine bestimmte Berufsgruppe benutzt, die gleichermaßen Männer wie Frauen umfasst, Frau Ministerin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer in diesem Hohen Hause hier, wenn er diesen Warnhinweis vor dem Fernseher hört, auf die Idee kommt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zum Heulen.) hier würden Ärztinnen und Apothekerinnen ausgegrenzt. (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wer das anders sieht, hat die Sprachfunktion des generischen Maskulinums – seit Jahrhunderten so verstanden, wie es praktiziert wird – nicht verstanden. Ich habe dieses Beispiel gewählt, weil Sie daran sehen können, wie lebensfremd die Genderideologie ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nehmen Sie sich als Hausaufgabe vor, diesen Warnhinweis gendergerecht, aber bitte sprachlich verständlich umzuformen! Sie werden nach Verwerfung der unpraktikablen gängigen Paarbezeichnungen bei der Suche nach gendergerechten Ersatzwörtern herrlich scheitern. Offensichtlich stand die Landesregierung bei der Neufassung des Dolmetschergesetzes genau vor diesem Problem. Sie hat es so gelöst, wie es in den sogenannten Leitfäden für eine geschlechtergerechte Sprache gelehrt wird, indem man nämlich zur Vermeidung sich ständig wiederholender Paarbezeichnungen eben auf das substantivierte Partizip ausweicht oder sonst sprachschöpferisch tätig wird. So wurde „Dolmetscher“ in „Dolmetschender“, „Übersetzer“ in „Übersetzender“ sowie das „Dolmetschergesetz“ in „Dolmetschendengesetz“ und „Übersetzergesetz“ in „Übersetzendengesetz“ umgewandelt. Meine Damen und Herren, ich muss hoffentlich nicht erklären, dass „Dolmetscher“ und „Dolmetschender“ genau wie „Sänger“ oder „Singender“ nicht dasselbe sind. Hier wird gegen jede Vernunft und gegen alle Sprachregeln aus rein ideologischen Gründen unsere Muttersprache verhunzt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zur Neutralisierung von Begriffen wird unser Wortschatz gewissermaßen sprachethnisch gesäubert und durch neue Kunstbegriffe ersetzt. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So ist das. – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Aber das ist es nicht alleine. Das Gesetz nimmt Bezug auf das ungegenderte Dolmetschergesetz des Bundes, wo es nur den „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ gibt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach?!) Es werden somit, wo dasselbe gemeint ist, dem Bundesrecht abweichende Begriffe eingeführt. Das ist verwirrend und widerspricht jeder Vernunft. Und wie sich das anhört, hat Herr Noetzel vorgeführt, als er ständig zwischen den beiden Gesetzen hin- und herschwankte. „Dolmetscher“ ist eine Berufsbezeichnung, mit der jeder etwas anfangen kann. „Dolmetschender“ ist eine verstörende Neuerfindung, die nur Stirnrunzeln erzeugt. Die Sprache des Gesetzes soll klar und verständlich sein. Sie ist kein Experimentierfeld für obrigkeitliche Sprachdiktate, mit denen eine vermeintlich geschlechtergerechte Sprache durchgesetzt werden soll. Meine Damen und Herren, wir machen diesen Genderwahn, mit dem sich mein Kollege Schult am Freitag noch vertieft befassen wird, (Enrico Schult, AfD: Donnerstag.) nicht mit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Mit unserem Änderungsantrag fordern wir die Beibehaltung der Begriffe „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ und damit begriffliche Deckungsgleichheit mit anderen Bundesgesetzen. Ja, das ist nicht ganz konsequent, weil im ungegenderten Bundesgesetz das generische Maskulinum benutzt wird, also ein Text in ordentlicher Sprache und ohne ständige Paarbezeichnungen. Wir haben unseren Antrag gleichwohl nicht auf die Paarbezeichnungen ausgedehnt, nicht, weil wir sie gut finden, sie sind auch eine Frucht des Genderwahns, aber wir haben unseren Antrag auf die Sprachverkünstelung, wie sie hier geradezu, in geradezu absurder Weise betrieben wird, fokussiert. Der Landtag sollte hier ein deutliches Nein sagen. Deshalb mein Appell an alle Abgeordneten, setzen Sie mit uns ein Zeichen dafür, dass Klarheit und Verständlichkeit der Sprache Vorrang haben muss vor einer ideologisch begründeten Sprachverkünstelung! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Machen Sie Schluss mit diesem Sprachzirkus, den die Ministerin heute hier vorgeführt hat! Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie bei Google das Wort „Übersetzende“ eingeben, fragt sie Google ganz überrascht, (Zuruf von Horst Förster, AfD) „meintest du übersetzen“. Und als ersten Suchtreffer zeigt Ihnen Google den Google-Übersetzer gefolgt vom Onlineübersetzer an. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Es gibt auch andere Suchmaschinen. – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist kein Versehen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Algorithmus von Google gibt das wieder, was wir alle bereits wissen: Das Wort „Übersetzende“ gibt es nicht. Es ist ein ausgedachtes Fantasiewort, das außerhalb der links-roten Lebenswelt niemand verwendet. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und das sage ich als Frau, die hier stehen darf (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und zu diesem Thema reden muss. Holt mich nicht ab, bin ich ganz ehrlich. Gleiches gilt übrigens auch für das Wort „Dolmetschende“. (Marcel Falk, SPD, und Beatrix Hegenkötter, SPD: Sie müssen nicht reden. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Das stimmt, ich muss nicht reden, das ist richtig, aber ich tue es trotzdem. Gleiches gilt übrigens auch für das Wort „Dolmetschende“ oder die völlig verquaste Formulierung „Gebärdensprachdolmetschende“. Und zugegeben, wir als Opposition haben sicherlich Besseres zu tun, als uns mit der Sprachpanscherei der Landesregierung auseinanderzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Marc Reinhardt, CDU – Nikolaus Kramer, AfD: Da gibts Applaus von uns. – Julian Barlen, SPD: Finde den Fehler!) Aber es geht hier nicht um eine grundlegende Diskussion darüber, wie weit eine Landesregierung bei dem Verbaseln der deutschen Sprache gehen darf. (Torsten Koplin, DIE LINKE: „Verbaseln“ muss ich jetzt erst mal nachschauen.) Uns geht es um diejenigen, die von diesem Gesetz betroffen sind, die Menschen, die die Landesregierung ab sofort „Übersetzende“ nennen möchte. Das einzige Problem dabei, diejenigen, die hier zu „Übersetzenden“ gemacht werden sollen, wollen das nämlich eben gerade nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Landesverband der Dolmetscher und Übersetzer Mecklenburg-Vorpommern äußert sich da ganz klar. Sie sagen, „die wohlmeinende, um Nicht-Diskriminierung bemühte Gendersprache führt zu ihrem Gegenteil,“ (Petra Federau, AfD: Genau.) „zu einer Herabwürdigung unserer Berufsbezeichnungen“. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein ganzer Berufsstand, der sich durch rot-rote Wortakrobatik herabgewürdigt fühlt! Herabwürdigung, das ist ein hartes Wort, es zeigt sehr eindrucksvoll, dass das Gendern nicht die inklusive und gerechte Wirkung hat, die Sie sich gerne erträumen. Solche deutlichen Worte führen bei unserer linken Landesregierung aber natürlich auf keinen Fall zum Umdenken, der eingeschlagene Weg wird stur weitergegangen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Wir haben in den Ausschussberatungen versucht, die Landesregierung von ihrer ideologischen Schiene abzubekommen. Zusammen mit den Kollegen der FDP haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der die gröbsten Fehler glättet und den Berufsstand der Dolmetscher nicht weiter herabwürdigt. Vergebens, Rot-Rot hat das abgelehnt. Das ist durchaus bedauerlich, denn Ihr Gesetzentwurf enthält neben der Genderei auch einige handwerkliche Fehler. Die wollten wir auch korrigieren, aber Sie wollten auch das nicht. Deswegen bringen wir heute einen Änderungsantrag in den Landtag ein, denn die Fehler, die hier gemacht wurden, sind schon erheblich. Ganz bewusst ignorieren Sie die Gebärdensprachdolmetscher. Die Beeidigung der Dolmetscher ist auf Bundesebene im Gerichtsdolmetschergesetz geregelt, ausgenommen sind Übersetzer und Gebärdensprachdolmetscher. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) Beide sollen auf Landesebene geregelt werden. Hier hätten Sie eine allgemeine Beeidigung auch für Gebärdensprachdolmetscher ermöglichen können, das wollten Sie aber nicht. Nächstes Problem: Ihnen kommt gar nicht in den Sinn, dass eine Person für mehrere Sprachen Übersetzer sein kann. Ihr Gesetzentwurf sieht lediglich vor, den Titel für eine Sprache führen zu können. Auch das wollten wir ändern, Sie nicht. (Beifall René Domke, FDP) Nächstes Problem: Sie schreiben Pflichten und Ordnungswidrigkeitsbestände ins Gesetz, kommen aber nicht auf die Idee, berufliche Pflichtverletzungen als Ordnungswidrigkeiten zu normieren. Das hört hier auch nicht auf, und ich komme wieder zum Anfang der Problemlage zurück. Ihre Wortneuschöpfungen passen nicht zu den Gesetzen, auf die Bezug genommen wird. (René Domke, FDP: Genau, das ist es.) Um das einmal zu verdeutlichen, zitiere ich aus Ihrer Gesetzbegründung: „Klarstellend war … aufzunehmen, dass die allgemeine Beeidigung die Ermächtigung im Sinne des § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung umfasst.“ Das ist technisch richtig, problematisch ist aber, dass die ZPO Ihre „Übersetzenden“ gar nicht kennt. Dort gibt es nämlich nur den „Übersetzer“. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU – Heiterkeit bei Horst Förster, AfD) Das gilt nicht nur für die „Übersetzenden“, sondern auch für die „Dolmetschenden“ – für jeden nachzulesen: Paragraf 189 Gerichtsverfassungsgesetz oder Paragraf 259 der Strafprozessordnung. (Julian Barlen, SPD: Man kann sich die Hose auch mit der Kneifzange anziehen.) Und das erzähle ich nicht aus Klamaukgründen oder weil ich mir die Hose mit der Kneifzange anziehe – ich habe das durchaus gehört –, sondern weil es Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes ist, dass Gesetze verständlich und tatbestandlich konsistent anwendbar sein müssen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie aus den genannten Gründen um Zustimmung zum Änderungsantrag von CDU und FDP. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Norbert Northoff. (Schriftführerin Nadine Julitz: Robert.) Robert. Hier steht Norbert. (Unruhe im Präsidium)

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Wir erörtern heute in Zweiter Lesung den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes. Und weil es im Folgenden eben auch um Sprache geht, enthält der Gesetzentwurf in Paragraf 1 die Definition, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass es bei der Tätigkeit der Übersetzerinnen und Übersetzer (kurz Übersetzende) um die schriftliche Übertragung einer Sprache und bei der Tätigkeit der Dolmetscherinnen und Dolmetscher (kurz Dolmetschende) um die mündliche Übertragung der Sprache und Gebärdensprache geht. Das ist zunächst mal die Definition. Die kann man so an den Anfang eines Gesetzes so stellen, damit ist das relativ klar. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Und ich glaube auch, dass das vernünftig und nachvollziehbar ist. (Zuruf von René Domke, FDP) Die Beeidigung der Gerichtsdolmetschenden ist im vom Bund erlassenen Gerichtsdolmetschergesetz neu geregelt. Unser entsprechendes Landesgesetz bedarf damit der Überarbeitung. Der vorliegende Gesetzentwurf – das haben wir schon gehört – erfolgt nun in Anlehnung an die Vorgaben des Bundes. Die allgemeine Beeidigung betrifft, ist hier betroffen von „Übersetzenden“ und vereinheitlicht damit unsere Qualitätsstandards. So soll eben auch bei den Übersetzenden im Abstand von fünf Jahren eine regelmäßige Überprüfung erfolgen. Ich finde das in Ordnung. Die Sorgen, die wir teilweise im Ausschuss gehört haben, dass man neue Prüfungen machen müsste, sind, glaube ich, geklärt worden, dass auch die Vorlage von Unterlagen reicht. Weitere Sorgen, die erwähnt wurden, war die Frage, muss die Gebärdensprache hier nicht unbedingt abgearbeitet werden. Das hat der Vorsitzende des Ausschusses schon erwähnt. Der Bund hat da ausdrücklich, wie wir nachgeprüft haben, darauf verzichtet. Und wenn es eine solche bundesrechtliche Vorgabe gibt, glaube ich, sollte man dieser dann auch folgen. Zu weiteren einzelnen Details hat der Vorsitzende des Ausschusses ja auch schon Stellung genommen. Wir sollten vielleicht noch kurz etwas auch zur weiteren angesprochenen Änderung sagen. Beim zuständigen Oberlandesgericht, was nämlich für Prüfungen zuständig ist, werden Kosten anfallen, für die bisher noch keine Gebührengrundlagen gegeben sind. Und da dieses Verwaltungsverfahren Personalressourcen binden wird, ist auch die Einführung entsprechender Gebührentatbestände angezeigt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen ist im Rechtsausschuss dann noch als Zeichen der Wertschätzung und zur Unterstützung des Ehrenamtes eine kleine Entlastung dahin gehend erfolgt, dass die Gebühr für die Einrichtung des Schuldnerverzeichnisses dann nicht entsteht, wenn die Einsicht zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung benötigt wird. Gestatten Sie mir angesichts der Diskussionen, die wir hier jetzt gerade gehört haben, und auch der im Rechtsausschuss vorgebrachten Kritik an einer geschlechtergerechten Sprache noch eine kleine Anmerkung, und damit gehe ich dann auch noch auf die beiden Tischvorlagen 8/1631 und 8/1638 ein. Sprache ist nach meiner Überzeugung nicht nur eine Anhäufung von grammatikalischen Regeln, sondern auch ein Indiz für gesellschaftliche Strukturen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau. Das ist der entscheidende Punkt.) Dieser geschärfte Blick auf die Sprache als Gegenstand von Konstruktion und Dekonstruktion stammt nicht von mir, er stammt von Michel Foucault „Die Ordnung des Diskurses“, 1974. Er analysiert nämlich die in der Sprache erkennbaren Sinnzusammenhänge und decodiert dabei insbesondere die damit verbundenen Machtstrukturen. Und eine Sprache, die nur Männer erwähnt, zeigt diese Machtstrukturen, sie ist eben nicht geschlechtergerecht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für unser Land gilt im Übrigen darüber hinaus – das ist schon erwähnt worden –, dass wir uns selbst diesbezüglich durch Paragraf 4 Absatz 2 Landesgleichstellungsgesetz und weitere Richtlinien und Leitfäden gebunden haben. Wer die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amts- und Rechtssprache nur als sprachliche Verkomplizierung ansieht, der vernachlässigt meines Erachtens auch das Grundgesetz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist doch kein Nachteil.) Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz. Und ich glaube, wenn man nur Männer benennt (Marc Reinhardt, CDU: Man kann ja beides machen, ’ne? Machen wir ja auch immer.) und nicht Frauen auch benennt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ist das eine Benachteiligung, ja. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marc Reinhardt, CDU: Das ist doch pure Ideologie.) Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann das Ganze zusammenfassen: Ich bitte um Ablehnung der Änderungsanträge, um Zustimmung zu der vom Rechtsausschuss vorgelegten Fassung dieses Gesetzes. (Marc Reinhardt, CDU: Auf keinen Fall!) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte!

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank, Herr Professor Northoff! Es ist ja wohltuend, wie ruhig Sie jetzt erwidert haben gegenüber den doch sehr lebendig emotionalen Erklärungsversuchen der Ministerin. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Aber es ist doch falsch, wenn Sie sagen, dass unsere Sprache nur die männliche Form kennt. Das stimmt einfach nicht. Unsere Sprache ist über Jahrhunderte so gewachsen, dass wir das generische Maskulinum gebrauchen, wenn es nicht auf das biologische Geschlecht ankommt. Wenn wir von Einwohnern dieses Landes sprechen, dann kommt da niemand auf die Idee, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass unsere weiblichen, unsere Töchter, unsere Frauen da nicht mitzählen. Das wird uns doch eingeredet. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie sehen doch, wie schwer es ist, selbst, wenn man Ihnen folgt, wie schwer das ist, die Sprache in dem Sinne anzupassen. Es geht nur, wenn Sie jetzt verkünsteln, wenn Sie viele, wenn Sie dann im Grunde – wie es hier geschieht – das Partizip substantivieren. Und da muss man sich doch fragen, ob das sinnvoll ist, ob das nicht das Gegenteil ist eines vernünftigen Sprachwandels, ob das überhaupt notwendig ist in einer Gesellschaft, die so fortgeschritten ist wie wir. Gleichberechtigung stellt niemand infrage. Ich habe drei Töchter, ich wäre doch nie auf die Idee gekommen, denen eine andere Ausbildung zukommen zu lassen als einem Sohn, wie es vielleicht früher mal war. Wir leben doch voll gleichberechtigt. Wir rennen nicht mit der Burka rum, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Aah! – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und was ist mit Gender-Pay-Gap?) wir kennen keinen Ehrenmord, wir sind eine freie, tolle Gesellschaft! Müssen wir uns einreden lassen, bei dem Werbespruch, den ich erwähnte, dass es da heißen müsse „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ärztin oder Ihre Apothekerin und Apotheker“? Es funktioniert nicht, es funktioniert einfach nicht, es sei denn, Sie tun dieser Sprache Gewalt an und müssen beim Sprechen nachdenken, wie es denn richtig sein könnte. (Julian Barlen, SPD: Das wäre mal eine Idee eigentlich. – Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und wenn Sie diesen Leitfaden mal sehen, den auch hier im Lande wir haben, wenn Sie den mal sehen, wie gekünstelt das ist: Sie dürfen nicht mehr sagen, jeder darf kommen – halt, falsch, da ist ja, jede fehlt –, dann soll ich also sagen, alle sollen kommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Bravo! – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau. – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen ständig sich kontrollieren, was politisch korrekt ist. Und das ist das Gegenteil einer freien liberalen Gesellschaft, es ist im Grunde ... Und wenn Sie die Öffentlich-Rechtlichen erwähnen, natürlich, die haben Einfluss.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet.

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Horst Förster AfD

Ist um. Ja, gut. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Alles reingepackt.)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Herr Kollege Förster, ich kenne natürlich Ihre Begeisterung für jahrhundertealte Entwicklung. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Für die deutsche Sprache, ja.) Und das haben Sie jetzt gerade noch mal schön deutlich gemacht, dass tatsächlich auch die Geschichte zeigt, dass wir dort nur die Position der Männer haben. Die Frauen kommen in der Geschichtsschreibung so bisher leider nicht vor. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich glaube, dass das nicht richtig ist, und ich glaube, dass jetzt der Moment ist spätestens, in dem wir dies ändern sollten. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und deswegen finde ich es richtig, dass wir jetzt hier diesen Anlauf unternehmen. Wenn Sie jetzt sagen, dass noch nicht alle gegenderten Formen perfekt sind, da gehe ich gerne mit, auch manchmal tue ich mich etwas schwer dabei. Aber der inhaltliche Gedanke, um den es jedoch geht, nämlich die Gleichberechtigung von Frauen auch bei der Sprache mitzudenken und damit diese Machtstruktur aufzubrechen, dazu stehe ich vollen Umfangs, und das wünsche ich mir auch für die Zukunft weiter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Bund hat im Gerichtsdolmetschergesetz das Verfahren zur allgemeinen Beeidigung der Gerichtsdolmetschenden vereinheitlicht, um bundesweit gleiche Qualitätsanforderungen zu gewährleisten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden verfolgt die Landesregierung das Ziel, die für die Dolmetschenden durch das Gerichtsdolmetschergesetz aufgestellten Qualitätsanforderungen auch für die Übersetzenden gelten zu lassen. Das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes sieht insbesondere eine regelmäßige Überprüfung der Gerichtsdolmetschenden vor. Diese Anforderung soll aufgrund der neu einzuführenden landesgesetzlichen Regelung künftig auch für die Übersetzenden gelten. Als einen Schwachpunkt des Gesetzentwurfs benennt der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer Mecklenburg-Vorpommern den Umstand, dass dieser nicht der übersichtlichen Struktur des Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern vom 6. Januar 1993 folge. Dieses Gesetz beinhalte bereits viele der geforderten Regelungen des Gerichtsdolmetschergesetzes des Bundes. Eigentlich sei nur eine Ergänzung von noch nicht enthaltenen Regelungen erforderlich. Diese Kritik verkennt jedoch, dass der Bund mit dem Gerichtsdolmetschergesetz eine einheitliche Regelung für Dolmetschende getroffen hat und dadurch die landeseigene Regelung in weiten Teilen obsolet geworden ist. Wenn das Land nun in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf über entsprechende Verweise auf das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes darauf abzielt, die hohen Qualitätsanforderungen an Dolmetschende auch für Übersetzende gelten zu lassen, handelt es sich dabei durchaus um eine übliche Regelungstechnik aus meiner Sicht. Bemerkenswert ist, dass der BDÜ den Gesetzentwurf insgesamt trotz der von ihm aufgezeigten und kritischen Aspekte begrüßt. Die Gewährleistung hoher einheitlicher Anforderungen an die Beeidigungsvoraussetzungen trage zu größerer Rechtssicherheit im Umgang mit Personen bei, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig seien. Insbesondere befürwortet der BDÜ den Umstand, dass die durch das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes vorgesehenen Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung der Dolmetschenden auch an die Übersetzenden gestellt werden sollen und dass die allgemeine Beeidigung für gerichtliche, notarielle und behördliche Zwecke gelten soll. Diese Grundrichtung des Landesgesetzes entspreche den Bedürfnissen der Praxis und findet die volle Zustimmung des Bundesverbandes. Günter Grass hat mal geschrieben, ich zitiere: „Bei der Übersetzung wird alles so transformiert, dass sich nichts verändert.“ Zitatende. Wenn wir nun auf der Grundlage des Entwurfs eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden höhere Anforderungen an Übersetzende formulieren, würde dies die Wertschätzung für diesen Berufsstand erhöhen. Auch daher wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Oder müssen wir demnächst unsere Geschäftsordnung anpassen und von einer „Präsidierenden“ sprechen? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Sandy van Baal, FDP) Sollte nicht despektierlich klingen. Wir verwenden, glaube ich, hier sehr wohl die richtigen Formen. Und, meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wenigstens noch die rechtliche Einordnung, sowohl von Frau von Allwörden als auch von Frau Oehlrich, noch mal vorgenommen wurde, weil am Ende streiten wir einen Streit gerade im Parlament, den die Sprachwissenschaftler für sich noch gar nicht ausgefochten haben. Meine Damen und Herren, ich halte es für kreuzgefährlich, was Sie hier machen, dass Sie in Gesetzentwürfe eine Sprachform hineinbringen, die ja gerade eben nicht dem Ziel gerecht wird, das Sie hier ausdrücken wollen. Sie verwenden hier völlig falsch – völlig falsch – eine Partizipform, ein substantiviertes Partizip, was in der gesamten Gesetzessprache in Deutschland so gar nicht vorkommt. Sie merken ja selbst, dass Sie mit dem Bundesgesetz, was von „Dolmetschern“ spricht, schon in Konflikt geraten. Meine Damen und Herren, das hat nichts damit zu tun, dass wir nicht bereit sind, auch die weibliche Form mitzuverwenden, und das weise ich zurück. Ich war erschüttert, Frau Justizministerin, sorry, wir als kleine Fraktion, wir haben ein Mitglied im Rechtsausschuss, sorry, dass ich ein Mann bin, und sorry, dass ich dazu auch eine Haltung habe. Entschuldigen Sie das bitte, aber das wird man wohl noch erlauben dürfen, wenn man als Mann in einem Ausschuss sitzt, dass man dazu eine Haltung hat, wie Rechtssprache formuliert sein muss. Und im Übrigen auch in Absprache mit meinen weiblichen Fraktionsmitgliedern, die ja vielleicht mal klatschen können, und dann mal das zum Ausdruck bringen, dass sie da hinter mir stehen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Ich habe sie nicht dazu gezwungen. (allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP – Nikolaus Kramer, AfD: Na ja, na ja, na ja!) Der vorliegende Gesetzentwurf soll nunmehr ja die allgemeine Regelung oder die Umsetzung mit Verweis auf das Gerichtsdolmetschergesetz beinhalten. Es ist in der Tat so und wir merken es ja schon, dass wir immer wieder falsche Formen verwenden. Wir reden auch, wir haben ja auch in der Anhörung mit „Anzuhörenden“ gesprochen. „Anzuhörende“ sind es in dem Moment, wo sie anzuhören sind, hinterher sind es „Angehörte“ im Übrigen, auch falscher Sprachgebrauch. Und genau das wollen wir jetzt in unsere Gesetze schreiben?! Dieser Gesetzentwurf scheint ja auch so ein Pilotprojekt zu sein, weil Sie sind ja auch nicht, Sie sind ja auch nicht einheitlich dabei. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Wir haben vorhin über das Juristenausbildungsgesetz gesprochen. Komisch, da ist keiner auf die Idee gekommen, irgendeine andere Form zu verwenden. (Martina Tegtmeier, SPD: Wir wollten Sie nicht überfordern.) „Gerichtspräsidenten und -präsidentinnen“ wurden noch nicht zu „Präsidierenden“. Sollte man mal drüber nachdenken! Bei „Jurist“ ist mir jetzt noch nicht so richtig was eingefallen, aber Sie hätten ja wenigstens konsequenterweise „Juristen- und Juristinnenausbildungsgesetz“ es nennen müssen. Komischerweise ist da gar keiner drauf gekommen von Ihnen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ja, was auch immer. So, und auf Biegen und Brechen wird jetzt hier etwas versucht. Und im Übrigen, es ist nicht so, dass es nicht ausreichend Sprachwissenschaftler und -wissenschaftlerinnen gibt, die hier erhebliche Bedenken äußern. Noch mal, ein „Übersetzender“ ist jemand, der in dem Moment übersetzt, und wenn er einer anderen Tätigkeit nachgeht, ist er eben kein „Übersetzender“ mehr. Ein „Übersetzer“ bleibt er aber, ganz egal, was er macht, weil es eben ein Beruf ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP – Zuruf von Petra Federau, AfD) Und das muss man einfach mal verstehen. Nichts, nichts dagegen, nichts dagegen, dass wir die weibliche Form immer mitverwenden, bin ich sofort dabei. Das ist überhaupt kein Thema, auch in der FDP nicht, da sind wir absolut einer Meinung. Aber das, was Sie hier machen mit der Partizipform, das ist absolut eine Katastrophe, und, ich glaube, es wird der Rechts… Ich habe schon richtig Angst – Sie wissen, ich bin Steuerrechtler –, ich habe schon richtig Angst, im Moment reden wir nur von den „Steuerpflichtigen“, ich weiß noch gar nicht, was wir daraus machen wollen. Und wie wollen Sie das immer in die Landesgesetze übersetzen, weil die Bundesgesetze werden nicht verändert in der Form. (Horst Förster, AfD: Warten Sie mal ab! Warten Sie mal ab!) Ich weiß ja nicht, ob das Ihr großes Ziel ist, dass Sie mit Rot-Rot dann irgendwann auch die Bundesgesetze anpassen wollen. Meine Damen und Herren, es ist darauf hingewiesen worden, dass wir eine klare Sprache in den Gesetzen, gerade im Recht, brauchen. Und es ist eben nicht so, es ist eben nicht so, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung diese Partizipform irgendwo empfohlen hat, sondern es wurde nur empfohlen, dass die weibliche Form sichtbar gemacht wird. Und ich glaube, dem werden wir hier gerecht, indem wir auch „Ministerin“ sagen, indem wir „Frau Präsidentin“ sagen, indem wir da sozusagen die weibliche Form mitsprechen. Und ich glaube tatsächlich, dass Sie sich hier keinen Gefallen tun. Sie werden merken, dass Sie damit an Ihre Grenzen stoßen, weil nicht jede Berufsbezeichnung, nicht alles, was die Sprache hergibt, lässt sich über eine Partizipform regeln. Wie gesagt, bei „Juristen“ habe ich schon meine Bauchschmerzen. Ich weiß nicht, ob das „Jurierende“ sein könnten, aber selbst da ist die sprachliche Verwendung eigentlich schon fehlerhaft. Insofern, meine Damen und Herren, denken Sie darüber nach, ob Sie diesen Weg wirklich konsequent zu Ende führen wollen. Wir hätten nichts dagegen gehabt, von „Übersetzern und Übersetzerinnen“ zu sprechen, von „Dolmetschern und Dolmetscherinnen“ zu sprechen, aber „Dolmetschende“ und „Übersetzende“, das ist grammatikalisch etwas völlig anderes. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Studierende!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf – man glaubt es gar nicht – befasst sich mit der Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern, das im Übersetzendengesetz aufgehen soll. Im Kern geht es darum, die für die Dolmetschenden durch Neuregelung auf Bundesebene aufgestellten Qualitätsanforderungen auch für die Übersetzenden gelten zu lassen. Also darum geht es. Ich komme mir hier vor wie bei einer Debatte zur Rechtschreibreform in den 90ern, 1990ern, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer hat denn mit dem Quatsch angefangen?!) wo auch der Untergang Deutschlands beschworen wurde, weil da aus dem „Doppel-s“ ein „s“ gemacht werden sollte oder andersrum oder aus dem „ß“. Und manchmal … (René Domke, FDP: Das können manche bis heute nicht. – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) So ist es. Aber es gibt es noch, und glauben Sie mir, in den Schulen ist es gang und gäbe, und die meisten haben sich daran gewöhnt. (Enrico Schult, AfD: Und da sind wir auch richtig gut aufgestellt in den Schulen, wie der Bildungsbericht zeigt. Na klasse!) Also ich denke, wir sind uns alle einig darüber, dass Übersetzende in vielen gesellschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle spielen. In den letzten Jahren hat Deutschland aufgrund verschiedener internationaler Krisen und Konflikte sehr viele Geflüchtete aufgenommen. Da muss natürlich eine Verständigung gewährleistet sein. Und als Anwalt weiß ich natürlich, wie wichtig und auch wie problematisch das insbesondere im Bereich der Justiz ist. Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf also richtig und unproblematisch. Wir haben im Ausschuss auch ein paar kleine Schönheitskorrekturen vorgenommen, aber nichts Dramatisches. Der Zorn von AfD und FDP entfachte sich in den Ausschussberatungen vor allem an Sprachregelungen, das haben wir auch hier heute wieder gehört, konkret am Gendern. Meine Damen und Herren, wenn sich die Kritik an einem Gesetzentwurf nur auf diesen Aspekt bezieht und fokussiert, kann man sicherlich von einem gelungenen Gesetzentwurf sprechen. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP: Entschuldigung!) Inhaltlich habe ich zumindest keine Kritik gehört. Dass wir zum Thema Gleichstellung unterschiedliche Positionen vertreten, ist zumindest mit Blick auf die AfD nicht neu. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt nicht.) Bei der FDP war ich da schon etwas überrascht, (René Domke, FDP: Ja. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) das muss ich hier noch mal so sagen. (Zuruf von René Domke, FDP) Das haben Sie auch mit Ihrer Rede nicht ausgeräumt. Gestritten haben Sie für das generische Maskulinum. Das können Sie gerne tun. Gemäß Paragraf 4 Absatz 2 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften jedoch sprachlich so formuliert sein, dass die Gleichstellung von Mann und Frau zur Geltung kommt. (Der Abgeordnete René Domke bittet um das Wort für eine Anfrage.) Sie sollen also nicht nur nicht diskriminierend sein, sondern sie sollen proaktiv eine Botschaft vermitteln, die der Gleichstellung.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, gestatten …

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Michael Noetzel Die Linke

Nein.

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Elke-Annette Schmidt

Nein.

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Michael Noetzel Die Linke

Und das generische Maskulinum schafft das halt nicht. Vielleicht könnten wir uns ja irgendwann mal alle mit dem generischen Femininum anfreunden, meine Herren. Sie sind dann immer mitgemeint. Ich zumindest verstehe die Aufregung nicht, außer man beachtet und betrachtet Sprache – und Herr Northoff hat es bereits gesagt – auch als Ausdruck von Macht. Und Sie, meine Herren, haben einfach Angst vor Machtverlusten, (Horst Förster, AfD: Sie spalten mit der Sprache die Gesellschaft.) um nichts anderes geht es. Es ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) es ist schon traurig, wenn man sein Selbstwertgefühl am generischen Maskulinum festmacht. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Marc Reinhardt, CDU) Wir sehen in diesem Gesetz keine Undeutlichkeiten, wir stimmen dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Domke, bitte!

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Michael Noetzel Die Linke

Bitte!

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René Domke FDP

Ich möchte noch mal auf den Vorwurf reagieren. Vielleicht haben Sie nicht richtig zugehört. (Marc Reinhardt, CDU: Das macht er nie.) Ich habe durchaus darauf hingewiesen, dass die männliche und weibliche Form gemeinsam hätten verwendet werden können. Man hätte hier tatsächlich über ein „Übersetzer-, Übersetzerinnen-“ oder „Dolmetscher-, Dolmetscherinnengesetz“ sprechen können, uns stört die Verwendung der Partizipform, die grammatikalisch falsch ist. Das ist vielleicht Ihrer Aufmerksamkeit entgangen. Ich habe nichts dagegen, dass die weibliche Form mitgenannt wird. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Michael Noetzel Die Linke

Super, danke schön! Habe ich zur Kenntnis genommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes auf Drucksache 8/1347. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1611 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1631, soweit er Artikel 1 betrifft, sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638 vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1631, soweit er Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Kann ich die FDP bitte noch mal sehen, das Abstimmungs… Gegenstimme. (René Domke, FDP: Aber das passt ja gar nicht zum anderen Änderungsantrag. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Die CDU war auch dagegen, ʼne? (Schriftführer Thomas Diener: Ja.) Vielen Dank! Damit … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Wir sind bitte in der Abstimmung, ich bitte um Ruhe. Wir müssen jetzt uns alle ein bisschen konzentrieren. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf der Drucksache 8/1631, soweit er Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er die Änderung der Überschrift zu Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er die Überschrift zu Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. Damit ist der Artikel 1 Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Dann sehe ich keine Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 1 Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1611 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 3 betrifft, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Ablehnung der übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer in Artikel 3 Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Artikel 1 Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 4 betrifft, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 4 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer in Artikel 1 Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Artikel 1 Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit den Fürstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 5 betrifft, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 5 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer in Artikel 1 Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Artikel 1 Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei Fürstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 6 betrifft, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Enthaltung sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 6 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FDP, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer in Artikel 1 Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Artikel 1 Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit Fürstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf der Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 7 betrifft, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 7 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Ablehnung der übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer in Artikel 1 Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Damit ist der Artikel 1 Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 8 betrifft, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltung sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 8 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen CDU, FDP, AfD und Ablehnung der übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer in Artikel 1 Paragraf 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Danke! Enthaltung sehe ich nicht. Damit ist der Artikel 1 Paragraf 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 9 betrifft, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 9 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Ablehnung der übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer in Artikel 1 Paragraf 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Damit ist Artikel 1 Paragraf 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung der übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 10 betrifft, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 1 Paragraf 10 betrifft, abgelehnt. Wer in Artikel 1 Paragraf 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist Artikel 1 Paragraf 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf der Drucksache 8/1631 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638 vor, soweit diese Artikel 2 betreffen, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1631, soweit er Artikel 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1631, soweit er Artikel 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638, soweit er Artikel 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen CDU, FDP, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1611 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind Artikel 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1611 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich muss erst einmal was trinken. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/1611 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann nicht. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/1611 angenommen. Es liegt mir zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag auf eine persönliche Erklärung des Abgeordneten Herrn Kramer vor. Ich möchte vorher noch mal die persönliche Erklärung, den Paragrafen 88 zitieren: „Persönliche Bemerkungen, die die Dauer von zwei Minuten nicht überschreiten dürfen, sind erst nach Schluss der Beratung eines Gegenstandes oder, im Falle der Vertagung, am Schluss der Sitzung zulässig. Die Rednerin oder der Redner darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf ihre oder seine Person vorgekommen sind, zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen. Persönliche Bemerkungen, die Bezug auf einen Tagesordnungspunkt nehmen, zu dem keine Aussprache stattgefunden hat, sind unzulässig.“ Also ich bitte, noch mal zu beachten, also es geht um Ihre Person, Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Inhalt dieses Artikels in unserer Geschäftsordnung ist mir bekannt, wir haben die Geschäftsordnung seinerzeit gemeinsam verabschiedet. Dennoch danke ich Ihnen, Frau Präsidentin, an dieser Stelle für den Hinweis! Ich muss hier mal aufs Schärfste zurückweisen – die Frau Justizministerin hat Fake News verbreitet, indem sie meinte, die AfD-Fraktion hätte hier von „Frau Präsident“ gesprochen –, ich für meine Person weise das zurück, weil ich immer „Frau Präsidentin“ sagte, wenn ich das Präsidium ansprach, beziehungsweise „sehr geehrtes Präsidium“. Und dieses weise ich stellvertretend für alle Mitglieder der aktuellen AfD-Landtagsfraktion zurück. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr da Cunha, Antrag zur Geschäftsordnung! Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Entschuldigung, ich dachte, das hätten wir sozusagen auf dem Wege … Wir würden gerne eine fünfminütige Unterbrechung machen, weil es Probleme mit der Technik gibt, damit die einmal kurz behoben werden können.

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank! Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten. Unterbrechung: 14:58 Uhr __________ Wiederbeginn: 15:01 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich setze die unterbrochene Sitzung fort. Es ging schneller als gedacht, und ich denke, wir können die Zeit gut nutzen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes, auf Drucksache 8/1253, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten auf Drucksache 8/1616. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1627, ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1628, ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1637 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1640 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1253 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/1616 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/1627 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1628 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/1637 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1640 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor Ihnen liegt auf Drucksache 8/1616 diese Beschlussempfehlung zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes. Für die Einzelheiten verweise ich auf den verteilten schriftlichen Bericht. Auch hier möchte ich nur einzelne Punkte hervorheben. Es geht um die Anpassung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Landesgesetze an das ab 1. Januar 2023 geltende Bundesrecht. Wir haben eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Teilgenommen haben ein Vertreter der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, eine Vertretung der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, eine Vertreterin des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen und eine Vertreterin so- wie ein Vertreter der Interessengemeinschaft Betreuungsvereine Mecklenburg-Vorpommern. Nachträglich wurden die kommunalen Spitzenverbände schriftlich angehört. Zentraler Kritikpunkt war der vorgesehene Betrag zur bedarfsgerechten Unterstützung der Betreuungsvereine in Paragraf 4 Absatz 1. Es geht dabei um die Finanzierung der Aufgaben nach Paragraf 15 Absatz 1 Betreuungsorganisationsgesetz, die sogenannten Querschnittsaufgaben. Demnach sollte die jährliche Unterstützung landesweit 200.000 Euro betragen bei einer jährlichen Dynamisierung in Höhe von 2,3 Prozent. Eine Evaluierung in den Jahren 2023 und 2024 zur Angemessenheit der Unterstützung sowie eine Unterrichtung im Jahr 2025 wurden ebenfalls vorgesehen. Dieser Betrag ist nicht bedarfsgerecht. Nach Auskunft der Sachverständigen und bei einer Unterfinanzierung werde es dazu kommen, dass Betreuungsvereine weniger Fälle annehmen können. Vor diesem Hintergrund, so die Ausführungen in der Anhörung, können dann Aufgaben auf die kommunale Ebene zurückfallen. Deshalb haben wir die kommunalen Spitzenverbände nachträglich gehört. Und auch die Evaluierung der finanziellen Bedarfe der Betreuungsvereine erfolge zu spät, sodass eine wirklich bedarfsgerechte Finanzierung erst mit dem übernächsten Haushalt möglich werde. Kurz gesagt, nach Auffassung der Sachverständigen müsse es hier zu einer besseren Lösung kommen, als es der Gesetzentwurf vorschlägt. Von den Sachverständigen wurde deshalb vorgeschlagen, entweder einen Mindestbetrag in Höhe von 200.000 Euro anzusetzen oder auch einen Querschnittsmitarbeiter je 100.000 Einwohner einzusetzen. Diese Vorschläge fanden Eingang in Änderungsanträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Fraktion der CDU orientierte sich an dem sächsischen Modell zur Finanzierung mittels eines Grund- und eines Leistungsbetrags. Die Anträge konnten jedoch keine Mehrheit im Ausschuss erzielen, denn die Mehrheit im Ausschuss sah die Festlegung eines Mindestbetrags im Sinne einer vagen Finanzierung als kritisch an und ein vager Betrag sei haushaltsrechtlich nicht umzusetzen. Ein Bevölkerungsschlüssel sei denkbar. Es gebe auch bereits Kalkulationen zu diesem Modell eines Bevölkerungsschlüssels, die jedoch weit über der angesetzten Summe in Höhe von 200.000 Euro lägen. Zu der entscheidenden Frage, was Bedarfsgerechtigkeit in Zahlen ausgedrückt bedeutet, konnten auch die Sachverständigen nichts Konkretes vorbringen. Letztlich waren sich alle einig, dass der im aktuellen Haushalt verankerte Betrag für eine bedarfsgerechte Finanzierung, ich sage einmal, vermutlich nicht ausreichen werde. „Vermutlich nicht ausreichen würde“, das ist eine Kategorie, mit der Gesetzgebung nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, so schnell wie möglich zu ermitteln, wie hoch der notwendige finanzielle Bedarf ist, der dann auch gerecht finanziert werden muss. Der Rechtsausschuss empfiehlt daher mehrheitlich die veränderte Annahme des Paragrafen 4 des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes. So soll anerkannten Betreuungsvereinen auf Antrag eine bedarfsgerechte, nicht auf eine jährliche Summe fixierte Unterstützung nach Maßgabe des Haushaltes gewährt werden. Dies bedeutet nicht, dass es zu einer Einschränkung der Bedarfsgerechtigkeit komme. Der Ansatz in Höhe von 200.000 Euro bleibt jedoch zunächst im Haushalt erhalten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Rechtsausschuss weiterhin die Annahme einer Entschließung. Die Landesregierung soll neben Festlegungen zum Wert der Arbeit der Betreuungsvereine damit beauftragt werden, früher als bisher die sich ergebenden finanziellen Mehrbedarfe bis zum 30. September 2023 zu ermitteln. Es soll gewährleistet werden, dass gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die anerkannten Betreuungsvereine ihre Arbeit fortsetzen können, auch wenn die eingeplanten Haushaltsmittel bis 31. Dezember 2023 nicht ausreichen. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, bei Gegenstimmen seitens der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Annahme des Gesetzentwurfes und er empfiehlt die Entschließung. Diesen Empfehlungen schließe ich mich hier gerne an und bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Bevor ich die erste Rednerin aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne begrüßen Mitglieder des Fachschaftsrates des Instituts für Politik und Kommunikation der Uni Greifswald. Seien Sie uns herzlich willkommen! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Stefanie Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf der Drucksache 8/1253 liegt Ihnen der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes vor. Ausgangspunkt dieses Vorhabens ist der Umstand, dass der Bund das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend novelliert hat. Das entsprechende Gesetzespaket auf Bundesebene tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Kernanliegen des neuen Betreuungsrechtes sind die stärkere Betonung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit der zu Betreuenden und die Sicherstellung der Qualität der Betreuung. Die Länder haben das neue Bundesrecht in Landesrecht umzusetzen. Dem dient der vorliegende Gesetzentwurf, der innerhalb der Landesregierung gemeinsam von Justiz- und Sozialministerium erarbeitet wurde. Im Folgenden möchte ich kurz auf die Eckpunkte des Gesetzes eingehen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Betreuungsrecht des Bundes durch das Betreuungsrechtsausführungsgesetz abgebildet. Insoweit sind drei Aspekte des Gesetzentwurfs aus meiner Sicht besonders hervorzuheben: Erstens. Ausgelöst durch die Neuordnung des Bundesrechts sind vorwiegend redaktionelle Änderungen im Ausführungsgesetz und weiteren Landesgesetzen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für bestimmte Gesetzesbestimmungen und Normen, die nunmehr an anderer Stelle im Bundesrecht verortet sind. Zum Zweiten. Im Vordergrund der materiell-rechtlichen Änderungen steht die Unterstützung der anerkannten Betreuungsvereine. Das neue Betreuungsrecht des Bundes enthält in Paragraf 17 des Betreuungsorganisationsgesetzes einen Anspruch der anerkannten Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Dieser Anspruch gilt ausschließlich für die in Paragraf 15 Absatz 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes genannten Aufgaben. Diese Aufgaben werden dort neu und übersichtlich gegliedert. Erweiterungen erfolgen in Teilbereichen. Bisher sieht Paragraf 4 des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes die Förderung der anerkannten Betreuungsvereine nach Maßgabe des Haushalts auf der Grundlage einer Richtlinie vor. Hierfür standen in der Vergangenheit 150.000 Euro jährlich zur Verfügung. Im Haushaltsplan des Landes wurden diese Mittel für das Jahr 2023 auf 200.000 Euro erhöht. Insoweit sieht der ursprüngliche Gesetzentwurf vor, diese 200.000 Euro zugunsten der Betreuungsvereine in Paragraf 4 des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes zu verankern. Im Verlauf des Verfahrens seit der Einbringung des Gesetzentwurfs wurde vor allem diese Regelung in den Ausschusssitzungen und einer öffentlichen Anhörung umfassend erörtert. Wir haben das gerade gehört. Mit der Festschreibung des Betrags war beabsichtigt, den Betreuungsvereinen dauerhaft einen konkreten Betrag für die Wahrnehmung der Aufgaben zu gewährleisten, der auf dem vom Landtag im Juni beschlossenen Haushaltsansatz beruhte. Nunmehr liegt Ihnen die Beschlussempfehlung vor, den Paragrafen 4 des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes in einer abgeänderten Fassung zu beschließen und eine begleitende Entschließung zu fassen. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine flexible Reaktion auf mögliche Mehrbedarfe der anerkannten Betreuungsvereine bereits für das Jahr 2023 erreicht, soweit die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für die Finanzierung der Aufgaben nicht ausreichen werden. Die vorgeschlagene Entschließung bringt auch klar zum Ausdruck, dass die Finanzierung der Betreuungsvereine bis zum 31.12.2023 abzusichern ist. Deshalb soll die ohnehin vorgesehene Evaluierung bereits bis Ende September 2023 erfolgen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, bereits im nächsten Doppelhaushalt ab 2024 Mittel in einer Höhe einzustellen, die gegebenenfalls über dem bisherigen Haushaltsansatz liegen könnte. Diese Schaffung von Flexibilität und Sicherheit im Sinne der Betreuungsvereine für das Jahr 2023 begrüße ich ausdrücklich. Durch die Änderung erfolgt eine Absicherung der Finanzierung in 2023 und wird eine valide Grundlage für die zukünftige Finanzierung ab dem Jahr 2024 gelegt. Mein Dank geht an alle Beteiligten in den letzten Wochen für die konstruktive, lösungsorientierte Diskussion und die nun vorgelegte Beschlussempfehlung samt der Entschließung. Mein Dank geht an dieser Stelle ausdrücklich auch an die anerkannten Betreuungsvereine und die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Wir alle wollen, dass die Betreuungsvereine ihre wichtige Arbeit fortsetzen können! Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen weiteren dritten Eckpunkt des Gesetzentwurfs möchte ich abschließend ansprechen: Durch Landesrecht ist nach Maßgabe der Betreuerregistrierungsverordnung eine Behörde zu benennen, die für die Anerkennung von Studien-, Aus- und Fortbildungsgängen als betreuungsspezifisch zuständig ist. In der Sache handelt es sich faktisch um eine Akkreditierung dieser Bildungsangebote, die bundesweit gilt. Für Mecklenburg-Vorpommern ist dies nach dem Gesetzentwurf das Justizministerium. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen unschwer entnehmen können, empfehle ich Ihnen im Namen der Landesregierung, der Beschlussempfehlung zu folgen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! „Zeit online“ schreibt, das Land hatte zunächst 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Dies ist aus der Sicht der Vereine viel zu wenig. Die Schätzung, von der dort gesprochen wurde, betrug 1,3 Millionen Euro pro Jahr, meine Damen und Herren, und das ist das Defizit, um das es hier geht bei diesem Gesetzesvorhaben. Und zwar haben die Betreuungsvereine ja neue Aufgaben bekommen. Ihr Tätigkeitsbereich hat sich deutlich verbreitert, die Bürokratisierung hat auch hier Einzug gehalten, man wird berichtspflichtig, man muss Module nachweisen, man muss sich fortbilden und so weiter. Und dementsprechend kam dann eben in der Anhörung auch raus, dass hier dementsprechender Personalbedarf besteht. Man sprach einhellig von einem pro 100.000 Einwohner, meine Damen und Herren. Damit sind das circa 16 Vollzeitstellen für diese Querschnittsarbeit. Und ich glaube, nach Adam Riese – und Sie alle sind des Rechnens mächtig – müsste man ungefähr auf 600.000 Euro kommen und nicht auf mindestens 200.000, meine Damen und Herren. Deswegen verstehe ich nicht, warum man hier nicht konkrete Summen nennt im Gesetzesentwurf und auch Perspektiven gegenüber den Betreuungsvereinen und den Betreuern im Land eröffnet, dass zumindest Planungssicherheit da ist, anstatt dieses Geschrubbel, was da jetzt drinsteht, dass evaluiert wird und dass man gucken wird Ende nächsten Jahres oder übernächsten Jahres, wie denn tatsächlich der Finanzbedarf ist. Sie haben heute die Möglichkeit, unserem Gesetzesantrag, also unserem Änderungsantrag dazu zuzustimmen. Wir möchten konkret, dass die Summe angehoben wird auf 600.000 Euro. Wir möchten auch, dass die Anerkennung der Sachkundenachweise hier im Land absolviert werden kann. Und wir möchten natürlich, dass das zuständige Justizministerium verpflichtet wird, den zuständigen Betreuungsämtern die Fort- und Weiterbildungsträger mitzuteilen. Die Ministerin ist ganz kurz darauf eingegangen und hat damit unseren Änderungsantrag erwähnt. Wir sind angewiesen auf die Betreuer hier im Land. Und was mir gefehlt hat – weil man ja hier so viele Dankesseminare genommen hat –, das Dankeschön der Regierung und auch des Ausschusses für die wertvolle Arbeit, die hier geleistet wird im Land. Das möchte ich hier mal aussprechen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) für alle Betreuer im Land und alle Betreuungsvereine, meine Damen und Herren, die hier mit noch mehr Aufgaben gebeutelt werden. Damit ungefähr so der Eindruck entstehen kann, wie viel mehr das dann ist, sie haben jetzt eine Bürotätigkeit zusätzlich auferlegt bekommen, quasi, um Buch zu führen über ihre Arbeit, um sich weiterzubilden. Das wurde angegeben mit zwei bis vier Stunden im Monat mehr, die man nicht bezahlt bekommt. Das fehlt wiederum den Betreuten, meine Damen und Herren, das ist auch nicht gut. Ich sage hier mal ganz kurz, was für Module hier noch zusätzlich jetzt absolviert werden müssen: – Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht – 15 Stunden Bedarf, – Betreuungsführung – 30 Stunden Bedarf, – Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen – 15 Stunden, – Personensorge 1 und 2 – jeweils 15 Stunden, – Vermögenssorge 1 und 2 – jeweils 15 Stunden, – Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts – 30 Stunden, – Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis – 45 Stunden, meine Damen und Herren, – und das Modul 10: Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer – 30 Stunden, – Modul 11: Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung – 45 Stunden. Und über solche Sachen reden wir hier, meine Damen und Herren, die jetzt hier gesetzlich geregelt sind. Und da muss der Gesetzgeber dann eben auch dafür sorgen, dass das vernünftig ausfinanziert ist, dass die Betreuungsvereine eine Perspektive haben. Und deswegen bitte ich noch mal um Zustimmung für unsere Anträge. Die Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen eben aus, 200.000 Euro mindestens, meine Damen und Herren. Da kann man nur sagen: Haha! Dem werden wir nicht zustimmen, weil das unkonkret ist. (Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Antrag der FDP geht sogar noch weiter, möchte gerne eine Vollzeitstelle pro 40.000 Einwohner. Wie das finanziert wird, werden wir sicherlich hier noch hören. Wie wir unsere Sache finanzieren wollen, dazu haben wir einen Änderungsantrag auch zum Haushalt. Und die Fraktion der CDU geht einen ganz anderen Weg, haben zumindest das Problem erkannt, aber wir halten das für eine Verkomplizierung und können zumindest dem CDU-Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Kolleg/-innen! Ich darf an dieser Stelle meinen Kollegen Sebastian Ehlers vertreten, dem ich gute Genesungswünsche auf den Weg gebe. Wir freuen uns, wenn er wieder da ist! Wir reden heute über das Betreuungsrecht, ein Rechtsgebiet, in und hinter dem sich eine besonders wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft befindet. Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen einen Betreuer benötigen oder die selbst Betreuer sind, werden in einer Vielzahl von Fällen durch die anerkannten Betreuungsvereine im Land unterstützt, und diese Anerkennung und Unterstützung wollen wir hier ausdrücklich loben. Und daher möchte ich gerne im Namen meiner Fraktion den Betreuungsvereinen und auch den Betreuern im Land ausdrücklich Danke sagen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Anerkennung durch die Politik darf sich aber nicht allein nur auf Worte beschränken. Oft hat Anerkennung auch etwas mit finanzieller Unterstützung zu tun. Und an dieser Stelle erinnern wir uns an die Haushaltsberatungen – Frau Ministerin, Sie haben das gerade getan – und man könnte sagen: Verlieren Sie sich doch nicht im Klein-Klein, sondern in dem Wesentlichen. Aber das Wesentliche ist auch, Rot-Rot wollte ursprünglich für die gesamte Querschnittsarbeit der Vereine 150.000 Euro zur Verfügung stellen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Das hätte bedeutet, dass bei den 26 Betreuungsvereinen – nehmen wir mal an, man hätte es gleichmäßig verteilt – nicht einmal 7.000 Euro pro Jahr angekommen wären. Das war damals schon absurd. In den Beratungen hat Rot-Rot unseren CDU-Antrag auf Erhöhung der Mittel zunächst abgelehnt, dann einen gleichlautenden selbst eingebracht und ihm dann zugestimmt. Das gehört zur Wahrheit dazu. Das kann man so machen, aber ich bezweifle, dass das eine Art ist, die als besonders hervorragend hervorzuheben ist, sondern politische Spielchen sind. Durch die Änderung des Bundesrechts haben die Betreuungsvereine nun einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Ausstattung ihrer Arbeit. Das Bundesrecht gibt nun vor, dass dieser Anspruch im Landesrecht genauer geregelt werden muss. Ich betone noch mal: genauer geregelt werden muss! Die Landesregierung war also aufgefordert, sicherzustellen, dass es zu einer bedarfsgerechten Finanzierung kommt. Und jetzt lassen Sie mich einmal kurz zusammenfassen, wie diese Landesregierung mit der deutlichen Anforderung aus dem Bundesrecht umgegangen ist: Erstens. Es scheint, Sie haben sich gar keine Gedanken darüber gemacht, wie hoch der Bedarf überhaupt ist. Eine Bedarfsprüfung hat offenbar gar nicht stattgefunden. Zweitens haben Sie versucht, Ihre haushalterische Entscheidung in Gesetzesrecht zu packen. So kam es zu dem Gesetzentwurf, der vorsah, allen Betreuungsvereinen genau die Mittel zur Verfügung zu stellen, die Sie im Haushalt eingestellt haben – 200.000 Euro für alle. Und drittens – und so viel zum Thema Wertschätzung –: In der Anhörung der Sachverständigen kam von den Ausschussmitgliedern von SPD und DIE LINKE gar nichts, keine Wortmeldung, keine Frage, keine Erklärung, einfach nichts! Aber weil Sie damals offenbar nicht zugehört haben und keinen Erkenntnisgewinn zu verzeichnen haben, holen wir das eben an dieser Stelle mal eben nach. (Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) Ich habe Ihnen gerne, ich sage Ihnen gerne, was die Betroffenen von Ihrem Entwurf hielten. Bernhard Seidl, Vorstandsmitglied der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, hat Sie eindringlich gewarnt, Zitat: „Das Land läuft Gefahr, Rechtsbruch zu begehen. Wenn das Gesetz wie vorliegt verabschiedet wird, rechnen die Wohlfahrtsverbände mit entsprechenden Klagen vor dem Verfassungsgericht.“ Tatjana Sorge, Geschäftsführerin und Justiziarin der Caritas Behindertenhilfe, brachte es anders auf den Punkt. Sie sagte: „… die erste Hausaufgabe ist tatsächlich, dass man mal guckt, was man eigentlich an Kosten braucht, und das nicht willkürlich festlegt.“ Die Landessprecherin für Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen, Isabel Simon, hat die Konsequenzen Ihres Vorhabens so zusammengefasst: „Wir haben sehr viel mit kognitiv eingeschränkten Menschen zu tun, viele Menschen, die eine Alkohol-, Drogensucht haben, Altersdemenz, und da braucht man sehr viel Zeit … Ich kann dann halt nicht mehr 60 oder 70 Klienten betreuen, sondern vielleicht nur noch 30 …“ Meine Damen und Herren, ich könnte so weitermachen. Aber ich denke, es ist klargeworden, was im Rechtsausschuss zu erleben war. Das war keine Sachverständigenanhörung mehr, das war ein ohrenbetäubender Hilferuf der Betroffenen gegen die rot-rote Politik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und weil der Widerstand so groß war und auch wir als Opposition nicht nachgelassen haben, haben Sie am Ende einen unsäglichen Festbetrag von 200.000 Euro aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Doch wer jetzt glaubt, Sie würden mit dem Tricksen aufhören, den muss ich enttäuschen. Statt den festen Betrag ins Gesetz zu schreiben, den Sie im Haushalt für die Querschnittsarbeit vorgesehen haben, machen Sie es jetzt anders. In der Beschlussempfehlung heißt es nun, die Unterstützung wird „nach Maßgabe des Haushalts“ gewährt. Und, meine Damen und Herren, was steht im Haushalt für 2022/2023? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Oder gibt es etwa Änderungen im Nachtragshaushalt, den wir derzeit in Bearbeitung haben? Ich sehe sie nicht. Mit anderen Worten, es handelt sich um das Gleiche. Ich bitte Sie, sich unserem Antrag noch mal näher zu widmen. Ich halte das für sehr plausibel, was wir dort in unserem Änderungsantrag vorgehabt haben.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte der letzte Satz! Ich habe schon sehr zugelassen hier. (Zuruf von Harry Glawe, CDU)

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Katy Hoffmeister CDU

Was Sie in dem Änderungsantrag vorgesehen haben, das halte ich für eine faire Lösung, und die Betreuungsvereine haben sich dem angeschlossen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Steffi Pulz-Debler.

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich möchte meine Fraktion natürlich als Allererstes den Betreuungsvereinen sowie den haupt- und vor allem den vielen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und den Beschäftigten in den Betreuungsbehörden unseres Landes für die geleistete Arbeit im zurückliegenden Jahr danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie alle leisten eine wichtige Arbeit für uns alle, für die Gesellschaft, vor allem aber für diejenigen, die Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Das sind bundesweit circa 1,3 Millionen Menschen. Leider fehlt bislang eine verlässliche Statistik. Nachdem meine Fraktion vor einem Jahr in die Regierungsverantwortung eingetreten ist, war es uns wichtig, die Betreuungsvereine zu unterstützen, weswegen wir schon mit dem jetzigen Doppelhaushalt die Förderung ab 2022 angehoben haben. Grundlage für die vorliegende Novelle des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes unseres Landes sind das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie das Betreuungsorganisationsgesetz des Bundes, welche beide 2021 beschlossen wurden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und umzusetzen sind. Damit soll die Selbstbestimmung betreuter Menschen in unserem Land gestärkt werden, und das ist natürlich mehr als richtig so. Leider hat der hier zu beratende Gesetzentwurf den Landtag zu spät erreicht, um fristgerecht alle Baustellen beseitigen zu können. Und meine Fraktion, das will ich ganz klar sagen, wünscht sich das für die Zukunft für uns alle anders. Die Kritik der Betreuungsvereine, die hat nicht nur die CDU wahrgenommen, natürlich haben wir auch diese wahrgenommen und können diese nachvollziehen. Meine Fraktion hat sich in Kenntnis der offenen Baustellen deshalb dafür eingesetzt, dass die tatsächlichen Bedarfe an finanzieller Unterstützung durch das Land noch im Jahr 2023 ermittelt werden und wir damit noch den nächsten Doppelhaushalt 2024/2025 erreichen können, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) der aller Voraussicht nach im Herbst nächsten Jahres und im Dezember 2023 hier im Landtag beschlossen wird, sodass dann alle Beteiligten – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Land, Kommunen und Vereine – wissen, woran sie sind. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Den Vorschlag der Landesregierung im Gesetzentwurf, diesen Prozess erst 2025 abzuschließen, haben wir abgelehnt. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Förderung für die Betreuungsvereine durch das Land wird im Jahr 2023 über die im Haushalt verankerten 200.000 Euro hinausgehen, wenn der Bedarf dafür belegt wird. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) So ist es vereinbart. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Deckungsfähigkeit.) Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer in den Vereinen, das Jahr 2023 wird also insbesondere für Sie ein Übergangsjahr, für das ich um Verständnis bitte. Aber auch auf die Betreuungsbehörden kommen Veränderungen zu, auf die sie sich schon vorbereiten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Müssen!) Ich wünsche mir sowohl mit Ihnen als auch mit den Betreuungsvereinen weiterhin einen konstruktiven Dialog. Lassen Sie uns bitte frühzeitig wissen, wo der Schuh drückt, damit wir gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden Abhilfe schaffen können (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat doch jetzt auch nicht funktioniert.) und sie in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So viel Worthülsen!) Zu den uns eingereichten Änderungsanträgen möchte ich ganz kurz sagen, dass uns natürlich allen klar ist, dass die 200.000 Euro nicht ausreichen werden. Deshalb, sage ich noch einmal, deshalb können Mehrbedarfe ja auch angezeigt werden. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sind sie doch schon.) Die AfD möchte 200.000 Euro durch 600.000 ersetzen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, die Betreuungsvereine möchten mehr haben, die brauchen mehr!) die CDU die Förderung für die Betreuungsvereine begrenzen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die FDP Millionen raushauen, die GRÜNEN fokussieren sich auf „bedarfsgerecht“. Zu allen kann und möchte ich ganz kurz sagen, (Marc Reinhardt, CDU: Wir lassen sie lieber absaufen.) lassen Sie uns doch bitte die Evaluation 2023 abwarten (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und René Domke, FDP) und diese Diskussion dann führen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dann werden sehr wahrscheinlich oder ist sehr wahrscheinlich „bedarfsgerecht“ auch genauer definiert. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig, darum gehts. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley. (Marc Reinhardt, CDU: Mehr Schein als Sein. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon viel zu dem gesagt, was hier vorliegt: eine ins Gesetz geschriebene, an den Haushalt und damit das Gutdünken des Finanzministers geknüpfte chronische Unterversorgung der Betreuungsvereine. Für ein derart schnell alterndes Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern ist das eine Katastrophe! In den nächsten Jahren und Jahrzehnten werden aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Menschen auf Hilfe angewiesen sein, immer mehr Familienangehörige werden sich durch den Bürokratiedschungel schlagen müssen. Zu den Menschen, die mit einer rechtlichen Betreuung leben, zählen vor allem Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen. In den letzten Jahren kamen darüber hinaus auch vermehrt demenziell veränderte Menschen hinzu. Betreuer/-innen unterstützen bei finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten, sie klären Fragen im Zusammenhang mit gesundheitlicher Vorsorge und Behandlung oder der Bestimmung des Aufenthaltsortes. Das, über das wir hier heute reden, klingt für den einen oder anderen vielleicht noch ganz weit weg. So mancher glaubt heute noch, das betrifft mich ja nicht, aber jeder Mensch kann durch einen Unfall gelähmt werden, wir alle werden alt und viele unserer Eltern und Großeltern sind es bereits. Angesichts der geplanten haushalterischen Gesetzesgrundlage in Mecklenburg-Vorpommern graust es mir ehrlich gesagt vor der Zukunft. Im Bundesgesetz steht ganz klar, dass die Betreuungsvereine zu ihrer Aufgabenerfüllung nach Paragraf 15 Absatz 1 „bedarfsgerecht“ zu finanzieren sind. Und in Ihrem Gesetzentwurf ist jedoch nach wie vor lediglich von „Unterstützung“ die Rede. Es ist aber nicht die Intention des Bundesgesetzgebers, die Betreuungsvereine lediglich zu fördern, nein, sie brauchen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für ihre Querschnittsarbeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Marc Reinhardt, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da können Sie ruhig klatschen, das ist wichtig. Dass Sie jetzt zwar die Festschreibung von 200.000 Euro aus dem Gesetz streichen, dies aber mit der Formulierung „nach Maßgabe des Haushalts“ lediglich ersetzen und es am Ende dann natürlich bei den 200.000 bleibt, das macht es fast noch schlimmer. Erst vor vier Tagen wurde erneut der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung begangen, wie in der Politik üblich sehr wortreich, mit großen Bekundungen, wie wichtig uns allen die Inklusion doch ist. Bezüglich des Betreuungsrechtes kommt bei mir aber doch das Gefühl auf, dass Sie scheinbar das grundsätzliche Ziel aus den Augen verloren haben. Warum hat der Bundesgesetzgeber denn gesagt, die Betreuungsvereine sollen bedarfsgerecht finanziert werden? Sicherlich nicht, um die Länder zu ärgern. Nein, diese Zielsetzung wurde doch bewusst getroffen. Es ist keineswegs trivial, denn es geht um die Umsetzung von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention, meine Damen und Herren, und die Verpflichtung, von Deutschland eingegangen, Menschen mit Behinderungen die gleiche Anerkennung vor dem Recht zu gewähren wie allen anderen. 2015 wurde Deutschland im Rahmen einer Staatenprüfung stark kritisiert: die Situation des deutschen Betreuungsrechts mit einer ersetzenden Entscheidung des Betreuers, was heißt, der Betreuer entscheidet für die Person, der Wunsch und Wille des Menschen mit Behinderung wurde negiert und wird es immer noch. Anstelle von Fremdbestimmung und Missachtung der eigenen Präferenz einer Person sollte Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vielmehr die Freiheit fördern, selbst zu entscheiden – etwas, das hier jeder im Raum wohl auch so für sich beanspruchen würde. Und so muss auch das neue Betreuungsrecht aufgestellt werden, dass wir darauf hinarbeiten, genug Betreuerinnen und Betreuer zu haben, die auch mit genug Zeit dahin gehend einwirken können, dass Entscheidungen noch persönlich getroffen werden. Das Instrument der erweiterten Unterstützung – sprich die Möglichkeit eines temporären Fallmanagements mit dem Ziel, die Einrichtung einer Betreuung möglichst zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung des Einzelnen gesetzlich zu verankern –, das ist der Wunsch des Bundesgesetzgebers, und das muss auch in unserem Land modellhaft erprobt werden. Eine Grundlage dazu fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf völlig. Schauen Sie nach Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen, überall gibt es Modellregionen. Warum nicht in Mecklenburg-Vorpommern? (Beifall René Domke, FDP) Die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes und spürbar mehr Autonomie für die Betreuten kann es aber nur geben, wenn wir hier im Land die Betreuungsvereine vor Ort bedarfsgerecht finanzieren. Wenn echte Unterstützung Vorrang haben soll vor Stellvertretung, dann braucht dies Zeit, Personal und Geld. Fehlende finanzielle Mittel dürfen keine Blockade des Wunsches und Willens der Betreuten auslösen. Und ich sehe gerade, dass ich mit meiner Redezeit nicht hinkommen werde, deswegen kürze ich das mal ab. Sie haben unseren Änderungsantrag gelesen. Wir denken, dass wir eine Querschnittsmitarbeiterstelle pro 100.000 Einwohner finanzieren müssen. Das ist eine gute Grundlage dafür, Bedarfe zu ermitteln, um mal anzufangen und zu schauen, wo wir da hinkommen. Mir reicht es definitiv nicht, werte Kollegin Pulz-Debler, dass wir jetzt erst mal noch ein Jahr warten. Wir haben die Hilferufe der Betreuungsvereine gehört, (Torsten Renz, CDU: So ist es.) und ich bitte Sie, dem auch nachzukommen. Wir werden in einem Jahr hier stehen, (Torsten Renz, CDU: So eine soziale Kälte habe ich schon lange nicht mehr bei den LINKEN erlebt.) und die Lage wird genauso dramatisch sein und noch schlimmer, denn es wird bestimmt auch Betreuungsvereine geben, …

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Elke-Annette Schmidt

Frau Abgeordnete, …

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Anne Shepley GRÜNE

… die das nächste Jahr nicht überstehen werden.

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Elke-Annette Schmidt

… Ihre Redezeit ist beendet. (Torsten Renz, CDU: Soziale Kälte.)

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Anne Shepley GRÜNE

Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag daher zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. (Torsten Renz, CDU: Soziale Kälte ohne Ende hier in diesem Raum. Von der SPD bin ich es ja gewohnt, aber von den LINKEN …)

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wieder einmal ein sehr unter enormen Zeitdruck durch die Ausschüsse geratener Gesetzentwurf. Und wenn man die Genese sich anschaut, dann fehlen einem wirklich die Worte, natürlich nur rhetorisch, sonst wäre ich ja gleich fertig. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Anhörung im Rechtsausschuss war wirklich vernichtend. Die Beratungen, um es deutlich zu sagen, haben der Landesregierung ein Armutszeugnis ausgestellt. Es war überhaupt nicht nachvollziehbar, welche Gedanken das Land sich gemacht hat. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Überhaupt keine.) Und wenn hier dann angemerkt wird, Frau Pulz-Debler, wir können das ja alles dann noch mal beobachten und evaluieren: Seit Mai 2021 ist es Bundesgesetz. Seit Mai 2021 wissen wir, was auf uns zukommt, was auf das Land zukommt, was auf die Betreuungsvereine zukommt. Und dann kommen Sie hier kurz vor zwölf im Dezember sozusagen in unsere letzte Sitzung mit halbgarem Rechenwerk! Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Ich will jetzt gar nicht die ganzen Aufgaben beschreiben, die auf die Betreuungsvereine zukommen. Die sind uns hinreichend geschildert worden bei den Anhörungen. Und dass das einzupreisen ist, das versteht sich, glaube ich, von selbst. Alternative wäre, dass die kommunale Ebene die Aufgabe selbst erfüllen müsste. Auch die Damen und Herren des Städte- und Gemeindetages beziehungsweise des Landkreistages haben sich herzlich bedankt dafür, dass sie dann fünf vor zwölf eine solche Maßnahme, ein solches Gesetz oder einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen haben, denn dort ist auch nicht die Möglichkeit, das auszugleichen. Die Ausstattung, über die wir diskutieren – und wir sehen es ja auch an den verschiedenen Änderungsanträgen, hier haben sich jetzt wirklich die Oppositionsfraktionen alle Gedanken gemacht, wie man das besser machen könnte, nichts hat gefruchtet in den Ausschusssitzungen, überall haben Sie beharrt –, 200.000, Sie wissen selber, dass es viel zu wenig ist. Das räumen Sie ja auch ein, es ist aber immerhin eine kleine Erhöhung. Aber ich sage noch mal: Was wurde eigentlich seit Mai 2021 gemacht? Und es ist ja auch so, wir haben ja einmal diese Bundesarbeitsgemeinschaft, die uns vorgelegt hat ein Rechenwerk, die im Grunde eine Gesetzesfolgenabschätzung auch vorgenommen hatte, und da kamen ganz andere Beträge raus. Und selbst im Entwurf in der Anmeldung, in der Haushaltsanmeldung des Sozialministeriums, standen 600.000 Euro. So, und dann wurden die wegdiskutiert. Ich habe von keinem von Ihnen, aus der SPD nicht und auch von den LINKEN nicht, gehört, warum das auf 200.000 reduziert wurde. Mit 600.000 wären Sie ja schon mal in die Nähe der ursprünglich kalkulierten 1,3 Millionen gekommen. Und wir haben uns jetzt der Mühe unterzogen, wenigstens eine Bedarfsgerechtigkeit einwohnerbezogen darzustellen. Man kann jetzt hier verschiedene Wege gehen, aber dann daraus noch zu machen, also, meine Damen und Herren, im Rechtsausschuss uns das dann noch mal so zu verkaufen, dass Sie mit der Formulierung „nach Maßgabe des Haushalts“ irgendetwas verbessert hätten, meine Damen und Herren, was soll denn das sein? Ja natürlich steht alles unter der Maßgabe des Haushalts, aber wird die Maßgabe des Haushaltes denn zukünftig dann diesen Bedarf bestimmen, ist das dann die Obergrenze für Bedarfe, die entstehen, weil eine Aufgabe delegiert wird? Das kann doch wohl nicht der Maßstab sein! Also ich bin da wirklich fassungslos. Es gibt 26 anerkannte Betreuungsvereine. Mit dem, was Sie hier heute durchwinken werden, sind das 7.692 Euro pro Jahr für ein Aufgabenportfolio, was enorm ist. Wir reden hier über ein Flächenland. Da sind Zeiten, die auch für Fahrten, die auch für verschiedene strukturelle Arbeiten, die auch gerade bei uns in der ländlichen Struktur liegen, die sind da mit einzupreisen. Das reicht hinten und vorne nicht. Was soll da finanziert werden? Was machen Sie, wenn die ersten Vereine sich abmelden, wenn sie diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen werden? Was machen wir dann? (Torsten Renz, CDU: Gucken alle betroffen nach unten.) Ich weiß nicht. Egal, welcher Änderungsantrag, (Torsten Renz, CDU: Soziale Kälte pur.) es sind so gut wie alle besser als das, was hier vorgelegt wurde. Man müsste eigentlich aus allem ein Paket schnüren. Das geht nicht, es sind unterschiedliche Ansätze. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich werbe natürlich für unseren Ansatz, weil der orientiert sich tatsächlich auch an entsprechenden Bundesinitiativen, die ja schon ausgerechnet wurden. Und zwar die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine der Flächenländer, nämlich die genau auch berücksichtigt, welche Modifikationen für die Flächenländer vorgenommen werden sollten, die haben für 2023 eine Orientierung gegeben. Daran orientieren wir uns. Und jetzt noch mal, passt zwar jetzt auch noch irgendwie in diesen Tagesordnungspunkt, weil es ja auch ein Gesetzesentwurf ist: Schauen Sie einfach mal in die eigene Vorlage, weil wir gerade so ein spannendes Thema beim vorherigen Gesetzesentwurf hatten: „Betreuervergütungsgesetz“, „Betreuerregistrierungsverordnung“, „anerkannte Anbieter“, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „Ministerverordnung“, „berufliche Betreuer“, „Betroffener“. Ja, merken Sie was? Keine Partizipativform. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Machen wir dann noch.) Ja, machen Sie dann noch. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die SPD hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Robert Northoff. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der muss jetzt die Karre aus dem Dreck ziehen.)

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Herr Domke, wenn ich das am Anfang kurz sagen darf: Das Partizip ist nicht die Lösung aller Genderprobleme. Darüber sind wir uns einig. Es geht um die Inhalte. (René Domke, FDP: Gut, da freue ich mich.) Und wenn sich die Inhalte durchsetzen und auch in der Sprache sich vernünftig durchsetzen, dann sind wir nahe beieinander. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist aber bei dem vorherigen Gesetz nicht gelungen.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Wir erörtern heute in Zweiter Lesung den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze. Es ist schon mehrfach gesagt worden, die rechtliche Betreuung von Erwachsenen mit Beeinträchtigungen – ich persönlich mag den Begriff „mit Behinderung“ nicht so gerne, Frau Shepley, sondern ich schreibe in meinem Buch was von „Menschen mit besonderem Bedarf“, weil es deutlicher macht, dass die Gesellschaft eine Aufgabe hat, hier die Verantwortung zu übernehmen – ist hier auf jeden Fall so oder so eine wichtige soziale Verpflichtung. Der Gesetzgeber hat das neu geregelt. Das Betreuungsgesetz wird jetzt neu strukturiert. Wir beachten dabei auch die UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 besser. Es geht auch um die Eigenständigkeit der betroffenen Personen, diese umfassend zu gewährleisten. Eine gewichtige Säule ist für uns dabei der Betreuungsverein, und die haben insbesondere auch Querschnittsaufgaben zu erledigen und sich um die ehrenamtliche Betreuung zu sorgen. Das ist sehr begrüßenswert. Und ich schließe mich sehr gerne dem Dank an die Betreuungsvereine, überhaupt auch an die übrigen Betreuerinnen und Betreuer an. Und ich kann dies auch ganz ehrlich machen, denn ich unterrichte selbst die Betreuerinnen und Betreuer an der Hochschule in Wismar (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) in den Bereichen Beratung, Verhandlung und Ethik. Sehr geehrte Damen und Herren, worum geht es aber bei der Gesetzesänderung? Zunächst einmal geht es um eine kleine Änderung im Bereich des Betreuungsorganisationsgesetzes. Dabei ist auch eine Registrierungsverordnung betroffen. Im Landesrecht brauchen wir jetzt eine zuständige Behörde. Das ist geregelt worden. Das Justizministerium ist die zuständige Behörde für die spezifischen Studien-, Ausbildungs- und Fortbildungsfragen, die dabei betroffen sind. Des Weiteren – darüber ist hier schon mehrfach diskutiert worden – geht es natürlich um die bedarfsgerechte Ausstattung mit öffentlichen Mitteln, die im Landesrecht umzusetzen ist. Sie haben recht, es waren zunächst 150.000 vorgesehen, die sind auf 200.000 erhöht worden. Immerhin wurde dabei auch eine prozentuale Erhöhung in den Folgejahren vorgesehen. Aber ja, ich stimme dem zu, das war nicht angemessen. Ich habe auch zu denjenigen Leuten gehört, die sich darum bemüht haben, dass das so nicht bleiben kann. In der öffentlichen Anhörung haben wir Ähnliches dazu dann auch gehört. Einerseits wurde deutlich, dass diese 200.000 nicht ausreichen können, und zweitens wurde aber auch deutlich, dass eine genaue Benennung dieses Betrages derzeit eben ganz schwierig ist. Es gab ja auch, das stimmt, verschiedene Versuche, das also hier jetzt weiter zu schätzen, zum Beispiel durch den Vergleich mit anderen Bundesländern oder durch einen Bezug auf die Einwohnerzahl. Und wenn ich jetzt die ganzen Änderungsanträge aufnehmen darf, die gehen genau in diese Richtung: einerseits auf 40.000 sozusagen bezogen, auf 40.000 Einwohner bezogen oder auf 100.000 Einwohner bezogen ein Querschnittsmitarbeiter in dem Zusammenhang. Denkbar ist das. Es gibt wirklich auch gute Überlegungen in diese Richtung, das so zu formulieren. Man kann aber auch einen Festbetrag, wie Frau Hoffmeister vorgeschlagen hat, vorschlagen, 44.000, und das meinetwegen dann aufteilen in bestimmte Beträge, die einerseits klar gezahlt werden, 10.000 Euro, und andere, die dann leistungsorientiert gezahlt werden. Das ist alles grundsätzlich denkbar. Damit sind hier diese Anträge, glaube ich, auch abgearbeitet. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Im Rahmen der Ausschussberatungen ist dann deutlich geworden, im Rechtsausschuss und unter Mitberatung des Sozialausschusses, dass es eben sehr schwierig ist, konkrete Beträge einzusetzen. Und das ist ja gerade auch durch die unterschiedlichen Vorschläge eigentlich deutlich geworden. Wir hätten auch nicht so unterschiedliche Vorschläge, wenn es einfach wäre. Es ist aber nicht einfach. Und deswegen haben wir darauf verzichtet. Und das bedarfsgerechte Kriterium, die Bedarfsgerechtheit ist sozusagen das entscheidende Kriterium für uns geworden. Und das finde ich auch grundsätzlich vernünftig. Wir haben nun keinen Betrag genannt. Deswegen gibt es die Entschließung. Wenn Herr Domke jetzt vorhin sagt, nein, wir würden bei den 200.000 festhalten, das stimmt natürlich nicht. Die Entschließung sagt ja genau, dass wir dies nicht tun, sondern dass wir daran arbeiten werden, möglichst schnell bis zum September eine Evaluation, eine Überprüfung oder eine Feststellung der Bedarfsgerechtheit zu erkennen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Gesetz gilt aber ab 01.01.) und mit diesen Daten dann hineinzugehen in den nächsten Haushalt, um eine konkrete und dadurch auch geklärte Berechnung durchführen zu können. Lassen Sie mich das zusammenfassen: Die Arbeit der Betreuungsvereine ist sehr wichtig für uns. Wir haben die Hausarbeit, dass wir uns jetzt schnell um eine genaue Berechnung der Bedarfsgerechtheit kümmern. Das werden wir auch tun, und wir wollen das auch im nächsten Haushalt einsetzen. Insofern sind wir natürlich dabei und stehen auch dazu, dass wir die wichtige …

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Elke-Annette Schmidt

Bitte zum Schluss kommen, es ist schon weit drüber.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

… Arbeit der Betreuungsvereine unterstützen. – Ich danke Ihnen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes auf Drucksache 8/1253. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1627 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1627 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD abgelehnt. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1628, soweit er Artikel 1 Nummer 3 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1628, (Torsten Renz, CDU: AfD! Änderungsantrag von der AfD!) soweit er Artikel 1 Nummer 3 betrifft, bei Zustimmung der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1637 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1637 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und FDP, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion AfD abgelehnt. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1640 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1640 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und AfD abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! – Die Gegenstimmen? – Okay. Danke schön! Enthaltungen sehe ich damit nicht. Damit ist Artikel 1 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1628, soweit er Artikel 1 Nummer 4 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1628 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! Die Gegenstimmen bitte von der CDU noch mal! – Danke schön! Damit ist der Artikel 1 Nummer 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf der Drucksache 8/1628, soweit er Artikel 1 Nummer 5 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1628, soweit er Artikel 1 Nummer 5 betrifft, bei Zustimmung der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist Artikel 1 Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann nicht. Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1616 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/1616 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/1616 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Rechtsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/1616 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90 und CDU und AfD und Enthaltung der Fraktion FDP angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Hinweis. Zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 20 von heute mit dem Tagesordnungspunkt 34 von morgen zu tauschen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1344, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1608. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1344 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/1608 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, damit ist das so beschlossen. Und wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1344. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1608 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 10 einschließlich der Anlagen zu Artikel 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 bis 10 einschließlich der Anlagen zu Artikel 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1608 bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1608 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1608 bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesord… (Minister Christian Pegel: Nein! Nein! – Sandy van Baal, FDP: Wir haben uns enthalten.) Dann war das nicht deutlich. Entschuldigung! Dann werde ich das noch mal wiederholen. Dann bitte ich, noch mal die Enthaltungen zu sehen. Ich rufe also noch mal auf die Abstimmung zum Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1608 und bitte noch mal um die Enthaltungen. – Vielen Dank! Die Zustimmungen und die Gegenstimmen waren dann nicht. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1608 bei Enthaltung der Fraktionen der FDP und AfD und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze, auf Drucksache 8/1401, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport auf Drucksache 8/1615. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1401 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/1615 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses, die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen auf Drucksache 8/1615 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sowie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung übermittelt. Ich will einige Anmerkungen zum Verfahren machen. Das Verfahren, welches uns bis zur Verabschiedung der Beschlussempfehlung getragen hat, war kein einfaches. Es brauchte von allen Seiten guten Willen und die Gewissheit, dass die kommunale Familie die plötzlich zur Verfügung stehenden zusätzlichen Haushaltsmittel für ihre Arbeit im übertragenen Wirkungskreis dringend benötigt. Um es als Vorsitzende des Ausschusses klar zu sagen: Ein Änderungsantrag, der am Freitag um 14:00 Uhr den Ausschuss erreichte und eine gemeinsame Sondersitzung mit dem Finanzausschuss am nächsten Montag um 09:00 Uhr nötig machte, weil es dabei um zusätzliche Haushaltsmittel von 20 Millionen Euro ging, erschwerte ein geordnetes Ausschusshandeln. Wir sprechen hierbei über einen Änderungsantrag, der mit Ihrer Begründung insgesamt 13 Seiten umfasste. Ich will an dieser Stelle einen besonderen Dank den beiden Ausschusssekretariaten machen. Ich gehe davon aus, dass ich das auch im Namen des Kollegen Gundlack an dieser Stelle tun darf. Ihre Flexibilität und Einsatzbereitschaft hat es uns ermöglicht, noch ein ordnungsgemäßes Verfahren durchführen zu können. Die Anhörung, die Sie im Bericht dargestellt finden, bezieht sich entsprechend noch auf den ursprünglichen Entwurf der Landesregierung. Ich möchte an dieser Stelle für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen noch einmal meinen herzlichen Dank aussprechen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Allerdings war eine Rückkopplung hinsichtlich der umfänglichen Änderungen durch die Regierungskoalitionen im Gesetz mit den betroffenen Akteuren für die Ausschussmitglieder nahezu unmöglich gemacht. Ich betone, dass sich die gemachten Hinweise auf das Verfahren beziehen. Die inhaltliche Debatte obliegt ja gleich den Fraktionen. Die näheren Einzelheiten, auf die ich verweisen möchte, liegen in dem schriftlichen Bericht vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze“ bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor zwei Monaten habe ich die Einbringungsrede zum Gesetzentwurf der Landesregierung gehalten und seitdem gab es intensive Beratungen auf der parlamentarischen sowie der Arbeitsebene, auch im Austausch mit den Trägern. Erwähnen möchte ich insbesondere die Erörterung im Sozial- und im Finanzausschuss und die am 2. November stattgefundene Expertenanhörung. Viele Fragen zum Gesetzentwurf sind gestellt und in den Beratungen beantwortet worden, auch wurden viele Hinweise gegeben. Sowohl der Finanz- als auch der Sozialausschuss haben sich intensiv mit den einzelnen Punkten beschäftigt. Für all die Fragen und Hinweise bin ich Ihnen und den Expertinnen und Experten sehr dankbar, denn nur in einem konstruktiven Austausch kann eine solche doch weitreichende Gesetzesnovelle unter Berücksichtigung aller verschiedensten Interessen gelingen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den in der Schlussberatung des Sozialausschusses beschlossenen Änderungen konnten die vielen Hinweise aufgegriffen werden. Dies gilt beispielsweise für die vorgenommene Klarstellung hinsichtlich des Beginns von Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe und der Verantwortung des Kommunalen Sozialverbandes für die Leistungsträger und für die Neuregelung des Verfahrens zur Bestimmung der trägerbezogenen Jahresnettozahlungen und der trägerbezogenen Erstattungsbeträge für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sowie die Bestimmung der Abschläge für das laufende Jahr. Die Neufassung beruht unter anderem darauf, dass die Bemessung der Abschlagszahlungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte in der Eingliederungs- und Sozialhilfe in den letzten Jahren und die tatsächliche Kostenentwicklung teilweise deutlich auseinandergefallen sind. Das hatte dann zur Folge, dass mit den Schlussrechnungen nach der Feststellung der trägerbezogenen Erstattungsbeträge in der Regel noch hohe Erstattungen nachzuzahlen waren. Die neue Berechnung der Abschlagszahlungen orientiert sich, soweit möglich, an den Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes. Auch hier konnten wir unsere Erfahrungen aus dem vormaligen für das KiföG zuständigen Ministerium miteinbringen. Ziel ist es, die Abschlagszahlungen näher an die voraussichtliche Kostenentwicklung heranzuführen, um Vorfinanzierungen in den laufenden Haushalten der kommunalen Aufgabenträger zu reduzieren. Die verbesserte Orientierung an der tatsächlichen Kostenentwicklung erfolgt nicht nur durch die vorteilhafte Verschiebung des Referenzjahres, sondern auch durch eine neue Dynamisierung des Abschlagsbetrages, der sich aus einem Vergleich der jährlichen Kosten ergibt und nicht mehr dauerhaft für jedes Jahr auf einen Wert festgelegt ist. In diesem Zusammenhang ist auch ein Ergebnis des Kommunalgipfels zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vom 21. November gesetzgeberisch umgesetzt worden, denn dort ist vereinbart worden, dass im Jahr 2022 neben den monatlichen Abschlagszahlungen eine zusätzliche Abschlagszahlung in Höhe von 20 Millionen Euro erfolgt. Die Auszahlung der zusätzlichen Abschlagszahlung wird also noch in diesem Jahr erfolgen können. Auch die Empfehlungen zum Datenpool sind aufgegriffen worden. Unter anderem wird ausdrücklich klargestellt, dass vor Verabschiedung der Verordnung zur Datenerfassung eine gemeinsame Abstimmung zwischen dem Sozialministerium, dem Finanzministerium, den Eingliederungs- und Sozialhilfeträgern und dem Kommunalen Sozialverband als deren zentrale Stelle durchzuführen ist. Diese Abstimmung und ihre Ergebnisse sind bei der Verordnungsgebung zu berücksichtigen. Außerdem ist die vorgesehene Möglichkeit, in der Verordnung zur Datenerfassung als Folge einer unterlassenen, nicht rechtzeitigen, unvollständigen oder unrichtigen Datenübermittlung ein Einbehalt von bis zu zehn Prozent – der Teil ist Kostenerstattung des Landes – zu regeln, ausdrücklich erst ab 2026 möglich. Dies beruht darauf, dass mit den Kommunen vereinbart wurde, gemeinsam den Datenpool zu konzipieren, einzurichten und zu betreiben. Sehr geehrte Damen und Herren, sowohl in der Expertenanhörung als auch in den Beratungen im Sozial- und Finanzausschuss spielten zudem die verfassungsgemäße Herleitung und die Begründung des neu geregelten Mehrbelastungsbetrages zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eine große Rolle. Auch hier waren die Nachfragen, Hinweise, vertiefenden Beschäftigungen und Beantwortungen in den parlamentarischen Beratungen sehr hilfreich. Lassen Sie mich auch dazu noch einige Punkte klarstellen. Die Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs in Paragraf 15 des SGB IX setzt das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 19. August 2021 konsequent und verfassungsgemäß um. Der für die Vergangenheit, also für die Jahre 2019 bis 2021, festgesetzte Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 8,5 Millionen Euro beruht auf der Ermittlung des Mehraufwandes der Kommunen in den Jahren 2019 bis 2021 im Vergleich zu 2017 auf Basis der dem Land zugänglichen Daten und Meldungen der Landkreise. Leider haben die kreisfreien Städte es trotz mehrfacher Bitten und Aufforderungen abgelehnt, notwendige Daten zu melden. Insoweit waren Schätzungen des Landes unabdingbar. Bei der Bestimmung des Mehraufwandes sind Tarifsteigerungen seit 2017 für das bereits vorhandene Personal mit Blick auf die nur unzureichend mögliche Abgrenzung bewusst nicht ausgerechnet worden. Zudem wurde ein Pufferbetrag einbezogen. Der Betrag von einmalig 8,5 Millionen Euro für die Jahre 2019 bis 2021 wird zusätzlich zu den bereits ausgezahlten Beträgen von insgesamt 11,046 Millionen Euro ebenfalls noch dieses Jahr ausgezahlt. Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem Jahr 2022 wird der Mehrbelastungsausgleich auf jährlich 9 Millionen Euro festgesetzt. Dieser Betrag basiert auf einer auf belastbaren Erwägungen beruhenden Schätzung und nach einer gründlichen Befassung mit den tatsächlichen Grundlagen der Prognoseentscheidung unter Ausschöpfung der zugänglichen Erkenntnisquellen bei Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort. Ausgangspunkt und Grundlage der notwendigen Prognose sind die Ist-Personalausstattungen des Jahres 2017 in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich der Eingliederungshilfe mit 162,73 Vollzeitäquivalenten. Vergleichspunkt ist die tatsächliche und über das gesamte Land betrachtet, gleichzeitig insgesamt notwendige, angemessene und wirtschaftliche Stellenausstattung im Jahr 2022 von 263,54 Vollzeitäquivalenten. Diese im Vergleich zu 2017 um 101 Stellen erhöhte Stellenausstattung ermöglicht, über das gesamte Land betrachtet, derzeit, aber auch in den nächsten Jahren, eine fachlich qualifizierte, hochwertige Aufgabenwahrnehmung und Erfüllung. Dabei ist zu beachten, dass die Aufgabenwahrnehmung für Leistungen der Eingliederungshilfe seit Langem bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt und ihnen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch die Personal- und Organisationshoheit obliegt. Die ihnen übertragenen Aufgaben haben sie in eigener Personal- und Organisationshoheit sowie Verantwortung einschließlich des Personaleinsatzes zu strukturieren und zu erfüllen. Im Rahmen der Prognose sind zur Bestimmung des angemessenen Mehrbelastungsausgleichs durchschnittlich Personal- und Sachkosten in Höhe von 79.000 Euro je Vollzeitäquivalent zugrunde gelegt worden. Diese sind aus den Personalkosten der einzelnen Entgeltgruppen in der jeweils höchsten Stufe und einem pauschalen Sachkostenzuschlag von 20 Prozent der Personalkosten unter Berücksichtigung der Personalstruktur in der Eingliederungshilfe für das Jahr 2022 nach den Angaben der Landkreise oder bei den kreisfreien Städten in Bezug auf ihre jeweiligen Stellenpläne ermittelt worden. Beim Sachkostenzuschlag ist der in der gemeinsamen Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Landesverbände zum Konnexitätsprinzip vom 20. März 2002 genannte pauschale Zuschlag von 10 Prozent bewusst auf 20 Prozent verdoppelt worden. Sehr geehrte Damen und Herren, der so gebildete gewichtete Mittelwert für das Jahr 2022 in Höhe von 76.731,62 Euro ist im Rahmen der Prognose auf 79.000 Euro je Vollzeitäquivalent erhöht worden. Hintergrund ist, dass die anstehenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände absehbar zu einer Erhöhung der Personalkosten führen werden. Bei einem Stellenmehrbedarf von 101 Vollzeitäquivalenten ergibt sich ein Mehrbedarf also von 7,979 Millionen Euro. Dieser ist im Interesse der Kommunen auf 9 Millionen Euro jährlich erhöht worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben also jede Möglichkeit in unseren Prognosen genutzt, den Kommunen entgegenzukommen, und sind den zweifelsohne bestehenden Unsicherheiten mit ganz erheblichen Aufschlägen begegnet. Hätten wir den Aufschlag für die Sachkosten bei den üblichen zehn Prozent belassen, wären wir nur bei einem Mittelwert von rund 70.300 Euro angekommen. Dieser mit der Stellenzahl 101 multipliziert, hätte einen Wert von rund 7,1 Millionen ergeben. Wir haben also einen Aufschlag von rund 1,9 Millionen Euro gewährt, also mehr als ein Viertel. Dabei ist der Umstand noch nicht berücksichtigt, dass wir bei unseren Berechnungen die jeweils höchste Stufe der Entgeltgruppe zugrunde gelegt haben. Die Höhe des Mehrbelastungsausgleichs wird für die nächsten Jahre also zweifelsohne überauskömmlich sein. Zudem ist sich das Land seiner Kostenbeobachtungs- und der damit gegebenenfalls verbundenen Anpassungspflicht bewusst. Dies ergibt sich auch aus der Neuregelung des Paragrafen 15a SGB IX in Mecklenburg-Vorpommern, der insgesamt sicherlich als ein Kernelement der Novelle gelten dürfte. Ausdrücklich klargestellt ist, dass die gesetzlich geregelte Evaluation zum 31. Dezember 2024 auch den erforderlichen Vollzugsaufwand in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die Höhe der pauschalen Erstattung umfasst. Zu dem Gesamtbild gehört auch, dass der Bund im Zusammenhang mit der BTHG-Reform zusätzliche 5 Milliarden Euro für die Kommunen vorgesehen hat. Den Anteil der Kommunen leiten wir als Land selbstverständlich weiter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre Unterstützung im Gesetzgebungsverfahren und bitte um Zustimmung zu dem aktuellen Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der AfD Herrn de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Das Bundesteilhabegesetz ist seit dem 01.01.2020 in Kraft getreten, meine Damen und Herren. Wir sind jetzt fast drei Jahre weiter und verhandeln immer noch um auskömmliche Finanzierung der kommunalen Ebene, nachdem es dort Aufstände gegeben hat (Thomas Krüger, SPD: Aufstände?) und Drohbriefe, sage ich mal. (Thomas Krüger, SPD: Aufstände?) Wir haben heute hier den dritten vermurksten Gesetzesentwurf vor uns liegen. Nachdem wir als Erstes eine Sprachkrücke bearbeitet haben, meine Damen und Herren, kam die Finanzierungskrücke mit dem Betreuungsausführungsgesetz, (Zuruf von Christian Brade, SPD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) und jetzt haben wir hier eine Verfahrenskrücke vor uns liegen, meine Damen und Herren. Und da möchte ich noch mal richtig Kritik üben über das Gesetzesverfahren, was hier in die Wege geleitet wurde und wie das mit der heißen Nadel durchgeboxt wurde, meine Damen und Herren. Die Ausschussvorsitzende Frau Hoffmeister hat es schon erwähnt. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das war eine blanke Katastrophe, uns am Freitag per Mail einen Änderungsantrag hier vorzulegen, dass wir uns dann am Montag in einer Sondersitzung treffen, hier morgens um neun. Ich kann mich noch ganz genau daran erinnern, dieser Änderungsantrag kam von der LINKEN und von der SPD. Dieser Antrag sollte dann natürlich begründet werden, worauf der gar nicht begründet werden konnte, weil die beiden Leute von den beiden Parteien ebenfalls gar keine Möglichkeit hatten, sich darin einzuarbeiten, so wie ich das mal verstehe. Und man hat auf die Landesregierung verwiesen, dass doch die bitte den Antrag der Regierungskoalition vorstellen möge und erklären, damit man den halbwegs versteht. Also ein wahnsinnig irres Vorgehen, sag ich jetzt einfach mal, mit Vertauschung der Legislative und was alles, und Exekutive. Und, meine Damen und Herren, das geht so nicht. Also man kann so nicht quasi mit dem Parlament umgehen, wenn man hier vernünftige Gesetzentwürfe auf dem Tisch liegen haben möchte. Hinzu kommt, dass die 20 Millionen aus einem Topf kommen sollen „Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungseffizienz“. Ob das rechtlich völlig unbedenklich ist, dass man das daraus zieht, meine Damen und Herren, darüber kann man vielleicht später noch mal reden oder sollte man noch mal reden. Und wir alle wissen auch jetzt schon, dass dieser Geldbetrag wahrscheinlich gar nicht reichen wird – also auch hier wieder mit der heißen Nadel. Wir haben viele salbungsvolle Worte gehört von der Sozialministerin. Sie hat hier am Rednerpult wahrscheinlich sich länger damit auseinandergesetzt wie in dem gesamten Gesetzgebungsverfahren, meine Damen und Herren. (Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese) Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: SPD und LINKE halten noch die Argumentation zurück. – Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, dieses Beratungsverfahren ist es noch mal Wert, es zu würdigen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Oh! Der Einstieg ist gut.) und zwar muss man ja Folgendes sagen: Die Ministerin hat noch mal vorgetragen, was alles nach der Anhörung im Landtag, im zuständigen Ausschuss, im Sozialausschuss gemacht worden ist. Ich will darauf hinweisen, dass die Landesregierung die Möglichkeit hatte, eine Verbandsanhörung durchzuführen und in dieser Verbandsanhörung hätten die ganzen Änderungen eigentlich schon erscheinen müssen, aber weit gefehlt. Im Kabinett ist das Gesetz durchgewunken worden, ist im Landtag, im Sozialausschuss gelandet und wir haben natürlich eine Expertenanhörung anberaumt. Was passierte dann? Dann gab es, ja, vor einem Jahr oder etwas länger schon eine Einigung mit der kommunalen Familie. Diese Einigung hat ja nicht getragen, denn es gab im November dieses Jahres innerhalb der Woche zwischen dem 21.11. und 28.11. hektische Aktivitäten einerseits der Regierung, andererseits der Regierungskoalition. Und hier will ich sagen, da hat man gesehen, dass Rot-Rot gerade bei den Beratungsverfahren über Steine gestolpert ist, wie man es eigentlich als staatstragende, regierungstragende Fraktionen nicht machen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig, Harry!) Denn man muss ja sagen, wenn man an einem Freitag, eigentlich schon an einem Mittwoch, eine komplett geänderte Gesetzvorlage – wahrscheinlich erstellt im Sozialministerium – als Formulierungshilfe für die rot-roten regierungstragenden Fraktionen hat und dann am Freitag, wahrscheinlich in zwei/drei Tagen mit dem Finanzministerium über die 20 Millionen verhandelt hat, vermute ich mal, Herr Geue, dass Sie da hektisch mitgearbeitet (Heiterkeit und Zuruf von Minister Dr. Heiko Geue – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) und mitgewirkt haben. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Herr Glawe deckt auf. Er deckt alles auf.) Ich vermute das, ich kann es nicht beweisen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) aber ich glaube nicht, dass das Sozialministerium das ohne Ihr Jawort dann auch so aufgeschrieben hätte. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das sind Enthüllungen.) Das Problem ist, dass in dieser Zeit einerseits ein Sozialausschuss gar nicht tagen konnte, zweitens an einem Freitag, 14:00 Uhr – das ist ja durch den Ausschuss festgestellt worden – ein 53-seitiger Änderungsantrag vorgelegt wurde, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Vorhin waren es noch 13.) das heißt, komplett neu geschrieben und da sind die Erkenntnisse der Expertenanhörungen eingeflossen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das heißt, man hat jetzt den Trägervoten doch das eine oder andere zugestanden. Also dazu gehören die Abschlagszahlungen. Die Abschlagszahlungen sind jetzt üblich gewesen im Quartal, im ersten und zweiten Quartal und im dritten. Im vierten wollte man das gar nicht mehr machen, da gab es ja im Gesetzentwurf dann auch Sanktionen. Und die Frage, wenn also der Leistungserbringer diese gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt, dann würde er auch erst mal keine Mittel bekommen, das ist ja dankenswerterweise durch Rot-Rot, durch die Fraktionen geändert worden. Und man hat also dann auch dem Landesausführungsgesetz SGB XI Rechnung getragen unter Beteiligung SGB V und weiterer Dinge, die hier alle aufgeschrieben worden sind. Was ist dann passiert? Am Freitag war man völlig ratlos. Man hat dann versucht, eine Sondersitzung einzuberufen, die Montag, dann am 28., um 09:00 Uhr stattgefunden hat. (Torsten Koplin, DIE LINKE: 8! 08:00 Uhr! 08:00 Uhr!) Das Entscheidende, was mich ein bisschen gestört hat, war, dass also die regierungstragenden Fraktionen SPD und LINKE diese Änderungsanträge gar nicht eingebracht haben, sondern gesagt haben, ich sage mal so, jeder kann ja lesen und das wird schon irgendwie hinhauen. Also wenn man schon Formulierungshilfen einfordert aus dem Sozialministerium, dann wäre es doch wohl hilfreich, wenn die Obleute zumindest in der Lage sind, drei, vier, fünf oder zehn Sätze vorzutragen, worum es denn geht. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Steht nicht im Arbeitsvertrag. – Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Steht nicht im Arbeitsvertrag, aber so sollte man es eigentlich machen.

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Birgit Hesse

Herr Glawe, … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Harry Glawe CDU

So, meine Damen und Herren, …

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Birgit Hesse

… ich muss Sie darauf hinweisen, …

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Harry Glawe CDU

… man hat mir schon wieder …

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Birgit Hesse

… dass Ihre Redezeit …

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Harry Glawe CDU

… die rote Lampe hier …

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Birgit Hesse

… abgelaufen ist. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Harry Glawe CDU

… gezeigt. Ich will nur sagen, die regierungstragenden Fraktionen sollten aus dieser Panne, wirklich eine Panne – das ist einmalig. In 30 Jahren ...

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Birgit Hesse

Herr Glawe, …

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Harry Glawe CDU

… Land…,

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Birgit Hesse

… die Redezeit ist abgelaufen.

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Harry Glawe CDU

… Landtags…

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Birgit Hesse

Bitte kommen Sie jetzt …

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Harry Glawe CDU

…geschichte …

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Birgit Hesse

… zum Schluss!

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Harry Glawe CDU

… hat es so was noch nie gegeben. Von daher bitte ich um Besserung für die Zukunft. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Pulz-Debler.

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Landesausführungsgesetz soll das Bundesteilhabegesetz aus dem Jahr 2017 auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden, und Integrationsleistungen für Menschen mit Behinderungen sollen verfahrenstechnisch und finanziell neu geregelt werden. Die meisten von uns können sich darunter kaum etwas vorstellen. Dabei geht es um nichts weniger als um einen kompletten Systemwechsel einer komplexen Leistung der Eingliederungshilfe und den Hilfen zum Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderungen. Für und mit den Menschen mit Beeinträchtigungen sollen individuelle Teilhabepläne, sogenannte ITPs, erarbeitet werden, um ihnen Wege in die bestmögliche Teilhabe am Leben sowie eine bestmögliche Integration in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Der Mehraufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren und auch die Höhe der Landeserstattung für die Umsetzung des Bundesgesetzes waren strittig, und so hat das Landesverfassungsgericht am 19.08.2021 rückwirkend und für die Zukunft eine belastbare Kostenkalkulation von der Landesregierung gefordert und den Termin – der ist uns allen bekannt – 31.12. dieses Jahres gesetzt. Leider hat auch dieser Gesetzentwurf den Landtag zu spät erreicht, und auch bei diesem Gesetzentwurf hat meine Fraktion Korrekturbedarf angemeldet. (Torsten Renz, CDU: Okay?!) Unsere Kritik richtete sich insbesondere auf den fehlenden Datenpool, der gemeinsam erarbeitet werden sollte (Marc Reinhardt, CDU: Armutszeugnis für die Sozialministerin.) und die Grundlage für eine Steuerung des Systems bildet, sowie auf das diesbezüglich im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren und die verbundenen Sanktionsmaßnahmen. Auch die Kostenkalkulation und die bisherige Umsetzung des Gesetzes haben wir hinterfragt. Der Datenpool wird nun gemeinsam erarbeitet und die Sanktionsmaßnahmen sind bis 2026 ausgesetzt und dürften auch nicht mehr notwendig sein. Und auch bei den Finanzen wurde nachgebessert. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einigung mit den kommunalen Landesverbänden auf dem Kommunalgipfel am 21. November, auch wenn dies einmal zusätzliche Arbeit und zusätzliche Ausschussberatungen für viele von uns mit, ja, mit viel zu kurzen Fristen bedeutet hat. Nunmehr ist eine gute Lösung im Interesse aller Beteiligten gefunden. Am Verfahren kann man Kritik üben, da fasse ich mir auch an die eigene Nase, am Ergebnis gibt es wenig zu kritisieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin jetzt seit etwas über einem Jahr Abgeordnete, und dass hier viele Gesetze geschrieben werden müssen, dass vieles überarbeitet und im Blick behalten wird, das halte ich für normal und richtig. Das Verfahren zum Landesausführungsgesetz SGB IX war nun aber tatsächlich die Inkarnation ministerieller Prokrastination. Ich wusste, dass das schwer wird. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD, Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE, und Sandy van Baal, FDP) Seit dem 1. August 2021 wissen Sie, werte Landesregierung, per Gerichtsurteil, dass Sie die Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich überarbeiten müssen. Im Dezember 2021 haben Sie sich auf dem Kommunalgipfel auf einen gemeinsamen Datenpool, bestehend aus Land und Kommunen, geeinigt, ebenso wie auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die die jeweilige Steuerungsempfehlung für 2022 erarbeiten sollte. Diese Absprachen haben Sie nicht eingehalten, im Gegenteil. Im Eilverfahren und im allerletzten Augenblick haben Sie hier in Erster Lesung einen hochkomplexen Gesetzentwurf eingebracht, sodass der eine oder die andere Kolleg/-in bei den ersten Reden nicht mal die Gelegenheit hatte, sich wirklich den Kopf darüber zu zerbrechen, was man hier sagen könnte. Dieser Gesetzentwurf wurde nun in den Ausschüssen und in der Anhörung von allen Seiten auseinandergenommen, sei es bezüglich der Höhe des Mehrbelastungsausgleichs, der angesichts von Inflation und Ukrainekrieg nun nicht mehr ausreichte – Überraschung –, der veranschlagten Sanktionen in Höhe von zehn Prozent gegen die Kommunen oder der grundsätzlichen Kritik der Leistungserbringer, dass es bei der Umsetzung des BTHG eigentlich um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ging und wir dies nicht unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit einschränken sollten. Nun ja, Sie haben nun zumindest gehandelt und daraufhin Ihren Entwurf erneut überarbeitet, auch dies unter enormem Zeitdruck. Lange aufgeschoben haben Sie in wenigen Tagen einen quasi neuen Gesetzentwurf vorgelegt im Änderungsmodus, in Word. Das durfte man sich dann aus der Vergleichsfassung, dem Word-Änderungsmodus und dem, was man sonst noch so gesammelt hatte in seinen Dokumenten, durfte man sich dann die richtige Fassung zusammensuchen. Und ich meine, Ihnen ist schon klar, dass wir als Abgeordnete hier auch eine Kontrollfunktion ausüben, und wie man die ausüben sollte – Sie haben es gehört, 13 Seiten, Herr Glawe sagte irgendwas mit 70 Seiten, meiner Meinung nach waren es 30 Seiten, aber vielleicht haben wir auch alle falsche Dokumente gehabt, das weiß man ja nicht so genau. (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD, und Christiane Berg, CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Schriftgröße!) Jetzt haben Sie also im Ergebnis des letzten Kommunalgipfels dem berechtigten großen Druck der Kommunen nachgegeben, den Mehrbelastungsausgleich mehr als verdoppelt, Sie haben auch die Sanktionen auf 2026 verschoben, und nun sollen wir heute hier abstimmen, ob das dann alles so über die Bühne gehen kann. Ehrlich gesagt, kann ich den Entwurf heute natürlich nicht ablehnen, denn ich weiß ja, dass die Kommunen dieses Geld brauchen, und wir GRÜNE stehen natürlich für eine inklusive Gesellschaft, für personenzentrierte Leistungen, für eine strategische Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sowie ein auskömmliches Budget für Arbeit. Das bei Letzterem nunmehr der Lohnkostenzuschuss von 40 auf 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße erhöht werden soll, das begrüßen wir, auch wenn dies für viele Stellen wahrscheinlich noch immer nicht ausreichend ist. Aber wenn wir zur Umsetzung des BTHG zurückkehren, dann führen Sie aus, dass der Personalschlüssel der Eingliederungshilfe nicht bei 1 : 140, wie ursprünglich vorgesehen, sondern nun im Querschnitt, wie bei M-V üblich, 1 : 95 sein soll. Dies ist jedoch sehr stark abhängig davon, wo ich wohne, Landkreis, kreisfreie Stadt. Und es ist immer noch weit entfernt von dem bundesweit empfohlenen Schlüssel von 1 : 50. Sie gehen im vorliegenden Gesetz also davon aus, dass im Schnitt eine Person, eine Vollzeitstelle, 95 Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen pro Monat begleitet und die Bedarfe erfasst, damit all diese Leute genauso am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, wie es von Ihnen gewünscht wird. Und dann müssen Sie sich ganz ernsthaft die Frage stellen: Haben Sie sich schon mal so ein ITP-Formular angeguckt? Wissen Sie, was es bedeutet für jemanden, dieses Formular auszufüllen, der auch nur eine leichte geistige Behinderung hat? Das kann Tage dauern. Wir reden vom ländlichen Raum. 1 : 95 – das funktioniert nicht, meine Damen und Herren. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte, dass wir alles daransetzen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Dafür müssen wir das BTHG flächendeckend umsetzen. Und wenn Sie sich die Zahlen angucken, wie viele Menschen diese Bögen noch nicht ausgefüllt haben, dann wissen Sie auch, vor welchen Problemen wir stehen, wenn wir nicht mehr Personal, wenn wir nicht mehr Mittel in die Kommunen bekommen. Und bei diesem Verfahren und diesen Ungenauigkeiten, da kann ich heute diesem Antrag nicht komplett zustimmen. Meine Fraktion wird sich enthalten müssen. Und ich möchte Sie wirklich darum bitten, dass es das erste und letzte Mal war, dass wir dieses absolute Wrack eines Gesetzgebungsverfahrens hier durchmachen mussten. Wir sind eine kleine Fraktion mit fünf Abgeordneten und entsprechend haben wir nicht die Kapazitäten wie Sie in der SPD mit 34. Und dass Sie dann im Ausschuss sitzen und noch nicht mal das Gesetz gelesen haben zu der Sitzung, die wir eilig einberufen haben, das fand ich absolut, absolut schrecklich. (Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich mache es vielleicht nicht ganz so leidenschaftlich, aber was bitte schön war das für ein Gesetzgebungsverfahren? Dazu ist jetzt viel gesagt worden. Ich kann es mir auch nicht wirklich verkneifen als nur zu sagen, der Weg bis zur heutigen Zweiten Lesung war schon, wenn man höflich ist, minimal ordentlich oder schlicht und einfach wirklich katastrophal. Ich bin ja auch ein gutes Jahr dabei und habe mir das ganz ehrlich doch etwas anders vorgestellt. Kurzfristig angesetzte Sondersitzung, knapp bemessene Zeiten zum Redigieren des Gesetzentwurfes und zeitlich erschwerte Absprachen unter Kollegen und zwischen den beteiligten Ausschüssen – wir Liberale bitten, nein, wir fordern, dass wir zukünftige Verfahren bei unseren Landesgesetzen lehrbuchgetreu behandeln. Das kann ja wirklich nicht so schwierig sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Der Willensbildungsprozess ist ein hohes Gut in unserer Demokratie. Lassen Sie uns wirklich sorgsam damit umgehen, die Verfassungsmäßigkeit mit höchster Güte zu wahren. Uns ist allen klar, was im schlechtesten Fall passiert – wird auch nicht passieren –: Wenn wir uns nicht fristgerecht bis zum 31.12. dieses Jahres auf ein Gesetz einigen können, ist das bisherige Gesetz schlicht und einfach nichtig. Die Kommunen stünden blank da, es gäbe kein Geld. Gesetze geben uns Orientierung und Stabilität, sie regeln, ordnen und steuern das gesellschaftliche Zusammenleben – vielleicht eine Binsenwahrheit für uns alle. Und es ist schon bedauerlich, dass die Landesregierung nicht dafür Sorge tragen konnte, rechtzeitig und mit ausreichend Vorlauf die Übergangsregelung, die vom Verfassungsgericht implementiert wurde, für alle Beteiligten sorgfältig einzutüten. Wirklich auf den letzten Drücker wird die Verantwortung hin und her geschoben. Uns als Opposition wird quasi die Pistole auf die Brust gesetzt, den jetzigen Entwurf durchzuwinken. Das empfinden wir schlicht und einfach als unredlich. Deshalb werden wir uns zu diesem Gesetz heute auch enthalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Verteilung und der Gesamtaufwand – jetzt muss ich gucken, ich habe ja immer ein Problem mit meinen Zetteln, schlicht und einfach mach ich einfach hier weiter –, es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieses Gesetz auch umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass sich die Kommunen kümmern müssen. Schließlich besagt das Konnexitätsprinzip, dass man in solch einem Fall so verfahren kann. Das Konnexitätsprinzip besagt in der Konsequenz, dass, wenn das Land die Aufgaben an die Kommunen überträgt, auch das nötige Geld zur Verfügung stehen muss. Und hier liegt auch für uns ein Knackpunkt, uns fehlt schlicht und einfach eine faktenbasierte Herleitung für eine plausible Begründung der Mittel. Statt einer Herleitung gibt es so das Prinzip – jedenfalls nach unserem Dafürhalten – Pi mal Daumen. Wir denken, eine faktenbasierte Herleitung ist wohl das Mindeste, was erwartet werden darf, wenn es wie hier um die Verteilung von Geldern geht, von viel Geld. Aber wir haben auch mit hohem Interesse verfolgt, dass die eine oder andere Stelle im Gesetzentwurf juristisch genauer gefasst wurde. Trotzdem befürchten wir, dass weiterhin Tür und Tor für weitere Klagen am Landesverfassungsgericht geöffnet bleiben. Mit den vielen rechtsberatenden, gestaltenden und verwaltenden Juristinnen und Juristen im Ministerium und den Landesbehörden müssten Sie es auch etwas besser wissen. Was genau ist eigentlich die valide Grundlage für den neuen Bewertungsschlüssel von ehemals 1 : 140 zu 1 : 95? Die Kollegin von den GRÜNEN hat es ja wohl ausgeführt – das muss ich hier nicht wiederholen –, wie schwierig es ist für eine Person, 95 Menschen zu begleiten. Ich kann hier wirklich nur sagen, das ist eine schwierige Aufgabe, die es wohl sehr schwer auch zu erfüllen gilt. Ebenso bleibt für uns noch offen, wie die Datengrundlagensammlung und -übermittlung organisiert wird. Und genauso offen – und das hätte ich auch gerne beschrieben gehabt – bleiben die Organisation und das Preisschild der ganzen Qualifizierungsmaßnahmen, um die sogenannten Teilhabemanager im Vorfeld für die neuen Aufgaben zu qualifizieren. Zur Erinnerung: Das Landesverfassungsgericht bemängelte damals nicht die Höhe der Entscheidung, sondern die Herleitung. Also plausibilisieren Sie die Prognoseleistung bitte dieses Mal genauer! Ich sags noch mal: Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorgeschichte des hier vorliegenden Gesetzentwurfes kennen wir jetzt aus jeder Sichtweise, und das Verfahren und der Entstehungsprozess wurden besprochen. Und ich dachte, ich mache jetzt weiter und wir reden noch mal über den Inhalt dieses Gesetzes. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Wirklich sehen lassen kann sich nämlich das Ergebnis dieses Prozesses. Um den Landkreisen und kreisfreien Städten die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eingliederungshilfeträger zu ermöglichen, wird der dafür vorgesehene Mehrbelastungsausgleich ab dem Jahr 2022 auf jährlich 9 Millionen Euro festgelegt. Damit wird den Kommunen eine Summe zur Verfügung gestellt, die geeignet ist, auch Unsicherheiten mit Blick auf die Entwicklung von Personal- und Sachkosten auszugleichen. Insgesamt beläuft sich die Personalausstattung in den Landkreisen und kreisfreien Städten für den Bereich der Eingliederungshilfe seit diesem Jahr auf circa 263 Vollzeitäquivalente. Im Vergleich zum Jahr 2017 haben wir damit über 100 Stellen mehr in diesem Bereich. Das ist eine gute Entwicklung und wir sind froh, eine Regelung des Mehrbelastungsausgleichs gefunden zu haben, über die viel Konsens herrscht. Natürlich wäre manches einfacher gewesen, wenn wir mehr Zeit gehabt hätten. Seit der Ersten Lesung im vergangenen Oktober wurde sich von vielen Seiten dafür umso intensiver mit dem Entwurf beschäftigt. Dabei möchte ich daran erinnern, dass im Sozialausschuss über Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit bestand, die zeitige Anpassung bis zum Jahresende möglich zu machen. Innerhalb von zwei Monaten einen solchen Gesetzentwurf zu bearbeiten, ist natürlich ein Kraftakt. Und besonders die Einarbeitung der Ergebnisse des Kommunalgipfels erforderten kurz vor Schluss noch einmal viel Abstimmungsbedarf. Als Fazit müssen wir doch aber alle sagen, dass es gut ist, dass sich die Ergebnisse des Kommunalgipfels vom 21. November nun auch in diesem Entwurf widerspiegeln. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Als sehr positiv betrachten müssen wir auch das grundsätzliche Ziel des Gesetzentwurfes. Wir brauchen eine solide Regelung des Mehrbelastungsausgleichs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, denn das BTHG schafft mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Hinter diesem Ziel stehen wir vollumfänglich. Natürlich müssen die Landkreise und kreisfreien Städte dafür befähigt werden, ihrer Aufgabenwahrnehmung besonders für Leistungen in der Eingliederungshilfe nachkommen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nun das Verfahren zur Bestimmung der trägerbezogenen Jahresnettoauszahlung und der trägerbezogenen Erstattungsbeträge neu und bestimmt die Abschläge für das laufende Jahr. Dadurch sollen Vorfinanzierungen in den laufenden Haushalten der kommunalen Aufgabenträger reduziert werden. Außerdem werden die Mitwirkungspflichten der Träger der Eingliederungshilfe, also der Landkreise und kreisfreien Städte, genauer definiert. Dabei geht es in erster Linie um Datenerhebung und Datenübermittlung. Das Ergebnispapier des Kommunalgipfels zeigte an dieser Stelle schließlich einen gangbaren Weg auf. Gemeinsam mit den Eingliederungshilfeträgern und dem Kommunalen Sozialverband werden Finanz- und Sozialministerium ein einheitliches Datenerhebungsverfahren etablieren, damit eine bessere Kostenanalyse ermöglicht wird und die Kostenentwicklung genauer kalkuliert werden kann. Es ist also in aller Interesse, an dieser Stelle Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Land und Kommunen wird bereits zu Beginn des kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Natürlich ist es in strittigen Fragen oftmals nicht leicht, zu einem Kompromiss oder Konsens zu gelangen. Dennoch sei an alle Beteiligten appelliert, die nun getroffenen Einigungen auch langfristig zu tragen und eine gute Zusammenarbeit zu befördern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze auf Drucksache 8/1401. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1615 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/1615 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Ablehnung durch die Fraktion der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/1615 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/1615 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes, Drucksache 8/1559. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/1559 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! In Wissenschaft und Forschung stehen wir in einem harten nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Damit wir weiter wettbewerbsfähig sind und den wissenschaftlichen Spitzennachwuchs bei uns in Mecklenburg-Vorpommern halten können, müssen wir attraktive Bedingungen bieten. Mit der neuen Landesgraduiertenförderung setzen wir genau da an. Wir stellen die Förderung unseres wissenschaftlichen Spitzennachwuchses auf neue und auf stabilere Füße. Im Kern geht es um Stipendien für Promovierende und für Künstlerinnen und Künstler. Sehr geehrte Damen und Herren, das erste Landesgraduiertenförderungsgesetz wurde vor 15 Jahren erlassen. Seitdem haben sich die Lebens- und die Arbeitsbedingungen für junge Forschende und Kunstschaffende stark verändert. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen wir nun die Nachwuchsförderung und auch die Nachwuchswerbung zukünftig besser aufstellen. Es geht darum, die Förderung an die veränderten Bedingungen in Beruf und Leben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besser anzupassen. Spitzentalente aus Wissenschaft und Kunst sollen mit neuen Landesstipendien flexibler arbeiten können und auch flexibler leben können. Das derzeitige Stipendium in Höhe von 1.000 Euro beziehungsweise 1.100 Euro monatlich ist nicht mehr auskömmlich. Die Studierenden oder die Promovierenden und Kulturschaffenden müssen davon unter anderem auch ihre freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung finanzieren, und insgesamt kommt dann unterm Strich weniger raus als bei dem Höchstsatz der BAföG-Förderung. Wenn wir also mit unseren Stipendienangeboten im Vergleich zu anderen Bundesländern attraktiv sein wollen, müssen wir da ran. Wir wollen das Stipendium auf 1.500 Euro monatlich erhöhen, also eine Steigerung um 50 Prozent. Das ist erheblich, doch nur so erhalten wir auch wirklich einen gewünschten Effekt der Wettbewerbsfähigkeit. Zum Vergleich: Unser Nachbar Hamburg zahlt 1.200 Euro für sein Landesstipendium, Schleswig-Holstein 1.350 und ebenso auch Berlin. Wir liegen also höher als zum Beispiel die drei Nachbarn von uns. Aber wir erhöhen nicht nur die Fördersumme, sondern wir planen auch strukturelle Verbesserungen: Wir wollen erstens eine Geschlechterquote einführen. Liegt der Frauenanteil in einer jeweiligen Fachwissenschaft oder in einer Kunstrichtung unter den wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeitenden unter 50 Prozent, so ist das Stipendium bei gleichwertiger Qualifikation an die weibliche Bewerberin zu verleihen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was für ein Schwachsinn! Das ist unglaublich!) Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Herren der Schöpfung, wenn sie unterrepräsentiert sind. Zweitens haben wir aus der Verbändeanhörung den guten Hinweis aus dem Inklusionsförderrat aufgenommen, für Menschen mit Behinderungen einen Nachteilsausgleich einzuführen. Drittens wollen wir mehr Zeit für Forschung ermöglichen, denn die Anforderungen in der Wissenschaft haben sich geändert. Es wird viel häufiger interdisziplinär geforscht und vor allem auch international gearbeitet. Das braucht mehr Zeit, und deshalb verlängern wir den Zeitraum der Förderung durch das Stipendium von zwei auf drei Jahre. Ziel ist es auch, den bürokratischen Aufwand für die Dokumentation der Forschungsarbeiten zum Stipendiumende hin zu entzerren. Und fünftens. Wir wollen die Interdisziplinarität stärken. Die Doktorandinnen und Doktoranden, die sich Zweitbetreuende auswählen, dürfen sich nun auch Professorinnen und Professoren aus Hochschulen auswählen, die sie betreuen, aber außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns dort forschen. Das fördert eben nicht nur Interdisziplinarität, sondern auch die Internationalität der Forschungsvorhaben. Und last, but not least wollen wir mehr Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs ermöglichen. Mit künftig drei Caspar-David-Friedrich-Stipendien pro Jahr wird die künstlerische Nachwuchsförderung gestärkt. Bisher gibt es nur ein solches Stipendium. Ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium hat eine Laufzeit von einem Jahr, also nicht drei Jahren, ist also kürzer, aber das ist auch für die künstlerische Tätigkeit genau der richtige Ansatz. Sehr geehrte Mitglieder des Landtages, wir haben diesen Gesetzentwurf nach engem Austausch mit den Hochschulen des Landes erarbeitet und auch aus der Verbandsanhörung wichtige, gute Hinweise aufgenommen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlichen bedanken und ich freue mich auf die weitere Diskussion über diesen Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1559 zur federführenden Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Marc Reinhardt, CDU: Überweisen tun wir immer. – Thore Stein, AfD: Das stimmt nicht!) Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? Vielen Dank! – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und FDP – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes 2021, Drucksache 8/1578. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes 2021 (Glücksspielstaatsvertragsausführungsänderungsgesetz – ÄndGlüStVAG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/1578 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von FDP und CDU legen Ihnen ein Gesetz zur Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes, das wir hier im Jahr 2021 schon beschlossen haben, vor. Worum geht es in dem Gesetz? Wir haben das ja, die Thematik Glücksspiel hier schon öfter mal diskutiert. Mit der Änderung in Artikel 1 Paragraf 11 Absatz 2 soll der Mindestabstand zwischen Spielhallen von 500 auf 100 Meter herabgesetzt werden. Die gleiche Änderung schlagen wir vor für den Bereich der weiterführenden Schule, der Schulen, nicht Schule. Mit dem Artikel 1 Paragraf 11 Absatz 4 geben wir zudem, geben wir zudem den örtlichen Behörden Spielraum bei der Einschätzung, bei welchen Spielhallen das vorgefunden werden kann. Ganz zu Beginn sage ich, das gilt alles nur für Bestandsspielhallen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 quasi schon geöffnet waren. Die Spielhallen müssen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert werden oder zertifiziert worden sein, die Betreiber den vorgeschriebenen Sachkundenachweis vorlegen können, und das Personal muss überdies über eine gesonderte Schulung verfügen. Und ein zweiter Punkt in diesem Gesetzentwurf ist die Genehmigung beziehungsweise Ausnahmegenehmigung oder man könnte auch sagen, die Verlängerung der Erlaubnis für Verbundspielhallen. Das sind Spielhallen, die mehrfach, also die quasi in einem Gebäude, wo zwei oder drei Spielhallen sich befinden – diese Genehmigung läuft 2023 aus und wir schlagen Ihnen mit Artikel 1 Paragraf 21 Absatz 2 vor, dass dies bis zum 30. Juni 2037 verlängert wird. Aus unserer Sicht ist die Änderung notwendig, da schon zahlreiche Spielhallen – wir haben das auch gelesen und auch öfters schon gehört – bei uns im Land von der Schließung bedroht sind oder auch einige schon geschlossen sind und es auch in unserem Land, und es gibt Beispiele aus Hamburg und Berlin, eine immer stärkere Tendenz zum illegalen Glücksspiel in irgendwelchen Hinterzimmern oder natürlich auch im Internet gibt. Es geht also am Ende um mehrere Hundert Arbeitsplätze hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, und es geht um Millionen von Steuereinnahmen für unsere Kommunen. Ich weiß, wir haben das ja auch damals mit der SPD-Fraktion hier im Landtag verabschiedet, wir hatten auch damals schon einen Dissens und hätten uns eine deutlich andere Regelung gewünscht. Ich weiß, dass eigentlich die Fraktion DIE LINKE ganz ähnlich denkt wie wir, und deshalb, liebe Fraktion DIE LINKE, vielleicht schaffen Sie es, der Fraktion der SPD einen kleinen Ruck zu geben, und wir schaffen es heute gemeinsam, diesen Gesetzentwurf zu überweisen und an einer gemeinsamen, für alle verträglichen guten Lösung zu arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Reinhardt hat es sehr klar auf den Punkt gebracht, und ich glaube, genau das ist die moralisch-politische Abwägung, mit der Sie heute erneut befasst sind. Sie haben auf der einen Seite die Frage, wie viel Suchtprävention und wie viel Kinder- und Jugendschutz gelingt uns mit diesem Gesetz, und auf der anderen Seite die Frage, wie viel schnöder Mammon darf dagegenstehen und das beiseiteschubsen. Wenn wir auf die, im Übrigen, Herr Reinhardt, ja umfänglicheren Anhörungen, die 2021 und 2020 gelaufen sind zu diesem Themenfeld, rekurrieren, würde ich gerne zunächst mal auf die Überschrift Suchtprävention oder mögliche Hilfe für diejenigen, die der Spielsucht bereits verfallen sind, eingehen. Die meisten Spieler – das ist für diejenigen, die in diesem Lande in der Suchthilfe tätig sind, und das haben sie sehr klar damals auch in der Anhörung kundgetan –, die meisten Spielerinnen und Spieler mit auffälligem oder pathologischem Spielverhalten finden sich eben gerade im Bereich dieser anfassbaren, analogen Spielautomaten. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht hat das bereits im Gesetzgebungsverfahren 2021 deutlich vorgetragen. Ich erinnere mich im Übrigen sehr deutlich an den nachhaltigen moralischen Appell an uns von der Mitarbeiterin, die damals sagte, wir haben ganz verschiedene Süchte, Abhängigkeiten, mit denen wir arbeiten, aber keine sei für die Partnerinnen und Partner, für die Familien, für die Kinder dermaßen in der Regel, dermaßen unerwartet und einschneidend für ihr Leben wie die Spielsucht. Warum? Weil sie noch viel weniger als bei einer Alkoholabhängigkeit oder anderen stoffgebundenen Abhängigkeiten in der Regel keinen körperlichen Verfall haben, an dem sie zumindest etwas festmachen können als Partnerin und Partner, und sie haben oft erst dann eine Offenbarung des Spielsüchtigen, wenn die wirtschaftliche Grundlage der Familie schon in Gänze – und das war der deutliche Hinweis der entsprechenden Fachstelle –, in Gänze vernichtet ist. Sie haben also erst dann eine Entdeckung in der Regel bei den Partnerinnen und Partnern, bei den Kindern, wenn nichts mehr, nichts mehr zu retten ist, was die wirtschaftlich noch irgendwie aufrechterhält. Und das in den Blick genommen, 2021 im Gesetzgebungsverfahren deutlich in der Anhörung uns allen, zumindest denen, die es hören wollten, vorgetragen, weise ich gerne noch einmal darauf hin, dass sich gleichermaßen in dieser Anhörung die entsprechende Glücksspielsuchtstelle darauf bezogen hat, dass durch die massiven Lockdownintensitäten, die die Pandemie herbeigeführt hat, und die damit verbundene deutlich verringerte Möglichkeit, Spielangebote zu nutzen, aus ihrer Sicht für sie nachvollziehbar, darlegbar, spürbare Verringerungen von Suchtsymptomatiken bei vielen Betroffenen in ihrer Arbeit hätten feststellen lassen. Wir haben also eine durchaus, wenn auch unfreiwillig, empirische Darstellung erhalten derjenigen, die mit der Spielsucht regelmäßig in diesem Lande mit Betroffenen arbeiten. Und das, was wir hier mit den gesetzlichen Regelungen erzielen wollen, ist eine Verringerung der Spielhallendichte und der Spielhallenverfügbarkeit durch ausreichend große Mindestabstände. Und zwar aus suchtpräventiver Sicht wird das für wirkungsvoll und weiterhin geboten angesehen und es ist der Hinweis auch in dieser Anhörung deutlich an uns herangetragen worden, dass es maßgebliche Studien gibt, die darauf hinweisen, dass vom Spiel an Geldspielgeräten weiterhin die höchste, noch mal betont, höchste Suchtgefahr ausgeht, und zwar mit Abstand höchste Suchtgefahr. Der Abstand von 500 Metern sichert, dass die Spielhallen sehr wahrscheinlich außerhalb der jeweiligen Sichtweiten voneinander entfernt stehen und damit der Zeitabstand zum Nachdenken und zum Abbruch unkontrollierten Spielverhaltens wahrscheinlicher ist, als wenn die dichter zusammenrücken. Wer sich also in so eine Art Rausch hineingespielt hat und dann von einer Tür in die nächste fällt, soll durch diese 500 Meter einen größeren Abstand zurücklegen müssen, bei dem die Suchttherapeuten uns sagen, es erhöht die Chance, dass einmal so ein Klicken im Kopf einsetzt und man noch mal wieder abkühlt und sich dann doch von so einem Verhalten, was suchtähnlich oder suchtbeginnend ist, verabschieden kann. Eine zweite große Überschrift … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Herr Reinhardt, da sage ich gleich gerne noch was dazu, das sind so Kausalitäten, (Marc Reinhardt, CDU: Nein, das stimmt einfach nicht!) die nicht bestehen. Das finde ich so spannend. Aber zunächst noch mal zum Kinder- und Jugendschutz. Der Kinder- und Jugendschutz soll bewirken, dass ich eben nicht eine frühe Gewöhnung der Selbstverständlichkeit von Spielgelegenheit von Glücksspiel in meiner Umgebung habe. Auch an der Stelle sollten wir ein hohes Interesse daran haben, genau solchen suchtpräventiven Aktivitäten des Gesetzes nichts entgegenzustellen. Beiden Aspekten, Spielsuchtbekämpfung und Kinder- und Jugendschutz, dient diese Regelung, die Sie schleifen wollen. Wir haben im Ausschuss vor wenigen Monaten dann erst uns gemeinsam noch einmal in die Diskussion begeben und haben auf einen Antrag der FDP den Hinweis gegeben, wir wollen abwarten die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages, die bundesweit stattfinden wird zum 31.12.2023. Und jetzt zu den immer mal wieder gerne behaupteten, völlig ohne jede Ansatzpunkte, woher die Kausalitäten kommen sollen, vorgetragenen Argumenten. Es gibt keinen der behaupteten Gründe, der dafür spräche, dass Anhaltspunkte für eine Zunahme illegalen Glücksspiels in diesem Land bestehen, (Marc Reinhardt, CDU: Doch, ich zeige Ihnen, welche. Ich könnte Ihnen gerne welche zeigen.) einfach in den blauen Raum hinein, in das Ungewisse hinein behauptet, mit dem Versuch, eine Behauptung macht hinterher einen Grund. Zweitens. Es gibt nicht erkennbar Hinweise darauf, wie Änderungen des Mindestabstandes eine Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet bewirken sollen. Es gibt überhaupt keinen nachvollziehbaren kausalen Zusammenhang zwischen der Variante, ich kann online spielen und ich kann analog spielen. Auch das sind deutliche Hinweise der Glücksspiele. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Doch, das ist Quatsch!) Nein, die gibt es nicht. Hören Sie auf zu sagen, „Doch, das ist Quatsch!“! Das ist einfach Unfug, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und auch das war schon Gegenstand der Anhörung 2021. Sie verweigern sich schlicht den Hinweisen der Experten, die wir damals angehört haben. (René Domke, FDP: Gut, dass wir das im Protokoll haben.) Es gibt auch keine Kausalität, wie dieses Onlineglücksspiel Automatenglücksspiel verhindern soll. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ja, genau, ich finde es wundervoll, dass wir im Protokoll haben den Hinweis, am Ende geht es um schlichte Gewinnmaximierung. (Marc Reinhardt, CDU: Nein, das stimmt nicht!) Das war die Einbringung, die Sie gemeinsam hier haben vortragen lassen. Endgültig absurd wird es dann bei der extrem langen Verlängerung für die Verbundspielhallen für die Übergangslösung. Die Übergangslösung, meine Damen und Herren, stammt aus dem Jahr 2012. Damit hat man eine relativ lange Übergangslösung ins Gesetz eingebaut für diese Mindestabstände, um allen die Umstellung zu ermöglichen. Und Sie wollen jetzt aus 2012 auf 2020 verlängert, auf 2023 verlängert, 2037 machen, jetzt noch einmal die ursprünglich zweijährige Übergangszeit 2023 bis 2037. (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Dann können Sie offen eingestanden die Regelung gleich rausstreichen, das hat auch für jeden halbwegs kundigen Juristen nichts mit einer Übergangsregelung zu tun. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aus dem Jahr 2012 sich bis ins Jahr 2037 zu begeben, unterminiert schlicht die hier gewollten Regelungen, die man bundesweit gemeinsam vereinbart hat. Ich plädiere sehr dafür, das, was hier gewollt ist, nämlich den Kinder- und Jugendschutz und die Suchtprävention deutlich im Blick zu behalten, sie nicht auszuhöhlen und sich insbesondere – und das war das Angebot, was auch im Ausschuss gemacht worden ist – die bundesweite Evaluierung Ende 2023 anzuschauen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die von Ihnen behaupteten Kausalitäten werden mit Sicherheit auch bei dieser Evaluierung eine Rolle spielen, sie werden auch darin nicht begründet sein. (Marc Reinhardt, CDU: Das glaub ich nicht.) Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte und freue mich auf die Evaluierungsergebnisse in 2024. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Herr Pegel hat hier von den Auswirkungen des Glücksspiels gesprochen. Meine Damen und Herren, nun wissen wir alle, dass wir den Glücksspielstaatsvertrag hier schon mehrfach geändert haben und auch wir immer schon gesagt haben, was die präventive Seite angeht, dass wir hier konkret werden wollen, sollen und müssen, und dass wir im Gesetzestext eine Verpflichtung brauchen der Betreiber, dass sie sich an den Präventionskosten direkt beteiligen, meine Damen und Herren, weil das wäre in unseren Augen, und auch speziell in meinen, echte Prävention. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) 500 Meter Abstand sind es nicht. Also ich bin kein Freund von Glücksspiel und bin auch kein Freund von Glücksspielhallenbetreibern oder Glücksspielhallen, meine Damen und Herren, aber das passt mit der heutigen Realität einfach nicht mehr zusammen. Und auch wenn Herr Pegel eben ausgeschlossen hat, dass das Onlineglücksspiel gar nichts damit zu tun hat, so ist es denn eben nicht. Ich sage mal, Kinder in der Schule – da müssen die nicht mal 18 sein, wie gesagt –, die können schon mit zehn auf ihrem Handy online Glücksspielen. Ob das Geld ist oder nicht – der Einstieg wird gemacht mit dem Spiel, meine Damen und Herren. Das Geld kommt nachher obendrauf, weil wir alle wissen, dass die Spiele immer Zusatzmöglichkeiten haben, die man sich erkaufen kann, und so weiter. Und das ist der Einstieg in das Glücksspiel, schon im Kindesalter. Und da können Sie den Kindern auch nicht sagen, legen Sie bitte Ihr Handy 500 Meter weit weg oder nehmen Sie es nicht mit in die Schule. Das ist Quatsch! Und wenn Sie selber Argumentation anlegen wollen an den Zigarettenkonsum, ich war selber starker Raucher, mir war das völlig egal, ob der nächste Zigarettenladen 500 Meter entfernt war oder 1.000 Meter. Wenn ich Zigaretten haben wollte, dann habe ich mir die geholt, und wenn ich 50 Minuten mit dem Auto fahren musste. Wenn ich sie brauchte, dann habe ich sie mir geholt, egal wo und wie weit. Und Selbiges gilt für Alkohol, meine Damen und Herren. Und in Zukunft kriegen wir dieselbe Problematik noch mit Marihuana auf den Tisch, wie wir hören. Wir haben hier Riesenarbeit zu leisten im Bereich Prävention. Sorgen Sie dafür, dass in zukünftigen Gesetzesänderungen zu dem Glücksspielstaatsvertrag hier eine Regelung geschaffen wird, dass man eine direkte Beteiligung kriegt für die Präventionskosten! Wir wissen alle, dass es hier in M-V nicht sonderlich gut ausfinanziert ist. Die LAKOST zum Beispiel macht eine sehr gute Arbeit, könnte sie noch besser machen, muss zur Prävention an die Schule gehen und behandelt ebenfalls das Onlineglücksspiel mit. Und Sie sagen, es gibt kein illegales Glücksspiel. Ich glaube denn doch, und das wissen Sie als Innenminister dann eben auch, dass das momentan irgendwie nur in Schleswig-Holstein möglich ist. Aber gucken Sie mal, wie viele Leute da jetzt angemeldet sind mit Wohnsitz, und gucken, ob sie mal, ob sie direkt da auch wohnhaft anzutreffen sind. Was die Voraussetzungen dafür sind, für den Wohnsitz, wissen Sie ja auch, muss ich Ihnen nicht erklären. Also es gibt illegales Glücksspiel, das wird betrieben, die 500-Meter-Abstandsregelung ist überholt. CDU hätte auch schon, wie gesagt, in Regierungsverantwortung hier was ändern können, hat sich wohl nicht durchsetzen können. (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Deswegen heute hier der Antrag und mit der Maßgabe, dass wir in Zukunft tatsächlich finanziell die Betreiber verpflichten, weil es gewinnt nur einer an dieser Situation, nee, zwei, das ist nämlich einmal der Betreiber und einmal der Staat, und es verliert immer der Spielende, meine Damen und Herren. Und da müssen wir, da müssen wir ansetzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Der Spielende, ja. – Sandy van Baal, FDP: Der Spielende! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ein Lernprozess. – Zuruf von Marcel Falk, SPD)

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René Domke FDP

Genießen Sie das noch ein bisschen! Ich trinke noch. Das substantivierte Partizip, das … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Der Trinkende.) So, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, was war eigentlich der Sinn der Änderung zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021? Verschärfte Reglementierung von Glücksspiel sollte dem Schutz vor den Auswirkungen der Glücksspielsucht dienen und unerlaubtem, unkontrollierbarem Spiel entgegenwirken. Das war das Ziel. Das derzeit geltende Gesetz, meine Damen und Herren, wird diesem Ziel jedenfalls nicht gerecht. Stattdessen führt ja das Mindestabstandsgebot von Spielhallen untereinander, von Spielhallen zu Schulen vor allem zur Schließung etablierter Bestandsspielhallen. Und das hat erhebliche wirtschaftliche, existenzielle Auswirkungen – ja, auch darüber muss man reden –, und die hat man bis jetzt kommentarlos in Kauf genommen. Es geht auch um Betreiber und Beschäftigte. Aber es führt auch dazu, dass Verbraucher abwandern, und zwar in den unregulierten und unkontrollierbaren Schwarzmarktbereich. Und da ist es nun ganz gleich, ob im Onlinespiel oder dem terrestrischen Spiel, im Verborgenen. Und, Herr Innenminister, ich weiß nicht, woher Sie die Erkenntnisse nehmen. Das Problem beim Spiel im Verborgenen ist, dass es nicht draußen dransteht. Wenn man es sehen will, kann man es sehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Insbesondere in den Metropolen stellen wir das fest, oft sogar getarnt, gedeckt durch Gemeinnützigkeit, Vereine. Sie denken, da sind irgendwelche Sportklubs, und hinten ist wirklich eine reine Zockerhöhle, völlig unkontrolliert. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) Und auch das ist beobachtet worden inzwischen hier im Land. Da gibt es wohl auch entsprechendes Bildmaterial. Wie gesagt, wenn man das möchte, es gab auch mal runde Tische dazu. Man müsste vielleicht auch mal die Ermittlungsbehörden – ich sagte heute schon mal, es gibt nicht nur die Polizei, es gibt auch noch andere Ermittlungsbehörden –, vielleicht müsste man auch alle an einen Tisch bringen. Da spielt nämlich auch die Geldwäsche eine ganz große Rolle – ein Thema, um das wir uns auch noch viel zu wenig im Land kümmern. Da sind also Strukturen, die sich entwickeln. Und insofern freue ich mich, dass es jetzt quasi protokolliert ist. Wir werden ja irgendwann die Evaluation dann auswerten. Und das ist übrigens eine Beschreibung, die auch tatsächlich von Betroffenen dargelegt wird, dass es also nicht an Gelegenheiten mangelt, selbst wenn man sozusagen keine Spielstätte mehr vorfindet, weil die in dem Ort geschlossen ist oder sonst irgendwas. Dann hat man Möglichkeiten. Also Spiel sucht sich dann am Ende auch die Gelegenheit. Kinder und Jugendliche – also da ist ja auch ohnehin diese Abstandsregelung zu den Schulen zu hinterfragen, die haben sowieso gar keinen Zugang. Im Übrigen darf auch gar nicht geworben werden, es findet im Verborgenen statt. Und letzten Endes, Sie haben hier die Situation gut beschrieben. Vielen Dank auch noch mal dafür! Weil natürlich verursacht auch Spielsucht Leid, gerade in den Familien, und natürlich auch vieles mehr. Die Betroffenen brauchen sehr, sehr lange Zeit, um sich daraus wieder zu befreien. Aber genau deswegen ist doch der Ansatz, das Spiel zu kontrollieren, qualitative Maßnahmen zu ergreifen, denn genau das, was Sie beschrieben haben, das passiert ja völlig unabhängig davon, ob das jetzt ein Abstand von 500 Metern ist oder von 501. Das macht aus meiner Sicht nämlich überhaupt gar keinen Sinn, das stellt im Grunde die Maßnahmen an sich infrage. Sie sagen, es gibt so eine Art Abkühlungseffekt nach 500 Metern oder im Bereich der 500 Meter – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weiß ich nicht, wo Sie das hernehmen, wie weit das belastbar ist. Mag sein, dass es bei Anhörungen so geäußert wurde, ich habe da aber meine Zweifel. Dann müsste der Abstand schon wesentlich größer sein. Wir haben auch gehört, dass Süchtige, die tatsächlich der Sucht verfallen sind, viel weitere Wege in Kauf nehmen, sowieso schon in Kauf nehmen, weil sie ja ihr Verhalten sowieso verdecken wollen. Die gehen sowieso nicht dann gleich wieder um die Ecke, sondern die fahren meistens in ganz andere Orte, stellen ihr Fahrzeug irgendwo anonym ab oder sonst irgendwas und frönen dann ihrer Sucht. Also der Irrglaube tatsächlich einiger politisch Handelnder ist, dass man die Spielsucht bekämpft, indem man jetzt irgendwelche Abstände schafft. Ich denke, es ist viel wichtiger, dass in Aufklärung und Prävention investiert wird. Und es ist eben ja auch geradezu absurd, Sucht bekämpfen zu wollen, indem man es den Süchtigen vermeintlich schwerer macht, legales und reglementiertes Glücksspiel zu nutzen, und hingegen dem aufkeimenden illegalen Glücksspiel eben nichts entgegensetzt. Branchenvertreter und Betroffene haben auch gesagt, das Angebot ist da, auf die Metropolen bin ich schon eingegangen. Es ist inzwischen auch so, dass diese Regularien und Verpflichtungen auch sehr ernst genommen werden und auch akzeptiert werden von den Betreibern. Wir haben auch noch mal Daten dazu bekommen, dass das funktioniert, dass zum Beispiel unter 18-Jährige abgewiesen werden, dass aber auch welche, die sich freiwillig haben registrieren lassen, abgewiesen werden. Da gibt es belastbare Zahlen. Dieses System der Sperre, der Selbstsperre funktioniert. Und es ist eigentlich viel wichtiger, dass man jetzt mit den Betreibern, Betroffenengruppen – es gibt viele Selbsthilfegruppen, die da auch sich aktiv mit einbringen –, dass man die an einen Tisch holt, LAKOST ist angesprochen worden. Wir hatten neulich eine interessante Veranstaltung, da hat aber niemand teilgenommen vom LAKOST. Das hätte ich jetzt erwartet, dass man zumindest dann mal über die präventiven Maßnahmen sich austauscht und dass man weiter daran arbeitet. Und man darf ja nicht vergessen, da wird überhaupt gar keine Regel eingehalten, da gibt es überhaupt keine Vorschriften, wenn es erst mal in der Illegalität ist. Es gibt kein geschultes, kein sensibilisiertes Personal. Und wir müssen einfach sehen, dass diese moralisierende Bewertung und auch dieses gesellschaftliche Stigma, was dann immer aufgedrückt wird, dieses Verdrängen in dieses dunkle, anonyme Abseits, gerade oft dazu führt, dass es einen gewissen Reiz ausübt, also ein gewisser Reiz erzeugt wird, in diese Spielhallen zu gehen. Ich finde, Spiel ist, glaube ich, so alt wie die Menschheit selbst. Das gab es schon immer und Glücksspiel natürlich auch. Wenn man es viel mehr ins Licht brächte und nicht im Verborgenen stattfinden ließe, glaube ich, wäre eine Selbstkontrolle der Gesellschaft viel, viel wichtiger und viel wirkungsvoller. Und noch mal, es scheitert eben nicht an den Betreibern, an den meisten zumindest nicht. Schwarze Schafe, das will ich nicht verhehlen, die gibt es mit Sicherheit auch überall. Also lieber darüber nachdenken, so wie in einigen Bundesländern ja auch, qualitative Maßstäbe zu setzen, wirklich in ein Sperrsystem, in entsprechende Zertifizierungen hineinzugehen. Das Personal muss geschult werden, muss die Qualifikation nachweisen, die direkte Ansprache. Uns wurde jedenfalls geschildert, dass das funktioniert, und das wurde auch von Betroffenen geschildert. Ich glaube nicht, dass die vorher in ihren Aussagen irgendwie umgeformt wurden, sondern ich glaube, dass das sehr, sehr authentische Berichte waren. Also noch mal: Ich kann nur dafür plädieren, dass wir hier darüber reden, diese Abstände, dass wir in andere qualitative Maßnahmen investieren. Die Branche ist bereit, wir sollten bereit sein, die Städte und Kommunen. Da kommt jetzt natürlich auch wieder eine gewisse Doppelmoral ins Spiel. Auf der anderen Seite will der Staat auch partizipieren am Glücksspiel. Wir sehen, dass die Spielvergnügungsteuer da natürlich auch zusammenbricht. Sie können es sich vorstellen, wenn in Rostock nur noch 2 von 24 Spielhallen überleben, dann heißt das etwas sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt aber auch etwas für Existenzen, das heißt aber auch etwas für den kommunalen Haushalt. Und das sind dann wieder Mittel, die fehlen, die für Prävention gebunden werden könnten. Und deswegen, glaube ich, ist das ein falscher Weg, den wir hier gehen, deswegen diese Gesetzesinitiative, die wir gestartet haben, gemeinsam. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Ich bitte, in sich zu gehen, über qualitative Vorschläge nachzudenken und unserem Antrag oder unserem Entwurf hier zuzustimmen. Zumindest lassen Sie uns das weiterdiskutieren, weiter begleiten.

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Beate Schlupp

Herr Fraktionsvorsitzender, ich war schon recht großzügig mit der roten Lampe, aber jetzt muss wirklich Schluss sein.

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René Domke FDP

Ich bedanke mich für die Großzügigkeit und für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der letzten Debatte zum Glücksspielstaatsvertrag im Oktober, die eigentlich formeller Natur war, jedoch versucht wurde, von der CDU-Fraktion zu instrumentalisieren, (Daniel Peters, CDU: Oh!) um einen Keil in die Koalitionsfraktionen zu treiben, kommt dieser Antrag natürlich nicht überraschend. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Zur Diskussion … (Marc Reinhardt, CDU: Es ist kein Antrag, ein Gesetzentwurf!) Der Gesetzentwurf, Entschuldigung! Zur Diskussion stehen hier Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz, das im Juni 2021 mit den Stimmen der CDU beschlossen wurde. Mit Ihren Stimmen, meine Damen und Herren – Sie haben es ja gesagt –, (Marc Reinhardt, CDU: Eben.) wurden 500 Meter Mindestabstand zwischen Glücksspielhallen festgeschrieben. Die Geschichte dieser 500 Meter reicht aber noch weiter. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Davon habe ich damals nichts gehört, auch nicht nachlesen können, dass Sie da irgendwas gesagt haben. (Marc Reinhardt, CDU: Das kann ich Ihnen einmal zuschicken, Herr Noetzel.) Bereits 2012 haben Sie diese mit auf den Weg gebracht. Es geht ja nicht nur um 2021, sondern – der Minister hat es angesprochen – seit 2012 existieren diese Regelungen. Und nun reden wir aktuell darüber, dass Ihre Gesetze Rechtskraft entfalten und konkrete Konsequenzen für Betreiber von Glücksspielhallen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Wie Sie wissen, bedauern wir das sehr, aber – meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie wissen das, Sie haben das vielleicht erwähnt, das weiß ich jetzt nicht genau –, aber Sie erinnern sich daran, dass wir als Fraktion DIE LINKE zur Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes im Juni 2021 einen Änderungsantrag vorgelegt haben, der eine Reduzierung der Mindestabstände auf 300 Meter vorsah. (Marc Reinhardt, CDU: Das wollen wir ja jetzt machen.) Hintergrund war der drohende Verlust von Arbeitsplätzen und von Einnahmen für die Kommunen. Auch hieran darf ich noch mal erinnern, dieser Änderungsantrag wurde mit Ihren Stimmen abgelehnt. (Marc Reinhardt, CDU: Mussten wir! – Daniel Peters, CDU: Ich habe dafürgestimmt. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wenn Sie sich nun als Heilsbringer in der Not aufspielen und gegen Gesetze aufbegehren wollen, die Sie selbst mitbeschlossen haben, zeugt dies entweder von einer gewissen Schizophrenie, (Marc Reinhardt, CDU: Ist es jetzt verboten, Gesetze zu ändern?) oder es ist einfach nur heuchlerisch und unehrlich. (Marc Reinhardt, CDU: Jetzt können wir es machen.) Sie konnten oder wollten einen Koalitionsantrag nicht verhindern und wollen nun, dass wir Ihren Fehler ausbürsten (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und dass wir uns hier offen gegen unseren Koalitionspartner stellen. (Marc Reinhardt, CDU: Selbstverständlich! So, wie Sie es vor zwei Jahren wollten.) Das wird nicht passieren, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Marc Reinhardt, CDU: Wie Sie es vor zwei Jahren wollten.) Wir wollen doch bitte Ursache und Wirkung hier nicht verwechseln! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, wie der gerade angesprochene Änderungsantrag von Juni 2021 verdeutlicht, hält meine Fraktion Abstandsregelungen für denkbar und sinnvoll, die von der derzeitigen Gesetzeslage abweichen. Das habe ich auch beim letzten Mal gesagt. (Marc Reinhardt, CDU: Dann Feuer frei!) In Zeiten des Onlineglücksspiels, an dem man an jedem Ort und zu jeder Zeit sein Geld verzocken kann, scheint ein Zwangsabstand zwischen Glücksspieleinrichtungen von 500 Metern überholt. Zu exakt diesen Abstandsregelungen und den drohenden Folgen, die keineswegs überraschend kommen, sind inzwischen auch etliche Klagen anhängig. Es liegt nun in der Hand der unabhängigen Justiz. Wir sollten den Gerichten an dieser Stelle nicht vorgreifen, und aus diesem Grund müssen wir auch von einer Zustimmung zu Ihrem Gesetzentwurf absehen. (Marc Reinhardt, CDU: Erst mal geht es um die Überweisung.) Aber selbst, wenn wir das Glücksspielgesetz nach der gerichtlichen Entscheidung nicht erneut anfassen müssten, wird es spätestens zur Evaluierung, welche im Staatsvertrag ja verankert ist, auf den Prüfstand gestellt. Auch dazu hat der Minister ausgeführt. Es bleibt zu hoffen, dass die Konsequenzen des durch Sie mitbeschlossenen Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes dann nicht zu eklatant sind. (Marc Reinhardt, CDU: Heute haben Sie die Verantwortung.) Aber zur Wahrheit gehört auch, (Marc Reinhardt, CDU: Heute haben Sie die Verantwortung) und auch da muss ich mich dem Minister anschließen, es gab eine Übergangsfrist von zehn Jahren, mehr sogar insgesamt – zehn Jahre! –, und auch da, muss man sagen, hat die Glücksspielwirtschaft eine gewisse Verantwortung. Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, ist es bereits deutlich geworden, auch innerhalb der Koalitionsfraktionen gibt es keine einhellige Meinung zu diesem Thema. Tatsächlich gehen hier häufig die Meinungen und Positionen sogar innerhalb der Fraktionen auseinander. (Marc Reinhardt, CDU: Das hat Tradition.) Einig ist sich meine Fraktion jedoch in dem Punkt, dass wir uns auch künftig für den Schutz der Spielerinnen und Spieler und eine wirksame Spielsuchtprävention einsetzen. (Marc Reinhardt, CDU: Da sind wir uns ja alle einig.) Ich bin davon überzeugt, dass dies der effektivere Weg im Gegensatz zu Verboten ist, um Paragraf 1 Nummer 1 des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 zu erfüllen, nämlich das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Das sollte unser aller Anliegen sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Zwischen Spielhallen ist nach Paragraf 11 Absatz 2 Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten. Zudem sind die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle in einem Radius von 500 Metern Luftlinie zu einer Schule oberhalb des Primarbereich nach Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 1 des Schulgesetzes verboten. Das wollen CDU und FDP nun ändern. Nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages soll zwischen Spiegelhallen nur noch ein Mindestabstand von 100 Metern Luftlinie einzuhalten sein und es sollen die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle nur noch im Radius von 100 Meter Luftlinie zu einer Schule verboten sein. Nun sind aber die Abstandsregelungen nach Paragraf 11 Absatz 2 erst im vergangenen Frühjahr vom Landtag bestätigt worden. Im Rahmen der Neufassung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes hat der damalige Innen- und Europaausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dort sprach sich die Landesfachstelle Glücksspielsucht Mecklenburg-Vorpommern ganz klar für die im aktuellen Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz enthalten Abstandsregeln aus. (Thomas Krüger, SPD: Genau so! Genau so! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) In der Suchtberatung bereite gerade das Automatenspiel in Spielhallen die größten Probleme. Darauf hat der Minister Pegel auch schon hingewiesen gerade eben. Soweit darauf verwiesen werde, dass Mindestabstände von 500 Metern Luftlinie zwischen den Spielhallen und zu Schulen zu einer Schließung der großen Mehrheit der Spielhallen führen werde, hält die Landesfachstelle Glücksspielsucht dem entgegen, dass Arbeitsplätze ohne Frage wichtig seien, die Landesregierung sich aber zum Ziel gesetzt habe, gute Arbeitsplätze zu guten Bedingungen zu schaffen. Dabei dürfe auch das durch Glücksspielsucht verursachte Leid nicht unbeachtet bleiben. Bereits nach, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) bereits nach dem ersten Glücksspielstaatsvertrag war klar, dass es Abstandsregelungen geben wird. Um es den Spielhallen zu ermöglichen, sich auf diese Situation einzustellen, sind damals ja gerade Übergangsregelungen geschaffen worden, das wurde hier eben auch schon erwähnt. (Zuruf aus dem Plenum: Viele Jahre.) Sofern nun die Spielhallenbetreiber als Argument die Sicherung von Arbeitsplätzen vorbringen, müssen sie sich fragen lassen, und das macht auch die Landesfachstelle Glücksspielsucht in ihrer Stellungnahme, warum sie nicht bereits in den letzten Jahren gehandelt und sich auf die Suche nach neuen Standorten begeben haben. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Mit Klagen auf Zeit zu spielen und zu hoffen, dass im neuen Ausführungsgesetz die Abstandsregelungen rausgenommen und Mehrfachkonzessionen zugelassen werden, kann nur als Pokern bezeichnet werden – ein Glücksspiel, das man eben auch verlieren könne. Der ehemalige britische Premierminister Benjamin Disraeli soll mal gesagt haben, es gäbe kein größeres Glücksspiel als die Politik. Liebe Kolleg/-innen von CDU und FDP, lassen Sie mal die Würfel in der Tasche und ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Gründen des Spieler/-innenschutzes und auch des Jugendschutzes ist dieser schlicht nicht zustimmungsfähig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und René Domke, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also meine schönsten Zitate sind hier alle schon gefallen. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jammerschade, aber was solls! (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie es doch noch mal!) Ja, Herr Domke, Sie haben eben die Züge des Glücksspielstaatsvertrages sehr verkürzt hier dargestellt. (Zuruf von René Domke, FDP) Herr Noetzel hat ein bisschen was ergänzt. Also das fand ich schon beredt, ehrlich gesagt. Also der Landtag hat ja im Juni 2021 das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 beschlossen, damit das auch zeitgleich mit dem Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Juli in Kraft treten konnte. Und der Glücksspielstaatsvertrag selber behielt die bereits bestehenden Ziele ja alle bei. Das war eben die Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht, die Kanalisierung in ein begrenztes Spielangebot sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes, die Gewährleistung des Schutzes von Jugendlichen und Spielern und so weiter. (Zuruf von René Domke, FDP) Also eine große Palette, sie dient dem Schutz von Personen, sie dient der Vorsorge vor Fehlentwicklungen und eben nicht der Gewinnoptimierung von Spielhallenbetreibern. Und das wurde ja auch schon mehrfach gesagt, mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind, wie seinerzeit auch vorgesehen, die im Jahr 2012 für das Abstandsgebot von Spielhallen befristet geschaffenen Übergangsregelungen entfallen. Und was die Spielhallen betrifft, so sind Mindestabstände in den Landesausführungsgesetzen zu regeln, und das haben wir hier ja auch bereits vor langer, langer Zeit getan. Und über diese 500 Meter kann man natürlich streiten. Es sind 500 Meter Richtung 400, 300, was auch immer. Da haben Sie natürlich vollkommen recht. Das ist ein Maßstab, den die demokratische Mehrheit für angemessen hält. Dem muss man natürlich nicht beipflichten. Wie gesagt, Herr Noetzel wies auf den eigenen Änderungsantrag in Bezug auf die 300 Meter hin. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Mit dem Abstandsgebot zwischen Spielhallen wird das Ziel der Spielsuchtbekämpfung durch eine Begrenzung der Spielhallendichte und damit eine Beschränkung des Gesamtangebots der Spielhallen natürlich verfolgt. Bei dieser Vermeidung einer räumlichen Ballung geht es im Fall des Mindestabstands zu Schulen, wie schon bereits mehrfach gesagt, um den Jugendschutz. Kinder und Jugendliche sollen vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots in Gestalt von Spielhallen in ihrem täglichen Lebensumfeld geschützt werden. Und, Herr Domke, wenn Sie dann sagen, Spielen gehört zum Leben von Anfang an und Sie wollen hier 100 Meter, dann könnte man ja auch gleich auf jedem Schulhof schon mal so eine kleine Spielhallenecke einrichten, und dann würde das ja auch gar nicht schaden. (Marc Reinhardt, CDU: Zigarettenautomat unten, Alkoholverkauf, Cannabisstand.) Also ich fand die Argumentation ehrlich gesagt ein bisschen merkwürdig. Also Kinder und Jugendliche davor zu schützen, dass Glücksspiel ein normaler Bestandteil der Lebenswirklichkeit in jungen Jahren wird, halten wir für durchaus angemessen.

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Domke?

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Martina Tegtmeier SPD

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Tegtmeier, vielen Dank! Wann haben Sie in meinem Redebeitrag herausgehört, dass ich irgendwelche Spielstätten auf Schulhöfen oder in der Nähe von Schulhöfen aufstellen möchte? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Martina Tegtmeier SPD

Das habe ich gar nicht rausgehört, das habe ich auch gar nicht gesagt. Ich habe gesagt, wenn Sie hier ein …

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René Domke FDP

Doch, das haben Sie gesagt.

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Martina Tegtmeier SPD

Nein, wenn Sie einen Abstand von 100 Metern vorschlagen und sagen, also Spielen gehört zum Leben dazu, immer, dann könnte man ja auch gleich, ich habe nicht gesagt, dass Sie vorgeschlagen haben, dass man das auf Schulhöfen einrichten sollte. Da haben Sie nicht genau zugehört, Herr Domke. (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Das haben Sie jetzt vorgeschlagen.) Das können wir gerne noch mal gemeinsam nachher im Protokoll nachlesen, oder nein, gemeinsam nicht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) natürlich jeder für sich. So, und, Herr Domke, es ist ja auch durch Verfassungsrichter nicht bestätigt und im Glücksspielstaatsvertrag implementiert worden, dass die fiskalischen Interessen hinter den suchtpräventiven Ansatz der Verringerung der Spielhallendichte zurücktreten müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt. Das war schon 2017, da ging es um Bayern, da ging es um das Saarland, und da ging es um Berlin. Quantitative Regulierungsansätze sind demnach verfassungskonform. Sie reduzieren die Spielhallendichte und das Gesamtangebot an Spielen. Sie fördern das besonders wichtige Gemeinwohlziel der Vermeidung und Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahr. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat schon auf Studien hingewiesen, die der Minister auch schon erwähnt hat, nämlich die besondere Gefährdung für das Spiel an Spielautomaten in Spielhallen. Er hat eine Studie zitiert und einen Prozentsatz da sogar niedergeschrieben, kann man alles in diesem Urteil nachlesen. Und ich möchte allerdings, was die wirtschaftlichen Folgen für die Betreiber angeht, auch nicht verhehlen, dass wir auch in der SPD-Fraktion dazu viele Diskussionen hatten. Und auch wir wurden von vielen Mitarbeitenden aus Spielhallen angeschrieben, die uns von ihrem bevorstehenden oder vermeintlichen Arbeitsplatzverlust berichteten beziehungsweise ihre Befürchtungen diesbezüglich uns mitgeteilt haben. Und gerade weil für uns jeder Arbeitsplatz zählt, sind wir bei der 2012 erfolgten Verankerung von Mindestabständen für Übergangsregelungen im Glücksspielstaatsvertrag eingetreten. Genau das war ja das Ziel, eine möglichst große Übergangszeit zu haben, damit sich halt die Spielhallenbetreiber auch darauf einrichten konnten. Und im Ernst, Herr Domke, also wenn man weiß, dass innerhalb einer so langen Frist diese Regelung greifen wird, dass man sich dann als wirtschaftlicher Betreiber (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, Christiane Berg, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) einer Spielhalle nicht in der Lage sieht, entsprechend zu reagieren, (Enrico Schult, AfD: Als Landtagsabgeordnete hat man gut reden, wenn man schon jahrelang hier sitzt! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) also das kann ich einfach nicht glauben. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil, in seinem Beschluss, den ich eben schon mal zeitlich beziffert habe, in seinem Leitsatz Nummer 4 niedergelegt: „Vor dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen den Ländern entfällt schutzwürdiges Vertrauen in die geltende Rechtslage bereits dann, wenn die geplanten Änderungen hinreichend öffentlich in konkreten Umrissen vorhersehbar sind.“ Also eine Übergangszeit noch mal bis zu einem, ich würde fast sagen, Sankt-Nimmerleins-Tag zu verlängern, finde ich ein Anliegen, das das Anliegen dieses Staatsvertrages und den Schutz der Jugendlichen und Kinder eben vor dieser Gefährdungssituation einfach ignoriert und in das Negative verkehrt und damit einfach ausdrückt, dass wir das nicht wollen. Wir stellen hier die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund, und der Kinder- und Jugendschutz ist uns hier nicht so wichtig. Und ich fand das Zitat, was hier eben gerade von Frau Oehlrich vorgetragen wurde von der Landesstelle für Glücksspielsucht so beredt, wie er sagte, also dieses Spielen auf Zeit, das ist für sie Glücksspiel, also das ist Pokern, ein Glücksspiel, das man verlieren kann. Dem wollte ich eigentlich gar nichts mehr hinzufügen. Aber ich mache es doch noch, ich sage nur noch, wir lehnen auch eine Überweisung in den Ausschuss ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Nee!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte sagen, das war erwartungsgemäß, was wir hier heute von der Koalition zu unserem Gesetzentwurf hören konnten, einschließlich der Fraktion der GRÜNEN. Und ich möchte zunächst so ein bisschen auch mit diesem Zitat von Frau Oehlrich – und Frau Tegtmeier hat das ja dankenswerterweise aufgegriffen, dankenswerterweise aus ihrer Sicht, dass wir so ein bisschen hier, ja, diejenigen seien, die hier einfach das Thema Spielerschutz gar nicht im Blick hätten und ausschließlich die wirtschaftlichen Interessen von Spielhallenbetreibern sehen würden. Wenn es wirklich darum gehen würde, Frau Tegtmeier, Frau Oehlrich, dann wäre ich ja bei Ihnen, wenn das wirklich effizient dazu beitragen würde, dass auch nur ein Spieler, ein Spieler weniger sich irgendwo im Spielebereich verlustiert oder irgendwo versucht, sein Geld mit dem Spiel irgendwo einzusetzen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Aber, meine Damen und Herren, es ist was völlig anderes. Sie haben ja auch, Herr Pegel, Sie haben als Minister ein Bild gezeichnet von Mecklenburg-Vorpommern, als wenn es an jeder Ecke irgendwo in Mecklenburg-Vorpommern eine Spielhalle gäbe, wo die Verführungskraft so stark ist, dass man sofort Haus und Hof verhökert. Das ist doch einfach nicht so. Wir haben doch schon ziemlich klare Regeln. Das, was Sie aber wollen, ist etwas, was auch mit dem Glücksspielstaatsvertrag aus meiner Sicht kaum vereinbar ist. Ja, natürlich ist da das Thema des Spielerschutzes verankert, aber es geht auch um eine ausgewogene Regulierung des Angebotes. Und ist es ausgewogen, wenn beispielsweise in Rostock von den aktuell 24 Spielhallen nur noch 2 übrig bleiben? Wenn das für Sie ausgewogen ist und Sie meinen, das würde dem Kinder- und Jugendschutz dienen, dann muss ich Ihnen sagen, Kinder und Jugendliche haben bis 18 Jahre gar keinen Zutritt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Nicht mal diesen Umstand sind Sie in der Lage hier deutlich zu machen. Das ist einfach völlig abstrus, was Sie an Argumenten hier vorgetragen haben! Und dann heißt es vonseiten des Ministeriums, es sei keine, es gäbe keine Anzeichen dafür, dass das illegale Spiel an irgendeiner Stelle zunehmen würde. Herr Domke hat zu Recht darauf hingewiesen, ja, wenn man nicht hinguckt, dann mag das so sein, (Marc Reinhardt, CDU: Dunkelziffer.) aber wenn man nur aufmerksam die Medienberichterstattung verfolgt, beispielsweise am 20. November im „Hamburg Journal“ des Norddeutschen Rundfunks, dann ist das dort deutlich gesagt worden, allein die Überschrift „Illegales Glücksspiel auf dem Vormarsch“. (Marc Reinhardt, CDU: In Rostock auch.) Ja, warum ist das denn so? Warum ist das denn so? (Thomas Krüger, SPD: Wie kommt das, wie kommt das, dass es in Mecklenburg-Vorpommern ist?) Weil hier wieder das Potenzial gesehen wird, und da natürlich haben wir einen Bereich, der für die öffentliche Hand überhaupt nicht zugänglich ist. Da kann wirklich Haus und Hof verzockt werden, aber doch nicht in einer Spielhalle. Das sind die Spielmöglichkeiten, die vom Gesetzgeber am stärksten reguliert werden. Ich weiß nicht, wir haben uns das mal angeguckt, wir haben uns mal so eine Spielhalle von innen angeguckt. Da reinzukommen unter 18, ist chancenlos. Allzu viel Geld zu verlieren, ist auch nicht in dem Sinne möglich. Da gibt es Regulierung an den Automaten. Aber das sind natürlich diejenigen, die tatsächlich auch zertifiziert sind, diejenigen, die hier einen steinigen Weg gegangen sind, um überhaupt als offizielle Spielhalle fungieren zu können. Denjenigen wollen Sie den Garaus machen, und Sie stärken auf der anderen Seite diejenigen, die in der Illegalität versuchen, wirklich diejenigen auszunehmen, die man eigentlich schützen sollte, und deswegen ist die Frage: Wen schützten Sie hier wirklich? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Meine Damen und Herren, ich will aber auf einen anderen Punkt auch noch hinweisen. Es ist hier so unterstellt worden, als wenn wir hier nur dafür eintreten würden, den wirtschaftlichen Profit der Spielhallenbetreiber im Blick zu haben. Ich sagte es eingangs, und Frau Tegtmeier hat das ja leider auch genau versucht, die Debatte in diese Richtung zu treiben. Aber was ist eigentlich mit den Menschen, die tatsächlich da tätig sind? Und wir wissen mittlerweile, an der Zahl sind es 500 Menschen, die betroffen wären. 500 Menschen bekommen hier durch diese gesetzliche Regelung ihren sicheren Weg ins Bürgergeld, wollte ich beinahe sagen, zumindest in die Arbeitslosigkeit. Und wir reden hier nicht nur von Menschen, die sofort wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt hätten. (Thomas Krüger, SPD: Seit zehn Jahren können sie ...) Ja, seit zehn Jahren, aber man kann doch durchaus auch wie in anderen Bundesländern, Herr Krüger, eine Regelung finden, zumindest für Bestandsunternehmen, dass diejenigen zumindest darauf hoffen können, in den nächsten Jahren auch noch weiter ihren Job zu haben. Sie haben sich für den Weg entschieden, hier den Garaus zu machen, und ja, Herr Noetzel, da haben Sie recht, wir haben hier als Fraktion mitgestimmt. (Thomas Krüger, SPD: Planungssicherheit.) Ich gebe Ihnen recht, wir waren in der gleichen Position, in der Sie jetzt sich auch befinden. Aber ich sage Ihnen auch das, was Frau Tegtmeier vorhin angedeutet hat: Es gab hier eine demokratische Mehrheit zu dieser Entscheidung. Wenn ich das Parlament in Gänze betrachte, gibt es eine demokratische Mehrheit für unseren Weg, der nämlich darauf abzielt, die Arbeitsplätze auch ein bisschen stärker in den Blick zu nehmen, als ständig dieses Vorgegaukel von wirtschaftlichen Interessen von wenigen. Das ist ja mitnichten der Fall. Und ich weiß auch, dass es in der SPD Leute gibt, die sich das mal angeguckt haben, Leute, die sich wirklich mal mit der Materie auseinandergesetzt haben, aber leider auch nicht innerhalb der SPD zu Wort gekommen sind oder zumindest nicht das Gehör gefunden haben, was ihnen wahrscheinlich zusteht, um tatsächlich eine Regelung zu finden, die lauten könnte: Lasst uns an der Abstandsregelung arbeiten, zumindest für Bestandsunternehmen, um hier nicht den radikalen Raubbau an den Arbeitsplätzen vorzunehmen, meine Damen und Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich weiß, liebe Fraktion der LINKEN, dass Sie das auch nicht wollen. (Unruhe bei Torsten Koplin, DIE LINKE) Und deswegen wäre es doch wenigstens, wäre es doch wenigstens angebracht – Herr Koplin, hören Sie mir doch bei dem wichtigen Thema einmal zu! –, wenn es darum geht, hier Arbeitsplätze zu sichern, insbesondere Arbeitsplätze von Menschen, die nicht zwingend gleich wieder eine Perspektive haben dürften, und deswegen wäre es doch schön, wenn man wenigstens im Ausschuss darüber sprechen könnte, um hier vielleicht einen Weg zu finden, bei dem wir alle uns wiederfinden könnten, und das könnten Sie auch als Einladung verstehen. Die kommunale Einnahmesituation ist angesprochen worden. Ich nehme hier noch mal das Beispiel Rostock. Wir reden hier beim Thema Vergnügungssteuer von sage und schreibe 2 Millionen Euro, 2 Millionen Euro, die nicht mehr zur Verfügung stehen, und das in einer Situation, in der wir insgesamt sehr wahrscheinlich nicht über sprudelnde Einnahmen in den kommenden Jahren auf der kommunalen Seite reden dürfen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn es so wäre, könnte man ja einfach darüber hinwegsehen, aber wir haben bei fast allen Kommunen die Situation, dass sie in eine wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage geraten werden, und gerade deswegen wäre dieses Argument auch stärker zu wichten. Und ich möchte zum Schluss auch noch mal auf den Kinder- und Jugendschutz eingehen. Wenn es belastbare Zahlen gäbe, die belegen würden, dass wir tatsächlich durch die Schließung, massive Schließungen der Spielhallen dazu beitragen würden, dass Kinder und Jugendliche nicht der Gefahr unterlaufen, in irgendwelche Süchte abzugleiten, dann könnten wir darüber reden. Die gibt es aber de facto nicht, wenn wir über diesen konkreten Sachverhalt sprechen. Auf der anderen Seite wird in Berlin, werden in Berlin Entscheidungen getroffen, die wahrscheinlich den Zugang zum Drogenkonsum deutlich erleichtern werden. Wir reden über Situationen in den kinder- und jugendmedizinischen Einrichtungen, die an Dramatik kaum zu überbieten sind. Und da belassen wir es bei Sonntagsreden. Aber hier wird sozusagen auf einmal die große Lösung gesehen, dass man Kinder und Jugendliche von irgendeiner angeblichen Spielsucht abhalten kann. Sie wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist, und deswegen richte ich noch mal meinen Appell an Sie: Lassen Sie uns darüber doch im Ausschuss reden! Lassen Sie uns gerne gemeinsam an einem Gesetzentwurf arbeiten, der zumindest noch für viele Menschen die Option hat, ihren Job zu behalten! Ich merke aber an Ihrem absoluten Desinteresse, dass Sie nicht mal in der Lage sind, hier dem Redner wenigstens ansatzweise zuzuhören, dass das wahrscheinlich nichts werden wird. Diese Ignoranz spricht mal wieder Bände. Aber glauben Sie mir, die Machtarroganz wird irgendwann ein Ende haben! Es hat ein Jahr gedauert, dass Sie zwölf Prozentpunkte in Umfragen verloren haben. Rechnen Sie sich das hoch! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deswegen wäre es doch an der Zeit umzudenken, umzudenken und wenigstens sich den Problemen mal zu widmen. Es geht um 500 Jobs, Herr Barlen, und es wäre doch wirklich ein Leichtes, einfach im Ausschuss eine Regelung zu finden, mit der wir alle leben können. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Wir sind so weit gar nicht auseinander und wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem wir dadurch eine Diskussionsgrundlage anbieten, die es ziemlich leicht machen würde, hier einen Weg zu finden. Ich merke, den wollen Sie nicht. Das ist sehr schade und es ist vor allem schade für 500 Menschen in diesem Land. (Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1578 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, AfD und FDP abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1593. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/1593 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen mit der Drucksache 8/1593 zum dritten Mal in diesem Jahr unsere Beschlussempfehlung vorlegen zu können, mit der wir wieder eine große Zahl von Petitionen endgültig zum Abschluss bringen können. Wie Sie unserer Sammelübersicht, also der tabellarischen Auflistung der behandelten Petitionen, entnehmen können, handelt es sich um 67 Eingaben, die wir im Berichtszeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober dieses Jahres geprüft, beraten und beschlossen haben. In diesem Berichtszeitraum haben wir insgesamt fünf Ausschusssitzungen durchgeführt, in denen wir die Petitionen zum Teil gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung und der nachgeordneten Behörden beraten haben. Gerade in der vergangenen Woche haben wir eine Petition im Ausschuss behandelt, die dem Ausschuss fraktionsübergreifend besonders am Herzen liegt und die ich Ihnen kurz schildern will, um mal deutlich zu machen, wie die Arbeit im Petitionsausschuss läuft und was für Fälle wir haben. Da hat ein Großvater sich an den Petitionsausschuss gewandt, weil das Schulverwaltungsamt der Hansestadt Rostock die Schülerbeförderung seines Enkelkindes abgelehnt hat. Das Enkelkind besucht die örtlich zuständige Förderschule in einem über zehn Kilometer vom Wohnhaus entfernten Stadtteil. Das Kind hat eine Behinderung. Also wir reden über ein behindertes Kind, das in eine Förderschule geht. Da die alleinerziehende Mutter berufstätig ist, besucht das Kind vor der Schule den Frühhort, der sich circa 700 Meter vom Wohnhaus entfernt befindet. Die Förderschule selbst verfügt über keinen Hort. Die Mutter möchte daher ihr Kind morgens selbst in den Frühhort bringen und hat beim Schulverwaltungsamt der Stadt Rostock den Antrag gestellt, dass das Kind vom Frühhort zur Schule befördert wird. Diesen Antrag hat das Schulamt jedoch abgelehnt. Zwar bestehe ein Anspruch auf Schülerbeförderung, so das Schulamt, aus dem Gesetz lasse sich aber nur ein Anspruch für den Weg vom Wohnhaus zur Schule, nicht aber vom Hort – der Hort ist, wie gesagt, 700 Meter weg – zur Schule herleiten. Auch das Jugendamt und das Sozialamt haben die Übernahme der Beförderungskosten abgelehnt. Wir haben im Petitionsausschuss deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir eine Lösung für die Familie erwarten, und zwar dahin gehend, dass das Kind vom Hort zur Schule befördert wird. Das Petitionsverfahren haben wir vor diesem Hintergrund auch noch nicht abgeschlossen. Meine Damen und Herren, bei den 67 Petitionen, die wir heute hingegen zum Abschluss bringen wollen, konnte immerhin in 11 Fällen dem Anliegen vollumfänglich entsprochen werden. In 31 Fällen haben wir eine Kompromisslösung erzielt, 3 Petitionen haben wir den Fraktionen überwiesen und 7 Eingaben an die Landesregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme, aber auch die Ideen, die die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land bewegen, erfahren Sie bei Ihrer Arbeit in den Wahlkreisen. Eine weitere Quelle der Information, wenn nicht gar der Erkenntnisse, sind aber auch die Beschlussempfehlung und die Berichte des Petitionsausschusses, deren Lektüre ich Ihnen daher besonders empfehle. Der Petitionsausschuss hat die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/1593 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/1593 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Dritte Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen, Drucksache 8/1588. Dritte Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen – Drucksache 8/1588 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre auch dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt in seiner Dritten Beschlussempfehlung, die aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Beschlussempfehlungen zu Wahleinsprüchen anzunehmen. Wer der Dritten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 8/1588 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 8/1588 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht, Drucksache 8/176, sowie Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2022 (Teil 1) – Landesfinanzbericht 2022, Drucksache 8/1246, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/1533. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1636 vor. Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht – – Drucksache 8/176 – Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2022 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2022 – Drucksache 8/1246 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/1533 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/1636 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Auch hier höre und sehe ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Ich komme mal von hinten, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) ja, genau, ja. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Entschuldigen Sie bitte meine Stimme, aber die Erkältung hat zugeschlagen. Ich hoffe, ich kriege die Rede auch irgendwie hin. Der Finanzausschuss empfiehlt uns in der vorliegenden Beschlussempfehlung, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 sowie dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2020 Entlastung zu erteilen. Darüber hinaus werden der Landesregierung Aufgaben an die Hand gegeben, um Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zukünftig noch besser zu gewährleisten. Gemäß der Verfassung und der Landeshaushaltsordnung unseres Landes hat uns der Landesrechnungshof mit seinem Landesfinanzbericht 2022 die Prüfungsergebnisse zum Haushaltsabschluss 2020 nebst weiterer Prüfung vorgelegt. Der Finanzausschuss hat federführend den Prüfbericht ausführlich mit dem Rechnungshof und den jeweils geprüften Ressorts erörtert und eine Einigung erzielt dabei. An dieser Stelle möchte ich gleich dem Landesrechnungshof um Frau Präsidentin, Frau Dr. Martina Johannsen – dahinten sitzt sie ja – nicht nur für den sehr guten Landesfinanzbericht, sondern auch für die inhaltlichen Ausschussberatungen sehr herzlich danken. Es war wie gewohnt ein sehr offener und intensiver Austausch im Finanzausschuss. Vielen Dank dafür! Zum allgemeinen Teil, den aktuellen Themen und der Prüfung der Haushalts- und Vermögensübersicht, haben wir keine Handlungsempfehlungen erarbeitet. Wir empfehlen dem Landtag, diese zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte aber unbedingt herausstellen, was die Präsidentin im Vorwort erwähnt, dass infolge der Corona-Pandemie und der jetzigen Energiekrise die öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen stehen. Dazu gehört unter anderem die Inflation, die von den stark steigenden Energiepreisen getrieben ist. Sie trifft nicht nur die Menschen und Unternehmen im Land, sondern auch die staatlichen Ausgaben auf allen Ebenen. Damit verbunden sind steigende Staatsausgaben für die kommenden Hilfsprogramme, aber auch erhöhte Ausgaben für Personal und Zinsen werden voraussichtlich zu Buche schlagen. Ich stimme der Landesrechnungshofpräsidentin ausdrücklich zu, dass eine restriktive und zielgerichtete Ausgabenpolitik in den kommenden Jahren zwingend erforderlich sein wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben aus den vielen Empfehlungen des Rechnungshofes zu den Prüfungen der Landesverwaltung einige wichtige Aufgaben der Landesregierung mit auf den Weg gegeben. Sie sind alle in den vorliegenden Beschlussempfehlungen enthalten. Ich möchte nur noch die vier zitieren: „In Bezug auf die Textzahlen 413 bis 428 wird die Landesregierung ersucht, die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern bei den begonnenen Projekten zur Verbesserung der Ertragslage weiter zu unterstützen.“ Zweitens. „In Bezug auf die Textzahl 489 wird die Landesregierung ersucht, durch verbindliche Vorgaben für die von Spitzenverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften beziehungsweise Trägern gemäß dem“ Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz „zu fertigenden Berichte sicherzustellen, dass künftig die gesetzeskonforme Mittelverwendung zu erkennen ist.“ Das ist, finde ich, für uns ein sehr wichtiger Punkt. „In Bezug auf die Textzahlen 551 bis 573 wird die Landesregierung gebeten, darauf hinzuwirken, dass beide Universitätsmedizinen sich an dem Greifswalder Modell für die Trennungsrechnung orientieren“ sollen. „In Bezug auf die Textzahl 779 wird die Landesregierung ersucht, sich über die Erfahrungen des Landes Schleswig-Holstein zur Erprobung eines Open-Source-Arbeitsplatzes zu informieren und zu prüfen, ob und inwieweit dies auch in Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden könne.“ Abschließend möchte ich betonen, dass alle geprüften Behörden und die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofes weitgehend anerkannt wurden und viele der Anregungen des Landesrechnungshofes schon im Anschluss an die Prüfungsverfahren umgesetzt, beziehungsweise mit der Umsetzung begonnen haben. Dies ist ein positives Signal. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses und um Zustimmung zu dem Antrag des Finanzministers auf die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 und auch für die Entlastung natürlich des Landesrechnungshofes. Es gibt noch einen Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP. Wir lehnen ihn ab. Wir haben ihn auch schon im Ausschuss, im Finanzausschuss schon mal gehabt, haben ihn auch besprochen, haben auch intern ihn noch mal besprochen. Es geht hier nicht mehr nur um die Quantität, sondern um die Qualität. Wir sind der Meinung, wir haben die Qualität in unserem Antrag. (René Domke, FDP: Ooh!) Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Landtag! Ich möchte mich auch gern dem Dank von Herrn Gundlack beim Landesrechnungshof und seiner Präsidentin anschließen für die guten Beratungen, für die vielen hilfreichen Hinweise. Ich möchte mich auch bei den Mitgliedern des Finanzausschusses bedanken für die intensiven Debatten, die wir gehabt haben, für die vielen Anregungen und Hinweise. Wir haben ausführlich im Finanzausschuss zum Haushalt diskutiert. Wir haben auch zuletzt hier im Landtag zum Nachtragshaushalt diskutiert, werden das auch am Freitag wieder machen. Ich habe mich hier noch mal zu Wort gemeldet, weil ich gesehen habe über den Änderungsantrag von CDU, GRÜNEN und FDP, dass es vielleicht doch ganz gut ist, wenn ich das eine oder andere sage zu den Schwerpunkten (Torsten Renz, CDU: Sehr gerne!) Personal und energetisches Bauen, weil das ja tatsächlich zwei Bereiche sind, wo die Landesregierung Antworten geben möchte auf die Megatrends von Klimawandel und Demografie. Lassen Sie mich beginnen mit dem Thema Personal, das, wie gesagt, eng mit dem Thema Demografie zusammenhängt. Mecklenburg-Vorpommern ist besonders stark vom demografischen Wandel betroffen. Wir haben jetzt schon ein Durchschnittsalter von siebenundvierzigeinhalb Jahren im Land. Damit haben wir die drittälteste Bevölkerung in Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern. Der Anteil der unter 20-Jährigen ist im Vergleich zu 1990 von 28 Prozent auf 17 Prozent schon gesunken. Demgegenüber hat sich der Anteil älterer Menschen seit 1990 fast verdoppelt. Die Bevölkerung im typisch erwerbstätigen Alter beträgt gegenwärtig 57 Prozent. Also 57 Prozent der Einwohner sind zwischen 20 und 64 Jahre alt. 2050 wird dieser Anteil sich vermutlich halbiert haben. Wir verlieren jedes Jahr rund oder sogar mehr als 10.000 Erwerbspersonen. Das sind rund 1 Prozent der Erwerbspersonen, die uns pro Jahr verloren gehen. Das sind in zehn Jahren – also nach Adam Riese, dafür müssen Sie nicht Finanzminister sein – 10 Prozent. Wir haben also sehr viele Themen, die hier uns umtreiben. Für die Landesverwaltung bedeutet dieses Thema Nachwuchsfachkräftemangel, dass wir bis 2030 wohl rund 14.000 ausgeschiedene Beschäftigte haben werden von den 38.000, oder bis 2035 wird rund die Hälfte in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Von daher haben wir ein enormes Thema, das ist übrigens natürlich auch deutschlandweit von Relevanz. Die PwC hat jetzt gerade erst im Sommer, also in einem Gutachten festgestellt, dass die Fachkräftelücke im Jahr 2030 im öffentlichen Sektor in Deutschland rund eine Million Beschäftigte betragen wird, Fachkräftelücke eine Million in ganz Deutschland. Das alles zeigt, es geht in diesem Jahrzehnt um nicht mehr oder weniger als um die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Ich brauche als Finanzminister gar nicht hier den Rotstift zu zücken, das macht der demografische Wandel für mich. Ich muss natürlich dann organisieren. Wir müssen die Handlungsfähigkeit erhalten, und genau das sind die Themen, die wir hier auch vor uns sehen. Und deswegen, die Personalkonzepte der Zukunft müssen etwas anders aussehen als die wichtigen der Vergangenheit. Sie müssen eben auch die Handlungsfähigkeit darstellen, und das mit knappen Haushaltsmitteln, das ist eine schwierige Herausforderung. Die Koalition hat im Koalitionsvertrag schon sich selber beauftragt, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung als strategischen Schwerpunkt zu sehen. Die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern soll im Jahr 2030 zu den modernsten öffentlichen Dienstleistern im Bundesgebiet gehören. Da müssen wir nicht bei null anfangen. Schon heute gehört das Land zu den beliebtesten Arbeitgebern Deutschlands. Es gibt eine aktuelle Umfrage, von der „Zeit“-Verlagsgruppe in Auftrag gegeben, da sind eine Million Unternehmen untersucht, also aus einer Million Unternehmen sind die 1.000 beliebtesten Arbeitgeber identifiziert worden, deutschlandweit. In der Kategorie „Verwaltung und Vereine“ belegt das Land Mecklenburg-Vorpommern als Arbeitgeber den Platz 14. Und damit als bestes Bundesland haben wir dann die Auszeichnung „Most Wanted Employer 2022“ bekommen, voraussichtlich, ich denke mal, auch deswegen, weil unsere Fachkräftekampagne, die wir ja schon in der letzten Legislaturperiode begonnen haben, mit dem barrierefreien Karriereportal tatsächlich sich auch positiv auswirkt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Man kann unter karriere-in-mv.de tatsächlich barrierefrei sich anschauen, darüber informieren, warum soll ich denn überhaupt eigentlich im Land arbeiten, was hat das denn für Vorteile. Zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Sicherheit, bei uns zu arbeiten, aber auch die vielfältigen interessanten Tätigkeiten, das wird schnell und nett dargestellt. Dann werden die Ausbildungsplätze, Studienplätze dargestellt, eben gerade auch für ausgewählte Verwaltungen, wie Justiz-, Polizei- oder auch die Steuerverwaltung, und dann kann man sich direkt auf die Stellenangebote, die da im Netz sind – können Sie mit dem Handy machen –, direkt bewerben, barrierefrei. Das funktioniert sehr gut, und das trägt natürlich dazu bei, dass wir so ein beliebter Arbeitgeber sind, aber natürlich auch durch die Vereinbarkeitsmaßnahmen für Beruf und Familie. Sie wissen, wir haben aktuell durch Corona den Booster bekommen, Rahmenvereinbarungen der Landesregierung, dass man bis zu drei Tage die Woche von zu Hause aus arbeiten kann, ohne soziale Merkmale erfüllen zu müssen. Das gab es vor Corona nicht, ist natürlich ein starkes Argument für einen guten Arbeitgeber. Wir haben verstärkt Laptops beschafft, damit das auch geht. Digitalisierung als Unterstützung – ein Megathema. Deswegen, es ist schön, „Most Wanted Employer 2022“ zu sein. Ich freue mich auch darüber, dass die Landesverwaltung besser ist als jede andere im Bundesgebiet. Aber darauf können wir uns natürlich und werden uns auch nicht ausruhen, da bin ich mit Ihnen – Sie haben das ja beschrieben, was Sie alles wollen – auch total einig. Ich kann Ihnen sagen, das Kabinett hat sich bereits darauf geeinigt, dass die Ressorts für sich selbst und die Geschäftsbereiche Modernisierungs- und Optimierungskonzepte auflegen müssen, und zwar bis Ende März nächsten Jahres. Das ist ein Kernstück struktureller Maßnahmen. Modernisierungs- und Organisationskonzepte, in Kurzform die sogenannten MOKs, sollen messbare strategische Ziele und Schwerpunkte definieren, wie gesagt, der Ressorts selbst und der Geschäftsbereiche, um damit dann die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der jeweiligen Ressorts und ihrer Geschäftsbereiche auch darstellen zu können, natürlich im Schwerpunkt auch mit digitalen Prozessen, der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, der Einführung des MV-PCs – endlich, wir sind schon lange dran –, aber auch der E-Akte. Wir wollen im nächsten Jahr auf jeden Fall sicher schon einführen die E-Learning-Plattform und wollen das verbinden – da sind wir uns mit dem Innenministerium einig –, eine Reform, Konzeption der Fachhochschule Güstrow, also Präsenz und digitale Fortbildung und Ausbildung. Und wir arbeiten an Poolstellen für die Nachwuchskräftesicherung, ein Rotationsprogramm zur Personalentwicklung. Den erleichterten Aufstieg, das finde ich ganz wichtig, über Aufstiegs- und Qualifizierungsprogramme aus dem mittleren Dienst heraus, aus dem gehobenen Dienst heraus. Wir müssen nicht nur extern die Fachkräfte holen, wir haben tolle Fachkräfte in der Verwaltung schon da. Da müssen wir die Wege weiter öffnen, dass sie nach oben kommen können. Wir planen auch ein Traineeprogramm für den Einstieg in den höheren Dienst. All diese Punkte, die ich jetzt zuletzt genannt habe, sind in der Pipeline, da arbeiten wir dran, ich denke mal, auch im Sinne der Oppositionsfraktionen. (Torsten Renz, CDU: Dann kann ja nichts mehr schiefgehen, ʼne?!) Zum energetischen Thema, energetischen Bauen: (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung, da bin ich ganz klar der Meinung, hat Vorbildfunktion im Bereich nachhaltigen Bauens. (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Unser Ziel ist steht auch im Koalitionsvertrag, die Landesverwaltung soll bis 2030 CO -neutral sein. Deswegen 2 hat das Finanzministerium schon reagiert und am 3. Mai einen Erlass zur Energieeffizienz, Festlegungen veröffentlicht. Die gesetzlich vorgegebenen, bundesgesetzlich vorgegebenen energetischen Anforderungen müssen unterschritten werden, bei Neubaumaßnahmen 40 Prozent des Jahresprimärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes aus dem Gebäudeenergiegesetz, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber dann nicht neutral.) bei Grundinstandsetzungen 55 Prozent, mindestens 75 Prozent müssen aus erneuerbaren Energien kommen, sowohl bei Neubau als auch bei Grundinstandsetzung. Das gilt für alle Maßnahmen, deswegen müssen wir auch nicht priorisieren. Ich glaube, auch da sind wir uns doch einig. Schließlich und abschließend zur Installierung von PV-Anlagen: Wir haben schon 1.300 Kilowatt Peak, wollen 1.000 gerade aktiv noch durchführen und wollen das auch in der Zukunft weitermachen.

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Elke-Annette Schmidt

Herr …

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Dr. Heiko Geue

Das sind die Maßnahmen, auf die ich gerne eingehen wollte.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Minister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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Dr. Heiko Geue

Ist ja nicht mehr richtig dazwischen, aber ich gestatte es, ja.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sie hat Sie ja freundlicherweise irgendwie noch ausreden lassen, bevor sie Sie gefragt hat. Meine Frage, sofern Sie das beantworten können, wäre an dieser Stelle: Sie haben es ja gesagt, Sie wollen Bundesvorgaben bei den Gebäudeemissionen beziehungsweise Wärmedämmung unterschreiten und auch erneuerbaren Anteil sozusagen, 75 Prozent. Das ist aber nicht null, und Sie haben aber auch ausgeführt, bis 2030 klimaneutral. Deswegen frage ich Sie: Woher soll denn der Rest kommen? Rechnen Sie da, zum Beispiel, was Sie angekündigt haben, erneuerbare Windenergieanlagen auf Landesflächen, dann da mit gegen oder wie wird das zu realisieren sein?

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf antworten, Herr Minister?

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Dr. Heiko Geue

Ja, gerne. Also das ist jetzt der nächste Schritt, den wir gehen wollen, und ja, es ist richtig, unser Ziel ist 2030 Klimaneutralität der öffentlichen Verwaltung, also unserer Verwaltung. Wir werden das mit den Maßnahmen, mit den von mir beschriebenen, nicht 100 Prozent erreichen, das ist richtig. Es geht ja auch nicht nur ums Bauen, weil Bauen und Sanieren ein wichtiger Bestandteil ist, es geht ja auch um Mobilität, um ansonsten Heizen und all die anderen Punkte, um die es geht. Auch da gehe ich nicht davon aus, dass durch die Maßnahmen, die wir ergreifen können, in den nächsten Jahren wir zu 100 Prozent tatsächlich das Ziel schon erreichen können. Deswegen wird es dann notwendig sein, dass das Land auch mit Waldaktien oder anderen zusätzlichen Maßnahmen die Klimaneutralität herstellt. Was nicht angerechnet werden soll, ist, wenn wir in diese Bereiche investieren, es muss dann schon CO -neutral 2 am Ende sein 2030. Das kann nur in der Kombination sein aus Maßnahmen, die wir vornehmen. Wir gehen aber auch nicht davon aus, dass wir bei der Mobilität bei null sein werden. Deswegen werden wir Ausgleichsmaßnahmen dann finanzieren müssen ab 2030, davon gehe ich aus.

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Finanzminister! Der Minister hat die Redezeit um zwei Minuten und 13 Sekunden überschritten. (Torsten Renz, CDU: Er hat aber bloß fünf.) Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Auch wir möchten uns natürlich für die Arbeit bedanken, die der Landesrechnungshof dort gemacht hat, Landesfinanzbericht Landesrechnungshof 2022, und dort wurde ja auch deutlich Kritik geäußert. Insofern meinen wir, dass es richtig ist, und das noch mal an die Adresse von Herrn Gundlack gerichtet, dass man diese Kritik dann auch aufnehmen möge und die dann bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen mag. Ich möchte noch einmal kurz auf Herrn Dr. Geue eingehen. Er hielt ja hier ein Plädoyer auch gerade für den Fachkräftemangel, aber zur Wahrheit gehört eben auch dazu, dass wir als Land viel, viel Geld ausgeben, auch gerade für das Einwerben von Fachkräften. Wir nehmen viel Geld in die Hand, und das hat natürlich die freie Wirtschaft nicht. Insofern viele Millionen Euro, die dort aufgewendet werden, und wir stehen in der Tat in einem Konkurrenzverhältnis zu freien Wirtschaft. Und da erinnere ich noch an einen Antrag, den wir eingebracht haben als AfD-Fraktion. Den werden wir jetzt im Nachtragshaushalt wieder einbringen. Da geht es um die Fahrtkostenzuschüsse für Berufsschüler und den Unterbringungskostenzuschuss für Berufsschüler. Also wir sollten, liebe Kollegen, auch nicht die vergessen, die nämlich die Steuern erarbeiten dafür, dass wir hier sitzen können, tagen können, und dafür, dass wir unsere Aufgaben hier machen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Sehr gut!) Und dass wir uns in einem Fachkräftemangel oder Konkurrenzverhältnis befinden, das macht einfach auch schon deutlich, ich habe unlängst eine Rückmeldung bekommen von der Stadt Schwerin hier: Jetzt steht ja die Wohngeldreform an und da werden händeringend Leute gesucht, die sozusagen das bearbeiten können, die das umsetzen können. Und das zeigt ja auch, dass der Staat sich mit seinen staatlichen Aufgaben dann auch gerne etwas zurücknehmen könnte, denn wir haben tatsächlich 18 Millionen Steuerzahler hier in diesem Land, und davon sind 6 Millionen mittlerweile schon im öffentlichen Dienst beschäftigt. Da wünschen wir uns als AfD ein bisschen weniger Staat und mehr Freiheit für die Unternehmen. Und das bedeutet einfach auch, dass man ihnen dort die Entscheidungen und vor allen Dingen das Geld überlassen möge. Ich möchte allerdings noch zu einem anderen Punkt kommen, und zwar ist es ja auch die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2020. Das ist ja auch Tagesordnungspunkt, und es ist mir schon klar, dass der Finanzminister da nicht so gerne darauf angesprochen wird, denn das Jahr 2020 war das Jahr des MV-Schutzfonds. Aber wir müssen noch mal darauf hinweisen, da ist ja tatsächlich so einiges auch vorgefallen. Ich gehe noch mal in die Vergangenheit. Ob Digitalisierung, Breitbandausbau, Funkmasten, kommunale Infrastruktur, Schulrenovierungen, Lehrerausbildung, Lohnniveau oder Sportstätten, alle diese Themen waren in der Vergangenheit Baustellen – und ich beziehe mich auf das Jahr 2020 –, die mir nicht so recht voranzugehen schienen. Alles entwickelte sich irgendwie wie im Zeitraffer, doch registriert wurde das von niemandem, denn wo keine Bewegung war, konnte man auch nichts aufgreifen. Aber dann kam das Jahr 2020, dann kam Corona, und die Hängematte drehte sich dann schließlich, denn der Politikdschungel war damit beschäftigt, das Corona-Virus zu suchen, und die Landesregierung war gezwungen, ihrer Politik der ruhigen Kugel ein Ende zu bereiten. Die Landesregierung entschied sich, die Gunst der Stunde zu nutzen und endlich aktiv zu werden. Als sie gesehen hat, dass alle Fraktionen zu Beginn der Pandemie bereit waren, viel Geld für Schutzmaßnahmen in die Hand zu nehmen, wollte sie aber mehr. Auch die Bürger ließen scheinbar alles mit sich machen. Dies nahm man dann zum Anlass, Ende 2020 weitere 2,15 Milliarden Euro mittels Krediten in das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ aufzunehmen. Heftiger Investitionsstau in den Uniklinika, beim Breitbandausbau oder in den Schulen – ich erinnere an unser 100-Millionen-Euro-Schulbauprogramm, das war aber erst im Jahr 2021 – sollte so unter dem Deckmantel der Pandemie bekämpft werden. Sogar Sportstätten und Modellprojekte im Tourismus hatten auf einmal Pandemiebezug, werte Kollegen. Unserer AfD-Fraktion war sofort klar, dass ein derartiges Sondervermögen nicht rechtens sein kann. Der Pandemiebezug ließ bei wirklich vielen geplanten Ausgaben nur den Schluss zu, dass hier gegen die Schuldenbremse unserer Landesverfassung verstoßen wird. (Thore Stein, AfD: Genau.) Wir suchten nach Verbündeten, die eine Normenkontrollklage anstreben, um die Verfassungswidrigkeit feststellen zu lassen. Damals und heute haben bis auf die AfD keine Abgeordneten sich darauf eingelassen, weder die Linksfraktion in der vergangenen Legislaturperiode, die sich ihre jetzige Regierungsbeteiligung durch ihr Schweigen genehmigen lässt, noch andere Oppositionelle in der jetzigen Legislaturperiode. Die Zurückhaltung der CDU verwundert da heute nicht, Herr Reinhardt, (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch gar nicht gesprochen.) denn obwohl man sich jetzt als Retter der Landesverfassung aufspielt (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch gar nicht gesprochen.) und die fragwürdigen coronabedingten Ausgaben heute kritisiert, hat man damals mithilfe der eigenen Minister, Herr Renz, (Torsten Renz, CDU: Die kommen erst noch!) eifrig reingegriffen in die Schatulle „MV-Schutzfonds“. Und wir haben darüber tatsächlich im Finanzausschuss schon rege diskutiert, und immer wieder wurde das Herrn Reinhardt aufs Brot geschmiert, dass insbesondere die CDU-Minister da sich nicht zurückgehalten haben (Torsten Renz, CDU: Wo war das?) und auch nicht pandemiebedingte Dinge über den MV-Schutzfonds finanziert haben. (Torsten Renz, CDU: Das Protokoll brauch ich.) Also machen Sie sich ehrlich, bleiben Sie bitte bei der Wahrheit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die einzelnen Abgeordneten der AfD-Fraktion entschieden sich dann schließlich für eine Organklage gegen das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“. In der Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts vom 24.11. bekamen wir das Urteil in Kurzfassung. Ich zitiere daraus: „Allerdings hat das Gericht festgestellt, dass die Antragsteller in ihren persönlichen Abgeordnetenrechten verletzt sind, soweit die Ermächtigung für das Finanzministerium, bis zur Höhe von 2,85 Milliarden Euro Kredite aufnehmen zu können, über die Dauer des Haushaltsgesetzes 2020/2021 hinaus fort gilt … Die Fortgeltung einer Kreditermächtigung über die Geltungsdauer eines Haushaltsgesetzes“, heißt es da, „hat im Unterschied zum Grundgesetz und zu anderen Landesverfassungen keine Rechtsgrundlage in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern.“ Und weiter heißt es: „Eine solche Fortgeltung der Kreditermächtigung verletzt das Recht der Abgeordneten, an den wesentlichen Entscheidungen zum Haushalt beteiligt zu werden“, Zitatende. Unser Verfassungsgericht kam also zu der Entscheidung, dass Abgeordnetenrechte verletzt wurden, am Haushalt beteiligt zu werden. Ich zitiere abermals aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Ferner hat das Gericht festgestellt, dass die Antragsteller in ihren Abgeordnetenrechten verletzt waren, soweit der Wirtschaftsplan des Sondervermögens ,MV-Schutzfonds‘ zwischenzeitlich lediglich der Einwilligung des Finanzausschusses bedurfte … Wegen des sehr weiten Zwecks des Sondervermögens ,MV-Schutzfonds‘ wäre ein Beschluss des Landtagsplenums über den Wirtschaftsplan erforderlich gewesen, um das Recht der Abgeordneten zu sichern, in öffentlicher Debatte durch Diskussionsbeiträge, Änderungsanträge und Abstimmung an der Entscheidung über wesentliche Haushaltsmittel mitzuwirken … Ein Ausnahmefall, in dem die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf einen Ausschuss zulässig ist, lag hier bei der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2020 auch in Ansehung der Corona-Pandemie nicht vor.“ Ich wiederhole, „nicht vor“, hat das Verfassungsgericht so festgestellt. Ein Beschluss über den Wirtschaftsplan und ein Verschieben der Debatte in den nicht öffentlichen Finanzausschuss war somit auch ein Verstoß gegen die Landesverfassung, werte Kollegen. Dies wissen wir heute alles nun per Gerichtsbeschluss ganz offiziell. Wir gehen davon aus, dass eine Normenkontrollklage – und die ist immer noch möglich – feststellen würde, dass hier ein Verfassungsbruch vorliegt. Es fehlt nur an den nötigen Mitspielern, werte Kollegen, und da appelliere ich noch mal an die anderen Oppositionsparteien, insbesondere die Wahrer von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, die CDU: Lassen Sie Ihre parteipolitisch, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ihr parteipolitisches Kalkül einfach mal hintanstehen (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und setzen sich für die Verfassung, für die Landesverfassung ein! Dann wäre nämlich eine Normenkontrollklage durchaus möglich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber offensichtlich sind Sie an Parteitagsbeschlüsse gebunden und das Land Mecklenburg-Vorpommern muss da zurückstehen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber auch eine andere wichtige Kontrollinstitution des Landes ging hart ins Gericht mit der Finanzpolitik. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofes zum Doppelhaushalt 2020/2021, Zitat: „Der Landesrechnungshof sieht mit Sorge, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021 von ihrer erfolgreichen und konsolidierungsorientierten Finanzpolitik der vergangenen Jahre abrückt.“ Wesentliche Kennzeichen dieser Politik waren „eine moderate Ausgabenentwicklung, eine kontinuierliche Haushaltskonsolidierung zur Rückführung des Schuldenstandes und eine vorsorgliche Haushaltsplanung“. Jetzt komme ich noch zu dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes zum MV-Schutzfonds, denn auch der deckte Verstöße gegen Verfassungsrecht auf, die durch die SPD-CDU-Landesregierung und die SPD- und CDU-Fraktion (Marc Reinhardt, CDU: Ich dachte, wir haben allein regiert.) zu verantworten sind. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich zitiere vom Landesrechnungshof: „Die beiden Nachtragshaushaltsgesetze 2020 stellen aus Sicht des Landesrechnungshofes keine verfassungsmäßige Grundlage für Notlagenkreditaufnahmen dar. In ihnen wird weder die Kreditaufnahme im Kernhaushalt noch die Zuführung an das Sondervermögen MV-Schutzfonds korrekt dargestellt. Sie verstoßen gegen die durch die Verfassung vorgegebenen Haushaltsgrundsätze des Bruttoprinzips und der Jährlichkeit.“ Über den MV-Schutzfonds wurden also 2020 diverse kreditfinanzierte Maßnahmen umgesetzt, die nicht coronabedingt waren. Mithin liegt hier ein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor, also gegen unsere Verfassung, werte Kollegen. Daher werden wir der Entlastung der Landesregierung auch nicht zustimmen. Die Entlastung des Finanzministers ist nur politischer Natur. Wir werden jedoch keine Entlastung erteilen, da unserer Ansicht nach fatal mit den Rechten der Abgeordneten und dem Geld der Bürger umgegangen wurde. Und das Zweite will ich noch mal klar herausstellen: Insbesondere die Anmaßung des Finanzausschusses, über alles außerhalb des Plenums entscheiden zu dürfen, war ein schlechtes Zeichen für die Demokratie. (Thore Stein, AfD: Genau.) In Zeiten, wo Maskenskandale und Betrügereien mit Testzentren Schlagzeilen machten, da hätte alles an kreditfinanzierter Ausgabenpolitik hier in den Landtag gemusst und nicht in den nicht öffentlichen Finanzausschuss. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Kurzum, werte Kollegen, der Entlastung, ja, der Entlastung der Landesregierung stimmen wir nicht zu für das Haushaltsjahr 2020, dem Bericht des Landesrechnungshofes natürlich schon. Wir bedanken uns noch mal dafür und ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in dem vorliegenden Landesfinanzbericht hat der Landesrechnungshof wieder zahlreiche Empfehlungen abgegeben, wie die Regierung und wie auch die Haushaltsdurchführung besser gelingen kann und wo Missstände vorliegen. Aber wie schon beim Bericht vom Jahr 2021 ist das Interesse der Regierungsfraktionen daran wenig ausgebildet. 2021 waren es vier Empfehlungen, und 2022 waren es sieben Empfehlungen. Wie hat es der Abgeordnete Gundlack gesagt? Es geht nicht um Quantität, sondern um Qualität. Wenn man sich diese sieben Empfehlungen anguckt, dann kann man da aber auch wenig von Qualität finden. Es erweckt den Eindruck, dass SPD und LINKE die Berichte weitgehend ignorieren. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Deshalb auch an dieser Stelle von der CDU-Fraktion ein Dank an die Präsidentin des Landesrechnungshofs und auch an Ihre Mitarbeiter/-innen, Frau Johannsen! Ich denke, wir haben ja schon viele Jahre auch oft kontrovers in den Ausschüssen diskutiert. Das war auch diesmal wieder so, und ich glaube, das bringt uns als Parlamentarier immer ein Stück weiter. Zum Inhalt, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) zum Inhalt: Der Finanzminister hat das Thema Personal angesprochen. Auch das ist ja im Landesrechnungshof immer wieder ein Thema. Seit vielen Jahren wird ein Personalkonzept gefordert. Der Minister hat eben wieder viel gesagt, viel vorgestellt, zu einem wirklichen Personalkonzept kommen wir aber seit Jahren nicht. Ich glaube, es ist jetzt besser, hier den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wir haben ja zweimal die Möglichkeit wahrscheinlich in diesem Landtag: Einmal kann man hier unseren Empfehlungen mit zustimmen, und zum anderen kommen wir ja auch noch zu einem Antrag von FDP und CDU, sofern wir ihn in dieser Landtagssitzung noch schaffen, sonst wird er sicherlich im Januar drankommen. Auch da haben wir die Möglichkeit, nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln, und ich denke, es wäre bei diesem Thema tatsächlich an der Zeit. Weitere Themen im Bericht waren das Fehlen von Kosten- und Benutzungsgebührenverordnungen, das Fehlen zum Teil in vielen Bereichen, viele sind veraltet. Ich denke, auch das muss dringend überarbeitet werden und greifen wir mit unserem Antrag auf. Die Förderrichtlinie Wolf ist nicht zeitgemäß. Auch das war ein Thema im Landesrechnungshof. Das will ich jetzt aber nicht weiter ausführen. Bei der Mittelverwendung der Wohlfahrtsverbände hat es trotz des neuen Gesetzes – Sie alle erinnern sich, wir haben hier das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz verabschiedet – keine Verbesserungen gegeben. Der Finanzminister sieht hier, habe ich so rausgehört, keinen Handlungsbedarf. Von der Koalition kommt zumindest in ihrem Beschlussvorschlag ein Prüfauftrag, immerhin. Ich glaube aber, dass dieses Thema uns hier noch deutlich öfter und auch härter beschäftigen muss, wenn das der Landesrechnungshof nach wie vor feststellt, dass es hier zu großen Verfehlungen kommt. Gravierender sind wieder einmal, muss man sagen, die Feststellungen beim Thema Onlinezugangsgesetz. Aus meiner Sicht ist das ein erneutes Armutszeugnis für Minister Pegel. Vielleicht sollte man sich nicht nur mit Gehältern der Landräte beschäftigen, sondern auch in diesem Thema endlich mit der Arbeit anfangen. (Beifall René Domke, FDP) Es gibt zahlreiche weitere Punkte, die Sie diesem Bericht entnehmen können, ich will jetzt nicht auf alle eingehen. Im Gegensatz zur rot-roten Koalition haben sich GRÜNE, FDP und CDU intensiv mit dem Bericht auseinandergesetzt, und wir legen Ihnen einen gemeinsamen Antrag vor mit immerhin 32 Empfehlungen, die wir zum Teil den Anregungen des Landesrechnungshofs entnommen haben, zum Teil aber auch eigene Akzente gesetzt haben. Und der Abgeordnete Gundlack hat ja gesagt, dass es unseren Empfehlungen an Qualität mangelt. Da sie zu großen Teilen ja denen des Landesrechnungshofes entsprechen, entnehme ich dann der Aussage, dass scheinbar auch den Empfehlungen des Landesrechnungshofes es an Qualität fehlt. (Tilo Gundlack, SPD: Das habe ich nicht gesagt!) Und damit, lieber Tilo, dieser Eindruck nicht entsteht, möchte ich euch doch noch … (Tilo Gundlack, SPD: Das habe ich nicht gesagt!) Na, kannst es im Protokoll ja nachher nachlesen. (Tilo Gundlack, SPD: Ja.) Damit dieser Eindruck nicht entsteht, will ich euch eine Brücke bauen. Es ist ganz einfach, Sie stimmen dem gemeinsamen Antrag von GRÜNEN, FDP und CDU zu, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) und dann zeigen wir auch, dass wir den Bericht wertschätzen, und können alle gemeinsam an den Problemen weiterarbeiten. (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten hier heute über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 und den Landesfinanzbericht 2022 des Landesrechnungshofs. Wenn man sich die Beschlussempfehlung anschaut, sieht man, dass die Themenvielfalt im Landesfinanzbericht enorm ist. Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit, hier auf alle Punkte einzugehen. Deswegen möchte ich zwei herausgreifen. Als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ist natürlich das Corona-Management der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und natürlich die damit verbundenen Kreditermächtigungen. Wir haben zahlreiche notwendige Maßnahmen auf den Weg gebracht, und diese kosten, das wissen wir alle, viel Geld. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es richtig war, den MV-Schutzfonds als Sondervermögen aufzulegen. So konnten wir in einem Zug ausreichend Geld bereitstellen und das relativ schnell und ohne zu hohe bürokratische Hürden ausreichen. Ob man das am Ende alles ausreizen muss, ist eine andere Frage, aber mit dem Kreditrahmen in 2020 ist in Ungewissheit über die weitere Pandemieentwicklung eine Vorsorge getroffen worden, und das war – davon sind wir fest überzeugt – der richtige Weg. In dem Zusammenhang wird der Landesrechnungshof auch nicht müde, regelmäßig den Corona-Bezug verschiedener Maßnahmen, die wir aus dem MV-Schutzfonds finanzieren, infrage zu stellen. Insbesondere in Bezug auf Investitions… (Zuruf von Enrico Schult, AfD) So pauschal gilt das nicht. Insbesondere in Bezug auf Investitionsmaßnahmen in den Universitätskliniken und der Digitalisierung der Landesverwaltung werden derartige Kritiken häufig vorgebracht. Der Rechnungshof meint dazu, dass Finanzierungsbedarfe bereits vor Corona bestanden. Das mag sein. Das führt aber nicht dazu, dass hier ein Pandemiebezug fehlt. Pandemiebezug bedeutet, dass aufgrund der Pandemie dringende Handlungserfordernisse eintreten, und das ist hier der Fall. Es spielt keine Rolle, was hierfür früher geplant oder vielleicht auch versäumt wurde. Es geht um – ich ziehe mal den Vergleich zum Ordnungsrecht – die Abwendung einer konkreten Gefahr, unabhängig von Verschulden oder Versäumnissen in der Vergangenheit. Es geht darum, dass Universitätsmedizin und die Landesverwaltung unter Pandemiebedingungen arbeitsfähig sind. Das ist der Pandemiebezug im Kern. Hätte das Land vor Corona beschlossen, wir unterstützen die Kliniken bei der Anschaffung von Beatmungsgeräten oder der Forschung im Bereich von Atemwegserkrankungen, wäre doch niemand auf die Idee gekommen, diesem Vorhaben mit Ausbruch der Pandemie einen Corona-Bezug abzusprechen. Bezug entsteht bereits da, wo aus einem „nice to have“ ein „have to need“ wird. Und das war in ganz vielen Bereichen der Fall. Ich möchte mich aber auch kurz dem Teil des Berichts zuwenden, der die Prüfung der Wohlfahrtsverbände zum Gegenstand hat, zum einen, weil wir als Fraktion daran interessiert sind, zum anderen, weil wir uns in den letzten Jahren für die Wohlfahrtsverbände und deren auskömmliche und verlässliche Finanzierung engagiert und gleichzeitig ihre Kontrolle und mehr Transparenz bei der Fördermittelvergabe gefordert haben. Wie bekannt ist – und das hat der Bericht bestätigt –, werden die Fördermittel des Landes bei den allermeisten Trägern korrekt eingesetzt und abgerechnet. Es gab in der Vergangenheit aber auch immer wieder Berichte in den Medien, bei denen Träger der Wohlfahrt mit Skandalen in Verbindung gebracht wurden, auch bei uns im Land. Und auch der Bericht des Landesrechnungshofs zeigt Verstöße auf, die jedoch von 40 Euro bis einigen Tausend Euro reichen. In einem Fall, konkret in Ziffer 483 des Berichts, wurde sogar ein vorsätzliches Handeln nicht ausgeschlossen. Auf Nachfrage meiner Fraktion konnten wir auch Häufungen bei einigen Trägern feststellen. An dieser Stelle war der Bericht aus unserer Sicht zu oberflächlich und zu ungenau. So war im Bericht immer wieder von einigen Trägern die Rede oder es wurde bei einem weiteren Verstoß desselben Trägers nicht auf diesen Bezug genommen. Gerade weil wir die Arbeit der Wohlfahrtsverbände achten, weil sie einen wichtigen, ja, unersetzbaren Beitrag für unser Zusammenleben leisten, wollen und dürfen wir sie bei den Verfehlungen nicht über einen Kamm scheren oder pauschal verurteilen. Wenn es denn so ist, dass einige Träger ihre Fördermittel nicht ordnungsgemäß einsetzen und abrechnen, dann müssen diese zur Verantwortung gezogen werden. Die Wohlfahrtsverbände erhalten die Landesförderung auch für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten, einschließlich ihrer Finanzabteilungen. Meine Fraktion erwartet von den kontrollierenden Landesbehörden, aber auch vom Landesrechnungshof eine entsprechende Begleitung der Förderung und wird sich weiterhin für eine auskömmliche Förderung sowie für mehr Transparenz einsetzen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht und Landesfinanzbericht 2022 ist umfangreich in den Ausschüssen diskutiert worden, auch unter Beteiligung des Landesrechnungshofs. Und an dieser Stelle habe ich kennengelernt, dass der Landesrechnungshof diesen Haushalt 2020 kritisch gewürdigt und durch sachgerechte Querschnittsprüfungen unterlegt hat. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich für die geleistete Arbeit deswegen danken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einige Gedanken zum Landesfinanzbericht: Natürlich sind die Landesfinanzen 2020 im Wesentlichen gezeichnet worden durch Entscheidungen des Landtages und der Landesregierung in der vorherigen Legislaturperiode, Mittel einzustellen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Mit den schon genannten zwei Nachtragshaushalten wurden insgesamt 2,85 Milliarden Euro mobilisiert durch Kreditermächtigungen, also potenzielle kreditfinanzierte Schulden, Schulden zur Bewältigung der Folgen der Pandemie für die Bevölkerung, das Gesundheits- und Sozialsystem, die Wirtschaft und nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Ich werde noch mal darauf zurückkommen nachher. Die Schattenseite ist aber natürlich auch bekannt: Der Haushalt 2020 wurde zu weit mehr als 20 Prozent schuldenfinanziert, Finanzierungsquote war 23 Prozent, und wenn man das mal so für die Zukunft betrachtet, dann ist das natürlich eine Belastung der zukünftigen Generationen. Eine 20-jährige Tilgung und Zinsen für die aufgenommenen Kredite bedeuten eine erhebliche Belastung des Haushaltes in den nächsten 20 Jahren nach 2026. Das bedeutet, wenn man das mal hochrechnet, 3 Prozent Tilgung in 20 Jahren, sagt man ja ungefähr, und bei einem Zinssatz von nur 2 Prozent würde das den Landeshaushalt jährlich mit 140 Millionen Euro belasten. Im Sondervermögen „Schutzfonds“ – ich hatte gesagt, ich komme noch mal darauf zurück – 2020 wurden 556 Milliarden, Quatsch, Millionen ausgegeben, etwa 20 Prozent der Gesamtmittel, das fand ich ganz interessant, davon 42 Prozent für Wirtschaftshilfen, 25 Prozent Ausgleich von Steuermindereinnahmen oder Zuweisungsmindereinnahmen. Das ist mir nicht ganz klargeworden, weil ich das Gefühl hatte, dass sich da Landesfinanzbericht und auch die Haushaltsspitzabrechnung so ein bisschen unterscheiden. Aber das ist jetzt, glaube ich, nicht wesentlich. Aber überrascht war ich, dass die Kommunen mit 11 Prozent beteiligt worden sind, aber zum Beispiel Gesundheit und Daseinsvorsorge nur zu 7 Prozent oder zu 5 Prozent. Das hat mich sehr verwundert, dass das so geringe Beiträge dann letztendlich prozentual waren. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir als Bündnisgrüne können nicht beurteilen, ob und wie der damalig zuständige Finanzausschuss den Corona-Bezug der Ausgaben sichergestellt hat 2020. Da waren wir noch nicht im Landtag, und deswegen können wir natürlich auch bei der Entlastung eigentlich nichts weiter beitragen. Wir können das sozusagen kaum aus der jetzigen Situation machen, weil wir ja damals auch bei der Haushaltsaufstellung nicht dabei waren. Was ich aber beurteilen kann, in dem Zeitraum dieser Legislaturperiode ist bei einer Reihe von Schutzfondsanträgen der Corona-Bezug fraglich beziehungsweise partiell fraglich gewesen. Die Zuweisungen aus dem Schutzfonds sind im Landesrechnungshofbericht als nicht investive Zuweisungen aus dem Kernhaushalt bezeichnet worden. In der Praxis der Schutzfondsanträge sind gerade bestimmte IT-Investitionen immer wieder wegen fraglichen Corona-Bezugs umstritten gewesen. Also es ist sozusagen schon eine Kasse der Investitionsfinanzierung geworden, und ich glaube, das ist ein ernsthaftes Problem auch. Wenn man weitere Daten aus dem Bericht zu Rate zieht und auch für die Zukunft, dann kann ich das kurz in ein paar Punkten nennen: Negative Finanzierungssalden von 2020 bis 2022, erhöhte Personalkosten 2,6 Milliarden, und wir haben ja auch schon ein bisschen gehört den Finanzminister, über die Zukunft des Personals ist gesprochen worden. Allerdings kann ich mich erinnern, dass wir zur Haushaltsaufstellung 2022 ja Anhörungen gemacht hatten, zum Beispiel auch zur Digitalisierung und zur Personalentwicklung, und das war kein Ruhmesblatt der Landesregierung, der vergangenen auf jeden Fall nicht und jetzt auch nicht der neuen, denn es wurde ja im Haushaltsbegleitgesetz auch gesagt, dass wir da erheblichen Aufholbedarf haben. Na, immerhin ist ja jetzt heute darüber gesprochen worden, dass man IT wenigstens ein bisschen dann auch strukturieren will, und ich hoffe dabei, dass da auch eine Strategie rauskommt. Die Zinslasten sind ebenfalls erhöht worden um 0,9 Prozent auf immerhin 217 Millionen Euro 2020. Wenn man dann dazuzählt, was denn in Zukunft auch noch dazukommt, dann wissen wir, was das bedeutet für die Belastung der zukünftigen Generationen. Wir haben die Anregungen – und deswegen hatte ich das ja auch gesagt, die Querschnittsprüfung des Landesrechnungshofs, die sehr eindrückliche Ergebnisse gebracht hat –, und wir haben schon, wir sind schon der Meinung, dass man die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umfangreich kritisch würdigen kann und sich da auch für entsprechende Anträge Hilfe holen kann. Es ist ein Antrag vorgelegt worden von CDU, FDP und uns. Ich nehme mal beispielsweise das, was auch der Finanzminister angesprochen hat, das ist die Frage: Wie ist eigentlich umgegangen worden mit den Landesimmobilien, was die energetische Sanierung betrifft? Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin noch mal den Landesrechnungshof: „Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden“ bisher keine „Leuchtturmprojekte“, „Ziele … nicht … konkret formuliert“, „Leitstelle“ bisher nicht „erkennbar“ und personell untersetzt, Best Practice bisher nicht „evaluiert“, „Klima… Ziele des Landes“ im Hochbau nicht erkennbar. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So waren die Zitate. Wir haben diese beschriebenen Defizite sozusagen uns zu Herzen genommen und reagieren in unseren Punkten 7 bis 9 beispielsweise in unserem Antrag, also ein guter Grund für die Regierungsfraktionen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, das ist hier Königsdisziplin im Grunde. Wir haben einen Rechnungshofbericht, einen Landesfinanzbericht. Und zu dieser Tageszeit, ich muss zugeben, ich habe mal so ein bisschen in die Reihen geguckt, es sind schon alle ziemlich down! (Torsten Renz, CDU: Nee, nee, der Eindruck täuscht! – allgemeine Heiterkeit) Eigentlich müssten wir uns viel mehr Zeit dafür nehmen, das auch mal viel intensiver zu diskutieren, was hier eigentlich passiert ist, denn ich habe hier den Eindruck, dass das auch so das typische Verhalten ist, was wir als APO früher beobachtet haben. Na ja, da gibt es da irgendwie den Landesrechnungshof, und der hat dann auch Feststellungen. Dann bedankt man sich ganz höflich, das machen wir im Übrigen auch. Herzlichen Dank für die Arbeit! Da schließen wir uns uneingeschränkt an. So, und dann sollten wir doch eigentlich mal über die Rolle des Landesrechnungshofes sprechen, vor allem gerade für uns als Parlament, wo wir doch tatsächlich auch die Landesregierung bei der Haushaltsdurchführung überwachen. Und ich kann mich noch gut entsinnen, dass es ja leider nicht mal möglich war, das Rederecht für die Präsidentin hier zu ermöglichen, mit aufzunehmen, damit zum Beispiel ein solcher Bericht hier auch öffentlich eingebracht werden kann, natürlich dann mit einer ganz anderen Aussagekraft, als wenn wir jetzt daraus zitieren und uns hier gegenseitig die Feststellungen vorhalten. Und allein in unserem gemeinsamen Antrag mit CDU und den GRÜNEN sind ja sogar noch Punkte dazugekommen, wo wir noch Formulierungen mit hineingebracht haben, weil wir gesagt haben, das muss auch noch weitergedacht werden. So stelle ich mir das jedenfalls vor, wenn man mit einem solchen Bericht umgeht. Das scheiterte an SPD und LINKEN, hätte uns gut zu Gesicht gestanden, denn ich glaube, wir sind die Sachwalter der Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger und auch der Unternehmen im Land, und da haben wir eine gewisse Verantwortung, eine Verantwortlichkeit. Der sollten wir dann auch gerecht werden. Und wenn ich, wie gesagt, in die Reihen schaue, habe ich da so meine Zweifel. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Ich auch.) Wir sehen in den Berichten – einige können es vielleicht auch gut verbergen –, wir sehen in den Berichten des Rechnungshofes regelmäßig, dass es Verbesserungspotenzial gibt. Ich finde es auch ein bisschen stumpf zu sagen, Quantität ist hier nicht bedeutsamer als Qualität. Ich finde, wenn man sich mit unserem Antrag auseinandersetzt, dann hat man doch tatsächlich, kann man feststellen, dass es sehr in die Tiefe geht. Da sind viele Anregungen aufgenommen worden, vor allem Dauertatbestände, Dinge, die wiederholt ja auch festgestellt werden. Wenn man sich nicht mal der Mühe unterzieht, auch die Landesfinanzberichte der vorherigen Jahre mal nebeneinander zu legen, dann stellt man fest, dass es doch regelmäßig Feststellungen gibt, die sich immer um denselben Kreis drehen. Es sind viele Sachen aufgegriffen worden, tatsächlich jetzt auch von Rot-Rot, das will ich gar nicht jetzt besonders hervorheben, das haben andere ja schon getan, unter anderem, dass einige im Wirtschaftsministerium noch mal das Landesamt für Straßenbau und Verkehr auf eine Weiterentwicklung der Verwaltungsrevision zu einer internen Revision, dass darauf hingewirkt wird. Ich glaube, das sind so Schritte, das ist schon mal sehr wichtig, weil dann sozusagen vor Ort direkt schon eine Revision erfolgen kann. Einige andere Sachen sind übernommen worden, die sind aber tatsächlich bei uns auch integriert worden. Deswegen will ich da an der Stelle nicht zu Rot-Rot oder zu der rot-roten Beschlussempfehlung Stellung nehmen, sondern will eigentlich mehr darauf hingehen, was wir hier noch mit ausgearbeitet haben, zum Beispiel die Mahnung, dass die Ausgleichsrücklage mehr oder weniger verfrühstückt wird, dass wir den Kurs der Haushaltskonsolidierung wieder aufnehmen müssen. Natürlich sehen wir, dass die nächste Situation eingetreten ist. Wir reden ja am Freitag noch mal darüber, dass wir noch mal richtig Geld in die Hand nehmen müssen. Es ist aber auch richtig dieses Mal, ja, Gott sei Dank, dann auch direkt im Haushalt und nicht sozusagen wieder, was der Name „Fonds“ ja vermuten lässt, in irgendeiner Nebenrechnung oder in irgendeiner kreditfinanzierten Fondsgestaltung, Kosten, Benutzungsgebühren, Verordnung, teilweise sogar überhaupt Landesverordnung, die sehr, sehr lange nicht mehr auf ihre Aktualität überprüft wurden, die gestrichen werden können, die zusammengefasst werden können. Das ist im Übrigen auch etwas, mit dem wir angetreten sind, dass wir gesagt haben, wir müssen wirklich mal dieses Dickicht auseinanderschneiden. Ich glaube, es sind viele Regularien da, die längst gar keine Beachtung mehr finden, weil kaum noch jemand weiß, dass es sie gibt. Und das scheint ja auch dann, wenn man genauer hinschaut, der Fall zu sein. Da sollte man also immer mal wieder hinterfragen, was in den Häusern eigentlich alles an Regularien existiert. Umfassendes Personalkonzept, auch dort kommen wir ja noch mit einer Initiative auf Sie zu, konkrete Ziele für nachhaltiges Bauen ist auch schon angesprochen worden, mit der Leitstelle Fachaufsicht für die Liegenschaftsverwaltung verbessern. Es kann nicht sein, dass da Fristen verstreichen, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, Gewährleistungsansprüche im Grunde verfallen, weil Fristen nicht vernünftig überwacht wurden. Die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne sicherstellen, Förderrichtlinien Wolf ist angesprochen worden, weitergehende Punkte in Bezug auf die Wohlfahrtsfinanzierung. Es ist ja erschreckend, wenn das gerade erst Gegenstand einer Überprüfung war, wenn da gerade erst ein Gesetz eingeführt wurde, und man dann im Grunde feststellen muss, dass dort erneut Verstöße bestehen und sogar eine rechtswidrige Mittelverwendung existiert. Da muss also dringend darüber gesprochen werden. Erstaunlich fand ich auch, dass es nicht mal eine einheitliche Personalaktenführung gibt in der Landesverwaltung, dass es keine einheitlichen Maßstäbe für die Stellen- und Dienstpostenbewertung gibt. Wie gesagt, da können Sie sich unserer Initiative ja noch anschließen. Ich glaube, da muss wirklich ein bisschen was bewegt werden, und es ist vor allem nach 30 Jahren auch absolut notwendig, den Stand zu evaluieren und auch neue Maßstäbe zu entwickeln, denn auch Verwaltung hat sich in den 30 Jahren verändert. Wir machen uns auch die Mahnung des Rechnungshofes zu eigen, dass nach entsprechenden Vorkommnissen – das ist ja auch immer mal wieder hier im Landtag diskutiert worden – ein Informationssicherheitsgesetz jetzt zeitnah vorzulegen ist. Auch das – immer wieder wird das betont, immer wieder wird das bekräftigt –, es scheitert an der Umsetzung, der Aufforderung zur Aufklärung, ob beispielsweise 185 Lehrkräfte mangels entsprechender Qualifizierung zu Unrecht zu Studienräten ernannt wurden. Das ist ein Dauertatbestand, das kostet jedes Jahr Geld. Das heißt, es muss doch einmal aufgeklärt werden, war das jetzt rechtens, war das nicht rechtens. Das kann doch nicht einfach hier vor sich hin plätschern, und dann wird es einmal zur Kenntnis genommen und dann spricht man da nicht wieder drüber. Solche Feststellungen wollen wir nicht einfach nur aussitzen. Es klemmt noch immer bei der Einführung der elektronischen Akte in den nachgeordneten Bereichen. Dadurch ergeben sich Fehlerquellen durch Medienbrüche. Auch da muss man dann mal hinterfragen, seit wann das eigentlich schon hätte umgesetzt sein sollen. Da bleiben Chancen wirklich ungenutzt. Einer meiner Lieblingspunkte, eklatante Feststellungen des Rechnungshofes, die wir wirklich sehr ernst nehmen sollten, das ist nämlich der Umgang mit den IT-Beschaffungsaufträgen des Landes. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt wird man ja daran arbeiten, das neu zu strukturieren, aber man muss sich das wirklich mal reinziehen! Es ist unglaublich, was sich dabei abspielte, wenn Leistungsbeschreibungen von vornherein nicht existierten, also zumindest nicht schriftlich fixiert waren. Was rechnet man da eigentlich ab, wenn man sich überhaupt gar nicht einig ist, was man überhaupt vereinbart hat? Und wenn dann Vertragsunterlagen und Rechnungslegung dann noch unvollständig waren, was ist das eigentlich? Also ich habe ja auch immer mal wieder hinterfragt, was heißt das auch steuerlich, was heißt es auch im Bereich der Umsatzsteuer. Wissen Sie eigentlich, was eine falsche Rechnung für Auswirkungen hat?! (Sandy van Baal, FDP: Ja.) Und das findet hier in der …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Domke, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen. Die Redezeit ist schon rum.

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René Domke FDP

Oh, das ist sehr schade! Ich dachte, dadurch, dass der Minister ein bisschen überzogen hat, hätten wir ein bisschen mehr. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) In der Gesamtschau aller Mängel, denke ich, ist es sinnvoll, unserem zusammengestellten Antrag zuzustimmen. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Ich denke, es ist tatsächlich viel, viel mehr aufgeführt worden. Und, lieber Herr Gundlack, ich muss wirklich sagen, da kann man nicht einfach so drüber weggehen und sagen, ja, Quantität ist hier nicht das Entscheidende, vieles basiert wirklich auf dem Gewicht.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Domke, ich bitte Sie, jetzt wirklich zum Ende zu kommen!

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René Domke FDP

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, einer Entschließung zuzustimmen sowie die Unterrichtung auf Drucksache 8/1246 im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Zu Ziffer I der Beschlussempfehlung liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1636 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich da nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1636 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU und AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1533 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1533 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Antrag des Finanzministers zuzustimmen und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1533 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU, Ablehnung der Fraktion der AfD und Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen. In Ziffer III empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern für die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung im Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1533 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Berichte der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 1 Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport auf Drucksache 8/1589. Unterrichtung durch die Landesregierung Berichte der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz – Drucksache 8/744 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/1589 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Sozialausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, die Unterrichtung durch die Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/1589 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD und Stimmenthaltung der Fraktionen CDU und FDP angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/1589 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Stimmenthaltungen aller übrigen Fraktionen angenommen. Wer der Ziffer III der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/1589 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/1589 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Stimmenthaltungen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Einwilligung des Landtages zum Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“, auf Drucksache 8/1560. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1629 vor. Antrag der Landesregierung Einwilligung des Landtages zum Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ – Drucksache 8/1560 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1629 – Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In diesem Dezember blicken wir nun fast auf drei Jahre Corona-Pandemie zurück. In Zeiten dieser Krise gab und gibt es viele Herausforderungen zu bewältigen, einerseits, um Menschenleben zu schützen, andererseits, um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Inzwischen gehen viele Expertinnen und Experten davon aus, dass die Pandemie in ein endemisches Stadium übergehen wird. Das ist eine gute Nachricht. Jedoch – und auch hier herrscht breiter Konsens in der Medizin und Wissenschaft – müssen wir davon ausgehen, dass die Infektionszahlen im Winter nochmals ansteigen und schwere Verläufe zunehmen werden. Aus diesem Grund ist es nach wie vor von größter Bedeutung, das Risiko einer Ansteckung, insbesondere für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, zu reduzieren. Eine wichtige Maßnahme hierfür ist die Isolationspflicht für nachweislich Infizierte. So gilt, wie die meisten von Ihnen sicherlich wissen, in Mecklenburg-Vorpommern eine Verpflichtung zur Absonderung für mindestens fünf, maximal zehn Tage bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Corona-Virus. Für diese Zeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, auch dann, wenn sie symptomfrei sind. Dieser Anspruch besteht ebenfalls, wenn der coronabedingte Verdienstausfall entsteht, weil Kinder oder Menschen mit Behinderung betreut werden müssen, entweder, weil die Einrichtungen vorübergehend geschlossen werden, oder die Kinder selbst infiziert sind. Sehr geehrte Damen und Herren, der Anspruch auf Entschädigung bei einem Verdienstausfall durch Corona ist nach wie vor eine wichtige Maßnahme, um mit dem Virus infizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin zu bestärken, sich abzusondern und somit Ansteckungen anderer zu vermeiden. Zudem sichert es Bürgerinnen und Bürger ab, die ihre Kinder oder Familienmitglieder mit Behinderung aufgrund eines Infektionsgeschehens zu Hause betreuen müssen. Die Anträge werden von den für die Lohnfortzahlung zuständigen Arbeitgebern beantragt. Insgesamt 74.724 Anträge auf Entschädigung wurden seit Beginn der Corona-Pandemie bis Ende November beim Landesamt für Soziales und Gesundheit gestellt. Um diese Fülle an Anträgen bearbeiten zu können, wurden rund 50 Stellen zusätzlich geschaffen. Mehr als die Hälfte der Verfahren sind abgeschlossen. An dieser Stelle gilt mein ausdrücklicher Dank dem Landesamt für diese logistische und organisatorische Leistung. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE) Um die offenen Anträge zuzüglich der noch zu erwartenden Anträge weiterhin bearbeiten zu können, bedarf es weiterer finanzieller Unterstützung. Ermittelt wurde ein Bedarf an Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 36.400.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024. Um die gesetzlichen Entschädigungsleistungen auch künftig decken zu können, bittet die Landesregierung den Landtag daher um Zustimmung für eine Umschichtung in entsprechender Höhe aus dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ und eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus ist es unserer Ansicht nach wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Winter den Service einer kostenlosen Corona-Bürger-Hotline anbieten zu können. Unsere Landesbürger-Hotline stellt eine wichtige Informationsmöglichkeit zu allen Fragen zur Pandemie und damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben im Land dar. Seit Februar 2021 ist die Firma Avedo mit der Bereitstellung des Bürgertelefons beauftragt. Die Laufzeit des derzeitigen Vertrages endet zum 31.12.2022. Um die Bürgerinnen und Bürger aus Gründen des Bevölkerungsschutzes auch zu Beginn des neuen Jahres über die aktuellen Regelungen zu informieren, soll das Bürgertelefon ab dem 1. Januar weiter erreichbar sein. Benötigt werden hierfür finanzielle Mittel in Höhe von 76.000 Euro. Die Landesregierung bittet um Ihre Zustimmung für eine entsprechende Umschichtung aus dem Bestand des MV-Schutzfonds für eine Vertragsverlängerung bis zum 30. April 2023. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Wir befassen uns heute mit einem Antrag aus dem MV-Schutzfonds, der die Erstattung der Lohnfortzahlung – Frau Drese sagte es – bei Quarantäneanordnungen regeln soll. Diese Beschlussvorlage hat ganz klar einen Pandemiebezug. Gleichwohl kann meine Fraktion diesem Antrag so nicht zustimmen, wie wir dies auch schon im Finanzausschuss nicht getan haben, weil wir meinen, dass die Finanzierung trotzdem rechtswidrig ist. Im Sonderbericht des Landesrechnungshofes zum MV-Schutzfonds heißt es nämlich, ich zitiere: „Ein wiederholender Einsatz von zurückfließenden Mitteln aus zurückgeforderten Zuwendungen oder bewilligten Darlehen widerspricht dem Sinn und Zweck der Schuldenbremse.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) „Wenn diese Mittel wie von der Landesregierung vorgesehen revolvierend eingesetzt werden, kollidiert dies mit dem verfassungsmäßigen Gebot, die Höhe der Kreditaufnahme auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Immer weiter hinzukommende Zwecke unterlaufen die Schuldenbremse und verzögern die gebotene schnellstmögliche Tilgung.“ Bei den Einnahmen, die nach dem Antrag der Landesregierung zur Finanzierung dieser Entschädigungsleistungen herangezogen werden, handelt es sich laut Auskunft der Landesregierung, werte Kollegen, unter anderem um zurückgeforderte Zuwendungen und Rückzahlungen von als Darlehen gewährten Liquiditätshilfen. Das ist laut Landesrechnungshof also nicht verfassungskonform. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Diese Sichtweise wurde uns im Finanzausschuss noch einmal so bestätigt. Deshalb haben wir auch im Finanzausschuss dieser Beschlussvorlage nicht zugestimmt. Meine Fraktion hat aber einen Änderungsantrag formuliert, mit dem Sie genau diesen Missstand heilen können. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. In dieser Form können wir dem Antrag jedenfalls nicht zustimmen, und das haben wir im Finanzausschuss schon deutlich gemacht. Dort wurde rege darüber diskutiert. Apropos Finanzausschuss, da kommt mir doch gleich das Abstimmungsverhalten der CDU im Finanzausschuss in den Sinn, Herr Reinhardt, auch wenn Sie nach unten gucken tatsächlich, (Marc Reinhardt, CDU: Ich gucke nach oben.) dort habe ich das Abstimmungsverhalten der CDU nämlich ganz genau beobachtet. Ich habe eine Pressemitteilung von Ihnen, ich zitiere, die ist vom 8. September 2022. Herr Reinhardt wetterte da in einer Pressemitteilung gegen SPD und LINKE und hat den Verstoß des Landeshaushalts gegen die Landesverfassung beim Corona-Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ thematisiert. Ich zitiere: „Der Landesrechnungshof hat Anfang Juli sogar einen Sonderbericht zum MV-Schutzfonds veröffentlicht. Darin stellt er fest“, für die CDU, „dass viele aus dem Sondervermögen finanzierte Maßnahmen keinen Bezug zur Pandemie haben.“ So weit richtig. „Daher werde mit dem MV-Schutzfonds die in der Landesverfassung verankerte und seit 2020 geltende Schuldenbremse unterlaufen.“ Richtig! „Aus den Redebeiträgen“, so heißt es weiter, „der Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE geht allerdings hervor, dass sie den Bericht des Landesrechnungshofs und auch die Urteile der Landesverfassungsgerichte in Hessen und Rheinland-Pfalz weiterhin ignorieren wollen.“ Noch mal: „Aus den Redebeiträgen der Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE geht allerdings hervor, dass sie den Bericht des Landesrechnungshofs … weiterhin ignorieren wollen.“ (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Vor dem Hintergrund, was ich Ihnen sagte, Herr Reinhardt, bin ich jetzt mal auf Ihr Abstimmungsverhalten gespannt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) weil der Landesrechnungshof hat sich ja im Finanzausschuss eindeutig dazu positioniert. Ansonsten wäre es tatsächlich unglaubwürdig, solche Pressemitteilungen herauszugeben. Das sollten Sie dann vielleicht im Vorfeld beachten, wenn Sie im Nachhinein anders handeln und abstimmen. Durch unseren Änderungsantrag, werte Kollegen, werden die zulässigen Ausgaben für Entschädigungsleistungen finanziert, die unzulässige Verwendung von Einnahmen aus Mittelrückflüssen verhindert und weitere zulässige Ausgaben für den nicht mit der Corona-Pandemie zusammenhängenden Breitbandausbau verhindert. Insofern kann ich Sie nur ermuntern, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Damit wären Sie dann auch auf der Argumentationslinie des Landesrechnungshofes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Damen und Herr… Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schult, ich weiß nicht, ob das eben eine Bewerbung als Pressesprecher bei uns war, wenn Sie anfangen, hier unsere Pressemitteilungen vorzulesen. Ich würde aber schon mal sagen, da würden wir auf eine Einstellung verzichten wollen. Ansonsten konnte ich jetzt den Zusammenhang zu diesen beiden Anträgen, die hier heute vorliegen, nicht wirklich erkennen. Für uns ist klar, auch einmal bei der Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz und auch bei der Verlängerung der Bürgerhotline ist in diesem Falle ganz klar der Corona-Bezug gegeben. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das habe ich auch schon im Finanzausschuss gesagt. (Horst Förster, AfD: Darum geht es doch gar nicht, Herr Reinhardt.) Deshalb werden wir diesem auch hier im Plenum natürlich zustimmen. Ganz anders verhält es sich mit vielen anderen Anträgen. Auch das habe ich immer schon mal wieder gesagt, dass wir zahlreiche, vor allem auch im Finanzausschuss, in den letzten zurückliegenden Monaten hatten, die mit dem Pandemiebezug überhaupt nichts zu tun hatten oder nur teilweise etwas zu tun hatten. Da hätten wir uns sehr gerne gewünscht, dass man dann auch mal dazu kommt, dass zum Beispiel nur anteilig aus dem Corona-Schutzfonds finanziert wird oder erst gar nicht aus dem Corona-Schutzfonds finanziert wird, wenn es da gar nichts mit zu tun hat. Da gibt es viele Beispiele, bis hin zur Videokonferenz in der Staatskanzlei. Da wir heute etwas in zeitlicher Not sind, werde ich das dabei belassen. Wir werden, wie gesagt, diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um welche zwei Vorlagen zum MV-Schutzfonds es geht, ist hier mehrfach beschrieben worden, einmal um die Entschädigungsansprüche in Form von Lohnfortzahlungen. Das betrifft Fälle, bei denen ein persönliches amtliches Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäneanordnung vorlagen beziehungsweise vorliegen. Es betrifft weiterhin Fälle, bei denen Eltern aufgrund der Schließung von Kindertagesfördereinrichtungen die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen mussten. Zum anderen geht es in diesem Antrag um die Bereitstellung weiterer Mittel zur Finanzierung des Corona-Bürgertelefons. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es besteht große Einigkeit darüber, dass beide Dinge richtig und wichtig waren und auch noch sind. Entschädigungsansprüche wurden bisher in über 71.000 Fällen geltend gemacht. Das ist eine stolze Zahl. Bisher wurde aber noch nicht einmal die Hälfte oder circa die Hälfte – Frau Ministerin ist darauf schon eingegangen – bearbeitet. Insofern ist es natürlich auch verständlich, warum wir hier weiterhin Geld bereitstellen müssen. Aber auch das weitere Betreiben des Bürgertelefons halte ich für wichtig. Auch wenn Corona nicht diese mediale Präsenz hat wie vor anderthalb oder zwei Jahren, ist die Pandemie a) nicht verschwunden und b) gibt es nach wie vor viele Fragen und Sorgen von Frauen und Männern in diesem Land. Wir haben nach wie vor hohe Inzidenzen und es sterben – und das halte ich für dramatisch, auch dramatisch, dass es so wenig Beachtung findet –, es sterben immer noch Menschen daran. Insofern ist es wichtig für die Menschen, Beratungsangebote vorzuhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil auch hier weiterhin der MV-Schutzfonds in der Kritik steht – von der AfD ist das ja hier auch noch mal ausargumentiert worden –, weise ich noch einmal darauf hin, dass wieder einmal ein ganz klarer Pandemiebezug der Vorlagen besteht. (Horst Förster, AfD: Das hat doch gar keiner bestritten.) Bei den Beratungsgegenständen, die hier durch den Landtag gingen, war das noch nicht ein einziges Mal streitig. Das wollte ich nur betonen, Herr Förster. (Horst Förster, AfD: Sie wiederholen das Selbstverständliche und gehen auf das Wesentliche nicht ein, genau wie Herr Reinhardt.) Und dann, Frau Rösler und ich haben während des Redebeitrags der AfD darüber nachgedacht, wie das einzuordnen ist mit dem, der Landesrechnungshof sagt ja, also es wäre verfassungswidrig, wenn wir das zurückfließende Geld erneut in Anwendung bringen. Also ich bin da gänzlich anderer Auffassung. Ich bin der Auffassung, dass wir da korrekt handeln und bei der Gelegenheit auch den Haushalt des Landes schonen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Insofern ist das gut und vernünftig, wie wir da agieren. Das ist meine Auffassung dazu.

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Birgit Hesse

Herr Koplin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Torsten Koplin Die Linke

Das ist eine Kurzintervention.

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Birgit Hesse

Ah, Sie sind schon in der Kurzintervention.

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Torsten Koplin Die Linke

Der Kollege …

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Birgit Hesse

Herr Schult, bitte schön!

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Enrico Schult AfD

Ja, wir sind schon bei der Kurzintervention. Vielen Dank! Zum einen, da gibt es unterschiedliche Auffassungen dazu. Frau Dr. Johannsen hat dazu ja ausgeführt im Finanzausschuss, da waren Sie ja auch zugegen. Herr Reinhardt war auch zugegen, aber offensichtlich hat er da nicht so genau hingehört. (Marc Reinhardt, CDU: Doch.) Es ist eben so, dass es ein entscheidender Punkt ist, wenn ich mich schon auf diesen Finanzbericht des Landesrechnungshofs beziehe – und das haben ja alle Redner hier gemacht im vorangegangenen Tagesordnungspunkt –, dann kann ich mir nicht auch die Rosinen herauspicken und sagen, jetzt mache ich dieses und jenes, dann muss ich das konsequent durchziehen. Und darauf stellte mein Redebeitrag ab, auch gerade in puncto auf Herrn Reinhardt, wo er ja gar nicht drauf eingegangen ist – er hat um den heißen Brei herumgeredet –, konnte er argumentativ ja nicht, weil er sich ja quasi da entblößt hat …

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Birgit Hesse

Herr Schult, ich gehe davon aus, …

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Enrico Schult AfD

… in seiner Pressemitteilung.

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Birgit Hesse

… dass Sie jetzt …

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Enrico Schult AfD

Moment! Moment!

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Birgit Hesse

… auf Herrn Koplin eingehen …

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Enrico Schult AfD

Ja, natürlich, …

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Birgit Hesse

… in der Kurzintervention.

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Enrico Schult AfD

… weil es geht ja, Frau Präsidentin, inhaltlich um dasselbe, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) inhaltlich um dasselbe Thema. Das zeigt, dass wir den Landesrechnungshof hier nicht würdigen, nicht ernst nehmen, weil er hat das zweimal so deutlich kommuniziert, einmal im Finanzbericht und einmal auch in der Finanzausschusssitzung. Und da, Herr Koplin, glaube ich, sind Sie nicht auf dem richtigen Weg, dass Sie das einfach so in den Wind schlagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: So ist es.)

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Torsten Koplin Die Linke

Nee. Also …

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Birgit Hesse

Herr Koplin, möchten Sie erwidern?

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Torsten Koplin Die Linke

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Torsten Koplin Die Linke

Ich möchte darauf erwidern. Also wenn ich jemanden nicht wertschätzen würde, dann würde ich ihn ignorieren oder, ja, ignorieren. Alles andere wäre kulturlos, ja. Gerade weil ich ihn würdige, setze ich mich mit ihm auseinander und argumentiere aber so, dass ich zu einer anderen Auffassung komme. Und die Auffassung besteht darin, dass wir auf diesem Wege – und da unterscheiden sich unsere Sichtweisen – eben den Landeshaushalt schonen. Sie pochen da, vielleicht suchen Sie sich jetzt das als Argument, um ablehnen zu können, um die Gegenposition … (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Vielleicht! Also ich denke darüber nach, warum Sie so handeln, wie Sie handeln. Man kann natürlich dann eben normativ sagen, ja, und die Schuldenbremse und so weiter. Ich sehe sie nicht verletzt durch dieses Vorgehen, aber nehme diese Gelegenheit dann auch noch mal wahr, dass ich die Schuldenbremse von vornherein für falsch hielt, politisch das falsche Instrument. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich hatte damals als Finanzausschussvorsitzender gesagt, noch vor Ablauf des Jahrzehnts wird man beigehen und nach Argumenten suchen, wie man also mit diesem Instrument umgeht, weil es hinderlich wird. Und die Debatte gibt es nach wie vor in dieser Gesellschaft. Es gibt eine breite Mehrheit, die sagt, wir brauchen die Schuldenbremse, das ist das Instrument. Ich halte es für kontraproduktiv auf lange Sicht. Also möglich, dass ich mich irre, möglich, dass Sie sich irren. Wir werden, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wir werden sehen. Ja, sie steht drin, normativ, das ist klar. Aber weil wir jetzt gerade beim Interpretieren und Würdigen der Auffassung des Landesrechnungshofs sind, würde ich gerne dergestalt antworten, Herr Schult.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde es auch nicht so sehr lang machen, aber noch einen anderen Aspekt reinbringen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Also ich sehe den Corona-Bezug klar gegeben bei beiden Anträgen. Sie unterscheiden sich in der Höhe sehr stark. Das eine sind 36 Millionen, das andere sind ja unter 1 Million, glaube ich. Jedenfalls sind sie beide mit Corona-Bezug. Was ich aber feststellen möchte, ist, solange ich jedenfalls hier im Landtag bin, hat es ja die kritische Diskussion um den MV-Schutzfonds gegeben, auch mit dem Hinweis auf die Verfassungsgerichtsurteile in Hessen zum Beispiel. Und ich muss sagen, diese Sachen haben ja auch gewirkt. Seitdem werden solche Anträge im Landtag verhandelt, wenn sie über also 1 Million sozusagen sind. Und was hat das gebracht? (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Es hat eine … Ja, auch die AfD, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) mag sein, (Enrico Schult, AfD: In allen Punkten gewonnen.) aber auch wir, ja. Es hat eine Disziplinierung gebracht. Tatsächlich ist es so, im Landtag verhandeln wir jetzt nur noch solche, wo Corona-Bezug nachweisbar ist. Und ich wollte mir das noch mal zu Gemüte führen, ob das eigentlich mit den anderen, wo das nur partiell gegeben ist, ob da noch welche im Finanzausschuss rumwabern, die mehr als 1 Million kosten, oder ob die filetiert werden, (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) damit man sie nicht in den Landtag bringen kann. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist ein Gedanke, dem wir noch mal, glaube ich, nachgehen müssen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) weil ich das nämlich gut finde, dass wir jetzt über Anträge verhandeln, die wirklichen Corona-Bezug haben. Eine Sache, die kann man heute nicht beantworten. Ich habe ja vorhin ausgeführt, dass 42 Prozent Wirtschaftshilfen waren bei denen im ersten Jahr, von diesen aus dem Schutzfonds. Wird das eigentlich hier unter „Wirtschaftshilfe“ abgebucht nachher? Weil letztendlich ist es ja eine Entlastung sozusagen der Wirtschaft. Also das werde ich später noch mal in Erfahrung bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. (Torsten Renz, CDU: Aber nicht, dass wir müde aussehen. Dann rede ich auch noch mal.)

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, im Grunde, die Maßnahmen sind beschrieben, da kann ich jetzt auch nicht mehr zu beitragen, weil das auch alle irgendwie sich aus der Vorlage ja herauslesen konnten. Das Volumen ist beschrieben, Corona-Bezug ist deutlich erkennbar. Da kann mal also der Mittelverwendung nur zustimmen. Gleichwohl – und das ist natürlich das, was wir immer wieder anmerken müssen –, wenn man den MV-Schutzfonds an sich als Kreditfinanzierung schon kritisch sieht, hat man natürlich immer Mühe, aber letzten Endes, es nützt ja nichts. Wir können jetzt natürlich sagen, ja, der ist verfassungswidrig und wir wollen da nicht die Kreditfinanzierung. Ja, dann wird es aus anderen Mitteln bezahlt werden müssen, weil am Ende ist der Aufwand ja trotzdem darzustellen. Und insofern ist ja meine Hoffnung eine andere, dass wir eher aus dieser Situation herauskommen durch das Infektionsgeschehen an sich. Das zeichne ich nämlich nicht ganz so schwarz wie die Ministerin. Ich denke, dass der Übergang von der Pandemie in eine endemische Lage fortschreiten wird. Ich denke auch, dass diese schweren Erkrankungen abnehmen werden. Inzwischen, glaube ich, hat jeder – jede Bürgerin, jeder Bürger – Kontakt gehabt mit dem Virus, auch wenn es immer wieder neue Erscheinungsformen geben wird. Das haben wir bei anderen Erregern auch. Es wird trotzdem eine gewisse Immunisierung eintreten. Und ich denke, es wird sich über die Jahre dann auch so entwickeln, dass wir immer weniger derartige Maßnahmen ergreifen müssen. Wir sprechen ja in dieser Sitzungswoche auch noch mal darüber, ob die Isolations- und Maskenpflicht wie in vielen anderen Bundesländern – ich glaube, zuletzt jetzt auch in Sachsen-Anhalt – ersetzt werden können durch entsprechende Empfehlungen, dass wir die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wieder stärken, dass wir Gesundheit auch tatsächlich wieder als Thema der Eigenverantwortung sehen. Das hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Finanzen. Das hätte natürlich auch Auswirkungen auf die Entschädigungsansprüche. Ist ja klar, wenn die Leute nicht in der Isolation sind, würden entsprechende Entschädigungsansprüche auch gar nicht erst entstehen. Und auch die Bürgerhotline würde mit Sicherheit dann auch entlastet werden. Das heißt, wahrscheinlich durch Ablauf der Prozesse wird sich da schon einiges regeln und da werden auch die Aufwendungen nicht mehr so hoch sein. Gleichwohl müssen wir Sorge tragen, es kann auch eine andere Entwicklung eintreten. Wir haben alle keine Glaskugel und können entscheiden, wie das weitergeht. Wir müssen uns darauf einstellen, dass es vielleicht wieder ansteigt, aber jetzt ist das erst mal das Vorsichtsprinzip. Wir reden ja am Ende der Woche noch mal darüber, ob wir Isolations- und Maskenpflicht abschaffen wollen und ersetzen wollen durch Empfehlungen. Ich freue mich auf diese Debatte. Heute werden wir dieser Vorlage jedenfalls zustimmen, weil wir sagen, wenigstens für diese Maßnahmen, die ja noch greifbar sind, sollten diese Mittel bereitgestellt werden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es ja nun alle mitgekriegt, die Pandemie ist noch da – jedenfalls nicht bei mir, ich habe eine ganz normale Erkältung. (allgemeine Unruhe) Entschuldigung! Das wird nicht besser heute. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Test!) Vielleicht muss ich nachher noch mal ordentlich was trinken, dann geht das nachher wahrscheinlich. Aber schauen wir mal! Wir haben hier heute zwei Nachfolgeanträge auf dem Tisch liegen. Der Corona-Bezug ist eindeutig gegeben. Das haben jetzt auch alle Vorredner schon gesagt. Das ist auch richtig so. Auch einige von uns sind auf den Sonderbericht eingegangen. Den Sonderbericht kann man so und so lesen. Der Sonderbericht vom Landesrechnungshof ist halt eine Positionierung des Landesrechnungshofes aus ihrer Sicht. Die Position muss man sich nicht zu eigen machen, die kann man sich zu eigen machen. Dann muss man aber auch parallel danebenlegen die Urteile aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Da gibt es aus einigen noch was, und dann werden wir ja sehen. Deswegen hat man ja auch im Finanzausschuss den Sonderbericht, die Beratung dazu, in den Januar verschoben, in der Hoffnung, dass der schriftliche Bericht sozusagen oder das Urteil schon vorliegt, damit man das auswerten kann gemeinschaftlich und dann die Beratungen dazu führen kann. Denn es nützt ja nichts, wenn hier, ich sage jetzt nicht „wabernde“ – der eine sagte, hier wabert noch was rum, Herr Dr. Terpe war das, glaube ich … (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was? Wer wabert rum?) Oder René war das, glaube ich? Irgendeiner sagte, es wabert noch was im Finanzausschuss rum. Da wabert gar nichts rum! (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wenn wir nichts haben, dann haben wir nichts, und dann ist das auch gut so. Vielleicht kriegen wir ja noch irgendwann was. Aber um noch mal auf den Sonderbericht zurückzukommen, wie gesagt, wenn der im Januar besprochen wird, dann werden wir unsere verschiedenen Positionen dazu haben. Und wie gesagt, der Landesrechnungshof hat eine Positionierung dazu, das Gericht wird uns dazu auch was sagen, und dann werden wir sehen, wer jetzt richtigliegt, mit den anderen Urteilen zusammen. Und dann werden wir schauen. Hier wie gesagt sind es zwei Nachfolgeanträge, auch aufgrund eines hohen Beratungs- oder Bearbeitungsstands. Wir haben das schon, die Ministerin sagte das, das war auch sehr strittig, ob man noch so viele Stellen extra reingeben muss, weil man nicht wusste, wie hoch ist der Bearbeitungsstand beim Infektionsschutzgesetz. Und dann haben wir aber auch gemerkt, da müssen tatsächlich Stellen reingegeben werden, das haben wir ja auch alle mitbeschlossen, ist auch gut und richtig so. Und wir hoffen ja auch alle, dass in naher Zukunft, also in den nächsten zwei Jahren vielleicht, das alles abgearbeitet werden kann. Bei der Corona-Schutz-Hotline ist es eben auch wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger eben nach wie vor noch anrufen können und sich beraten lassen können. Ansonsten, den Bericht oder den Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir ab. Und ich darf Sie einfach nachher nur noch am Ende um Zustimmung zu den beiden Anträgen der Landesregierung bitten. Wir stimmen dem zu, weil die Voraussetzungen zur Zustimmung alle erfüllt sind. Und ansonsten werden wir sehen, was dann noch so bei Corona auf uns zukommt, auch im Finanzausschuss, unter 1 Million. Es geht da nicht nur um die Million, es geht ja darum, ob der Wirtschaftsplan geändert wird oder nicht geändert wird. Und alles andere werden wir sehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1629 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Es geht um den AfD-Änderungsantrag. (René Domke, FDP: Ach so, vielen Dank! – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1629 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich kann das Abstimmungsverhalten der Fraktion der FDP nicht eindeutig deuten. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Dafürgestimmt.) War das jetzt eine Enthaltung oder Ablehnung? (René Domke, FDP: Es war eine Ablehnung. – Thore Stein, AfD: Wir brauchen Videobeweis. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1629 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Ich lasse nun über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1560 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1560 bei Ablehnung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß den Paragrafen 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung und Paragraf 12 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2022/2023 zur Veräußerung landeseigener Grundstücke, Drucksache 8/1561. Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung und § 12 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2022/2023 zur Veräußerung landeseigener Grundstücke – Drucksache 8/1561 – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1561. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1561 bei Enthaltung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Archäologische Schätze im Tollensetal touristisch erschließen, Drucksache 8/1579. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642 vor. Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Archäologische Schätze im Tollensetal touristisch erschließen – Drucksache 8/1579 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/1642 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Anna-Konstanze Schröder.

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Tollensetal bei Altentreptow befindet sich eine der 50 wichtigsten archäologischen Grabungsstätten der Welt, so konnte man es zu Jahresbeginn der „New York Times“ entnehmen. Kennen Sie vielleicht nicht, sollten Sie aber! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Im Sommer wurden die Funde im British Museum ausgestellt. Es ging um das Zeitalter von Stonehenge. Stonehenge kennen Sie sicher. Und unsere Funde lagen neben der Himmelsscheibe von Nebra. Auch das ist bekannt. Eine Präsentation im British Museum ist der Adelsschlag für Kulturschätze. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Was sich im Tollensetal erforschen lässt, ist bedeutsam wie das Tal der Könige in Ägypten, die Angkor-Wat-Tempelanlagen in Südostasien, der Schatz des Priamos in Südwestasien, der Machu Picchu in Südamerika. Das ist Weltrang. Diese archäologischen Fundstätten sind bekannte touristische Destinationen. Um dorthin zu fahren, sparen manche Leute sogar längere Zeit, um das sehen zu können. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Funde des Tollensetals bislang vor allem Spezialistinnen und Spezialisten bekannt. Aber jeder und jede sollte das kennen. Das gehört zur Heimatbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Nun, was hat man da gefunden? Für die einen ist es eine alte Straßenbefestigung, viele alte Knochen und Altmetallschrott, von dem sich manches vielleicht noch auf dem Flohmarkt verhökern ließe, alles irgendwie im Sumpf versunken. Aber für Auskenner ist es die älteste Fahrbahn Mecklenburg-Vorpommerns. Man kann ja nicht Autobahn sagen, weil Autos gab es damals nicht. Diese Fahrbahn hat Nord- und Südeuropa verbunden. Es ist das größte Schlachtfeld Europas, das mit seinen Funden zeigt und belegt, was man aus Schriftquellen in anderen Teilen Europas und Nordafrikas nur mit viel Fantasie erschließen konnte, zum Beispiel: Einen Knochen, in dem eine tödliche Pfeilspitze steckt, hat man erstmals hier gefunden, auch Zusammenhänge zwischen Kriegsverwundungen und den zugehörigen Waffen wie bestimmten Keulenformen, das alles aus der Bronzezeit, also 1.300 vor Christus. Vor allem aber zeugen die Metallfunde, Metallschmuckstücke und Waffen von der internationalen Vernetzung und von einem Wohlstand, den man nun für unsere Region und eigentlich für ganz Nordeuropa in der Bronzezeit nicht mehr leugnen kann. Das revolutioniert die Geschichtsschreibung. Wir sprechen also hier von 1.300 vor Christus minus 1.000/plus 500 Jahren. Das war lange vor den Römern, vor Alexander dem Großen, aber ziemlich zeitgleich mit Ramses dem Großen. Also dieser Spruch „Als wir noch auf den Bäumen saßen …“, wenn man sich auf diese Dinge bezieht, muss revidiert werden. Darüber hinaus geben die Funde der Wissenschaft noch viele Rätsel auf, die noch gelöst werden müssen. Als Abgeordnete des Landtags würde ich mir wünschen, dass vonseiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch weitere Drittmittel für diesen tollen Fundort akquiriert werden, also statt immer nur nach Landesmitteln zu rufen, sich an das schöne, groß verlängerte DFG-Projekt zu erinnern, bei weiteren EU-Programmen Gelder zu beantragen und auch umfangreichere Programme von Stiftungen zumindest mal einzuwerben, es zumindest zu probieren. Wo das Land helfen kann, tut es das sicherlich. Aber die Funde sind es wert. Denn was wir auch nicht vergessen sollten, Mecklenburg-Vorpommern ist das Geburtsland Heinrich Schliemanns, der vor 200 Jahren geboren wurde. Auch an dieser Stelle möchte ich daran noch mal erinnern. Er war ein Pionier der Feldarchäologie, quasi auch das Vorbild für diejenigen, die die ersten Funde im Tollensetal gefunden haben. Und er fand zu Schriftquellen des Trojanischen Krieges materielle Befunde, so, wie man im Tollensetal materielle Befunde zu Kriegsbeschreibungen gefunden hat, zu denen es vorher noch nichts gab. Aber zurück zum Tollensetal, denn nicht zu vergessen ist, dass es gefährdet ist. Die jahrelange Drainage in der Agrarwirtschaft lässt den Wasserspiegel sinken und damit dringt Luft in den austrocknenden Moorkörper ein, und die sorgt für Korrosion der Metallgegenstände und fördert die Zersetzung der Textilien. Also muss man sich vorstellen, man findet da über 3.000 Jahre alte Textilien bei uns um die Ecke. Auch die Klimaerhitzung trägt dazu bei, und schließlich verlagert auch die Tollense in ihrem naturbelassenen Flussbett ihren Verlauf, sodass ständig Objekte freigelegt werden, die geborgen werden müssen. Forschungen gehen weiter, ehrenamtliche Bodendenkmalpflegerinnen und Bodendenkmalpfleger, Unterwasserarchäologen und Unterwasserarchäologinnen des Landes engagieren sich für die Sicherung der Funde. Dafür gilt unser herzlicher Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und doch bleibt eben noch sehr viel zu tun. Darum stellen wir auch diesen Antrag. Das Grabungsgebiet und die Funde müssen touristisch erschlossen werden, einerseits, um sie für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen – die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was für ein Schatz in ihrer Heimat verborgen ist –, und zugleich muss es erschlossen werden als touristische Destination, als, weiß ich nicht, Machu Picchu von Deutschland. Wir wollen mal ganz groß klotzen und nicht kleckern! Dazu kommen der Schutz und die Erhaltung der im Boden verborgenen und im Moorkörper konservierten Kulturschätze. Auch Möglichkeiten der Intensivierung der bisherigen Ausgrabungen müssen untersucht und eruiert werden. Berücksichtigt werden muss ein integriertes Gesamtkonzept für die Funde im Tollensetal, gemeinsam mit dem Archäologischen Freilichtmuseum in Groß Raden und dem demnächst entstehenden Archäologischen Landesmuseum in Rostock. Federführung bei dem allen soll das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege haben, denn hier laufen auch alle bisherigen Aktivitäten zusammen, hier werden die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger vernetzt und betreut, hier werden auch die Funde aufgenommen. Natürlich sind weitere Verantwortliche einzubeziehen. Im Antrag – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – haben wir aufgeführt den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, die Kommunalverantwortlichen, da insbesondere die Stadt Altentreptow und das Amt Tollensetal. Dazu kommen aber auch Pädagoginnen und Pädagogen, die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger/-innen, die sich zum Beispiel in der Gesellschaft für Archäologie engagieren, aber auch in der Gesellschaft für Schiffsarchäologie oder im Landesverband für Unterwasserarchäologen, nicht zu vergessen der Kreis Mecklenburgische Seenplatte und die Universität Greifswald. In Trägerschaft des Landkreises liegen 1 Million Euro Fördermittel für zwei Mitarbeitende an der Universität und eine Anschubfinanzierung für Umsetzungen vor Ort. Dieses Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren. Die Gelder liegen nun bereit. Die Verantwortlichen sollten hier nun zeitnah zusammenfinden, um damit loszulegen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Haben sie schon!) Auf dieses Projekt bezieht sich auch der Änderungsantrag der CDU. Dem Dank, der darin enthalten ist für alle Engagierten, die die Gelder zusammengetragen haben, schon ein solches Projekt formuliert haben, schließen wir uns gern an. Uns ist es aber wichtig, dass die Federführung für das Ganze neben diesem Projekt weiterhin beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege liegt, denn dort läuft bisher alles zusammen, (Marc Reinhardt, CDU: Dann wird ja nicht viel passieren, wie immer.) und auch über das Projekt hinaus muss ja das dort vor Ort weiter konzipiert werden. Darum werden wir diesen Antrag dann ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Das Projekt soll es aber natürlich weiter geben, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) das soll auch weiter entstehen. Es ist nur wichtig, dass eben alle Akteure an dieser Stelle gut zusammenarbeiten. Die Funde im Tollensetal reichen bis, also da hat immer mal einer was gefunden, in den 80er-Jahren wurde es systematischer. Aber Ausgrabungen begannen erst in den 2000er-Jahren, wissenschaftliche Untersuchungen erst infolge des DFG-Projektes. Erste Publikationen habe ich selbst 2015 aus dem DFG-Projekt gefunden, und ich habe sie auf Facebook geteilt, auch aus so einem Heimatstolz heraus, was es bei uns doch alles gibt, dort in der Nähe wohne ich, guckt mal, das gibt es. Ich war damals noch in der Wissenschaft aktiv, und zu meinem Erstaunen haben sich Kollegen von mir gemeldet, die in der evolutionären Anthropologie arbeiteten. Ich kriegte dann Nachrichten aus New York und Neuseeland, die fragten: Oh, du wohnst da, wann können wir dich denn mal besuchen und dort vor Ort etwas angucken? Da habe ich dann geschrieben: Na ja, das ist noch alles relativ neu, da gibt es noch nicht viel zu sehen, meldet euch später noch mal. Das Problem ist nur, jetzt, sieben Jahre später, gibt es immer noch nichts, was man zeigen könnte, außer man hat Glück, dass der Buschfunk der Bodendenkmalpfleger meldet, da sind gerade wieder Ausgrabungen, da gibt es was zu gucken. (Marc Reinhardt, CDU: Wir haben da mehr Glück gehabt.) Aber ich könnte jetzt niemanden aus New York einladen und sagen, da gibt es immer was zu sehen. Und das muss sich unbedingt ändern, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn offensichtlich gibt es weltweit Interesse an diesen Funden. Das LAKD soll die Federführung haben. Und ich werbe hiermit darum, dass Sie unseren Antrag annehmen (Thore Stein, AfD: Schaffen die das denn?) und den Änderungsantrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Kulturministerin Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Wir haben es gehört, das Tollensetal birgt einen archäologischen Schatz von absolutem Weltrang. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wissen wir schon. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich weiß. Ich sage es Ihnen trotzdem noch mal! Es gilt als eine der 50 weltweit wichtigsten archäologischen Fundstellen und es ist auch eine der spektakulärsten archäologischen Fundstellen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Im Jahr 1996 stießen hier ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des LAKD, des Landesamts für Kultur und Denkmalpflege, an den moorigen Ufern der Tollense auf eine Reihe von Knochen. Zunächst wies vieles darauf hin, dass es sich hier um eine Art Friedhof aus der Bronzezeit gehandelt hat. Doch Untersuchungen haben schnell ergeben, dass hier ein großer Gewaltkonflikt stattgefunden haben muss. Seitdem wird viel darüber diskutiert und auch gestritten darüber, was hier vor mehr als 3.000 Jahren wirklich vorgefallen ist. Was ist hier geschehen, das mindestens 140 Menschen das Leben gekostet hat? Doch egal, ob es nun eine blutige Schlacht zwischen Kriegern war oder ein gewalttätiger Überfall auf Menschen im Alltag der Bronzezeit, die archäologischen Fundstellen im Tollensetal sind von allergrößter Bedeutung für Archäologie und Wissenschaft, aber auch für unser Land, denn das, was dort bisher an Funden zutage gefördert und auch der Öffentlichkeit gezeigt wurde, erzeugt weit über unsere Landesgrenzen hinaus große Aufmerksamkeit. Wir haben es gerade gehört, die „New York Times“ hat berichtet. Als bewunderte Leihgaben waren Funde aus dem Tollensetal bereits in Museen auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern zu sehen, wie zum Beispiel im Frühjahr im British Museum in London. Und dort wurden die Funddinge in der Ausstellung „The world of Stonehenge“ gezeigt, und es gab ein enormes internationales Presseecho. Und deshalb ist es richtig, dass wir uns fragen, wie wir in M-V mit diesem Schatz aus dem Tollensetal zukünftig bestmöglich umgehen wollen. Und deshalb möchte ich mich auch ganz herzlich und ausdrücklich bedanken für diesen Antrag, der meinem Ministerium, aber vor allem dem zuständigen Landesamt für Kultur und Denkmalpflege einen klaren Auftrag erteilt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) diesen Schatz weiter zu heben, ihn zu erforschen und Wege aufzuzeigen, wie er der Öffentlichkeit besser und spektakulärer vielleicht auch präsentiert werden soll. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das tun wir gern. Und da bin ich mir auch mit dem Tourismusminister Reinhard Meyer sehr einig, dass wir die Chance zukünftig nutzen sollten, das Tollensetal mit seinem Schatz touristisch besser zu erschließen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und ich erinnere mich selbst daran, vor, ich glaube, anderthalb Jahren/zwei Jahren habe ich Urlaub gemacht dort in der Region und bin mit meinem Kanu durch die Tollense gepaddelt, mit meinem Mann gemeinsam, und wir haben das gemacht, weil wir so gespannt darauf waren, mal sehen, was man sieht. Und es ist wirklich so, wenn man die Tollense herunterpaddelt, man sieht nichts. Und in der Tat kann man darüber nachdenken, was man da besser tun kann, um das zu erschließen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Doch es wird Sie auch nicht verwundern, dass eine Kultur- und auch eine Wissenschaftsministerin sagt, den Überlegungen für Ausstellungsorte und touristische Erschließung muss der Schutz dieses Schatzes vorangestellt werden. Das Tollensetal gehört zu den wichtigsten, zugleich aber auch zu den sensibelsten und gefährdetsten archäologischen Fundstellen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger, Flächeneigentümer und Bewirtschafter sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten deswegen seit vielen Jahren zusammen, um beim Schutz voranzukommen. Und auch von mir an dieser Stelle herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) In diesem Sommer waren Forscherinnen und Forscher der Universitäten Rostock, Leiden und Göttingen unter Leitung der Landesarchäologie im Tollensetal und hatten das Ziel, mit einer sogenannten „Fieldschool“ eine breitere Datenbasis für Schutz und Erhaltung der Fundstellen zu schaffen. Und diese Erkenntnisse sollen in ein längerfristiges Schutzkonzept münden, das dann wohl auch Teil des von den Antragstellerinnen und Antragstellern geforderten Gesamtkonzepts sein kann. Potenzielle Auswirkungen des Klimawandels sollen dabei auch berücksichtigt werden. Das Moor muss nass bleiben, um noch nicht Gehobenes zu erhalten, bei Trockenheit zerfällt es. Zusätzliche Gefährdungen müssen unbedingt vermieden werden. Wir stehen also vor drei Aufgaben, und zwar in dieser Reihenfolge: die Sicherung der Fundstellen, Erschließung und Erhalt der Funde und die Präsentation der Funde und damit verbundenen Geschichte. All diese Punkte nehmen Sie dankenswerterweise in Ihrem Antrag auf. Sehr geehrte Damen und Herren, Erforschung und Erschließung müssen – und ich bin mir sicher, dass diese Meinung auch alle hier teilen –, Erforschung und Erschließung müssen verantwortlich, sensibel und von denkmalpflegerischen Notwendigkeiten geleitet sein. Es ist deshalb sehr gut und auch richtig, dass der Antrag dem LAKD den Auftrag erteilt, eine Konzeption zu erarbeiten, wie die touristische Erschließung der Fundstellen im Tollensetal erfolgen kann bei gleichzeitigem Schutz und Erhalt der Fundstellen. Das ist nur folgerichtig, denn damit ist sichergestellt, dass die eben genannten Faktoren …

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, …

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Bettina Martin

… berücksichtigt werden.

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Birgit Hesse

… gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Bettina Martin

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte, Herr Stein!

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Thore Stein AfD

Danke schön! Frau Ministerin, eine Frage: Sie haben ja gerade das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in die Pflicht genommen, das zu begleiten. Wenn man die Denkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren so ein bisschen mitbegleitetet hat und anschaut, dann ist dieser gesamte Bereich eigentlich von einer konstanten Personalnot gekennzeichnet. Glauben Sie, dass das LAKD eine solche Mammutaufgabe, wie sie hier gerade skizziert wird – also wir wollen quasi, wie haben Sie das gesagt, diese quasi Inka-Hofburg jetzt quasi in Mecklenburg-Vorpommern darstellen, Machu Picchu, und da wurden die Angkor-Wat-Anlagen aus Thailand aufgeführt –, glauben Sie, dass das unser Landesamt für Kultur und Denkmalpflege mit seinen gerade mal 30 Mitarbeitern schaffen kann, wenn sie jetzt schon an ihren alltäglichen Aufgaben eigentlich scheitern?

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Bettina Martin

Das LAKD scheitert nicht an seinen Aufgaben, erstens. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Zweitens ist das die zuständige Behörde, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die das Know-how und auch die notwendigen Kontakte hat. Und drittens ist es selbstverständlich, dass das LAKD für diese Aufgabe natürlich auch dementsprechend Kapazität schaffen muss. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ich war dabei, dass es gut und richtig ist, dass das LAKD diesen Auftrag erhält von diesem Antrag, eine Konzeption zu erarbeiten, wie diese touristische Erschließung aussehen kann, wie auch der gleichzeitige Schutz und Erhalt der Fundstellen erfolgt. Und das ist, wie gesagt, folgerichtig, denn so kann sichergestellt werden, dass alle genannten Faktoren auch zusammengedacht werden und auch gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern aus der Wissenschaft, aus der kommunalen Familie, aus dem Land, dass das alles zusammen in ein integriertes Konzept, in ein Gesamtkonzept eingebettet wird. Wichtig ist auch, dass dieses Konzept die drei künftigen Standorte Rostock mit seinem Archäologischen Landesmuseum, das Freiluftmuseum in Groß Raden und das Tollensetal zusammen betrachtet. Klar ist, dass vor allem auch angesichts der begrenzten Mittel alle weiteren Schritte zur Erforschung und Aufarbeitung der Funde natürlich im Zusammenhang mit dem allen getan werden müssen. Es kommt darauf an, die Aufgaben effektiv zu bündeln und keine Parallelstrukturen zu entwickeln. Und dass das alles trotzdem nicht zum Nulltarif zu bekommen ist, wie es zum Beispiel auch Frau Hoffmeister ja in der Presse anmerkte, das ist ja wohl auch klar. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Der Erhalt, die Erforschung und die Erschließung der Fundstellen im Tollensetal sind eine Mammutaufgabe, die das LAKD schon seit den 90er-Jahren beschäftigt. Und das möchte ich hier auch noch mal betonen, es ist schon viel getan worden. Neben intensiven Forschungsarbeiten, vor allem zwischen 2009 und 2016, reiste die viel beachtete LAKD-Ausstellung „Blutiges Gold – Macht und Gewalt in der Bronzezeit“ von 2017 bis 2021 durch unser Land. Zu der Wanderausstellung erschien ein Begleitheft, das allen Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde. Es ist also vieles schon auf dem Weg und wir machen uns jetzt auch mit Ihrem Antrag weiter auf den Weg, um ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Wie gesagt, ich danke Ihnen ganz herzlich für diesen Antrag. Ich freue mich auf den Herbst 2023, wenn wir dann hier das Konzept miteinander diskutieren werden. Und ich freue mich vor allen Dingen darauf, wenn wir dieses Konzept dann auch gemeinsam umsetzen werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Frau Dr. Schneider-Gärtner. (Torsten Renz, CDU: Wir beantragen gleich Verlängerung unserer Redezeiten hiermit.)

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Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Besser spät als nie – mit diesen Worten lässt sich der Antrag der Landesregierung vermutlich am passendsten kommentieren. (Thomas Krüger, SPD: Ach Gott!) Doch, genau. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das Tollensetal ist eine wunderbare Landschaft, unter deren Erdschichten ein einzigartiges kulturelles Erbe und eine noch immer viel zu unerforschte historische Erzählung auf ihre Enthüllung warten. Was im Jahr 1996 mit dem Fund eines gebrochenen Oberarmknochens begann, weitete sich in den folgenden Jahren in immer neue Skelettfunde auf einem Areal von mehreren Hunderten Quadratmetern und damit verbundenen kulturhistorischen Erkenntnissen aus. Aufgrund der Kampfverletzungen, die an vielen Gebeinen festgestellt wurden, kann die Forschung mit Sicherheit sagen, dass es im Tollensetal im Zeitraum 1.300 vor Christus eine gewalttätige Auseinandersetzung gegeben hat. Das hatten wir gehört. Gleichwohl ranken sich um die Ursachen viele Hypothesen, welche die Hintergründe nicht zweifelsfrei belegen können und weitere Nachforschungen erforderlich machen, denn das historisch bedeutsame Schlachtfeld im Tollensetal mit seinen fortwährenden facettenreichen Ausgrabungen und die wichtige Arbeit der Forschungsgruppe vor Ort sind über Jahre von der Landesregierung stiefmütterlich behandelt worden. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Nun scheint man offenbar den unschätzbaren Wert dieses einzigartigen Fundplatzes entdeckt zu haben und fordert daher folgerichtig die zeitnahe Ausarbeitung einer Gesamtkonzeption, um den Schutz und den Erhalt der Fundstelle sicherzustellen. Unsere Fraktion begrüßt diesen Schritt daher ausdrücklich. Bereits im Jahr 2019 allerdings hat die AfD-Fraktion übrigens umfassende alternative Tourismuskonzepte vorgestellt (Thore Stein, AfD: Genau.) und dabei angesichts der zahlreichen Slawenburgen, Hunderter Megalithanlagen und vieler weiterer kulturhistorischer Schätze, eben insbesondere auch des Fundplatzes im Tollensetal, explizit eine angemessene Aufarbeitung des Archäologietourismus in Mecklenburg-Vorpommern gefordert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Genau.) Peinlich, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das habt ihr aber einstudiert, ne?!) peinlich, peinlich – für die damalige Landesregierung und jetzt auch für Sie. Man konnte auf Nachfrage nicht einmal beantworten, wo sich denn im Land überhaupt einzigartige Bodendenkmäler befinden würden. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Das stimmt nicht.) Doch! (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Thore Stein, AfD) Damit hat sich für jedermann offenbart, welchen Stellenwert unser kulturhistorisches Erbe im Land bis dato besessen hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bereits damals hat der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass nicht nur der Zustand mehr als desolat ist, sondern auch die Beschilderung für Urlauber teilweise einer Entzifferung von Hieroglyphen gleichkommt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nach wie vor ist die AfD der Auffassung, dass die archäologischen Forschungen im Tollensetal das Potenzial besitzen, ein attraktiver Knotenpunkt für Kultur, Tourismus gleichermaßen und auch für Geschichte zu sein. Die Umsetzung des Museumsentwurfs von Marc William Ruiken aus dem Jahr 2019 übrigens, den er im Rahmen seiner Diplomarbeit an der Universität Dresden ausgearbeitet hat, hätte dem Fundort in der Mecklenburgischen Seenplatte eine angemessene Beachtung wie auch eine praktische Nutzung der einzigartig schönen Landschaft verliehen. Auch darauf hatten wir hingewiesen, wurde hier nicht erwähnt. Vielleicht können Sie seine Überlegungen in die Ihren miteinbeziehen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wäre schön.) Wenn auch spät, so ist diese Initiative Ihrerseits ein Schritt in die richtige Richtung und unternimmt zumindest den Versuch, die wichtige archäologische Arbeit der Forschung vor Ort sicherzustellen. Wir werden uns bei der geplanten Konzeption weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Förderung wie auch die Würdigung des Tollensetals sowie anderer archäologischer Standorte nicht zu kurz kommen. Wir bitten Sie darum, sich diesem Thema im Speziellen und der Archäologie im Allgemeinen zukünftig insgesamt dann etwas ambitionierter zu widmen, als dies in den letzten Jahren der Fall war, und stimmen Ihrem Antrag zu und desgleichen auch dem Änderungsantrag der CDU, falls das in diesem Sinne hier nicht komplett umgesetzt werden sollte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon vor 3.300 Jahren – das jedenfalls wissen wir – war hier in Mecklenburg-Vorpommern schon Beachtliches in Bewegung. Wir haben es gerade in der Einbringung und auch von der Ministerin gehört, die Schlacht vom Tollensesee ist archäologisch gesehen eine Sensation und gibt uns einen einzigartigen Rückblick in diese Zeit. Dass die Arbeit zur Forschung wichtig ist, das kann ich nur bestätigen, und dass wir diese einzigartige Entdeckung auch teilen müssen und touristisch erschließen müssen, auch dem kann ich nur vollumfänglich zustimmen. Und weil dies so eine gute Idee ist, wurde Entsprechendes auch ja schon in der letzten Legislatur in die Wege geleitet. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!) Ich sage es noch mal, damit Sie es auch richtig gehört haben, ein touristisches Konzept wird bereits erarbeitet, (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Nein, das stimmt nicht. – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Doch, das stimmt.) und, meine Damen und Herren, jetzt scheinen es auch die Einreicher zu wissen durch unseren Änderungsantrag. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt stimmt das schon wieder nicht. Mann! – Unruhe bei Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Eine gewisse Hektik, nachdem der Änderungsantrag sie erreicht hat, war nicht zu übersehen. Es wird erarbeitet, und zwar durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Universität Rostock, die dafür auch die Fördergelder des Landes, genauer gesagt des Wirtschaftsministeriums, und aus dem Strategiefonds erhält, und das auch in erheblicher Summe, nämlich insgesamt 1 Million Euro. Schon im Jahr 2020 wurde auf Betreiben der CDU-Fraktion eine Förderung in Höhe von 250.000 Euro aus dem Strategiefonds, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) ergänzt durch 750.000 Euro aus dem Wirtschaftsministerium, beschlossen. (Marc Reinhardt, CDU: Gucken Sie einfach in den Haushalt! Da steht das, Frau Schröder!) Damit soll das Projekt – ich bitte, auf den Namen zu hören – „Bronzezeitliches Schlachtfeld Tollensetal – touristische Erschließung und Forschung zur Entwicklung eines touristischen Konzeptes und zur weiteren Erforschung des Tollensetals“ finanziert werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stimmt doch!) Die Förderbescheide liegen dafür mittlerweile vor. Das Geld ist vor wenigen Wochen zuteilungsreif geworden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) Die 250.000 Euro aus dem Strategiefonds müssen bis zum 30.10.2024 und verlängerbar bis 2025 abgerufen werden. Sie haben richtig erhört: „touristische Erschließung und Erforschung“. Und jetzt lesen Sie, meine Damen und Herren, gerne noch mal den Antrag zu Ziffer II.1., Auftrag heißt touristische Erschließung durch das LAKD. Der Landkreis, bei dem wir nachgefragt haben, erklärt, dass auch alles so weit in Ordnung ist und man im Moment selbst verunsichert ist, was denn mit diesem Antrag gemeint sein kann. Warum denn jetzt das Landesamt, also quasi in Doppelstruktur, genau dasselbe machen soll, das erklärt sich uns nicht. Und an der Stelle schweigt auch der Antrag der Regierungskoalition, und das verstehen wir gar nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt.) Unglücklicherweise wird auf das Projekt der Uni Greifswald noch nicht einmal Bezug genommen. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Alle Akteure zusammenzubringen, sehr geehrte Frau Kollegin, das ist eine gute Idee, das liegt uns gleichfalls am Herzen, und das entnehmen Sie auch unserem Änderungsantrag, dagegen ist gar nichts einzuwenden. Ich hatte aber ebenfalls den Eindruck, dass in den Haushaltsberatungen klargeworden ist, dass das Landesamt, das ja jetzt nach Wunsch der Koalition hier handeln soll, personell am Rande der Kapazitäten angekommen ist. Jetzt wollen Sie ihm eine weitere Aufgabe übergeben. Allein, die flankierenden Maßnahmen, weiteres Personal und Finanzierung, fehlen. Wenn die Ministerin sagt, dass das nicht zum Nulltarif geschehen kann, dann höre ich das wohl, ich habe allerdings nicht verstanden, wie jetzt EU- und DFG-Mittel, sehr geehrte Frau Kollegin, beantragt werden sollen, wer das beantragen soll und in welchem Zusammenhang das für das LAKD hilfreich sein soll. Ich jedenfalls danke Ihnen sehr, dass Sie die Arbeit und die Idee der CDU-Landtagsfraktion aus der letzten Legislatur gutheißen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, unsere!) und natürlich damit auch die Bedeutung unseres Engagements und des Engagements vor Ort würdigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Allerdings macht Ihr Antrag mit dem Wissen, dass ein solches Konzept bereits in Arbeit ist, nicht auf den ersten Blick Sinn und auch nach der Einbringung erschließt es sich mir nicht. Deshalb liegt Ihnen unser Änderungsantrag vor, der die tatsächliche Lage mit den vorliegenden Förderungen abbildet. Ihr Antrag hat sich insoweit aus unserer Sicht durch die letzte Legislaturperiode bereits erledigt. Aber schön, dass wir noch mal darüber sprechen, ein wirklich wichtiges Thema, dessen sich meine Fraktion bereits angenommen hat und im Gegensatz zu Ihrem Antrag auch Geld bereitgestellt hat, um das Konzept mit Leben zu erfüllen. – Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke Ihnen herzlich! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder Tag, jeder Morgen, jeder Abend tauchen das Tal und sein Flüsschen in ein anderes Licht. (Torsten Renz, CDU: Donnerwetter! – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Hunderte Bilder sind entstanden, während ich an und auf der Tollense seit meiner Kindheit unterwegs bin. (Torsten Renz, CDU: Das geht ans Herz.) Ich genieße die herrliche Stille, die Beschaulichkeit beim Laufen auf den Landwegen, die den Fluss zwischen Sanzkow, Burg Osten, Broock und Wietzow begleiten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja fast lyrisch schon.) Und hier begegne ich auch so manch scheuem Bewohner des Tals: dem Biber, dem Eisvogel (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) oder gar verspielten Wolfswelpen. Manchmal scheint es, als sei die Zeit stehengeblieben. Meine Damen und Herren, es ist die Zeit, als fernab von den nordeuropäischen Urstromtälern die alte Welt der späten Bronzezeit im östlichen Mittelmeer zusammenbrach, das Reich der Hethiter, die Burgen der Mykener, in Griechenland das sagenumwobene Troja. Und wer kennt sie nicht, die Ilias, Homers Epos über den mythischen Krieg vor Troja? Die Welt bebte. Sie bebte nachgewiesenermaßen auch im Tollensetal. Vor etwa 3.300 Jahren fanden dort wohl Hunderte zumeist junge Männer in einem blutigen Gemetzel den Tod. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, kehren wir aber zurück in die Gott sei Dank friedlichere Tollense-Neuzeit, in die Mitte der 90er-Jahre des 20. Jahrhunderts! Die einstigen Sümpfe, Moore und Auwälder an der Tollense sind der Kulturlandschaft des Menschen gewichen. Einst durchgängig beschiffbar, kann der heutige Flusslauf mit seinen Wehren nur mit Kanu, Kajak oder Ruderboot befahren werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ändert sich ja bald wieder.) Und wer jemals paddelnd auf der beschaulichen Tollense mit ihren unverbauten Ufern und dem freien Blick in die Landschaft unterwegs war, wird mir zustimmen: Dieses Erlebnis an sich ist schon faszinierend! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber wie unglaublich aufregend und faszinierend muss es erst sein, wenn an der Uferböschung plötzlich ein Oberarmknochen mit einer Pfeilspitze aus Feuerstein entdeckt wird? (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP – Thore Stein, AfD: Voll romantisch, ja!) Seit dieser Entdeckung durch einen ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger sorgen im Tollensetal zwischen Klempenow und Altentreptow archäologische Funde aus der nordeuropäischen Bronzezeit für Furore, (Torsten Renz, CDU: Donnerlittchen!) unter anderem auch mit dem ältesten Zinnfund Deutschlands. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP – Torsten Renz, CDU: Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir Ihnen zehn Minuten Redezeit gegeben.) Namens meiner Fraktion gilt der Dank allen, die mit einem unglaublich hohen Engagement daran beteiligt sind, insbesondere den Ehrenamtlichen. Ja, es ist kaum zu glauben, (Torsten Renz, CDU: Das stimmt, das stimmt, es ist kaum zu glauben.) die idyllische Tollense fließt über zwei Kilometer durch das wohl älteste Schlachtfeld Mitteleuropas, ein Ort, der zu den 50 weltweit bedeutendsten archäologischen Fundstätten gehört, nur 20 Kilometer Luftlinie von meinem Zuhause. Wow! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Thore Stein, AfD: Oh Mann! Ich wusste es.) Lassen Sie uns diesen Wow-Effekt für viele Einheimische und Gäste aus Nah und Fern erlebbar machen. Nutzen wir die Einzigartigkeit der Funde und die gewonnenen Erkenntnisse der Forschung, machen wir sie einem breiten Publikum dauerhaft zugänglich! Und dazu bekennt sich dieser großartige Antrag. Und hier danke ich ganz ausdrücklich meinen Kolleg/-innen der SPD. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Danke, lieber Thomas Krüger! (Torsten Renz, CDU: Thomas, sprichst du auch noch?) Danke, liebe Anna-Konstanze! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Ach, nur die beiden!) Der Antrag bekennt sich auch dazu – (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und das ist enorm wichtig –, dass die Artefakte und Fundstellen alsbald gesichert werden. Die Zeit drängt, denn durch frühere Meliorationsmaßnahmen und durch den Klimawandel wird der Moorkörper immer trockener und die natürliche Konservierung geht verloren. Meine Damen und Herren, die Region des Tollensetals ist reich an Schätzen – die traumhafte Natur, die außergewöhnlichen archäologischen Schätze und eine Fülle an Bodendenkmälern, aufgereiht wie Perlen an einer Kette, eine wahre Schatztruhe. Aber auch die Menschen, die hier leben und sich engagieren, ob in der Dorf- und Stadtentwicklung, im Naturschutz, in Kunst und Kultur, als ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger, als Unternehmerinnen und Unternehmer oder wo auch immer, sind ganz besondere Schätze. Und dank ihnen fangen wir nicht bei null an. Dank ihnen können wir hier an so vielen Stellen anknüpfen, (Torsten Renz, CDU: Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!) um den geschichtsträchtigen Erlebnis- und Kulturraum weiterzuentwickeln, (Torsten Renz, CDU: III, Danksagung!) um die Akteure noch besser zu vernetzen und vor allem auch kommunale Zusammenarbeit zu stärken, aber auch, um alte Landwege wieder begehbar und für das Rad befahrbar zu machen. Meine Damen und Herren, seit Tausenden von Jahren …

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Birgit Hesse

Frau Fraktionsvorsitzende, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit abgelaufen ist, und bitte, jetzt zum Schluss zu kommen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP – Torsten Renz, CDU: Es war so schön!)

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Jeannine Rösler Die Linke

Meine Damen und Herren, dieses Flüsschen in seinem Lauf vom Tollensesee bis hin zur Peene (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) birgt so viele Geheimnisse, so viele Geschichten, so viele Schönheiten und bemerkenswerte …

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Birgit Hesse

Frau Fraktionsvorsitzende, bei aller Freude an Ihrem Redebeitrag, Ihre Redezeit ist jetzt abgeschlossen. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Hannes Damm wendet sich an das Präsidium. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, (Thore Stein, AfD: Hallo!) es gibt momentan kaum ein spannenderes Thema in der Landesarchäologie – und offensichtlich auch im Landtag – als den Fundplatz am Tollensetal. Ich selbst habe die bisherigen Entwicklungen dort fasziniert verfolgt und nicht zuletzt auch, weil der Klimawandel auch in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielt. Das haben Sie ja schon mehrfach gesagt. Ich frage mich aber auch, welche Schlüsse Sie nun für Ihre Klima- und Moorpolitik daraus eigentlich ziehen. (Enrico Schult, AfD: Ich kann Sie nicht verstehen. Können Sie mal die Maske abnehmen?) Das häufig auftretende … Wenn Sie nicht dazwischenreden, könnte man es wahrscheinlich verstehen. (Enrico Schult, AfD: Nein, Sie nuscheln so.) Das häufig auftretende Trockenverhalten des Moorkörpers im Tollensetal gefährdet die dort bisher im Moor konservierten Artefakte. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Im vergangenen Jahr trafen sich Fachleute aus aller Welt beim ersten weltweiten archäologischen Gipfeltreffen zum Thema Klimapolitik an der Universität Kiel. Die Fachleute waren sich einig, der menschengemachte Klimawandel stellt eine große Gefahr für das kulturelle Erbe weltweit, so auch in Mecklenburg-Vorpommern, dar. (Thore Stein, AfD: Das war die Melioration.) Wenn ich mir nun konkret die Erschließung der Fundstelle im Tollensetal anschaue, ziehe ich zunächst mal den Hut vor dem Ehrenamt aller Beteiligten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Mit großem Anteil ehrenamtlich Aktiver wird der Ort untersucht, wird das damalige Geschehen erforscht und aufgearbeitet. Und weil für uns das Ehrenamt sehr wichtig ist, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion besonders bei allen ehrenamtlich tätigen Bodendenkmalpfleger/-innen bedanken, die hier mit Leidenschaft an der Sache arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Katy Hoffmeister, CDU) Ohne dieses ehrenamtliche Engagement sind unsere derartigen Fundstätten allgemein kaum erschließbar. Deshalb an dieser Stelle von uns ein Appell an die Regierungskoalition: Das Ehrenamt in der Bodendenkmalpflege, in der Heimatpflege, in der Denkmalpflege allgemein muss vonseiten des Landes nach Kräften unterstützt werden. Vor dem Hintergrund … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben wir letzte Legislatur auch schon.) Sie verstehen es ja doch! Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung der Funde aus dem Tollensetal ist eine Stärkung der Landesarchäologie im Kern zu begrüßen. Doch auch der Antrag macht aus unserer Sicht den zweiten vor dem ersten Schritt. Richtig wäre es, Ihre Ziffer 5 im Forderungsteil II, also „die Anstrengungen zur Auswertung der Ausgrabungen und zur Sicherung der Fundstellen“ zunächst abzuschließen und nicht, wie von der CDU – das tut mir dann auch leid, verstehe ich nicht – in ihrem Änderungsantrag gefordert, komplett zu streichen, so recht Sie, Frau Hoffmeister, mit Ihren kritischen Fragen zu den offensichtlichen Doppelförderungen auch haben, denn die Situation zur Sicherung dieser einmaligen Funde ist prekär. Wir haben im Land nur ein kleines Team in der Restaurierungswerkstatt des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege. Dieses Team hat aktuell gar nicht die Kapazitäten, die Funde des Tollensetals aufzuarbeiten, und dort auch insgesamt gibt es nicht die Kapazitäten für dieses Konzept, was erstellt werden soll. Erst mal müssten Sie hier personell stärken. Die Ministerin hat es blumig irgendwie umschrieben. Konkrete Pläne, wie es zu einer Stärkung kommen soll, sehe ich nicht, gleichzeitig dieser Antrag, dieser Beschluss. Wie soll es also funktionieren? Das müssten Sie dann auch irgendwo im Haushalt reinbringen. Und im LAKD liegt ja zurzeit auch noch ein anderes Riesenthema, das ist das Archäologische Landesmuseum in Rostock, für das so viele Jahre gekämpft worden ist und das der Hauptort wahrscheinlich auch für diese Präsentation der Schlacht im Tollensetal ja auch sein soll. Und das muss aus unserer Sicht erst mal geschafft werden. Eine daran anschließende touristische Erschließung des Tollensetals ist dann durchaus ein folgerichtiger Schritt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) durch wen, ist aus meiner Sicht erst mal auch nebensächlich. Allgemein hat die Situation zum Beispiel um die Himmelsscheibe von Nebra gezeigt, dass die dortige Arche Nebra – ich komme da aus der Nähe auch ursprünglich – als Ort der Bildung und Information einen wichtigen Impuls geben konnte, für den ländlichen Raum zum Beispiel. Und die Errichtung eines Außenstandortes unseres Archäologischen Landesmuseums dann im Tollensetal wäre deshalb aus der Sicht meiner Fraktion nach dem Bau des Landesmuseums dann auch der richtige Weg. Andernfalls befürchten wir, dass das Land bei den bestehenden geringen Kapazitäten in der Landesarchäologie diese Aufgabenfülle gar nicht gleichzeitig bewältigen kann. Und was die Finanzierung der von Ihnen angestrebten touristischen Erschließung des Tollensetals angeht, da haben wir dieselben Fragen, die die CDU-Fraktion geäußert hat, die Sie hoffentlich noch mal irgendwie auch beantworten werden. Das wäre schön, wenn hier noch mal jemand das Wort entsprechend ergreifen würde, denn, ganz ehrlich, wenn ich so was in der Landtagsdebatte dann erfahre, der eine sagt das, der andere sagt das, dann machen Sie es uns verdammt schwer, uns als Parlament zu verhalten. Meine Recherchen haben das Gleiche ergeben wie die der CDU-Fraktion. Deswegen sind wir hier nicht bei der Zustimmung, so wichtig wir auch diese Sicherung der Fundstelle – übrigens, wie gesagt, vor der touristischen Erschließung ganz ausdrücklich – finden, wenn es hier diese offenen Fragen gibt. Wenn Sie uns mitnehmen wollen, erklären Sie es bitte! Wir wollen wissen, ob das dann die Studie ist, die wir jetzt mit Landtagsbeschluss verifizieren sollen, ob Sie noch mal 1 Million in die Hand nehmen wollen, woher die Mittel dann auch eigentlich kommen sollen. Da bin ich gespannt, was Ihre Antworten sind. Und in diesem Sinne, ja, blicke ich auf die Abstimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen alle um die regionale Geschichte des Tollensetals, erstens, weil es zu unserem Kulturwissen im Allgemeinen gehört – davon gehe ich jetzt einfach aus – oder spätestens aus der Presse, da ging es ja auch schon in den vergangenen Tagen darum, oder spätestens jetzt durch diesen Antrag. Und danke an Frau Dr. Schröder – und ich meine das wirklich nicht sarkastisch – für den Ausflug in die Historie! Das haben Sie wirklich hervorragend erklärt. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings ist es für uns interessant zu wissen, wie man die Funde jetzt schnellstmöglich durch den Verfall des Moorkörpers schützen kann. Gibt es schon Antworten von den verschiedenen Universitäten oder Erkenntnisse darüber? Das würde uns ganz doll interessieren. Der Schutz der Funde sollte die oberste Priorität haben – ja, da stimmen wir Ihnen zu, da sind wir uns hier insgesamt auch einig –, aber es kann ja nicht sein, dass insgesamt Schritt drei vor Schritt zwei getan wird und immer wieder neue kleine Projekte eröffnet werden. Niemand bestreitet, dass die Stärkung der Kulturförderung sowie der kulturellen Bildung einen zentralen Stellenwert für den gemeinsamen Gemeinsinn einnimmt, auch meine Fraktion nicht. Daher sollte die Landesregierung das budgetäre Geschick im Projektmanagement erst mal bei der Ankündigung zum Archäologischen Museum einlösen – Herr Damm hat darauf ja auch schon hingewiesen – und sich um die laufenden Projekte kümmern, bevor man weitere Unterfangen der identitätsstiftenden Heimatverbundenheit weiter ins Spiel bringt. Das Zeitfenster bis September 2023 wird sicherlich damit begründet, dass man ja zu einer klugen Abwägung gelangen möchte. Und ich irre mich ja nicht, das hat der Antrag der CDU ja jetzt auch bestätigt: Dass der Kreis Mecklenburgische Seenplatte im Januar dieses Jahres 1 Million Euro Fördermittel vom Land erhalten hat, wurde hier auch schon erklärt. Im Januar hieß es, mit dem Geld sollen drei Jahre lang Projektstellen an der Universität Greifswald finanziert werden. Die Archäologen sollen die Funde aufarbeiten und eine Studie erstellen, wie diese Funde wissenschaftlich publiziert und touristisch vermarktet werden können. Das geht ja jetzt los, so, wie ich das vernommen habe, und das muss da unbedingt mit einbezogen werden, sonst macht man sich auch einfach doppelte Arbeit. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Jetzt heißt es, gut überlegt mit den Ressourcen, die wir jetzt schon haben, mit unseren Tourismusspezialisten im Land, mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, und schön wäre es, auch zukünftig mit einem Archäologischen Museum in Rostock das Ganze auf den Weg zu bringen und ein schönes Gesamtprojekt daraus zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP – Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Also lassen Sie uns die Fundstücke sichern und dann Schritt für Schritt weiter im Gesamtkonzept – so wissenschaftlich fundiert wie möglich, so unbürokratisch wie möglich und bitte so kostengünstig wie möglich! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Minister Dr. Till Backhaus und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Krüger. (Minister Dr. Till Backhaus: Oh, jetzt gehts rund! Jetzt gehts aber richtig los! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin gerade fasziniert, ich bin fasziniert davon, was die CDU alles im Land Mecklenburg-Vorpommern macht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Sehr richtig, Thomas! Sehr richtig!) Und, meine Damen und Herren, ich bin noch viel faszinierter davon, was die CDU alles nicht gemacht haben will. Das ist in dieser Legislaturperiode deutlich geworden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich finde, das ist atemberaubend, atemberaubend. Das muss ich vorweg einfach mal sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber kommen wir mal zur Wahrheit: Das Projekt, diese 1 Million Euro, das ist bekannt, das ist ja nix Neues, (Zuruf aus dem Plenum: Aha!) das ist ein Projekt, das federführend vom Landeshistoriker und Unterwasserarchäologen, Dr. Joachim Krüger, der sich hohe Verdienste erworben hat, geführt werden sollte. Joachim Krüger steht nicht mehr zur Verfügung. Damit ist das Projekt nicht angefangen worden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das heißt, das, was wir machen wollen, ist schlicht und einfach, die Initiative aufgreifen und hier Schwung in den Laden bringen. Und ich finde, das steht uns allen gut zu Gesicht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) So, jetzt kommen wir mal zum Sachlichen: Was die Schlacht im Tollensetal war, das ist bekannt. Das haben meine Kolleginnen und Kollegen hier, finde ich, treffend ausgedrückt, das ist so was wie eine archäologische Sensation. Und ich möchte mich ganz herzlich bei der Präsidentin bedanken. Die Präsidentin hat das Thema nämlich wieder in den Mittelpunkt gerückt. Wir hatten hier ein Schlossgespräch vor einigen Monaten, und die Experten des Freundeskreises des Archäologischen Landesmuseums haben hier präsentiert unter anderem die Dinge aus dem Tollensetal, meine Damen und Herren. Und da wurde noch mal deutlich gesagt, unter den weltweit 50 wichtigsten archäologischen Entdeckungen ist die Schlacht oder der Konflikt oder die Auseinandersetzung im Tollensetal zu sehen. Und, meine Damen und Herren, damit haben wir eine Verpflichtung. Herr Damm, Sie haben recht, natürlich muss der Moorkörper da gesichert werden. Das ist eine ganz, ganz wichtige Aufgabe. Ich bin im Sommer das letzte Mal da gewesen, als Ausgrabungen da waren, und die Archäologen haben mir bestätigt, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) durch den Klimawandel, durch den verminderten Regen ist der Wasserstand gefallen und es drohen die Überbleibsel, die organischen Ursprungs sind, drohen dort kaputt zu gehen, drohen zu verwittern und nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Hier muss zügig gegengesteuert werden, da sind wir uns einig. Das Zweite ist: Die Ausgrabungen müssen zeitnah – zeitnah heißt natürlich, der Jahreszeit entsprechend – weitergehen. Die Auswertung und Sicherung der Funde müssen intensiviert werden. Das sagt unser Antrag. Und Sie können davon ausgehen, dass, wenn wir das in den Antrag schreiben, wir auch davon ausgehen werden oder dass wir da mit im Gespräch sind, dass die Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. (Torsten Renz, CDU: Aha! 1 Million.) Und ich hätte gerne, dass die entsprechenden Archäologen auch die Möglichkeit haben, die Öffentlichkeit dann regelmäßig und direkt zu informieren. Ich finde, das gehört dann dazu. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und dritter Punkt, der mir sehr wichtig ist: Wir wollen neben der Forschung und Grabung die Funde auch touristisch erschließen. Dabei sind wir vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, wir sind verpflichtet dazu, mit wichtigen Playern zusammenzuarbeiten. Das ist der Landestourismusverband, der eben, wenn es um touristische Dinge geht, hier die Nummer eins in Mecklenburg-Vorpommern ist – ich glaube, das wird auch nicht bezweifelt –, es ist aber auch die Gesellschaft für Archäologie, die sehr engagiert dabei ist, und das sind Pädagoginnen und Pädagogen, und, was mir besonders wichtig ist, das ist auch das Amt Treptower Tollensewinkel, weil die vor Ort natürlich auch etwas davon haben wollen, dass da eine solche archäologische Sensation bei ihnen vor der Haustür ist. Und das finde ich nur nachvollziehbar. Das Vierte, meine Damen und Herren: Die Konzeption soll sich eben nicht nur – Herr Damm, und da haben Sie recht –, es soll sich nicht nur aufs Tollensetal alleine beziehen, sondern soll ein integriertes Konzept sein, wo die drei künftigen Standorte des Landes, an denen Ur- und Frühgeschichte erlebbar gemacht wird, auch entsprechend eine Rolle finden. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Das ist Rostock, und wir wissen, Rostock steht vorne an. Das bezweifelt auch keiner, und ich möchte auch keinen Millimeter von Rostock abrücken. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Das ist eine 20 Jahre alte Diskussion, die es da gegeben hat um den Standort, und die jetzt wieder aufzumachen, das wäre wirklich fatal. Das möchte ich nicht. Deswegen möchte ich, dass man eine Konzeption für alle drei Standorte am Ende hat und mit allen drei Standorten arbeitet. Übrigens, wenn wir über das Tollensetal selbst reden, da gibt es ja noch mehr Highlights, die man entsprechend mit einführen kann. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Das ist das Tollensetal selbst, das ist die Burg Klempenow, das ist der Große Stein, das sind im …

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Birgit Hesse

Herr Krüger, …

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Thomas Krüger SPD

… erweiterten Bereich …

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Birgit Hesse

… gestatten Sie eine …

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Thomas Krüger SPD

… auch die Ivenacker Eichen.

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Birgit Hesse

… Zwischenfrage? Die geht aber zulasten Ihrer Redezeit.

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Thomas Krüger SPD

Zulasten meiner Redezeit nicht, nein, dann nicht. Meine Damen und Herren, wir können ja auch mal die Fantasie spielen lassen, wie das am Ende aussehen kann. Jeder von Ihnen hat vielleicht Vorstellungen, wie man da die Schlacht am Tollensetal präsentieren kann. Auch ich habe eine Idee, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Ich stelle mir vor, dass man mit Aussichtstürmen arbeitet, vielleicht links und rechts des Tollensetals und dazwischen eine Hängebrücke hat, Norddeutschlands längste Hängebrücke quer übers Tollensetal, ohne das Tal selbst kaputtzumachen, dazu integriert in einen Wanderweg, an dem man links und rechts die Stücke am Ende ausstellt oder Tafeln hat, wo man die Stücke ausstellt. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das wäre etwas, was ich mir sehr gut vorstellen kann. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das sind die Sachen, die vor 3.000 Jahren da geschehen sind, dass die erlebbar gemacht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt, sehe ich, ist meine Zeit leider abgelaufen. (Rainer Albrecht, SPD: Aber nur die Redezeit ist abgelaufen. – Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Der Abgeordnete Thomas Krüger wendet sich an das Präsidium.)

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Birgit Hesse

Du hättest noch zwei extra, dadurch, dass Bettina überzogen hat …

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Thomas Krüger SPD

Ich habe gerade gehört, ich habe noch zwei Minuten, weil die Ministerin überzogen hat. Das ist sehr schön, meine Damen und Herren. (allgemeine Unruhe) Ich gehe davon aus, dass das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege gemeinsam mit den Partnern die Gesamtkonzeption erarbeiten wird, und dann werden wir mit Sicherheit auch über Geld reden müssen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Das ist, das ist klar, dass man dann auch über Geld reden muss. Das gehört dazu. Wichtig ist mir dabei, dass wir insbesondere für die zwei neu zu erschließenden Standorte – Herr Damm, und da ist Rostock wichtig, aber auch das Tollensetal – darauf achten, dass beide Standorte, egal, wie die Konzeption aussieht, später noch erweiterbar sind. Das ist mir sehr wichtig. Das wollte ich hier in die Debatte noch mal einwerfen. Denn das, was finanziell heute vielleicht noch nicht möglich ist, wird vielleicht in 10 oder 20 Jahren möglich sein. Und meine Bitte ist, dass wir darauf achten alle miteinander, dass das immer mitgedacht wird, dass wir die Konzeption am Ende auch so gestalten, dass die Projekte erweiterbar gebaut werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegen zwei Anträge auf Kurzintervention vor. Die erste Kurzintervention ist durch Herrn Reinhardt. Bitte, Herr Reinhardt!

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Marc Reinhardt CDU

Ja, sehr geehrter Herr Krüger, ein bisschen verwirrt bin ich denn schon. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Am Montag hat der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte seinen Haushalt für 2023 verabschiedet, Frau Julitz war dabei, hat auch für die SPD-Fraktion gesprochen. In diesem Haushalt ist vorgesehen, dass nächstes Jahr und folgend in den Jahren 2023 und 2024 und dann wahrscheinlich auch 2025 Gelder, die ja, wie wir gehört haben, die Million, die aus dem Land über den Strategiefonds und durch den Wirtschaftsminister bereitgestellt wurde, für eine touristische Entwicklung und Erforschung genau für das Tollensetal eingestellt worden sind – also genau das, was Ihr Antrag eigentlich auch fordert. Deshalb glaube ich, da ist ja der erste Schritt schon gemacht. Sie haben recht, man kann das sicherlich noch viel größer und auch viel ausschweifender machen. Sie sagen, Sie gehen dann auch davon aus, Geld zur Verfügung zu stellen. Für uns wäre ja mal interessant, wo steht das Geld zur Verfügung. Wie viel ist es? Was genau soll damit passieren? Soll das dieses Projekt ergänzen? Soll dieses Projekt, soll ein Parallelprojekt passieren? Wir wissen ja immer, wenn das LAKD da noch mit ins Spiel kommt, wirds eigentlich meistens komplizierter, als dass es besser wird. Insofern, ja, der Anfang ist lange gemacht. Ich fühle mich hier auch so ein bisschen wie Hase und Igel und kann Ihnen eigentlich nur sagen, wir sind all dor, ʼne?! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Reinhardt! Herr Krüger, möchten Sie auf die Kurzintervention erwidern?

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Thomas Krüger SPD

Ja, selbstverständlich. Sehr geehrter Herr Reinhardt, es tut mir leid, dass Sie verwirrt sind. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ansonsten kann ich Ihnen nur sagen, ich finde es gut, dass der Kreis da mit als Player auf der Bühne steht. Das finde ich gut. Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam was Vernünftiges hinkriegen werden. (Der Abgeordnete Marc Reinhardt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und ich finde, das widerspricht sich in keiner Weise. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Der Abgeordnete Marc Reinhardt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Krüger! Das Wort hat jetzt Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Krüger, ich sage jetzt nicht, dass ich verwirrt bin, ich will ja nicht dieselbe Antwort haben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich stelle jetzt mal eine Vermutung in den Raum, Sie können die ja dann entkräften. So, wie es sich mir jetzt darstellt, geht es um die Mittel, die eigentlich schon eingeplant sind, die dann zu verwenden, zu sagen, möglicherweise auch diese, diese Gelder aus dem anderen Fachbereich jetzt für Archäologie umzuwidmen irgendwie, und jedenfalls dieses Projekt, was schon existiert, jetzt einfach noch mal so ein bisschen mit so Feenstaub zu bestäuben im Landtag, dass wir dann alle sagen, wir wollen das eigentlich auch gerne, aber eigentlich wird diese Arbeit schon gemacht. Oder gibt es tatsächlich das Bestreben, neben diesem mit 1 Million Euro geförderten Projekt jetzt noch weiter aufzusatteln im Land? Dann müssen Sie aber aus meiner Sicht erklären, wo kommt das Geld her, wer macht das genau, wann passiert das genau, wenn wir auch den Zeitrahmen sehen, der im Antrag genannt wird, und wie soll das alles funktionieren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Christian Brade, SPD: Vielleicht kann Herr Reinhardt das sagen.)

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrter Herr Kollege!

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Birgit Hesse

Herr Krüger, möchten Sie erwidern auf die Kurzintervention?

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrter …

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Thomas Krüger SPD

Ja. Sehr geehrter Herr Kollege! Wer macht das, war Ihre Frage, zum LAKD, wann machen sie es. Wir haben eine Frist im Antrag stehen, bis September, und die werden das hinkriegen. (Marc Reinhardt, CDU: Oha! Wäre das erste Mal.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Christian Brade, SPD) Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz. (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Nikolaus Kramer, AfD: Das Mikro ist noch nicht an.)

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Torsten Renz CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie mitnehmen auf eine Zeitreise. 1492 hat Kolumbus Amerika entdeckt – als Erster. (allgemeine Unruhe – Nikolaus Kramer, AfD: Dank der CDU! Dank der CDU!) Es gibt dort unterschiedliche Auffassungen – 1492 –, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Die Wikinger waren noch eher da. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) es gibt dort unterschiedliche Auffassungen, ob es wirklich so ist. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Die Wikinger.) Wenn ich aber die archäologischen Schätze im Tollensetal sehe und die Danksagung, dann kann ich nur feststellen, Dr. Schröder, Thomas Krüger und die gesamte SPD Mecklenburg-Vorpommerns ist hier der Entdecker. (Beifall Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Und da muss ich den Spruch meines Kollegen wiederholen „Fuchs und Igel“. Sie werden jetzt nun langsam auch mitbekommen haben, nämlich in der Diskussion war es nicht zu entnehmen, dass wir schon 1 Million Euro auf den Weg gebracht haben. (Minister Dr. Till Backhaus: Das war der Hase und nicht der Igel.) Deswegen gilt nämlich hier auch insbesondere „Fuchs und Igel“ und nicht nur pauschale Danksagung. (Beatrix Hegenkötter, SPD: Hase! Hase!) Und deswegen will ich Rot-Rot helfen, über die Brücke zu kommen, Danksagungen von Rot-Rot auch in Form zu gießen. Wir beantragen ziffernweise Abstimmung aller römischen und arabischen Ziffern. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Herzlichen Dank! (allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Minister Dr. Till Backhaus: Der Fuchs ist schlau. – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Im Rahmen der Debatte ist eben gerade die ziffernweise Abstimmung beantragt worden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich gehe davon aus, dass Herr Renz das ernst gemeint hat. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten, um die Abstimmungen entsprechend vernünftig vorzubereiten. Unterbrechung: 20:18 Uhr __________ Wiederbeginn: 20:33 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Wie bereits gesagt, die Aussprache ist geschlossen. Es ist beantragt worden die ziffernweise Abstimmung, und wir kommen damit zur Abstimmung. Gestatten Sie mir noch einmal den Hinweis zur Erklärung, warum das jetzt etwas länger gedauert hat. Uns liegen vor ein Änderungsantrag und ein Ursprungsantrag, und es ist notwendig gewesen, da sich die Ziffern aufeinander beziehen, diese also zu sortieren. Wir werden jetzt also einen Abstimmungsmarathon von circa 13 Seiten haben, die wir jetzt alle abstimmen müssen. (Enrico Schult, AfD: Schämt euch! Schämt euch!) Und ich bitte für zukünftige Tagesordnungspunkte – das ist eine dringende Bitte, damit es auch für die Verwaltung und auch für das Präsidium etwas leichter ist –, wenn die Absicht besteht der ziffernweisen Abstimmung, wäre es sehr kollegial, das etwas früher bekannt zu geben. Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte jetzt um Konzentration, weil es in der Tat ein sehr komplexes und schwieriges Abstimmungsverfahren ist. Ich rufe auf die Ziffer I des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Danke schön! Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Enthaltung angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642 abstimmen, soweit er die Einfügung von Ziffer II und III in die Ziffer I des Antrages beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Wolfgang Waldmüller, CDU: Auf gehts!) Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642, soweit er die Einfügung von Ziffer II und III in die Ziffer I des Antrages beinhaltet, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD und Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Ich lasse nun über die Ziffer II Nummer 1 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 abstimmen. Hierzu rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642 auf, soweit er die Ziffer II Nummer 1 des Antrages betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642, soweit er die Ziffer II Nummer 1 des Antrages betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD und Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer der Ziffer II Nummer 1 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe noch mal auf die Stimmenthaltungen. – Danke schön! Damit ist die Ziffer II Nummer 1 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Enthaltung im Übrigen angenommen. Ich rufe auf Ziffer II Nummer 2 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579. Hierzu rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642 auf, soweit er die Ziffer II Nummer 2 des Antrages betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642, soweit er die Ziffer II Nummer 2 des Antrages betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer der Ziffer II Nummer 2 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II Nummer 2 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD und im Übrigen Enthaltung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer II Nummer 3 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579. Hierzu rufe ich auf den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642, soweit er die Ziffer II Nummer 3 des Antrages betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642, soweit er die Ziffer II Nummer 3 des Antrages betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer der Ziffer II Nummer 3 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II Nummer 3 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und im Übrigen Enthaltung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer II Nummer 4 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579. Hierzu rufe ich auf den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642, soweit er die Ziffer II Nummer 4 des Antrages betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642, soweit er die Ziffer II Nummer 4 des Antrages betrifft, bei Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD, im Übrigen Zustimmung abgelehnt. Wer der Ziffer II Nummer 4 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II Nummer 4 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD und im Übrigen Enthaltung angenommen. An dieser Stelle lasse ich über die Ziffer II Nummer 5 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU abstimmen, der die Streichung der Nummer 5 in Ziffer II des Antrages beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke schön! Damit ist die Ziffer II Nummer 5 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1642 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer der Ziffer II Nummer 5 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um einen Antrag, nein, Zustimmung, Handzeichen, (allgemeine Heiterkeit) jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Damit ist die Ziffer II Nummer 5 des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1579 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD und Enthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vereinbarungsgemäß beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Tagesordnungspunkte, die nicht mehr aufgerufen und beraten wurden, werden am Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 8. Dezember 2022, 09:00 Uhr ein. Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich darauf hinweisen, dass sich 20 Minuten nach Beendigung der Landtagssitzung die betreffenden Ausschüsse zu einer gemeinsamen Beratung des Nachtragshaushaltes hier im Plenarsaal einfinden. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:42 Uhr Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, einer/eines Datenschutzbeauftragten der Verfassung des Landes in Verbindung mit § 16 Absatz 1 des Mecklenburg-Vorpommern (Landesdatenschutzgesetz teilgenommen – Drucksache 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. van Baal, Sandy FDP 5. Dr. Backhaus, Till SPD 6. Barlen, Julian SPD 7. Becker-Hornickel, Barbara FDP 8. Beitz, Falko SPD 9. Berg, Christiane CDU 10. Brade, Christian SPD 11. Butzki, Andreas SPD 12. da Cunha, Philipp SPD 13. Dahlemann, Patrick SPD 14. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15. Diener, Thomas CDU 16. Domke, René FDP 17. Drese, Stefanie SPD 18. Enseleit, Sabine FDP 19. Falk, Marcel SPD 20. Federau, Petra AfD 21. Foerster, Henning DIE LINKE 22. Förster, Horst AfD 23. Glawe, Harry CDU 24. Gundlack, Tilo SPD 25. Hegenkötter, Beatrix SPD 26. Hesse, Birgit SPD 27. Hoffmeister, Katy CDU 28. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 29. Julitz, Nadine SPD 30. Kaselitz, Dagmar SPD 31. Klingohr, Christine SPD 32. Koplin, Torsten DIE LINKE 33. Kramer, Nikolaus AfD 34. Krüger, Thomas SPD 35. Lange, Bernd SPD 36. Liskow, Franz-Robert CDU die an der Wahl gemäß Artikel 37 Absatz 1 Mecklenburg-Vorpommern Datenschutzgesetzes für das Land – DSG M-V) haben 8/1617 – 37. Martin, Bettina SPD 38. Miraß, Heiko SPD 39. Mucha, Ralf SPD 40. Noetzel, Michael DIE LINKE 41. Dr. Northoff, Robert SPD 42. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 43. Pegel, Christian SPD 44. Peters, Daniel CDU 45. Pfeifer, Mandy SPD 46. Pulz-Debler, Steffi DIE LINKE 47. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 48. Reinhardt, Marc CDU 49. Renz, Torsten CDU 50. Rösler, Jeannine DIE LINKE 51. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 52. Schlupp, Beate CDU 53. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 54. Schneider, Jens-Holger AfD 55. Dr. Schneider-Gärtner, Eva Maria AfD 56. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 57. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 58. Schwesig, Manuela SPD 59. Seiffert, Daniel DIE LINKE 60. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 61. Stamer, Dirk SPD 62. Stein, Thore AfD 63. Tadsen, Jan-Phillip AfD 64. Tegtmeier, Martina SPD 65. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 66. Timm, Paul-Joachim AfD 67. Waldmüller, Wolfgang CDU 68. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Winter, Christian SPD 70. Dr. Wölk, Monique SPD 71. Würdisch, Thomas SPD

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