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Torsten Koplin

Die Linke 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um welche zwei Vorlagen zum MV-Schutzfonds es geht, ist hier mehrfach beschrieben worden, einmal um die Entschädigungsansprüche in Form von Lohnfortzahlungen. Das betrifft Fälle, bei denen ein persönliches amtliches Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäneanordnung vorlagen beziehungsweise vorliegen. Es betrifft weiterhin Fälle, bei denen Eltern aufgrund der Schließung von Kindertagesfördereinrichtungen die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen mussten. Zum anderen geht es in diesem Antrag um die Bereitstellung weiterer Mittel zur Finanzierung des Corona-Bürgertelefons. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es besteht große Einigkeit darüber, dass beide Dinge richtig und wichtig waren und auch noch sind. Entschädigungsansprüche wurden bisher in über 71.000 Fällen geltend gemacht. Das ist eine stolze Zahl. Bisher wurde aber noch nicht einmal die Hälfte oder circa die Hälfte – Frau Ministerin ist darauf schon eingegangen – bearbeitet. Insofern ist es natürlich auch verständlich, warum wir hier weiterhin Geld bereitstellen müssen. Aber auch das weitere Betreiben des Bürgertelefons halte ich für wichtig. Auch wenn Corona nicht diese mediale Präsenz hat wie vor anderthalb oder zwei Jahren, ist die Pandemie a) nicht verschwunden und b) gibt es nach wie vor viele Fragen und Sorgen von Frauen und Männern in diesem Land. Wir haben nach wie vor hohe Inzidenzen und es sterben – und das halte ich für dramatisch, auch dramatisch, dass es so wenig Beachtung findet –, es sterben immer noch Menschen daran. Insofern ist es wichtig für die Menschen, Beratungsangebote vorzuhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil auch hier weiterhin der MV-Schutzfonds in der Kritik steht – von der AfD ist das ja hier auch noch mal ausargumentiert worden –, weise ich noch einmal darauf hin, dass wieder einmal ein ganz klarer Pandemiebezug der Vorlagen besteht. (Horst Förster, AfD: Das hat doch gar keiner bestritten.) Bei den Beratungsgegenständen, die hier durch den Landtag gingen, war das noch nicht ein einziges Mal streitig. Das wollte ich nur betonen, Herr Förster. (Horst Förster, AfD: Sie wiederholen das Selbstverständliche und gehen auf das Wesentliche nicht ein, genau wie Herr Reinhardt.) Und dann, Frau Rösler und ich haben während des Redebeitrags der AfD darüber nachgedacht, wie das einzuordnen ist mit dem, der Landesrechnungshof sagt ja, also es wäre verfassungswidrig, wenn wir das zurückfließende Geld erneut in Anwendung bringen. Also ich bin da gänzlich anderer Auffassung. Ich bin der Auffassung, dass wir da korrekt handeln und bei der Gelegenheit auch den Haushalt des Landes schonen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Insofern ist das gut und vernünftig, wie wir da agieren. Das ist meine Auffassung dazu.

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