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Jens-Holger Schneider

AfD 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider wendet sich an das Präsidium. – Schriftführer Hannes Damm: Die Zeit ist an.) Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Der Gesetzentwurf selbst oder besser das Ziel des Gesetzes wirkt zunächst eher harmlos. Das entscheidende Wort lautet „Zentralisierung“ in all seinen Facetten, Homogenisierung, Standardisierung. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, dass es diverse Dinge gibt, die wir weiterhin nicht aus den Augen verlieren dürfen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Zum Beispiel ist deutlich geworden, dass ein klares Zielbild der Digitalisierung als solches fehlt. Das ist so deutlich noch mal artikuliert worden, und das hat mich hellhörig werden lassen. Und es muss auch ein finanz-, haushalts- und wirtschaftspolitischer Laie unter „Vollzugsaufwand“ hellhörig werden. Es wird behauptet, es wäre für die personelle Ausstattung mit bis zu 15 Stellen im Haushaltsgesetz 2022/2023 eine Doppelbesetzungsermächtigung eingerichtet worden. Sachausgaben werden auf 1 Million Euro geschätzt. Das erscheint als sehr niedrig scheinende Zahl. Es wird davon ausgegangen, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Und dass es gar keine weiteren oder sonstigen Kosten gibt, ist wenig glaubwürdig angesichts einer sich ständig ändernden Branche und der derzeitigen Wirtschaftslage. Dass bis 2040 Kernstellen reduziert werden sollen, ist schlicht hochgradig spekulativ. Und wir erinnern uns daran, dass in den Expertenanhörungen zum Thema Cybercrime und zur IT-Sicherheit mehrfach auch davon gesprochen wurde, eine Zentralisierung berge auch das Risiko, bei einem Eindringen ins System käme der Eindringling dann an alles, das miteinander zentralisiert ist. Die Stellungnahmen waren auch insgesamt kritisch, und bestimmte Sachen sind in der Anhörung wiederholt worden und deutlich geworden, dass, ich sage mal, bestimmte Chancen auch verpasst wurden. Es wurde von einem „Versäumnis“ gesprochen, „Chance verpasst“, „suboptimal“, sprach der Städte- und Gemeindetag. „Stark irreführend“, „unzutreffend“, davon sprach der Zweckverband Elektronische Verwaltung. Und für uns am gravierendsten ist die Stellungnahme des Landesrechnungshofes, der am besten mit dem aktuellen Schreiben vom 15. November wiederzugeben ist. Im dritten Abschnitt der ersten Stelle des Schreibens heißt es, ich zitiere: „Die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt werden im Gesetzentwurf nicht dargestellt. Ebenso fehlt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Ausführungen zum Betriebs- und Organisationsmodell fehlen. Es wird auch nicht dargelegt, wie viel und welches Personal aus den Landesbehörden in das Landesamt überführt und wie Beschäftigte der DVZ M-V GmbH einbezogen werden sollen.“ Zitatende. Insgesamt hält der Landesrechnungshof diesen Gesetzentwurf gar nicht für entscheidungsreif. Und das war für uns die Grundlage auch zu sagen, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden in der Form, wie es vorgelegt wurde. Und es wurde auch bemängelt, dass die Kommunen im Grunde gar nicht in den Prozess einbezogen wurden. Die Kommunen kommen im Entwurf überhaupt nicht vor, sodass es sich eigentlich auch nicht um ein Gesetz zur Optimierung der IT-Landschaft in M-V handelt, sondern um eins „zur Optimierung“ innerhalb „der Landesverwaltung“ – Zitat des Städte- und Gemeindetages. Sehr stark in diese Richtung argumentiert auch der Zweckverband Elektronische Verwaltung, der mehr oder weniger direkt konstatiert, so kämen die Vorzüge einer modernen Verwaltung gar nicht beim Bürger an und der Titel des Entwurfs sei somit stark irreführend. Das ist das, was ich gemeint habe mit dem, dass das Zielbild der eigentlichen oder das Zielbild der Optimierung der Digitalisierung am Ende fehlt. Und insgesamt haben aus den Stellungnahmen und auch aus der Anhörung sich für uns diverse Fragen ergeben. Ich war als derjenige, der an der Anhörung teilgenommen hat und auch die Stellungnahmen des Landesrechnungshofs aufmerksam gelesen hat, ich war, gelinde gesagt, davon irritiert, dass man den Gesetzentwurf, der doch einer so harschen Kritik des Landesrechnungshofs unterlegen ist, dass man da überhaupt nicht drauf eingegangen ist und auch nicht irgendwie der Meinung war, an diesem Gesetzentwurf irgendwas ändern zu müssen. Insofern, ich wiederhole mich, unsere Fraktion wird diesen Antrag, diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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