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Marc Reinhardt

CDU 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das ja schon in der Ersten Lesung gesagt, dass sich zahlreiche Maßnahmen in diesem Gesetz auch in der Praxis bewährt haben. Ich will dabei nur die hybriden Sitzungen von Ausschüssen in Stadt- und Gemeindevertretungen oder auch in Kreistagen nennen. Ich nenne da, Frau Tegtmeier und Herr Minister des Inneren, auch ausdrücklich das Umlaufverfahren. Auch das hat sich aus meiner Sicht – ich konnte das selber zweimal in Anspruch nehmen –, aus unserer Sicht ausdrücklich bewährt. (Beifall René Domke, FDP) Deshalb werden wir – denn das wird ja auch so bleiben, dass diesem Änderungsantrag oder der Beschlussempfehlung zugestimmt wird –, werden wir uns am Ende dann auch beim Gesetzentwurf enthalten. Wir haben dann das Problem – wurde auch mehrfach angesprochen – mit den Rechtsverordnungen, dass das doch etwas sehr weitschweifig ist und auch ziemlich viel Verantwortung an das Innenministerium überträgt. Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium damit – so hat es der Minister ja auch gesagt – durchaus verantwortungsvoll umgeht, wir finden aber, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN das durchaus in die richtigen Bahnen lenkt. Deshalb werden wir diesem auch zustimmen. Dann noch mal zum Änderungsantrag, den ja die Koalition im Ausschuss vorgelegt hat: Das war schon ein etwas seltsames Verfahren. Das Ganze kam ja nach der Anhörung. In der Anhörung spielte es keine Rolle. Wir haben inzwischen auch mal den Städte- und Gemeindetag und auch den Landkreistag danach befragt, wie sie das sehen. Sie lehnen es ausdrücklich ab, dass dieses Umlaufverfahren aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird. Das wollte ich Ihnen gerne noch mitteilen. Das ist für uns auch der Beweggrund, dass wir das gerne erhalten wollen, und deshalb sagen wir auch, wenn es denn dazu kommt, so sieht es ja aus, dass wir dann zu dem Gesetzentwurf tatsächlich nur uns enthalten können. Ansonsten hoffe ich noch, und das klang ja auch durch, wir haben ja angefangen in unterschiedlichen Arbeitskreisen mit den Beratungen zur neuen Kommunalverfassung, da müssen wir ja zahlreiche dieser Dinge, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, auch hin überführen. Das ist, glaube ich, auch gemeinsames Anliegen, sodass wir nicht immer alle zwei Jahre hier einen eigenen Gesetzentwurf machen wollen. Das gilt ausdrücklich ja auch für hybride Sitzungen und Ausschüsse, die, denke ich, das hat sich nicht nur im Landtag, das hat sich in den Kreistagen, das hat sich auch in Stadt- und Gemeindevertretungen bewährt. Deshalb sollte das unser gemeinsames Anliegen sein, hier auch noch vor der Kommunalwahl dann auch die Kommunalverfassung dementsprechend zu ändern. Insofern sind wir da dann auch auf einem guten Weg und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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