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Marc Reinhardt

CDU 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von FDP und CDU legen Ihnen ein Gesetz zur Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes, das wir hier im Jahr 2021 schon beschlossen haben, vor. Worum geht es in dem Gesetz? Wir haben das ja, die Thematik Glücksspiel hier schon öfter mal diskutiert. Mit der Änderung in Artikel 1 Paragraf 11 Absatz 2 soll der Mindestabstand zwischen Spielhallen von 500 auf 100 Meter herabgesetzt werden. Die gleiche Änderung schlagen wir vor für den Bereich der weiterführenden Schule, der Schulen, nicht Schule. Mit dem Artikel 1 Paragraf 11 Absatz 4 geben wir zudem, geben wir zudem den örtlichen Behörden Spielraum bei der Einschätzung, bei welchen Spielhallen das vorgefunden werden kann. Ganz zu Beginn sage ich, das gilt alles nur für Bestandsspielhallen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 quasi schon geöffnet waren. Die Spielhallen müssen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert werden oder zertifiziert worden sein, die Betreiber den vorgeschriebenen Sachkundenachweis vorlegen können, und das Personal muss überdies über eine gesonderte Schulung verfügen. Und ein zweiter Punkt in diesem Gesetzentwurf ist die Genehmigung beziehungsweise Ausnahmegenehmigung oder man könnte auch sagen, die Verlängerung der Erlaubnis für Verbundspielhallen. Das sind Spielhallen, die mehrfach, also die quasi in einem Gebäude, wo zwei oder drei Spielhallen sich befinden – diese Genehmigung läuft 2023 aus und wir schlagen Ihnen mit Artikel 1 Paragraf 21 Absatz 2 vor, dass dies bis zum 30. Juni 2037 verlängert wird. Aus unserer Sicht ist die Änderung notwendig, da schon zahlreiche Spielhallen – wir haben das auch gelesen und auch öfters schon gehört – bei uns im Land von der Schließung bedroht sind oder auch einige schon geschlossen sind und es auch in unserem Land, und es gibt Beispiele aus Hamburg und Berlin, eine immer stärkere Tendenz zum illegalen Glücksspiel in irgendwelchen Hinterzimmern oder natürlich auch im Internet gibt. Es geht also am Ende um mehrere Hundert Arbeitsplätze hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, und es geht um Millionen von Steuereinnahmen für unsere Kommunen. Ich weiß, wir haben das ja auch damals mit der SPD-Fraktion hier im Landtag verabschiedet, wir hatten auch damals schon einen Dissens und hätten uns eine deutlich andere Regelung gewünscht. Ich weiß, dass eigentlich die Fraktion DIE LINKE ganz ähnlich denkt wie wir, und deshalb, liebe Fraktion DIE LINKE, vielleicht schaffen Sie es, der Fraktion der SPD einen kleinen Ruck zu geben, und wir schaffen es heute gemeinsam, diesen Gesetzentwurf zu überweisen und an einer gemeinsamen, für alle verträglichen guten Lösung zu arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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