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Enrico Schult

AfD 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Wir befassen uns heute mit einem Antrag aus dem MV-Schutzfonds, der die Erstattung der Lohnfortzahlung – Frau Drese sagte es – bei Quarantäneanordnungen regeln soll. Diese Beschlussvorlage hat ganz klar einen Pandemiebezug. Gleichwohl kann meine Fraktion diesem Antrag so nicht zustimmen, wie wir dies auch schon im Finanzausschuss nicht getan haben, weil wir meinen, dass die Finanzierung trotzdem rechtswidrig ist. Im Sonderbericht des Landesrechnungshofes zum MV-Schutzfonds heißt es nämlich, ich zitiere: „Ein wiederholender Einsatz von zurückfließenden Mitteln aus zurückgeforderten Zuwendungen oder bewilligten Darlehen widerspricht dem Sinn und Zweck der Schuldenbremse.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) „Wenn diese Mittel wie von der Landesregierung vorgesehen revolvierend eingesetzt werden, kollidiert dies mit dem verfassungsmäßigen Gebot, die Höhe der Kreditaufnahme auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Immer weiter hinzukommende Zwecke unterlaufen die Schuldenbremse und verzögern die gebotene schnellstmögliche Tilgung.“ Bei den Einnahmen, die nach dem Antrag der Landesregierung zur Finanzierung dieser Entschädigungsleistungen herangezogen werden, handelt es sich laut Auskunft der Landesregierung, werte Kollegen, unter anderem um zurückgeforderte Zuwendungen und Rückzahlungen von als Darlehen gewährten Liquiditätshilfen. Das ist laut Landesrechnungshof also nicht verfassungskonform. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Diese Sichtweise wurde uns im Finanzausschuss noch einmal so bestätigt. Deshalb haben wir auch im Finanzausschuss dieser Beschlussvorlage nicht zugestimmt. Meine Fraktion hat aber einen Änderungsantrag formuliert, mit dem Sie genau diesen Missstand heilen können. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. In dieser Form können wir dem Antrag jedenfalls nicht zustimmen, und das haben wir im Finanzausschuss schon deutlich gemacht. Dort wurde rege darüber diskutiert. Apropos Finanzausschuss, da kommt mir doch gleich das Abstimmungsverhalten der CDU im Finanzausschuss in den Sinn, Herr Reinhardt, auch wenn Sie nach unten gucken tatsächlich, (Marc Reinhardt, CDU: Ich gucke nach oben.) dort habe ich das Abstimmungsverhalten der CDU nämlich ganz genau beobachtet. Ich habe eine Pressemitteilung von Ihnen, ich zitiere, die ist vom 8. September 2022. Herr Reinhardt wetterte da in einer Pressemitteilung gegen SPD und LINKE und hat den Verstoß des Landeshaushalts gegen die Landesverfassung beim Corona-Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ thematisiert. Ich zitiere: „Der Landesrechnungshof hat Anfang Juli sogar einen Sonderbericht zum MV-Schutzfonds veröffentlicht. Darin stellt er fest“, für die CDU, „dass viele aus dem Sondervermögen finanzierte Maßnahmen keinen Bezug zur Pandemie haben.“ So weit richtig. „Daher werde mit dem MV-Schutzfonds die in der Landesverfassung verankerte und seit 2020 geltende Schuldenbremse unterlaufen.“ Richtig! „Aus den Redebeiträgen“, so heißt es weiter, „der Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE geht allerdings hervor, dass sie den Bericht des Landesrechnungshofs und auch die Urteile der Landesverfassungsgerichte in Hessen und Rheinland-Pfalz weiterhin ignorieren wollen.“ Noch mal: „Aus den Redebeiträgen der Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE geht allerdings hervor, dass sie den Bericht des Landesrechnungshofs … weiterhin ignorieren wollen.“ (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Vor dem Hintergrund, was ich Ihnen sagte, Herr Reinhardt, bin ich jetzt mal auf Ihr Abstimmungsverhalten gespannt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) weil der Landesrechnungshof hat sich ja im Finanzausschuss eindeutig dazu positioniert. Ansonsten wäre es tatsächlich unglaubwürdig, solche Pressemitteilungen herauszugeben. Das sollten Sie dann vielleicht im Vorfeld beachten, wenn Sie im Nachhinein anders handeln und abstimmen. Durch unseren Änderungsantrag, werte Kollegen, werden die zulässigen Ausgaben für Entschädigungsleistungen finanziert, die unzulässige Verwendung von Einnahmen aus Mittelrückflüssen verhindert und weitere zulässige Ausgaben für den nicht mit der Corona-Pandemie zusammenhängenden Breitbandausbau verhindert. Insofern kann ich Sie nur ermuntern, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Damit wären Sie dann auch auf der Argumentationslinie des Landesrechnungshofes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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